Das deutsche Bildungssystem steht nicht erst seit der ersten PISA-Studie aus dem Jahr 2000 unter starker Kritik. Es werden Ansätze von Teilreformen diskutiert und doch nicht umgesetzt. Ursachen werden gesucht und die Verantwortung wird innerhalb des Systems umher gereicht. Ein konträres Bild dazu bietet das finnische Schulsystem, welches durch die hervorragenden PISA-Ergebnisse zum Gewinner dieses internationalen Vergleichs avancierte.
Die PISA-Studien erfassen, welches Niveau 15-jährige SchülerInnen der großen Industriestaaten in einem breiten Spektrum an Fähigkeiten und Kenntnissen erreichen. In diesem Sinne wurden die ausgewählten SchülerInnen in ihren eigenen Schulen in den drei Grundbildungsbereichen - Lesekompetenz, Naturwissenschaft und Mathematik - getestet (vgl. OECD 2001: 14ff).
Betrachtet man im Rahmen der vorliegenden Arbeit die Ergebnisse von Finnland und Deutschland, so werden signifikante Unterschiede nicht nur in den drei Grundbildungsbereichen, sondern vor allem im Gesamtergebnis deutlich. Während die deutschen Ergebnisse jeweils unterhalb der errechneten durchschnittlichen Punktzahl liegen, erreicht Finnland in allen Bereichen Punktzahlen, die zu den besten Ergebnissen aller Industrienationen gehören (vgl. ebd.: 60).
Aus diesem Grund wird die vorliegende Arbeit einen Überblick über beide Schulsysteme hinsichtlich der Geschichte, der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Finanzierung und des allgemeinen Aufbaus geben.
Jedes Kapitel beinhaltet in diesem Zusammenhang zunächst die Darstellung der immanenten Charakteristika des deutschen Schulsystems und anschließend die Wesensmerkmale des finnischen Schulsystems mit den jeweiligen Schwerpunkten. Abschließend wird in jedem Kapitel eine Zusammenfassung formuliert, welche die Leitideen des jeweiligen Systems spezifiziert.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Geschichtliche Entwicklung der Schulsysteme
1.1 Die Entwicklung des deutschen Schulsystems seit 1945
1.2 Die Entwicklung des finnischen Schulsystems
1.3 Fazit
2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Schulsysteme
2.1 Die deutschen Rechtsgrundlagen
2.2 Die finnischen Rechtsgrundlagen
2.3 Fazit
3 Die Finanzierung der Schulsysteme
3.1 Die deutsche Finanzierung
3.2 Die finnische Finanzierung
3.3 Fazit
4 Der Allgemeine Aufbau der Schulsysteme
4.1 Das deutsche Schulsystem
4.1.1 Der Primarbereich
4.1.2 Der Sekundarbereich
4.1.3 Der tertiäre Bereich
4.2 Das finnische Schulsystem
4.2.1 Der grundlegende Unterricht
4.2.2 Die Sekundarstufe II
4.2.2.1 Die gymnasiale Oberstufe
4.2.2.2 Die Berufsausbildung
4.2.3 Die höhere Bildung
4.2.3.1 Die Fachhochschulen
4.2.3.2 Die Universitäten
4.3 Fazit
5 Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Einleitung
Das deutsche Bildungssystem steht nicht erst seit der ersten PISA-Studie aus dem Jahr 2000 unter starker Kritik. Es werden Ansätze von Teilreformen diskutiert und doch nicht umgesetzt. Ursachen werden gesucht und die Verantwortung wird innerhalb des Systems umher gereicht. Ein konträres Bild dazu bietet das finnische Schulsystem, welches durch die hervorragenden PISA-Ergebnisse zum Gewinner dieses internationalen Vergleichs avancierte.
Die PISA-Studien erfassen, welches Niveau 15-jährige SchülerInnen der großen Industriestaaten in einem breiten Spektrum an Fähigkeiten und Kenntnissen erreichen. In diesem Sinne wurden die ausgewählten SchülerInnen in ihren eigenen Schulen in den drei Grundbildungsbereichen - Lesekompetenz, Naturwissenschaft und Mathematik - getestet (vgl. OECD 2001: 14ff).
Betrachtet man im Rahmen der vorliegenden Arbeit die Ergebnisse von Finnland und Deutschland, so werden signifikante Unterschiede nicht nur in den drei Grundbildungsbereichen, sondern vor allem im Gesamtergebnis deutlich. Während die deutschen Ergebnisse jeweils unterhalb der errechneten durchschnittlichen Punktzahl liegen, erreicht Finnland in allen Bereichen Punktzahlen, die zu den besten Ergebnissen aller Industrienationen gehören (vgl. ebd.: 60).
Aus diesem Grund wird die vorliegende Arbeit einen Überblick über beide Schulsysteme hinsichtlich der Geschichte, der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Finanzierung und des allgemeinen Aufbaus geben.
Jedes Kapitel beinhaltet in diesem Zusammenhang zunächst die Darstellung der immanenten Charakteristika des deutschen Schulsystems und anschließend die Wesensmerkmale des finnischen Schulsystems mit den jeweiligen Schwerpunkten. Abschließend wird in jedem Kapitel eine Zusammenfassung formuliert, welche die Leitideen des jeweiligen Systems spezifiziert.
1 Geschichtliche Entwicklung der Schulsysteme
1.1 Die Entwicklung des deutschen Schulsystems seit 1945
In Deutschland wurden bereits in der frühen Nachkriegszeit in den drei westlichen und der sowjetischen Besatzungszone unterschiedliche Entscheidungen über die politischen Grundlagen des Bildungswesens getroffen (vgl. Eckhardt/Lohmar 2007: 28).
In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde die Fortsetzung der traditionellen föderalen Ordnung beschlossen, wodurch die Entscheidungsmacht hinsichtlich der Bildungspolitik zunächst bei den einzelnen Ländern lag. Signifikant für ein vergleichbares Bildungssystem in allen westlichen Besatzungszonen war die 1948 gegründete Kultusministerkonferenz. Diese verabschiedet durch das „Düsseldorfer Abkommen“ (1955) und die „Hamburger Abkommen“ (1964,1971) Beschlüsse zur „Vereinheitlichung auf dem Gebiet des allgemein bildenden Schulwesens“ (ebd.). Auch die Feststellung des Bedarfs (1961-1970) für Schulwesen, Lehrerbildung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kulturpflege waren entscheidend für den Ausbau der Schul- und Studienplätze. Im Jahr 1970 wurde die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung als Gesprächsforum für alle Fragen des Bildungswesens gegründet.
In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) hingegen war das Bildungssystem zentral verwaltet und im Sinne der „Sozialistischen Einheitspartei Deutschland“ (SED) gelenkt. Charakteristisch für alle Grundsatzentscheidungen hinsichtlich Bildung, Erziehung und Wissenschaft „waren nicht nur der Monopolanspruch der marxistisch-leninistischen Parteiideologie, sondern auch die Verknüpfung der Bildungspolitik mit der zentralen staatlichen Wirtschaftslenkung“ (ebd.: 29). Mit der Gründung der DDR im Jahr 1949 wurde das „Ministerium für Volksbildung“ gegründet, das die Zuständigkeit für Schulen und Hochschulen erhielt. Grundlegend war für alle SchülerInnen die zehnklassige allgemeinbildende „ Polytechnische Oberschule“ Pflicht. Nach deren Abschluss konnte man seit 1966 bei Erfüllung bestimmter Auswahlkriterien in die „ Erweiterte Oberschule“ wechseln, um nach Jahrgangsstufe 12 die Reifeprüfung abzulegen. Um einen Studienplatz an einer Hochschulen oder Fachschulen zu erhalten, mussten ebenfalls eine Reihe von Kriterien erfüllt werden (vgl. ebd.).
Nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 mussten die ostdeutschen Länder ihr Bildungswesen neu regeln. Durch das Ländereinführungsgesetz von 1990 wurden Kultus- und Wissenschaftsministerien eingerichtet, „die im Dezember 1990 der Kultusministerkonferenz beitraten, um im Rahmen der Selbstkoordinierung der Länder eine gemeinsame und vergleichbare Grundstruktur im Bildungswesen herzustellen“ (ebd.: 30). Nach der Verabschiedung der Schulgesetze durch die Landtage wurde mit Beginn des Schuljahres 1992/93 das gegliederte Schulwesen in den fünf ostdeutschen Ländern eingeführt. Die Neugestaltung des Hochschulbereichs vollzog sich auf der Grundlage von Hochschulgesetzen der Länder, die sich an den Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes des Bundes orientierten (vgl. ebd.).
1.2 Die Entwicklung des finnischen Schulsystems
Bereits 1866 wurde die finnische Bildungspolitik durch die Reformentscheidung zur Einführung von Volksschulen maßgeblich geprägt. In den ersten Bestimmungen gab es jedoch noch keine Regelungen zum Aufbau des Lehrplanes, sondern dieses sollte durch die Praxis entschieden werden. Erst am Anfang des 20. Jahrhunderts war die Stellung der Volksschule in Finnland gefestigt und bestand zu dem Zeitpunkt aus vier Klassenstufen (vgl. Sarjala 2008: 44).
Nach der Etablierung des Volksschulsystems bürgerte sich das zweigliedrige Schulsystem ein, bei dem sich die SchülerInnen nach einigen gemeinsamen Jahren des Lernens auf zwei Schulformen aufteilten. Die Volksschule war „buchstäblich als Schule für das gesamte Volk gedacht [...]. Zusätzlich wurden Schulen gebraucht, die höhere Bildungsanforderungen als die Volksschule hatten.“ (ebd.: 45). Um diesen Bedarf zu decken, wurde die Oberschule, die eigentlich vorrangig für die Grundausbildung der Beamtenschaft errichtet wurden, als Folgeschule eingeführt. Aus diesen Überlegungen heraus ergab sich folgende Grundstruktur: Die SchülerInnen teilten sich nach vier gemeinsamen Jahren in die oberen Volksschulen und in die Oberschulen auf. Diese Grundstruktur bestand bis 1970 (vgl. ebd.: 46).
Seit Bestehen des zweigliedrigen Schulsystems herrschte in geringem Maße Unzufriedenheit und es wurden ständig kleinere Reformen durchgeführt, die aber nicht den gewünschten Erfolg brachten. Die Einteilung der SchülerInnen in Theoretiker und Praktiker konnte durch die veränderte Wirtschaftsstruktur nicht länger getragen werden und auch im Berufsleben wurde die Zweiteilung als lebensfremd erkannt. Dennoch konnte erst in den 1960er Jahren eine ausreichende politische Mehrheit für die Durchführung einer umfassenden Schulreform gewonnen werden (ebd.: 52).
Für die Durchführung einer großen Schulreform hatte die parlamentarische Mehrheit drei Hauptmotive:
1. die Durchsetzung der schulischen Chancengleichheit,
2. die Anpassung an das Wirtschaftswachstum und die Anhebung des Lebensstandards sowie
3. das Anheben des nationalen Bildungsniveaus.
Die Anfänge der Reform wurden nach langwierigen Diskussionen 1962 durch die Forderung des Parlamentes nach einer Einheitsschule für die ersten neun Schuljahre umgesetzt und von der Regierung verabschiedet (vgl. ebd.: 54).
1.3 Fazit
Die Betrachtung der unterschiedlichen historischen Entwicklungen der beiden Schulsysteme macht deutlich, dass Finnland bereits an einem Punkt angekommen ist, den auch Deutschland anstrebt. Die Forderungen nach einer groß angelegten und umfassenden Schulreform werden immer lauter und auch die Motive, wie Chancengleichheit und Bildungsniveau, können uneingeschränkt als deutsche Beweggründe übernommen werden.
Betrachtet man jedoch die gesamte deutsche Geschichte, so ist eine Ursache für den Rückstand des Bildungssystems unbestreitbar in der deutsch-deutschen Teilung nach dem zweiten Weltkrieg zu finden. In den 45 Jahren des Kalten Krieges wurden Deutschland nicht nur die Systeme und Vorstellungen der Besatzungsmächte aufgezwungen, sondern auch der Reformprozess verlangsamt.
Mit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 hätte die neue deutsche Gesamtregierung eine umfassende Schulreform nicht nur der neuen Bundesländer durchführen können. Durch die Ablehnung des sowjetischen Systems jedoch verstand man es nicht, die positiven Aspekte des DDR-Schulsystems zu übernehmen und beide Systeme zu einem optimierten Gesamtkonzept zu vereinigen. Diese Chance wurde verpasst, wodurch eine weitere langwierige Stagnation der Entwicklung beschlossen wurde.
2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Schulsysteme
2.1 Die deutschen Rechtsgrundlagen
In Deutschland ist das Recht auf Bildung bereits im Grundgesetz verankert. So steht im Artikel 7, Absatz 1 des Grundgesetzes geschrieben, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht (vgl. GG 2001: 14). Diese Gesamtaufsicht äußert sich in der Praxis dadurch, dass sie die Regelungen u.a. in folgenden Bereichen von Bildung, Forschung und Wissenschaft vorgibt:
1. außerschulische berufliche Aus- und Weiterbildung,
2. Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse,
3. Ausbildungsförderung oder
4. Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Entwicklung einschließlich des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Weiterhin verfügt der Bund über die „Gesetzgebungskompetenz für die Statusrechte und -pflichten der Beamten“ (vgl. Eckhardt/Lohmar 2007: 32).
Die einzelnen Länder der BRD manifestieren jedoch die detaillierten Vorschriften zu Lehrplänen oder Schuldauer in den Landesverfassungen und im Rahmen von Landesgesetzen (vgl. ebd.).
Neben dieser Aufgabenteilung werden auch Regelungen über das Zusammenwirken von Bund und Ländern im Grundgesetz festgehalten. Diese so genannten Gemeinschaftsaufgaben bei Fällen von überregionaler Bedeutung sind in Artikel 91b, Absatz 1 beschrieben. Darüber hinaus können Bund und Länder nach Artikel 91b, Absatz 2 aufgrund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich sowie bei der Erstellung von Berichten und Empfehlungen zusammenwirken (vgl. ebd.: 33).
[...]
- Citar trabajo
- Sabrina Wolfframm (Autor), 2008, Bildungspolitik in Deutschland und Finnland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121086
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