In dieser Arbeit soll nun zunächst auf die platonische Schrift „Apologie des Sokrates“ im Hinblick auf den Vorwurf der Asebie eingegangen werden und dieser explizit untersucht werden. Die Relevanz des Asebievorwurfes, dessen Aussagekraft zur Zeit des Prozesses mitunter ausschlaggebend war für das Todesurteil, soll kritisch hinterfragt werden und auf Teile des platonischen Dialogs „Phaidon“ kontrastiv entwickelt werden. Augenscheinlich stellt uns Platon in der späteren Schrift „Phaidon“ einen zutiefst religiösen und gottesfürchtigen Menschen Sokrates vor. Es soll herausgestellt werden, inwiefern der damalige Anklagepunkt Asebie, eventuell ein unzureichender, wenn nicht sogar ein unzutreffender gewesen sei.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung:
2. Begriffserklärung Asebie:
3. Die religiöse Haltung der Athenischen Bürger zur Zeit des Prozesses, im Hinblick
auf die Fragwürdigkeit des Asebievorwurfes:
4. Apologie des Sokrates:
4.1 Beginn der Verteidigungsrede:
4.2 Die „frühere“ Anklage:
4.3 Verteidigung gegen die „frühere“ Anklage mit Bezug auf das delphische Orakel:
4.4 Sokrates’ philosophische Tätigkeit im Auftrag des Gottes:
4.5 Motivation der Athener, Sokrates der Asebie wegen zu verurteilen:
5. „Phaidon“:
5.1 Pythagoreeisches Gedankengut im „Phaidon“:
5.2 Die Darstellung des frommen, zutiefst religiösen Sokrates im „Phaidon“ - Theseusvergleich:
5.3 Sokrates’ Dichtung – letzte Möglichkeit den Forderungen seines Schutzgottes zu entsprechen:
5.4 „Apologie“ des Sokrates im „Phaidon“:
5.4.1 Verbot des Selbstmordes:
5.4.2 Warum strebt der Philosoph dem Tod entgegen?
5.4.3 Asketische Lebensweise als philosophische Lebensweise und als ein
„Einüben in den Tod“:
6. Schluss:
1. Einleitung:
Der Tod des Sokrates im Jahre 399 v. Chr. hat nicht nur die Antike nachhaltig geprägt, auch 2000 Jahre später hat dieses Ereignis weit reichende Bedeutung. Doch Sokrates war nicht einfach verstorben, sondern seine athenischen Mitbürger brachten ihn vor Gericht und verurteilten ihn schließlich zum Tode. Er war der Asebie, der Gottlosigkeit wegen angeklagt und es wurde ihm angelastet, die Jugend mit seinem gottlosen Gedankengut zu verderben. Die Athener hatten eine Gesetzesgrundlage, die es ermöglichte, Personen der Asebie wegen anzuklagen. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, war die Asebie ein häufiger Grund in Klagen gegen Philosophen, die seit dem Erblühen der Philosophie in Athen unter der Feindlichkeit der politisch Mächtigen litten. Besonders seit dem 5. Jahrhundert v. Chr. wuchs die Zahl der verfolgten prominenten Philosophen[1]. Doch die Anklage wegen Asebie war ein schwerer Vorwurf im antiken Griechenland, da die Religion den Kernpunkt des Familienlebens, sowie auch des politischen Lebens darstellte. Zudem behaupteten die Griechen, sie hätten ihre Moralcodizes und ihre Gesetze von den Göttern erhalten. Somit bedeutete ein Infragestellen der Götter einen Angriff auf das Fundament der Moral und des Glaubens und eine Anfechtung der Legitimität der Gesetze. Die feindliche Gesinnung der Athener gegenüber den Philosophen erklärte sich daraus, dass einige Philosophen versuchten, das Göttliche auf das Natürliche zu reduzieren und Religiöses auf Wissenschaft. Wie oben schon erwähnt, stand auch Sokrates im Verdacht, die Götter des Staates nicht zu glauben und sogar der Jugend verderbliche Gedanken darüber einzuflößen. Als Zeugnis seines Prozesses dient uns der scheinbare „Augenzeugenbericht“ des Platon, die „Apologie des Sokrates“. Es handelt sich dabei nicht um ein Gerichtsprotokoll, wie wir es aus heutiger Zeit kennen und es spiegelt auch nicht den exakten Hergang des Prozesses wieder, jedoch ist dies das einzige Zeugnis der Verteidigung des Sokrates gegen die ihm angelasteten Vorwürfe.
In dieser Arbeit soll nun zunächst auf die platonische Schrift „Apologie des Sokrates“ im Hinblick auf den Vorwurf der Asebie eingegangen werden und dieser explizit untersucht werden. Die Relevanz des Asebievorwurfes, dessen Aussagekraft zur Zeit des Prozesses mitunter ausschlaggebend war für das Todesurteil, soll kritisch hinterfragt werden und auf Teile des platonischen Dialogs „Phaidon“ kontrastiv entwickelt werden. Augenscheinlich stellt uns Platon in der späteren Schrift „Phaidon“ einen zutiefst religiösen und gottesfürchtigen Menschen Sokrates vor. Es soll herausgestellt werden, inwiefern der damalige Anklagepunkt Asebie, eventuell ein unzureichender, wenn nicht sogar ein unzutreffender gewesen sei.
2. Begriffserklärung Asebie:
Es soll nun hier eine kurze Erläuterung des Begriffs der Asebie stattfinden. Unter Asebeia (griech.: asebeia) versteht man eine Verletzung der Ehrfurcht vor den Göttern, welche bei den Griechen bestraft wurde. Als eine solche Verletzung wurde unter anderem Tempelraub und die Entweihung und Verspottung göttlicher Dinge betrachtet. Als Mittel der Politik wurde die „Gottlosigkeit“ (griech.: a-sebeia) als Anklagepunkt in Athen besonders bei Verletzungen der Ehrerbietung gegenüber den Staatsgöttern gegen Naturphilosophen und Sophisten angestrengt. Deren Erklärung der Welt und Infragestellung aller überkommenen Anschauungen schien die staatliche Ordnung zu gefährden. Die gesetzliche Grundlage für solche Prozesse wurde im Jahre 432 v. Chr. geschaffen.[2]
3. Die religiöse Haltung der Athenischen Bürger zur Zeit des Prozesses, im Hinblick auf die Fragwürdigkeit des Asebievorwurfes:
Das Bild des Sokrates ist gerade auch stark durch den platonischen Dialog „Phaidon“ geprägt und daher sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass der Glaube an ein bewusstes Weiterleben nach dem Tode für einen Athener des fünften Jahrhunderts v. Chr. keineswegs etwas Selbstverständliches oder auch nur Naheliegendes ist[3]. Hans-Georg Gadamer zeigt in seinem Aufsatz, dass sich gerade der „Phaidon“ die Frage stellt, inwiefern religiöse Überlieferungen und Traditionen in einer Zeit der wissenschaftlichen Aufklärung noch greifen. Er beschreibt die Epoche um Sokrates Tod als eine, in der das Fortschreiten der Wissenschaften und der Naturerkenntnis das mythologische Weltbild verdrängen „und die Logik beginnt, zu eigenem Selbstbewusstsein zu erwachen.“[4]
Die sittlich-religiöse Situation zur Zeit der Verurteilung war überaus schwierig. Durch endlose Kriege, verbunden mit Niederlagen und Zerstörungen, ergaben sich tiefe Verwilderungen der sittlich-religiösen Gesinnung. Zudem hatte die rasche Entwicklung der Wissenschaften und des geistigen Lebens die überkommenen religiösen Vorstellungen erschüttert. Die alte mythisch-kultische Gläubigkeit war schon lange durch den beweglichen athenischen Verstand kritisch unterhöhlt.[5] In einer Zeit des Krieges orientierte sich die Bevölkerung um und strebte nach greifbareren Dingen, wie Erfolg und Genuss. Dies war auch die Geburtstunde der Sophistik und im Zusammenspiel mit dem Erfolgsglauben stifteten sie neben der politischen auch eine sittliche und religiöse Verwirrung. Doch die Interessen der konservativ gerichteten Demokratie schienen durch eine Störung der althergebrachten Religiosität bedroht, da das religiöse Leben eng an die staatlich-gesellschaftliche Ordnung gebunden war. Daher konnte ein Angriff auf die religiösen Traditionen schnell als ein Angriff auf die staatliche Ordnung missverstanden werden. Oder aber, Personen die der bestehenden staatlichen Ordnung ein Dorn im Auge waren, konnten mittels der Gesetzesgrundlage von 432 v. Chr. unter dem Vorwurf der Asebie zur Anklage gebracht werden, wie es der Prozess des Sokrates verdeutlicht.
4. Apologie des Sokrates:
Wie schon in der Einleitung angekündigt soll an dieser Stelle die „Apologie des Sokrates“ untersucht werden, jedoch nur im Hinblick auf den Vorwurf der Asebie. Eine Untersuchung und Interpretation der gesamten „Apologie“ würde der Aufgabenstellung/Themenstellung widersprechen und den hier vorgegebenen Rahmen sprengen. Dabei werde ich auf die erste Verteidigungsrede des Sokrates eingehen.
4.1 Beginn der Verteidigungsrede:
Einleitend in seine Verteidigungsrede teilt Sokrates mit, er möchte sprechen, wie es die Menschen von ihm gewohnt waren und will nicht die vor Gericht übliche Rhetorik anwenden. Dass er sich dabei jedoch auch an der vor Gericht üblichen Rhetorik orientiert, stellt Ernst Heitsch in seinem Kommentar eindrücklich heraus.[6] Sokrates bezieht sich darauf, von der Redeweise vor Gericht keine Ahnung zu haben und hier vor den Richtern betont er deren Wichtigkeit und Rolle im Geschehen und in der Wahrheitsfindung und für sich als Redner beansprucht er, nichts als die Wahrheit zu sagen: „Denn darin zeigt sich die Tüchtigkeit des Richters, die des Redners aber darin, die Wahrheit zu sagen.“[7] Man kann diese Referenz des guten Redners, sich auf die Wahrheit zu verstehen und diese mitzuteilen, als Abgrenzung gegenüber den Sophisten sehen und Sokrates wird sich wenig später in seiner Verteidigung auch dagegen wehren müssen, als ein Sophist zu gelten.
4.2 Die „frühere“ Anklage:
Er skizziert in seiner ersten Verteidigungsrede ein Bild von einer „früheren“ Anklage[8] und ist der Meinung, der jetzigen Anklage gingen Verleumdungen voraus, welche er eben als „erste Anklage“ wertet. Gegenüber der „früheren, älteren“ Anklage möchte er sich zuerst äußern und er verweist darauf, dass diese Vorurteile und Verleumdungen ihm gegenüber, die eigentlich gefährlichere Anklage darstellen.[9] Inhalte dieser „früheren“ Anklage fasst Sokrates selbst zusammen und konkretisiert sie in drei Punkten, gemäß den Verleumdungen und Gerüchten, die über ihn im Umlauf seien: Er betreibe Naturphilosophie, er argumentiere bedenkenlos und ohne Rücksicht auf die Wahrheit und er biete sich als Lehrer gegen Bezahlung an. Dem Ton dieser „früheren“ Anklage kann man entnehmen, dass Sokrates vorgeworfen wurde, er verhalte sich ungebührlich oder jedenfalls nicht so, wie man es von einem ordentlichen Bürger erwarte. Zwei der genannten Punkte widerlegt er recht schnell, zumal es im Gerichtssaal keine Zeugen dafür gegeben hat, dass er in der Öffentlichkeit Naturphilosophie betrieben hat, oder dass er als Lehrer auftrat, bzw. sein geringer Vermögensstand kann als Zeugnis seiner ausbleibenden bezahlten Lehrtätigkeit verstanden werden.
4.3 Verteidigung gegen die „frühere“ Anklage mit Bezug auf das delphische Orakel:
Der Behauptung Sokrates mache das schwächere Argument zum Stärkeren entgegnet er mit den Verleumdungen, die über ihn im Umlauf sind. Dabei nennt er erstmals den Orakelspruch, den sein Freund Chairephon in Delphi eingeholt hatte. Ernst Heitsch setzt sich in seinem Kommentar mit dreierlei Fragen auseinander, die sich seiner Meinung nach dem Leser an dieser Stelle ergeben. Einerseits möchte man nach der Historizität des Orakelspruches fragen und Heitsch ist der Meinung, dass es Sokrates wohl kaum möglich gewesen wäre, die Erzählung zu erfinden, denn Chairephon war eine, den Athener Richtern, bekannte Persönlichkeit und Sokrates verweist zusätzlich auf die Anwesenheit dessen Bruders im Gerichtssaal. Somit sei bewiesen, dass es sich bei dem Spruch des delphischen Orakels um eine wahrheitsgetreue Gegebenheit handelt.[10] Die zweite Frage, die sich dem Leser stellt, möchte eine Datierung des Spruches erfahren. Heitsch stellt heraus, dass es kein allgemein anerkanntes Ergebnis in dieser Frage gibt, jedoch orientiert er sich an der politischen Situation der damaligen Zeit, sprich dem Verhältnis zwischen Athen und Sparta, während des peloponnesischen Krieges. Zeitweise war es den Athenern nicht möglich zum delphischen Orakel zu reisen. Außerdem setzt die Fragestellung an das Orakel voraus, dass Sokrates’ Fähigkeit, angemaßtes Wissen zu demaskieren, schon bekannt gewesen sein muss zu diesem Zeitpunkt. Heitsch berücksichtigt diese beiden Komponenten und kommt zu dem Ergebnis, dass das Orakel aller Wahrscheinlichkeit nach in der Zeit 421-414/13 befragt worden sein muss.[11] Die dritte Frage richtet sich an den Inhalt der Frage an das Orakel und nach dessen Meinung. Sokrates berichtet den Anwesenden im Gerichtssaal, dass sein Freund nach Delphi gereist war, um dort die Priesterinnen Apollons zu befragen, ob denn jemand weiser sei als Sokrates. Die Antwort des Orakels lautete, dass niemand weiser sei, als Sokrates. Nachdem Sokrates diese Nachricht erreicht hatte, wunderte er sich schwer darüber, beanspruche er für sich selbst doch, er wisse, dass er nichts wisse. Und während er dem Gericht Bericht erstattet von dem Orakelspruch, stimmt er auch damit überein, dass das delphische Orakel, sprich der Gott, ja wohl nicht lügen würde. Also sah es Sokrates als seine Aufgabe, den göttlichen Spruch zu überprüfen. Es muss jedoch erwähnt werden, dass Sokrates nicht von diesem Orakelspruch erzählt, um sich vor den Athenern ins rechte Licht zu setzen, sondern er möchte erklären, warum es zu den Verleumdungen und auch Anfeindungen ihm gegenüber gekommen ist. Denn indem er fortwährend Personen befragt und deren Wissen auf den Prüfstand stellt, ohne selbst relevante Kenntnis in den Dingen zu haben, schafft er sich auf diesem Wege Feinde. Durch seine Argumentationstechnik, durch die Macht der elenktischen Gesprächsführung, gelang es Sokrates, durch gezieltes Fragen, den Gesprächspartner in Widersprüche über sein eigenes Wissen zu verstricken
[...]
[1] Ahrensdorf, Peter J.: The death of Socrates and the life of philosophy. New York 1995. S. 10f.
[2] Vgl. Der neue Pauly. Enzyklopädie der Antike. Hrsg. Cancik, H. u. Schneider, H. Stuttgart 1997/1999. Band 2. Sp. 77.
[3] Vgl. Ebert, Theodor: Platon, Phaidon. Übersetzung und Kommentar. Göttingen 2004. S. 109.
[4] Gadamer, Hans-Georg: „Die Unsterblichkeitsbeweise in Platons Phaidon“ in: Wirklichkeit und Reflexion. Hrsg. Fahrenbach, Helmut. Pfullingen 1973. S. 145.
[5] Vgl. Guardini, Romano: Der Tod des Sokrates. Eine Interpretation der platonischen Schriften Euthyphron – Apologie – Kriton und Phaidon. Dritte erw. Auflage. Godesberg 1947. S. 59.
[6] Heitsch, Ernst: Platon, Apologie des Sokrates. Übersetzung und Kommentar. Göttingen 2002. S. 41-54.
[7] Platon, Apologie des Sokrates. 18a5.
[8] Vgl. Heitsch: Platon, Apologie des Sokrates. S. 63.
[9] Vgl. Ebd. S. 55.
[10] Heitsch: Apologie des Sokrates. S. 73f.
[11] Ebd. S. 74f.
- Citar trabajo
- Janina Funk (Autor), 2008, Über die Relevanz des Asebievorwurfes gegenüber Sokrates in den platonischen Schriften „Apologie“ und „Phaidon“, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123047
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