Frauen steht heutzutage alles offen: Studium, vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten und eine
erfolgsversprechende Karriere. Auf der anderen Seite möchte die Mehrzahl weiblicher
Arbeitnehmer auf Familie und Kinder nicht verzichten. Diesem Zwiespalt gerecht zu werden,
gestaltet sich für viele Frauen immer schwieriger: Wie können Familie und Beruf unter einen
Hut gebracht werden? Welche Möglichkeiten gibt es für Eltern, diese
Vereinbarungsproblematik am besten zu bewerkstelligen? In dieser Arbeit soll analysiert
werden, welche Probleme auftreten, wenn der Spagat zwischen Beruf und Kindern gemeistert
werden muss.
Anstoß zu diesem Vorhaben ist die Teilnahme an dem Seminar „Soziologie der Erwerbsarbeit
und der Berufe“. Beginnen möchte ich mit den Begriffsdefinitionen und deren
Zusammenhängen in den darauf folgenden Kapiteln.
Inhaltsverzeichnis
2.Einleitung
3.Begriffsdefinition von Erwerbsarbeit, Elternschaft und Vereinbarung
4.Erwerbsarbeit und Familienleben- Von der Trennung zum Spannungsfeld
5.Vereinbarungsproblematik
6.Erwerbsorientierungen von Frauen und Müttern
7.Zwei Karriere-Familien
8.Doppel und Mehrfachbelastungen
9.Hohe normative Ansprüche an Familie bzw. Partnerschaft und an die Erwerbstätigkeit
10.Fazit
11.Bibliographie
2.Einleitung
Frauen steht heutzutage alles offen: Studium, vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten und eine erfolgsversprechende Karriere. Auf der anderen Seite möchte die Mehrzahl weiblicher Arbeitnehmer auf Familie und Kinder nicht verzichten. Diesem Zwiespalt gerecht zu werden, gestaltet sich für viele Frauen immer schwieriger: Wie können Familie und Beruf unter einen Hut gebracht werden? Welche Möglichkeiten gibt es für Eltern, diese Vereinbarungsproblematik am besten zu bewerkstelligen? In dieser Arbeit soll analysiert werden, welche Probleme auftreten, wenn der Spagat zwischen Beruf und Kindern gemeistert werden muss.
Anstoß zu diesem Vorhaben ist die Teilnahme an dem Seminar „Soziologie der Erwerbsarbeit und der Berufe“. Beginnen möchte ich mit den Begriffsdefinitionen und deren Zusammenhängen in den darauf folgenden Kapiteln.
3.Begriffsdefinitionen von Erwerbsarbeit, Familie und Vereinbarung
Unter Erwerbsarbeit wird jede Tätigkeit verstanden, die der Entgelt bzw. der Einkommenserzielung dient. Sei es Selbstständige oder Unselbstständige Arbeit. Einbezogen wird ebenso die berufliche Qualifizierung, auch berufsvorbereitende Ausbildung, dass sie als grundlegender Bestandteil der Erwerbskarrieren bzw. deren Vorbereitung zu sehen ist.
Allerdings spielen auch andere Faktoren eine große Rolle, etwa das Interesse an Arbeitsinhalten oder Interesse an sozialen Kontakten.
Erwerbsorganisationen werden oft als privatwirtschaftliche, öffentliche oder Non- Profit- Organisationen, die Arbeitskräfte gegen Entgelt beschäftigen, betrachtet.[1] “ Diese klare Abgrenzung von formeller, einkommensbezogener Erwerbsarbeit (Produktion) und informeller, unentgeltlicher Arbeit (Reproduktion) ist schon allein deshalb notwendig, weil gerade deren Verhältnis problematisiert und analysiert wird. Daß für die Leistung von Reproduktionsarbeiten kein Entgelt bezahlt wird, ist ein wesentliches strukturelles Moment dieses Verhältnisses.“[2]
Nun komme ich zum nächsten Begriff: der Familie. Es ist eine Form des Zusammenlebens von Erwachsenen mit Kindern in der traditionellen Kernfamilie (Vater, Mutter und mindestens ein Kind). Alllerdings müssen hierbei Einschränkungen gemacht werden, da heutzutage mehr jene Lebensformen im Mittelpunkt stehen, in denen zumindest ein Erwachsener mit zumindest einem zu betreuenden Kind zusammenlebt.[3]
Ebenso wird der Aspekt der Paarbeziehungen zwischen Erwachsenen, sei es verheiratet, zusammen- oder getrennt lebend mit der Vereinbarung von Erwerbsarbeit und Elternschaft thematisiert.
Vereinbarkeit ist also ein mögliches Resultat der Gestaltung des Verhältnisses von Erwerbsarbeit und Elternschaft, indem es gelingt, beide Bereiche im Laufe einer Karriere zufrieden stellend zu realisieren. Ebenso wird Vereinbarung als dynamischer Prozeß der sozialen Praxis des Verhältnisses von Erwerbstätigkeit und Elternschaft verstanden. Man spricht also demnach von einer Vereinbarung, wenn Kinder zu versorgen bzw. zu betreuen sind und die Eltern arbeiten wollen und/ oder müssen.
4.Erwerbsarbeit und Familienleben- von der Trennung zum Spannungsfeld
In der vorindustriellen Gesellschaft waren die Familien bzw. Haushalte gleichzeitig die wichtigsten Stätten der Produktion. Das am weitesten verbreitete Wirtschafts- und Sozialgebilde war die Sozialform des „ganzen Hauses“ als die Einheit von Produktion und Haushalt bzw. des Familienlebens. Durch die Ausbreitung der kapitalistischen Produktionsweise wurde die multifunktionale Lebensweise zurückgedrängt und führte zur einschneidendsten Veränderung der familiären Lebensverhältnisse durch die zunehmende Trennung von Haushalt und Erwerbsarbeit. Gründe dafür waren die Lohnarbeit, das Verkaufen der Arbeitskraft gegen Entgelt, als ein Grundmuster von Erwerbsarbeit im Kapitalismus. Die bürgerliche Familie wurde im Zuge der Industrialisierung zum gesellschaftlichen Leit- und Idealbild. Das Lebens- und Orientierungsmuster der bürgerlichen Familie wurde neu definiert durch die Separation von Arbeit und Familie/Haushalt. Dies geschah vor allem durch die Trennung von Wohnung und Arbeitsstätten. Eine ebenso wichtige Voraussetzung für die Privatisierung des familiären Zusammenhangs ist der eingeführte Angestelltenstatus von Gesinde und Dienstboten[4]. Ebenso die Polarisierung der sozialen Position der Geschlechter: Frauen wurden aus der Produktion ausgeschlossen und auf den privaten Bereich verwiesen. Die Kinderbetreuung und –erziehung wurde zur alleinigen Aufgabe der Frau. Die Trennung von männlicher Erwerbstätigkeit und weiblicher Familien- und Hausarbeit setzte sich allerdings aufgrund der schlechten Lebensbedingungen nur bei den wohlhabenden Familien durch. Die Mehrheit der Bevölkerung konnte sich diesen Luxus nicht leisten.
Man sollte allerdings nicht nur von der männlichen Alleinversorgerrolle in der Industriegesellschaft ausgehen. Frauen haben immer schon einen erheblichen Beitrag zum Haushaltseinkommen beigetragen, sei es durch die Arbeit innerhalb oder außerhalb des Haushaltes, ebenso gilt dies für die Heimarbeit und Formen der Selbstständigkeit.
Durch die deutlichen Verbesserungen des Lebensstandards in den 50ern und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelte sich das Familien- und Eheleitbild dauerhaft zu einer dominanten Familienform. Der Anstieg der Realeinkommen und der Ausbau der sozialen Sicherung waren nicht zu letzt ausschlaggebend für diese Entwicklung. Jedoch waren viele Haushalte und Familien sehr unterschiedlich strukturiert und viele Frauen – insbesondere in Arbeiterfamilien, waren vor allem auch aus ökonomischer Notwendigkeit erwerbstätig. Dennoch hat diese Familienform ein faktisches Übergewicht erhalten und eine ideologische Monopolstellung erreicht.[5]
Die bürgerliche Normalfamilie und die geschlechtsspezifische Separation von Familienleben und Erwerbstätigkeit wurde von politischen Parteien, der Kirche und auch vom Staat normativ unterstützt und gefördert. „Von staatlicher Seite geschah dies nicht nur durch sozial- bzw. arbeitsrechtliche, sondern auch durch privatrechtliche Regelungen. Das Leitbild der `Hausfrauenehe` hat etwa Eingang in das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland und Österreich gefunden und war bis zu den einschneidenden Reformen in den 70er Jahren, die zu einer wesentlichen Liberalisierung des Rechtsystems führten, zentraler Bestandteil der Rechtsordnung.“[6] Die Gestaltung der Arbeitsstrukturen in den Betrieben bzw. Organisationen orientierte sich im Zuge der fortschreitenden Industrialisierung sowohl faktisch als auch ideologisch an vollerwerbstätigen Männern mit einer für die Kinderbetreuung und Hausarbeit zuständigen Ehefrau im Hintergrund und (re)produzierte damit die strikte Trennung zwischen öffentlicher Arbeitswelt und privatem Familienleben.[7]
Der Grund dafür ist, dass aus ökonomischer Sicht verheiratete Männer, die für eine Familie zu sorgen haben, den Idealtyp eines Arbeitnehmers darstellen. Durch die große Verantwortung der Familie gegenüber zeigt er eine große Einsatzbereitschaft und ist loyal gegenüber dem Unternehmen. Außerdem ist er emotional gefestigt und von seinen Familienaufgaben befreit. Der Druck die Familie zu ernähren ist so hoch, dass der Mann tut, was ihm gesagt wird. Auf der anderen Seite fallen keine Kosten für die Familiengründung an, wie z.B. Arbeitsausfall durch Schwangerschaft und Geburt, Entgeltfortzahlungen bei Mutterschaft und auch Investitionen im Bereich der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie wie flexiblere Arbeitszeiten. Die Berufsrolle des Vaters stellt also eine instrumentelle Komponente, wie die Sicherung von Einkommen und den Sozialstatus in seiner Familienrolle dar.
5..Die Vereinbarungsproblematik
Das Verhältnis von Erwerbstätigkeit und Familienleben stellt eine immer dringendere und konfliktreichere gesellschaftliche Problematik dar.
Auf den Ebenen Familie, Paarbeziehungen und Individuum ist dieses Vereinbarungsproblem besonders gravierend. Trotz einer stärkeren Freizeitorientierung bilden sich für die Mehrzahl von Menschen die zentralen Lebensbereiche im familiären Umfeld. Die Berufstätigkeit in höherqualifizierten Bereichen hat für Frauen insgesamt mehr an Bedeutung gewonnen. Dies hängt zum einen mit der in der bestehenden Wirtschafts- und Sozialordnung zentralen Stellung der Erwerbstätigkeit für direktes oder indirektes (etwa über Sozialleistungen) Einkommen zusammen.[8] Ebenso ist es für die meisten Familien ökonomisch notwendig, dass beide Elternteile ein Einkommen erzielen. Auf der anderen Seite geht es nicht nur um das finanzielle, sondern auch um immaterielle Aspekte der Erwerbsarbeit, wie zum Beispiel: soziale Kontakte, Anerkennung, das Einsetzen von Fähigkeiten und Kenntnissen, sozialer Status und die Herstellung und Stabilisierung der eigenen Identität. Gesamt ist von einer ungebrochenen Erwerbsorientierung und Erwerbstätigkeit von Männern und einer steigenden von Frauen auszugehen. Zur gleichen Zeit liegt nach wie vor eine hohe individuelle Orientierung an Familie und Kindern vor, wobei Kinderwunsch und Realisierung dieses Wunsches – nicht zuletzt aufgrund des Vereinbarkeitsproblems – immer weiter auseinanderklaffen.[9]
Individuen, die den Wunsch haben beides zu realisieren, müssen mit dem Spannungsfeld zwischen Erwerbsarbeit und Familie/ Elternschaft täglich umgehen. Hierbei wird mehrfach noch auf unterschiedlich starke Formen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung zurückgegriffen. Allerdings mit entsprechend negativen Konsequenzen für die berufliche Entwicklung der Frauen bzw. der Mütter. Die Veränderungen sind unübersehbar. Eine Orientierung von Frauen an das Erwerbsleben wird auch durch eine Familiengründung meist nicht aus den Augen gelassen und der Wunsch nach einem baldigen Wiedereinstieg ist gerade bei höherqualifizierten Frauen sehr groß. Das Qualifikationsniveau von Frauen wächst stetig und damit auch die Absicht diese Qualifikationen beruflich einzusetzen. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen bzw. Müttern, die in einer Partnerschaft leben ist in den letzten Jahrzehnten gestiegen, wobei die Ausbildung eine tragende Rolle dabei spielt. Ein weiterer Aspekt für die Berufstätigkeit ist die materielle Unabhängigkeit vom Lebenspartner. Durch die gestiegene Brüchigkeit von Beziehungen ist die materielle Absicherung von einem Partner zum Risiko geworden und die Frau verwirklicht sich nun selbst mit ihrer Unabhängigkeit durch den Beruf.
„Auf der Ebene der Erwerbsorganisation wird das Verhältnis von Erwerbsarbeit und Elternschaft sehr stark externalisiert, d.h. als Problem des Staates bzw. von Familien und Individuen gesehen. Die Anerkennung als organisations- sowie personalpolitisches Problem – und Gestaltungsfeld ist noch immer eher gering. Zudem bewirkt die Deregulierung des Arbeitsmarktes und die Flexibilisierung von Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere auch der Arbeitszeitgestaltung (vor allem im Zusammenhang mit Öffnungs- und Betriebszeiten) und die angespannte Situation am Arbeitsmarkt, eine Verschärfung der Vereinbarkeits-problematik.“[10] Das Problem der Vereinbarung gerät immer mehr in die Organisation hinein, vor allem durch familien- und berufsorientierte Frauen, aber auch mit steigender Zahl durch Männer, die nun stärker Elternschaftsaufgaben übernehmen wollen. In den Erwerbs-organisationen liegt daher ein wesentlicher Ansatzpunkt der Verminderung des Spannungsfeldes von Erwerbsarbeit und Familienleben bzw. Elternschaft.“ Der Druck, der auf Organisationen ausgeübt wird, kann auf drei (nur analytisch trennbaren) Dimensionen lokalisiert werden:
Ökonomische Dimension:
E ngagierte und hochqualifizierte Mitarbeiterinnen können nicht eingestellt bzw. auch nicht gehalten werden; Beschäftigte können aufgrund von Vereinbarkeitsproblemen ihr Leistungspotential nicht völlig ausschöpfen: ebenso kommt es zu leistungsreduzierenden Konflikten sowohl innerhalb von Individuen als auch zwischen Mitarbeiterinnen; das Image der Organisation in der Öffentlichkeit kann unter Ignorierung des Vereinbarkeitsproblems leiden.[11]
Soziale Dimension:
Familienorientierte Mitarbeiterinnen fordern die soziale Verpflichtung der Organisation ein, sie bei der Vereinbarung von Erwerbsarbeit und Elternschaft zu unterstützen; zudem wird – vor allem großen – Erwerbsorganisationen von der Öffentlichkeit auch eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, der Region usw. zugeschrieben und eingefordert.
Rechtliche Dimension:
In Deutschland wurde seit dem 1. Januar 2007 das Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz eingeführt. Für Mütter und Väter wird es mit dem Elterngeld einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.[12] Ebenso bestehen schon eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Vereinbarung von Erwerbsarbeit und Elternschaft, wie zum Beispiel das Mutterschutzgesetz oder das Bundeskindergeldgesetz.
[...]
[1] Vgl: Auer: Vereinbarungskarrieren, S.27
[2] Zitat aus: Auer: Vereinbarungskarrieren S.27
[3] Vgl: aus: Auer: Vereinbarungskarrieren S.27
[4] Vergleich aus: Auer: Vereinbarungskarrieren, S.39
[5] Vergleich: Vereinbarungskarrieren S.40
[6] Zitat aus: Vereinbarungskarrieren S. 40
[7] Vergleich: Vereinbarungskarrieren S.41
[8] Vgl: Auer: Vereinbarungskarrieren, S. 17
[9] Vgl: Auer: Vereinbarungskarrieren, S. 17
[10] Zitat aus: Auer: Vereinbarungskarrieren, S.18
[11] Vgl: Auer: Vereinbarungskarrieren, S.
[12] Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Citation du texte
- Anika Geldner (Auteur), 2008, Erwerbsarbeit und Familienleben als Spannungsfeld, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123505
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