„Am 08.Oktober 2004 ist europaweit die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea) in Kraft getreten.“1 Damit sollte der Europäische Binnenmarkt vervollständigt und Unternehmen grenzüberschreitende Mobilität und Flexibilität ermöglicht werden. Die Mitgliedsstaaten mussten nationale Vorschriften erlassen
um diese supranationale Rechtsform zu ermöglichen. Dadurch konnten Unternehmen erstmals wirksam über Ländergrenzen hinweg verschmelzen und sich neu formieren. Europa soll damit auf dem Weltmarkt gegen außereuropäische Großkonzerne wirksam konkurrieren können.
Die SE an sich ist eine „junge“ Rechtsform und ihre Entwicklung ist noch nicht
abgeschlossen. Diese Arbeit gibt eine Übersicht über die Europäische Gesellschaft hinsichtlich ihrer Entstehung, Gründung und Wesensmerkmale.2
Der zweite Gliederungspunkt befasst sich mit der Entstehungsgeschichte und den
Zielsetzungen, welche zur Schaffung der SE geführt haben. Im nächsten Kapitel wird auf Grundlagen einer Europäischen Gesellschaft eingegangen. Dabei wird zwischen Rechtgrundlagen, der Mitbestimmung der Arbeitnehmer, Kapital und Mitgliedschaft und sonstigen Wesensmerkmalen differenziert. Im vierten Kapitel werden die verschiedenen Gründungsformen, welche für eine SE zur Verfügung stehen, erläutert. Der fünfte Gliederungspunkt beschäftigt sich mit den Organen einer Europäischen Gesellschaft. Im sechsten Kapitel wird kurz auf die grenzüberschreitende Sitzverlegung eingegangen. Der siebte Punkt zeigt verschiedene betriebswirtschaftliche Aspekte der SE auf. Im achten Kapitel
wird die Gründung einer Europäischen Gesellschaft an einem aktuellen Beispiel, der Allianz SE, aufgezeigt. Abschließend wird die bisherige und zukünftige Entwicklung der SE dargestellt.
Inhaltsverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnis:
Abbildungsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Entstehungsgeschichte und Ziele der SE
2.1. Entstehungsgeschichte
2.2. Ziele der SE
3. Grundlage der Europäischen Gesellschaft
3.1. Rechtsgrundlagen
3.2. Mitbestimmung der Arbeitnehmer
3.3. Kapital und Mitgliedschaft
3.4. Sonstige Wesensmerkmale
4. Gründung einer Europäischen Gesellschaft
4.1. Allgemeine Gründungsvorraussetzungen
4.2. Gründung einer SE durch Verschmelzung
4.3. Gründung einer Holding-SE
4.4. Gründung einer Tochter-SE
4.5. Gründung einer SE durch Umwandlung
5. Organe der Europäischen Gesellschaft
5.1. Organstruktur
5.2. Dualistischer Organaufbau
5.2.1. Das Leitungsorgan
5.2.2. Das Aufsichtsorgan
5.3. Monistischer Organaufbau
5.4. Hauptversammlung
6. Grenzüberschreitende Sitzverlegung der Europäischen Gesellschaft
7. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Europäischen Gesellschaft
7.1. Besteuerung
7.2. Rechnungslegung
7.3. Finanzierung und Kapitalausstattung
7.4. Auflösung einer SE
8. Aktueller Bezug
9. Ausblick
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis:
Abb.1: Zielsystem der SE,
Abb.2: Rechtsquellenpyramide der SE, S.
Abb.3: Ablaufübersicht der Verhandlungen über die Mitbestimmung,
Abb.4: Gründungsformen der SE,
1. Einleitung
„Am 08.Oktober 2004 ist europaweit die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea) in Kraft getreten.“[1] Damit sollte der Europäische Binnenmarkt vervollständigt und Unternehmen grenzüberschreitende Mobilität und Flexibilität ermöglicht werden. Die Mitgliedsstaaten mussten nationale Vorschriften erlassen um diese supranationale Rechtsform zu ermöglichen. Dadurch konnten Unternehmen erstmals wirksam über Ländergrenzen hinweg verschmelzen und sich neu formieren. Europa soll damit auf dem Weltmarkt gegen außereuropäische Großkonzerne wirksam konkurrieren können. Die SE an sich ist eine „junge“ Rechtsform und ihre Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Diese Arbeit gibt eine Übersicht über die Europäische Gesellschaft hinsichtlich ihrer Entstehung, Gründung und Wesensmerkmale.[2]
Der zweite Gliederungspunkt befasst sich mit der Entstehungsgeschichte und den Zielsetzungen, welche zur Schaffung der SE geführt haben. Im nächsten Kapitel wird auf Grundlagen einer Europäischen Gesellschaft eingegangen. Dabei wird zwischen Rechtgrundlagen, der Mitbestimmung der Arbeitnehmer, Kapital und Mitgliedschaft und sonstigen Wesensmerkmalen differenziert. Im vierten Kapitel werden die verschiedenen Gründungsformen, welche für eine SE zur Verfügung stehen, erläutert. Der fünfte Gliederungspunkt beschäftigt sich mit den Organen einer Europäischen Gesellschaft. Im sechsten Kapitel wird kurz auf die grenzüberschreitende Sitzverlegung eingegangen. Der siebte Punkt zeigt verschiedene betriebswirtschaftliche Aspekte der SE auf. Im achten Kapitel wird die Gründung einer Europäischen Gesellschaft an einem aktuellen Beispiel, der Allianz SE, aufgezeigt. Abschließend wird die bisherige und zukünftige Entwicklung der SE dargestellt.
2. Entstehungsgeschichte und Ziele der SE
2.1. Entstehungsgeschichte
Die Idee der Bildung einer internationalen Handelsgesellschaft entstand schon sehr früh, nämlich 1926 während des 34. Deutschen Juristentages. Doch erst 1959, also zwei Jahre nach der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, erfolgte eine konkrete Forderung nach der Schaffung einer Gesellschaft Europäischen Rechts. Die französische Regierung formulierte 1965 einen Vorschlag bezüglich der Bildung einer Europäischen Handelsgesellschaft an den Europäischen Rat. Dieser nahm den Antrag ein Jahr später an und beauftragte eine Sachverständigengruppe unter der Leitung von Pieter Sanders mit der Umsetzung. Im Jahre 1970 legte die Europäische Kommission dem Ministerrat Sanders Entwurf vor. Allerdings wurde diese Konzeption aufgrund von Unstimmigkeiten, wie z.B. über die Frage der Mitbestimmung, wieder verworfen. Zwei weitere Entwürfe wurden 1989 und 1991 abgelehnt. Somit fand das Inkrafttreten des Europäischen Binnenmarktes am 01.01.1993 ohne die Einführung der SE statt. Erst 1995 brachte ein Bericht von einer Beratergruppe um Carlos Ciampi[3] und immer lauter werdende Stimmen seitens der Unternehmen die Europäische Kommission zur Wiederaufnahme des Entwurfes einer SE. Es wurde erneut eine Expertengruppe unter der Leitung von Etienne Davignon gebildet, welche 1997 ihren Abschlussbericht vorlegte. Dieser ermöglichte eine Wiederaufnahme der Beratungen über ein Statut der SE. 1998 legte der britische Ratsvorsitz die sog. Vorher-Nachher-Lösung[4] vor. Bis auf Spanien wurde der Vorschlag von allen Mitgliedsstaaten angenommen. Erst durch Zugeständnisse konnte auch Spanien im Europäischen Rat von Nizza zur Zustimmung gebracht werden. Am 20.12.2000 war die Schaffung des Statuts der SE vollendet. Es folgten weitere Rechtsstreite, in welchen u.a. die Rechtsgrundlage der SE angefochten wurde. Nach der Einigung wurden sowohl die EU, als auch die drei EWR-Staaten[5] verpflichtet bis zum 08.Oktober 2004 die jeweilige nationale Begleitgesetzgebung zur SE-VO und zur SE-RL zu erlassen. Nach einer über 50 Jahre dauernden Entstehungsgeschichte konnten die Unternehmen an diesem Stichtag unmittelbar von der Rechtsform der SE in ganz Europa Gebrauch machen.[6]
2.2. Ziele der SE
Ziel der Schaffung der Rechtsform der SE war die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes. Es wurden sich Effizienzsteigerungen aufgrund von geminderten Transaktions- und Organisationskosten versprochen. Unternehmen sollte fortan die Möglichkeit geboten werden, über die jeweiligen Landesgrenzen hinweg wirksam arbeiten zu können. Es sollten sich Größenvorteile bilden, um mit amerikanischen und japanischen Großkonzernen konkurrieren zu können. Dazu musste eine supranational-europäische Rechtsform, die über sämtliche binnenmarktspezifischen Freiheitsgrade verfügt geschaffen werden.[7] Das Zielsystem der Societas Europaea ist damit wie folgt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.1: Zielsystem der SE[8]
3. Grundlage der Europäischen Gesellschaft
Die Europäische Gesellschaft „ist ihrer Struktur nach eine Aktiengesellschaft.“[9] Ihr Kapital ist in Aktien zerlegbar und diese sind an einer Börse handelbar. Aus diesen und weiteren Gründen[10] wird die Europäische Gesellschaft in der Literatur und dieser Arbeit auch als Europäische Aktiengesellschaft bezeichnet.
3.1. Rechtsgrundlagen
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die SE ist die SE-VO. Sie regelt die Grundstruktur[11] einer SE und hat unmittelbare Geltung innerhalb der EU. Eine Ergänzung zur SE-VO ist die SE-RL.[12] Sie wurde von den europäischen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt.[13] Die SE ist ihrer Rechtsform nach eine Aktiengesellschaft. Sie verfügt somit über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Gegenüber Dritten ist die Gesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten und nicht die Gesamtheit der Gesellschafter. Die Gesellschaftsform ist die Handelsgesellschaft. Die Rechtsfähigkeit einer SE beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister.[14] Damit unterliegt die SE, laut SE-VO, den Bestimmungen des Handelsrechts. Eine SE ist börsenfähig und unterliegt dem jeweiligen nationalen Börsenrecht.[15]
[...]
[1] Theisen/Wenz. (Die Europäische Aktiengesellschaft, 2005), S. VII
[2] Vgl Theisen/Wenz. (Die Europäische Aktiengesellschaft, 2005), S. VII ff.
[3] In diesem Bericht wurde u.a. das jährliche Einsparpotential durch eine SE auf € 30 Milliarden geschätzt.
[4] Darin ist u.a. die Mitbestimmung der Arbeitnehmer geregelt.
[5] Island, Lichtenstein, Norwegen
[6] Vgl Theisen/Wenz. (Die Europäische Aktiengesellschaft, 2005), S. 27 ff.
[7] Vgl Theisen/Wenz. (Die Europäische Aktiengesellschaft, 2005), S. 39 ff.
[8] Entnommen aus Theisen/Wenz. (Die Europäische Aktiengesellschaft, 2005), S. 50
[9] Thümmel R., (SE, 2005), S. 24
[10] sh. auch Rechtsgrundlagen
[11] z.B. Gründungsmodalitäten, Fragen der Sitzverlegung, Aufbau und Zuständigkeit der Organe,…
[12] Ziel der Regelungen ist eine Sicherung der Rechte der Arbeitnehmer an Unternehmensentscheidungen.
[13] Vgl. Thümmel R., (SE, 2005), S. 22 f.
[14] Vgl. Manz/Mayer/Schröder, (Europäische Aktiengesellschaft, 2005), S. 51
[15] Vgl. Van Hulle/Maul/Drinhausen, (Handbuch zur SE, 2007), S.33
- Citar trabajo
- Florian Vogel (Autor), 2008, Societé Européenne - Die Europäische Gesellschaft (SE), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123071
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