Die Tabaksteuer ist nach der Mineralölsteuer die wichtigste Einnahmequelle unter den sogenannten Verbrauchssteuern. Seit den siebziger Jahren steigen die Einnahmen aus der Tabaksteuer beständig an, im Jahr 2002 beliefen sie sich auf 13,7 Milliarden Euro.(siehe 1.4) Am 8. Mai dieses Jahres einigten sich die SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf eine weitere Erhöhung um einen Euro je Schachtel. Mit den zusätzlichen Einnahmen sollen versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld und Schwangerschaftsgeld in Zukunft finanziert werden.( siehe 1.5 ) Die Tabaksteuer wird nicht direkt an die zuständige Bundeszollverwaltung gezahlt, sondern nach dem Anbringen von Steuerzeichen (Banderolen) entrichtet, die den freien Warenverkehr erlauben. Die Steuerzeichen erhalten die Hersteller und Importeure von Tabakwaren bei der zentralen Steuerzeichenstelle. Sie entsteht mit der Entfernung der Tabakwaren aus einem Steuerlager (z.B. Herstellungsbetrieb, Tabakwarenlager) oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Bei der Einfuhr entsteht die Tabaksteuer gleichzeitig mit der Zollschuld, und wenn kein Zoll zu erheben ist, mit der zollamtlichen Freigabe der Ware. Die Steuer schuldet der Inhaber des Steuerlagers oder der berechtigte Empfänger. Der Tabaksteuer unterliegen Tabakwaren (Zigarren, Zigarillos, Cigaretten, Rauchtabak) und gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabakersatzstoffen bestehen. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Tabaksteuer ist das Tabaksteuergesetz –TabSTG- vom 21. Dezember 1992 (BGBI S. 2150), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Dezember 2001 (BGBI S. 3436). In besonderen Fällen sieht das Tabaksteuergesetz vor Steuerbefreiungen, zum Beispiel für zu amtlichen oder wissenschaftlichen Untersuchungen verwendete Erzeugnisse und für unentgeltlich abgegebene Deputate, zu gewähren. Neben der Steueraufsicht vor allem über die Herstellung sowie den Handel mit Tabakwaren enthält das Tabaksteuerrecht weitere besondere Bestimmungen zur Sicherung der steuerlichen Belange.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Begriffsdefinition Tabaksteuer
1.2 Entstehung und Geschichte der Tabaksteuer
1.3 Entwicklung des Zigarettenkonsums in der BRD in den letzten 5 Jahren
1.4 Steuereinnahmen des Staates infolge von Tabaksteuererhöhungen in den letzten 10 Jahren
1.5 Ausblick auf die geplanten Tabaksteuererhöhungen im Jahre 2004 und 2005
2 Auswirkungen von Tabaksteuererhöhungen auf den Konsum von Zigaretten
2.1 Das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage und die Funktion des Preises auf Märkten bezogen auf den Zigarettenkonsum in der Bundesrepublik Deutschland
2.2 Die Steuerinzidenz bzw. die Verschiebung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger bezogen auf den Zigarettenkonsum in der Bundesrepublik Deutschland
2.3 Die „Preiselasitizität der Nachfrage“ bezogen auf den Fabrikzigarettenkonsum in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2001 und 2002
2.4 Zigaretten als „Subtitutives Gut“
3 Schlussbetrachtung
4 Literatur
1 Einleitung
1.1 Begriffsdefinition Tabaksteuer
Die Tabaksteuer ist nach der Mineralölsteuer die wichtigste Einnahmequelle unter den sogenannten Verbrauchssteuern.
Seit den siebziger Jahren steigen die Einnahmen aus der Tabaksteuer beständig an, im Jahr 2002 beliefen sie sich auf 13,7 Milliarden Euro.(siehe 1.4)
Am 8. Mai dieses Jahres einigten sich die SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf eine weitere Erhöhung um einen Euro je Schachtel. Mit den zusätzlichen Einnahmen sollen versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld und Schwangerschaftsgeld in Zukunft finanziert werden.( siehe 1.5 )
Die Tabaksteuer wird nicht direkt an die zuständige Bundeszollverwaltung gezahlt, sondern nach dem Anbringen von Steuerzeichen (Banderolen) entrichtet, die den freien Warenverkehr erlauben.
Die Steuerzeichen erhalten die Hersteller und Importeure von Tabakwaren bei der zentralen Steuerzeichenstelle.[1]
Sie entsteht mit der Entfernung der Tabakwaren aus einem Steuerlager ( z.B. Herstellungsbetrieb, Tabakwarenlager) oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Bei der Einfuhr entsteht die Tabaksteuer gleichzeitig mit der Zollschuld, und wenn kein Zoll zu erheben ist, mit der zollamtlichen Freigabe der Ware. Die Steuer schuldet der Inhaber des Steuerlagers oder der berechtigte Empfänger.
Der Tabaksteuer unterliegen Tabakwaren (Zigarren, Zigarillos, Cigaretten, Rauchtabak) und gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabakersatzstoffen bestehen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Tabaksteuer ist das Tabaksteuergesetz –TabSTG- vom 21. Dezember 1992 (BGBI S. 2150), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Dezember 2001 (BGBI S. 3436).
In besonderen Fällen sieht das Tabaksteuergesetz vor Steuerbefreiungen, zum Beispiel für zu amtlichen oder wissenschaftlichen Untersuchungen verwendete Erzeugnisse und für unentgeltlich abgegebene Deputate, zu gewähren.
Neben der Steueraufsicht vor allem über die Herstellung sowie den Handel mit Tabakwaren enthält das Tabaksteuerrecht weitere besondere Bestimmungen zur Sicherung der steuerlichen Belange.
Zum Beispiel:
- den Verpackungszwang, nach dem Tabakwaren nur in vollständig geschlossenen verkaufsfertigen Kleinverkaufspackungen aus dem Steuerlager entfernt werden dürfen, und die Vorschrift, dass Händler die Packungen nur unter bestimmten Voraussetzungen öffnen dürfen,
- das Beipackverbot, das Herstellern untersagt, Kleinverkaufspackungen Gegenstände zur unentgeltlichen Abgabe an Verbraucher beizupacken,
- das Rabatt- und Zugabeverbot, durch das Tabakwarenhändlern grundsätzlich untersagt wird, bei Abgabe von Tabakwaren an Verbraucher Rabatt zu gewähren oder Gegenstände zuzugeben,
- das Verbot, die Abgabe von Tabakwaren mit dem Verkauf anderer Waren zu koppeln,
- das Verbot, Tabakwaren an Verbraucher unter dem Kleinverkaufspreis oder Packungspreis, der auf dem Steuerzeichen angegeben ist, abzugeben,
- das Verbot, Tabakwaren über dem Kleinverkaufspreis oder Packungspreis, der auf dem Steuerzeichen angegeben ist, abzugeben.
Die Tabaksteuer für Zigaretten, Zigarren/Zigarillos und Rauchtabak (Feinschnitt, Pfeifentabak) besteht aus einem preis- und einem mengenbezogenen Anteil, wobei für Zigaretten und Feinschnitt eine Mindeststeuerbelastung festgelegt ist, was bedeutet, dass die errechnete Steuer pro Stück oder Kilogramm einen festgelegten Betrag nicht unterschreiten darf.
Die Mindeststeuerbelastung für Zigaretten ist dynamisch ausgestattet und hängt von der gängigsten Preisklasse ab, für Feinschnitt ist ein Euro-Betrag festgesetzt.
Die Steuersätze für die einzelnen Erzeugnisse betragen:
- Zigaretten:
5,59 Cent/Stück
+ 13,31 Prozent des Kleinverkaufspreises
- Zigarren und Zigarillos:
1,3 Cent/Stück
+ 1 Prozent des Kleinverkaufspreises
- Rauchtabak:
a) Feinschnitt
19,15 Euro/Kilogramm
+17,2 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 31 Euro/Kilogramm
b) Pfeifentabak
10,70 Euro/Kilogramm
+ 13,5 Prozent des Kleinverkaufspreises
Rund 96 Prozent des Gesamtaufkommens ergeben sich aus der steuerlichen Belastung der Zigarette. Der Kleinverkaufspreis – die Bemessungsgrundlage des preisbezogenen Tabaksteueranteils – wird von den Herstellern und Importeuren frei bestimmt.[2]
1.2 Entstehung und Geschichte der Tabaksteuer
Als sich im Dreißigjährigen Krieg der Tabakgenuss in Deutschland ausgebreitet hatte, versuchte man ihn zunächst durch Landesverbot zu verhindern (z.B. 1652 in Bayern), ging aber vom Ende des 17. Jahrhunderts an zur fiskalischen Nutzbarmachung des einheimischen Rohtabaks in der Form von Staatsmonopolen oder von Luxussteuern (Tabakakisen) über.
1819 führte Preußen eine Gewichtssteuer auf Tabakblätter ein.
1828 wurde eine Flächensteuer auf Tabakblätter eingeführt.[3]
Die Banderolensteuer wurde 1906 eingeführt.
Zwischen 1971 und 1993 wurde das Tabakgesetz (siehe 1.1) vereinfacht und mit EG-Richtlinien in Einklang gebracht.[4]
1.3 Entwicklung des Zigarettenkonsums in der BRD in den letzten 5 Jahren
Der deutsche Zigarettenmarkt gehört gemessen am Volumen zu den ergiebigsten der Welt. Das hat sich auch im Jahr 2002 nicht geändert. Er wächst zwar nicht mehr so stark wie in der Vergangenheit, erweist sich jedoch auf hohem Niveau als sehr stabil.
Im Jahr 2002 sind insgesamt 175 Milliarden Zigaretten geraucht worden; das entspricht in etwa dem Niveau des Vorjahres.
Fast 82 Prozent entfallen auf versteuerte Fabrikzigaretten, von denen 143,4 Milliarden Stück - 1,7 Prozent mehr - abgesetzt worden sind.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
QueDiagramm 1: http://www.bat.de/_default/_a/1bxbbvw/_default/Cigarettenmarkt?JservSession/d=3fee7docdd2641eO.470.1057840679408 : abgrufen am 12.07.2003
Die Entwicklung des Gesamtmarktes und seiner Segmente hat die Branche überrascht.
Ein wesentlicher Grund waren die Orientierungsprobleme der Konsumenten nach der Euro-Umstellung, die den negativen Einfluss der Preiserhöhung auf das Zigarettengeschäft wesentlich gemindert haben. Die Fabrikzigaretten haben zum ersten Mal seit drei Jahren wieder um 2,4 Milliarden Stück zugelegt und den höchsten Wert der letzten 10 Jahre erreicht.
Getragen wurde das Wachstum erneut von den sogenannten „Handelszigaretten“, die ihre Marktposition mit einem Zuwachs auf 22,1 Milliarden Stück und einem Marktanteil von 15,4 Prozent (siehe Diagramm 2) ausgebaut haben. Die Wachstumsdynamik hat allerdings deutlich nachgelassen. War der Marktanteil im Vorjahr noch um 4,1 Prozentpunkte gewachsen, stieg er im Jahr 2002 nur noch um 1,4 Prozentpunkte.
Die Markenzigaretten bzw. sogenannte „Industriemarken“ erreichten mit 121,3 Milliarden Stück das Absatzniveau des Vorjahres, liegen aber weiterhin deutlich unter den Volumina von Ende der 90er Jahre mit mehr als 130 Milliarden Stück. Die Liste der Top Ten in Deutschland besetzen nur Markenzigaretten.
Bislang ist es noch keiner „Handelsmarke“ gelungen, in diese Phalanx einzubrechen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle Diagramm 2: http://www.bat.de/_default/_a/1bxbbvw/_default/Cigarettenmarkt?JservSession/d=3fee7docdd2641eO.470.1057840679408 ; abgerufen am 12.07.2003
Eigene Darstellung
Der Anteil der preiswerten Zigarettenprodukte insgesamt blieb mit 54 Milliarden Stück oder 30,7 Prozent nahezu unverändert.
Das vermutlich nur temporär gebremste Wachstum gründet auf Sonderfaktoren.
Zum einen waren die Preiserhöhungen bei den „Handelszigaretten“ in Folge einer Anhebung der Mindeststeuer überproportional. Zum anderen bedeutete das Auslaufen steuerlicher Begünstigungen das Ende für die sogenannte „Steckzigarette“.
Schließlich gingen die Einfuhren von Privatpersonen vor allem aus Polen und Tschechien deutlich um fast 20 Prozent auf geschätzte 10 Milliarden Stück zurück. Hier dürften das Hochwasser der Elbe im Sommer 2002 sowie Erfolge der Zollbehörden gegen Schmuggelware eine wichtige Rolle spielen. Der Absatz von selbstgedrehten Zigaretten aus Feinschnitt stieg um vier Prozent auf 17,2 Milliarden Stück, den vorportionierten Feinschnitten (Steckzigaretten) sank um 27 Prozent auf 2,4 Milliarden Stück und der von „Zigarillo Sticks“ erhöhte sich von 1,4 auf 1,7 Milliarden Stück.[5]
[...]
[1] http//www.politikerscreen.de/t-news/lexikon:detail.asp?/D=662 ; abgerufen am 12.07.2003
[2] http//www.bundesfinanzministerium.de/Steuern-und-Zoelle/Lexikon-Steuern-A-Z-.701.1389/Tabaksteuer.html ; abgerufen am 12.07.2003
[3] http//www.bundesfinanzministerium.de/Steuern-und-Zoelle/Lexikon-Steuern-A-Z-.701.1389/Tabaksteuer.html ; abgerufen am 12.07.2003
[4] http//www.politikerscreen.de/t-news/lexikon:detail.asp?/D=662 ; abgerufen am 12.07.2003
[5] http://www.bat.de/_default/_a/1bxbbvw/_default/Cigarettenmarkt?JservSession/d=3fee7docdd2641eO.470.1057840679408 ; abgerufen am 12.07.2003
- Quote paper
- Oliver Bartoschek (Author), 2003, Entwicklung und Auswirkungen von Tabaksteuererhöhungen auf den Konsum von Zigaretten in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121041
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