Die Gewinnung von Energie durch Windkraft hat in Deutschland so viele Befürworter wie Widersacher. Letztere versuchen die Errichtung und den Betrieb von Windenergieparks neben der Gründung von Anti-Windkraft-Bürgerinitiativen, unter anderem auch durch die Einlegung von Rechtsbehelfen zu verhindern. Intention dieser Arbeit ist es, die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Errichtung von Offshore-Windparks aufzuzeigen und die problematischen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbehelfe näher zu beleuchten. Vor allem ist zu untersuchen, ob eine Klagebefugnis für Naturschutzverbände, Gemeinden und Hochseefischereibetriebe besteht.
Zunächst ist zu erläutern, warum die Energiegewinnung aus Windkraft vorangetrieben wird. Darüber hinaus werden die Vor- und Nachteile der Nutzung von Windenergie aufgezeigt. Weiterhin werden die Besonderheiten, die hinsichtlich der Errichtung von Offshore-Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zu beachten sind, und die Genehmigungsvoraussetzungen, sowie der Ablauf des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung einer Windenergieanlage im Offshore-Bereich dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Vor- und Nachteile der Energiegewinnung aus Windkraft
- III. Die Ausschließliche Wirtschaftszone
- IV. Das Genehmigungsverfahren
- 1) Anspruchsgrundlage für die Erteilung einer Genehmigung
- 2) Ablauf des Genehmigungsverfahrens
- 3) Umfang und Bekanntgabe der Genehmigung
- V. Rechtsschutz
- 1) Erstinstanzliche örtliche Zuständigkeit
- 2) Klagebefugnis
- a) Die Klagebefugnis und ihre Voraussetzungen nach der VWGO
- b) Klagerechte Dritter
- c) Kritik an der Schutznormtheorie
- d) Die Klagebefugnis von Umweltschutzverbänden
- aa) Die altruistische und egoistische Verbandsklage
- bb) Das Umweltrechtsbehelfsgesetz und die Verbandsklage nach § 61 BNatSchG
- (1) Die Verbandsklage nach § 61 BNatSchG
- (2) Das Umweltrechtsbehelfsgesetz
- (3) Verhältnis von der Verbandsklage nach § 61 BNatSchG zum Umweltrechtsbehelfsgesetz
- (4) Kritik am Umweltrechtsbehelfsgesetz und Zweifel an der europarechtlichen Konformität
- cc) Beteiligungsrechte von Umweltverbänden im Verwaltungsverfahren und die Partizipationserzwingungsklage
- dd) Die Klagebefugnis für Umweltverbände gegen Offshore-Windparks
- (1) § 58 BNatSchG
- (2) § 5 Abs. 3 SeeAnlVO
- (3) §9 UVPG
- (4) § 61 BNatSchG
- (5) §2 UmwRG
- (6) EG-Richtlinien
- e) Die Klagebefugnis von Küstengemeinden gegen Offshore-Windparks
- aa) § 3 SeeAnlVO i.V.m. Art. 1 Abs. 1 SRÜ
- bb) ROG
- cc) Art. 28 GG
- dd) Eigentum an betroffenen Grundstücken
- ee) EG-Richtlinien
- f) Die Klagebefugnis von Hochseefischereibetrieben gegen Offshore-Windparks
- aa) § 3 SeeAnlVO i.V.m. Art. 1 Abs. 1 SRÜ
- bb) § 3 Seefischereigesetz
- cc) Art. 12 GG
- dd) Art. 14 GG
- ee) EG-Richtlinien
- 3) Frist
- VI. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht den Rechtsschutz gegen Offshore-Windparks, insbesondere die Klagemöglichkeiten von Gemeinden, Naturschutzverbänden und Hochseefischereibetrieben. Ziel ist es, die verschiedenen Anspruchsgrundlagen und die jeweiligen Klagebefugnisse zu analysieren.
- Klagebefugnis verschiedener Akteure gegen Offshore-Windparks
- Analyse des Genehmigungsverfahrens für Offshore-Windparks
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Energiegewinnung aus Windkraft
- Auswirkungen von Offshore-Windparks auf Naturschutz und Fischerei
- Bewertung der Rechtsprechung zu diesem Thema
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einführung legt den thematischen Rahmen fest. Kapitel II beleuchtet die Vor- und Nachteile der Windkraftnutzung. Kapitel III behandelt die rechtlichen Aspekte der Ausschließlichen Wirtschaftszone. Kapitel IV beschreibt detailliert das Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks, inklusive Anspruchsgrundlagen, Ablauf und Bekanntgabe. Kapitel V analysiert den Rechtsschutz, fokussiert auf die Klagebefugnis von Gemeinden, Naturschutzverbänden und Hochseefischereibetrieben sowie die jeweiligen Rechtsgrundlagen und Kritikpunkte. Das Kapitel behandelt die Fristsetzung im Zusammenhang mit Klagen.
Schlüsselwörter
Offshore-Windparks, Rechtsschutz, Klagebefugnis, Naturschutzverbände, Gemeinden, Hochseefischereibetriebe, Genehmigungsverfahren, Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), Umweltrecht, Verwaltungsrecht, EG-Richtlinien, Seeanlagenverordnung (SeeAnlVO), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Häufig gestellte Fragen
Wer ist klagebefugt gegen die Errichtung von Offshore-Windparks?
Klagebefugt können unter bestimmten Voraussetzungen Naturschutzverbände, betroffene Küstengemeinden und Hochseefischereibetriebe sein.
Was ist die rechtliche Basis für Klagen von Umweltschutzverbänden?
Grundlagen sind oft das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die altruistische Verbandsklagen ermöglichen.
Welche Rolle spielt die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)?
Die AWZ ist das Seegebiet jenseits der Küstengewässer, in dem spezielle völkerrechtliche und nationale Genehmigungsvoraussetzungen für Windparks gelten.
Können Fischer den Bau von Windparks verhindern?
Fischereibetriebe können klagen, wenn sie ihre Berufsfreiheit (Art. 12 GG) oder ihr Eigentum (Art. 14 GG) durch die Anlagen unzulässig beeinträchtigt sehen.
Was ist die Seeanlagenverordnung (SeeAnlVO)?
Die SeeAnlVO regelt das Genehmigungsverfahren für Anlagen in der AWZ und ist eine zentrale Rechtsgrundlage für den Bau von Offshore-Windenergieanlagen.
- Quote paper
- Tobias Kleinschmidt (Author), 2008, Rechtsschutz gegen Offshore-Windparks unter besonderer Berücksichtigung der Klagen von Gemeinden, Naturschutzverbänden und Hochseefischereibetrieben, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123088