In der vorliegenden Seminararbeit werden die Zusammenhänge zwischen der in deutschen Unternehmen weitverbreiteten Tendenz zur Fremdkapitalaufnahme mit dem Ziel der Eigenkapitalgenerierung (Leverage-Effekt) und den aktuellen Eigenkapitalvorschriften des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II) betrachtet. Hierbei werden die Neuerungen, die Basel II mit sich bringt, und deren Auswirkungen auf den Leverage-Effekt sowie die finanzwirtschaftlichen Strategien der Unternehmen Gegenstand einer Untersuchung sein. Dabei wird besonders auf die Herausforderungen für kleine und mittelständische Betriebe eingegangen und außerdem ein Augenmerk auf die steuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen und deren Einfluss auf den Leverage-Effekt gelegt. Zunächst gilt es aber den Begriff Leverage-Effekt zu definieren.
Inhalt
1. Der Leverageeffekt
2. Basel II
2.1. Hintergrund
2.2. Die drei Säulen von Basel II
2.3. Das Rating
3. Basel II – Auswirkungen hinsichtlich des Leverage-Effekts auf kleine und mittelständische Betriebe, Großunternehmen sowie Start-Ups
3.1. Auswirkungen auf kleine und mittelständische Unternehmen
3.2. Auswirkungen auf Großunternehmen
3.3. Auswirkungen auf Unternehmensgründer
4. Zusätzliche Beeinträchtigung des Tax-Leverage durch Zinsschranken
4.1. Der § 8a KstG
4.2. Neue Zinsschranken im Zuge der Unternehmenssteuerreform
5. Fazit
Der Leverage-Effekt vor dem Hintergrund von Basel II
In der vorliegenden Seminararbeit werden die Zusammenhänge zwischen der in deutschen Unternehmen weitverbreiteten Tendenz zur Fremdkapitalaufnahme mit dem Ziel der Eigenkapitalgenerierung (Leverage-Effekt) und den aktuellen Eigenkapitalvorschriften des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II) betrachtet. Hierbei werden die Neuerungen, die Basel II mit sich bringt, und deren Auswirkungen auf den Leverage-Effekt sowie die finanzwirtschaftlichen Strategien der Unternehmen Gegenstand einer Untersuchung sein. Dabei wird besonders auf die Herausforderungen für kleine und mittelständische Betriebe eingegangen und außerdem ein Augenmerk auf die steuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Zinsauf-wendungen und deren Einfluss auf den Leverage-Effekt gelegt. Zunächst gilt es aber den Begriff Leverage-Effekt zu definieren.
1. Der Leverageeffekt
Unter dem Begriff Leverage-Effekt versteht man die Hebelwirkung einer wachsenden Verschuldung auf die Rentabilität des Eigenkapitals. Die Eigenkapitalrentabilität wird bei einer Erhöhung des Fremdkapitalanteils am Gesamtkapital positiv beeinflusst, solange die Gesamtkapitalrentabilität über den Fremdkapitalkosten liegt[1]. Dies lässt sich anhand einer Umformung der Funktion der Gesamtkapitalrentabilität (Return on invested Capital = ROIC) veranschaulichen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
ROIC = Gesamtkapitalrentabilität
ROIE = Eigenkapitalrentabilität
EK = Eigenkapital
FK = Fremdkapital
r = Fremdkapitalzins
V= Verschuldungsgrad
Nachdem die Gleichung nach ROIE aufgelöst wurde, ist nun leicht zu erkennen, dass der Leverage-Effekt von der Differenz aus ROIC und r abhängt. Solange der Fremdkapitalzins kleiner ist als die Gesamtkapitalrendite, hat dies ein Wachstum der Eigenkapitalrendite zur Folge. Das Fremdkapital erwirtschaftet in diesem Fall mehr operativen Gewinn als es Kosten verursacht. Dagegen verursachen Fremdkapitalkosten, die über der Gesamtkapitalrentabilität liegen, eine Verminderung der Eigenkapitalrentabilität, auch Leverage-Gefahr genannt. Das kann soweit gehen, dass ROIE negativ wird, und das Eigenkapital somit Verluste erwirtschaftet.
2. Basel II
2.1. Hintergrund
Das „Basel Committee on Banking Supervision“ wurde 1974 in Folge mehrerer Bankenzusammenbrüche (u.a. Kölner Herstatt-Bank) gegründet. Es setzt sich aus Vertretern der Zentralbanken von neun EU-Staaten, der USA, Kanada, Japan und der Schweiz zusammen. 1988 wurde von diesem Komitee die Solvabilitätsrichtlinie „Basel I“ verabschiedet. Mit Ihr wurden international tätige Banken verpflichtet, den Nominalwert ihrer Kredite einheitlich mit 8% Eigenkapital zu hinterlegen[2]. Schon bald entwickelte sich diese Vorschrift zu einer weltweit geltenden Norm und fand auch Eintritt in entsprechende EU-Richtlinien.
Doch Basel I geriet Mitte der neunziger Jahre in die Kritik. Wesentlicher Grund hierfür war die von Seiten der Aufsicht vorgegebene, wenig differenzierende Berechnung der Kapitalanforderungen auf Kreditrisiken, mit der das tatsächliche Risiko oft nur unzureichend abgebildet wurde[3]. So war es oft der Fall, dass bei Unternehmen mit sehr hohem Ausfallrisiko zu wenig Eigenkapital hinterlegt wurde und bei Kreditnehmern mit äußerst geringem Ausfallrisiko die Eigenkapitalbelastung unnötig hoch ausfiel. Es war für die Banken auch kein Anreiz vorhanden, ihr Risikoportfolio zu verbessern, d.h die Anzahl der liquiden Kunden zu erhöhen, da dies keine Auswirkung auf die starre Hinterlegungsquote hatte. Das entsprach nicht dem Gesamtrisikoportfolio einer Bank.
2.2. Die drei Säulen von Basel II
In den drei Konsultationspapieren von 1999, 2001 und 2003 wurden Vorschläge zur Neufassung der Eigenkapitalvorschriften vorgelegt. Basel II stützt sich nun auf drei Säulen. Dabei regelt die bereits erwähnte Mindestkapitalanforderung (Säule I) die Eigenkapitalhinterlegung - wie bereits unter Basel I - anhand des Ausfall- und Marktrisikos. Zusätzlich erfolgt nun auch eine Orientierung am operationellen Risiko. Der Baseler Ausschuss definiert das operationelle Risiko als die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten. Anhand der sich daraus ergebende Bonität wird der Kredit in eine Risikoklasse eingestuft, z.B. AAA für höchste Bonität bis hin zu SD/D für insolvente Kunden. Säule II beinhaltet den bankenaufsichtlichen Überprüfungsprozess hinsichtlich interner Ratingprozesse, Risikosteuerung und Berichtswesen sowie weiterer Risikoarten. Gemäß Säule III sind die Banken zu einer erweiterten Offenlegung ihrer Eigenkapitalstruktur im Rahmen der externen Rechnungslegung und einer Beurteilung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung verpflichtet. Diese Vorschriften traten am 01.01.2007 in den Mitgliedsstaaten der EU in Kraft. Banken müssen nun Kredite mit umso mehr Eigenkapital unterlegen, je geringer die Bonität des Kreditnehmers ist[4]. Umgekehrt kann die Hinterlegung auch unter 8% fallen, wenn der Schuldner eine hervorragende Finanzlage vorweisen kann. Da die Eigenkapitalhinterlegung nun in Relation zu der Bonität des Kreditnehmers steht, ergibt sich ein neues Bild hinsichtlich der Kreditkosten (siehe Schaubild).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.3. Das Rating
Kredite an Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 50.000.000 € und einer Kreditsumme über 1.000.000 € werden bei Basel II von einem Rating-Prozess abhängig gemacht. Man unterscheidet dabei das interne Rating (durch die Banken) und das externe Rating (durch Rating-Agenturen). Ein solches Rating wird in der Regel jährlich erneuert.
Die Vorteile eines externen Ratings liegen in der Neutralität der Rating-Agentur, in der Möglichkeit, das Ergebnis vielseitig verwenden zu können und in der meist größeren Transparenz des Verfahrens.Allerdings ist es auch mit Kosten verbunden (15.000 € bis 50.000 €).
[...]
[1] Vgl. Jung, Hans: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 9.Auflage (2004), S.762
[2] Vgl. Behringer, Stephan: Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe/ Betriebswirtschaftliche Verfahrensweisen, 3. Auflage (2004), S. 154
[3] Vgl. http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/mba/2004/200409mba_baselII.pdf
[4] Vgl. http://www.bwl-bote.de/20040130.htm
- Citation du texte
- Dipl. Betriebswirt (FH) Michael Hettich (Auteur), 2008, Der Leverage-Effekt vor dem Hintergrund von Basel II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123526
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