Die vorliegende Projektarbeit umfasst insgesamt sechs Kapitel. Zunächst werden die Grundlagen für die Schweinefreilandhaltung im Nottebrock dargestellt: Im anschließenden Kapitel 2 die gegebene technische Infrastruktur des Depots, in Anlehnung daran ein entsprechendes Haltungskonzept in Kapitel 3, gefolgt von den verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben in Kapitel 4. Auf Basis dieser Grundlagen werden dann im Schwerpunkt-Kapitel 5 die erforderlichen haltungstechnischen Einrichtungen für die Freilandhaltung im Depot erarbeitet. Eine abschließende Zusammenfassung der Ausführungen erfolgt in Kapitel 6 am Ende der Arbeit.
Mit dieser Ausarbeitung steht potenziellen Tierhaltern eine praxisbezogene Zusammenstellung der maßgeblichen haltungstechnischen Komponenten zur Verfügung, die als Leitfaden bei der Einrichtung einer extensiven Freilandhaltung von Schweinen im Nottebrock von Nutzen sein kann. Die Ausführungen bieten bei zahlreichen Fragen im Verlauf der Planung und der anschließenden Umsetzung des Vorhabens Hilfestellung – insbesondere vor dem Hintergrund fehlender adäquater Vergleichsbetriebe.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Konversion britisches Munitionsdepot Nottebrock
1.1 Schweinefreilandhaltung als Nutzungsalternative
1.2 Problem und Zielstellung
1.3 Methode und Aufbau
1.4 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
2 Technische Infrastruktur
2.1 Wegenetz und Rangierflächen
2.2 Trinkwasserversorgung
2.3 Elektrischer Strom
2.4 Gebäudebestand
2.4.1 Lagerbunker Typ 205
2.4.2 Lagerbunker Typ 119
2.4.3 Lagerbunker Typ 205
2.4.4 Lagerhäuser Typen 571– 513 – 109 – 78 – 77
2.4.5 Lagerhaus Typ 27 – Nissenhütte
2.4.6 Inspektionshalle und Garage
2.4.7 Wachgebäude
2.4.8 Hundezwinger und Futterhaus
2.5 Häusliches Abwasser
2.6 Entwässerungssystem
2.7 Umzäunung
2.8 Zusammenfassung
3 Haltungskonzept
3.1 Nutzfläche
3.1.1 Altlasten und Entsorgungsmaterial
3.2 Tierbestandsgröße
3.3 Schweinerasse
3.4 Futtermittel
3.5 Abferkelund Aufzuchtställe
3.6 Familienställe
3.7 Quarantäneställe
3.8 Lagerräume
3.9 Werkstattund Wirtschaftsgebäude
3.10 Sonstige Gebäudenutzungen
3.11 Flächenund Herdenmanagement
3.12 Zusammenfassung
4 Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben
4.1 Tierhaltungsrecht
4.1.1 Schweinehaltungshygieneverordnung
4.1.2 EG-Verordnung Ökologischer Landbau
4.2 Baurecht
4.3 Zusammenfassung
5 Haltungstechnische Einrichtungen
5.1 Einfriedung
5.1.1 Außenzaun
5.1.2 Innenzaun
5.1.3 Einund Ausgänge
5.1.4 Stromversorgung
5.2 Stallgebäude
5.3 Lagerräume
5.4 Einstreu
5.4.1 Einstreumaterial
5.4.2 Streuschwelle
5.4.3 Stallmist
5.5 Wassertränke
5.5.1 Trinkwasserversorgung
5.5.2 Behälter und Befüllung
5.5.3 Wasserversorgung bei Frost
5.6 Futterstelle
5.6.1 Fütterungsart
5.6.2 Futtertrog
5.7 Auslaufsicherung
5.8 Schattenspender
5.9 Suhle
5.10 Scheuereinrichtungen
5.11 Fangund Fixiereinrichtungen
5.12 Tiertransport
5.13 Reinigung und Desinfektion
5.14 Kadaverentsorgung
5.15 Laden und Transportieren
5.16 Zusammenfassung
6 Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Anlagenverzeichnis
Erklärung
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Schweinehirten mit Herden und Hütehunden
Abb. 2: Gut ausgebautes Wegenetz im Depot Nottebrock
Abb. 3: Wildwuchs auf den Verkehrswegen
Abb. 4: Ausbreitung von Sukzessionspflanzen auf den Rangierflächen
Abb. 5: Lagerbunker Typ 205 – Frontansicht
Abb. 6: Lagerbunker Typ 205 – Rückansicht
Abb. 7: Lagerbunker Typ 119 – Vorderansicht
Abb. 8: Bunkerreihen der Typen 205/119 in der Rückansicht
Abb. 9: Lagerhaus Typ 843
Abb. 10: Lagerhaus Typ 843 mit Schutzmauern im Torbereich
Abb. 11: Lagerhaus Typ 571
Abb. 12: Lagerhaus Typ 513
Abb. 13: Lagerhaus Typ 109
Abb. 14: Lagerhaus Typ 78 mit Schutzwällen
Abb. 15: Lagerhäuser Typ 77
Abb. 16: Lagerhäuser Typ 27 – Nissenhütten
Abb. 17: Inspektionshalle
Abb. 18: Garage
Abb. 19: Wachgebäude
Abb. 20: Regimentsschild Royal Army Veterinary Corps
Abb. 21: Hundezwinger mit Futterhaus.
Abb. 22: Verlandete Entwässerungsgräben
Abb. 23: Depotumzäunung mit Scheinwerferanlage
Abb. 24: Buntes Bentheimer Schwein
Abb. 25: Nissenhütte Typ 27 – Innenraum
Abb. 26: Temperaturabhängige Liegeposition von Schweinen
Abb. 27: Lagerhaus Typ 513 – Innenraum
Abb. 28: Innenräume des Lagerbunkers Typ 205
Abb. 29: Arttypisches Wühlverhalten von Schweinen
Abb. 30: Wildschutzzaun Ursus Wildgatter
Abb. 31: Britisches Warnschild am Depotzaun
Abb. 32: Hütten für die Schweinefreilandhaltung
Abb. 33: Temperaturempfindlichkeit
Abb. 34: Steinzeugtröge und Holzkübel
Abb. 35: Verschiedene Trinkwassertanks
Abb. 36: Separate Futterstelle für Ferkel
Abb. 37: Hütte mit Ferkelveranda
Abb. 38: Ganztägig schattig-kühle Plätze
Abb. 39: Einrichtung von Suhlen
Abb. 40: Natürliche Suhlstellen
Abb. 41: Körperpflege
Abb. 42: Tiertransport in der Schweinefreilandhaltung
Abb. 43: Schweinetransport in Thailand
Abb. 44: Nissenhütten im Außenbereich
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Zusammenfassung technische Infrastruktur
Tab. 2: Zusammenfassung technische Infrastruktur – Gebäudebestand
Tab. 3: Ableitungen aus dem arteigenen Verhalten von Schweinen
Tab. 4: Förderungskriterien für die artgerechte Schweinehaltung
Tab. 5: Zusammenfassung Haltungskonzept – Teile I–IV
Tab. 6: Auflagen für die Schweinefreilandhaltung – Teile I–II
Tab. 7: Auflagen für die Ökologische Schweinefreilandhaltung – Teile I–II
Tab. 8: Zusammenfassung rechtliche Rahmenbedingungen
Tab. 9: Technische Anforderungen an den Außenzaun
Tab. 10: Trinkwasserbedarf von Schweinen
Tab. 11: Trinkwasserversorgung bei Frost
Tab. 12: Zusammenfassung haltungstechnische Einrichtungen – Teile I–IV
Tab. 13: Inventarverzeichnis haltungstechnische Einrichtungen – Teile I–IV
Tab. 14: Geographische Daten Depot Nottebrock Sofern bei Abbildungen und Tabellen keine abweichende Quellenherkunft angegeben ist, handelt es sich um eigene Darstellungen.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Konversion britisches Munitionsdepot Nottebrock
Neben der Bundeswehr haben auch die in Deutschland präsenten NATO-Streitkräfte ihre hierzulande stationierten Truppenteile in den letzten Jahren drastisch reduziert. Dazu zählt auch die britische Armee, die seit Kriegsende 1945 Standorte in allen Teilen des Landes unterhält. Im westfälischen Münsterland ist die Royal Army noch an verschiedenen Orten stationiert. Darunter befindet sich auch die Garnison in Münster mit derzeit etwa 1.500 Soldaten. Ein großer Teil der in früheren Zeiten hier stationierten Streitkräfte, im Wesentlichen schwere Artillerieund Panzerregimenter, ist bereits im Zeitraum 1993 bis 1995 abgezogen worden. Dadurch bestand für eine Vielzahl an Munitionsdepots, Werkstätten, Unterkünften und anderen militärischen Einrichtungen kein Bedarf mehr.1
Davon betroffen war auch das bei Münster-Amelsbüren gelegene Munitionsdepot Nottebrock. Diese 26 ha umfassende Liegenschaft wurde von der Royal Army im Jahr 1993 aufgegeben und dem Bund als ursprünglichem Besitzer wieder überantwortet. 1945 war das versteckt im Staatsforst gelegene Areal den britischen Besatzungstruppen unbefristet und pachtfrei zur Verfügung gestellt worden.2 Seitdem wurde eine Vielzahl nunmehr ziviler Nutzungskonzepte entworfen, deren praktische Umsetzung bislang jedoch aus unterschiedlichen Gründen in allen Fällen scheiterte. Eine wesentliche Ursache sind offenbar unüberwindliche rechtliche Hürden im Hinblick auf eine künftige gewerbliche Nutzung des Areals. Zu berücksichtigen sind u. a. Vorschriften aus dem Umwelt-, Forst-, Landschaftsschutz-, Naturschutz-, Wasserund Baurecht. Daraus resultiert wiederum die Involvierung von mindestens ebenso vielen zuständigen Behörden deren jeweilige Zustimmung für den Erfolg eines entsprechenden Genehmigungsverfahrens erforderlich ist. Problematisch ist in diesem Zusammenhang beispielsweise, dass das Depot nach dessen Rückgabe baurechtlich als „besondere Fläche der Landund Forstwirtschaft“ eingestuft worden ist. Dies hat zur Konsequenz, dass für gewerblich intendierte Nutzungskonzepte eine Nutzungsänderung von Amts wegen gestattet werden muss. Bei Objekten im Außenbereich – wie dem Depot Nottebrock – wird dem nur im Ausnahmefall unter restriktiven Vorbedingungen und unter Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen zugestimmt, die offenbar keiner der bisherigen Interessenten erfüllen konnte oder wollte. Die Versagungsgründe im Einzelnen seien im Rahmen dieser Arbeit dahingestellt.3
Da sich seit dem Abzug der Briten, abgesehen von Jagdverpachtung und Holzeinschlag, keine weiteren Nutzungen des Depots ergeben haben, verwundert es nicht, dass diese Liegenschaft inzwischen zu den schwer vermittelbaren „Problemfällen“ im Portfolio der zum Verkauf bzw. zur Verpachtung angebotenen Bundesimmobilien zählt.
1.1 Schweinefreilandhaltung als Nutzungsalternative
Bei der Lektüre des bereits legendären zoologischen Standardwerks „Brehms Tierleben“ von Alfred Edmund Brehm4 sowie dem nicht minder populären „Lehrbuchs der Zoologie“ von Otto Schmeil entstand die Idee, im Depot Nottebrock Hausschweine zu halten – Aufzucht und Mast einer robusten, nach Möglichkeit heimischen und im Bestand gefährdeten Rasse, die ganzjährig auf den vorhandenen Grünund Waldflächen gedeihlich leben kann. Die gegebenen Standortverhältnisse erscheinen für diese unkonventionelle Haltungsform wie geschaffen. Den Schweinen stünde ein reichhaltiges Vorkommen fruchttragender Gehölze – die sog. Ligna fructifera5 – ebenso zur Verfügung, wie eine vielfältige Krautund Grasvegetation. Mit Aufgabe der Grünflächenpflege seitens der Standortverwaltung (Mahd, Gehölzrückschnitt etc.) konnten sich im Laufe der Zeit Fauna und Flora wieder ungehemmt und naturnah entfalten.
Ausschlaggebend für diese Überlegung war, dass die honorablen Wissenschaftler Brehm und Schmeil in ihren Lehrbüchern unabhängig voneinander feststellten, das domestizierte Hausschweine (Sus scrofa domestica) und ihre „wilden Vettern“ – die Wildschweine (Sus scrofa) – ein identisches Fressverhalten zeigen. Beide Vertreter aus der Familie der Suidae sind nach ihrer Auffassung in gleicher Weise …Allesfresser in des Wortes vollster Bedeutung – es gibt wirklich kaum einen Nahrungsstoff, welchen dieses Tier verschmäht. Es wählt seine Nahrung ebenso gern aus dem Pflanzenwie aus dem Tierreiche. Was nur irgend genießbar ist, erscheint ihnen recht – ihre Gefräßigkeit ist so bekannt, dass darüber nichts gesagt zu werden braucht.6
Brehm beschreibt die Nahrungsgewohnheiten weiter mit eindrucksvollen Worten:
Im Walde und auf den Wiesen sucht das Schwarzwild Erdmast, Trüffeln, Kerbtierlarven, Gewürm, oder im Herbste und im Winter abgefallene Eicheln, Bücheln, Haselnüsse, Kastanien, Kartoffeln, Rüben und alle Hülsenfrüchte. Mit Ausnahme der Gerste auf dem Halme frisst es überhaupt alle denkbaren Pflanzen und verschiedene tierische Stoffe, sogar gestorbenes Vieh, gefallenes Wild und Leichen, auch solche von seinesgleichen, wird sogar unter Umständen förmlich zum Raubtiere. Erfahre Weidmänner verdächtigen das Wildschwein, junge, noch unbehilfliche Wildkälber mörderisch anzufallen oder ebenso verwundete Edel-, Damund Rehwilde auf der Rotfährte zu folgen und nicht von ihm abzulassen, bis es die gewitterte Beute erlangt und getötet hat, worauf es, neidisch und streitsüchtig gegenund untereinander, tapfer schmausen soll, sodass der Jä- ger am nächsten Morgen kaum mehr als die Knochen findet.7
Professor Otto Schmeil charakterisiert das Wildschwein als einen „alles fressenden Wühler ohne gleichen“. Ebenso beeindruckend schreibt er über die Nahrungssuche des von ihm genannten „Durchbrecher des Dickichts“ folgendes:
Es durchfurcht den Boden mit Leichtigkeit und hebt Wurzeln empor, die der Mensch nicht einmal mit einem Brecheisen aus der Erde reißen könnte… durch Abreißen der Wurzeln und durch Zerstören von Anpflanzungen schadet es auch dem Forste oft erheblich. Allerdings vertilgt es auch eine Unmenge schädlicher Insektenlarven und pflügt infolge der unablässigen Wühlarbeit unfreiwillig gleichsam die Früchte der Bäume unter, so dass sie keimen können…8
Auch wenn die zitierten Ausführungen heute in gewisser Weise antiquiert erscheinen, ändert dies nichts an der arttypischen Verhaltenskongruenz von Sus scrofa und Sus scrofa domestica. In den vergangenen Jahrhunderten wurden in ganz Europa Hausschweine im Wald, auf Wiesen und Ackerflächen gemästet. In Teilen Südund Südosteuropas werden vielfach heute noch bestimmte regional verwurzelte Rassen auf diese ursprüngliche Weise gehalten. Auch in Deutschland existieren seit relativ kurzer Zeit einige Ansätze diese historische Haltungsform wieder zu „reaktivieren“.9
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Links: Schweinehirte bei der Waldweide im Sauerland anno 1930 (Foto: Michels); rechtsoben: Schweinehirte im Kaukasus, 2005 (Foto: Tappe); rechts-unten: Schwäbisch-Hällische Schweine im Eichenwald, Eichelschwein-Projekt 2008 (Foto: Huss).
Auch im ehemaligen Munitionsdepot Nottebrock könnte man demnach eine extensive Freilandhaltung – angelehnt an die arteigenen Verhaltensmuster von Schweinen – in einem optimalen Umfeld realisieren und nicht zuletzt dank der örtlichen Futtermittel, außergewöhnliche, besonders attraktive Qualitätsprodukte erzeugen.
1.2 Problem und Zielstellung
Die zur Diskussion stehende Umnutzung einer militärischen Liegenschaft hin zur extensiven Zucht und Haltung von Schweinen ist nach heutigem Erkenntnisstand in Deutschland noch nicht durchgeführt worden. Andere Haustierarten wie Schafe, Rinder oder Pferde werden zwar auf Truppenübungsgeländen, ehemaligen Depotund Kasernenanlagen, Schießbahnen, Flugplätzen und dgl. gehalten, Vergleichsbetriebe mit Schweinehaltung existieren dagegen in dieser Form bisher nicht. Lediglich Erfahrungen von Tierhaltern die Freilandschweine auf üblichen landwirtschaftlichen Flächen halten, stehen in beschränktem Umfang zur Verfügung. Im Hinblick darauf, besteht das Ziel dieser Arbeit darin, eine Übersicht der speziell im Depot Nottebrock notwendigen haltungstechnischen Einrichtungen zu erarbeiten. Die Arbeit soll als praxisorientierter Leitfaden beim Aufbau einer extensiven Schweinefreilandhaltung vor Ort dienen.
1.3 Methode und Aufbau
Für die Arbeit wurde in erster Linie einschlägige Fachliteratur sowie infrage kommende Quellen aus dem Internet ausgewertet. Daneben fanden persönliche Informationsgespräche statt, in denen verschiedene Einzelfragen zum intendierten Thema erörtert wurden. Ferner waren auch praktische Tätigkeiten im Depot Bestandteil der Arbeiten. Dazu zählte vor allem die Bestandsaufnahme der örtlichen Gegebenheiten, einschließlich Vermessung und fotographischer Dokumentation.
Die vorliegende Projektarbeit umfasst insgesamt sechs Kapitel. Zunächst werden die Grundlagen für die Schweinefreilandhaltung im Nottebrock dargestellt: Im anschlie- ßenden Kapitel 2 die gegebene technische Infrastruktur des Depots, in Anlehnung daran ein entsprechendes Haltungskonzept in Kapitel 3, gefolgt von den verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben in Kapitel 4. Auf Basis dieser Grundlagen werden dann im Schwerpunkt-Kapitel 5 die erforderlichen haltungstechnischen Einrichtungen für die Freilandhaltung im Depot erarbeitet. Eine abschließende Zusammenfassung der Ausführungen erfolgt in Kapitel 6 am Ende der Arbeit.
1.4 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Das Depot Nottebrock liegt im Verantwortungsbereich der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIma), Dienststelle Münster/Westfalen. Dieser, dem Bundesministerium der Finanzen unterstellte Behörde, obliegt u. a. die Verpachtung bzw. der Verkauf von Liegenschaften des Bundes und der in Deutschland stationierten Gaststreitkräfte. Neben der Erteilung einer Betretungserlaubnis, hat die BIma vielfältiges Material im Zusammenhang mit dem Depot Nottebrock zur Verfügung gestellt.10
Kontakt zur britischen Armee bestand über den zuständigen Verbindungsoffizier in Osnabrück (Service Liaision Officer, kurz SLO). Leider konnte jedoch seitens der Militärverwaltung kein geeignetes Material zum Depot bereitgestellt werden, da dessen Stilllegung inzwischen relativ lange zurückliegt und infolgedessen infrage kommende militä- rische Dienststellen, Einheiten und Truppenteile verlegt, umstrukturiert oder aufgelöst worden sind.11
2 Technische Infrastruktur
In den nachfolgenden Abschnitten werden verschiedene infrastrukturelle Komponenten im Depot Nottebrock betrachtet, die im Hinblick auf die hier geplante Schweinefreilandhaltung relevant erscheinen.
2.1 Wegenetz und Rangierflächen
Im Depot Nottebrock ist ein weit verzweigtes, gut ausgebautes Wegenetz vorzufinden, das die ganzjährige, witterungsunabhängige Erreichbarkeit aller Gebäude und künftigen Weideflächen mit üblichen landund forstwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen, Maschinen und Geräten zulässt. Alle vorhandenen baulichen Anlagen sind an dieses Wegesystem angebunden. Einen Eindruck vom Wegenetz im Depot geben die nachstehenden Abbildungen.12
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Gut ausgebautes Wegenetz im Depot Nottebrock
Es existieren ursprünglich für den militärischen Schwerlastverkehr ausgelegte, durchgehend asphaltierte Fahrstraßen unterschiedlicher Breite und Streckenführung sowie mit Schotter befestigte Fußwege. Letztere wurden vorrangig im Rahmen der Bewachung des Areals genutzt.
Die Rangierflächen im Umfeld der Gebäude und deren Eingangsbereiche sind mit Betonsteinpflaster versehen, asphaltiert oder, wie im Falle der Nissenhütten und Hundezwinger, teilweise geschottert.
Im Randbereich der Fahrwege ist durch Wurzelwachstum stellenweise der Asphaltbelag brüchig. Im Hinblick auf eine landund forstwirtschaftliche Nutzung des Depots stellen diese relativ geringfügigen Schäden allerdings kein Bewirtschaftungshindernis dar. Gleichwohl sollte aber wild wachsendes Gehölz, das sich nunmehr auch im Bereich der Wege und Rangierflächen ausbreitet, entfernt werden, um ein schadenfreies Befahren des Areals mit Fahrzeugen und Maschinen zu ermöglichen. Vor allem die Fugen im Betonpflaster und Risse im Asphalt bieten zahlreichen Pflanzen eine Grundlage um auf den befestigten Verkehrsflächen nachhaltig Fuß zu fassen. Die nachstehenden Abbildungen spiegeln die beschriebene Problematik zutreffend wieder. Insbesondere auf der Abbildung 3 ist die asphaltierte Fahrstraße kaum noch als solche zu erkennen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Wildwuchs auf den Verkehrswegen. Der Pfeil zeigt den Verlauf des Weges.
Die oben dargestellte Situation trifft derzeit auf einen Großteil des Wegenetzes im Bereich der Lagerhäuser zu. Noch kann mit Rückschnittund Pflegemaßnahmen, die einen relativ geringen personellen wie technischen Aufwand erfordern, der Wildwuchs beseitigt und somit einer ansonsten unausbleiblichen weiteren Schädigung der Straßendecke vorgebeugt werden.
In gleicher Weise ist die zunehmende Ausbreitung von Gräsern und einzelnen Bäumen auf den Rangierflächen vor den Bunkern zu unterbinden. Durch deren Wurzelwachstum wird stellenweise der Pflasterbelag aufgelockert und instabil. Dadurch entstehen verbreiterte Fugen und Löcher, was im Endeffekt zu einer noch weiter gehenden Ansiedlung von unerwünschten Sukzessionspflanzen in diesem Bereich führt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 4: Ausbreitung von Sukzessionspflanzen auf den Rangierflächen
Die Struktur und der Verlauf des Wegenetzes sowie die Lage und Größe der Rangierflächen sind auf dem Lageplan des Depots in der Anlage 3 ersichtlich.
Die Liegenschaft ist mit Kraftfahrzeugen über die Kreisstraßen 39 und 41 (hier direkter Anschluss an das Wegenetz) sowie die Bundesstraße 54 zu erreichen. Darüber hinaus verlaufen im Umfeld des Areals mehrere markierte Reit-, Wanderund Radwege. Ergänzende geographische Daten sind in der Anlage 1 aufgeführt. Einen Gesamtüberblick auf das ehemalige Munitionsdepot und dessen nähere Umgebung erlaubt eine Luftaufnahme in der Anlage 2.13
2.2 Trinkwasserversorgung
Im Depot Nottebrock wird die Trinkwasserversorgung über ein flächendeckendes Rohrleitungssystem sichergestellt, das direkt an das Versorgungsnetz der örtlichen Stadtwerke Münster angeschlossen ist.
Im Hinblick auf die jeweiligen Gebäudetypen werden die Möglichkeiten zur Versorgung mit Trinkwasser detailliert im Kapitel 2.4 (Gebäudebestand) eruiert. Teilweise verfügen die Gebäude bauseitig über eigene Wasserleitungsanschlüsse, wie z. B. die unterschiedlichen Betriebsgebäude. Dort wo diese Installationen nicht vorhanden sind, kann Trinkwasser an Hydranten oder aus Wasserzisternen entnommen werden, die sich an verschiedenen zentralen Stellen auf dem Gelände befinden. Ursprünglich waren diese Einrichtungen im Brandfall zur Bereitstellung von Löschwasser vorgesehen.
Der technische Zustand der Rohrleitungen und Zisternen kann gegenwärtig als einwandfrei beurteilt werden. Dagegen lassen sich in unterschiedlichem Ausmaß Schäden an einzelnen Wasserarmaturen im Gebäudebereich und zudem an mehreren Hydranten feststellen. Fallweise wurden einzelne Bauteile demoliert oder auch vollständig entfernt.
Der Reparaturbedarf an den Versorgungseinrichtungen hängt prinzipiell vom künftigen Nutzungskonzept respektive dem Flächenund Gebäudemanagement ab. So ist es aller Voraussicht nach nicht erforderlich alle im Depot vorhandenen Wasserarmaturen wieder instand zu setzten, d. h. beispielsweise „jeden Wasserhahn“ zu erneuern. Gleiches gilt für die zahlreichen Hydranten. Auf dieses Thema wird daher noch in den Kapiteln 3 und 5 (Haltungskonzept und haltungstechnische Einrichtungen) eingegangen.
Da über einen verhältnismäßig langen Zeitraum keine Wasserentnahme im Nottebrock erfolgte, sollte aus hygienischen Gründen vor der ersten Nutzung das gesamte Leitungssystem inklusive der angeschlossenen Armaturen, Hydranten und Zisternen intensiv gespült werden. Darüber hinaus ist eine chemisch-mikrobiologische Laboruntersuchung des Trinkwassers zu empfehlen.
2.3 Elektrischer Strom
Analog zur Trinkwasserversorgung erfolgt auch die Versorgung mit elektrischem Strom über das Leitungsnetz der örtlichen Stadtwerke. Derzeit ist die Zuleitung bis auf weiteres eingestellt. Welche Gebäude mit Stromanschlüssen ausgestattet sind, wird im Kapitel 2.4 (Gebäudebestand) im Einzelnen betrachtet.
Leider ist momentan eine Vielzahl der oberirdischen Stromleitungen, Steckdosen und Verteilerkästen in nicht funktionstüchtigem Zustand. Die genannten Einrichtungen wurden – vergleichbar mit der Wasserinstallation – teilweise mutwillig zerstört oder es wurden ausgesuchte elektronische Bauteile mehr oder weniger unfachmännisch demontiert und entwendet.
Auch hier richtet sich der Instandsetzungsumfang nach dem künftigen Bedarf an elektrischer Energie im Rahmen der Schweinefreilandhaltung. Demnach wird auch dieser Aspekt erneut in den Kapitel 3 und 5 (Haltungskonzept und haltungstechnische Einrichtungen) entsprechend aufgegriffen.
2.4 Gebäudebestand
Auf dem Areal existieren 151 Gebäude. Je nach ursprünglichem Verwendungszweck variieren Bauform, Abmessungen, Nutzfläche bzw. Raumvolumen, technische Ausstattung, räumliche Lage und die Beschaffenheit der Zuwegung. Bis auf wenige Ausnahmen sind nahezu alle Gebäude in das Haltungskonzept eingebunden. Lediglich einzelne sog. Nissenhütten14 lassen sich aufgrund erheblicher Vandalismusschäden nicht mehr sinnvoll nutzen. Deren Renovierung ist aus Kostengründen in absehbarer Zeit nicht vorgesehen.
Zum Bestand zählen 38 Munitionslagerbunker, 49 Munitionslagerhäuser, 60 Nissenhütten sowie vier unterschiedliche Betriebsgebäude. Zusammengefasst steht eine Nutzflä- che von ca. 6.026 m² zur Disposition. Der im Nottebrock vorhandene Gebäudebestand wird in den folgenden Abschnitten im Detail betrachtet.
2.4.1 Lagerbunker Typ 205
Beim Lagerbunker des Typs 205 handelt es sich um einen eingeschossigen Bunker in massiver Stahlbeton-Bauweise mit vier Lagerkammern, welche jeweils mit einem separaten Stahlschiebetor ausgestattet sind. Der Bodenbelag ist aus Gussbeton. Mehrere Stromanschlüsse sowie elektrische Beleuchtungseinrichtungen sind im Innenraum und außenseitig im Torbereich vorhanden. Die Belüftung erfolgt über mehrere regulierbare Öffnungen im Fußbodenund Deckenbereich. Die Wasserversorgung verläuft über Rohrleitungen, Hydranten und Löschwasserzisternen im Nahbereich. Die Zuwegung erfolgt über Asphaltwege und mit Betonsteinpflaster befestigte Rangierflächen.
Zur besseren Tarnung sind die Dachund Seitenflächen der Gebäude mit einem dichten Grasteppich begrünt. Früher wurden diese Flächen von der britischen Standortverwaltung regelmäßig flächendeckend gemäht. Heute hat sich infolge der nicht mehr durchgeführten Geländepflege sukzessiv eine vielfältige Vegetation auf den Bunkern angesiedelt. Die Abbildung 5 zeigt einen Lagerbunker des Typs 205 in der Frontansicht. Die Stahltore werden jeweils zur Seite aufgeschoben, so dass maximal zwei Lagerkammern zeitgleich geöffnet werden können.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 5: Lagerbunker Typ 205 – Frontansicht
Alle 13 Bunker des Typs 205 können unmittelbar genutzt werden. Soweit erforderlich, müssten lediglich in einigen Gebäuden Vandalismusschäden an der Elektroinstallation behoben werden.
Die Rückseite dieses Bunkertyps ist auf der Abbildung 6 dargestellt. Infolge des angesprochenen „Wildwuchses“ ist der Bunker – zumindest während der Vegetationsphase – nicht sofort als solcher eindeutig zu erkennen. Erst recht nicht aus der Luft. Doch bei näherer Betrachtung „verraten“ die verzinkten Luftschächte das militärische Bauwerk.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 6: Lagerbunker Typ 205 – Rückansicht. Die Pfeile zeigen die Luftschächte.
2.4.2 Lagerbunker Typ 119
Die Lagerbunker des Typs 119 sind, was die Bauausführung, technische Ausstattung, Zuwegung und Rangierfläche anbelangt, identisch mit dem vorgenannten Typ 205. Einziges Unterscheidungsmerkmal ist, dass dieses Baumuster nur über einen vergleichsweise großen Lagerraum verfügt, im Gegensatz zum Typ 205 mit vier relativ schmalen und insgesamt deutlich kleineren Bunkerkammern. Dementsprechend hat dieser Typ statt vier Schiebetoren auch nur ein Tor.
Unbeachtet der auch hier leider zu verzeichnenden Vandalismusschäden an der elektrischen Installation, können alle 25 Bunker direkt in Gebrauch genommen werden.
Auf der nachstehenden Abbildung 7 ist ein Bunker des Typs 119 mit geschlossenem Schiebetor abgebildet. Deutlich erkennbar sind zudem die Lüftungsöffnungen im Bodenbereich vorn sowie der Luftabzugsschacht auf dem Dach des Bunkers.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 7: Lagerbunker Typ 119 – Vorderansicht
Die nachstehende Abbildung 8 zeigt die Typen 205 und 119 rückseitig. Die begrünte Dachund Seitenfläche der Bunker beträgt allein etwa 9.000 m². Diese Fläche ist im Rahmen des zukünftigen Nutzungskonzeptes als Weidefläche eingeplant.
Erkennbar ist die durchgehend lineare Anordnung und Verteilung der Bauwerke auf dem Gelände. Eine Gesamtübersicht dazu bieten der Lageplan in Anlage 3 und die Luftaufnahme in Anlage 2.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 8: Bunkerreihen der Typen 205 und 119 in der Rückansicht
2.4.3 Lagerhaus Typ 843
Nach Grundfläche und Raumvolumen sind die drei Lagerhäuser des Typs 843 die größten Gebäude des Depots. Es handelt sich um eingeschossige, freitragende Hallen (keine Stützen im Innenraumbereich) aus Ziegelmauerwerk. Die Hallen sind innen nicht unterteilt, d. h. es existiert lediglich ein einzelner, vergleichsweise großer Lagerraum. Das zu beiden Seiten leicht abfallende Dach besteht aus Stahlbeton und einer zusätzlichen Bitumenbahnabdeckung. Wie bei den Bunkern auch, ist der Bodenbelag vollständig aus hochbelastbarem Beton gefertigt. Beleuchtungseinrichtungen sind innen wie außen im Torbereich vorhanden. Des Weiteren verfügt dieses Baumuster über mehrere Belüftungsöffnungen im Fußbodenund Deckenbereich, einen Stromund Wasseranschluss sowie jeweils ein Stahlfalttor an den Kopfseiten. Zuwegung und Rangierflächen sind vollständig asphaltiert. Im Gegensatz zu allen anderen Gebäuden sind bei diesem Typ Schutzmauern zur Eindämmung von Sprengstoffexplosionen im Torbereich errichtet worden.
Bei allen drei Hallen sind in unterschiedlichem Ausmaß Dachrinnen und Fallrohre sowie die Elektroinstallation teilweise schadhaft. Ansonsten lassen sich diese Baumuster uneingeschränkt nutzen.
Auf der Abbildung 9 ist der Gebäudetyp 843 dargestellt. Die Hallen sind baugleich errichtet worden und stehen in geringem Abstand nebeneinander.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 9: Lagerhaus Typ 843
Auf der folgenden Abbildung 10 ist im linken Bildbereich eine der jeweils zwei Schutzmauern zu sehen. Im Falle von Munitions-Explosionen galten aus Sicherheitsaspekten die Stahltore als Schwachstellen. Sie hätten dem Detonationsdruck aller Voraussicht nach am ehesten nachgeben, sodass hier im vorderen und hinteren Torbereich die entsprechenden Mauern errichtet wurden. Die zur Verfügung stehende Rangierfläche wird durch diese Schutzmaßnahme leider beträchtlich eingeengt – insbesondere beim Transport von Lasten mit Anhängerfahrzeugen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 10: Lagerhaus Typ 843 mit Schutzmauern im Torbereich
2.4.4 Lagerhäuser Typen 571 – 513 – 109 – 78 – 77
Die Lagerhäuser der Typen 571, 513, 109, 78 und 77 sind, was ihre Bauweise, verwendete Materialien und technische Ausstattung betrifft, gleichartig. Je nach Typ variieren hingegen Bauform, Raumvolumen und Nutzfläche. Die eingeschossigen, freitragenden Lagerhäuser wurden in Skelettbauweise aus Stahlbetonfertigteilen erstellt und zum Teil anschließend verputzt und mit einem Schutzanstrich versehen. Die Dächer bestehen ebenfalls aus Betonfertigteilen und einer zusätzlichen Abdeckung aus Bitumenbahnen. Alle Häuser verfügen jeweils nur über einen betonierten Lagerraum. Die Belüftung erfolgt über verschiedene Lüftungsöffnungen im Dachbereich. Stromanschlüsse und Beleuchtungseinrichtungen sind innen wie außen vorhanden. Die Wasserversorgung der Gebäude verläuft über direkte Leitungsanschlüsse bzw. über die Entnahme an Hydranten und aus Zisternen, die sich an mehreren zentralen Stellen auf dem Areal befinden. Der Zugang erfolgt beim Typ 571 über ein Stahlflügeltor, bei allen anderen Gebäuden über einfache Stahltore unterschiedlicher Abmessung. Als Zuwegung dienen ausschließlich Asphaltwege. Die Rangierflächen im Bereich der Tore sind in gleicher Weise mit einem Asphaltbelag befestigt. Eine Ausnahme bilden hier die Lagerhäuser 78 und 77. Hier ist der Torbereich lediglich tiefgründig geschottert.
Aus den genannten Sicherheitsgründen wurden im direkten Umfeld der Lagerhäuser Erdwälle aufgeschüttet, die heute, ähnlich wie bei den Bunkern, in vielfältiger Weise bewachsen sind. Fallweise schränken diese Schutzwälle die potentiellen Rangiermöglichkeiten für einschlägige landund forstwirtschaftliche Maschinen ein.
Im Hinblick auf den Zustand der beschriebenen Baumuster ist festzustellen, dass auch hier mehr oder weniger umfangreiche Schäden an den Elektroinstallationen zu beheben sind. Des Weiteren sind bei einigen Gebäuden stellenweise Dachrinnen und Fallrohre auszubessern. Davon abgesehen können die Lagerhäuser uneingeschränkt in Gebrauch genommen werden. Die nachfolgenden Abbildungen 11 bis 15 zeigen die erwähnten Lagerhaustypen im gegenwärtigen baulichen Zustand.
Es sei angemerkt, dass selbst bei einer so im Verborgenen und weit abgelegenen Liegenschaft wie dem Depot Nottebrock – immerhin beträgt die Entfernung bis zur nächsten Ortschaft rund fünf Kilometer – Graffiti, Vandalismus und Diebstahl allem Anschein nach unvermeidlich sind. Die in früheren Zeiten nur unter Gefahr für Leib und Leben überwindbare Umzäunung des Areals stellt seit dem Abzug der britischen Bewacher und deren „vierbeinigen Assistenten“ offenkundig kein Hindernis mehr dar.15
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 11: Lagerhaus Typ 571
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 12: Lagerhaus Typ 513
An einigen Gebäuden befinden sich neben den obligatorischen Steckdosen für 230-Volt Wechselstrom ergänzend Anschlüsse für 380-Volt Dreiphasenwechselstrom, dem sog. Kraftoder Starkstrom. Diese Steckdosen wurden seinerzeit grundsätzlich außen neben dem Eingangstor montiert – so auch beim einzigen Gebäude des Typs 109. Welche Art von (energieaufwendigen) Geräten die britische Armee in früheren Zeiten damit betrieben hat und warum die Steckdosen nur an bestimmten Lagerhäusern installiert wurden, lässt sich heute nicht mehr mit Bestimmtheit nachvollziehen. In der Landund Forstwirtschaft gibt es fraglos eine Vielzahl von Geräten die mit Kraftstrom angetrieben werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 13: Lagerhaus Typ 109. An diesem und verschiedenen weiteren Lagerhäusern befinden sich außen zusätzlich Starkstromanschlüsse 380 Volt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 14: Lagerhaus Typ 78 mit Schutzwällen im Seitenbereich
Auf den vorstehenden Abbildungen 13 und 14 sind im Seitenbereich die angesprochenen Detonationsschutzwälle erkennbar. Diese Erdwälle wurden jeweils in U-Form bis etwa zur Höhe des Dachfirstes um die Lagerhäuser aufgeschüttet, um im Falle von Sprengstoffexplosionen Munitionssplitter und Druckwellen abfangen zu können.
Auch die Gebäudetypen 78 und 77 sind linienförmig angeordnet. Die Lagerhäuser wurden grundsätzlich parallel und in nur geringem Abstand zu den befestigten Wegen des Depots errichtet. Dadurch wird die Erreichbarkeit und Bewirtschaftung der Gebäude wesentlich vereinfacht.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 15: Lagerhäuser Typ 77. Die Gebäude wurden unmittelbar nebeneinander, parallel zu den Fahrstraßen, errichtet.
2.4.5 Lagerhaus Typ 27 – Nissenhütte
Der Lagerhaustyp 27 stellt ein von den übrigen Lagerhäusern deutlich abweichendes Baumuster dar. Wie der Name schon besagt, sind die sog. Nissenhütten bautechnisch betrachtet Leichtbauwerke. Im Gegensatz zu den vorgenannten Typen bestehen sie nicht überwiegend aus massiven Stahlbeton-Fertigteilen, sondern im Wesentlichen aus verzinkten Wellblechelementen. Die Frontund Rückseite wurde jeweils einreihig mit Klinker aufgemauert. Die Hütten verfügen jeweils über eine einfache Holztür, Belüftungsöffnungen an den Kopfseiten und einen Bodenbelag aus verdichtetem Schotter. Beleuchtungseinrichtungen sowie Stromund direkte Wasseranschlüsse sind nicht vorhanden. Die Wasserversorgung muss hier über Hydranten und Zisternen im Nahbereich erfolgen. Alle Hütten sind über das asphaltierte Wegenetz des Depots zugänglich. Im Umfeld der Nissenhütten wurde der Boden mit Schotter befestigt, so dass auch diese Gebäude witterungsunabhängig zu jeder Jahreszeit mit Fahrzeugen erreichbar sind.
Aufgrund der Leichtbauweise wird bei Nissenhütten eine voraussichtliche Nutzungsdauer von etwa 35 Jahren angesetzt. Die Hütten im Depot wurden im Jahr 1954 errichtet. Obschon sie somit die geschätzte Zeitspanne deutlich überschritten haben, weisen nur vereinzelte Exemplare nennenswerte Schäden im Bereich des Mauerwerks oder an den Holztüren auf. Dagegen zeigen die Wellblechelemente bei nahezu allen Hütten kaum Alterungsschäden. Es ist zwar stellenweise Korrosion festzustellen, diese beschränkt sich aber nur auf die Oberfläche der Wellbleche in Form von Flugrost.16
Eine Auswahl der baugleichen Nissenhütten ist auf der Abbildung 16 dargestellt. Die Hütten stehen nicht einzeln verteilt auf dem Depotgelände, sondern zusammengefasst in Gruppen à fünf Stück. Eine Übersicht dazu bietet der Lageplan in Anlage 3.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 16: Lagerhäuser Typ 27 – Nissenhütten
Die Tatsache dass Heute, rd. 54 Jahre nach dem Bau der Hütten, nahezu noch alle innen trocken respektive Dächer und Wände wasserdicht sind, ist aller Wahrscheinlichkeit nach auf eine erstklassige Metallqualität der verwendeten Bleche, eine solide Verzinkung und nicht zuletzt auf die halbrunde und somit gut Wasser ableitende Form der Hütten selbst zurückzuführen. Insofern lassen sich die Nissenhütten, abgesehen von wenigen Ausnahmen, ohne Einschränkungen nutzen.
Die unkontrollierte Ausbreitung von Efeu (Hedera helix) auf diesem Gebäudetyp kann sich problematisch auswirken (siehe Hütte links oben). Einzelne Triebe dieses Haftwurzelkletterers dringen selbst in kleinste Spalten vor und verursachen damit im Laufe ihres Dickenwachstums Gesteinslockerungen und Absprengungen bis hin zu und mehr oder weniger großen Rissen im Mauerwerk und Zargenbereich. Bei den betroffenen Lagerhäusern muss dringend ein angemessener Rückschnitt erfolgen, um substanzielle Gebäudeschäden frühzeitig abzuwenden.17
2.4.6 Inspektionshalle und Garage
Die Inspektionshalle und die Garage zählen zu den vier Betriebsgebäuden des Depots. In der Inspektionshalle, die insgesamt über vier Räume verfügt, wurde seinerzeit keine Munition gelagert, sondern ausschließlich der technische Zustand von Geschossen, Ladungen und Zündern etc. in festgelegten Abständen überprüft. Des Weiteren wurden diverse Wartungsund Reparaturarbeiten an den hier im Depot eingesetzten Fahrzeugen, Maschinen und Geräten durchgeführt. Die im Haupttorbereich befindliche, einräumige Garage diente zum Abstellen von Einsatzfahrzeugen des Wachpersonals, das im unmittelbar anliegenden Wachgebäude untergebracht war.18
Bei beiden Gebäuden handelt es sich um eingeschossige, freitragende Bauwerke aus doppelwandigem Ziegelmauerwerk. Die Dächer bestehen aus Stahlbetonplatten die zusätzlich mit Bitumenbahnen als Nässeschutz überdeckt wurden. Die Bodenplatten wurden, wie bei den übrigen Gebäudetypen auch, aus hochbelastbarem Beton gegossen. Stromund Wasserleitungsanschlüsse, als auch Beleuchtungseinrichtungen sind innen wie außen gegeben. Der Luftaustausch erfolgt jeweils über Belüftungsöffnungen im Fußbodenund Deckenbereich. In der Inspektionshalle sind überdies sanitäre Einrichtungen (Waschraum mit Dusche, WC) und eine Ölheizung mit angeschlossenem Erdtank vorhanden. Die Garage verfügt über zwei, die Inspektionshalle über sechs Stahlfalttore und eine separate Stahltür. Erreichbar sind diese Betriebsgebäude über eine Asphalt-Zuwegung.
Abgesehen von geringfügigen Schäden an der Elektroinstallation kann die Garage direkt und uneingeschränkt wieder in Gebrauch genommen werden. Ganz anders dagegen die Situation bei der Inspektionshalle. Wie auf der nachstehenden Abbildung 17 deutlich zu erkennen ist, weist dieses Bauwerk – neben dem im Anschluss vorgestellten Wachund Unterkunftsgebäude – die umfangreichsten Vandalismusschäden auf. Davon betroffen sind insbesondere die Elektround Sanitärinstallationen sowie die Dachrinnen und Fallrohre. Im Hinblick auf eine geregelte Ableitung von Niederschlagswasser sind diese umgehend wieder in Stand zu setzen. Dessen ungeachtet lässt sich die Inspektionshalle bereits gegenwärtig nutzen, sofern man nicht zwingend auf eine voll funktionsfähige Stromund Wasserversorgung in diesem Gebäude angewiesen ist.
Die nachstehende Abbildung 17 zeigt die ehemalige Inspektionshalle des Depots, die Abbildung 18 stellt die Garage der britischen Wachmannschaft dar.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 17: Inspektionshalle
Da in der Inspektionshalle mit „scharfer“ und somit hochexplosiver Munition unterschiedlichen Kalibers hantiert wurde, sind auch hier Schutzwälle im Seitenbereich aufgeschüttet worden. Allerdings nicht wie bei den anderen Gebäuden bis zur Höhe des Dachfirstes, sondern nur bis etwa zur Oberkante der Zufahrtstore. Rangierfläche – auch für Anhängerfahrzeuge – ist im vorderen Bereich der Inspektionshalle hinreichend gegeben. Dagegen ist auf der Rückseite der Halle selbst für vergleichsweise wendige Nutzfahrzeuge kaum Platz zum Rangieren.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 18: Garage
Die Wachsoldaten im Depot Nottebrock waren mit dem für die Royal Army typischen Geländewagen „Land Rover Defender“ ausgestattet. Warum für dieses eher kompakte Militärfahrzeug eine offenkundig so überdimensionierte Garage errichtet wurde, bleibt heute fraglich.19
2.4.7 Wachgebäude
Das Wachgebäude befindet sich direkt am Haupttor des Depots. Es gliedert sich in zwei separate Bereiche: Im vorderen, parallel zum Tor gelegenen Teil ist das Wachbüro und die ehemalige Waffenkammer. Im hinteren Teil liegen die früheren Schlaf-, Verpflegungs- und Aufenthaltsräume der Soldaten.
Das eingeschossige Wachgebäude wurde aus doppelwandigem, verputztem Ziegelmauerwerk errichtet, in das zu allen Seiten isolierte Kunststofffenster eingesetzt wurden. Ähnlich wie bei den Lagerhäusern besteht das Dach aus Betonfertigteilen mit einer aufgeklebten Bitumenbahnabdeckung als zusätzlichem Nässeschutz. Der Fußboden wurde aus Beton gegossen und anschließend mit einem PVC-Bodenbelag überdeckt. Im gesamten Gebäude finden sich an verschiedenen Stellen Beleuchtungseinrichtungen sowie Stromund Wasseranschlüsse. Ebenfalls vorhanden ist ein Sanitärbereich mit Waschraum, Duschen und WC. Beheizt wurde das Haus mittels einer Ölheizung. Der Zugang in das Wachgebäude erfolgt über zwei schusssichere Eingangstüren aus Stahl. Die Zuwegung erfolgt über asphaltierte, teilweise gepflasterte Wege.
In ähnlichem Ausmaß wie bei der Inspektionshalle sind auch im Wachgebäude massive Vandalismusschäden dokumentierbar. Sie reichen von der Elektround Sanitärinstallation über die Dachrinnen und Fallrohre bis hin zur völlig demolierten Inneneinrichtung einschließlich nahezu allen Fensterscheiben. Lediglich einige Plexiglasscheiben im Wachbüro (auch „Panzerglas“ genannt) konnten der Zerstörungswut bis jetzt standhalten. Insgesamt ist das Gebäude umfassend sanierungsbedürftig.
Das Wachgebäude ist auf der nachstehenden Abbildung 19 nur teilweise zu sehen. Eine bessere Perspektive war zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht möglich, da das Haus an allen anderen Seiten von wild wachsendem Strauchwerk annähernd lückenlos bedeckt wird.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 19: Wachgebäude
2.4.8 Hundezwinger und Futterhaus
Die Bewachung des Depots wurde damals vom Royal Army Veterinary Corps (RAVC) durchgeführt. Diese traditionsreiche Einheit, die auch heute noch neben Diensthunden über Reitpferde für repräsentative Aufgaben verfügt, hat seinerzeit im Nottebrock bis zu zehn Wachhunde eingesetzt.20
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 20: Regimentsschild des britischen Royal Army Veterinary Corps
Wohlweislich wurden deren Zwinger Respekt einflößend direkt am Außenzaun in Stra- ßennähe und somit für jedermann deutlich sichtbar errichtet.
Die Hundezwinger bestehen aus einer einfachen Profilstahlkonstruktion mit Maschendrahtgeflecht auf einem Betonfundament. Als Dachabdeckung wurden verzinkte Stahlplatten verwendet. Zur Beleuchtung des Zwingerkomplexes dienen mehrere Leuchtstoffröhren.
Das angeschlossene eingeschossige Futterhaus ist aus doppelwandigem Ziegelmauerwerk mit Betonfußboden erstellt worden. Es verfügt lediglich über einen Wirtschaftsraum mit Wasserund Stromanschluss, Innenund Außenbeleuchtung, ein nicht isoliertes Fenster zur Nordseite sowie zwei Stahltüren. Das mit Bitumenbahnen versehene Holzdach ruht auf einer Balkenkonstruktion. Alle Hundezwinger und das Futterhaus sind über geschotterte, streckenweise auch asphaltierte Wege erreichbar.
Die baulichen Schäden an diesen beiden Gebäuden beschränken sich in der Hauptsache auf die Elektround Wasserinstallation. Daneben wurde an allen vorhandenen Zwingern die Dachabdeckung aus Metall vollständig entfernt. Davon abgesehen stehen einer neuerlichen Nutzung dieser Einrichtungen keine weiteren Hindernisse entgegen.
Auf der Abbildung 21 ist im linken Bereich das Futterhaus zu erkennen, rechts davon im Vordergrund stehen die Hundezwinger.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 21: Hundezwinger mit Futterhaus
2.5 Häusliches Abwasser
Zur Sammlung von Abwässern aus den Sanitärbereichen der Betriebsgebäude befindet sich im Haupteingangsbereich des Depots eine zentrale Klärgrube. Diese Klärgrube erlangt künftig nur dann wieder Bedeutung, sofern im Zuge der Freilandhaltung vorhandene sanitäre Einrichtungen wie Toiletten, Duschen, Waschund Spülbecken etc. genutzt werden und infolgedessen sog. häusliche Abwässer anfallen.
Eine jüngst durchgeführte Kontrolle ergab, dass die Grube bereits ihren maximalen Füllstand erreicht hat. Da nicht auszuschließen ist, dass neben den Abwässern auch Niederschlagswasser in den Behälter läuft, muss die Klärgrube in jedem Fall unverzüglich ausgepumpt werden um ein Überlaufen zu vermeiden. Bei dieser Gelegenheit sollte zudem eine gründliche Behälterreinigung vorgenommen und im Anschluss der Klärgrubeninnenraum auf eventuelle Schäden überprüft werden.
Da seit der Stilllegung des Depots im Jahre 1993 keine Leerung und bautechnische Überprüfung der Klärgrube durchgeführt wurde, ist den genannten Maßnahmen absoluter Vorrang einzuräumen. Ansonsten kann es zu mitunter kostspieligen Schadensfällen im Nottebrock kommen. Gewässerverunreinigungen ausgelöst durch Leckagen im Abwassersammelbehälter sind nur ein Beispiel.
2.6 Entwässerungssystem
Das gesamte Depotgelände wird von einem dichten Netz aus Entwässerungsgräben in unterschiedlicher Profilierung, Breite und Tiefe durchzogen. In diese Gräben fließt Niederschlagswasser, das im Bereich der Gebäude-, Freiflächenund Wege anfällt. Von dort wird das Wasser in mehrere Vorfluter geleitet, die schließlich außerhalb des Geländes in den Emmerbach münden.
Um die maschinelle Pflege zu vereinfachen, verläuft ein Großteil der Gräben in geringem Abstand parallel zu den Verkehrswegen. Von dort aus hat die britische Standortverwaltung regelmäßig das Grabensystem mit Auslegerfahrzeugen vollständig gemäht und nach Bedarf neu profiliert.
Neben den zahlreichen Entwässerungsgräben existieren im Umfeld der ehemaligen Munitionsbunker Drainagensysteme. Das hier zusammengeführte Niederschlagswasser wird wiederum in die genannten Gräben eingeleitet.
Da keinesfalls Niederschlagswasser in die Lagerhäuser gelangen durfte, wurde dem Entwässerungssystem aus Gräben, Drainagen und Vorflutern höchste Priorität beigemessen. Insofern verwundert es nicht, dass sich dieses System bei der Außerdienststellung des Depots in einem sehr guten Unterhaltungszustand befand.21
Heute hat sich naturgemäß diese Situation verschlechtert, da auf dem Depotgelände seit dem Abzug der Briten keine Gewässerunterhaltung mehr durchgeführt wird. Einzelne Gräben sind streckenweise stark zugewachsen und verlandet. Ferner sind Verrohrungen und Durchlässe mit Laub und angeschwemmten Geäst verstopft. Der dadurch behinderte geregelte Wasserabfluss führt stellenweise zu flächenhaftem Wasseraufstau, kurzfristigen Überschwemmungen nach Niederschlägen und mitunter anhaltenden Bodenvernässungen auf verschiedenen Grünund Waldflächen.
[...]
1 Vgl. bfgnet (2008), Internet; Westdeutscher Rundfunk (2008), Internet; Hannoversche Allgemeine Zeitung (2006), Internet; MBV (2008), Internet; Marshallcenter (2005), Internet
2 Vgl. Sabelus, (1993), S. 2
3 § 35 Baugesetzbuch (BauGB) – Bauen im Außenbereich. Vgl. BMJ (2008), Internet
4 Alfred Edmund Brehm, 1829–1884, dt. Zoologe und Schriftsteller. Weltweit bekannt durch sein Kompendium „Brehms Tierleben“. Otto Schmeil, 1860–1942, dt. Biologe, Pädagoge, Fachbuchautor. Bekannteste Werke sind das Bestimmungsbuch „Flora von Deutschland und seinen angrenzenden Gebieten“ (zusammen mit Jost Fitschen) und das „Lehrbuch der Zoologie“.
5 Ligna fructifera: Überwiegend Früchte von Laubbäumen, vor allem Eicheln, Kastanien und Bucheckern, aber auch Haselnüsse, Holunder, Brombeeren, Heidelbeeren, Kirschen, Äpfel etc.
6 Vgl. Bardorff (1964), S. 359ff.; Poschlod (2003), S. 44
7 Vgl. Bardorff (1964), S. 359ff.
8 Vgl. Schmeil (1911), S. 123ff.
9 Vgl. BR-online (2005), Internet; Eichelschwein (2008), Internet; Guadiala (2008), Internet; Huss (2006), S. 20f
10 Siehe dazu www.bundesliegenschaften.de
11 Siehe www.bfgnet.de/germanbfgnet/germanbfgnet html
12 Im Nottebrock sind Wege und Rangierflächen für den damaligen Standard-Militär-Lkw, den „Bedford MK General Service Lorry“, ausgelegt worden. Dieser Typ wurde inzwischen außer Dienst gestellt und durch ein leistungsfähigeres Transportfahrzeug ersetzt. Vgl. Britische Armee (2008), Internet; Schulhof (2008), mündliche Mitteilung
13 Vgl. Landesvermessungsamt NRW (2003), TK-25, Blatt 4111 Ottmarsbocholt
14 Der Kanadier Peter Norman Nissen entwickelte im Jahre 1916 im Auftrag der britischen Regierung die nach ihm benannten Nissenhütten. Dabei handelte es sich ursprünglich um eine Behelfsunterkunft für Soldaten. Vorgabe war, dass die tonnenähnlichen Hütten von max. vier Männern in höchstens vier Stunden aus Fertigbauteilen zu errichten waren. Die Nissenhütten wurden auch zur Lagerung von diversen Materialien gebaut. Nach dem 2. Weltkrieg dienten sie als Notunterkunft für Flüchtlinge und Ausgebombte. In Hamburg lebten seinerzeit etwa 10.000 Menschen in diesen Behelfsunterkünften. Vgl. Epoche 3 (2008), Internet
15 Die britische Armee hat seinerzeit im Depot Diensthunde der Rassen Deutscher und Belgischer Schä- ferhund eingesetzt. Beide Hunderassen gelten als besonders geeignet für den Dienst als Wachund Schutzhund. Vgl. Britische Armee (2008), Internet; Polizeipräsident Berlin (2008), Internet; Streitkräftebasis (2008), Internet
16 Vgl. Schmitz (1993), S. 1
17 Vgl. LANUV NRW (2008), Internet
18 Vgl. Schulhof (2008), mündliche Mitteilung
19 Vgl. bfgnet (2008), Internet; Britische Armee (2008), Internet; Land Rover (2008), Internet
20 Vgl. bfgnet (2008), Internet; Britische Armee (2008), Internet
21 Vgl. Feldmeier (1994), S. 2; Rummenie (1993), S. 2
- Citation du texte
- Burkhard Blumberger (Auteur), 2008, Grundlagen und haltungstechnische Einrichtungen für die Schweinefreilandhaltung im Depot Nottebrock, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121103
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