Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und Themenstellung
1.1 Deutschland 2007- 30 Jahre Deutscher Herbst
2 Die Baader-Meinhof Gruppe & die Historie der zentralen Ereignisse
3 Aspekte der gesellschaftlichen Auseinandersetzung
3.1 Tabuisierung
3.1.1 Definition Tabu
3.1.2 Die Rolle der Sondergesetze
3.1.3 Literaturanalyse
3.1.4 Die RAF im Schulunterricht
3.2 Ästhetisierung
3.2.1 Einleitung
3.2.2 Positionen von Autoren der Pop-Literatur
3.2.3 Die RAF im Film am Beispiel BAADER von Christopher Roth
3.2.4 “Zur Vorstellung des Terrors: Die RAF-Ausstellung“
4 Resümee
5 Anhang
5.1 Quellenverzeichnis
5.1.1 Literaturverzeichnis
5.1.2 Materialien aus dem Internet
5.2 Anhang Grafiken
1 Einleitung und Themenstellung
1.1 Deutschland 2007 – 30 Jahre Deutscher Herbst
Die gegenwärtige Debatte im Jahre 2007 um die Begnadigung von Christian Klar, dem wegen gemeinschaftlichen Mordes an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilten RAF- Terroristen, und die vorzeitige Entlassung Brigitte Mohnhaupts entfachten heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit. Als mediales Ereignis inszeniert, fand sich Deutschland postum mit den Schreckensnachrichten und Bildern des RAF-Terrorismus konfrontiert, und musste sich eingestehen, dass die Akte Rote Armee Fraktion noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Zusammenhang stellt sich die zu klärende Frage: Fand denn eine adäquate Aufarbeitung dieses Kapitels deutscher Geschichte je statt ?
In dieser Facharbeit möchte ich nun die Aspekte der gesellschaftlichen Auseinandersetzung in Bezug auf den RAF-Terrorismus unter den Gesichtspunkten Tabuisierung und Ästhetisierung darstellen und kontextualisieren. Weiterer Gegenstand der Betrachtung ist die verstärkte Opferperspektive. Im Zentrum der Analyse steht der Wirkungskreis der sogenannten Baader-Meinhof Gruppe, sprich die Rote Armee Fraktion der ersten und zweiten Generation.
2 Die Baader- Meinhof Gruppe & die Historie der zentralen Ereignisse
Die Gründung der Baader-Meinhof Gruppe lässt sich nur unter der Darstellung der vorhergegangenen geschichtlichen Ereignisse erläutern.
Im Nachkriegsdeutschland wuchs eine junge Generation heran, welche sich kritisch mit der nationalsozialistischen Vergangenheit ihrer Eltern zu auseinandersetzen suchte. Der von den USA geführte Vietnamkrieg führte zu einer anti-amerikanischen, anti-imperialistischen Haltung in den studentischen Reihen Westeuropas. So formierte sich in der Bundesrepublik Deutschland Mitte der 1960er Jahre die Außerparlamentarische Opposition (APO) im Rahmen der Studentenbewegung, deren erklärte Ziele der Kampf gegen bestehende Institutionen, Aufarbeitung der deutschen Geschichte und ein gesellschaftlicher Umsturz im sozialistisch- revolutionären Sinne waren.
Die Radikalisierung der APO vollzog sich 1967. Während des Besuchs des iranischen Schahs kam es bei einer Demonstration zum tödlichen Schuss auf den Studenten Benno Ohnesorg von Seiten der Polizei. Dies stellte den Wendepunkt der APO-Bewegung dar, welche sich, durch Vertuschungsaktionen des Staates in ihrer Haltung bestärkt, fortan militanter zeigte. Im Jahr 1968 folgten dann unter der Legitimation von "Gewalt gegen Sachen" die Frankfurter Kaufhausbrände, welche als Reaktion auf die Napalmbombardements in Vietnam verstanden werden sollten. Die "Brandstifter", Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Thorwald Proll und Horst Söhnlein wurden für ihre Tat zu je drei Jahren Zuchthaus verurteilt. 1970 wurde Andreas Baader bei einem Ausgang in Berlin durch Waffengewalt befreit. Die Journalistin Ulrike Meinhof hatte ihn unter einem Vorwand in das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" gebeten. Bei der Befreiung Baaders, welche allgemein als die Geburtsstunde der RAF gilt, wurde ein Institutsangestellter angeschossen. Der Befreite und die Befreier befanden sich fortan auf der Flucht. Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin, Ingrid Schubert, Irene Goergens, sowie Horst Mahler, der Anwalt Baaders, tauchten unter und reisten nach Jordanien, um dort in einem Palästinensercamp der Al-Fatah eine militärische Ausbildung zu absolvieren. Wieder nach Deutschland zurückgekehrt, lebte die Gruppe im Untergrund und konzentrierte sich vorwiegend auf die Beschaffung von Geld und Waffen. Aus diesem Grund überfielen sie in den Jahren 1970 und 1971 mehrere Banken; Horst Mahler wurde bei dem ersten Überfall überführt.
1971 nahm das "Gespenst RAF"1 Gestalt an. Es erfolgten zum ersten Mal theoretische Erklärungen, welche sich mit den Zielen und Intentionen der Gruppe um Andreas Baader auseinandersetzten. Die erste, von Horst Mahler verfasste, Erklärung "Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa" wurde von den anderen Mitgliedern abgelehnt und führte schließlich aufgrund theoretischer Divergenzen zum Ausschluss Mahlers.2 Dem entgegen setzte die Journalistin Ulrike Meinhof ihre Erklärung "Das Konzept Stadtguerilla". Fortan agierte die Gruppe unter dem Namen Rote Armee Fraktion und umfasste nun schon über fünfzig Mitglieder. Den sogenannten harten Kern bildeten die bereits angeführten Baader, Meinhof und Ensslin, sowie Holger Meins und Jan-Carl Raspe. Nach außen hin präsentierten sie sich über ein eigens für sie entworfenes Logo: Der rote Stern mit der Heckler & Koch Maschinenpistole. Der in dem Manifest erklärte "bewaffnete Widerstand"3 forderte - im Rahmen der vom Staat eingeführten Maßnahme "Sonderkommission Terrorismus" und der damit verbundenen Großfahndung - die ersten Todesopfer sowohl in den Reihen der RAF als auch der Polizei.
"Die Bildung der RAF 1970 hatte in der Tat spontaneistischen Charakter. Die Genossen, die sich ihr anschlossen, sahen darin die einzige wirkliche Möglichkeit, ihre revolutionäre Pflicht zu erfüllen. Angeekelt von den Reproduktionsbedingungen, die sie im System vorfanden, der totalen Vermarktung und absoluten Verlogenheit in allen Bereichen des Überbaus, zutiefst entmutigt von den Aktionen der Studentenbewegung und der APO hielten sie es für nötig, die Idee des bewaffneten Kampfes zu propagieren. […]"4
Im Jahre 1972 kam es zu einem weiteren Wendepunkt: Die RAF begnügte sich nicht mehr mit Überfällen, sondern suchte durch zahlreiche Bombenanschläge auf staatliche Einrichtungen sowie US-Militäreinrichtungen, Druck auf den deutschen Staat auszuüben. Den Attentaten fielen achtzehn Menschen zum Opfer. Noch im Juni ´72 wurden die Protagonisten der Anschläge, Andreas Baader, Holger Meins, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe im Rahmen der bis dahin größten Fahndung der deutschen Geschichte gefasst. Baader erlitt bei seiner Überführung eine Schussverletzung. Somit fanden sich die Hauptakteure der ersten Generation RAF in der Justizanstalt Stuttgart-Stammheim wieder. Es folgten wiederholt Hungerstreiks, an deren Folgen Holger Meins 1974 verstarb. Zwei Jahre später, 1976, erhängte sich Ulrike Meinhof in ihrer Stammheimer Zelle. Ungefähr zeitgleich zu den Verhaftungen kam es zur Formierung der zweiten Generation RAF. Die Mitglieder stammten aus den Reihen des “Sozialistischen Patientenkollektivs“ (SPK), oder wurden von den RAF-Verteidigern der ersten Generation, Siegfried Haag und Klaus Croissant rekrutiert. Brigitte Mohnhaupt übernahm nach der Verhaftung Haags die Führung der "Haag-Meyer Bande". Priorität hatte an erster Stelle die Befreiung der Gefangenen. Dabei ergriff die zweite Generation harte Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Ziele. Die Jahre 1975-1977 wurden folglich ein Rundumschlag der RAF. Einläutend mit der Entführung des Spitzenkandidaten der Berliner CDU, Peter Lorenz, über die Besetzung der westdeutschen Botschaft in Stockholm, bei der je zwei Diplomaten und Terroristen verstarben, bis hin zur Ermordung des Generalbundesanwalt Siegfried Buback und des Vorstandssprechers der Dresdner Bank AG Jürgen Ponto. Alle Übergriffe und Attentate hatten als Intention die Befreiung der RAF-Inhaftierten. Eingeläutet wurde der sogenannte Deutsche Herbst am 5. September 1977 mit der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Vier seiner Begleiter wurden noch am Ort des Übergriffs erschossen. Die deutsche Regierung antwortete hierauf mit der Einberufung des Kleinen und Großen Krisenstabs durch den regierenden deutschen Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD), welcher sich in seiner Stellungnahme im ARD-Studio wie folgt äußerte:
"Der Staat […] muss darauf mit aller notwendigen Härte antworten. Alle Polizei- und Sicherheitsorgane […] haben deshalb die uneingeschränkte Unterstützung der Bundesregierung und ebenso meine persönliche Rückendeckung."5
Damit einher ging die Verabschiedung von zahlreichen Gesetzen, betitelt als Sondergesetze. Die in der Kritik stehenden Haftbedingungen der ersten Generation wie die visuelle und akustische Isolationshaft, das Kontaktsperre- und Kronzeugengesetz oder das Verbot der Mehrfachverteidigung, "[...] hatten von Anfang an eine höchst widersprüchliche, möglicherweise unbeabsichtigte Wirkung, dienten sie doch Teilen der Terroristen und ihrer Sympathisantenszene als Beleg für den behaupteten willkürlichen Umgang dieses Staates mit seinen eigenen rechtlichen Grundsätzen und seinen Gegnern [,] und damit zugleich für die absurde These vom gegenseitigen Kriegszustand."6 Nachdem sich schnell zeigte, dass sich der deutsche Staat auch auf diesen Freipressungsversuch nicht einließ, erfolgte am 13. Oktober 1977 die Entführung der Lufthansa-Maschine Landshut verbunden mit der Geiselnahme von 87 Personen, um den Druck auf die Regierung zu erhöhen; jedoch ohne Erfolg. Fünf Tage später kam es zur gewaltsamen Befreiung durch die GSG 9. Noch in derselben Nacht folgte der kollektive Selbstmord von Baader, Ensslin und Raspe in Stuttgart-Stammheim.
3 Aspekte der gesellschaftlichen Auseinandersetzung
3.1 Tabuisierung
3.1.1 Definition Tabu
“Tabu, nach dem aus dem Sprachraum Polynesiens herrührenden Wort tapu, bedeutet in etwa so viel wie unverletzlich. Das Wort hat im 20. Jahrhundert Eingang in die deutsche Sprache gefunden und bezeichnet eine Handlung oder Verhaltensweise, die durch Sitte oder Gesetz verboten ist.[...] Der Begriff Tabu ist aus soziologischer und sozialpsychologischer Sicht von besonderer Bedeutung. Tabus schützen ein Thema vor dem Diskurs in einer Gruppe, Gemeinschaft oder Gesellschaft [...]. Dem Thema wird kein Platz, kein „Ort“ im öffentlichen „Raum“ des Bezugssystems gewährt. Je mehr Mitglieder des Bezugssystems sich an dieser Form der Ausgrenzung eines Themas beteiligen, desto mehr „Macht“ hat das Tabu über den Einzelnen. Kollektive Verdrängungsmechanismen werden wirksam [...]. Diese starke emotionale Aufladung ist der Grund dafür, dass „die direkte Erwähnung eines Tabus eine Spannung im Zuhörer erzeugt“ [...]. Gemeinsame Tabus stabilisieren die Bezugssysteme von Menschen, insbesondere aufgrund ihrer emotionalen Aufladung. [...]
Als „Tabuthema“ wird ein Thema bezeichnet, das nicht oder nur eingeschränkt öffentlich thematisiert wird. Oft handelt es sich dabei um Gebiete, die wunde Punkte einer Gesellschaft berühren. [...]“7
3.1.2 Die Rolle der Sondergesetze
“Man erlebt eine seltsame Zeit. Hätte man sich vorstellen können, dass ein früherer Nazi, der Chef der deutschen Arbeitgeber geworden ist, "Libération" benutzt, um sich an seine Frau zu wenden? Grund dieses Paradoxons ist die Vermittlung der Roten Armee Fraktion, die Hanns-Martin Schleyer heute seit 33 Tagen gefangen hält. Es ist das zweite Mal, daß [!] sich die Entführer an "Libération" wenden, um mit den deutschen Behörden eine Nachricht auszutauschen, ohne daß [!] ihre Botschaft abgefangen, ganz oder gar teilweise in den Redaktionen der geschriebenen Presse zensiert wird, die immer noch, was diese Affäre angeht, einer direkten Zusammenarbeit mit der Regierung unterworfen ist."8
Durch die vorhergegangenen Ereignisse, insbesondere infolge der Schleyer- Entführung und in Anbetracht des anstehenden Stammheim-Prozesses, sah sich die deutsche Regierung gezwungen zu handeln und in zahlreichen Initiativen Gesetze ad-hoc zu verabschieden. Der staatliche Gegenangriff im Herbst 1977 ging bis an die Grenzen dessen, was in einem demokratischen Rechtsstaat noch möglich war.9 Jene Formulierung Helmut Schmidts veranschaulicht die Problematik der Sondergesetze. Es kam zu einer erheblichen Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsorgane, welche mit der deutschen Verfassung nicht hundertprozentig konform gingen. Die Paragraphen 34a, 88a, 129a und 130a des Strafgesetzbuches (StGB) werden als Wendepunkte der Strafprozessordnung verstanden. Unter dem Gesichtspunkt der Tabuisierung ist die Darstellung und Untersuchung der verabschiedeten Sondergesetze zwingend notwendig. So verkörperten insbesondere §129a und §130a, eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit, welche eine Tabuisierung der Thematik in der Öffentlichkeit noch bis Ende der 90er Jahre nach sich zog.
Der Paragraph 130a stellte jeden unter Strafe, der in Schriften oder in Versammlungen zu bestimmten Gewalttaten anleitete oder befürwortete. Dazu zählte jeglicher Besitz von Schriften die Gewalt propagieren, oder sich gegen Besitz und Bestand der BRD richteten. Nachdem sich vermehrt kritische Stimmen zu der Gesetzesnovelle äußerten, wurden Bereiche wie Kunst und Wissenschaft ausgenommen. Der Paragraph blieb jedoch im Blickpunkt der Kritik, da er als Einschränkung gegen die Meinungsfreiheit verstanden wurde. 1976 kam es unter Verwendung von §130a zur bundesweiten Durchsuchung von Buchläden, Druckereien und Wohngemeinschaften.
Paragraph 129a, Straftatbestand "Bildung einer terroristischen Vereinigung": Es wurde jeder unter Strafe gestellt, welcher zur Gründung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung beitrug oder aber auch für eine solche Organisation warb.
Unter Werbung verstand der deutsche Rechtsstaat schon das Anpinseln eines RAF- Schriftzuges an die Hauswand. Kanzler Helmut Schmidt sprach in diesem Kontext von "informationspolitischer Selbstkontrolle". Jene von der deutschen Regierung während der Schleyer-Entführung praktizierte “informationspolitische Selbstbeschränkung“ wurde als einvernehmlich hergestellt bezeichnet.10 Dabei wies man die Ergreifung staatlicher Maßnahmen bezüglich der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit ausdrücklich von sich.
Mit Einführung jenes Paragraphen ging eine weitere Änderung einher: Die so genannten §129a-Ermittlungsverfahren unterstanden fortan lediglich einer gerichtlichen Instanz, dem Oberlandesgericht (OLG), wodurch das Einlegen von Revision nicht mehr möglich war.
Die Beschneidung der Presse- und Meinungsfreiheit, initiiert durch die aufgeführten Paragraphen - insbesondere §129a - transportierte eine Tabuisierung der Thematik RAF bis in die späten Neunziger.
Jene Problematik der oben erwähnten Paragraphen wurde in dem Antrag "[zur] Streichung der Sondergesetze nach dem Deutschen Herbst"11 der Abgeordneten Gerald Häfner, Volker Beck, Christa Nickels, Dr. Antje Vollmer, Elisabeth Altmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 11.12.1997 dem Deutschen Bundestag vorgetragen. Darin wird die geschichtliche Aufarbeitung des Deutschen Herbstes in Zusammenhang mit der Revision der Sondergesetze als "untrennbar" bezeichnet. Die Abgeordneten sahen mit dem Ende der RAF und der daraus resultierenden Auflösung des Ausnahmezustandes keinen gegebenen Anlass mehr für ein Fortbestehen der Sondergesetze. Ehemals politisch Verantwortliche wie der damalige Bundesminister des Innern, Gerhard Baum, äußerten sich Jahrzehnte nach der Verabschiedung der Gesetzesnovellen kritisch über deren angestrebte konstruktive Funktion. So bezeichnete dieser die Anti-Terror-Gesetze als eine "Überreaktion des Staates" und sprach sich für "eine Revision der Notstandsgesetze, die nichts geändert, und nichts gebracht haben, [...]"12 aus. Neben der Erwähnung des Kontaktsperre- und Kronzeugengesetzes, sowie dem Verbot der Mehrfachverteidigung steht im Zentrum des Antrages §129a, dessen intensive Anwendung sich verheerend auf die Presse- und Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen auswirkte. Diese gravierende Beschränkung der Meinungsfreiheit führte dazu, dass in der Öffentlichkeit keine breit geführte Auseinandersetzung mit der Thematik RAF stattfinden konnte. Folglich hat die vom Staat als "informationspolitische Selbstbeschränkung" titulierte, aber eigentliche "Tabuisierung [des Ausnahmezustandes], der politischen Diskussionskultur nachhaltig geschadet".13
Unter Verwendung des §129a wurden seit Verabschiedung von 1977 bis 1996 immer wieder Journalisten, die sich öffentlich zur RAF äußerten unter dem Verdacht des.“Werbens“ für eine terroristische Vereinigung angeklagt.14 Zwar wurden die Verfahren letzten Endes oftmals eingestellt, was allerdings nicht minder die Kriminalisierung, oder auch Einschüchterung der Betroffenen relativierte, welche sich mit oftmals nicht gerechtfertigten Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und damit verbundenen Verletzungen gegen Redaktionsgeheimnisse konfrontiert sahen. So wurden vielfach Unbeteiligte, welche sich mit den Ursachen des Terrorismus auseinandersetzten und die öffentliche Diskussion suchten, zu Betroffenen, ja Opfern des Konflikts.
Als prädestiniertes Beispiel gilt der Fall des Kölner GNN Verlages im Jahr 1994. Unter dem Verdacht des Tatbestandsmerkmals "Werben" sah man sich mit der Durchsuchung und Beschlagnahmung einer im Haus produzierten Infobroschüre "BRD-RAF" konfrontiert, welche sich thematisch mit den wichtigsten Dokumenten der Auseinandersetzung mit der RAF beschäftigte. Die Intention des Verlages war es, der jüngeren Generation die Möglichkeit der Information und Aufklärung zu geben. Die Bundesanwaltschaft interpretierte dies allerdings nur unter einem Aspekt, und zwar unter dem des in §129a manifestierten Tatbestand des "Werbens".
So gestaltete sich ein zweischneidiges Schwert, welches zwischen der Gefahr des sogenannten Werbens und Anstiftens zu terroristischen Handlungen, und der sich durch die Inhalte des §129a entwickelten Tabuisierung der RAF-Thematik in der Öffentlichkeit, keinen Mittelweg zu finden schien und die Notwendigkeit einer geistigen Auseinandersetzung verkannte.
[...]
1 Vgl. Theweleit, 2001. http://doku.cc/2007/03/20/klaus-theweleit-das-raf-gespenst/
2 Vgl. Berberich, 1974. http://labourhistory net/raf/browse-2.php?cp=2
3 Vgl. Meinhof, 1971. http://www.nadir.org/nadir/archiv/PolitischeStroemungen/Stadtguerilla+RAF/RAF/brd+raf/004 html
4 Vgl. Meinhof , 1975. http://www rafinfo.de/hist/kap05.php
5 Vgl. Kraushaar in Kraushaar (Hrsg.), 2006, Bd.2, S.1013
6 Vgl. Antrag Streichung der Sondergesetze nach dem Deutschen Herbst, 1997 http://dip.bundestag.de/btd/13/094/1309460.asc
7 Vgl. Defintion Tabu. http://de.wikipedia.org/wiki/Tabu
8 Vgl. Kraushaar in Kraushaar (Hrsg.), 2006, Bd.2, S.1018
9 Vgl. Helmut Schmidt, 1975. http://www.taz.de/1/archiv/dossiers/dossier-raf/artikel/1/ein-erbe-des-raf-terrors/?src=SZ&cHash=a13db71e73
10 Vgl. Kraushaar in Kraushaar (Hrsg.), 2006, Bd.2, S.1024
11 Vgl. Ebenda, Antrag zur Streichung der Sondergesetze [...]. http://dip.bundestag.de/btd/13/094/1309460.asc
12 Vgl. Ebenda, Antrag zur Streichung der Sondergesetze [...]. http://dip.bundestag.de/btd/13/094/1309460.asc
13 Vgl. Ebenda, Antrag zur Streichung der Sondergesetze [...]. http://dip.bundestag.de/btd/13/094/1309460.asc
14 Vgl. Ebenda, Antrag zur Streichung der Sondergesetzte[...]. http://dip.bundestag.de/btd/13/094/1309460.asc
- Quote paper
- Stefanie Knoth (Author), 2008, Aspekte der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem RAF-Terrorismus im Wirkungskreis der Baader-Meinhof Gruppe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123338
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