Diese Arbeit will der Frage nachgehen, welchen Stellenwert und welche Funktion die langen, zermürbenden Verhöre im prozessualen Kontext des 18. Jahrhunderts hatten und wie die Verschriftlichung derselben zu denken ist. Es soll aufgezeigt werden, dass bereits das Frageschema intendiert war und die Verschriftlichung mehr Mittel zum Zweck als Wort-Protokoll war.
Martinimorgen 1746. Zwei Glaubenswelten prallen an diesem Tag, einem Freitag, im Luzerner Hinterland aufeinander. Zwei Welten, die beide Christus als ihre Mitte sehen und die doch unversöhnlich, unversöhnbar sind. Zwei Welten, von der die eine die geballte Kraft von Kirche und Staat hinter sich weiss, die andere die blosse Überzeugung, das Richtige zu glauben und zu tun. Es sind zwei Glaubenswelten, die an diesem Morgen durch zwei Persönlichkeiten aufscheinen. Da ist Moritz Benninger, Pfarrer von Wolhusen und damit Vertreter des rechten, des einzigen Glaubens – aus Sicht der katholischen Kirche. Und dort ist Jakob Schmidlin, Knecht, Kleinbauer, Küfer und Fuhrmann, der sich auf seinem Heimetli, der Sulzig ob Werthenstein, mit pietistischen Glaubensgenossen traf. Wie weit die beiden Männer an diesem Morgen ahnten, dass ihre beiden Welten in den nächsten Stunden aufeinanderprallen werden, unversöhnlich und mit ungleichen Kräften, ist nicht überliefert.
Zumindest einer wusste es: Fridolin Disler, Wundarzt, der Schmidlin an diesem Morgen bei Benninger denunzierte. Er setzte damit eine Maschinerie in Bewegung, die zu Prozessen und Urteilen gegen 90 Personen führte, eine Maschinerie, die noch einmal – trotz bereits aufflackernder Aufklärung – die Doppelwirkmacht von Staat und Kirche wuchtig unter Beweis stellte, eine Maschinerie auch, die für Jakob Schmidlin am 27. Mai 1747, einem Samstag, mit dem Tod durch Erwürgen und anschliessendem Verbrennen auf der Richtstätte Galgenwäldli endete.
Zwischen Festnahme und Tötung durch Scharfrichter Mathias Mengis lagen für Schmidlin 28 Wochen Untersuchungshaft im Rosengartenturm, lange Wochen, in denen er fünfmal von Ulrich Antoni Göldin verhört wurde, einmal unter Folter.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die rechtlichen Grundlagen
2.1 Der Wandel des Prozesssystems als Ermöglichungsbedingung für die Hexen- und Ketzerprozesse
2.2 Das Ineinander von Staat und Kirche
2.3 Das Recht als basales Prinzip der Gesellschaft
3. Das Verhör
3.1 Die Ketzer als Objekt der Verhörtätigkeit
3.2 Die Konditionierung
3.3 Die Erstbefragung
3.4 Eine Frage der Taktik
3.5 Die Weichenstellung
3.6 Das peinliche Verhör
4. Beobachtungen am Fall Jakob Schmidlin
5. Die Verschriftlichung
5.1 Die Verschriftlichung im mündlichen Kontext
5.2 Die Stimmen im Geständnis
6. Schluss
7. Literaturverzeichnis
- Quote paper
- Thomas Wehrli (Author), 2021, Die Bemächtigung des Wortes als Machtmittel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1217451
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