Diese Fallstudie wird sich mit der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ des Landtages Mecklenburg-Vorpommern befassen, sowie ihre Rolle im Politikformulierungsprozess hinsichtlich der Kreisgebietsreform untersuchen. Die Notwendigkeit einer Kreisgebietsreform, verbunden mit einer Funktional- und Verwaltungsreform in M-V wird von keiner Seite ernsthaft bestritten. Dennoch ist ein erster Reformversuch durch das Urteil des LVerfG vom 26.07.2007 gestoppt worden. In der Wissenschaft gibt es fundamental abweichende Bewertungen des Urteils aus unterschiedlichen akademischen Disziplinen. Jene reichen von harscher Kritik gegenüber dem Festhalten an kleinen Verwaltungsstrukturen bis zu Lob für die gerichtliche Stärkung des bürgerschaftlich-ehrenamtlichen Engagements. Hierbei muss beachtet werden, dass der Reformprozess schon 2002, also während einer rot-roten Koalition begann. In der 4. Legislaturperiode war ein Sonderausschuss des Landtages mit Beratung über ein Gesetz zur Verwaltungsmodernisierung befasst. Teile dieses Gesetzes waren der erste Anlauf der Kreisgebiets- und Funktionalreform.
Die Enquete-Komission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ wurde erst zu Beginn der 5. Legislaturperiode, also durch eine SPD-CDU-Koalition, eingesetzt. Beide Gremien unterscheiden sich bereits hinsichtlich ihres gesetzlichen Auftrages und ihrer Struktur. Die Fallstudie wird sich mehreren Aspekte widmen müssen. Sie wird untersuchen, wie sich einerseits der Sonderausschuss des Landtages der 4. Wahlperiode von der Enquete-Kommission der 5. Wahlperiode formal-rechtlich unterscheidet. Weiterhin wird danach gefragt werden, wie sich die Arbeit der Enquete-Kommission nach dem Urteil des LVerfG vom 26.07.2007 verändert hat. Immer muss dabei beachtet werden, welchen Einfluss die entsprechenden Gremien auf den Politikformulierungsprozess hatten und inwiefern die durch die Reform betroffene Akteure in den Politikformulierungsprozess eingebunden wurden. Die Fallstudie wird sich also weniger mit inhaltlichen Angelegenheiten der Reform befassen, sondern damit, wie Entscheidungen herbeigeführt wurden und werden und ob diese Entscheidungsregeln bzw. deren Änderung mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts in Verbindung gebracht werden können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Überblick bis zum Urteil vom 26
2.1. Entwicklung der Kreisgebietsreform in M-V seit 2002
2.2. Urteil des LVerfG vom 26
3. Beratungsorgane des Landtages M-V während der Politikformulierungsprozesse
3.1. Vierte Wahlperiode: Sonderausschuss „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“
3.2. Fünfte Wahlperiode: Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“
3.4. Vergleich
3.5. Theoretische Einordnung
4. Zusammenfassung & Ausblick
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Diese Fallstudie wird sich mit der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ des Landtages Mecklenburg-Vorpommern[1] befassen, sowie ihre Rolle im Politikformulierungsprozess hinsichtlich der Kreisgebietsreform untersuchen. Die Notwendigkeit einer Kreisgebietsreform, verbunden mit einer Funktional- und Verwaltungsreform in M-V wird von keiner Seite ernsthaft bestritten. Dennoch ist ein erster Reformversuch durch das Urteil des LVerfG vom 26.07.2007 gestoppt worden. In der Wissenschaft gibt es fundamental abweichende Bewertungen des Urteils aus unterschiedlichen akademischen Disziplinen. Jene reichen von harscher Kritik gegenüber dem Festhalten an kleinen Verwaltungsstrukturen[2] bis zu Lob für die gerichtliche Stärkung des bürgerschaftlich-ehrenamtlichen Engagements[3].
Hierbei muss beachtet werden, dass der Reformprozess schon 2002, also während einer rot-roten Koalition begann. In der 4. Legislaturperiode war ein Sonderausschuss des Landtages mit Beratung über ein Gesetz zur Verwaltungsmodernisierung befasst. Teile dieses Gesetzes waren der erste Anlauf der Kreisgebiets- und Funktionalreform.
Die Enquete-Komission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ wurde erst zu Beginn der 5. Legislaturperiode, also durch eine SPD-CDU-Koalition, eingesetzt. Beide Gremien unterscheiden sich bereits hinsichtlich ihres gesetzlichen Auftrages und ihrer Struktur.
Die Fallstudie wird sich mehreren Aspekte widmen müssen. Sie wird untersuchen, wie sich einerseits der Sonderausschuss des Landtages der 4. Wahlperiode von der Enquete-Kommission der 5. Wahlperiode formal-rechtlich unterscheidet. Weiterhin wird danach gefragt werden, wie sich die Arbeit der Enquete-Kommission nach dem Urteil des LVerfG vom 26.07.2007 verändert hat. Immer muss dabei beachtet werden, welchen Einfluss die entsprechenden Gremien auf den Politikformulierungsprozess hatten und inwiefern die durch die Reform betroffene Akteure in den Politikformulierungsprozess eingebunden wurden. Die Fallstudie wird sich also weniger mit inhaltlichen Angelegenheiten der Reform befassen, sondern damit, wie Entscheidungen herbeigeführt wurden und werden und ob diese Entscheidungsregeln bzw. deren Änderung mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts in Verbindung gebracht werden können.
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[1] Im folgenden abgekürzt durch „M-V“
[2] H. Meyer: Liegt die Zukunft Meklenburg-Vorpommerns im 19. Jahrhundert?, Kommissionsdrucksache 5/55, 21.11.2007
[3] B. Stüer: Kommunale Selbstverwaltung durch bürgerschaftliche Mitwirkung und Aufwertung der Kreisebene gestärkt, in: C. Büchner, J. Franzke, M. Nierhaus (Hrsg.): Verfassungsrechtliche Anforderungen an Kreisgebietsreformen. Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Potsdam 2008, S. 114
- Arbeit zitieren
- Thomas Danken (Autor:in), 2008, Auswirkungen des Urteils des Landesverfassungsgerichtsurteils vom 26.07.2007 auf das Politiknetzwerk der Kreisgebiets und Funktionalreform in Mecklenburg-Vorpommern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121267
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