Wie stehen die katholische Kirche und ihre Anhänger zur Segnung homosexueller Paare?
Zur Beantwortung dieser Frage wird eine strukturierte Literaturrecherche durchgeführt, es werden verschiedene Suchmaschinen wie Google Scholar und Bibliotheken genutzt, um geeignetes Material zu identifizieren. Es werden sowohl Fachbücher, Studien, als auch Fachmagazine und Paper sowie Internetquellen herangezogen. So soll der aktuelle Stand der Forschung zusammenzutragen werden um hierauf basierend die verschiedenen Standpunkte zur Segnung homosexueller Paare in der katholischen Kirche herausarbeiten und einander vergleichend gegenüber stellen zu können.
Kapitel zwei schafft zunächst die theoretischen Grundlagen für die weitere Arbeit, hier werden zunächst die zentralen Begriffe der Segnung und der Homosexualität definiert. Die Bedeutung der Segnung im katholischen Glauben sowie die rechtliche Situation homosexueller Paare in Deutschland und international werden umrissen.
In Kapitel drei wird dann das zentrale Thema der Arbeit aufgegriffen, hier wird zunächst der Standpunkt der katholischen Kirche zur Homosexualität an sich dargelegt, anschließend wird dann die Verweigerung des Segens aus für homosexuelle Paare aus katholischer Sicht erläutert. Ebenso soll auf die kirchenrechtlichen Folgen der Segnung homosexueller Paare und die Bedeutung der Segnung für diese Paare eingegangen werden.
In Kapitel....
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Zielsetzung und Methodik
1.3. Aufbau der Arbeit
2. Theoretische Grundlagen
2.1. Segnung im katholischen Glauben
2.1.1. Definition
2.1.2. Bedeutung & Hintergrund
2.2. Homosexuelle Paare
2.2.1. Definition
2.2.2. Rechtliche Situation in Deutschland und international
3. Segnung von homosexuellen Paaren im katholischen Glauben
3.1. Standpunkt der katholischen Kirche zu Homosexualität
3.2. Verweigerung des Segens für homosexuelle Paare
3.3. Folgen der Segnung homosexueller Paare – Kirchenrecht
3.4. Bedeutung der Segnung für homosexuelle Paare
4. Praxistransfer
4.1 Aktuelle Stellungnahme des Vatikan
4.2 Reaktionen auf das NEIN zur Segnung
4.3 Konflikt zwischen Priestern / Gemeinden und Vatikan
4.4 Weitere Entwicklungen in Deutschland
4.5 Aktuelle Situation in anderen Ländern
4.6 Fallbeispiele
5. Diskussion und kritische Würdigung
6. Schlussbetrachtung
7. Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Übersicht rechtliche Situation gleichgeschlechtliche Ehe
Abbildung 2 Meinungsbild in Österreich
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
Der katholische Glauben gilt in vielen Punkten als eher konservativ, besonders in Punkt Liebe und Beziehungen vertritt die katholische Kirche eine klare Position. Themen wie Verhütung, Homosexualität oder auch Sexualität außerhalb der Ehe führen hier regelmäßig zu großen Konflikten.
Ein aktuelles und ebenso kontroverses Thema ist die Segnung homosexueller Paare in der katholischen Kirche. Hier treffen auch innerkirchlich verschiedene Standpunkte aufeinander, der Vatikan ist einerseits bemüht sich tolerant und offener gegenüber Homosexuellen zu zeigen, macht aber andererseits den konservativen Standpunkt der katholischen Glaubenslehre deutlich. Einige Geistliche dagegen fordern hier Reformen innerhalb der Kirche und drängen auf eine Anpassung der Lehrinhalte und Grundsätze an neue Lebensmodelle sowie eine Öffnung der Kirche.
1.2. Zielsetzung und Methodik
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich deswegen mit dem Streit um die Segnung homosexueller Paare in der katholischen Kirche. Ziel ist die Beantwortung folgender Forschungsfrage:
Wie stehen die katholische Kirche und ihre Anhänger zur Segnung homosexueller Paare?
Zur Beantwortung dieser Frage wird eine strukturierte Literaturrecherche durchgeführt, es werden verschiedene Suchmaschinen wie Google Scholar und Bibliotheken genutzt, um geeignetes Material zu identifizieren. Es werden sowohl Fachbücher, Studien, als auch Fachmagazine und Paper sowie Internetquellen herangezogen. So soll der aktuelle Stand der Forschung zusammenzutragen werden um hierauf basierend die verschiedenen Standpunkte zur Segnung homosexueller Paare in der katholischen Kirche herausarbeiten und einander vergleichend gegenüber stellen zu können.
1.3. Aufbau der Arbeit
Kapitel zwei schafft zunächst die theoretischen Grundlagen für die weitere Arbeit, hier werden zunächst die zentralen Begriffe der Segnung und der Homosexualität definiert. Die Bedeutung der Segnung im katholischen Glauben sowie die rechtliche Situation homosexueller Paare in Deutschland und international werden umrissen.
In Kapitel drei wird dann das zentrale Thema der Arbeit aufgegriffen, hier wird zunächst der Standpunkt der katholischen Kirche zur Homosexualität an sich dargelegt, anschließend wird dann die Verweigerung des Segens aus für homosexuelle Paare aus katholischer Sicht erläutert. Ebenso soll auf die kirchenrechtlichen Folgen der Segnung homosexueller Paare und die Bedeutung der Segnung für diese Paare eingegangen werden.
In Kapitel vier erfolgt dann ein Praxistransfer, die aktuelle Situation in Deutschland wird hier näher beleuchtet. Hierfür wird zunächst die letzte Stellungnahme des Vatikans zur Thematik umrissen, darauf basierend werden dann die Reaktionen insbesondere in Hinblick auf den Konflikt zwischen Priestern und Gemeinden und dem Vatikan betrachtet werden. Außerdem sollen hier weitere aktuelle Entwicklungen in Deutschland und in anderen Ländern zusammengetragen werden. Abgerundet wird dieses Kapitel von der Betrachtung aktueller Fallbeispiele.
Abschließend erfolgt eine Diskussion der Erkenntnisse sowie eine kritische Würdigung der Methoden. In Kapitel sechs wird ein Resümee gezogen, hier werden die Erkenntnisse zusammengefasst und ein Ausblick auf weitere Forschungsansätze gegeben.
2. Theoretische Grundlagen
Im Folgenden werden zunächst die Grundlagen für die weitere Betrachtung geschaffen, hier werden die beiden zentralen Bestandteile der Arbeit – die Segnung im katholischen Glauben und homosexuelle Paare definiert, es werde wichtige Hintergründe erläutert.
2.1. Segnung im katholischen Glauben
2.1.1.Definition
Eine Segnung oder ein Segen wird auch Benediktion genannt und stammt vom lateinischen benedictio, von bene dicere übersetzt „Gutes zusagen“ ab. Es handelt sich um ein von der Kirche festgelegtes Bittgebet, das der bevollmächtigte Geistliche spricht, um Gottes Schutz herbeizurufen. Der Begriff „Segnung“ beschreibt also ein Lobpreis Gottes und die gleichzeitige Bitte um seinen Schutz, aber auch den Zuspruch von Heil, Gesundheit, Glück und Erfüllung des Lebens (vgl. Herder, 2022).
Grundsätzlich kann jeder Getaufte segnen, dennoch versteht man unter einem Segen in der Regel einen priesterlichen Segen, dieser ist besonders kraftvoll (vgl. Kathopedia, 2021).
Eine Segnung findet durch ein Gebet und das Kreuzzeichen, das der Segnende in die Luft oder auf die Stirn zeichnet, statt. Gesegnet werden hauptsächlich Menschen, eine Segnung ist aber auch für Gaben der Natur, Speisen, Gegenstände, Orte Häuser oder Bauwerke und Tiere möglich. Allerdings muss der Bezug der beteiligten Personen und ihre Gottesbeziehung gewahrt werden, eine Segnung von Waffen ist dagegen nicht möglich (vgl. Kirche+Leben, 2022).
Im direkten kirchlichen Umfeld werden Wasser, Kreide und Weihrauch am Dreikönigsfest; Kerzen an Mariä Lichtmess, Speisen an Ostern, Kräuter an Mariä Himmelfahrt und der Wein am Johannestag (29. Dezember) gesegnet.
Im katholischen Glauben gilt die Segnung neben der Weihe und dem Exorzismus als Sakrament, diese Sakramentalien und insbesondere die Segnung haben einen hohen Stellenwert (wie auch im gesamten Christentum) (vgl. Kirche+Leben, 2022). Der Segen wird in jedem Gottesdienst ausgesprochen und schließt die Eucharistiefeier (vgl. Herder, 2022).
2.1.2. Bedeutung & Hintergrund
Der Segen hat im katholischen Glauben eine lange Tradition und eine große Bedeutung. Wenn von „Segen“ gesprochen wird, ist in der katholischen Kirche der "trinitarische Segen" gemeint (im Gegensatz zum evangelischen "aaronitischen Segen"). Der trinitarische Segen leitete sich von der Dreifaltigkeit ab - "es segne und behüte euch der allmächtige und barmherzige Gott, der Vater, der Sohn und der Heilige Geist" (vgl. Nußbaum, 2016).
Der trinitarische Segen geht zurück auf das Alte Testament zurück, hier wurde an verschiedenen Stellen eine Bitte bzw. Wünsche an Gott mit dem Segen verbunden, eine davon bestand darin die Israeliten aus Ägypten in das ihnen versprochene, gelobte Land zu führen (vgl. Leuenberger, 2008). Konkret ist hier überliefert, wie Moses einen Segen erhält: „Der Herr sprach zu Mose: So soll Aaron segnen.“ und weiter „Der Herr segne und behüte Dich“. Der Segen steht hier für einen Bund, den Gott mit den Menschen geschlossen hat, er symbolisiert ein Versprechen (vgl. Herder, 2022).
Die Segnung wird mit dem Kreuzzeichen verbunden, hierbei handelt es sich um einen alten christlichen Ritus, es symbolisiert die Dreifaltigkeit Gottes – als Vater, Sohn und Heiliger Geist (vgl. Nußbaum, 2015).
Schon früh zeichneten die ersten Christen mit dem Zeigefinger oder Daumen der rechten Hand ein Kreuz auf die Stirn um den Empfänger unter den Segen Gottes zu stellen. Das Kreuzzeichen stellte ein Glaubensbekenntnis dar, es erinnert an den Tod und die Auferstehung Jesu Christi und verdeutlicht, dass auch der Empfänger einmal nach dem Tod auferstehen und von Gott liebevoll empfangen werden wird (vgl. Nußbaum, 2015).
Das Kreuzzeichen muss bei der Segnung aber nicht zwingend auf die Stirn gezeichnet werden, das große Kreuz wird üblicherweise mit dem ausgestreckten Finger der rechten Hand von der Stirn zur Brust und von der linken zur rechten Schulter angezeigt. Dieses große Kreuz hat seinen Ursprung bei den frühen Christen, es kam vor allem bei der Eucharistiefeier zum Einsatz (vgl. Herder, 2022).
Das Berühren der Stirn steht sinnbildlich für den Gedanken an Gott den Vater, den Schöpfer des Himmels und der Erde, der über allem steht. Anschließend führt die Bewegung der Hand nach unten, was für die Geburt, den Tod und die Wiedergeburt Jesus Christus steht, er begab sich nach ganz unten, kam in einem Stall als Kind armer Eltern zur Welt, stieg tief hinab in das Reich des Todes, um dann am dritten Tage wieder aufzuerstehen (vgl. Nußbaum, 2015). Dann folgt die Handbewegung nach links und rechts, sie symbolisiert den Heiligen Geist, er umhüllt uns und schützt so mit seiner Liebe und Kraft vor allem Bösen (vgl. Nußbaum, 2015).
Heute werden beide Formen des Kreuzzeichens im Rahmen der Segnung eingesetzt, es kommt bei allen sakramentalen Handlungen zum Einsatz, schließt das Gebet, ist Bestandteil des Gottesdiensts und wird im (kirchlichen) Alltag häufig praktiziert (z.B. Abend- oder Tischgebet). In der Kirche selbst wird hier auch häufig Weihwasser als Symbol für die Erinnerung an die Taufe eingesetzt vgl. Nußbaum, 2015).
Die Bedeutung ist vielseitig, es symbolisiert die Erlösung, ist ein Symbol für die Solidarität mit dem Leiden Jesu Christi und schützt vor Unheil (vgl. Nußbaum, 2015). Diese Symbolik hat einen historischen Hintergrund und geht auf Augustinus (354-430) zurück:
„Wir wachsen, wenn uns Gott segnet, und wir wachsen, wenn wir Gott preisen. Beides ist gut für uns. Das erste ist, dass Gott uns segnet. Und weil er uns segnet, können wir ihn preisen. Von Gott kommt der Regen; aus unserem Erdreich wächst die Frucht.". Der Segen basiert auf dabei Gott und dem Verständnis, dass die Segnung und das Gebet den Menschen bestärken, „Gott ist die Quelle alles Guten und allen Segens“ (Gen 1,22.28).
Es gibt zahlreiche Bibelstellen, welche die Segnung thematisieren, aufgrund des Umfangs der Arbeit kann hier auf diese Zitate aber nicht näher eingegangen werden.
2.2. Homosexuelle Paare
2.2.1.Definition
Der Begriff „homosexuelles Paar“ wird für Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern verwendet, sie umfasst also Beziehungen zwischen Leben, Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Personen. Gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern werden in Deutschland auch "Regenbogenfamilien" genannt (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2021).
2.2.2. Rechtliche Situation in Deutschland und international
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften, auch eine homosexuelle Beziehung darf nicht zu einer Benachteiligung führen (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2021).
Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland standesamtlich heiraten. Dieser Gesetzesänderung stimmte der der Bundestag mit großer Mehrheit bereits am 30.06.2017 zu, der bisherige Gesetzestext des § 1353 BGB wurde infolgedessen um 7 Wörter ergänzt, welche für gleichgeschlechtliche Paare eine große Bedeutung haben. Aus dem früheren „die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“ wurde
„die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“
Diese Änderung und damit die Möglichkeit zu heiraten, ermöglicht es auch diesen Paaren ein Kind zu adoptieren, sie sind nun auch im Adoptionsrecht heterosexuellen Ehepaaren gleichgestellt (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2021). Rechtlich werden Schwule und Lesben mit der Eheschließung heterosexuellen Paaren gleichgestellt, für sie gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie sie auch in einer Ehe zwischen Mann und Frau bestehen.
Zuvor war in Deutschland für gleichgeschlechtliche Paare nur die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich möglich, diese brache den Paaren zwar ebenfalls rechtliche Vorteile, welche Stück für Stück ausgebaut wurden.
So wurde das Unterhaltsrecht an die ehelichen Pflichten angeglichen, die Adoption von leiblichen Kindern und später auch von adoptierten Kindern des Lebenspartners ermöglicht (Stiefkindadoption und Sukzessivadoption), die Erbschaftssteuer erweitert, und das Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften eingeführt. Die eingetragene Lebenspartnerschaft war damit rein rechtlich abgesehen vom Adoptionsrecht rechtlich der Ehe nahezu gleichgestellt.
Die gleichgeschlechtliche Ehe ist damit inzwischen in 30 Ländern die möglich, unter anderem in den USA, Frankreich und Großbritannien. Die folgende Abbildung gibt einen Überblick:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 Übersicht rechtliche Situation gleichgeschlechtliche EheQuelle: Scholz, Kay- Alexander (2017): Homo-Ehe in Deutschland - eine lange Geschichte, https://www.dw.com/de/homo-ehe-in-deutschland-eine-lange-geschichte/a-39436026
Rechtlich gesehen ist die gleichgeschlechtliche Ehe also in vielen katholisch-geprägten Ländern anerkannt, die Karte zeigt diese in grün. Weitere Länder erkennen die eigetragene Lebenspartnerschaft rechtlich an. Innerhalb der EU gibt es aber auch Länder, die weder die Lebenspartnerschaft noch die Ehe für alle anerkennen (Bulgarien, Rumänien, Slowenien, Lettland, Polen und Litauen) (vgl. LSVD, 2022b). 12 weitere Staaten haben in ihrer Verfassung ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung/ Identität (Bolivien, Ecuador, Fiji-Inseln, Kosovo, Malta, Mexiko, Nepal, Neuseeland, Österreich, Portugal, Schweden und Südafrika) (vgl. LSVD, 2022a).
Es gibt allerdings auch immer noch Länder, in denen homosexuelle Beziehungen strafrechtlich verfolgt oder sogar unter Todesstrafe stehen (vgl. LSVD, 2022a).
3. Segnung von homosexuellen Paaren im katholischen Glauben
Im Folgenden soll das zentrale Thema der Arbeit – die Segnung von homosexuellen Paaren im katholischen Glauben - näher untersucht werden. Hierfür wird zunächst der Standpunkt der Kirche zur Homosexualität aufgezeigt, hier wird auch insbesondere auf die zugrundeliegenden Annahmen eingegangen, anschließend wird dann konkret die Verweigerung des Segens sowie die kirchenrechtlichen Folgen der Segnung homosexueller Paare eingegangen. Abschließend wird die Bedeutung des Segens für diese Paare kurz umrissen.
3.1. Standpunkt der katholischen Kirche zu Homosexualität
Die katholische Kirche hat eine klare Haltung zur Homosexualität, um diese verstehen zu können, muss zunächst die Haltung der Kirche zu Sexualität allgemein betrachtet werden.
Damit Sex im katholischen Glauben keine Sünde ist, muss dieser natürlich und im Rahmen einer Ehe mit dem Ziel der Fortpflanzung stattfinden. Jede andere (außereheliche) Form der Sexualität gilt als unnatürlich und stellt eine Sünde dar.
Dieses Verständnis geht auf die katholische Definition der "menschlichen Natur" zurück und basiert auf mittelalterlicher Scholastik (vgl. LSVD, 2022c). Hierauf basierend gilt Homosexualität im katholischen Glauben als unnatürlich – diese Position wird in der katholischen Lehre immer wieder unterstrichen.
Die katholische Kirche begründet diese ablehnende Haltung gegenüber Homosexualität mit der Heiligen Schrift, hier gibt es einige Textstellen, denen ein Urteil über gleichgeschlechtliche Liebe zugeschrieben wird. Sowohl das Alte als auch das Neue Testament beinhalten Stellen, die in verschiedener Deutlichkeit über das Thema sprechen.
In Gen 19, 1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 und Tim 1,10 wird Homosexualität als schlimme Abirrung bezeichnet (vgl. BDKJ, 2022).
In diesen Textteilen geht es unter anderem um die Erzählung von Sodom und Gomorrha (Genesis 19). Hier ist die Geschichte des Besuchs zweier Engel in Sodom überliefert, Lot hat diese beiden zu sich eingeladen und ihnen sein Gastrecht gewährt und die beiden unter seinen Schutz gestellt. Die männlichen Stadtbewohner Sodoms haben daraufhin die Herausgabe der Gäste gefordert, damit sie mit ihnen „verkehren“ können: „Wo sind die Männer, die heute Nacht zu dir gekommen sind? Bring sie zu uns heraus, wir wollen mit ihnen verkehren.“ Diese Forderung wird von Lot als „böse“ bezeichnet und somit verurteilt (vgl. BDKJ, 2022).
Eine weitere, in diesem Kontext häufig genannte Textstelle, handelt von den Lastern und Sünden im Brief an Paulus (Röm 1,26-27). Hier geht es zunächst um den Zustand der Menschen, die falsche Götter anbeten und deswegen das Entstehen von Laster und Sünden ermöglichen. Aus diesen Sünden heraus entsteht die Homosexualität als widernatürlicher Verkehr (vgl. BDKJ, 2022). Wiedernatürlich deswegen, da hier das vorherrschende Rollenverständnis im antiken Rom gebrochen wird.
Zu dieser Zeit galt der Mann als der aktive Part beim Geschlechtsverkehr ebenso wie im gesamten öffentlichen Leben, die Frau hatte sich hier passiv unterzuordnen. Durch gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr wird dieses Rollenbild missachtet.
Während der Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau von Paulus aufgrund der Einhaltung dieses Rollenbilds als natürlich angesehen wird, so wird die Dominanz des Mannes in einem homosexuellen Paar gebrochen.
Einen ähnlichen Hintergrund weist auch die nächste Textstelle im 1. Korintherbrief (1Kor
11) auf: „Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben noch Knabenschänder … werden das Reich Gottes erben“.
Auch hier geht es um das damals etablierte Männerbild, Paulus stellt hier klar, dass es gegen die männliche Natur ist, das Haar lang zu tragen (vgl. BDKJ, 2022).
Doch es gibt auch noch deutlich konkretere Aussagen zur Homosexualität: Im Alten Testament gibt es konkrete Äußerungen zu bestimmten verschiedenen sexuellen Praktiken – hier werden konkrete Verbote gegenüber dem Volk Israel ausgesprochen, so ist Beischlaf von Männern bei Männern untersagt, für diese Handlungsweisen ist die Todesstrafe vorgesehen; Lev 18,22: „Du sollst nicht bei einem Manne liegen wie bei einer Frau; es ist ein Greuel“.
Allerdings werden gleichgeschlechtliche Verbindungen nicht einheitlich thematisiert, lesbische Frauen werden beispielsweise seltener und auch nicht explizit als sündhaft beschrieben. Männliche Homosexualität wird häufiger thematisiert, sie ist immer mit der Sünde verboten.
Bei der Betrachtung dieser Textstellen gilt es zu beachten, dass die Bibel die Bezeichnung „gleichgeschlechtlicher Vereinigung“ nicht definiert, hier kann sowohl der Geschlechtsverkehr an sich als auch die partnerschaftliche Liebe gemeint sein. Die katholische Kirche lehnt allerdings auch jegliche Form der außerehelichen Sexualität, der gelebten Sexualität innerhalb der Ehe ohne Fortpflanzungsziel, Masturbation sowie Empfängnisverhütung ab. Homosexualität wird hierauf basierend als unnatürlich angesehen und gilt deswegen als Sünde.
Doch nicht nur der Verstoß gegen die Schöpfungslehre wird hier verurteilt, die allgemeine Haltung der Kirche zu außerehelicher Sexualität und dem Ausleben derartiger Triebe wird bereits als Sünde angesehen. Die Auslebung der eigenen Sexualität und vor allem die sexuelle Lust stellt etwas Sündhaftes dar.
Bereits seit der Antike galt im katholischen Glauben sexuelle Lustempfinden als etwas Verdächtiges, sexuelles Begehren wurde gar als ein Übel dargestellt, das nicht Teil der guten Schöpfung Gottes ist.
Gelebte Sexualität war nur mit der Absicht der Fortpflanzung zu vertreten, sie wiegt das Übel der Sexualität gewissermaßen auf. Das Ziel der Fortpflanzung macht gelebte Sexualität zum Zweck der Weitergabe des Lebens im geordneten Rahmen einer Ehe moralisch akzeptabel (vgl. Goertz, 2015, S. 2 f.). Außerhalb dieses Rahmens gilt die Auslebung der Sexualität als gefährdend für die Idee legitimer Nachkommenschaft, sie bedroht das Treueverhältnis zwischen Mann und Frau und ist deswegen eine Sünde (vgl. Goertz, 2015, S. 2 f.). Ein zentrales Zitat hierzu stammt von Thomas von Aquin er beschreibt die im Hochmittelalter vertretene Meinung (vgl. Summa Theologiae II-II, q. 154, a. 11): „Den Unkeuschen verlangt es nicht nach menschlicher Zeugung, sondern nach der Geschlechtslust, die man ohne ein Tun gewinnen kann, aus dem Zeugung eines Menschen folgt. Und gerade diese Lust wird in der Sünde wider die Natur gesucht“.
Hier spielt insbesondere der Einfluss des Heiligen und Kirchenlehrers Augustinus von Hippo (354 – 430) eine zentrale Rolle, er verurteilte alles Körperliche und predigte Askese, hier galt der vergeistigte Mensch als Ideal. Diese Einstellung gilt auch für die Sexualität, folgt diese gewissen trieben und ordnet sich nicht der Vernunft unter, gibt diese als Sünde – der Mensch soll niemals die Kontrolle über seine Körperfunktionen verlieren, sexuelle Lust ist eine Sünde (vgl. Hartmann, 2019). Nach diesem Ansatz hat Sexualität nur innerhalb der Ehe im Moment der Zeugung von Nachkommen eine Berechtigung (vgl. Hartmann, 2019).
Dieser Standpunkt hat sich allerdings grundsätzlich im Laufe der Zeit etwas verändert, so räumt eine Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre vom 29.12.1975 zu einigen Fragen der Sexualethik ein, dass entgegen dieser klassischen kirchlichen Lehre heute homosexuellen Beziehungen gewisser Leute mit Nachsicht zu beurteilen, ja sie sogar völlig zu entschuldigen sind (vgl. LSVD, 2022).
Sie begründen diese Haltung damit, dass hier zwischen Homosexuellen, deren Neigung sich von einer falschen Erziehung, von mangelnder sexueller Reife, von angenommener Gewohnheit, von schlechten Beispielen oder anderen ähnlichen Ursachen herleitet und eine Übergangserscheinung darstellt oder wenigstens nicht unheilbar ist, und Homosexuellen, die durch eine Art angeborenen Trieb oder durch eine pathologische Veranlagung, die als unheilbar betrachtet wird, unterschieden werden muss (vgl. LSVD, 2022c).
Sind Homosexuelle also der zweiten Kategorie zuzuordnen, so kann die Heilige Schrift so ausgelegt werden, dass dies Neigung deswegen natürlich ist, was wiederum als Rechtfertigungsgrund für ihre homosexuellen Beziehungen in einer eheähnlichen aufrichtigen Lebens- und Liebesgemeinschaft angesehen werden kann, da es diesen Menschen nicht zuzumuten ist, in Einsamkeit zu leben (vgl. LSVD, 2022).
Die Erklärung der Kongregation ging sogar noch weiter, da die homosexuelle Lebensweise als krankhaft angesehen wird, sieht diese vor, dass Betroffene bei der seelsorglichen Betreuung besonders berücksichtigt werden. Sie sollen darin bestärkt werden ihre persönlichen Schwierigkeiten und ihre soziale Absonderung zu überwinden (vgl. LSVD, 2022c).
Hier wird Homosexualität also als krankhafte Neigung aufgefasst, dieses Verständnis ist in weiten Teilen der Glaubensgemeinschaft heute bereits lange überholt. Eine umstrittene Äußerung hierzu hat Papst Franziskus inzwischen revidiert und die Aussage korrigiert – er sieht gleichgeschlechtliche Liebe nicht als „psychiatrische Krankheit“ an und spricht sich für eine pastorale Fürsorge auch für homosexuelle Paare aus, er betont außerdem, dass Betroffene keinesfalls diskriminiert werden dürfen (vgl. KNA, 2021b).
In einem Interview geht er sogar noch weiter, er sagt homosexuelle Menschen haben das Recht darauf, in einer Familie zu sein, sie sind Kinder Gottes – dennoch ändert sich am Kirchenrecht und der allgemeinen Lehre nichts.
Hierzu gibt es auch einen Katechismus aus dem Jahr 1997 (Nr. 2357), dieser besagt klar, dass homosexuelle Paare nicht kirchlich heiraten können und sich auch nicht von einem Priester in Anwesenheit von Freunden oder Familie segnen lassen können, da sie in Sünde leben. Sie müssen außerdem auf die Kommunion verzichten (vgl. BDKJ, 2022).
Dennoch wird der Umgang mit Homosexualität innerhalb der katholischen Kirche nicht einheitlich praktiziert, hierauf wird später nochmal gesondert eingegangen. Allerdings bietet die Bibel zahlreiche unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten, was die aktuellen Kontroversen befeuert.
3.2. Verweigerung des Segens für homosexuelle Paare
Aus dem oben dargelegten Standpunkt lässt sich ableiten, dass die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nicht zulässig ist und vom Vatikan auch offiziell untersagt wird. Zu Beginn letzten Jahres (März 2021) hat der Vatikan hier klar Stellung bezogen, die Glaubenskongregation hat den Bestrebungen, Segnungen für homosexuelle Partnerschaften einzuführen, eine deutliche Absage erteilt (hierauf wird im nächsten Kapitel nochmals gesondert in der Tiefe eingegangen).
Die Kirche hat nicht die Vollmacht Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen, diese Verbindungen entspricht nach Ansicht des Vatikans nicht dem göttlichen Willen, wie er in der Bibel zum Ausdruck komme.
Deswegen ist es verboten gleichgeschlechtlichen Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, da diese eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe darstellen. Die Ehe ist eine unauflösliche Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist.
Bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen ist diese Voraussetzung nicht gegeben, die Verbindung steht damit in Konflikt zur Schöpfungslehre. Auch wenn die Kirche hier positive Aspekte innerhalb dieser Verbindung anerkennt, so reichen diese nicht um solche Partnerschaften zu "rechtfertigen“.
Neben dem Aspekt der fehlenden möglichen Lebensweitergabe als Sinn der Verbindung, sieht die Kirche einen weiteren problematischen Aspekt in der Ähnlichkeit zum Brautsegen. Durch das Sakrament könnte der Eindruck der Nachahmung entstehen, diese Anschein darf nicht erweckt werden, da das Sakrament der Ehe Mann und Frau vorbehalten bleibt und geschützt werden muss.
Das Sakrament der Ehe nimmt hier eine wichtige Position ein, es macht die unwiderrufliche Liebe Gottes sichtbar, da folgendes Verständnis zugrunde liegt: "Gott hat die Ehe zu einem Abbild seiner Liebe zu uns Menschen gemacht. Er segnet und heiligt die Liebe von Mann und Frau und macht ihre Verbindung unauflöslich, wie auch seine Liebe zu uns unwiderruflich ist“ (vgl. Vatican, 1997).
In diesem Kontext ist insbesondere ein Schreiben der Glaubenskongregation aus jüngster Vergangenheit zu nennen. Hier lehnte der Vatikan sehr deutlich die Segnung homosexueller Paare ab. Bekräftigt wurde damit vor allem die Lehre des nachsynodalen Papst-Schreibens Amoris laetitia, in der Papst Franziskus ausgeführt hat, dass es keine Pläne gibt, die Verbindungen zwischen homosexuellen Personen der Ehe gleichzustellen. Die Ehe sei ein Sakrament, Sakramente kann die Kirche nicht ändern (vgl. KNA, 2021b).
Seiner Ansicht nach gibt es keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn.
Aufgrund dieser sehr deutlichen Ansage ist davon auszugehen, dass diese als final anzusehen ist, sie hat innerhalb der katholischen Kirche weltweit für zahlreiche (und vielfältige) Reaktionen gesorgt- auf sie wird in einem späteren Abschnitt nochmals gesondert näher eingegangen.
Allerdings wurde in diesem Kontext auch deutlich, dass die Verweigerung des Segens auf homosexuelle Paare beschränkt ist, deren Verbindung nicht gesegnet werden kann. Anders ist es allerdings bei homosexuelle Einzelpersonen - diese können gesegnet werden, sofern sie "den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden". Das bedeutet, dass die entsprechende Person künftig auf jede Form der homosexuellen Handlung verzichten möchte.
Ist dies nicht der Fall, dürfen auch homosexuelle Einzelpersonen nicht gesegnet werden, da jede Form der Segnung unzulässig ist, wenn sie darauf ausgelegt ist homosexuelle Verbindungen anzuerkennen.
3.3. Folgen der Segnung homosexueller Paare - Kirchenrecht
Am 15. März 2021 veröffentlichte die Kongregation für die Glaubenslehre ein „Responsum ad dubium“ über die Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts wonach Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare nicht mit der römisch- katholischen Kirche vereinbar sei, hier wurde die bisherige Position nochmals bekräftigt.
Der Vatikan untersagt also die Segnung homosexueller Paare, das Kirchenrecht sieht bei Zuwiderhandlung deutliche Strafen vor. Ein Geistlicher, der das päpstliche Verbot der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ignoriert, kann für diese Tat mit der Exkommunikation bestraft werden. Auch der öffentliche Einsatz für die Segnung homosexueller kann bereits negative Konsequenzen nach sich ziehen (vgl. KNA, 2021a).
Der Papst kann diesen Verstoß per Dekret feststellen und danach die Exkommunikation rechtlich wirksam anordnen, danach sind auch die Sakramente, der betreffende Kleriker nicht mehr gültig beziehungsweise nicht mehr erlaubt. Zeigt ein Geistlicher allerdings Einsatz nach seiner Verfehlung, kann die Exkommunikation aufgehoben werden (vgl. KNA, 2021).
Doch nicht nur der eigene Verstoß ist hier relevant, auch Bischöfe, die Segnungen homosexueller Paare duldeten oder förderten, begehen offenen Ungehorsam gegen den Papst und brechen ihren bei Amtsantritt abgelegten Treueeid gegenüber dem Oberhaupt der katholischen Kirche. Gläubige können sich in diesem Fall entweder an ihren Bischof oder über den Apostolischen Nuntius oder direkt an den Papst oder eine römische Behörde wenden und Beschwerde gegen solche Segnungen einlegen.
Das Kirchenrecht als Grundlage der katholischen Kirche sieht also Sanktionen bei einem Verstoß gegen das Verbot der Segnung von homosexuellen Paaren vor, Geistliche die dieser Grundlage zuwiderhandeln, müssen mit Konsequenzen rechnen.
[...]
- Citation du texte
- Luka Modu (Auteur), 2022, Der Streit um die Segnung homosexueller Paare in der Kirche, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1223038
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