Abstract
Die Bilanzierung von Leasinggeschäften nach IFRS, geregelt in IAS 17, beinhaltet eine Klassifizierung, die über den Ansatz in der Bilanz oder eine außerbilanzielle Behandlung entscheidet. Diese Klassifizierung orientiert sich an dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Daraus folgt, dass das Geschäft bei ratenkaufähnlichen Verträgen als Finanzierungsleasing, und bei anderen, eher mietverhältnisähnlichen Verträgen, als operatives Leasing klassifiziert wird. Letzteres wird außerbilanziell behandelt. Aus der Auslegung der in IAS 17.10 und 17.11 gegebenen expliziten Kriterien, die bei der Klassifizierung helfen sollen, resultiert jedoch ein immenses Maß an bilanzpolitischen Möglichkeiten. Der Standard beinhaltet damit ein faktisches Wahlrecht zwischen der Bilanzierung als Finanzierungsleasing einerseits und operativem Leasing andererseits. Durch die vorteilhaften Bilanzierungsregeln für operative Leasingverhältnisse, welche neben der bilanzexternen Behandlung auch steuerliche Vorteile bieten, wird für die leasenden Unternehmen ein starker Anreiz gesetzt dieses Wahlrecht zu nutzen.
Die Folge ist, dass Bilanzen systematisch zu kurz ausgewiesen werden und die ausgewiesenen Verbindlichkeiten und wirtschaftlichen Ressourcen nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Dadurch werden essentielle Bilanzkennzahlen verzerrt, in besonders leasingintensiven Branchen sind sogar Rentabilitätskennzahlen wie das ROCE, die Rentabilität des investierten Kapitals, deutlich betroffen. So können mitunter negative Bonitätsbeurteilungen vermieden werden.
Für Wirtschaftsprüfer gehört es mittlerweile zum Alltag, regelmäßige Korrekturen auf Basis der Anhangangaben zu operativen Leasinggeschäften zu machen. Die erheblichen Auslegungsmöglichkeiten, die die reale Abbildung und Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen beeinträchtigen, machen deutlich, dass eine Reform des Standards im Sinne eines Ausweises der tatsächlichen Verhältnisse unumgänglich ist. Tatsächlich existieren intensive Reformbestrebungen in Form einer Kooperation von IASB und FASB, die 2009 in einem schon sehr detaillierten Diskussionspapier der Öffentlichkeit nahe gelegt werden.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abstract
1. Einleitung
1.1 Relevanz des Leasing
1.2 Das Problem des off balance sheet financing bei Leasingnehmern
1.3 Gang der Arbeit
2. Begriffsabgrenzung
2.1 Arten von Leasinggeschäften
2.1.1 Finanzierungsleasing
2.1.2 Operatives Leasing
2.2 Bilanzpolitik
2.3 Mindestleasingzahlungen
2.4 Bedingte Leasingzahlungen
2.5 Diskontierungszins für den recovery of investment test
3. Bilanzierung von Leasinggeschäften
3.1 Klassifizierung von Leasinggeschäften
3.1.1 Wirtschaftliches Eigentum
3.1.2 Kriterien für die Klassifizierung
3.2 Auswirkungen auf die Bilanzierung
3.2.1 Bilanzierung von Operating Leases
3.2.2 Bilanzierung von Finance Leases
3.3 Ermessensspielräume bei der Bilanzierung
3.3.1 Bargain Purchase Option Test
3.3.2 Economic Life Test
3.3.2.1 Definition des überwiegenden Teils
3.3.2.2 Wirtschaftliche Nutzungsdauer
3.3.3 Recovery of Investment Test
3.3.3.1 Ausbleiben quantitativer Richtwerte
3.3.3.2 Mindestleasingzahlungen
3.3.3.3 Grenzfremdkapitalzins
3.3.4 Mietverlängerungsoption zu marktunüblichen Preisen
3.4 Einfluss auf die Bilanzanalyse
3.4.1 Verschuldungsgrad
3.4.2 ROCE (return on capital employed)
3.4.3 Sonstige Kennzahlen
4 Fazit
Literaturverzeichnis
Rechtsquellen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abstract
The balancing of leases according to IFRS is regulated by IAS 17 and contains a classification, which is decisive for the on-balance or off-balance-sheet character of a lease. This classification is based on the economic substance of the lease contract between the lessee and the lessor. From this it follows that the “in-substance purchase transactions” are treated as finance leases, and all others as operate leases. The latter ones are being treated “off the balance sheet”. The interpretation of the given criteria of IAS 17.10 and 17.11, which are supposed to help with the classification, results in a high level of accounting policy. The standard includes an actual right to vote between on-balance sheet treatment on the one hand, and off-balance sheet treatment on the other hand. By the advantageous rules for operate leases, which also include tax advantages, a strong incentive is created for the lessors to make use of this right to vote.
The consequence is that financial statements are systematically reported incomplete, and the reported liabilities and economic resources are not representing the actual conditions. Thereby, essential financial ratios are being biased, and even profitability ratios like the ROCE, the return on the capital employed, are affected in industries with a high amount of leases involved. By this, even negative ratings may be avoided.
Users of financial statements routinely make estimated adjustments to reported amounts in financial statements, to take account of operating leases. The considerable ways of interpretation, that affect the realistic disclosure and comparability of the financial statements, point out that a reform of the standard is unavoidable in order to guarantee a disclosure within the meaning of the actual conditions. In fact, intense efforts to change the situation exist, in terms of cooperation between the IASB and the FASB, which will be releasing an already very detailed discussion paper to the public in 2009.
Abstract
Die Bilanzierung von Leasinggeschäften nach IFRS, geregelt in IAS 17, beinhaltet eine Klassifizierung, die über den Ansatz in der Bilanz oder eine außerbilanzielle Behandlung entscheidet. Diese Klassifizierung orientiert sich an dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Daraus folgt, dass das Geschäft bei ratenkaufähnlichen Verträgen als Finanzierungsleasing, und bei anderen, eher mietverhältnisähnlichen Verträgen, als operatives Leasing klassifiziert wird. Letzteres wird außerbilanziell behandelt. Aus der Auslegung der in IAS 17.10 und 17.11 gegebenen expliziten Kriterien, die bei der Klassifizierung helfen sollen, resultiert jedoch ein immenses Maß an bilanzpolitischen Möglichkeiten. Der Standard beinhaltet damit ein faktisches Wahlrecht zwischen der Bilanzierung als Finanzierungsleasing einerseits und operativem Leasing andererseits. Durch die vorteilhaften Bilanzierungsregeln für operative Leasingverhältnisse, welche neben der bilanzexternen Behandlung auch steuerliche Vorteile bieten, wird für die leasenden Unternehmen ein starker Anreiz gesetzt dieses Wahlrecht zu nutzen.
Die Folge ist, dass Bilanzen systematisch zu kurz ausgewiesen werden und die ausgewiesenen Verbindlichkeiten und wirtschaftlichen Ressourcen nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Dadurch werden essentielle Bilanzkennzahlen verzerrt, in besonders leasingintensiven Branchen sind sogar Rentabilitätskennzahlen wie das ROCE, die Rentabilität des investierten Kapitals, deutlich betroffen. So können mitunter negative Bonitätsbeurteilungen vermieden werden.
Für Wirtschaftsprüfer gehört es mittlerweile zum Alltag, regelmäßige Korrekturen auf Basis der Anhangangaben zu operativen Leasinggeschäften zu machen. Die erheblichen Auslegungsmöglichkeiten, die die reale Abbildung und Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen beeinträchtigen, machen deutlich, dass eine Reform des Standards im Sinne eines Ausweises der tatsächlichen Verhältnisse unumgänglich ist. Tatsächlich existieren intensive Reformbestrebungen in Form einer Kooperation von IASB und FASB, die 2009 in einem schon sehr detaillierten Diskussionspapier der Öffentlichkeit nahe gelegt werden.
1. Einleitung
1.1 Relevanz des Leasing
Da die Märkte sich zusehends weiterentwickeln und effizienter werden, bemühen sich die Unternehmen ihre Liquiditätsbelastungen zu vermeiden und tendieren immer mehr zum Leasing von Ressourcen, anstatt sie zu für viel Geld zu erwerben.[1] Die Leasingquote stieg in den letzten Jahrzehnten stetig an. In Deutschland betrug sie im Jahr 2007 ca. 20 %, das entspricht Neuinvestitionen, die ausschließlich über Leasingverträge finanziert wurden, in Höhe von über 57 Milliarden Euro.[2]
Neben der Finanzierungsfunktion und der damit einhergehenden erhöhten Liquidität gibt es jedoch noch andere Gründe die Leasing für Unternehmen attraktiv machen, unter anderem sind hier steuerliche Vorteile und die außerbilanzielle Behandlung von Leasinggeschäften erwähnenswert.[3]
1.2 Das Problem des off balance sheet financing bei Leasingnehmern
Leasinggeschäfte und deren Bilanzierung werden in IAS 17 der IFRS behandelt. Zielsetzung des Standards ist es, den Leasingnehmern und Leasinggebern sachgerechte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Angabepflichten vorzuschreiben. Vor dem Hintergrund der außerbilanziellen Behandlung von Leasinggeschäften bei Leasingnehmern wird dieses Ziel jedoch oft verfehlt.
Aufgrund der Tatsache, dass ein Großteil dieser Leasinggeschäfte unsachgemäß als operativ klassifiziert und damit bilanzextern behandelt wird, sind die IFRS-Bilanzen in hohem Maße unvollständig.[4] Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus solchen fälschlich klassifizierten Operate Leases werden in der Bilanz des Leasingnehmers nicht aufgelistet. Erzielt wird dieser Effekt in erster Linie durch die systematische Vorgehensweise der leasenden Unternehmen, eine außerbilanzielle Behandlung durch entsprechende Klassifizierung zu erreichen.[5] Ermöglicht wird diese Vorgehensweise erst durch erhebliche Gestaltungsspielräume bei der Klassifizierung von Leasinggeschäften, die ein faktisches Wahlrecht zwischen Bilanzierung und Nicht-Bilanzierung konstituieren.[6] Diesem Wahlrecht gehen die Unternehmen gerne nach, die off balance sheet financing anstreben, um ihre Bilanzen für sie vorteilhaft zu gestalten. Die Bilanzadressaten können so jedoch erheblich getäuscht werden, da zwar entsprechende Anhangangaben gemacht werden müssen, diese aber nur durch aufwendige Bilanzanpassungen von professionellen Analysten schätzungsweise berücksichtigt werden können.[7]
1.3 Gang der Arbeit
Diese Arbeit untersucht die Bilanzierung von Leasinggeschäften nach IFRS und daraus resultierende bilanzpolitische Möglichkeiten. Insbesondere werden hierbei die Klassifizierungskriterien des IAS 17.10 und 17.11 und die damit einhergehenden Ermessensspielräume betrachtet. Abschließend wird auf die Auswirkungen der bilanzexternen Behandlung von Leasinggeschäften auf bestimmte Bilanzkennzahlen eingegangen und ein kurzes Fazit unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung gezogen.
2 Begriffsabgrenzung
2.1 Arten von Leasinggeschäften
Ein Leasingverhältnis beinhaltet die zeitlich begrenzte Überlassung von Vermögensgegenständen zur Nutzung und zum Gebrauch gegen Entgelt. Es gibt dabei zwei Arten von Leasinggeschäften, das Finance Leasing einerseits und das Operate Leasing andererseits. Diese Unterteilung richtet sich jedoch nicht nach unterschiedlichen Vertragsformen, sondern nach der unterschiedlichen Darstellung im Rechnungswesen.[8] Seitens der Anglizismen gibt es keine Unterscheidung zwischen den Begriffen Leasing und Leases. Zur Vereinfachung wird in dieser Arbeit nicht auf Sonderfälle eingegangen, wie es z.B. bei Immobilienleasinggeschäften oder Sale‑and‑Leaseback Transaktionen der Fall ist.
2.1.1 Finanzierungsleasing
Wird das wirtschaftliche Eigentum bei einer Leasingvereinbarung auf den Leasingnehmer übertragen, spricht man von einem Finanzierungsleasing oder auch Finance Lease.[9] Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, der eher einem Ratenkauf entspricht. Das Finanzierungsleasing muss bilanziert werden (= on‑balancesheet).
2.1.2 Operatives Leasing
Eine Vereinbarung dieser Art werden synonym auch Operate Lease oder operatives Leasing genannt. Grundsätzlich werden sie als Negativ-Definition des Finanzierungsleasings verstanden, d.h. das wirtschaftliche Eigentum wird nicht auf den Leasingnehmer übertragen.[10] Eine Klassifizierung als Operate Lease hat eine außerbilanzielle Behandlung zur Folge (= off‑balancesheet) und wird oft vorgenommen, obwohl das Leasing ursprünglich als Finance Lease hätte klassifiziert werden müssen. Diese Operate Leasingverhältnisse werden auch grey leases genannt.[11] Die Krux hierbei ist der niedrigere Ausweis von Verbindlichkeiten, da anstatt eines als sachgerechter anzusehenden Ratenkaufs nur ein Mietverhältnis zugrunde gelegt wird.
2.2 Bilanzpolitik
Die Bilanzpolitik beschreibt die Nutzung von Wahlrechten, Ermessensspielräumen und Sachverhaltsgestaltungen im Rechnungslegungskontext mit der Intention, die Bilanz vorteilhafter auszuweisen als es realistisch wäre.[12] Daraus folgt dass Bilanzen unvollständig und schwer vergleichbar gemacht werden.
2.3 Mindestleasingzahlungen
Die für den recovery of investment test[13] relevanten Mindestleasingzahlungen für Leasingnehmer und Leasinggeber werden unterschiedlich definiert.[14] Der Barwerttest kann so zu unterschiedlichen Ergebnissen bei beiden Vertragspartnern führen.[15] Die Definition des Standards sieht vor, dass unter anderem alle Zahlungen, die der Leasingnehmer während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leisten hat, oder zu denen er herangezogen werden kann, zu berücksichtigen sind. Ausgenommen sind dabei die bedingten Mietzahlungen und Aufwand für Dienstleistungen und Steuern, die der Leasinggeber zu zahlen hat und die dem Leasingnehmer erstattet werden. Für die Klassifikation beim Leasingnehmer werden zusätzlich alle, von ihm oder einer mit ihm verbundenen Partei, garantierten Beträge einbezogen. Beim Leasingeber finden darüber hinaus auch garantierte Restwerte Berücksichtigung, die von einer unabhängigen dritten Partei garantiert wurden. Außerdem muss, bei Erfüllen des bargain purchase option test, der Kaufpreis der Option mit berücksichtigt werden.
2.4 Bedingte Leasingzahlungen
Die bedingten Leasingzahlungen sind ebenfalls in IAS 17.04 definiert als der Teil der Leasingzahlungen, der nicht festgelegt ist und von zukünftigen Werten anderer Faktoren abhängt, wie z.B. von Verkaufsquoten, Nutzungsintensität, Preisindizes oder Zinssätzen. Die bedingten Leasingzahlungen sind nicht in den Mindestleasingzahlungen enthalten, die für die Klassifizierung des Leasingvertrages relevant sind.
2.5 Diskontierungszins für den recovery of investment test
Für die Abzinsung der Mindestleasingzahlungen hat der Leasingnehmer den Zinssatz heranzuziehen, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt. Dies ist der Abzinsungssatz, bei dem zu Beginn des Leasingverhältnisses die Summe der Barwerte der[16] Mindestleasingzahlungen und des nicht garantierten Restwertes der Summe des beizulegenden Zeitwertes des Leasinggegenstandes und der anfänglichen direkten Kosten des Leasinggebers entspricht.[17] Steht dem Leasingnehmer dieser interne Zinssatz des Leasinggebers nicht zur Verfügung, und das wird vor dem Hintergrund der Wahrung von Betriebsgeheimnissen der Regelfall sein,[18] so ist der Grenzfremdkapitalzinssatz heranzuziehen. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist entweder der Zinssatz, den der Leasingnehmer für ein vergleichbares Leasingverhältnis bezahlen müsste, also ein gängiger Marktzins; oder aber, steht dieser ebenfalls nicht zur Verfügung, der Refinanzierungszins der für Verbindlichkeiten entrichtet werden müsste, die aus dem durch Fremdkapital finanzierten Kauf des Leasinggutes entstehen würden.[19]
Dadurch dass der interne Zinssatz des Leasinggebers dem Leasingnehmer normalerweise nicht zur Verfügung steht, und so auf den Grenzfremdkapitalzinssatz zurückgegriffen wird, können sich verschiedene Zinssätze für beide Parteien ergeben, was zu unterschiedlichen Klassifizierungen führen kann und den Barwerttest fehlerhaft erscheinen lässt.[20]
[...]
[1] Vgl. McGregor (1996), S.12.
[2] Vgl. Bundesverband deutscher Leasingunternehmen (2006/2007), S.8-17.
[3] Vgl. McGregor (1996), S. 2.
[4] Dies trifft im Übrigen auch auf andere Rechnungslegungssysteme zu, wie z.B. US-GAAP.
[5] Vgl. Achleitner/Behr (2003), S.190.
[6] Vgl. Mellwig (1998), S.2.
[7] Vgl. Pferdehirt (2007), S.209.
[8] Vgl. Mellwig (1998), S.3.
[9] Vgl. IAS 17.7 sowie Alvarez/Wotschofsky/Miethig (2001), S.935.
[10] Vgl. Pellens (2008), S. 623.
[11] Vgl. Helmschrott (2000), S.4.
[12] Vgl. Tanski (2006).
[13] Vgl. IAS 17.10(d) sowie Abschnitt 3.3.3 dieser Arbeit.
[14] Vgl. IAS 17.04.
[15] Vgl. Mellwig (1998), S.6.
[16] Vgl. Abschnitt 3.3.3 dieser Arbeit.
[17] Vgl. IAS 17.04.
[18] Vgl. Findeisen (2002), S.64.
[19] Vgl. IAS 17.04.
[20] Vgl. Mellwig (1998), S.6.
- Arbeit zitieren
- Bachelor of Arts International Business Studies Christian Runge (Autor:in), 2008, Bilanzierung von Leasinggeschäften nach IFRS unter besonderer Berücksichtigung bilanzpolitischer Möglichkeiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121016
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