Spricht man von der Weimarer Republik, wird sie gemeinhin als Parteienstaat bezeichnet.
Der Begriff Parteienstaat war aber in der Weimarer Republik ein negatives Schlagwort, da
er als Gegenstück zum Beamtenstaat der konstitutionellen Monarchie verstanden wurde.
Diese galt als neutraler, politikfreier Staat, der nicht von Parteien und ihren Konflikten
dominiert und der Gesellschaft gegenüber selbstständig war.1So wurde etwa für
Hindenburg zu seiner Wahl zum Reichspräsidenten eine Münze mit der Aufschrift: „Für
das Vaterland beide Hände, aber nichts für die Parteien“ geprägt.2
Mit dieser Arbeit soll der Fragestellung nachgegangen werden, ob es sich bei der
Weimarer Republik tatsächlich um einen Parteienstaat handelte
Dazu soll zunächst der Begriff der Parteibegriff erläutert werden, da er als Voraussetzung
für weitere Ausführungen betrachtet wird. Es soll weiterhin geklärt werden, was einen
Parteienstaat ausmacht.
Daraufhin sollen die Stellung der Parteien in der Weimarer Verfassung, sowie ihre Rolle in
der parlamentarischen Demokratie dargestellt werden.
In der Schlussbetrachtung soll dann diskutiert werden, ob es sich bei der Weimarer
Republik tatsächlich um einen Parteienstaat handelte und Vergleiche zur Verfassung der
Bundesrepublik angestellt werden.
[...]
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Begrifflichkeiten
- 2.1 Der Begriff der Partei
- 2.2 Der Begriff des Parteienstaates
- 3 Die Stellung der Parteien in der Weimarer Republik
- 3.1 Die Stellung der Parteien in der Weimarer Verfassung
- 3.2 Die Rolle der Parteien in der parlamentarischen Demokratie
- 4 Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Frage, ob die Weimarer Republik als Parteienstaat bezeichnet werden kann. Zunächst werden die Begriffe „Partei“ und „Parteienstaat“ definiert. Anschließend wird die Stellung der Parteien in der Weimarer Verfassung und ihre Rolle in der parlamentarischen Demokratie analysiert.
- Definition des Begriffs „Partei“
- Definition des Begriffs „Parteienstaat“
- Stellung der Parteien in der Weimarer Verfassung
- Rolle der Parteien in der parlamentarischen Demokratie
- Vergleich mit anderen politischen Systemen
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 (Einleitung): Die Einleitung stellt die zentrale Forschungsfrage nach dem Charakter der Weimarer Republik als Parteienstaat und skizziert den weiteren Aufbau der Arbeit.
Kapitel 2 (Begrifflichkeiten): Dieses Kapitel erläutert die Begriffe „Partei“ und „Parteienstaat“. Es wird der Parteibegriff anhand von Kriterien wie Programm, Organisation und Kampfcharakter definiert und die verschiedenen Funktionen von Parteien in der Gesellschaft beschrieben.
Kapitel 3 (Die Stellung der Parteien in der Weimarer Republik): Dieses Kapitel analysiert die Rolle der Parteien im politischen System der Weimarer Republik, sowohl im Hinblick auf ihre verfassungsrechtliche Stellung als auch auf ihre Bedeutung für die parlamentarische Praxis.
Schlüsselwörter
Weimarer Republik, Parteienstaat, Parteibegriff, parlamentarische Demokratie, Weimarer Verfassung, politische Willensbildung, Interessengruppen, politische Elite.
Häufig gestellte Fragen zur Weimarer Republik
War die Weimarer Republik ein Parteienstaat?
Ja, obwohl der Begriff damals oft negativ als Schlagwort gegen die parlamentarische Demokratie und für den alten Beamtenstaat verwendet wurde.
Wie war die Stellung der Parteien in der Weimarer Verfassung?
Die Verfassung erwähnte Parteien kaum explizit, was ihre tatsächliche Machtrolle im parlamentarischen System rechtlich nicht voll absicherte.
Warum galt der "Parteienstaat" damals als negatives Konzept?
Viele sehnten sich nach der "Neutralität" der Monarchie zurück und sahen in Parteien nur Interessengruppen, die das Wohl des Vaterlandes gefährdeten.
Welche Funktionen haben Parteien in einer Demokratie?
Sie dienen der politischen Willensbildung, bündeln Interessen und stellen das Personal für die politische Führung (Elite) bereit.
Wie unterscheidet sich Weimar von der heutigen Bundesrepublik?
Im Grundgesetz der Bundesrepublik sind Parteien als notwendige Bestandteile der Demokratie verfassungsrechtlich fest verankert und geschützt.
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- Katharina Grafmüller (Author), 2008, Weimarer Republik - Ein Parteienstaat?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122345