Das das Internet eine Plattform auch für Verbrecher ist, ist sicherlich kein Geheimnis. Jedoch beunruhigen die
neuesten Untersuchungen im Bereich der Internet Zahlungssysteme und der kommerziellen Webseiten die
Financial Action Task Force (FATF). Sie sieht in ihrer neuesten Studie vermehrte Risiken der Geldwäsche durch
die Verwendung von Zahlungssystemen im Internet und den Webseiten für den Handel mit Waren.
Verbrecher und die Organisierte Kriminalität (OK) verwenden alle möglichen Kanäle und Mechanismen, um ihre
durch Straftaten entstandenen Geldmittel und Vermögenswerte zu waschen. Neben den üblichen und bekannten
Methoden, hat sich das Internet, und insbesondere der Handel mit Waren im Internet und die daraus resultierende
Bezahlung, als eine potentielle Quelle für die Geldwäsche erwiesen.
Obwohl in den letzten Jahren die internationale Wachsamkeit zum Thema Geldwäsche nicht nur im öffentlichen,
sondern auch im privaten Sektor gestiegen ist, finden Kriminelle immer wieder „Schlupflöcher“ und Möglichkeiten,
um Geld zu waschen. Durch Unterstützung der FATF, der Egmont-Group (internationales Gremium nationaler
Financial Intelligence Units - FIUs) und anderer Organisationen und Gremien werden sowohl Risiken, als auch
Methoden und Typologien der Geldwäsche zwar schneller und effizienter erkannt, dennoch scheit dies ein „Katz und
Maus“ Spiel zwischen den betroffenen „Parteien“ zu sein.
DIE POTENTIELLE GEFAHR DER GELDWÄSCHE DURCH ZAHLUNGSSYSTEME IM INTERNET UND KOMMERZIELLEN WEBSEITEN
„Pecunia non olet“ – Geld stinkt nicht, zumindest nicht im Internet
Das das Internet eine Plattform auch für Verbrecher ist, ist sicherlich kein Geheimnis[1]. Jedoch beunruhigen die neuesten Untersuchungen im Bereich der Internet Zahlungssysteme und der kommerziellen Webseiten die Financial Action Task Force (FATF)[2]. Sie sieht in ihrer neuesten Studie vermehrte Risiken der Geldwäsche durch die Verwendung von Zahlungssystemen im Internet und den Webseiten für den Handel mit Waren[3].
Verbrecher und die Organisierte Kriminalität (OK) verwenden alle möglichen Kanäle und Mechanismen, um ihre durch Straftaten entstandenen Geldmittel und Vermögenswerte zu waschen. Neben den üblichen und bekannten Methoden, hat sich das Internet, und insbesondere der Handel mit Waren im Internet und die daraus resultierende Bezahlung, als eine potentielle Quelle für die Geldwäsche erwiesen[4].
Obwohl in den letzten Jahren die internationale Wachsamkeit zum Thema Geldwäsche nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Sektor gestiegen ist, finden Kriminelle immer wieder „Schlupflöcher“ und Möglichkeiten, um Geld zu waschen. Durch Unterstützung der FATF, der Egmont-Group (internationales Gremium nationaler Financial Intelligence Units - FIUs[5]) und anderer Organisationen und Gremien werden sowohl Risiken, als auch Methoden und Typologien der Geldwäsche zwar schneller und effizienter erkannt, dennoch scheit dies ein „Katz und Maus“ Spiel zwischen den betroffenen „Parteien“ zu sein.
„Katz und Maus“ - Immer einen Schritt voraus
Kriminelle erweisen sich als sehr kreativ, anpassungs- und lernfähig, wenn es darum geht, neue Kanäle und Techniken für ihre Geldwäsche zu finden. Da sie sich dabei, logischerweise, weder an Regeln noch Gesetze halten müssen, sind sie in der Regel den jeweiligen Organen zur Bekämpfung der Geldwäsche immer einen Schritt voraus.
Ihr Opportunismus hat sie schon früh die „Vorteile“ des Internet erkennen lassen. Die internationale Zugänglichkeit, die Möglichkeit zur Anonymität oder zur Verschleierung der wahren Identität, der „anonyme“ Handel mit Waren und deren Bezahlung und vieles mehr, ergeben Risiken im Bereich der potentiellen Geldwäsche, die schon längst als „Chancen“ von der Organisierten Kriminalität genutzt werden[6].
Von „Kunde“ an „Kunde“ oder 3,2,1…meins
Unter „kommerziellen Webseiten“ werden im Allgemeinen Webseiten verstanden, die eine Handelsplattform für Waren bieten. Diese Webseiten können hauptsächlich in fünf Kategorien aufgeteilt werden:
1. Webseiten, bei denen Händler Waren direkt an andere Händler anbieten (z.B. über Webseiten nur für professionelle Händler).
2. Webseiten, bei denen Händler direkt Waren an Private anbieten (z.B. über eigene Webseiten).
3. Webseiten, bei denen Händler über professionelle Vermittlungsplattformen Waren an Private anbieten (z.B. auch über Versteigerungsplattformen).
4. Webseiten, bei denen Private an Private über nichtprofessionelle Vermittlungsplattformen Waren anbieten (z.B. über Bulletin Boards, d.h., die einzige „Vermittlung“ ist die Verwendung der Plattform für eine Anzeige).
5. Webseiten, bei denen Private an Private Waren anbieten, und sich dabei auch einer professionellen Vermittlungsplattform bedienen (z.B. über Versteigerungsplattformen).
Der Hauptunterschied liegt hierbei im entweder „direkten Angebot“, oder im „Angebot mittels einer Vermittlungsplattform“. Natürlich lassen sich alle fünf Kategorien für die Geldwäsche missbrauchen, jedoch ist die letzte Kategorie, bei der (vermeintliche) Private an Private mittels einer professionellen Vermittlungsplattform Waren anbieten, für Kriminelle die Interessanteste[7].
Professionelle Vermittlungsplattformen, wie die Versteigerungsplattform „eBay“, sind öffentlich zugänglich, leicht und von überall zugänglich, international, mit hohen Transaktionsvolumina, etc., und verfügen somit über eine hohe Attraktivität für Kriminelle, um diese zu Geldwäschezwecken zu missbrauchen[8].
Der Schatten von eBay
„…ob man es glauben mag oder nicht, von dieser Ohnmacht des Rechtssystems gegenüber eBay, …, davon profitieren die Kriminellen mit einem breiten Grinsen auf dem Gesicht….“[9].
Dieses Zitat von Walter Egon Glöckel, dem Autor des Buches „Die Schatten von eBay“, spiegelt wieder, mit welcher Einstellung und aus welchem Grund Kriminelle das Internet, hier insbesondere „Handelsplattformen“, für die Geldwäsche nutzen. Sie handeln oftmals in einem rechtsfreien Raum, wo es weder genügend Regulierung noch Kontrolle gibt.
[...]
[1] Vgl. Munro, Neil: „Internet-Based Financial Services: A New Laundry?“, in: Journal of Financial Crime, 2001, Vol. 9,
No. 2, S. 132 ff
[2] Bem.: Die FATF ist ein von den G7-Staaten eingesetztes unabhängiges Gremium internationaler Experten zur
Geldwäschebekämpfung.
[3] Vgl. FATF-GAFI: Money Laundering & Terrorist Financing vulnerabilities of commercial websites and Internet Payment
Systems, Report, 18.06.2008
[4] Vgl. Philippsohn, Steve: „The Dangers of New Technology – Laundering on the Internet“, in: Journal of Money
Laundering Control, 2001, Vol. 5, No. 1, S. 87-95
[5] Bem.: FIUs sind von Regierungen eingesetzte nationale Institutionen und Zentralstellen für die Erfassung von
Geldwäscheverdachtsanzeigen. Sie dienen den Ermittlungsbehörden auch zum weltweiten Informationsaustausch.
[6] Vgl. http://www.laundryman.u-net.com/page13_future.html
[7] Vgl. FATF-GAFI: Money Laundering & Terrorist Financing vulnerabilities of commercial websites and Internet Payment
Systems, Report, 18.06.2008
[8] Vgl http://www.der-schatten-von-ebay.com/2006/08/18/publizierung-von-der-schatten-von-ebay-fraglich/
und http://www.der-schatten-von-ebay.com/uber/
[9]Vgl. ebenda
- Quote paper
- Dr. Francisco J. Guadamillas Cortes (Author), 2008, Die potentielle Gefahr der Geldwäsche durch Zahlungssysteme im Internet und kommerziellen Webseiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121201
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