In der vorliegenden Arbeit beschäftige ich mich mit dem Wandel der politischen, ökonomischen und sozialen Strukturen zur Zeit des Deutschen Bundes vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Jahr 1970. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Prozessen der Stadt- und Regionalentwicklung - unbestreitbar geprägt durch die gesellschaftliche Triebkraft des 19. Jahrhunderts: die Industrielle Revolution. Da die städtische Entwicklung - damit soll sowohl die demographische als auch die wirtschaftliche Entwicklung gemeint sein - immer aufs Engste mit politischen Prozessen verbunden ist, müssen zunächst die politischen Verhältnisse zu Beginn des 19. Jahrhunderts betrachtet werden. Der Wendepunkt zwischen Heiligem Römischen Reich Deutscher Nation und Deutschem Bund sowie der Einfluss der napoleonischen Besatzung werfen die Frage auf, wie ein, an seiner eigenen Reformunfähigkeit gescheitertes, Reich die Weichen für die Entwicklungen im 19. Jahrhundert stellen konnte. Die Antwort gilt es in den Preußischen Reformen und ihren direkten ökonomischen und sozialen Auswirkungen zu suchen. Auf der Grundlage des reformierten Regierungs- und Verwaltungssystems können dann die zeitgeschichtlichen Prozesse innerhalb der Bevölkerungsentwicklung untersucht werden. Hierbei gilt es insbesondere, das enorme Bevölkerungswachstum zu erklären - Ursachen, Probleme und Chancen des damaligen demographischen Wandels zu erkennen. Daran anknüpfend stellt sich die Frage, inwieweit Bevölkerungszunahme und Industrialisierung ein Wirkungsgeflecht darstellen. Die Wechselwirkungen zwischen industriellem Wachstum und städtischem Wachstum, insbesondere die städtebaulichen und sozialen Folgen der fortschreitenden Industrialisierung, bilden den Kern der Überlegungen. Die präsentierten Fakten und angestellten Vermutungen zur Stadt- und Regionalentwicklung zur Zeit des Deutschen Bundes sollen in einem letzten Schritt am Beispiel der preußischen Hauptstadt Berlin nachvollzogen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Politische Verhältnisse zu Beginn des 19. Jahrhunderts
2.1 Das Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
2.2 Der Deutsche Bund – eine Verlegenheitslösung?
3. Die Preußische Reformbewegung
4. Bevölkerungsentwicklung zur Zeit des Deutschen Bundes
5. Industrielles und demographisches Wachstum der Städte
5.1 Technische Neuerungen als Kern der Industrialisierung
5.2 Die Eisenbahn als Entwicklungsmotor
5.3 Städtebauliche und soziale Folgen des industriellen Wachstums
6. Zusammenfassende Betrachtung am Beispiel Berlins
7. Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
In der vorliegenden Arbeit beschäftige ich mich mit dem Wandel der politischen, ökonomischen und sozialen Strukturen zur Zeit des Deutschen Bundes vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Jahr 1970. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Prozessen der Stadt- und Regionalentwicklung - unbestreitbar geprägt durch die gesellschaftliche Triebkraft des 19. Jahrhunderts: die Industrielle Revolution. Da die städtische Entwicklung - damit soll sowohl die demographische als auch die wirtschaftliche Entwicklung gemeint sein - immer aufs Engste mit politischen Prozessen verbunden ist, müssen zunächst die politischen Verhältnisse zu Beginn des 19. Jahrhunderts betrachtet werden. Der Wendepunkt zwischen Heiligem Römischen Reich Deutscher Nation und Deutschem Bund sowie der Einfluss der napoleonischen Besatzung werfen die Frage auf, wie ein, an seiner eigenen Reformunfähigkeit gescheitertes, Reich die Weichen für die Entwicklungen im 19. Jahrhundert stellen konnte. Die Antwort gilt es in den Preußischen Reformen und ihren direkten ökonomischen und sozialen Auswirkungen zu suchen. Auf der Grundlage des reformierten Regierungs- und Verwaltungssystems können dann die zeitgeschichtlichen Prozesse innerhalb der Bevölkerungsentwicklung untersucht werden. Hierbei gilt es insbesondere, das enorme Bevölkerungswachstum zu erklären - Ursachen, Probleme und Chancen des damaligen demographischen Wandels zu erkennen. Daran anknüpfend stellt sich die Frage, inwieweit Bevölkerungszunahme und Industrialisierung ein Wirkungsgeflecht darstellen. Die Wechselwirkungen zwischen industriellem Wachstum und städtischem Wachstum, insbesondere die städtebaulichen und sozialen Folgen der fortschreitenden Industrialisierung, bilden den Kern der Überlegungen. Die präsentierten Fakten und angestellten Vermutungen zur Stadt- und Regionalentwicklung zur Zeit des Deutschen Bundes sollen in einem letzten Schritt am Beispiel der preußischen Hauptstadt Berlin nachvollzogen werden.
2. Politische Verhältnisse zu Beginn des 19. Jahrhunderts
Das 19. Jahrhundert ist auf politischer Ebene geprägt durch zwei ‚Reichsgründungen’. Handelt es sich bei der Gründung des Deutschen Reiches von 1871 tatsächlich um die Ausrufung eines neuen, vereinten Staates, so stellt die Gründung des Deutschen Bundes von 1806 eher den Versuch dar, den Flickenteppich von deutschen Fürstentümern in einem mehr oder weniger lockeren Staatenbund zusammenzuhalten. Aber wie kommt es dazu, dass von einem beinahe 1000 Jahre existierenden deutschen Reich nicht viel mehr übrig bleibt als ein loser Bund souveräner Einzelstaaten?
2.1 Das Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
Im Jahre 843 teilen die Enkel Karls des Großen sein Reich unter sich auf. Neben Lothringen und dem späteren Frankreich im Westen, entsteht im Osten ein Reich, das später Deutschland genannt werden soll. Unter Otto I. wird dem Herrscher des ‚deutschen’ Reiches die Kaiserkrone Roms zugesprochen. Damit tritt man das Erbe des Römischen Reiches der Antike an. Doch dieses so mächtig scheinende, sich weit über die heutigen Grenzen Deutschlands erstreckende Reich steht auf wackligen Beinen. Im Gegensatz zum ehemaligen Westreich, aus dem sich der Nationalstaat Frankreich entwickelt hat, ist das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, schon lange bevor es zu Grunde geht, kein wirklicher Staat mehr. Es ist vielmehr ein loser Bund kleinerer und größerer Territorien, deren Fürsten so viel Macht inne haben, dass sie beinahe selbstständig und vom deutschen König unabhängig regieren, „eine höchste Gewalt, die einseitig über das Recht hätte verfügen können, gab es nicht“ (Stollberg-Rilinger 2006: 116). Die daraus resultierende Flexibilität ist prinzipiell nicht nachteilig, doch sie birgt eine Gefahr. Das vom Adel regierte Reich scheitert angesichts des dritten Koalitionskrieges gegen Frankreich an den unterschiedlichen Interessen der selbstständigen Fürsten und letztlich daran, dass man eine grundlegende rechtliche und politische Reform nie durchgeführt hat. Ein einheitlich handlungsfähiges Reich gibt es nicht mehr, viel zu sehr hat sich die Macht verstreut. Den Todesstoß erfährt das Reich schließlich durch den am 1. Juli 1806 von Napoleon Bonaparte gegründeten Rheinbund. Ein Großteil der deutschen Fürsten schließt sich unter Zusicherung ihrer Souveränität diesem Bund an. So kann der letzte Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Franz II., am 6. Juli 1806 nicht anders, als mit den Worten, „Wir erklären, das Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des deutschen Reiches gebunden hat, als gelöst ansehen“ (dpa 2007), seine Krone niederzulegen (vgl. Stollberg-Rilinger 2006: 110-120).
2.2 Der Deutsche Bund – eine Verlegenheitslösung?
Kiesewetter beschreibt den Deutschen Bund in seinem Aufsatz von 1990 „als eine wenig geglückte diplomatische Verlegenheitslösung [...], die Nationalstaatsfrage aufzuschieben“ (Kiesewetter 1990: 163). Dieser Äußerung ist einerseits zuzustimmen, da die nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches aufkommende Frage nach Nationalstaat oder Staatenbund, eindeutig zu Gunsten des Staatenverbandes entschieden wird. 39 souveräne Staaten und freie Städte bilden im Zentrum Europas eine lose Konföderation, die als Deutscher Bund betitelt wird.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Der Deutsche Bund 1815-1866
Quelle: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/6c/Deutscher_Bund.png
Die zwei mächtigsten und, wie sich der Karte entnehmen lässt, größten Staaten innerhalb des Bundes sind zugleich die am stärksten verfeindeten: Österreich und Preußen. Die Gründung des Deutschen Bundes als wenig geglückte Verlegenheitslösung zu bezeichnen ist allerdings ein provokanter Standpunkt.
Als zwischen September 1814 und Juni 1815 der Wiener Kongress tagt, gilt es über die Zukunft der deutschen Fürstentümer zu entscheiden. Angesichts der napoleonischen Fremdherrschaft werden immer mehr Stimmen für einen deutschen Nationalstaat laut. Diese frühe deutsche Nationalbewegung ist mit dem Ergebnis des Wiener Kongresses vermutlich wenig zufrieden. Auf der anderen Seite stehen jedoch die Befürworter der „Beibehaltung der historisch gewachsenen Länderautonomien“ (Angelow 2003: 6), die darin eine Bewahrung der verfassungspolitischen und kulturellen Vielfalt Deutschlands sehen. So kann man das auf dem Wiener Kongress hervorgebrachte Konstrukt des Deutschen Bundes letztlich am besten eine Kompromisslösung nennen - ein Kompromiss zwischen Bundesstaatsidee und Souveränitätsbedürfnis. Denn trotz der Souveränität und der relativ hohen Macht der Großstaaten, halten ein gemeinsamer Verfassungsvertrag - die Bundesakte - und die Bundesversammlung in Frankfurt am Main die Konföderation zusammen.
Das Heilige Römische Reich ist an seiner Reformunfähigkeit gescheitert. Den neuen deutschen Staatenbund solle nicht das gleiche Schicksal ereilen; in dieser Hinsicht scheint man sich einig (vgl. Stollberg-Rilinger 2006: 120).
3. Preußische Reformbewegung
Das 19. Jahrhundert ist eine Epoche des Auf- und des Umbruchs. Jeder Neuanfang braucht jedoch seine rechtliche Legitimation. Ohne die preußischen Reformen zu Beginn des Jahrhunderts wären die demographischen und ökonomischen Entwicklungen der folgenden Jahrzehnte nicht denkbar gewesen.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts stehen die deutschen Staaten - steht Preußen - ganz unter dem Einfluss der französischen Fremdherrschaft. Die Kontributionszahlungen, welche die Niederlage gegen Napoleon mit sich zieht, scheinen zunächst eine Erschwernis für den sich formenden deutschen Staatenbund zu sein. Tatsächlich führt aber gerade diese finanzielle Misslage zu einem Umdenken im Bereich des Steuerrechts. Um mehr Geld in die Staatskasse zu bekommen, vereinfacht man das Steuerrecht und schafft vor allem jegliche steuerrechtlichen Privilegien des Adels ab - ein Schritt auf dem Weg zur Gleichbehandlung aller Bürger. Die Steuerreform ist jedoch nicht die erste und keineswegs die wichtigste der Reformen, die in Preußen beschlossen werden. Der entscheidende Impuls wird durch den vermeintlichen Feind gegeben – durch die Franzosen unter Napoleon. Die Französische Revolution hat zweifellos den Reformgedanken in Europa eingeführt. Unter französischer Besatzung erreicht dieser Reformgeist auch Preußen. Dort sind es maßgeblich zwei Männer, denen es gelingt, dem Gedanken von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit etwas für das deutsche Staatssystem abzugewinnen und in einem umfangreichen Reformpaket durchzusetzen. Dies sind erstens Freiherr Karl vom Stein, der 1807 zum Ersten Minister Preußens ernannt wird, und zweitens Karl August von Hardenberg, der nach Steins unfreiwilliger Abdankung den Reformgedanken in Deutschland weiterführt. Übergeordnetes Ziel dieser Reformbewegung ist eine Neugestaltung des Staates und die Erweckung politischen Lebens in Preußen. Es ist wichtig zu betonen, dass die in Preußen verabschiedeten Reformen früher oder später ihren Siegeszug im gesamten Staatenbund antreten. - Generell ist sowohl auf reformpolitischer als auch auf wirtschaftlicher bzw. industrieller Ebene eine große Heterogenität innerhalb des deutschen Staatenbundes zu verzeichnen (vgl. Henning 1993: S.30ff.). Das bedeutet, dass nicht nur politische Entwicklungen, sondern auch die industriellen Fortschritte zu verschiedenen Zeitpunkten die einzelnen souveränen Teilstaaten erreichen.[1]
Chronologisch betrachtet beginnt die Reformära mit der Agrarreform und der Bauernbefreiung, die im Oktoberedikt von 1807 festgehalten und vom Ministerium Stein verabschiedet werden. Eigentlich hat die Bauernbefreiung ihren Ursprung aber schon früher. 1777 erhalten in Preußen die Bauern auf den königlichen Domänen die persönliche Freiheit. In der Realität bedeutet dies, dass allen Bewohnern des preußischen Staates die volle persönliche Freiheit gegeben wird. Die Abhängigkeitsverhältnisse, denen die bäuerliche Bevölkerung im Feudalsystem unterworfen gewesen ist, werden abgeschafft (vgl. Henning 1993: 37).
Dies bedeutet für die Bauern, dass sie das Recht auf freie Berufswahl erhalten, dass sie nach ihren persönlichen Vorlieben heiraten und an einen anderen Ort umziehen dürfen. Für all diese Vorhaben ist bis dato die Zustimmung des Gutsherrn notwendig gewesen. Der Nachteil an dieser neu gewonnenen Freiheit ist jedoch, dass mit dem sogenannten Gesindezwangsdienst zugleich die Schutz- und Hilfsverpflichtungen des Gutsherrn wegfallen. Das bedeutet, dass die freien Bauern nicht länger vor Unglück oder Missernte geschützt sind (vgl. Botzenhart 1985: 48-52). Die neu zugesprochene Mobilität hingegen ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass das im Folgenden beschriebene Städtewachstum überhaupt eintreten kann.
Doch nicht nur die Bauernbefreiung an sich, sondern auch die Agrarreform, legt einen Grundstein für das Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum der kommenden Jahrzehnte. Angesichts neuer landwirtschaftlicher Produktionsmethoden, die in einer ersten technischen Revolution aufkommen, muss die Agrarstruktur verändert werden, denn die „überkommene Agrarverfassung behinderte eine allgemeine Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion“ (Henning 1993: 41).
Dass die Abschaffung der Erbuntertänigkeit der Bauern und die Reformierung der Agrarwirtschaft bedeutenden Einfluss auf die damalige Gesellschaft haben, wird deutlich, wenn man folgende Zahlen betrachtet: „Rund 80% Prozent der Menschen lebten auf dem Lande, etwa zwei Drittel waren in bäuerlichen Berufen tätig.“ (Botzenhart 1985: 48). Kurz gesagt: „Die deutschen Staaten wurden zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch von der Agrargesellschaft geprägt.“ (Botzenhart 1985: 48).
Zeitlich folgt auf die Bauernbefreiung die Städtereform von 1808. Im Zentrum der Bestrebungen steht das Ziel der Selbstverwaltung der Städte, die bislang direkt vom Staat kontrolliert worden sind. Was Stein als eine zentrale Bürokratie ablehnt, wird 1808 abgeschafft. Von nun an repräsentieren die von den Bürgern gewählten Stadtverordneten und der Bürgermeister die Gemeinde. Zudem wird das Wahlrecht dahingehend reformiert, dass auch Bürger mit relativ geringem Besitz wählen dürfen. Das Bürgerrecht steht prinzipiell jedem Stadtbewohner offen. Jedoch verhindern die damit verbunden Gebühren eine all zu starke Vermischung der immer noch bestehenden Stände.
Im Anschluss an die Städtereform wendet man sich Wirtschaft und Gewerbe zu. Erstmals wird eine progressiv gestaffelte Gewerbesteuer eingeführt. Ziel der Gewerbereform ist es, Bedingungen für einen freien Wettbewerb zu schaffen. Maßgeblich wird dieses Ziel durch die Einführung der Gewerbefreiheit 1810 untermauert. Gewerbefreiheit bedeutet zunächst, dass „jedermann [...] in jedem Umfang jeden Produktionszweig mit jeder Produktionstechnik eröffnen und betreiben“ kann (Henning 1993: 60). Ständische Beschränkungen, beispielweise, dass Adlige oder Bauern keine Gewerbe ausführen können, werden aufgehoben, ebenso Vorbildungsbeschränkungen, das heißt es wird nicht länger eine berufliche Ausbildung gefordert, um ein Gewerbe zu eröffnen. Auf diese Weise beseitigt die Gewerbereform Betätigungsschranken und ermöglicht die Entfaltung von neuen wirtschaftlichen Impulsen. Doch die neue Gewerbefreiheit hat nicht nur positive Folgen. Die handwerklichen Zünfte verlieren ihre Legitimierung und werden aufgehoben. Damit gehen allerdings auch die Qualitätskontrollen von Seiten der Zünfte verloren. Jedermann kann sich nun Tischler nennen; die Zahl der Handwerker steigt schneller als die übrige Bevölkerung wachsen kann und so finden sich ausgebildete Meister unter dem ansteigenden Konkurrenzdruck schnell am Rande der Armut wieder. Zu diesen bald überbesetzten Gewerben zählen auch die Weber, die in den Weberaufständen auf ihre Art und Weise auf die sich verschärfende soziale Frage aufmerksam machen (vgl. Henning 1993: 59-67).
Eine Reform, die erst nach dem Ende der napoleonischen Fremdherrschaft auf den Weg gebracht wird, ist die Zollreform bzw. das Zollgesetz von 1818. Mit dieser Gesetzesänderung fallen alle innerstaatlichen Handelsschranken in Preußen weg, so wie es schon in der Bundesakte von 1815 als Ziel der „einheitlichen Regelung von Handel und Verkehr“ (Henning 1993: 89) festgehalten worden ist. Auf diese Weise schafft man die Grundlage für den 1933 gegründeten, von Preußen ausgehenden, Deutschen Zollverein, der auf wirtschaftlicher Ebene eine Vereinigung der deutschen Staaten bedeutet. Allerdings wird auch hier keine gänzliche Einigung erzielt. So schließt sich einer der größten Staaten, Österreich, niemals dem Zollverein an (vgl. Henning 1993: 89-91).
[...]
[1] Dass der individuelle industrielle Fortschritt der einzelnen Regionen dabei von der räumlichen Ausstattung und der Verkehrsanbindung abhängig waren, soll an späterer Stelle erörtert werden.
- Arbeit zitieren
- B.A. Jenny Camen (Autor:in), 2008, Stadt- und Regionalentwicklung in Deutschland zur Zeit des Deutschen Bundes 1806-1870, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122123
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