Spricht man von der Weimarer Republik, wird sie gemeinhin als Parteienstaat bezeichnet.
Der Begriff Parteienstaat war aber in der Weimarer Republik ein negatives Schlagwort, da
er als Gegenstück zum Beamtenstaat der konstitutionellen Monarchie verstanden wurde.
Diese galt als neutraler, politikfreier Staat, der nicht von Parteien und ihren Konflikten
dominiert und der Gesellschaft gegenüber selbstständig war.1So wurde etwa für
Hindenburg zu seiner Wahl zum Reichspräsidenten eine Münze mit der Aufschrift: „Für
das Vaterland beide Hände, aber nichts für die Parteien“ geprägt.2
Mit dieser Arbeit soll der Fragestellung nachgegangen werden, ob es sich bei der
Weimarer Republik tatsächlich um einen Parteienstaat handelte
Dazu soll zunächst der Begriff der Parteibegriff erläutert werden, da er als Voraussetzung
für weitere Ausführungen betrachtet wird. Es soll weiterhin geklärt werden, was einen
Parteienstaat ausmacht.
Daraufhin sollen die Stellung der Parteien in der Weimarer Verfassung, sowie ihre Rolle in
der parlamentarischen Demokratie dargestellt werden.
In der Schlussbetrachtung soll dann diskutiert werden, ob es sich bei der Weimarer
Republik tatsächlich um einen Parteienstaat handelte und Vergleiche zur Verfassung der
Bundesrepublik angestellt werden.
[...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begrifflichkeiten
2.1 Der Begriff der Partei
2.2 Der Begriff des Parteienstaates
3 Die Stellung der Parteien in der Weimarer Republik
3.1 Die Stellung der Parteien in der Weimarer Verfassung
3.2 Die Rolle der Parteien in der parlamentarischen Demokratie
4 Schlussbetrachtung
5 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Spricht man von der Weimarer Republik, wird sie gemeinhin als Parteienstaat bezeichnet. Der Begriff Parteienstaat war aber in der Weimarer Republik ein negatives Schlagwort, da er als Gegenstück zum Beamtenstaat der konstitutionellen Monarchie verstanden wurde. Diese galt als neutraler, politikfreier Staat, der nicht von Parteien und ihren Konflikten dominiert und der Gesellschaft gegenüber selbstständig war.[1] So wurde etwa für Hindenburg zu seiner Wahl zum Reichspräsidenten eine Münze mit der Aufschrift: „Für das Vaterland beide Hände, aber nichts für die Parteien“ geprägt.[2]
Mit dieser Arbeit soll der Fragestellung nachgegangen werden, ob es sich bei der Weimarer Republik tatsächlich um einen Parteienstaat handelte
Dazu soll zunächst der Begriff der Parteibegriff erläutert werden, da er als Voraussetzung für weitere Ausführungen betrachtet wird. Es soll weiterhin geklärt werden, was einen Parteienstaat ausmacht.
Daraufhin sollen die Stellung der Parteien in der Weimarer Verfassung, sowie ihre Rolle in der parlamentarischen Demokratie dargestellt werden.
In der Schlussbetrachtung soll dann diskutiert werden, ob es sich bei der Weimarer Republik tatsächlich um einen Parteienstaat handelte und Vergleiche zur Verfassung der Bundesrepublik angestellt werden.
2 Begrifflichkeiten
Im Folgenden sollen zunächst die Begriff Partei und Parteienstaat erläutert werden, da ihr Verständnis wesentlich für die Fragestellung der Arbeit ist.
2.1 Zum Begriff der Partei
"Partei ergreifen, heißt immer sich zu einer bestimmten Gruppe zu bekennen und von einer anderen zu distanzieren.", so sagt Sigmund Neumann in seinem Werk über die Parteien der Weimarer Republik. Die Eingrenzung von Freund-Feind-Beziehungen bezeichnet er als den Anfang jeder Politik. Eine Partei ist also ein Teil eines Ganzen, der sich absondert, aber auch eine Gruppe, die in sich ein eigenes Ganzes bildet, mit denselben Interessen und Zielen. Politische Parteien bemühen sich eine gewisse Macht zu erlangen, sie wollen ihre Interessen durchsetzen und das Ganze, den Staat, beeinflussen.[3]
Als Parteien werden nur die politischen Gruppen bezeichnet, die über ein Programm, Organisation und Kampfcharakter verfügen.
Keine politische Gruppe kann auf Organisation verzichten. Diese kann sich in einem mehr oder minder großen bürokratischen Apparat zeigen, in jedem Fall müssen aber Mitglieder und Mittel verwaltet und Aktionen geplant werden.
Unter dem Begriff des Programms versteht man im Zusammenhang mit einer Partei die Weltanschauung, die ihren Mitgliedern gemeinsam ist; das Parteiprogramm formuliert politische Vorstellungen und Willensimpulse, die das Fundament der Partei bilden, das bewirkt, dass man zusammenkommt.
Doch auch eine noch so starke gleiche Gesinnung und eine straffe Organisation alleine machen noch keine Partei, erst der Wille zum politischen Handeln, zur Machtergreifung und -behauptung, also die tatsächliche Aktivität, ihr Kampfcharakter, machen eine Partei aus. Sie muss im Parlament repräsentiert sein, oder sich zumindest intensiv darum bemühen.[4]
Parteien haben eine Mittlerfunktion zwischen Staat und Gesellschaft inne, diese Tätigkeit lässt sich zu vier Hauptpunkten zusammenfassen.
Parteien selektieren, sie wählen und rekrutieren die politische Elite der Gesellschaft, die die kleinen und großen Regierungsämter übernimmt.
Sie repräsentieren sowohl die ganz speziellen Interessen eines kleinen Teils der Gesellschaft, als auch die der gesamten Nation, sie müssen zwischen diesen vermitteln und Kompromisse schließen.
Parteien haben außerdem eine Aggregationsfunktion, i.e. sie müssen nicht nur interparteiliche Konflikte lösen, sondern auch einen Konsens zwischen den verschiedenen Strömungen innerhalb der Partei finden und damit eine eigene parteiliche Position formulieren. Sie fungieren somit als Filter für die politische Tätigkeit von Interessengruppen.
Aus den beiden zuletzt beschriebenen Aufgaben der Parteien ergibt sich die Funktion der Friedensstiftung. Sie tragen den Kampf um divergierende Interessen und Machtanteile nach bestimmten Regeln aus, ohne die Bürgerkrieg ausbrechen würde. Sie tragen damit zu Friedensstiftung bei.[5]
2.2 Der Begriff des Parteienstaates
Ein Parteienstaat ist eine repräsentative Demokratie in dem die Parteien die Träger der politischen Willensbildung sind, sie spielen eine wichtige Rolle für das Zustandekommen politischer Entscheidungen. Die Parteien nehmen die unterschiedlichen Interessen der Gesellschaft auf und versuchen diese durch die legislativen und exekutiven Verfassungsorgane durchzusetzen.[6]
Um einen Parteienstaat jedoch enger zu definieren muss man Abgrenzungen von anderen politischen Systemen vornehmen, in denen die Parteien ebenfalls auftauchen und eine Rolle spielen, die aber dennoch nicht als Parteienstaat gelten können.[7]
Dazu zählen nicht solche demokratischen Staaten in denen die Parteien trotz ihrer Wichtigkeit eine negativ-destruktive Rolle spielen.
Ebenfalls nicht als Parteienstaat gelten repräsentative Demokratien, in denen die Parteien von eher untergeordnetem Rang sind, also politische Systeme mit präsidentieller Ausrichtung.[8]
Ein Parlament, in dem Parteibeauftragte aufeinander treffen, um bereits feststehende Entscheidungen registrieren zu lassen, in dem also ein imperatives Mandat besteht, kann ebenso wenig als Parteienstaat gelten. Parteien sind ein Instrument der Willensbildung, haben aber nicht das Monopol darauf.[9]
[...]
[1] Lösche 1997, S. 141
[2] Ebd., S. 150
[3] Neumann 1986, S. 15
[4] Ebd. 16/17
[5] Lösche 1997 S. 145/146
[6] Ebd. S. 142
[7] Ebd., S. 142
[8] Ebd., S. 142/143
[9] Lösche 1997, S. 143
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