Die Hausarbeit gibt eine Übersicht über das Verständnis und die Probleme des New Public Management (NPM) in der Bundesverwaltung (Bundespolizei)in Bezug auf das Verwaltungsmarketing.
Inhaltsverzeichnis
1. Das so genannte „New Public Management“ und der Bezug zum Marketing
2. Einführungsstand des NPM in der Bundespolizei und der Einfluss auf das (Verwaltungs-) Marketing
2.1 Das Leitbild der Bundespolizei
2.2 Strategische und Operative Ziele
2.3 Die Produktplanung / Vorhabenplanung
2.4 Das Organisations- und Personalmanagement
2.5 Finanzmanagement / Kosten- und Leistungsrechnung / Qualitätsmanagement
3. Fazit
Literaturverzeichnis / Internetquellen
Abkürzungsverzeichnis
1. Das so genannte „New Public Management“ und der Bezug zum Marketing
Das New Public Management (NPM) stellt eine Richtung der Reformierung der öffentlichen Verwaltung dar, welche sich auf die Übernahme privatwirtschaftlicher Managementtechniken bezieht. Das NPM wurde in Deutschland durch den Erfolg der Einführung in den Verwaltungen, z.B. von Großbritannien und den Niederlanden (Tilburg), sowie der Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) im Jahr 1993 initiiert[1]. Das hierzulande als „Neues Steuerungsmodell“ (NSM) bekannte Modell, vereint in sich verschiedene Managementtechniken, welche zu einer effizienteren Verwaltungsorganisation führen, Bürgerbeteiligung fördern und die Effektivität der Verwaltung steigern soll.
Die Umsetzung des hierzu entworfenen Rahmenkonzeptes soll durch folgende Managementtechniken sichergestellt werden[2] :
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Diese Techniken haben Wirkungen auf das Marketing, wobei sich viele Behörden gar nicht bewusst sind, auch Marketing zu betreiben (z.B. durch einfaches Betreiben und die Pflege einer Internetseite).
Das Marketing öffentlicher Verwaltungen zielt einerseits auf die Deckung der Bedürfnisse der Kundschaft ab (Outcome) und andererseits auf die effektive und effiziente Verwirklichung der Verwaltungsziele.
2. Einführungsstand des NPM in der Bundespolizei und der Einfluss auf das (Verwaltungs-) Marketing
2.1 Das Leitbild der Bundespolizei
Das Leitbild der Bundespolizei entstand aus dem im Jahre 1974 durch die Innenministerkonferenz (IMK) festgelegten und für die deutsche Polizei als verbindlich erachteten kooperativen Führungssystems (KFS) heraus[3]. Das Leitbild der Bundespolizei wurde durch die Mitwirkung von rund 2.400 Mitarbeitern aller Funktionsebenen erarbeitet und trat 1998 für alle Mitarbeiter der Bundespolizei verbindlich in Kraft.
„Die wesentliche Funktion des Leitbildes für die Bundespolizei besteht darin, einen verbindlichen Orientierungsrahmen zu schaffen, welcher das Denken, Verhalten und Handeln der einzelnen Mitarbeiter auf eine gemeinsame Aufgabenerfüllung ausrichtet.“[4]
Hiermit wird sichergestellt, dass der Bürger als „Stakeholder“ mit motivierten Beamten in Kontakt kommt und dass seine Ansprüche bedarfsgerecht gedeckt werden. Mit dem Leitbild schafft sich die Bundespolizei eine eigene „Corporate Identity“, sofern diese auch von allen Beteiligten gelebt wird.
2.2 Strategische und Operative Ziele
Die strategischen Ziele der Bundespolizei ergeben sich aus den Vorgaben der Politik und den einschlägigen Gesetzen. Hierbei kommt ihr primär die Aufgabe der Prävention (der Verhinderung von Straftaten) zu. Erst in zweiter Linie erfolgt die Durchsetzung von Ansprüchen des Staates gegenüber dem Bürger, z.B. der Strafverfolgungsanspruch.
Hieraus ergeben sich die operativen Ziele der Bundespolizei, welche für die Durchführung der Verwaltungstätigkeit im Rahmen von Konzeptionen, Rahmenbefehlen und Zielvereinbarungen in den einzelnen Organisationseinheiten umgesetzt und von ihnen selbst auch weiterentwickelt werden.
Nicht nur Behörden und Bürger sind Anspruchsinhaber gegenüber der Bundespolizei sondern auch juristische Personen, wie der Deutsche Fußballbund, die Deutsche Bahn AG oder einzelne Flughafenbetreiber.
Um für die Partner attraktiv zu bleiben, müssen die Leistungsfähigkeit und die Produktpalette der Bundespolizei den „Geschäftspartnern“ transparent gemacht werden, sowie auf die Bedürfnisse der Partner eingegangen werden. Oftmals werden Konzeptionen mit dem Partner zusammen erarbeitet.
2.3 Die Produktplanung / Vorhabenplanung
Die Produktplanung und Vorhabenplanung obliegt neben dem operativen Bereich auch den für fiskalische Angelegenheiten zuständigen Stellen in der Bundespolizei – zumeist dem in den Mittelbehörden angegliedertem Hauptsachgebiet Finanzen.
[...]
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/New_Public_Management; Zugriff 26.08.08, 14:45 Uhr
[2] http://www.olev.de/ Stichwort: New Public Management; Zugriff: 26.08.08, 15:10 Uhr
[3] IMK 1975: B 8, Punkt IV, 6.3
[4] http://www.bundespolizei.de; Stichwort: Leitbild; Zugriff: 26.08.08, 15:35 Uhr
- Arbeit zitieren
- Diplom - Verwaltungswirt (FH) Sascha Schwarzkopf (Autor:in), 2008, New Public Management, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121634
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