Vielen ist der Begriff GmbH und im Zusammenhang damit auch der des Stammkapitals ein Begriff. Was aber genau dahinter steckt und wie sie sich zueinander verhalten, bleibt oft unklar.
Auch bleibt das Gesellschaftsvermögen unberücksichtigt, wenn davon gesprochen wird, welche Haftungsmöglichkeiten und Beschränkungen die Gründung und im Weiteren Führung einer GmbH mit sich bringen.
Im Zuge dessen soll es Ziel dieser Arbeit sein, einen Überblick über die Haftungsverhältnisse einer GmbH im Bezug auf einige Bestandteile ihres Vermögens zu verschaffen und Wege aufzuzeigen, wie das Vermögen zusammengesetzt und vermehrt werden kann.
Dazu wird nach der Definition und Eingrenzung der Begriffe Gesellschaftsvermögen und GmbH auf ausgewählte Bestandteile des Gesellschaftsvermögens eingegangen.
Eingangs wird hierbei das Stammkapital vom Gesellschaftsvermögen abgegrenzt. Anschließend erfolgt eine Darstellung der Möglichkeit zur Darlehensgebung von Gesellschaftern an ihr Unternehmen und die Grenzen dessen sowie abschließend die Einlage von Sachvermögen in die GmbH und eine Darstellung der Risiken dieser Eigenkapitalmehrung.
In Kapitel vier werden am praxisnahen Beispiel der Mitarbeiterbeteiligung die Chancen und Risiken der GmbH durch dieses Instrumentarium erläutert und zum Schluss ein kleines Fazit in Bezug auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH gezogen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Vorgehensweise
2. Begriffsdefinition
2.1 Gesellschaftsvermögen
2.2 GmbH
2.2.1 Unternehmensform GmbH
2.2.2 Gründung der GmbH
2.2.3 Organe der GmbH
3. Bestandteile des Gesellschaftsvermögens
3.1 Stammkapital
3.1.1 Einzahlung
3.1.2 Sicherungsfunktion des Stammkapitals
3.2 Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen
3.2.1 Definition
3.2.2 Rechtsfolgen
3.3 Sacheinlagen in das Unternehmensvermögen
3.3.1 Definition
3.3.2 Besonderheiten der GmbH-Sacheinlagen
4. Neue Wege: Mitarbeiterbeteiligung am Gesellschaftsvermögen
4.1 Auswahl der Beteiligten
4.2 Modelle der Mitarbeiterbeteiligung
4.3 Vor- und Nachteile
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
6.1 Bücher
6.2 Internetquellen
6.3 Zeitschriften
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Vielen ist der Begriff GmbH und im Zusammenhang damit auch der des Stammkapitals ein Begriff. Was aber genau dahinter steckt und wie sie sich zueinander verhalten, bleibt oft unklar.
Auch bleibt das Gesellschaftsvermögen unberücksichtigt, wenn davon gesprochen wird, welche Haftungsmöglichkeiten und Beschränkungen die Gründung und im Weiteren Führung einer GmbH mit sich bringen.
1.2 Zielsetzung
Im Zuge dessen soll es Ziel dieser Arbeit sein, einen Überblick über die Haftungsverhältnisse einer GmbH im Bezug auf einige Bestandteile ihres Vermögens zu verschaffen und Wege aufzuzeigen, wie das Vermögen zusammengesetzt und vermehrt werden kann.
1.3 Vorgehensweise
Dazu wird nach der Definition und Eingrenzung der Begriffe Gesellschaftsvermögen und GmbH auf ausgewählte Bestandteile des Gesellschaftsvermögens eingegangen.
Eingangs wird hierbei das Stammkapital vom Gesellschaftsvermögen abgegrenzt. Anschließend erfolgt eine Darstellung der Möglichkeit zur Darlehensgebung von Gesellschaftern an ihr Unternehmen und die Grenzen dessen sowie abschließend die Einlage von Sachvermögen in die GmbH und eine Darstellung der Risiken dieser Eigenkapitalmehrung.
In Kapitel vier werden am praxisnahen Beispiel der Mitarbeiterbeteiligung die Chancen und Risiken der GmbH durch dieses Instrumentarium erläutert und zum Schluss ein kleines Fazit in Bezug auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH gezogen.
2. Begriffsdefinition
2.1 Gesellschaftsvermögen
Das Gesellschaftsvermögen einer GmbH umfasst das gesamte Vermögen einer Gesellschaft, bestehend u. a. aus
- Sacheinlagen wie
- Grundstücke und Gebäude
- Maschinen
- Büro- und Geschäftsausstattung
- Geldeinlagen wie
- Stammkapital
- Gesellschafterdarlehen
- eventuellen Gewinnrücklagen
- geistigem Vermögen wie
- besonderem Know-how von Mitarbeitern und
- Patentanmeldungen
Die Gesellschafter sind nicht unmittelbar am Gesellschaftsvermögen beteiligt, da es Eigentum der GmbH als juristische Person ist.[1] Lediglich Ihr Anteil am Geschäft ist gemäß § 14 GmbHG in der Höhe des im Verhältnis zu den anderen Gesellschaftern aufgebrachten Stammkapitals bestimmt. Daraus ergibt sich nicht das Recht an bzw. der Besitz von einzelnen Vermögensgegenständen der Gesellschaft und deren Erlösen aus Liquidation.[2] Begrifflich zu trennen ist das Gesellschaftsvermögen vom Stammkapital, welches als Mindest-Haftungsgrundlage der Gesellschafter betrachtet werden kann und Bestandteil des Gesellschaftsvermögens ist.[3] Abgesehen von letzterem ist die GmbH - unter Beachtung des gesetzlichen Rahmens und unter Berücksichtigung des im Gesellschaftsvertrag festgehaltenen Unternehmensgegenstandes – frei in der Verwendung ihres Vermögens.
2.2 GmbH
2.2.1 Unternehmensform GmbH
Bei der Wahl der Unternehmensform spielen neben der „persönliche[n] Situation der Beteiligten“[4] auch die „Branche, Betriebsgröße, Unternehmensorganisation, Finanzierung u. a.“[5] eine Rolle.
Gerade in Bezug auf die Haftungsbeschränkung hat sich hier die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hervorgehoben.[6] Als Kapitalgesellschaft in Form einer juristischen Person haftet sie nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.[7]
2.2.2 Gründung der GmbH
Gemäß § 1 GmbHG kann eine GmbH zu jedem Zweck gegründet werden, sofern dieser gesetzlich zulässig ist. Dies können „karitative, wissenschaftliche, künstlerische, sportliche oder kulturelle Zwecke sein.“[8]
Als juristische Person entsteht die GmbH erst durch Eintragung in das Handelsregister,[9] wozu „mindestens 25 Prozent des Stammkapitals [(derzeit 25.000,- €)] eingezahlt sein“[10] müssen. Damit wird die GmbH auch rechtsfähig und „selbständig[er] Träger von Rechten und Pflichten.[11]
Bei unternehmerischer Tätigkeit der Gesellschaft vor dieser Eintragung besteht keine Haftungsbeschränkung. So haften in diesem Fall gemäß § 11 GmbHG die Gesellschafter solidarisch und persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Voraussetzung für die Gründung der GmbH ist wie in § 2 GmbHG bestimmt ebenfalls ein Gesellschaftsvertrag, der notariell beglaubigt sein muss. Sein Inhalt ist in § 3 GmbHG festgehalten.
So muss der Gesellschaftsvertrag mindestens die Bezeichnung und den Geschäftssitz der Gesellschaft,[12] den Tätigkeitsbereich des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals und die Stammeinlage - aufgegliedert nach dem jeweiligen Anteil der Gesellschafter - enthalten.[13]
Die Bezeichnung der Gesellschaft ist frei wählbar, jedoch muss der Zusatz GmbH im Namen des Unternehmens enthalten sein.[14]
[...]
[1] vgl. Stehle, H., Leuz, N. (2007): S. 156 und Hüffer, U. (2007): S. XIV.
[2] vgl. v. Reinersdorff, Wolfgang (1993): S. 22.
[3] vgl. Hüffer, U. (2007): S. XIV.
[4] Stehle, H., Leuz, N. (2007): S. 1.
[5] ebd.
[6] vgl. ebd.
[7] vgl. Schultz, V. (2003): S. 12.
[8] Klunzinger, E. (2006): S. 225.
[9] vgl. Schultz, V. (2003): S. 12.
[10] Schultz, V. (2003): S. 12.
[11] Stehle, H., Leuz, N. (2007): S. 153.
[12] vgl. weiterführende Literatur hierzu v. Reinersdorff, Wolfgang (1993): S. 1ff.
[13] vgl. § 3 GmbHG.
[14] vgl. Stehle, H., Leuz, N. (2007): S. 153f.
- Quote paper
- Henry Räbiger (Author), 2008, Gesellschaftsvermögen der GmbH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120934
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