Herr der Vergangenheit ist, wer sich erinnern kann, Herr der Zukunft ist, wer sich
wandeln kann.“ (Chinesisches Sprichwort)
Das gesamte deutsche Gesundheitssystem ist seit einigen Jahren im Wandel. Die damit
verbundenen Veränderungen gehen auch am Apothekenmarkt nicht spurlos vorüber.
Der Wettbewerb im Gesundheitsmarkt wird stärker, wodurch höhere Anforderungen
auch auf die einzelne Apotheke zukommen.
Die Aufgabe der heutigen Apotheken ist nicht mehr nur das reine Verkaufen von
Arzneimitteln, vielmehr entwickeln sich die Apotheken mehr und mehr zum
Kompetenzzentrum für Gesundheit. Sie sehen sich vermehrt der Herausforderung
gegenübergestellt, sich dieser Veränderung anzupassen, um in der Zukunft im Markt
wettbewerbsfähig und damit überlebensfähig zu bleiben1. Doch sich in diesen Zeiten zu
behaupten und zu profilieren, ist nicht die einfachste Aufgabe des Apothekers.
Immer dann, wenn von außen eine Gefahr droht, so steht man zusammen, denn
zusammen ist man stark. Dieser Gedanke mag für viele Apotheker der Anlass gewesen
sein, sich einer oder mehrerer Kooperationen anzuschließen. So hat sich seit 2004 die
Anzahl der Apothekenkooperationen enorm erhöht. Es stellt sich allerdings die Frage,
ob dieses Konzept wirklich aufgeht.
Dieser Frage widmet sich die vorliegende Arbeit. Dabei soll zunächst auf die derzeitige
Situation im deutschen Apothekenmarkt eingegangen werden. Anschließend werden die
verschiedenen Apothekenkooperationen dargestellt. Hierbei wird insbesondere auf die
für Apotheken neue Form des Franchisings eingegangen. Im Anschluss an diese
Darstellung erfolgen eine Bewertung dieser Kooperationen, sowie eine kritische
Auseinandersetzung mit den Franchisesystemen. Abschließend folgt ein Fazit und
Ausblick für den Apothekenmarkt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen
1 Einleitung
2 Die derzeitige Situation im Apothekenmarkt
2.1 Die Apotheke in Deutschland
2.2 Veränderte Rahmenbedingungen
2.3 Aktuelle Struktur der Apotheken
3 Die Filialisierung
4 Die Kooperation von Apotheken
4.1 Allheilmittel Kooperation?
4.2 Das Franchising
^[s]+|[s]+$
4.2.1 Historie
4.2.2 Abgrenzung zum Filialsystem
4.2.3 Abgrenzung zu Handelsketten
4.2.4 Allgemeine Vorteile eines Franchisesystems für den Franchisenehmer
4.2.5 Allgemeine Nachteile eines Franchisesystems für den Franchisenehmer
4.2.6 Franchisekonzepte in Deutschland
^[s]+|[s]+$
4.2.6.2 Apo.take
4.2.6.3 AVIE GmbH & Co. KG
4.2.6.4 EasyApotheken Kooperationsgesellschaft mbH
5 Persönliche Bewertung
5.1 Abwägung der Vor- und Nachteile der einzelnen Konzepte
5.2 Das Problem der Messbarkeit der Vor- und Nachteile
5.4 Franchisesysteme – besser als der Ruf?
6 Fazit und Ausblick
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen
Abb. 1: Entwicklung der Apothekenzahlen.
Abb. 2: Gesamtumsatz der Apotheken.
Abb. 3: Handelsspanne, Gesamtkostenanteil, Rendite.
Abb. 4: Vergleich großhandelsabhängiger Kooperationen und Franchisesysteme
Abb. 5: Broschüre easyApotheke,
1 Einleitung
Herr der Vergangenheit ist, wer sich erinnern kann, Herr der Zukunft ist, wer sich wandeln kann.“ (Chinesisches Sprichwort) Das gesamte deutsche Gesundheitssystem ist seit einigen Jahren im Wandel. Die damit verbundenen Veränderungen gehen auch am Apothekenmarkt nicht spurlos vorüber. Der Wettbewerb im Gesundheitsmarkt wird stärker, wodurch höhere Anforderungen auch auf die einzelne Apotheke zukommen.
Die Aufgabe der heutigen Apotheken ist nicht mehr nur das reine Verkaufen von Arzneimitteln, vielmehr entwickeln sich die Apotheken mehr und mehr zum Kompetenzzentrum für Gesundheit. Sie sehen sich vermehrt der Herausforderung gegenübergestellt, sich dieser Veränderung anzupassen, um in der Zukunft im Markt wettbewerbsfähig und damit überlebensfähig zu bleiben1. Doch sich in diesen Zeiten zu behaupten und zu profilieren, ist nicht die einfachste Aufgabe des Apothekers2.
Immer dann, wenn von außen eine Gefahr droht, so steht man zusammen, denn zusammen ist man stark. Dieser Gedanke mag für viele Apotheker der Anlass gewesen sein, sich einer oder mehrerer Kooperationen anzuschließen3. So hat sich seit 2004 die Anzahl der Apothekenkooperationen enorm erhöht4. Es stellt sich allerdings die Frage, ob dieses Konzept wirklich aufgeht.
Dieser Frage widmet sich die vorliegende Arbeit. Dabei soll zunächst auf die derzeitige Situation im deutschen Apothekenmarkt eingegangen werden. Anschließend werden die verschiedenen Apothekenkooperationen dargestellt. Hierbei wird insbesondere auf die für Apotheken neue Form des Franchisings eingegangen. Im Anschluss an diese Darstellung erfolgen eine Bewertung dieser Kooperationen, sowie eine kritische Auseinandersetzung mit den Franchisesystemen. Abschließend folgt ein Fazit und Ausblick für den Apothekenmarkt.
2 Die derzeitige Situation im Apothekenmarkt
2.1 Die Apotheke in Deutschland
Die Apotheke ist grundsätzlich ein mittelständischer Betrieb, der eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichert5 und damit eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt6, § 1 Abs 1 ApoG7. Zwar ist der Apotheker als Vollkaufmann i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 1 HGB8 angesehen, dennoch handelt es sich bei Apotheken nicht um gewerbliche, wirtschaftlich geprägte Betriebe im herkömmlichen Sinn, da bei ihr die unmittelbare Beziehung zum einzelnen Kunden im Vordergrund steht9. Apotheken stehen in der Wertschöpfungs- und Versorgungskette beim Vertrieb von Medizinprodukten als Intermediär zwischen der Pharmaindustrie und dem Patienten10.
Aus dieser Stellung und der öffentlichen Aufgabe der Apotheken folgen besondere Anforderungen an den Betrieb einer Apotheke und an die Person des Apothekers. Besondere Vorschriften und Auflagen wie etwa die Personenbezogenheit der Apothekenerlaubnis (vgl. §§ 1 Abs. 3, 7, 9 ApoG) führen dazu, dass sich die Apotheken deutlich von mittelständischen Unternehmensformen unterscheiden11. Durch die besonderen Bestimmungen soll gewährleistet werden, dass dem Apotheker die Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelsicherheit für die Bevölkerung höherwertiger ist, als das unternehmerische Gewinnstreben12. Der Beruf eines Apothekers ist damit ähnlich eines staatlich gebundenen Berufs13.
Diese Schutzregelungen unterliegen jedoch ebenfalls laufenden Veränderungen und Liberalisierungen. Im Folgenden soll daher kurz auf einige wichtige aktuelle Rechtsänderungen eingegangen werden.
2.2 Veränderte Rahmenbedingungen
Die neuesten Änderungen im Apothekenmarkt sind auf das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)14 zurückzuführen. Hierdurch wurde der in § 130 Abs. 1 Satz 1 SGB V15 gesetzlich festgelegte Abschlag für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel, den die Apotheken an die Krankenkassen abführen müssen, von € 2,00 auf € 2,30 erhöht16.
Die wesentlichsten Neuerungen wurden jedoch bereits am 1. Januar 2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)17 eingeführt18.
Zum einen wurde das bis dato geltende strickte Mehrbesitzverbot dahingehend gelockert19, dass die Apotheker nunmehr bis zu drei sogenannte Filialapotheken betreiben können (§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 4 ApoG)20. Somit ist es nunmehr einem approbierten Apotheker gestattet, neben der persönlichen Leitung seiner Stammapotheke noch drei weitere Filialapotheken innerhalb desselben oder des benachbarten Kreises zu führen, wenn in allen Filialapotheken je ein approbierter Apotheker als Angestellter in Vollzeit die verantwortliche Leitung dieser übernimmt21.
Zum anderen ist nun auch der Versandhandel für Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (§ 43 Abs. 1 AMG22 i.V.m. § 11a ApoG)23.
Darüber hinaus haben sich auch wesentliche Aspekte bei der Vergütung der Apotheken geändert. So sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nur in Apotheken verkauft werden dürfen, von der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV)24 freigestellt worden25. Es gibt demnach keine staatlich vorgegebenen Preise mehr, die Apotheken können diese somit selbst festlegen (§ 1 Abs. 4 AMPreisV). Nach der neuen Regelung gibt es damit keinen finanziellen Anreiz mehr, möglichst teure Arzneimittel abzugeben26. Eine weitere Neuregelung ist, dass auf alle Fertigarzneimittel ein Festzuschlag von 3 % des Einkaufspreises zuzüglich eines Festzuschlages von € 8,10 pro Packung zu erheben ist (§ 3 Abs. 1 AMPreisV). Insgesamt wird sich dadurch, der finanzielle Spielraum der Apotheken verringern und der Konkurrenzdruck steigen, wodurch strukturelle Anpassungen im Apothekenmarkt notwendig werden27.
Ausgehend von diesen Änderungen soll nun auf die aktuelle Struktur des Apothekenmarktes eingegangen werden.
2.3 Aktuelle Struktur der Apotheken
Die Zahl der Apotheken in Deutschland macht deutlich, dass von einem Apothekenschwund insgesamt nicht geredet werden kann, da es im Vergleich zum Jahr 1998 etwa gleich viele Apotheken gibt. Seit einem Tiefpunkt im Jahr 2003 steigt die Zahl der Apotheken stetig, wobei dies vor allem auf die steigende Anzahl von Filialapotheken zurückzuführen ist. Dies verdeutlicht die folgende Darstellung der Apothekenzahlen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Entwicklung der Apothekenzahlen
Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände, 2007
Hierzu bleibt noch anzumerken, dass im Jahr 2005 noch zwei Drittel der Apotheker ihre Apotheke veräußern konnten, während es im Jahr 2006 nur noch in 60 % aller Fälle gelang, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Die restlichen 40 % waren unverkäuflich und wurden geschlossen28.
Auch wenn sich die Zahl der Filialapotheken seit 2004 fast verdreifacht hat, so haben dennoch lediglich 8 % der Apothekenleiter von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Nur insgesamt 37 Apotheker sind dabei an die Obergrenze von drei Filialen gegangen29, während die meisten Apotheker lediglich eine Filiale gegründet haben30.
Die zweite Grafik zeigt den gesamten Apothekenumsatz seit 1998. Hierbei ist ein deutlicher und anhaltender Zuwachs – mit Ausnahme von 2004 – bei den Umsätzen zu verzeichnen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Gesamtumsatz der Apotheken (in Mrd. Euro, ohne MwSt.)
Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände, 2007.
Im gleichen Zeitraum sanken jedoch ebenfalls sowohl die Handelsspanne, als auch der Gesamtkostenanteil deutlich, während die Umsatzrendite konstant blieb. Dies macht die folgende Grafik deutlich.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Handelsspanne, Gesamtkostenanteil, Rendite (Angaben in Prozent des Bruttoumsatzes)
Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände, 2007
Die Apotheker haben auf diese Veränderungen unterschiedlich reagiert. Insgesamt gesehen, gewinnt die Idee, eine Filiale zu gründen oder sich mit anderen Apothekern zusammenzuschließen, immer mehr Anhänger. Vor allem durch eine Kooperation erhoffen sich viele zumindest verbesserte Einkaufs- und Sonderkonditionen. Darüber hinaus versprechen die Kooperationen meist auch Unterstützung im Bereich der Verkaufsförderung oder der gemeinsamen Werbung31.
Im Folgenden sollen diese Reaktionen nun näher untersucht werden, wobei zwischen der Filialisierung und der Kooperation zu unterscheiden ist. Auf die Filialisierung wird nur kurz eingegangen, um sich anschließend ausführlicher mit den Kooperationen und hier insbesondere mit dem Franchising beschäftigen zu können.
3 Die Filialisierung
Teilweise reagierten die Apotheker mit der Gründung von Filialen auf die oben genannten Veränderungen. So entstanden von Anfang 2004 bis Ende 2006 jedes Jahr rund 600 Filialen, überwiegend durch Umwandlung von bisher bestehenden Apotheken.
Dies hat zur Folge, dass die Anzahl der Hauptapotheken seit damals deutlich zurückgegangen ist32.
Häufig werden Filialen deshalb gegründet, um mehr Geld in der Kasse zu haben. Darüber hinaus wollen viele Apotheker in politisch und wirtschaftlich unruhigen Zeiten durch eine Filialgründung mehr Sicherheit und Stabilität erreichen33.
Dabei hängt es im hohen Maß von den regionalen Gegebenheiten ab, ob und welches Filialisierungssystem erfolgversprechend ist. In kleinen oder mittelgroßen Orten wird die Stammapotheke eher durch ähnlich ausgestaltete Filialbetriebe gestärkt, da diese von der Marke und der relativen Nähe der Stammapotheke profitieren. Hierdurch kann das Einzugsgebiet erweitert werden34. Dem entgegen kann es bei größeren Städten vorteilhafter sein im Auftritt unterschiedlich zu agieren, um damit andere Kundenkreise zu erschließen35.
Zu beachten ist, dass die Filialapotheken im Durchschnitt höhere Kosten (v.a. höhere Personal- und Sachkosten) im Vergleich zu Einzelapotheken verursachen36 und dementsprechend ein geringeres Betriebsergebnis bzw. Gewinn aufweisen37. Die sich hieraus resultierende geringere Rendite des eingesetzten Kapitals erklärt die bislang geringe Nutzung der Möglichkeit zur Gründung von Filialen38.
Gelingt es allerdings, eine Filiale mit Gewinn zu führen, so bringt dieser zusätzliche Gewinn aus der Filiale dem Inhaber allerdings einen Gewinnsprung im Gesamtergebnis, das durch Wachstum der angestammten Apotheke kaum zu erreichen ist39.
Die weitaus größere Anzahl der Apotheker reagieren auf die veränderte Marktlage jedoch mit Kooperationen untereinander. Diese sollen nun im folgenden Teil dargestellt werden, wobei insbesondere auf die Kooperationsform des Franchisings einzugehen sein wird.
4 Die Kooperation von Apothekern
4.1 Allheilmittel Kooperation?
Der Begriff der Kooperation stammt aus dem Lateinischen und heißt soviel wie
„Zusammenarbeit“ oder „gemeinschaftliche Erfüllung von Aufgaben“40. Von einer derartigen Zusammenarbeit kann bei rechtlich selbstständigen Apotheken immer dann gesprochen werden, wenn über die juristischen Grenzen hinaus ein mit anderen Apotheken abgestimmtes und zielorientiertes Handeln untereinander oder mit dem Kooperationssystem stattfindet41.
Als Folge der gesetzlichen Änderungen und insbesondere nach dem GMG von 2004 entstanden in den vergangenen Jahren viele solcher Kooperationen für Apotheker42. Bis dato existierten nur wenige, teils regional, teils bundesweit zusammenarbeitende Apothekengruppen, die sich vor allem auf den optimierten Einkauf der Medikamente konzentrierten43.
Nach und nach entstanden Kooperationen ohne direkte Großhandelsabhängigkeit und auch auf regionaler Ebene schlossen sich immer mehr Apotheker zu regional begrenzten, lockeren Kooperationen zusammen, um so gemeinsam am Markt zu agieren44. Schließlich wurde der Apothekenmarkt durch großhandelsabhängige Kooperationen sowie durch Franchisesysteme bereichert45.
Mittlerweile beteiligen sich schätzungsweise 75 % der Apotheken an einer Kooperation und in vielen Fällen sogar an mehreren46. Apothekenkooperationen der unterschiedlichsten Größe und Form sind in Deutschland mittlerweile nicht mehr wegzudenken, wobei vielfach ein fließender Übergang von sehr kleinen und intensiven Kooperationen zu sehr großen, eher lockeren Zusammenschlüssen besteht47.
Die Zusammenschlüsse bieten im Wesentlichen neben verbesserten Einkaufsmöglichkeiten auch Unterstützung für ein gemeinsames Marketing48, sowie Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter49. Darüber hinaus geht es vielen Apothekern um eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, die Verbesserung der Marktstellung sowie eine gemeinsame Interessenvertretung50. Hierdurch erhoffen sie sich mehr Ertrag und eine höhere Kundenbindung51.
Allerdings sehen die meisten Apotheker ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit im Falle eines Beitritts zu einer Kooperation bedroht. Allerdings ist es notwendig und unvermeidbar, dass man sich als Mitglied einer Kooperation Regeln unterwerfen und so einen Teil seiner Selbstständigkeit aufgeben muss, um die Vorteile einer Kooperation genießen zu können52.
Jede einzelne Kooperationsform hier darzustellen würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, da es unzählige regionale, unabhängige und großhandelsabhängige Kooperationen in Deutschland gibt. Aus diesem Grund wird hier lediglich die auf die intensivste Form der Zusammenarbeit, das Franchising, eingegangen.
[...]
1 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 109.
2 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 110.
3 U.A., PharmaRundschau/ Sonderobjekt 2007, S. 6.
4 U.A., apo-online 2/2007, S. 20.
5 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 3.
6 Wigge/ Kleinke, MedR 2002, S. 391.
7 Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz – ApoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1993), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686).
8 Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2833).
9 BVerfGE 75, 166 (178); Wigge/ Kleinke, MedR 2002, S. 391.
10 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 3.
11 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 3.
12 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 3.
13 Wigge/ Kleinke, MedR 2002, S. 391 (392).
14 Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) vom 26. März 2007, BGBl. 2007, S. 378.
15 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477), zuletzt geändert durch § 22 Abs. 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861).
16 Sodan, NJW 2007, S. 1313 (1315).
17 Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) vom 14. November 2003, BGBl. I, S. 2190.
18 Hierzu siehe Hiddemann/ Muckel, NJW 2004, S. 7.
19 Das Fremd- und Mehrbesitzverbot wurde durch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 1964 verfassungsrechtlich gebilligt (BVerfGE 17, 232). Zwar befindet sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines Fremd- und Mehrbesitzverbots erneut in der verfassungsrechtlichen Diskussion. Bisher ist sie jedoch noch nicht höchstrichterlich entschieden worden. Das VG des Saarlandes hat die Frage der Zulässigkeit des Betriebes einer Niederlassung einer Apotheke durch die Aktiengesellschaft DocMorris N.V. dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt (Vorlagebeschluss vom 20. März 2007 – Az.: 3 K 361/06). Eine Entscheidung diesbezüglich steht noch aus.
20 Hasan-Boehme, AWA 15.12.2007, S. 5.
21 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 17.
22 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I, S. 3394), zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 1 des Gesetzes vom 23 November 2007 (BGBl. I, S. 2631).
23 Hiddemann/ Muckel, NJW 2004, S. 7 (12).
24 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom 14. November 1980 (BGBl. I, S. 2147), zuletzt geändert durch Artikel 32 und 33 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I, S. 378).
25 Hiddemann/ Muckel, NJW 2004, S. 7 (12).
26 Hiddemann/ Muckel, NJW 2004, S. 7 (12).
27 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 1.
28 Ditzel, DAZ 19/2007, S. 85.
29 Ditzel, DAZ 19/2007, S. 85.
30 Rücker, PZ 32/2007, S. 42.
31 U.A., apo-online 2/2007, S. 20.
32 Hasan-Boehme, AWA 15.12.2007, S. 5.
33 Herzog, apotheke+marketing 08/2007, S. 34.
34 Hasan-Boehme, AWA 15.12.2007, S. 5 (6).
35 Hasan-Boehme, AWA 15.12.2007, S. 5 (6).
36 Hasan-Boehme, AWA 15.12.2007, S. 5 (8).
37 Hasan-Boehme, AWA 15.12.2007, S. 5 (7).
38 Ditzel, DAZ 19/2007, S. 85.
39 Hasan-Boehme, AWA 15.12.2007, S. 5 (8).
40 Kaapke, DAZ 4/2004, S. 66.
41 Vgl. Becker/ Müller, DStR 2007, S. 733.
42 Rücker, PZ 32/2007, S. 42.
43 U.A., Primo spezial, September 2007, S. 22.
44 Ott, AWA 15.06.2007, S. 9.
45 U.A., Primo spezial, September 2007, S. 22.
46 U.A., Primo spezial, September 2007, S. 22.
47 U.A., PharmaRundschau/ Sonderobjekt 2006, S. 14.
48 U.A., Primo spezial, September 2007, S. 22.
49 Ott, AWA 15.06.2007, S. 9.
50 Becker/ Müller, DStR 2007, S. 733.
51 U.A., Primo spezial, September 2007, S. 22.
52 U.A., Primo spezial, September 2007, S. 22.
- Citar trabajo
- Robert Tischer (Autor), 2008, Kooperationen und Franchising – Quo vadis inhabergeführte Apotheke?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122746
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