In Nordrhein-Westfalen werden seit April 2007 Verwaltungsbeschäftigte an Schulen zur Entlastung der Schulleitungen und Lehrkräften von administrativen Aufgaben eingesetzt (Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten). Die Verwaltungskräfte rekrutieren sich aus Bereichen der Landesverwaltung, in denen durch die Verwaltungsstrukturreform die bisherigen Aufgaben weggefallen sind. Die Untersuchung soll feststellen, wie sich die Verwaltungsbeschäftigten durch diesen Veränderungsprozess in ihren persönlichen Kompetenzen entwickelt haben und wie sie sich in dem neuen Umfeld positioniert haben. Für die Bildung eines Aufgaben- und Anforderungsprofils zur späteren Stellenbewertung werden Informationen über gegenwärtig bzw. zukünftig zu erledigende Aufgaben in einer Doppelbefragung von Schulleitungen und Verwaltungsbeschäftigten erhoben. Die Untersuchung zeigt, dass eine Kompetenzentwicklung nur in den Bereichen festzustellen ist, die für die Betroffenen eine Herausforderung darstellen. Die Beschäftigten haben ihre Position zwischen Schulleitungen, Lehrern und Schulsekretärinnen noch nicht gefunden.
(1) Vorbemerkung
Projekt Schulverwaltungsassistenzen
Seit Frühjahr 2007 besteht in NRW im Zusammenhang mit der vorzeitigen Realisierung von kw-Vermerken[1] die Möglichkeit, dass ehemalige Mitarbeiter aufgelöster Landesbehörden in Schulen als Schulverwaltungsassistenten arbeiten können, um dort Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. Das Spektrum der Aufgaben reicht nach der Handreichung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW 2008[2] von der Betreuung von Schulverwaltungsprogrammen über die Pflege der IT-Infrastruktur bis zur Organisation der Schulbibliothek. Besser lassen sich die Aufgaben negativ abgrenzen: Die SchulVA dürfen in den Schulen alles machen, außer pädagogische Aufgaben zu übernehmen sowie keine Hausmeister- oder Sekretariatstätigkeiten.
Seit dem Schuljahr 2007/2008 wurden Einsatzmöglichkeiten mit dem aktuellen Titel „Schulverwaltungsassistenten (SchulVA)“ in NRW geschaffen und besetzt. Zu Beginn des Piloten hießen die Beschäftigten noch Schuladministratoren. Zunächst wurden in einem Pilotprojekt im Regierungsbezirk Arnsberg 27 Landesbedienstete als SchulVA den Schulen zugewiesen. Nach der positiven Zwischen-Evaluation des Piloten im Regierungsbezirk Arnsberg wurde das Projekt des Einsatzes von SchulVA auf ganz NRW ausgeweitet.
(2) Ausgangspunkt und Untersuchungsbereich
In den letzten Jahren und in Zukunft wird Schulen eine größere Eigenständigkeit eingeräumt mit der Folge, dass sie eine höhere Verantwortung für ihre Qualität übernehmen. Die Selbstevaluation der Schulentwicklung sowie die Personal- und Unterrichtsbeurteilung soll vermehrt schulintern erfolgen.
Vor diesem Hintergrund wird der Einsatz von Schulverwaltungsassistenten in NRW untersucht. Dabei steht folgende Leitfrage im Mittelpunkt der Auseinandersetzung: Ist die Schaffung einer neuen Stelle, hier die des Schulverwaltungsassistenten (SVA), ein geeigneter Ansatzpunkt, damit die Schulleitung den künftigen Herausforderungen vor dem Hintergrund des Konzepts der selbständigen Schule sowie mit der Etablierung von Qualitätsmanagement-Systemen konfrontiert werden, gerecht werden können?
[...]
[1] 1Stellen, die im Personalhaushalt des Landes gestrichen und künftig wegfallen sollen, werden mit dem Kürzel ‚kw’ gekennzeichnet
[2] Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (2008): Handreichung zum Einsatz von SchulVA an Schulen in NRW, Düsseldorf
- Arbeit zitieren
- Dipl.-mult. Udo Rosowski (Autor:in), Martin Kröll (Autor:in), 2009, Die neue Rolle des Schulverwaltungsassistenten - Chance für eine nachhaltige Schulentwicklung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121640
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