Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union und der mit ihr zusammenhängenden Euro-Mediterranen Partner-schaft (EMP), welche die Beziehungen der EU zu den Mittelmeerdrittländern institutionalisiert. Zunächst werden die Grundlagen und Ziele der GASP definiert und erörtert. Im Anschluss daran erfolgt eine Analyse der an der GASP beteiligten Akteure und der verwendeten Instrumente, woraufhin eine Bewertung der Politik erfolgt. Der zweite Teil der Arbeit widmet sich der Euro-Mediterranen Partnerschaft als Beispiel für die holistische Natur der EU-Außenbeziehungen. Die EMP wird hierbei auf ihren Ursprung, ihre Grundlagen und Ziele untersucht und ebenfalls nach Akteuren und Instrumenten erörtert. Zum Abschluss wird eine Bilanz der Partnerschaft gezogen und ein kurzes Fazit gegeben.
Gliederung
Abkürzungsverzeichnis
1 Problemstellung und Aufbau der Arbeit
2 Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU
2.1 Akteure
2.2 Instrumente
2.3 Bewertung
3 Die Euro-Mediterrane Partnerschaft
3.1 Ziele
3.2 Akteure
3.3 Instrumente
3.4 Bewertung
4 Fazit
5 Literatur
Rechtsquellen
Textquellen
Internetquellen
6 Anhang
Anhang 1: Schaubild verschiedener Akteure der GASP
Anhang 2: Beschlussfassung in der GASP
Anhang 3: GASP Arbeitsgruppen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Problemstellung und Aufbau der Arbeit
Die Europäische Union (EU) hat sich im Laufe der Zeit zu einem globalen Akteur entwickelt und fügt mit einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eine politische Dimension zu ihrer Rolle als eine führende Handels- und Wirtschaftsmacht. Besonders in Krisenzeiten ist es wichtig, eine außenpolitisch starke und handlungsfähige Union zu haben, die als internationaler Sicherheitsgarant Verantwortung übernimmt. Mit den südlichen Mittelmeeranrainern ist Europa eng durch Geographie, Geschichte, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft verbunden und die Beziehung der EU zu ihren südlichen Nachbarn ist ein zentrales Element der EU-Außenpolitik.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union und der mit ihr zusammenhängenden Euro-Mediterranen Partnerschaft (EMP), welche die Beziehungen der EU zu den Mittelmeerdrittländern[1] institutionalisiert. Zunächst werden die Grundlagen und Ziele der GASP definiert und erörtert. Im Anschluss daran erfolgt eine Analyse der an der GASP beteiligten Akteure und der verwendeten Instrumente, woraufhin eine Bewertung der Politik erfolgt. Der zweite Teil der Arbeit widmet sich der Euro-Mediterranen Partnerschaft als Beispiel für die holistische Natur der EU-Außenbeziehungen. Die EMP wird hierbei auf ihren Ursprung, ihre Grundlagen und Ziele untersucht und ebenfalls nach Akteuren und Instrumenten erörtert. Zum Abschluss wird eine Bilanz der Partnerschaft gezogen und ein kurzes Fazit gegeben.
2 Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU
Die GASP ist ein Instrument der Außenbeziehungen der Europäischen Union und bezeichnet einen im EU-Vertrag vereinbarten „Kooperationsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedsländern mit dem Ziel, schrittweise zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu gelangen.“[2]
Neue Bedrohungen und Erfordernisse nach Ende des Kalten Krieges, Deutschlands Wiedervereinigung und der Zusammenfall des ehemaligen Jugoslawiens führten dazu, dass sich die Mitgliedsstaaten mit einem gemeinsamen außenpolitischen Handlungsinstrument ausstatteten. Dabei herrschte jedoch Uneinigkeit darüber, wie viel Autorität für Außen- und Sicherheitspolitik von den Nationalstaaten auf die EU-Ebene übertragen werden sollte.
Der Vertrag von Maastricht über die Europäische Union (EUV) vom 1. November 1993 führte die intergouvernmentale Säule der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik als Nachfolgemodell der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) ein. Ziel der GASP ist es, die gemeinsamen Werte, die grundlegenden Interessen und die Unabhängigkeit der Union zu wahren, ihre Sicherheit zu stärken, den Frieden zu sichern, die internationale Zusammenarbeit und die Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu fördern sowie die Achtung der Menschenrechte durchzusetzen (Art.11 Abs.1 EUV).
Die Entwicklungen der GASP verlaufen nach einem graduellen Integrationsprinzip; bei jedem Gipfeltreffen des Europäischen Rates wurde die GASP kontinuierlich weiterentwickelt. Der Vertrag von Amsterdam von 1999 entwickelte die Politik weiter und der Europäische Rat (ER) beschloss 2000 in Nizza die seit 2001 bestehenden permanenten Strukturen der GASP und ihren integrierten Teil die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). In dieser Arbeit wird auf die Bearbeitung der ESVP inklusive ihrer Strukturen und Instrumente im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik verzichtet, da dieser zwar Element der GASP ist, aber als eigenständiger Politikbereich gewertet werden kann.
2.1 Akteure
Obwohl die GASP im Grunde intergouvernmental ist, ist eine Vielzahl an Akteuren verschiedener Regierungsebenen im Prozess involviert (siehe Anhang 1). Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie dem Kommissionspräsidenten und tritt zweimal im Jahr zu Gipfeltreffen zusammen. Er bestimmt die Grundsätze und die allgemeinen Leitlinien der GASP inklusive verteidigungspolitischer Fragen und ist somit oberster Impulsgeber der GASP. Die Mitglieder des Europäischen Rates werden von den Außenministern und dem für Außenbeziehungen zuständigen Kommissionsmitglied unterstützt. Entscheidungen werden im Konsensverfahren, sprich nach dem Einstimmigkeitsprinzip, getroffen (Art. 4 EUV, Art. 13 EUV).
Der Vorsitz im Europäischen Rat rotiert im halbjährlichen Wechsel zwischen den EU-Mitgliedstaaten und ist treibende Kraft bei der Entscheidungsfindung im GASP-Bereich. Er organisiert alle Treffen und erarbeitet Kompromisse zwischen den Mitgliedstaaten, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Als Vertreter der EU und der GASP ist er für den politischen Dialog mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen zuständig und für die koordinierende Geschäftsführung und Durchführung der im Bereich der GASP gefassten Beschlüsse verantwortlich.
Der Rat der Europäischen Union (Rat) bringt in seiner Formation des Rates für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (Allgemeiner Rat) die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten zusammen - in der Regel einmal im Monat. Der Allgemeine Rat ist das zentrale Beratungs- und Beschlussfassungsorgan im Bereich der GASP, inklusive der ESVP. Der Rat empfiehlt dem Europäischen Rat Gemeinsame Strategien und wirkt so auf Schwerpunktsetzung und Politikformulierung in der GASP. Auf Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien treffen die Außenminister Entscheidungen, die für Festlegung und Durchführung der GASP nötig sind (Gemeinsame Standpunkte und Aktionen). Der Allgemeine Rat implementiert somit auch die vom Rat festgelegten Gemeinsamen Strategien. Die Beschlussfassung in der GASP erfolgt also zum einen durch den Rat der Europäischen Union und zum anderen durch den Europäischen Rat, der einstimmig die Leitlinien für die GASP und die Gemeinsamen Strategien festlegt (siehe Anhang 2).
Ähnlich wie in den Bereichen der Europäischen Gemeinschaften findet bei gemeinsamen außen- und sicherheitspolitischen Maßnahmen eine vorausgehende Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AstV oder CoRePer) auf der Ebene von Arbeitsgruppen statt, den so genannten GASP-Ratsarbeitsgruppen (siehe Anhang 3). Bevor die Minister- oder die Chefebene mit einem Vorschlag befasst wird, müssen hier die Gesandten der Mitgliedsländer die Ratstagungen inhaltlich und organisatorisch vorbereiten (Art. 207 EGV).
Bei der Vorbereitung von Entscheidungen wirkt daher vor allem der diplomatische Unterbau der GASP mit. Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) setzt sich aus nationalen Regierungsvertretern (hohen Beamten bzw. Botschaftern der Ständigen Vertretungen der EU-Staaten in Brüssel) zusammen und verfolgt die außen- und sicherheitspolitische internationale Lage. Es trägt auf Ersuchen des Allgemeinen Rates oder von sich aus durch Stellungnahmen zur Festlegung der Politiken bei. Des weiteren kann der Rat das ständig in Brüssel tagende PSK ermächtigen, operative Entscheidungen in Bezug auf die politische Kontrolle und die strategische Leitung von Krisenmanagement-Operationen zu treffen (Art. 25 EUV).
Seit dem Vertrag von Amsterdam ist der Generalsekretär des Rates auch zugleich der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 26 EUV). Seit 1999 leitet Javier Solana das Generalsekretariat des Rates, welches für die Vorbereitung und den reibungslosen Ablauf der Arbeiten des Rates auf allen Ebenen verantwortlich ist. Er soll zur Vorbereitung, Formulierung und Implementierung von Entscheidungen beitragen. Der mitunter auch „Mister GASP“ genannte Hohe Vertreter wird auf fünf Jahre ernannt und soll der GASP eine „Stimme“ und ein „Gesicht“ geben sowie über die halbjährlich wechselnden Präsidentschaften für Kontinuität sorgen. Darüber hinaus unterstützt „Mister GASP“ unter Einbeziehung der Kommission den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft (Art. 18 Abs. 3 EUV), weshalb diese Konstellation aus Präsidentschaft, Hoher Vertreter und Kommission häufig als „ Troika “ bezeichnet wird. Ihre Arbeit soll die externe Repräsentation und die Implementierung der GASP stärken.
Zur Unterstützung des Hohen Vertreters ist ihm die ebenfalls mit dem Amsterdamer Vertrag neu geschaffene Strategieplanungs- und Frühwarneinheit - im Brüsseler Jargon auch „Policy Unit“[3] genannt - direkt unterstellt. Dieses Gremium umfasst Spezialisten, die internationale Entwicklungen und Ereignisse überwachen, analysieren und auswerten. Die „Policy Unit“ trägt durch ihre Arbeit u.a. zur Ermittlung der außen- und sicherheitspolitischen Interessen der EU und möglichen GASP-Schwerpunktebereichen bei und entwirft außen- und sicherheitspolitische Regulierungsvorschläge, die Empfehlungen und Strategien für den Rat beinhalten können. Dadurch sollen der EU effektivere und einheitlichere Reaktionen auf internationale Entwicklungen ermöglicht werden.[4]
Der Rat kann außerdem für besondere politische Fragen EU-Sonderbeauftragte ernennen, die dann unmittelbar dem Hohen Vertreter unterstehen (Art. 18, Abs. 5 EUV) und zur externen Repräsentation und Implementierung der GASP beitragen. Zur Zeit hat die EU neun Sonderbeauftragte in verschiedenen Regionen, u.a. für den Nahost-Friedensprozess, die afrikanischen Großen Seen und Afghanistan.[5]
Die Beteiligung der Kommission an der GASP soll die Kohärenz der GASP mit den traditionellen Methoden der Außenbeziehungen der EU gewährleisten, v.a. mit dem Außenhandel, der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe – also, Gemeinschaftspolitiken, bei denen die Kommission eine bedeutende Rolle innehat. Die Kommission nimmt nicht nur an den Ratssitzungen teil, sie sitzt auch den vorbereitenden Gremien bei und beteiligt sich am politischen Dialog mit Drittländern. Außerdem verfügt sie über die Budgetexekutive und kann den Rat mit außen- und sicherheitspolitischen Fragen befassen und ihm Initiativen unterbreiten, wodurch sie die Gelegenheit hat, Impulse für die GASP zu setzen. Die Kommission besitzt jedoch kein exklusives Initiativrecht, wie bei den Gemeinschaftspolitiken, und hat sich bisher im GASP-Bereich eher schwer getan.[6] Im Gegensatz zur ersten Gemeinschafts-Säule, ist die Rolle der Kommission, des Europa-Parlamentes (EP) und des Europäischen Gerichtshofs in der GASP generell eher gering. Das Parlament wird mittels seines Rechts auf Information, Konsultation, Anfragen und Empfehlungen an den Rat und einer jährlichen Aussprache an der GASP beteiligt. Auch die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit durch ihr Informations- und Vorschlagsrecht (Art. 22 EUV) zum Agenda-Setting im GASP-Bereich beizutragen. Um die Einhaltung und Umsetzung der gemeinsamen Standpunkte und Aktionen zu gewährleisten, unterstützen die Mitgliedstaaten diese in internationalen Gremien (Art. 19 EUV) und ihre diplomatischen Vertretungen im Ausland arbeiten zusammen (Art. 20 EUV). Darüber hinaus koordinieren ein Netzwerk europäischer Gesandter in allen EU Mitgliedsstaaten sowie die Kommission die GASP und halten durch ein spezielles Informationsnetz[7] täglichen Kontakt zueinander.[8] Regelmäßige Kontakte zwischen den politischen Vertretern der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union haben erheblichen Einfluss auf die Definierung von Politikschwerpunkten und strategischer Handlungsmöglichkeiten europäischer Diplomatie. Diese Treffen finden auf informeller Basis in verschiedenen Kontexten statt, wie etwa zu Beginn einer neuen Präsidentschaft, im Rahmen von Sitzungen des Rates oder der UN-Generalversammlung.
Wie bereits in diesem Abschnitt erwähnt, verfügen die Akteure der GASP über unterschiedliche Möglichkeiten, ihre Leitlinien und Entscheidungen umzusetzen, womit sich der folgende Teil der Arbeit beschäftigen wird.
2.2 Instrumente
Der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik stehen verschiedene Instrumentarien zur Verfügung, um ihren Beschlüssen und Leitlinien Wirkung zu verleihen. Die Steuerungsinstrumente können wirtschaftlicher, diplomatischer, militärischer oder polizeilicher Natur sein. Hauptinstrumente der GASP sind der Gemeinsame Standpunkt, die Gemeinsame Aktion und die Gemeinsame Strategie.
[...]
[1] Mittelmeeranrainer, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind
[2] Bundeszentrale für politische Bildung: http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=N74UW4, besucht am 18.07.2007
[3] Auswärtiges Amt: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Aussenpolitik/GASP/AkteureGASP.html, besucht am 15.07.07
[4] vgl.: Europäische Kommission: http://ec.europa.eu/external_relations/cfsp/intro/index.htm, besucht am 15.07.07
[5] Rat der Europäischen Union: http://www.consilium.europa.eu/cms3_fo/showPage.asp?id=263&lang=DE, besucht am 20.07.07
[6] vgl.: Schmalz (2000): Europäische Union als internationaler Akteur, S. 119
[7] Berichte, Nachrichten und Stellungnahmen zu aktuellen außen- und sicherheitspolitischen Themen werden permanent über das COREU-System (Correspondance Européenne) zwischen den Außenministerien der EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht.
[8] vgl.: Auswärtiges Amt: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Aussenpolitik/GASP/AkteureGASP.html, besucht am 15.07.07
- Arbeit zitieren
- BA Mara Drochner (Autor:in), 2007, Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union in Bezug auf die Euro-Mediterrane Partnerschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121515
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