Betrachtung der deutschen Mobilfunkgeschichte, sowie eine ausführliche Darlegung der Bewertung von Mobilfunklizenzen, als Repräsentanten von immateriellen Vermögenswerten, gemäß IFRS. Im Rahmen der Erstbewertung und der Folgebewertung, werden anschließend drei Konzepte zur Fair-Value-Bewertung beschrieben. Zum Abschluss soll im Zuge eines Fazits, die Eignung des Greenfield Approach bzw. möglicher, im Vorfeld genannter, Alternativen betrachtet werden. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Bewertung von Mobilfunklizenzen, im speziellen mit der Frage, ob sich der Greenfield Approach, als eine solche Möglichkeit zur Bewertung eignet. Aus diesem Grund soll zu Beginn der Begriff der Lizenz geklärt werden. Der Definition folgt eine Betrachtung der deutschen Mobilfunkgeschichte, sowie eine ausführliche Darlegung der Bewertung von Mobilfunklizenzen, als Repräsentanten von immateriellen Vermögenswerten, gemäß IFRS. Im Rahmen der Erstbewertung und der Folgebewertung, werden anschließend drei Konzepte zur Fair-Value-Bewertung beschrieben. In einem, dem Kapitalwertorientierten Ansatz, ist der Greenfield Approach anzusiedeln. Zum Abschluss soll im Zuge eines Fazits, die Eignung des Greenfield Approach bzw. möglicher, im Vorfeld genannter, Alternativen betrachtet werden.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Überblick
2. Lizenzen
2.1. Endnutzerlizenzverträge
2.2. Mobilfunklizenzen
2.2.1. Mobilfunknetze 1.Generation
2.2.2. Mobilfunknetze 2.Generation
2.2.3. Mobilfunknetze 3.Generation
3. Bewertung von Mobilfunklizenzen als immateriellen Vermögenswerte nach IFRS
3.1. Zugangbewertung
3.1.1. Tausch
3.1.2. Selbsterstellung
3.1.3. Entgeltlicher Erwerb
3.2. Folgebewertung
3.2.1. Vermögenswert mit begrenzter Nutzungsdauer
3.2.2. Vermögenswert mit unbegrenzter Nutzungsdauer
4. Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes
4.1. Marktpreisorientiertes Verfahren
4.1.1. Marktpreis auf aktiven Markt
4.1.2. Analogiemethoden
4.2. Kapitalwertorientiertes Verfahren
4.2.1. Methode der Zinspreisanalogie
4.2.2. Residualwertmethode
4.2.3. Greenfield Approach
4.3. Kostenorientiertes Verfahren
5. Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lizenzen nach dem GSM900/1800 – Standard (Stand: 25.07.03)
Abbildung 2: Ergebnis der UMTS/IMT-2000-Auktion im internationalen Vergleich
Abbildung 3: Bewertungshierarchie
Abbildung 4: Teilnehmerentwicklung im Mobiltelefondienst nach Netzen pro Quartal (2. Quartal 1992 bis 4. Quartal 2005)
Abbildung 5: Gesamtergebnis der deutschen UMTS-Auktion
1. Überblick
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Bewertung von Mobilfunklizenzen, im speziellen mit der Frage, ob sich der Greenfield Approach, als eine solche Möglichkeit zur Bewertung eignet. Aus diesem Grund soll zu Beginn der Begriff der Lizenz geklärt werden. Der Definition folgt eine Betrachtung der deutschen Mobilfunkgeschichte, sowie eine ausführliche Darlegung der Bewertung von Mobilfunklizenzen, als Repräsentanten von immateriellen Vermögenswerten, gemäß IFRS. Im Rahmen der Erstbewertung und der Folgebewertung, werden anschließend drei Konzepte zur Fair-Value-Bewertung beschrieben. In einem, dem Kapitalwertorientierten Ansatz, ist der Greenfield Approach anzusiedeln. Zum Abschluss soll im Zuge eines Fazits, die Eignung des Greenfield Approach bzw. möglicher, im Vorfeld genannter, Alternativen betrachtet werden.
2. Lizenzen
Der Begriff der Lizenz wird im allgemein, als eingeräumte Befugnis eines Dritten, an gewerblichen Schutzrechten oder urheberrechtlichen Verwertungsrechten des Inhabers, verstanden.[1]
Dem Lizenznehmer wird ein Nutzungsrecht, welches limitiert seinen kann, eingeräumt. Im Fall einer Limitation, handelt es sich um eine beschränke Lizenz. Die offensichtlichsten Beschränkungen sind räumlicher oder zeitlicher Natur. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Eingrenzung nach dem Kriterium der Art des Lizenznehmers, so wird unterschieden in eine Personengebundenen-, eine Betriebs- oder eine Konzernlizenz. Dem gegenüber steht die unbeschränkte Lizenz, in der dem Lizenznehmer keine Restriktionen, der oben beschriebenen Art, auf erlegt werden.
Eine andere Unterteilungsmöglichkeit, ist die Unterscheidung in eine ausschließende und nicht ausschließende Lizenz. In der ersteren, die auch Generallizenz genannt wird, hat der Lizenznehmer das Recht während der Lizenzlaufzeit, auch den Lizenzgeber von den Privilegien der Lizenz zu entbinden und selber Unterlizenzen zu erteilen. Diese Möglichkeiten werden bei der Gewährung einer nicht ausschließenden, einfachen Lizenz verhindert.[2] In ihr hat der Lizenznehmer nur Nutzungsrechte.
2.1. Endnutzerlizenzverträge
Lizenzverträge werden nicht nur auf der gewerblichen Ebene, sondern auch im privaten Alltag geschlossen. Ein gutes Beispiel dafür sind die Endnutzerlizenzverträge, besser bekannt unter der Abkürzung EULA. Diesen Vertrag muss jeder Nutzer von Microsoft-Software akzeptieren, um die selbige ausführen zu können.[3] Bei dem Erwerb einer Software, wird der Käufer Eigentümer des Datenträgers und nicht, wie nach allgemeiner Meinung nach, Besitzer des Quellcodes, der geistigen Schöpfung. Die Rechte, die der Hersteller der Software dem Käufer zugesteht, werden in den Lizenzvertrag geregelt.
2.2. Mobilfunklizenzen
Die Mobilfunklizenzen werden von staatlichen Institutionen formuliert und vergeben. Im folgenden Verlauf der Betrachtung werden die deutschen Mobilfunklizenzen und –netze als Teilmenge exemplarisch detaillierter dargestellt. Die Institution, die die deutschen Mobilfunklizenzen vergibt, ist die Bundesnetzagentur. Zu den Vergabemethoden wird im Abschnitt 2.2.3., im Zusammenhang mit der UMTS Lizenzierung näher eingegangen.
2.2.1. Mobilfunknetze 1.Generation
Das erste deutsche Mobilfunknetz wurde schon in dem Jahr 1958 errichtet und unter dem Namen A-Netz von der Deutschen Bundespost betrieben. Es konnte bis zu 10.000 Teilnehmer versorgen und wurde noch handvermittelt. Bei dem Nachfolger, der 1972 installiert und B-Netz genannt wurde, konnte die maximal Auslastung auf bis zu 25.000 Nutzer gesteigert werden. Das letzte Netz, der 1.Generation, was der Historie folgenden C-Netz heißt, war das erste deutsche Netz, das auf zellularer Basis arbeitete. Das Verfahren, das die Aufteilung des Abdeckungsgebietes in Zellen verwendete, wurde schon 1972 von den Bell Laboratories, einer Forschungstochter der AT&T, als Patent angemeldet. Das C-Netz wurde 1983 in einem Feldversuch im Raum Darmstadt ins Leben gerufen und erreichte 1992 eine komplette Versorgung von dem Staatsgebiet Westdeutschlands.[4] Es hatte seine höchste Auslastung im 3.Quartal 1993 mit 809.124 Teilnehmern erreicht. Bei einer Gesamtteilnehmeranzahl von ca. 1,4 Mio. stellt dies einen Anteil von über 54% dar. Im weiteren Verlauf der Geschichte, nahm die Nutzerzahl kontinuierlich ab und fiel bis zu dem Zeitpunkt vor der Abschaltung, am Ende des Jahres 2000, auf nur noch 50.000.[5] Der Marktanteil fiel sogar auf zu vernachlässigende 0,0012%. Mit der Einstellung des C-Netzes, ging das Kapitel der analogen Netze in Deutschland zu Ende.
2.2.2. Mobilfunknetze 2.Generation
Die 2.Generation der Mobilfunknetze, setzte auf digitale Technik. In Verknüpfung mit dem zellularen Aufbau wurde mit GSM, ein Standard für dieses Verfahren geschaffen. Es existieren zwei Bereiche in dem GSM Standard, der GSM900 Standard, mit dem D1-, D2-Netz und dem GSM1800, mit dem E1-, E2-Netz. Die erste GSM-Lizenz wurde 1989 ausgeschrieben. Es sollten in den folgenden acht Jahren, insgesamt vier dieser bundesweiten GSM-Lizenzen vergeben werden. Dies stellt die Öffnung des deutschen Mobilfunkmarktes dar, weil das alte C-Netz von einem Monopolisten betrieben wurde, nämlich der Deutsche Telekom Mobilfunk GmbH. Die Teilnehmerentwicklung im Mobiltelefondienst ist in den Netzen der 2.Generation, abgesehen von einer Unterbrechung, bis heute kontinuierlich gestiegen. Die Störung, die ca. die Zeitspanne vom 4.Quartal 2001 bis 4.Quartal 2002 betraf hatte Auswirkungen auf alle vier Netze.[6]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Lizenzen nach dem GSM900/1800 – Standard (Stand: 25.07.03)[7]
2.2.3. Mobilfunknetze 3.Generation
Die Vergabe der deutschen Lizenzen für die 3.Mobilfunkgeneration, mit dem UMTS/IMT 2000 Standard, wurde nicht wie bei den GSM-Lizenzen per Ausschreibung vorgenommen, sondern durch eine Auktion im Jahr 2000. Die gesetzliche Grundlage für die Auktion der UMTS-Lizenzen, bildet das Telekommunikationsgesetz, kurz TKG, welches am 01.08.1996 in Kraft trat. Ist eine Beschränkung der Anzahl der Lizenzen nach §10 TKG gegeben, kann die RegTP, nunmehr Bundesnetzagentur, ein Versteigerungsverfahren oder eine Ausschreibung nach §§11(I, IV, VI) TKG vornehmen. Der §11(V) TKG besagt ergänzend, dass einer Versteigerung der Vorzug zu gewähren ist.[8]
Der Frequenzbereich für UMTS/IMT 2000-Netze beträgt 1,9 bis 2,17GHz und ist wie auch die Bereiche der GSM900/1800-Netze, international harmonisiert worden. Eine Ausnahme bilden die USA, dort kann der Frequenzbereich für den UMTS/IMT 2000 Standard nicht komplett genutzt werden, weil der Bereich von 1,8 bis 2,0GHz dem Militär, für die eigene Radar Luftüberwachung, vorbehalten bleibt.[9] Ebenfalls wurde wie schon bei den GSM-Lizenzen, eine Versorgungspflicht vom Lizenzgeber, der RegTP, mit der Vergabe der Lizenz verbunden. So sollen die Lizenznehmer 25% der Bevölkerung bis zum 31.12.2003 und 50% bis zum 31.12.2005 versorgen. Die Lizenzlaufzeit erstreckt sich über den Zeitraum bis zum 31.12.2020.[10]
Außerhalb Deutschlands, wurden in den anderen europäischen Ländern neben der Form der Auktion, auch wieder die Möglichkeit der Ausschreibung, auch „Beauty Contests“ genannt, verwendet, um die UMTS-Lizenzen zu verteilen. Die Beträge, die Unternehmen für die Vergabe der UMTS-Lizenzen bezahlten, unterscheiden sich dramatisch. Die höchsten Lizenzkosten je Einwohner, haben die sechs Bieterparteien[11], die an der deutschen UMTS-Auktion teilgenommen haben, bezahlt. Im Schnitt haben die Lizenznehmer der deutschen UMTS-Lizenzen, jeweils um 8,436 Mrd. € (16,5 Mrd. DM) bezahlt.[12]
[...]
[1] Vgl. Gabler (2005), S. 1914
[2] Vgl. Schliwka, A. (1997), S. 198
[3] Vgl. Windows-XP Hilfe- und Supportcenter
[4] Vgl. Plogmann, S. (2003), S.20ff
[5] s. Anhang: Abbildung 4: Teilnehmerentwicklung im Mobiltelefondienst nach Netzen pro Quartal
[6] s. Anhang: Abbildung 4: Teilnehmerentwicklung im Mobiltelefondienst nach Netzen pro Quartal
[7] s. Bundesnetzagentur – Digitaler zellularer Mobilfunk (2005)
[8] Vgl. Scheurle, K.-D. (2002), S.25
[9] Vgl. Plogmann, S. (2003), S.26
[10] s. Bundesnetzagentur – Digitaler zellularer Mobilfunk (2005)
[11] VIAG Interkom, T-Mobil, Mobilcom, Mannesmann Mobilfunk., Group 3G, E-Plus
[12] s. Anhang: Abbildung 5: Gesamtergebnis der deutschen UMTS-Auktion
- Citation du texte
- Robert Taboga (Auteur), 2006, Der Greenfield Approach, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120896
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