Die Absicht dieser Hausarbeit ist das Thema Electronic-Government (E-Government) genauer zu beleuchten, Möglichkeiten und Potenziale von E-Government zu nennen, und in einem weiteren Schritt die Probleme zu untersuchen. Die Hausarbeit hat keinen Anspruch auf die vollständige Behandlung aller durch E-Government auftretenden Problemfelder. Vielmehr wurden die für uns als wichtig und besonders erwähnenswert erachteten Themen betrachtet und im Folgenden aufgeführt.
Die Themenauswahl ist vor allem im Hinblick auf die im Rahmen des Studienganges Wirtschaft und Verwaltung stattfindenden Vorlesungen beeinflusst wurden. Eine Betonung liegt dabei auf die sich ergebenden Schwierigkeiten und möglichen Konsequenzen, denen die Verwaltung im rechtlichen und organisatorischen Sinne im Zuge der Einführung des E-Governments ausgesetzt ist.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Einleitung
2. Definition und Entstehung des Begriffs E-Government
3. Anwendungsfelder für das E-Government
4. Sicherheit im E-Government
5. Bestimmung der zu unterstützenden Verwaltungsleistungen
6. Rechtliche Hindernisse
7. Verfahren der elektronischen Signatur
8. Aktivierung des Bürger durch E-Government
9. E-Voting als Möglichkeit des E-Governments
10. Effektiveres Dokumentenmanagement durch E-Government
11. Die Benutzungssituation von E-government
12. Erstellung einer Internet-Strategie für Verwaltungen
13. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Internet- Strategien für Verwaltungen und Privatwirtschaft
14. Fazit und Ausblick
15. Quellenverzeichnis
Vorwort
Die Absicht dieser Hausarbeit ist das Thema Electronic-Government (E-Government) genauer zu beleuchten, Möglichkeiten und Potenziale von E-Government zu nennen, und in einem weiteren Schritt die Probleme zu untersuchen. Die Hausarbeit hat keinen Anspruch auf die vollständige Behandlung aller durch E-Government auftretenden Problemfelder. Vielmehr wurden die für uns als wichtig und besonders erwähnenswert erachteten Themen betrachtet und im Folgenden aufgeführt.
Die Themenauswahl ist vor allem im Hinblick auf die im Rahmen des Studienganges Wirtschaft und Verwaltung stattfindenden Vorlesungen beeinflusst wurden. Eine Betonung liegt dabei auf die sich ergebenden Schwierigkeiten und möglichen Konsequenzen, denen die Verwaltung im rechtlichen und organisatorischen Sinne im Zuge der Einführung des E-Governments ausgesetzt ist.
1. Einleitung
Der Kontakt des Bürgers mit den Behörden stellt sich meist als kompliziert, zeit- und nervraubend dar. Man nimmt lange Wartezeiten in Kauf, rennt von einem (nicht zuständigem) Sachbearbeiter zum nächsten und ärgert sich über die verschwendete Zeit. Doch diese Praxis lässt sich ändern. Man stelle sich nur einmal Folgendes vor: „Von zu Hause die neue Wohnung anmelden, am PC alle Formalitäten für eine Geschäftsgründung erledigen oder online den Bearbeitungsstand seines Bauantrages verfolgen.“[1] Die Liste ließe sich beliebig verlängern.
Möglich macht all dies die Einführung des E-Governments mit dessen Hilfe Online-Transaktionssystemen verwirklicht werden sollen. Die verstaubte Amtsstube wird so zur virtuellen Behörde, die 24 Stunden, sieben Tage in der Woche für seine Bürger geöffnet hat. Sicherlich ist dies noch Zukunftsmusik; die Realität stellt sich gegenwärtig noch anders dar. Ansätze in diese Richtung sind allerdings schon erkennbar, und der Modernisierungsprozess der Verwaltungen auf diesem Gebiet beschleunigt sich. Die Grundlage für diese Entwicklung bildet zum einen die sich rasant entwickelnde Computertechnik und vor allem die explosionsartige Verbreitung des Internets seit Anfang der 90er Jahre.
Allerdings sind Verwaltungsangebote im World Wide Web vom oben beschriebenen Idealzustand noch weit entfernt: Der aktuelle Stand ist, dass viele Behörden zwar inzwischen ausführliche Informations- und Kommunikationsangebote offerieren, komplette Transaktionen jedoch die Ausnahme bleiben. Die flächendeckende Verbreitung dieser Technik lässt also noch auf sich warten. Ein Anzeichen dafür, dass die virtuelle, papierlose Verwaltung noch in den Kinderschuhen steckt und die Verwaltungen sich in einer schwierigen Umbruchsphase befinden, deren Ende noch nicht absehbar ist.
„Die öffentlichen Meinung neigt schnell dazu, den aktuellen Stand der online Verwaltungsdienstleistungen auf die Behäbigkeit oder eine generell angenommene Rückständigkeit der öffentlichen Verwaltung zurückzuführen. In Wahrheit gehörten die öffentliche Verwaltung von Beginn an zu den ersten Anwendern neuer Informations- und Kommunikationstechnologie. Als Beispiel sei der Einsatz von Großrechner genannt, (...) die, nach ersten militärischen Einsätzen, in der Renten- und Finanzverwaltung verwendet wurden, und das gilt heute für das Internet. Städte und Behörden gehörten zu den ersten Institutionen, die Web-Seiten einrichtet haben und seitdem betreiben.“[2]
Für den Mangel an bisher realisierten Online-Transaktionssystemen gibt es vielerlei Erklärungen: „Aufwändige Netzwerktechnologie, Abstimmungsprobleme zwischen Fachbehörden untereinander und mit ihren Rechenzentren, gesetzliche Formvorschriften für Verwaltungsverfahren und Qualifizierungsprobleme spielen eine Rolle, ebenso wie Fragen des Designs und ökonomische Überlegungen. Viele Pilotprojekte zu Online-Transaktionssystemen werden von den Benutzern nicht akzeptiert, weil sie zu schwierig zu bedienen oder zu teuer sind und keine Vorteile gegenüber schriftlicher oder telefonischer Kommunikation bieten.“[3]
2. Definition und Entstehung des Begriffs E-Government
„Unter Electronic Government verstehen wir die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien.“[4]
Der Begriff Electronic Government in seinen Variationen e-government oder eGovernment findet seine ersten Erwähnungen in den frühen 90ern Jahren. Er umschreibt zunächst ein reines Informationsangebot, also ein System mit dem der Bürger von außen auf verwaltungsinterne Daten zu greifen kann. Erst später mit der Entwicklung der technischen Voraussetzungen, ist der Begriff um die Möglichkeit der „online Dienstleistung“ erweitert worden.
Heute nutzt E-Government das Internet und andere elektronische Medien zur Einbindung der Bürger und Unternehmen in das Verwaltungshandeln. Zum E-Government gehört dabei sowohl die Kommunikationsbeziehung zwischen Verwaltungsbehörden untereinander als auch die Schnittstelle Verwaltung-Bürger und Verwaltung-Wirtschaft.
3. Anwendungsfelder für das E-Government
Welche Gründe gibt es, die den Einsatz von E-Government erstrebenswert machen? Hier wird zunächst häufig die Steigerung der Kundenfreundlichkeit und der bessere Service für den Bürger als Hauptargumente aufgeführt. Daneben gibt es weitere von E-Government ausgehende Einflüsse, die nicht unerwähnt bleiben dürfen und die vor allem auch den verwaltungsinternen Ablauf betreffen.
Eine weiteres Einsatzfeld, dass sich als Möglichkeit durch E-Government eröffnet ist der Einsatz der Telearbeit. „Telearbeit ist jede auf Informations- und Kommunikationstechnik gestützte Tätigkeit, die ausschließlich oder zeitweise an einem anderen, als der dienstlichen Arbeitsstätte liegenden Arbeitsplatz erbracht wird. Dieser Arbeitsplatz ist mit der betrieblichen Arbeitsstätte durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden.“[5]
Hierzu kann bereits auf Ergebnis des von der Bundesregierung 1996 gestarteten Pilotprojekts „Initiative Telearbeit“ zurückgegriffen werden. Laut dieser Studie erhöht Telearbeit nicht nur die Mitarbeitermotivation, sondern führt auch zu einer Produktivitäts- und Qualitätssteigerung. (mehr, schneller, besser).
Sie führt zu einem wirtschaftlicherem Mitteleinsatz (z.B. wird das Vorhalten von Büroräumen gespart) und unterstützt die Einführung und Verbreitung innovativer Techniken. Zudem ist der Einsatz von Telearbeit relativ reibungsfrei durchsetzbar. Eine breite Überzeugungsarbeit nicht notwendig, da sie auf eine hohe Akzeptanz bei den Dienststellen und Beschäftigten stößt.
Dringende Voraussetzung für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen ist die Freiwilligkeit der sie betreffenden Mitarbeiter. So ist in dem Abschlußbericht, des von der Bundesregierung durchgeführten Projektes zur Telelarbeit folgende Empfehlung zu lesen: „Zukünftig sollte Telearbeit in allen geeigneten Bereichen der Verwaltung in angemessenem Umfang praktiziert werden.“
Die weiteren Anwendungsbereiche des E-Government sind vielfältig und erstrecken sich auf sämtliche Tätigkeitsfelder der Verwaltung. Darüber hinaus können sich auch völlig neue Anwendungsbereiche eröffnen. Deswegen werden hier neben den bereits oben erwähnten beispielhaft einige genannt, welche schon heute zum Teil praktiziert werden.
Möglich sind Bürgerinformationssysteme, welche gegenwärtig eine große Verbreitung aufweisen. Weiter seien Touristikinformationssysteme zur Förderung des Fremdenverkehrs, Wirtschaftsinformationssysteme im Rahmen der Wirtschaftsförderung, Gremieninformationssysteme zur Unterstützung von Versammlungen, Räten und Ausschüssen, Fachinformationssysteme in der Verwaltung und sonstige Wissensdatenbanken genannt. Darüber hinaus sind
- Kommunikationssysteme, die nicht nur E-Mail, sondern auch webbasierte Diskussionsforen und Videokonferenzsysteme für Telepräsenz und Telekooperation beinhalten (E-communication),
- Formularlösungen d.h. elektronische Formulare als Vor- bzw. Ausdruck zur Offline- oder Online-Bearbeitung mit und ohne Plausibilitätskontrolle (http://www.virtuelles-rathaus.de) sind die Basis für Online-Transaktionsdienste, d.h. die elektronischen Annahme und elektronische Bearbeitung eines Antrages,
- Aktenverfolgungsverfahren, verwaltungsintern oder –extern,
- Electronic Commerce-Lösungen für die öffentliche Verwaltung (E-Commerce) als elektronische Marktplätze, elektronische Laden- und Auktionssysteme, Ausschreibungs- und Börsensysteme; ( Beispiele: http://www.destatis.de) u.a. auch elektronische Zahlungssysteme die elektronische Bezahlung von Verwatungsdienstleistungen oder Auszahlung finanzieller Leistungen ermöglichen (Beispiel: http://www.bremen.de),
- Serviceleistungen wie elektronische Verwaltungsbescheide, Erteilung von Zulassungen, Lizenzen und Genehmigungen, Vertrieb von Produkten ( Beispiel: http:// www.bva.bund.de).
- E-Workflow –Modelle, die verwaltungsintern und –übergreifend die Abwicklung von behördlicher Vorgänge mit Hilfe von Doku-mentenmanagement-, Registrierungs- und Archivierungssystemen dokumentieren (siehe Kap.10 „Effektiveres Dokumenten-management durch E-Government“).
- E-Democracy-Verfahren, welche sich in der demokratischen Beteiligung der Bürger widerspiegeln, d.h. der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für Bürgerinitiativen, Parteien, Politiker, Wahlkämpfe , Wahlen und Volksabstimmungen, siehe Kap.8 „Aktivierung des Bürgers durch E-Governement“, „E-Voting als Möglichkeit des E-Governements“) (Links : http://www.bund.de) denkbar .
Abschließend lässt sich sagen, dass der Zustand, der durch E-Government erreicht werden soll, die Abwicklung rechtsverbindlicher Dienstleistungen und Transaktionen zwischen öffentlicher Verwaltung, Bürgern und Wirtschaft vollelektronisch und ohne Medienbrüche ist.
Diesen Zustand des digital vernetztes Gemeinwesens, in dem Unternehmen, Behörden und Bürgerschaft online verbunden sind, gilt es herzustellen. Das Ergebnis wäre ein Mehr an Information und Kommunikation sowie mehr Transparenz, Effizienz und Effektivität beii allen Beteiligten.
4. Sicherheit im E-Government
„Der breite IT-Einsatz und die Nutzung des Internets zum Informationsaustausch mit Bürger und Unternehmen birgt neben den genannten Vorteilen jedoch auch Sicherheitsrisiken. Vertrauliche Daten werden über an sich unsichere Medien übertragen, bisher abgeschottete IT-Systeme der Verwaltung werden an das Internet angebunden. Hier gilt es, geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie etwa Verschlüsselung, qualifizierte elektronische Signaturen und Firewalls sinnvoll einzu-setzen.(...)“[6]
So stellt sich die Frage, ob durch E-Government möglicherweise das Sicherheitsniveau gesenkt wird: Im Zuge von elektronischen Interaktionen werden Schriftstücke durch Daten und Dateien ersetzt. Dieser Kommunikationsweg birgt Sicherheitsrisiken in sich, welche von der Möglichkeit der eindeutigen Identifizierung des am anderen Ende befindlichen Gesprächspartners (Authenzität) bis hin zur Sicherheit des Datenflusses im Internet reichen (Integrität) . So ist es durchaus denkbar, dass E-mails oder Daten nicht nur passiv abgehört, sondern auch bewusst verfälscht werden können.
Weiterhin müssen Authenzität und Integrität der online übermittelten Daten auch noch nachträglich und gegenüber Dritten (z.B. im Klageverfahren vor Gericht) nachweisbar sein. Hierfür kommt das Mittell der E-signatur in Frage, welches die rechtliche Verbindlichkeit der Schriftstücke gewährleisten soll (siehe unter Kap. 7. Verfahren der elektronischen Signatur). Ausgenommen hiervon sind Schriftstücken die dem Gesetze nach der Schriftform bedürfen und somit nicht durch E-Government erfasst werden können (z.B. Arbeitsverträge oder Ernennungsurkunde zum Beamten). Hier wird offensichtlich, dass die Idealvorstellung einer papierlosen Verwaltung zumindest unter Berücksichtigung der heutigen Rechtslage noch utopisch erscheint.
[...]
[1] Hagen, Martin, Einleitung S.15
[2] Hagen, Martin, Einleitung S.15
[3] Hagen, Martin, Einleitung S.15
[4] H. Reinermann,s.u., http://foev.dhv-speyer.de/ruvii
[5] Telearbeit im öffentlichen Dienst, Sonderausgabe Februar 1999, S.2 „Was ist unter Telearbeit zu verstehen“
[6] http://www.bsi.de/fachthem/egov/download/0_Einlei.pdf, Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik, „Einleitung und Übersicht“
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