Die Entwicklung der Angestelltenschaft in Deutschland ist seit jeher von großer Bedeutung und daher von erheblicher arbeitsrechtlicher Brisanz. Aufgrund der Komplexität der Entfaltung der unselbstständigen Erwerbstätigen seit der Frühphase des Zweiten Deutschen Kaiserreiches beschränkt sich ihre wissenschaftliche Aufarbeitung keineswegs auf einzelwissenschaftliche Veröffentlichungen, denn neben der soziologischen, nationalökonomischen Forschung findet die Entfaltung der unselbstständigen Erwerbstätigen auch in sozialhistorischer, arbeitsrechtlicher und sozialpolitischer Dimension, darüber hinaus in sozialreformerischen und politikwissenschaftlichen Studien wie auch der statistischen Auswertung Beachtung. Den hohen Stellenwert der Probleme, Tendenzen und Orientierungen von Beschäftigten mit angestellten Tätigkeitsbereichen beweist weiterhin die Heterogenität dieser Schicht in der keineswegs linear verlaufenden deutschen Geschichte seit den Anfängen der Angestelltenschaft im frühen 17. Jahrhundert.
Vor dem 19. Jahrhundert war eine umfassende Aufarbeitung der sozialen und betrieblichen Stellung sowie der historischen Entwicklung der Angestellten jedoch kaum möglich. In dieser Phase bestimmten vorrangig kommunale oder lokale Analysen die Ergebnisse wissenschaftlicher Publikationen. Noch für den Zeitraum der ersten Industrialisierungstendenzen bis zum Beginn der Hochphase der industriellen Verankerung in den 1860er und frühen 1870er Jahren sind kaum Forschungen vorhanden, sodass die historische, soziologische und auch eine arbeitsrechtliche Aufarbeitung der Angestelltengeschichte im vorindustriellen Zeitalter unzureichend blieb.
Die allgemeine Quellenlage verbesserte sich erst im späten 19. Jahrhundert. Die Gründe hierfür liegen in der Erstarkung der Verbände und Gewerkschaften sowie der qualitativen und quantitativen Steigerung betrieblicher Selbstzeugnisse und der Optimierung der dokumentarischen Archivierung , sodass der Zugang zu innerbetrieblichen Produktionsprozessen und Arbeitsabläufen zugunsten der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung erleichtert wurde. Dies mündete in einem Anstieg des Interesses der Einzelwissenschaften an der Erforschung des Status der Angestellten im Allgemeinen. Zu den ersten umfassenden sozialwissenschaftlichen Studien zählte die Forschungsarbeit von Bücher aus dem Jahre 1883 sowie im nationalökonomischen Spektrum die Veröffentlichung der Erkenntnisse Adlers anno 1891.
Gliederung
1. Einleitung
2. Der wirtschaftliche und sozialstrukturelle Wandel seit der Reichsgründung als Einflussfaktor der Entwicklung der Angestelltenschaft
2.1 Deflation und erneuter Aufschwung
2.2 Die Metamorphose der Sozialstruktur – Die neue Dynamik der Gesellschaft
3. Die Charakteristika der kaufmännischen Angestelltenschaft
3.1 Vom Privatbeamten zum unselbstständigen Erwerbstätigen – Der Wandel der Tätigkeitsbereiche
3.2 Das Ethos und die Aufstiegschancen in den Betrieben vor dem Hintergrund der Ideologien der Angestellten
4. Die frühe Organisation der Angestelltenschaft
4.1 Die Entfaltung der ersten Verbände und Gewerkschaften
4.2 Das Versicherungsgesetz für Angestellte im Spektrum der Sozialgesetzgebung – Kompromiss und Sonderweg
5. Schlussteil – Ergebnisse der Betrachtungen und Ausblicke auf die künftige Forschungsarbeit
6. Abbildungsverzeichnis
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Entwicklung der Angestelltenschaft in Deutschland ist seit jeher von großer Bedeutung und daher von erheblicher arbeitsrechtlicher Brisanz. Aufgrund der Komplexität der Entfaltung der unselbstständigen Erwerbstätigen seit der Frühphase des Zweiten Deutschen Kaiserreiches beschränkt sich ihre wissenschaftliche Aufarbeitung keineswegs auf einzelwissenschaftliche Veröffentlichungen, denn neben der soziologischen[1], nationalökonomischen[2] Forschung findet die Entfaltung der unselbstständigen Erwerbstätigen auch in sozialhistorischer[3], arbeitsrechtlicher[4] und sozialpolitischer[5] Dimension, darüber hinaus in sozialreformerischen[6] und politikwissenschaftlichen[7] Studien wie auch der statistischen Auswertung[8] Beachtung. Den hohen Stellenwert der Probleme, Tendenzen und Orientierungen von Beschäftigten mit angestellten Tätigkeitsbereichen beweist weiterhin die Heterogenität dieser Schicht in der keineswegs linear verlaufenden deutschen Geschichte seit den Anfängen der Angestelltenschaft im frühen 17. Jahrhundert.[9]
Vor dem 19. Jahrhundert war eine umfassende Aufarbeitung der sozialen und betrieblichen Stellung sowie der historischen Entwicklung der Angestellten jedoch kaum möglich. In dieser Phase bestimmten vorrangig kommunale oder lokale Analysen die Ergebnisse wissenschaftlicher Publikationen. Noch für den Zeitraum der ersten Industrialisierungstendenzen bis zum Beginn der Hochphase der industriellen Verankerung in den 1860er und frühen 1870er Jahren[10] sind kaum Forschungen vorhanden, sodass die historische, soziologische und auch eine arbeitsrechtliche Aufarbeitung der Angestelltengeschichte im vorindustriellen Zeitalter unzureichend blieb.
Die allgemeine Quellenlage verbesserte sich erst im späten 19. Jahrhundert. Die Gründe hierfür liegen in der Erstarkung der Verbände und Gewerkschaften[11] sowie der qualitativen und quantitativen Steigerung betrieblicher Selbstzeugnisse und der Optimierung der dokumentarischen Archivierung[12], sodass der Zugang zu innerbetrieblichen Produktionsprozessen und Arbeitsabläufen zugunsten der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung erleichtert wurde. Dies mündete in einem Anstieg des Interesses der Einzelwissenschaften an der Erforschung des Status der Angestellten im Allgemeinen. Zu den ersten umfassenden sozialwissenschaftlichen Studien zählte die Forschungsarbeit von Bücher[13] aus dem Jahre 1883 sowie im nationalökonomischen Spektrum die Veröffentlichung der Erkenntnisse Adlers anno 1891.[14] Den frühen Studien kam neben dem Ausbau der Archivierung und der unternehmerischen Bürokratie auch die Einführung statistischer Erhebungen zugute.[15] Im späten 19. Jahrhundert fanden sich jedoch zunächst kaum wissenschaftliche Bezüge zu der Dimension der Entfaltung angestellter Tätigkeiten im historischen Kontext oder der innerbetrieblichen Rollenkonflikte der unselbstständigen Erwerbstätigen. In dieser Phase dominierte de facto die Auswertung sozialstatistischer Untersuchungen.
Obgleich die Veröffentlichungen politikwissenschaftlicher und sozialreformerischer Studien zum Thema im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts zunahmen, blieb die Diskussion um den Status der Angestelltenschaft kein einzelwissenschaftlicher Aspekt; vielmehr nahm die Angestelltenkontroverse seit diesem Zeitpunkt ihre vielschichtige Gestalt an, die aufgrund der gesellschaftlichen und vor allem politischen Entwicklungen im Deutschen Reich phasenweise strukturiert werden kann.[16]
In dieser Logik stellen sich auch die Gliederung und die methodologische Argumentationsweise der vorliegenden Ausarbeitung dar. Sie orientiert sich punktuell an den zeitlichen, aber auch an den wirtschaftlichen und sozialstrukturellen Charakteristika bezüglich der Entwicklung der Angestelltenschaft im Deutschen Kaiserreich und richtet ihren Fokus im Folgenden auf die Metamorphose des ökonomischen, gesellschaftlichen sowie innerbetrieblichen und ideologischen Status der unselbstständigen Erwerbstätigen bis zum Versicherungsgesetz für Angestellte (AVG) aus dem Jahre 1911.[17] Daneben werden gleichsam die Implementierung der Industrialisierung und die Entfaltung der staatlichen Umverteilungspolitik als beeinflussende Elemente der Angestelltenhistorie behandelt. In der Zusammenführung der Einzelaspekte soll der Schwerpunkt schließlich auf der Funktion der Gewerkschaften im Rahmen der Politisierung der unselbstständigen Erwerbstätigen liegen. Deren Analyse scheint die unabdingbare Voraussetzung für einen Erkenntnisgewinn in der Aufarbeitung der Angestelltengeschichte zu sein[18], denn erst im Rahmen der Organisation der Angestelltenschaft gelang es, jene Berufsgruppe zur offenen politischen Aktivität zu bewegen und damit zum staatlichen Politikum werden zu lassen. Vor allem aber erwiesen sich die Beschäftigten mit angestellten Tätigkeitsbereichen als bestimmendes Element in der Dynamik der Sozialstruktur einerseits und definierten sich im Zuge der ideologischen und arbeitsprozessualen Abgrenzung zur Arbeiterklasse sowie der innerbetrieblichen Privilegierung als eine der Ursachen der Ausprägung sozialer Ungleichheit andererseits. Somit folgt die vorliegende Ausarbeitung strukturell, jedoch keineswegs argumentativ dem Phasenansatz bei Schulz.[19]
Die, der Ratifizierung des AVG unmittelbar nachfolgende Diskussion um die Stellung der Angestelltenschaft begründete sich in deren Gefährdung im Zuge der Rationalisierungstendenzen[20] seit der inflationären Entwicklung anno 1923 und verschärfte sich infolge der Wirkungen der Weltwirtschaftskrise seit 1929. Diesen, vornehmlich soziologischen Studien folgte der Zerfall der Aufarbeitung der Angestelltengeschichte während des Dritten Reiches nach der Emigration einflussreicher Autoren, die die Richtung der wissenschaftlichen Arbeiten vor 1933 maßgeblich bestimmt hatten.[21] Seit 1954 wurde in erheblichem Maße der Versuch der arbeitsrechtlichen Bestimmung des Status der unselbstständigen Erwerbstätigen ausgedehnt. Deren Höhepunkt und gleichzeitig den Ursprung einer Neuorientierung der Angestelltendiskussion stellte in der Mitte des 20. Jahrhunderts Schelskys Hypothese vom nivellierten Mittelstand dar.[22] Im Folgenden nahmen auch die Publikationen betrieblicher Einzelstudien[23] und die spezifische Aufarbeitung der innerbetrieblichen Entfaltung der Angestellten zu.[24] Dies gab der Forschung ebenso neue Impulse. Daneben bereicherten erste Vergleichsarbeiten im Spektrum der Europäisierung der Angestelltenschaft die Aufarbeitung der Angestelltengeschichte.[25] Seit den 1980er Jahren bis in das frühe 21. Jahrhundert hinein gilt vor allem der Erforschung der Alltagshistorie der unselbstständigen Erwerbstätigen im familiären, außerbetrieblichen, kulturellen und werteorientierten Spektrum als Basis der wissenschaftlichen Erkenntnis.[26] Gleiches stellt sich in der publizistischen Arbeit bezüglich der Entwicklung der weiblichen Angestellten dar.
In der Analyse der erheblichen Differenzierungen innerhalb der Angestelltenschaft nach Berufen, sozialer Herkunft und Gruppierung sowie den divergenten betrieblichen Positionen gelten die unselbstständigen Erwerbstätigen seit dem späten 20. Jahrhundert nicht mehr als rückwärtsgerichtete, an vorindustriellen Mustern orientierte Schicht, sondern als von Interessenpluralismus und politischer Heterogenität geprägtes Subjekt.[27] So scheint die moderne Angestelltenschaft im sozialstrukturellen Sinne den Paradigmenwechsel in der deutschen Gesellschaft aufgrund sozialer Exklusion, des Bildungsverfalles sowie der Expansion sozialer Armut – auch in der Mittelschicht – und der Desintegration von Randschichten stellvertretend zu verkörpern.[28]
In arbeitsrechtlicher Dimension gilt der Beschäftigte mit angestellter Funktion in der Moderne als Zusammenführung historischer, funktionalistischer und politisch-sozialer Faktoren.[29] In höherem Maße konstatiert diese Auffassung jedoch das antagonistische Verhältnis zwischen Angestellten und Arbeitern weiterhin, als die tatsächliche Rolle der unselbstständigen Erwerbstätigen im betrieblichen Spektrum zu definieren. Dies konnte auch im Zuge der Verrechtlichung der Arbeitsprozesse und der übermäßigen Bürokratisierung nicht gelingen und bedarf notwendigerweise weiterführender Forschungsarbeiten.
Daneben scheint auch die weitgehende Konzentration auf die Erforschung der Angestelltenschaft in historischer, sozialpolitischer, sozioökonomischer und soziologischer Dimension problematisch, wie die Themengebiete neuester Publikationen belegen. Auf diese Weise wurden lange Zeit der private und staatliche Dienstleistungsbereich oder die kommunale und lokale Entfaltung der Angestelltenschaft im tertiären Sektor vernachlässigt.[30] Gleiches gilt für die Analyse der Ursachen der pluralistischen Interessenpolitik sowie der rechtlichen Dimensionierung des Tarifvertragswesens und der allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen der Angestelltenschaft zu allen Zeiten. Folglich hat die wissenschaftliche Angestelltenkontroverse auch im 21. Jahrhundert keineswegs ihr Ende erreicht.
2. Der wirtschaftliche und sozialstrukturelle Wandel seit der Reichsgründung als Einflussfaktor der Entwicklung der Angestelltenschaft
2.1 Deflation und erneuter Aufschwung
In der wirtschaftlichen Entwicklung des Deutschen Kaiserreiches prägten zwei Phasen in erheblichem Maße den Wandel der Sozialstruktur und somit auch die Ausdehnung der Beschäftigten mit angestellten Tätigkeitsbereichen in ihrer Gesamtheit. Dies war zum einen die bereits im Jahre 1866 nach der erfolgreichen Rückdrängung Österreichs aus dem mitteleuropäischen Wirtschaftsraum einsetzende Konjunktur, die den seit 1844 anhaltenden Aufschwung ausdehnte und bis etwa 1873 anhielt; andererseits die dem Boom nachfolgende Stagnation der deutschen Wirtschaft[31], deren Überwindung um 1895 gleichzeitig den Ausgangspunkt einer erneuten Konjunktur darstellte, die schließlich bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges anhielt.
Die Ursachen des Wirtschaftsboomes seit 1866 betrafen nahezu alle Teilbereiche der deutschen Ökonomie. Der stark vorangetriebene Infrastrukturausbau – vor allem des Eisenbahnnetzes – stimulierte die inländische Produktion von Roheisen[32] ; eine Entwicklung, die ebenso den Kohleabbau betraf. Neben den industriellen Segmenten expandierte auch das Bankwesen bzw. der Geldumlauf an sich, der die Steigerung von Investitionsbereitschaft zur Folge hatte.[33] Die positive Tendenz in Handel und Industrie führte bereits am Ende der 1860er Jahre zu engen Verflechtungen zwischen industriellen Großunternehmen wie AEG und Großbanken des Deutschen Kaiserreiches.[34]
Die genannten Aspekte des Gründerboomes definierten eine neue Verteilung der Wirtschaftskraft im Deutschen Kaiserreich, sodass seit 1873 von Deutschland als Industrienation und Arbeitergesellschaft gesprochen werden kann.[35] Allerdings hatten der gestiegene Umlauf von Kapital in der deutschen Ökonomie, aber auch in internationaler Dimension, die expandierende nationale Kapazität der Produktion sowie risikohafte Aktivitäten im Börsenhandel negative Einflüsse auf den globalen Markt, von dem auch das Deutsche Kaiserreich vermehrt abhängig war.[36] Darüber hinaus führten Preisabsprachen zwischen den Unternehmen zum Zwecke der Überwindung des Konkurrenzkampfes zu Kartellbildungen, die im engen Verbund mit der Beschäftigtenreduktion Arbeitslosigkeit verursachten und die Gefahr des Abgleitens in soziale Armut maßgeblich steigerte.
Abb. 1: Erwerbstätige nach Wirtschaftssektoren und Stellung im Beruf in Prozent.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Seit Beginn der 90er Jahre des 19. Jahrhunderts konnte die krisenhafte Dimension in der deutschen Wirtschaft aufgrund folgender wirtschaftlicher Änderungen überwunden werden:
a) die Verdopplung der Roheisenproduktion zwischen 1895 und 1913 sowie eine Verdreifachung der Stahlproduktion im gleichen Zeitraum,
b) die Implementierung der positiven Unternehmensentwicklung mit der Tendenz zum Ausbau von Großbetrieben mit mehr als 1000 Arbeitnehmern; so beschäftigte etwa Krupp noch 1870 ca. 7000 Menschen; bis in das Jahr 1913 waren es bereits 73000 Beschäftigte[37],
[...]
[1] Vgl. Schelsky, H.: Die Bedeutung des Klassenbegriffs für die Analyse unserer Gesellschaft. In: Ders.: Auf der Suche nach Wirklichkeit. Düsseldorf/Köln 1965, S. 352-388.
[2] Vgl. Adler, G.: Die Sozialreform und der Kaufmannsstand. In: Hirth, G.; Seydel, M. (Hrsg.): Annalen des Deutschen Reiches. München 1891, S. 1-60. Vgl. Boch, R.: Staat und Wirtschaft im 19. Jahrhundert. Enzyklopädie deutscher Geschichte Bd. 70. Herausgeg. von L. Gall. München 2004. Für die Aufarbeitung der Wirkungen von monopolistischen Tendenzen auf den Markt im 20. und frühen 21. Jahrhundert vgl. Zimmermann, K. W.; Thomas, T.: Öffentliche Güter, natürliche Monopole und die Grenze marktlicher Versorgung. In: WiSt – Wirtschaftswissenschaftliches Studium (Jg. 32/2003), S. 340-344. Vgl. auch Bernholz, P.; Breyer, F.: Theorie der Wirtschaftssysteme. Grundlagen der Politischen Ökonomie, Bd. I. Tübingen 1993.
[3] Vgl. Kocka, J.: Die Angestellten in der deutschen Geschichte 1850-1980. Vom Privatbeamten zum angestellten Arbeitnehmer. Göttingen 1981. Vgl. auch Kadritzke, U.: Angestellte – Die geduldigen Arbeiter. Zur Soziologie und sozialen Bewegung der Angestellten. Frankfurt/Main u.a. 1975.
[4] Vgl. Hartfiel, G.: Angestellte und Angestelltengewerkschaften in Deutschland. Entwicklung und gegenwärtige Situation von beruflicher Tätigkeit, sozialer Stellung und Verbandswesen der Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft. Berlin 1961.
[5] Vgl. Fehrmann, E.; Metzner, U.: Angestellte und Gewerkschaften. Ein historischer Abriß. Köln 1981.
[6] Vgl. Bücher, K.: Die Arbeiterfrage im Kaufmannsstande. In: Holtzendorff, F. v. (Hrsg.): Deutsche Zeit- und Streitfragen. Flugschriften zur Kenntnis der Gegenwart (181). Berlin 1883.
[7] Vgl. Kocka, J. (Hrsg.): Angestellte im europäischen Vergleich. Die Herausbildung angestellter Mittelschichten seit dem späten 19. Jahrhundert. Göttingen 1981.
[8] Vgl. Dittrich, M.: Die Entstehung der Angestelltenschaft in Deutschland von den Anfängen bis zum Jahre 1933. Ein sozialstatistischer Versuch. Diss. Phil., Stuttgart/Berlin 1939. Vgl. auch Hohorst, G.; Kocka, J.; Ritter, G. A.: Materialien zur Statistik des Kaiserreichs. Sozialgeschichtliches Arbeitsbuch Bd. 2. München 1975.
[9] S. Schulz, G.: Die Angestellten seit dem 19. Jahrhundert. München 2000, S. 47.
[10] Vgl. Henning, F. W.: Deutsche Wirtschafts- und Sozialgeschichte im 19. Jahrhundert. Mit 236 Abbildungen, Graphiken und Tabellen. Handbuch der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands (Bd. 2). Paderborn u.a. 1996. Vgl. auch Ullrich, V.: Die nervöse Grossmacht. Aufstieg und Untergang des deutschen Kaiserreichs 1871-1918. Frankfurt/Main 1997. Zur Aufarbeitung der wirtschaftspolitischen Überlegungen in der Praxis vgl. insbes. Braun, H.-J.: Zur Rolle der Nationalökonomie in der praktischen Wirtschaftspolitik. Von den Kameralisten bis Keynes. In: Schneider, J. (Hrsg.): Wirtschaftskräfte und Wirtschaftswege. Festschrift für Hermann Kellenbenz (Bd. 4). Stuttgart 1978, S. 633-648.
[11] Vgl. Borsdorf, U. (Hrsg.): Geschichte der deutschen Gewerkschaften. Köln 1987.
[12] Vgl. Henning, F. W.: Die Industrialisierung in Deutschland 1800-1914. Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Bd. 2). Paderborn 1973.
[13] Vgl. Bücher. Dieser setzte sich im Zuge seines Erkenntnisprozesses vor allem für die Expansion der Organisation der Angestelltenschaft und somit für die Politisierung derselben ein. Vor dem Hintergrund der umfassenden Argumentation zugunsten der Ausdehnung der gewerkschaftlichen Aktivitäten gilt Bücher gleichsam als Pionier der Aufarbeitung der sozialen und der historisch-politischen Identität der Angestelltenschaft in der Sozialwissenschaft.
[14] Vgl. Adler. In seiner Publikation erkannte Adler den unmittelbaren Praxisbezug der These Wagners von der Ausdehnung der staatlichen Eingriffe und die Steigerung der Einflussnahme des Staates auf die Marktprinzipien in industrialisierten Nationen. Das so genannte Wagnersche Gesetz wurde erstmals im Jahre 1863 formuliert. S. dazu in knapper Form Boch, S. 50.
[15] S. Hartfiel, S. 17-21. Hartfiel greift in seiner arbeitsrechtlichen Studie auf die Statistiken des Deutschen Reiches zurück. Im Folgenden werden in der Veranschaulichung des Wandels der angestellten Tätigkeitsbereiche die Statistik des Deutschen Reiches Bd. 2. Herausgeg. vom Statistischen Reichsamt. Berlin 1884, S. 63. In: Hartfiel, S. 18, Anm. 5 sowie die Statistik des Deutschen Reiches Bd. 111. Herausgeg. vom Statistischen Reichsamt. Berlin 1899, S. 58. In: Hartfiel, S. 19 betrachtet. S. dazu insb. Kap. 3.1: „Vom Privatbeamten zum unselbstständigen Erwerbstätigen – Der Wandel der Tätigkeitsbereiche“.
[16] S. Schulz, S. 49.
[17] Der zeitliche Rahmen der vorliegenden Ausarbeitung bis zum Abschluss des Agitationsprozesses für das AVG ergibt sich aus der erheblichen Bedeutung dieses Gesetzes für die Sonderrolle der Angestellten einerseits sowie dessen Funktionalität als Schnittpunkt der Politik mit dem Arbeitsrecht andererseits. Aufgrund der Merkmale des AVG erwies sich die Darstellung des Ratifizierungsprozesses und vor allem der Wirkungen der gewerkschaftlichen Aktivitäten auf die Ideologie der Beschäftigten mit angestellten Tätigkeitsbereichen als unabdingbares Mittel in der Analyse der zentralen Problemstellung im Folgenden.
[18] Jene Auffassung begründet zusätzlich die Wahl des behandelten Zeitraumes der Angestelltengeschichte zwischen 1866 und 1911/14. Während dieser Phase wurden die im Deutschen Kaiserreich einflussreichsten kaufmännischen und technischen/industriellen Angestelltengewerkschaften gegründet. Vgl. Ritter, G. A.; Tenfelde, K.: Arbeiter im Deutschen Kaiserreich 1871 bis 1914. Bonn 1992. Bezüglich der Wirkungen der Qualifikation der kaufmännischen Angestellten und der Rolle des Bildungsniveaus allgemein s. insb. Horlebein, M.: Kaufmännische Berufsbildung. In: Berg, C.: Von der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte (Bd. IV, 1870-1918). München 1991, S. 404-409.
[19] S. Schulz, S. 49ff.
[20] Vgl. Kadritzke, U.; Offe, C.: Das Rationalisierungsdilemma der Angestelltenarbeit. Arbeitssoziologische Überlegungen zur Erklärung des Status von kaufmännischen Angestellten aus der Eigenschaft ihrer Arbeit als ,Dienstleistungsarbeit'. In: Kocka: Angestellte im europäischen Vergleich, S. 39-58.
[21] Hierbei sind vor allem Speier, Geiger oder Croner zu nennen. Das Vakuum in der analytischen Betrachtung der Rolle der Angestellten während der nationalsozialistischen Diktatur konnte erst im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts annähernd geschlossen werden. Dabei stand besonders die Frage nach der Wählerschaft Hitlers und die Be- oder Entkräftung der Schuldthese der Mittelschicht im Zentrum wissenschaftlicher Publikationen.
[22] Vgl. Schelsky.
[23] S. Schulz, S. 50f.
[24] Vgl. Kocka: Angestellte in der deutschen Geschichte.
[25] Vgl. Ders.: Angestellte im europäischen Vergleich.
[26] Vgl. Fehrmann/Metzner.
[27] S. Kocka: Angestellte in der deutschen Geschichte, S. 10f.
[28] Vgl. in der Sozialstrukturanalyse des frühen 21. Jahrhunderts Böhmke, P.: Teilhabechancen und Ausgrenzungsrisiken in Deutschland. In: APuZ 37/2005, S. 31-37. Vgl. auch Hradil, S.: Die Sozialstruktur Deutschlands im internationalen Vergleich. Wiesbaden 2004.
[29] S. Schulz, S. 59f. Erste Ansätze in der modernen Darstellung der Angestellten im Arbeitsrecht sind auch bei Hartfiel zu finden. S. Hartfiel, S. 92f.
[30] S. Schulz, S. 51f.
[31] S. Henning 1973, S. 209-213.
[32] S. ebd., S. 205.
[33] S. Berghahn, S. 55.
[34] S. Ullrich, S. 131. Ullrich verweist etwa auf die Verzahnung der Deutschen Bank mit der Industrie. So war Georg Siemens als Direktor der Deutschen Bank unter anderem Aufsichtsratsvorsitzender der AEG. Stellvertretend für weitere Großbanken des Deutschen Kaiserreiches benennt Ullrich die Partizipation der Deutschen Bank in 186 Aufsichtsräten vor 1914.
[35] S. ebd., S. 128. S. auch Henning 1973, S. 203.
[36] Aufgrund der wachsenden Produktionskapazitäten der Großmächte Europas und der daraus resultierenden Sättigung der jeweiligen nationalen Märkte wurde für den deutschen Außenhandel eine neue, internationale Konkurrenz geschaffen, sodass Überschüsse der Produktion erheblich schwieriger auf dem globalen Markt abgesetzt werden konnten. Gleichzeitig dehnte sich der Import ausländischer Waren aufgrund günstigerer Erzeugerpreise stetig aus.
[37] S. Ullrich, S. 130. S. Berghahn, S. 60. S. dazu auch Kap. 2.2: „Die Metamorphose der Sozialstruktur – Die neue Dynamik der Gesellschaft“ und Kap. 3.2: „Das Ethos und die Aufstiegschancen in den Betrieben vor dem Hintergrund der Ideologien der Angestellten“.
- Citar trabajo
- Holger Skorupa (Autor), 2008, Die Entwicklung der Angestelltenschaft im Deutschen Kaiserreich bis zum Versicherungsgesetz für Angestellte 1911, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121530
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