Vor genau 20 Jahre begann ich eine Berufsausbildung zum Industriemechaniker in einem ortsansässigen
mittelständigen Unternehmen. Noch gut kann ich mich an die Zeit in der Lehrwerkstatt
erinnern, in der ich im ersten Ausbildungsjahr ausschließlich an einem Kastenschloss feilen
musste. Anschließend, beginnend mit dem zweiten Lehrjahr wurde ich nach Ausbildungsplan in
die Produktion geschickt. Hier erlebte ich erstmals die Ansprüche, wie sie in der Praxis an einen
Facharbeiter gestellt wurden. Selbstverständlich wurde mir darüber hinaus Berufsschulunterricht
zuteil, den ich nicht lernfeldorientiert, aber abwechslungsreich und kaum unterscheidbar vom
Unterricht der vorhergehenden Schulform in Erinnerung habe. Sehe ich zurück, sehe ich Entwicklungen.
Deutschland ist wieder eins, viele Menschen haben ein Auto oder ein Mobiltelefon
oder beides, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen prägen die kürzere deutsche
Vergangenheit. Die Industrie und der Dienstleistungssektor unterlagen und unterliegen Veränderungen,
gleichfalls ist es aber auch die Wirtschaft selbst, die Initiator für solche Entwicklungen
ist. Schnell lässt sich eine Fragestellung ableiten. Inwieweit beinhalten diese Entwicklungen geänderte
Anforderungen an den Facharbeiter und in welcher Form erfolgten Anpassungen an die
berufliche Ausbildung? Nach einer ersten Neuordnung von Ausbildungsberufen beginnend 1987,
erfolgte eine weitere Novellierung Mitte der 90er Jahre, es hielt ein so genannter Paradigmawechsel
in die Berufspädagogik Einzug. Es verstärkte sich die Vorstellung, dass bisherige Ausbildung
inhaltlich zu weit von den tatsächlichen Ansprüchen, wie sie in Firmen erwartet werden,
entfernt ist. Infolgedessen wurde der Begriff der Handlungsorientierung geprägt, es entstanden
didaktische Auffassungen, die die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz als wegweisend
für die Anpassung der dualen Ausbildung in den Mittelpunkt stellten. Darüber hinaus erschien
die Persönlichkeitsentwicklung und –förderung der Auszubildenden als wichtig. Neuere
Didaktiken fordern ganzheitliches Lernen mit schülerorientierter Lernorganisation, aktivitätsfördernde
Ausbildungs- und Unterrichtsmethoden und die Vermittlung von Handlungs- und Problemlösungskompetenzen.
Diese Veränderungen erfordern sowohl von dem Ausbilder, als auch
dem Lehrer in der Berufsschule ein neues Rollenverständnis, eine schülerzentrierte Didaktik
zugunsten einer lehrerzentrierten (Jenewein, 2006, 120).
Inhalt
1 Einleitung
2 Veränderte Anforderungen an den Facharbeiter
3 Konsequenzen für die Berufspädagogik
4 Duale Berufsausbildung
4.1 Ausbildungsordnung
4.2 Rahmenlehrpläne
5 Lernfeldorientierter Unterricht
6 Zusammenfassung
7 Literatur
1 Einleitung
Vor genau 20 Jahre begann ich eine Berufsausbildung zum Industriemechaniker in einem ortsansässigen mittelständigen Unternehmen. Noch gut kann ich mich an die Zeit in der Lehrwerkstatt erinnern, in der ich im ersten Ausbildungsjahr ausschließlich an einem Kastenschloss feilen musste. Anschließend, beginnend mit dem zweiten Lehrjahr wurde ich nach Ausbildungsplan in die Produktion geschickt. Hier erlebte ich erstmals die Ansprüche, wie sie in der Praxis an einen Facharbeiter gestellt wurden. Selbstverständlich wurde mir darüber hinaus Berufsschulunterricht zuteil, den ich nicht lernfeldorientiert, aber abwechslungsreich und kaum unterscheidbar vom Unterricht der vorhergehenden Schulform in Erinnerung habe. Sehe ich zurück, sehe ich Entwicklungen. Deutschland ist wieder eins, viele Menschen haben ein Auto oder ein Mobiltelefon oder beides, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen prägen die kürzere deutsche Vergangenheit. Die Industrie und der Dienstleistungssektor unterlagen und unterliegen Veränderungen, gleichfalls ist es aber auch die Wirtschaft selbst, die Initiator für solche Entwicklungen ist. Schnell lässt sich eine Fragestellung ableiten. Inwieweit beinhalten diese Entwicklungen geänderte Anforderungen an den Facharbeiter und in welcher Form erfolgten Anpassungen an die berufliche Ausbildung? Nach einer ersten Neuordnung von Ausbildungsberufen beginnend 1987, erfolgte eine weitere Novellierung Mitte der 90er Jahre, es hielt ein so genannter Paradigmawechsel in die Berufspädagogik Einzug. Es verstärkte sich die Vorstellung, dass bisherige Ausbildung inhaltlich zu weit von den tatsächlichen Ansprüchen, wie sie in Firmen erwartet werden, entfernt ist. Infolgedessen wurde der Begriff der Handlungsorientierung geprägt, es entstanden didaktische Auffassungen, die die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz als wegweisend für die Anpassung der dualen Ausbildung in den Mittelpunkt stellten. Darüber hinaus erschien die Persönlichkeitsentwicklung und –förderung der Auszubildenden als wichtig. Neuere Didaktiken fordern ganzheitliches Lernen mit schülerorientierter Lernorganisation, aktivitätsfördernde Ausbildungsund Unterrichtsmethoden und die Vermittlung von Handlungsund Problemlösungskompetenzen. Diese Veränderungen erfordern sowohl von dem Ausbilder, als auch dem Lehrer in der Berufsschule ein neues Rollenverständnis, eine schülerzentrierte Didaktik zugunsten einer lehrerzentrierten (Jenewein, 2006, 120).
2 Veränderte Anforderungen an den Facharbeiter
Zunächst einmal erscheint es sinnvoll zu beschreiben, wie sich die neuen Anforderungen an den Facharbeiter darstellen, denn schneller als jemals zuvor schreitet die Technikund Technologieentwicklung voran. Hierin eingeschlossen sind neue Produkte und Produktionsverfahren, neue Informationsund Kommunikationsverfahren, ebenso aber auch die Weitläufigkeit von Dienstleistungen.
Nach Schulz geht diese technologische Entwicklung mit anderen Ansprüchen, mit einer veränderten Arbeitsorganisation einher. So weicht die vormalige Arbeitszerlegung in den Firmen in spezielle Einseitigkeiten, einer zunehmenden Integration und Verzahnung der einzelnen Arbeitsbereiche. Die Herstellung von Produkten erfolgt in modular aufgebauten Fertigungssystemen, automatisierte Schnittstellen stellen den Kurzschluss mit dem Dienstleistungsund Verwaltungsbereich her, ebenso integriert sind beispielsweise der Wartungsoder Diagnosedienst. Klassische Einsatzfelder des Betriebes verschmelzen, so bildet etwa die Fertigung kein isoliertes homogenes Einzelfeld, sondern ist eng mit der kaufmännischen Abteilung verbunden. Diese Verknüpfungen führen zu veränderten Arbeitsaufgaben für alle Mitarbeitenden des Betriebes. Die Aufgaben werden viel komplexer und setzen in einem höheren Maße Abstraktionsfähigkeit voraus. Schulz beschreibt erhöhte Anforderungen an nebenfachliche und überfachliche Qualifizierung der Fachkräfte. Es stehen nicht mehr routinemäßig ausführbare Arbeiten, die zumeist individuell und oft unter schwerer körperlicher Anstrengung durchzuführen waren im Vordergrund, heute ist es Planen, Überlegen und Überwachen von Arbeitsabläufen. Schlüsselqualifikationen wie abstraktes Denken, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit zeichnen den Anspruch an den Facharbeiter aus. Der Abbau komplizierter Entscheidungsund Verwaltungsapparate zugunsten von flacheren Leitungshierarchien erfordern mehr und mehr Steuerund Regelungsfunktionen durch den Facharbeiter oder das kleine Arbeitsteam. Heute steht vermehrt der betriebswirtschaftliche Aspekte im Vordergrund, mit Kundenorientierung sind mittlerweile auch innerbetriebliche Leistungsabnehmer gemeint (Fassnacht, 2004, 44). Festzuhalten bleibt, dass der „neue“ Auszubildende anders ausgebildet werden muss als zuvor.
3 Konsequenzen für die Berufspädagogik
In der Folge entstanden neue berufspädagogische Denkansätze, die berufliches Lernen in Anlehnung an Handlungsorientierung in den Mittelpunkt stellten. Forderungen wurden laut, die rein fachliche Wissensvermittlung in den Lehrwerkstätten und Berufsschulen sollte durch praxisnahe, auf die betriebliche Wirklichkeit abgestimmte Ausbildungsinhalte abgelöst werden. Die Orientierung an Handlungen gilt als besonders geeignet um Handlungskompetenz zu fördern. Hierbei ist jedoch Handlungskompetenz nicht als eine starre Zuschreibung positiver menschlicher Merkmale zu sehen. Was Handlungskompetenz umfasst ist recht ausführlich in der „Handreichung der Kultusministerkonferenz“ von 2007 beschrieben. Die KMK, auf deren Bedeutung ich später zurückkommen werde erklärt:
Handlungskompetenz „wird hier verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Humankompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungsund Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit Anderen rational und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methodenund Lernkompetenzen bilden integrale Bestandteile der o. g. Kompetenzen“
(Handreichung KMK, 2007, S. 10)
- Arbeit zitieren
- M.A. Olaf Schwedler (Autor:in), 2008, Die 96er Neuordnung der Ausbildungsberufe und ihre Folgen für den Unterricht in den Berufsschulen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121295
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