Die UVP hat ihren Ursprung im „National Environmental Policy Act of 1969“. Am 1.1. 1970 trat der NEPA in den USA in Kraft, damit wurde der Regierung die Verantwortung übertragen, potenzielle Umweltauswirkungen geplanter Vorhaben abzuschätzen. Die Zielsetzung einer UPV – das „Environmental Impact Statement“ (Umweltverträglichkeitsbericht) – besteht darin, umweltgefährdende Aktivitäten vor ihrer Realisierung im Hinblick auf deren Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft, Fauna, Flora, Klima und sonstige Elemente im Bereich des Umweltschutzes zu untersuchen, um auf diese Weise eine bessere Entscheidungsgrundlage gewinnen zu können.
In Europa bemühte man sich seit den 70er Jahren um die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung. 1975 entstand der Entwurf eines Umweltschutzgesetzes, in dessen Kernstück erstmals eine ,,öffentliche Prüfung der Umweltverträglichkeit eines Vorhabens" vorgesehen war. Aufgrund inhaltlicher und verfassungsrechtlicher Mängel wurde dieser Entwurf aber nicht weiter verfolgt. In den 80er Jahren intensivierte sich die Diskussion hinsichtlich der UVP. Relativ spät – erst 1985 kam es zur Verabschiedung einer EG-Richtlinie über die Prüfung der Umweltverträglichkeit bei öffentlichen und privaten Projekten.
In Österreich wurden zahlreiche informelle Projektbeurteilungen im Rahmen der Raumordnung unternommen. Besonders bei der Errichtung von Kraftwerken, Fremdenverkehrs- oder Verkehrsinfrastrukturprojekten wurden sie als "Untersuchung", "Nutzwertanalyse", Raumordnungsgutachten" oder "Umweltverträglichkeitsprüfung" durchgeführt. Außer ihrem informellen Charakter und ihrer Funktion als Grundlage für Neuplanungen bzw. Empfehlungen an die Planungsträger hatten diese Projektbeurteilungen aber keine Gemeinsamkeiten. Die "Umweltverträglichkeitsprüfung" wurde als Gesamtheit aller umweltrelevanten Genehmigungsverfahren verstanden.
Mit dem EWR-Beitritt 1994 entstand auch in Österreich Handlungsbedarf, da die EG-Richtlinie 85/337/EWG vom 27.6.1985 alle Mitgliedsstaaten verpflichtete, öffentliche und private Vorhaben mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt vor ihrer Genehmigung einer Prüfung zu unterziehen. Durch Umweltvorsorge soll dem Entstehen weiterer schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Prolog
- Aufgabensetzung der UVP
- Funktionen der UVP
- Kosten der UVP
- Was heißt umweltverträglich?
- Das Umweltverträglichkeitsgesetz
- Zielsetzungen des UVP-Gesetzes
- Verfahrensablauf
- Hauptakteure im UVP-Verfahren
- Bestellung von Sachverständigen
- Amtssachverständige
- Nicht amtliche Sachverständige
- Inhalt der Umweltverträglichkeitserklärung
- Die 3 Abschnitte des UVP-Verfahrens
- Verfahrensschritte
- Screening
- Scoping
- Durchführung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
- Die Kompetenzen
- Strafbestimmungen
- Berufungsinstanz
- Bürgerbeteiligung
- Die Bürgerinitiative
- Zusammenfassung
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Geschichte und den rechtlichen Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Österreich. Sie beleuchtet die Entwicklung der UVP von ihren Anfängen in den USA bis zur Implementierung in Österreich im Kontext der EU-Richtlinien. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Verfahren selbst, inklusive der beteiligten Akteure und deren Rollen.
- Historische Entwicklung der UVP in Österreich
- Rechtliche Grundlagen und Zielsetzungen des österreichischen UVP-Gesetzes
- Verfahrensablauf und beteiligte Akteure (Behörden, Sachverständige, Öffentlichkeit)
- Inhalt und Struktur der Umweltverträglichkeitserklärung
- Instrumente der Bürgerbeteiligung
Zusammenfassung der Kapitel
Der Prolog bietet eine Einführung in die historische Entwicklung der UVP, beginnend mit dem NEPA in den USA. Das Kapitel zur Aufgabensetzung der UVP beschreibt deren Ziel, negative Umweltfolgen zu vermeiden oder zu mindern. Die Funktionen der UVP werden im Anschluss erläutert, wobei die Informations-, Vorsorge- und Koordinierungsfunktion im Fokus stehen. Weitere Kapitel befassen sich mit dem Umweltverträglichkeitsgesetz, dem Verfahrensablauf und den verschiedenen Akteuren im UVP-Prozess. Die Rolle der Bürgerbeteiligung wird ebenfalls behandelt.
Schlüsselwörter
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Umweltverträglichkeitserklärung, Umweltschutz, EU-Richtlinien, Österreichisches Recht, Verfahrensablauf, Sachverständige, Bürgerbeteiligung, Vorsorgeprinzip.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)?
Ziel ist es, potenzielle Umweltauswirkungen geplanter Projekte (wie Kraftwerke oder Straßen) vorab abzuschätzen und als Entscheidungsgrundlage zu nutzen.
Seit wann gibt es die UVP in Österreich?
Die gesetzliche Grundlage entstand vor allem durch den EWR-Beitritt 1994 und die Umsetzung der EG-Richtlinie 85/337/EWG.
Was sind die drei Abschnitte des UVP-Verfahrens?
Das Verfahren gliedert sich in Screening (Prüfung der UVP-Pflicht), Scoping (Festlegung des Untersuchungsumfangs) und die eigentliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung.
Welche Rolle spielt die Bürgerbeteiligung bei der UVP?
Bürger und Bürgerinitiativen haben im Verfahren Parteistellung und können Einwendungen erheben, um ihre Interessen am Umweltschutz zu wahren.
Wer sind die Hauptakteure in einem UVP-Verfahren?
Dazu gehören die zuständigen Behörden, Projektwerber, Sachverständige (amtlich und nicht amtlich) sowie die betroffene Öffentlichkeit.
- Quote paper
- MMag. Silvia Kornberger (Author), 1999, Geschichte und Rahmenbedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123155