„Der totalitäre und zutiefst unmenschliche Grundcharakter des Nationalsozialismus ...
mußte wohl notgedrungen entweder zu einer völligen Integration der Kirche in dieses Herrschaftssystem
oder zur Konfrontation mit den Kräften in den Kirchen, die solche Integration
verweigerten, führen.“1 Was Andreas Lindt in dieser Aussage noch als ein „Entweder-Oder“
darstellt, muss in der evangelischen Kirchengeschichte des Dritten Reiches eigentlich als
„Und“ betrachtet werden. Der Kirchenkampf, der seine Anfänge mit der nationalsozialistischen
Machtergreifung 1933 nahm, spaltete die evangelische Kirche in Deutschland in - zunächst
- zwei Teile, die systemtreuen Deutschen Christen (DC) und die oppositionelle Bekennende
Kirche (BK).
Die vorliegende Arbeit will nun den Entstehungsprozess der Bekennenden Kirche anhand
der „Chronik der Kirchenwirren“2 nachvollziehen. Die Veröffentlichung, auch unter
dem Namen „Gotthard-Briefe“ bekannt geworden, zeichnet in akribischer Dokumentation die
Ereignisse in Staat, Partei, evangelischer Reichskirche, der Glaubensgemeinschaft Deutsche
Christen und der entstehenden Bekenntnisfront nach. Ihr Verfasser, Joseph Gauger, bemüht
sich aus journalistischem Selbstverständnis heraus um weitestgehende Neutralität und kommentarlose
Gegenüberstellung der Geschehnisse.3 [...]
1 Lindt, Andreas: Kirchenkampf und Widerstand als Thema der Kirchlichen Zeitgeschichte. In: Besier, Gerhard/
Ringshausen, Gerhard (Hrsg.): Bekenntnis, Widerstand, Martyrium. Von Barmen 1934 bis Plötzensee 1944.
Göttingen 1986, S. 85.
2 Gauger, Joseph (Hrsg.): Chronik der Kirchenwirren. Erster Teil: Vom Aufkommen der „Deutschen Christen“
1932 bis zur Bekenntnis-Reichssynode im Mai 1934 (Gotthard-Briefe, 138. Brief v. Mai 1934 – 145. Brief v.
Dezember 1934). Wuppertal-Elberfeld 1934. Die Chronik stellt eine Vielzahl verschiedener Quellen zusammen,
bei denen es sich überwiegend um Presseberichte handelt. Im Rahmen dieser Arbeit wäre es nicht möglich gewesen,
diese im Original einzusehen. Daher wird hier darauf verwiesen, dass es sich bei den angegebenen Fundstellen
lediglich um Rezitate handelt. Im Folgenden wird dies nicht mehr für den Einzelfall kenntlich gemacht.
3 Zu Joseph Gauger vgl. sowohl die biographischen Angaben von Karl Halaski in: NDB, Bd. 6. Berlin 1964, S.
97-98, als auch ausführlichere Angaben in: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon. Bd. 2, hg. von
Friedrich Wilhelm Bautz. Hamm 1990, S. 186-187.
Inhalt
1. Einleitung
2. Vorgeschichte: Die Ausgangslage der Evangelischen Kirche vor der nationalsozialistischen Machtergreifung
3. 1933 - Nationalsozialistische Machtergreifung und Klärung der Fronten in der Evangelischen Kirche
3.1 Gleiche Ziele, unterschiedliche Ansätze: Abgrenzung von den Deutschen Christen
3.2 Der Kampf um das Reichsbischofsamt und die Macht in der Reichskirche - Entstehungspunkt erster Bekenntnisopposition
3.3 Der Aufbau der Bekenntnisfront während der Machtphase der Deutschen Christen
3.3.1 Arierparagraph und Pfarrernotbund
3.3.2 Die Sportpalast-Kundgebung: Brüskierung der Opposition und Niedergang der Deutschen Christen
4. 1934 - Der Weg zur Sammlung der Bekenntnisfront
4.1 Vom Maulkorberlass zur Unterwerfung der oppositionellen Kirchenführer
4.2 Der Niederlage zum Trotz: Die Bekenntniskräfte sammeln sich
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
6.1 Quellen
6.2 Monographien und Aufsätze
7. Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
„Der totalitäre und zutiefst unmenschliche Grundcharakter des Nationalsozialismus ... mußte wohl notgedrungen entweder zu einer völligen Integration der Kirche in dieses Herrschaftssystem oder zur Konfrontation mit den Kräften in den Kirchen, die solche Integration verweigerten, führen.“[1] Was Andreas Lindt in dieser Aussage noch als ein „Entweder-Oder“ darstellt, muss in der evangelischen Kirchengeschichte des Dritten Reiches eigentlich als „Und“ betrachtet werden. Der Kirchenkampf, der seine Anfänge mit der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 nahm, spaltete die evangelische Kirche in Deutschland in - zunächst - zwei Teile, die systemtreuen Deutschen Christen (DC) und die oppositionelle Bekennende Kirche (BK).
Die vorliegende Arbeit will nun den Entstehungsprozess der Bekennenden Kirche anhand der „Chronik der Kirchenwirren“[2] nachvollziehen. Die Veröffentlichung, auch unter dem Namen „Gotthard-Briefe“ bekannt geworden, zeichnet in akribischer Dokumentation die Ereignisse in Staat, Partei, evangelischer Reichskirche, der Glaubensgemeinschaft Deutsche Christen und der entstehenden Bekenntnisfront nach. Ihr Verfasser, Joseph Gauger, bemüht sich aus journalistischem Selbstverständnis heraus um weitestgehende Neutralität und kommentarlose Gegenüberstellung der Geschehnisse.[3] So entsteht ein Bild, das weitreichenden Aufschluss gibt über den komplizierten Bildungsprozess der Bekennenden Kirche, der keiner einheitlichen Linie folgt. Zu thematisieren ist bei der Aufarbeitung dieses Prozesses zum einen die Frage nach den Beweggründen für die ideologische Distanzierung von der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK), zum anderen aber auch nach der Zielrichtung des Kirchenkampfes: Gegen wen opponierte die Bekenntnisfront? Handelte es sich lediglich um theologischen oder auch um politischen Widerstand?
Antworten darauf geben die folgenden Ausführungen zur Entstehungsgeschichte der Bekennenden Kirche. Nach einigen kurzen Ausführungen zur Ausgangsposition beginnt die Untersuchung mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten zu Beginn des Jahres 1933 und den Reaktionen in der DEK. Am Ende der Darstellung steht die Ulmer Einung vom 22. April 1934. An diesem Tag sammelt sich die zuvor unkoordinierte Opposition aus ganz Deutschland erstmals und erhebt den Anspruch, die einzig rechtmäßige Kirche in Deutschland zu sein.[4] Dieses Ereignis kann als möglicher Endpunkt des Entwicklungsprozesses gesehen werden. Eine Ausdehnung des zeitlichen Rahmens bis zu den Bekenntnissynoden im Mai 1934 in Barmen oder im Oktober 1934 in Berlin-Dahlem wäre sicherlich denkbar gewesen, denn erst hier erfolgt die wirkliche Institutionalisierung der Bekennenden Kirche[5]. Aufgrund der Vielzahl zu berücksichtigender Handlungsstränge über den Gesamtzeitraum hinweg ist dies jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich. Desweiteren werden die folgenden Ausführungen im Kapitel 4 knapper. Dies beruht darauf, dass sich die Ereignisse zwar in dieser Zeit beschleunigen, die wesentlichen Grundströmungen der BK jetzt aber weniger sichtbar sind. Daher muss mehr Wert auf das Jahr 1933 gelegt werden, in dem der Einigungsprozess ausgelöst wird.
2. Vorgeschichte: Die Ausgangslage der Evangelischen Kirche vor der nationalsozialistischen Machtergreifung
Klaus Scholder stellt die Frage danach, was die evangelische Kirche sei. Weder verfügt sie am Ende der Weimarer Republik über ein gemeinsames Oberhaupt, noch über eine einheitliche Organisation. Außerdem gehören ihr mit Lutheranern, Reformierten und Unierten unterschiedliche konfessionelle Richtungen an, die ein geschlossenes Handeln erschweren. All dies fasst Scholder unter der Bezeichnung „Gestaltprobleme“ zusammen.[6] Es kommt hinzu, dass die evangelische Kirche in insgesamt 28 Landeskirchen zersplittert ist, in denen auch 28 kirchliche Verfassungen gelten.[7] Die Stimmungslage unter Geistlichen und Gemeindegliedern ist „nationalistisch geschwängert“, der Antisemitismus nimmt zu, die Kirche findet kein positives Verhältnis zur Demokratie von Weimar. Bezüglich der Billigung rassischer Ideologien oder Gewalt sowie der Bejahung nationaler Ziele herrscht vielfach Verwirrung unter den evangelischen Theologen.[8] Zusammengenommen verringern diese Faktoren die Möglichkeit eines gezielten Einwirkens der Nationalsozialisten auf die Kirche: „Eine einheitlich organisierte Reichskirche mit Mehrheitswahl und fortschrittlichem Muster wäre zweifellos in einem Zuge von der NSDAP erobert worden; die innerkirchliche Opposition hätte dabei kaum eine Chance gehabt.“[9]
3. 1933 - Nationalsozialistische Machtergreifung und Klärung der Fronten in der Evangelischen Kirche
3.1 Gleiche Ziele, unterschiedliche Ansätze: Abgrenzung von den Deutschen Christen
Standen die offiziellen Vertreter der evangelischen Kirche dem Nationalsozialismus vor 1933 noch distanziert gegenüber, so ändert sich diese Einstellung nach der Machtergreifung im Januar 1933 zusehends. Die „nationale Erhebung“ wird nicht nur als Zukunftschance für Volk und Vaterland begriffen, sondern auch als Voraussetzung für den Aufschwung des kirchlichen Lebens und des öffentlichen Einflusses der Kirchen. Vielerorts danken die Pfarrer in Kanzelabkündigungen für die „Wende im Staatsleben“. Gleichzeitig werden allerdings auch Warnungen laut, die Kirche müsse Kirche bleiben und dürfe sich nicht einer totalen Gleichschaltung mit dem NS-Regime und dessen Ideologie ausliefern.[10]
So schreibt beispielsweise der Generalsuperintendent Otto Dibelius nach den Reichstagswahlen vom 5. März 1933, bei denen die NSDAP 44 Prozent der Stimmen erreicht, in einem vertraulichen Hirtenschreiben an die Pfarrer: „Es werden unter uns nur wenige sein, die sich dieser Wendung nicht von ganzem Herzen freuen.“ Zugleich distanziert er sich aber auch von jeder Form der politischen Religion: „Wir werden darin einig sein, daß das Evangelium im Gegensatz zu jeder menschlichen Ideologie steht, sie mag nationalsozialistisch oder sozialistisch sein, liberal oder konservativ sein...“[11] In seiner Regierungserklärung greift Adolf Hitler die Bedenken seitens der Kirchenvertreter auf und verspricht: „Die Rechte der Kirchen werden nicht geschmälert, ihre Stellung zum Staate nicht geändert.“[12]
Auf breite Zustimmung innerhalb der evangelischen Kirche stößt das Ziel des NS-Regimes, ihre Zersplitterung in die verschiedenen Landeskirchen zu beseitigen und eine einheitliche evangelische Reichskirche zu gründen.[13] Klaus Scholder stellt sogar heraus, die geplante Umwandlung des landeskirchlich gegliederten, parlamentarisch-synodal verfassten Kirchenbundes in eine einheitliche Reichskirche sei von allen Beteiligten gewollt worden.[14] Über die Art der Ausgestaltung dieser Reichskirche gehen die Meinungen hingegen weit auseinander. So ist beispielsweise für die Unierten alles andere als die bestehende Unionsverfassung undenkbar; folglich lehnen sie das Bischofsamt ab und befürworten die Beibehaltung der Synodalverfassung.[15] Diese Haltung deckt sich mit der der Reformierten.
Für die Lutheraner fordert Generalsuperintendent a.D. Zöllner hingegen am 13. April 1934: „Wir brauchen Bischöfe an der Spitze und keine Kirchenparlamente...“ Doch er sagt auch: „Keine Nachahmung staatlicher Formen!“[16] Damit erteilt er den Deutschen Christen eine klare Absage. Sie hatten bei ihrer ersten Reichstagung die Umbildung der kirchlichen Verfassung nach dem Führerprinzip sowie die „Ausmerzung aller parlamentarischen Elemente“ gefordert, denn: „Erst die Gleichschaltung von Staat und Kirche kann die unerhörte Kraftsteigerung hervorbringen, derer die Nation zur Erreichung ihrer Ziele bedarf.“[17] Hier machen die DC also bereits deutlich, dass sie gegen Eingriffe des Staates in die Kirche nichts einzuwenden haben; ja, sie fordern bereits zu diesem frühen Zeitpunkt die Einsetzung von Staatskommissaren, um die Reformation der Kirche voranzutreiben.[18] Gegen derartige Eingriffe verwahren sich diejenigen, die den Deutschen Christen nicht angehören, nachhaltig. Immer wieder betonen sie ihre Freiheit und damit die Unabhängigkeit der Kirche vom Staat.[19]
Diese unterschiedlichen Grundhaltungen sind nicht nur prägend für die erste Phase der Geschichte des Kirchenkampfes; das Eintreten für die Trennung von Kirche und Staat taucht in der Entstehungsgeschichte der Bekennenden Kirche immer wieder auf und ist somit als einer der grundlegenden Faktoren für ihre Gründung zu beurteilen. Vor allem liegt hier - in den verfassungsmäßigen Vorstellungen einer evangelischen Reichskirche und in der Frage nach der Duldung staatlicher Eingriffe in dieselbe - die grundsätzliche Trennungslinie zwischen Bekennender Kirche und Deutschen Christen.
3.2 Der Kampf um das Reichsbischofsamt und die Macht in der Reichskirche - Entstehungspunkt erster Bekenntnisopposition
Die Besetzung des Kirchenbundesamtes durch Hitlers „Bevollmächtigten für Fragen der evangelischen Kirche“, den DC-nahen Ludwig Müller, die Einsetzung August Jägers als Staatskommissar für die evangelischen Landeskirchen in Preußen und schließlich der von den Deutschen Christen forcierte Rücktritt des bekenntnisnahen Friedrich von Bodelschwingh als erstem Reichsbischof tragen Ende Juni 1933 dazu bei, die kirchliche Opposition endgültig auf den Plan zu rufen.[20] So erklärt beispielsweise am 29. Mai 1933, fünf Tage nach der Einsetzung Jägers, eine Gruppe rheinischer Theologen: „Die heilige christliche Kirche ... ist aus dem Wort Gottes geboren und hört nicht die Stimme eines Fremden. (...) ‘Geistlicher Führer‘ der Kirche ist allein Jesus Christus...“[21] Damit wenden sie sich nicht nur gegen die Umsetzung des Führerprinzips in der Kirche, sondern auch klar gegen die Eingriffe Müllers und Jägers. Von Bodelschwingh sieht in diesen Vorgängen gar eine noch viel größere Gefahr: „Während der Staat durch sein Eingreifen der Kirche zu einem heilsamen Verhältnis verhelfen will, wird durch diese Verfügung ein neuer, aber nicht heilsamer Zustand geschaffen, nämlich ein Zustand tiefer und vielleicht langdauernder Zerrissenheit. Diese Zerrissenheit wird auf das stärkste dadurch gefördert, daß alle Kommissare aus der Bewegung der DC entnommen sind.“[22] Bodelschwingh hat zu diesem Zeitpunkt also bereits erkannt, dass es aufgrund des staatlichen Agierens sowie der bekenntnisfeindlichen Grundhaltung der Deutschen Christen zu einer Abspaltung der bekenntnistreuen Gruppen kommen muss.
In einem neuerlichen Eingriff in die kirchliche Selbständigkeit setzt Hitler für den 23. Juli 1933 Kirchenwahlen an. Zuvor war am 11. Juli 1933 die Verfassung für die Deutsche Evangelische Kirche verabschiedet worden. Damit scheint Hitlers Ziel, der Zusammenschluss der DEK, zunächst erreicht. Doch seine Hoffnung erfüllte sich nicht: Nicht nur, dass das Eigengewicht der Landeskirchen längst nicht beseitigt ist, auch die Gleichschaltung der DEK soll nicht gelingen.[23] Denn zu diesem Zeitpunkt schließen sich die Gegner des staatlichen und deutschchristlichen Vorgehens erstmals zusammen: Als Gegenpol zu den Deutschen Christen in den Kirchenwahlen bildet die Jungreformatorische Bewegung die Liste „Evangelium und Kirche“, die beinahe alle nicht deutschchristlichen Gruppen vereinigt.[24] Sie tritt ein für die Abgrenzung der Kirche gegen staatliche Einflüsse und wehrt sich gegen jede Form politischer Theologie, wie der Wahlaufruf der Jungreformatorischen Bewegung vom 17. Juli 1933 verdeutlicht: „Wir kämpfen für eine junge Kirche. Politische und kirchenpolitische Reaktion dürfen in ihr keinen Raum haben. (...) Wir kämpfen für eine freie Kirche. Die Kirche muß unabhängig sein vom Staat und vom Druck aller politischen Gewalten. Wir stehen zu unserem Staat in Gehorsam und Liebe. Es geht in dieser Wahl nur um die Kirche. (...) Kirche muß Kirche bleiben.“[25] Damit konstatiert die Bewegung erstmals auch, dass es ihr lediglich um kirchliche, keinesfalls aber um staatliche Opposition geht.
[...]
[1] Lindt, Andreas: Kirchenkampf und Widerstand als Thema der Kirchlichen Zeitgeschichte. In: Besier, Gerhard/Ringshausen, Gerhard (Hrsg.): Bekenntnis, Widerstand, Martyrium. Von Barmen 1934 bis Plötzensee 1944. Göttingen 1986, S. 85.
[2] Gauger, Joseph (Hrsg.): Chronik der Kirchenwirren. Erster Teil: Vom Aufkommen der „Deutschen Christen“ 1932 bis zur Bekenntnis-Reichssynode im Mai 1934 (Gotthard-Briefe, 138. Brief v. Mai 1934 – 145. Brief v. Dezember 1934). Wuppertal-Elberfeld 1934. Die Chronik stellt eine Vielzahl verschiedener Quellen zusammen, bei denen es sich überwiegend um Presseberichte handelt. Im Rahmen dieser Arbeit wäre es nicht möglich gewesen, diese im Original einzusehen. Daher wird hier darauf verwiesen, dass es sich bei den angegebenen Fundstellen lediglich um Rezitate handelt. Im Folgenden wird dies nicht mehr für den Einzelfall kenntlich gemacht.
[3] Zu Joseph Gauger vgl. sowohl die biographischen Angaben von Karl Halaski in: NDB, Bd. 6. Berlin 1964, S. 97-98, als auch ausführlichere Angaben in: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon. Bd. 2, hg. von Friedrich Wilhelm Bautz. Hamm 1990, S. 186-187.
[4] Vgl. Gauger, Chronik, S. 180f.; Scholder, Klaus: Die Kirchen im Dritten Reich. Bd. 1: Vorgeschichte und Zeit der Illusionen 1918-1934. Frankfurt am Main 1977, S. 114.
[5] Vgl. Herbert, Karl: Der Kirchenkampf. Historie oder bleibendes Erbe?. Frankfurt am Main 1985, S. 120.
[6] Vgl. Scholder, Klaus: Über die Schwierigkeit, die Geschichte der Kirche im Dritten Reich zu verstehen. In: Röhm, Eberhard/Thierfelder, Jörg (Hrsg.): Evangelische Kirche zwischen Kreuz und Hakenkreuz. 2. Aufl., Stuttgart 1982, S. 6.
[7] Vgl. Ders., Kirchen, Bd. 1, S. 38f.
[8] Vgl. dazu Meier, Kurt: Der evangelische Kirchenkampf. Bd. 1: Der Kampf um die „Reichskirche“. Halle an der Saale 1976, S. 45; Scholder, Kirchen, Bd. 1, S. 144; Denzler, Georg/Fabrizius, Volker: Die Kirchen im Dritten Reich. Christen und Nazis Hand in Hand?. Bd. 1: Darstellung. Frankfurt am Main 1984, S. 18 sowie Herbert, Kirchenkampf, S. 37.
[9] Scholder, Kirchen, Bd. 1, S. 37.
[10] Vgl. zur Grundstimmung nach der Machtergreifung: Meier, Evangelischer Kirchenkampf, S. 77/78; Meier, Kurt: Kreuz und Hakenkreuz. Die evangelische Kirche im Dritten Reich. München 1992, S. 37 sowie Schönhoven, Klaus: Deutsche Christen und Bekennende Kirche. Der Protestantismus in der NS-Zeit. In: Die neue Gesellschaft. Frankfurter Hefte 12 (1998), S. 1090.
[11] Gauger, Chronik, S. 68.
[12] Ebd.
[13] Schönhoven, Protestantismus, S. 1090.
[14] Vgl. Scholder, Kirchen, Bd. 1, S. 394.
[15] Gauger, Chronik, S. 74.
[16] Ebd., S. 72.
[17] Ebd., S. 69.
[18] Ebd.
[19] Dafür finden sich bei Gauger verschiedene Belege: „Die Bekenntnisgrundlage und die vom Reichskanzler feierlich zugesicherte Freiheit der Kirche zum Dienst am Volk müsse erhalten bleiben.“ (GSI Zöllner, S. 72); „Zur Ausrichtung dieses Dienstes [„der nationalen und sittlichen Erneuerung unseres Volkes“] bedarf die Kirche voller Freiheit für die Entfaltung ihres Lebens und ihrer Arbeit. Sie vertraut der Regierung, die uns die feierliche Zusicherung dieser Freiheit gegeben hat.“ (Osterbotschaft des altpreußischen Oberkirchenrates, S. 74)
[20] Zu den Geschehnissen im Juni, insbesondere auch zum Tauziehen um das Reichsbischofsamt vgl. Meier, Evangelischer Kirchenkampf, S. 90-101; Herbert, Kirchenkampf, S. 51-60; Scholder, Kirchen, Bd. 1, S. 394-451.
[21] Gauger, Chronik, S. 81.
[22] Ebd., S. 88.
[23] Vgl. Herbert, Kirchenkampf, S. 61.
[24] Vgl. ebd., S. 64.
[25] Gauger, Chronik, S. 93, (Sperrung im Original).
- Citation du texte
- Sabine Balleier (Auteur), 2003, Die Entstehung der Bekennenden Kirche im Spiegel der Chronik der Kirchenwirren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12024
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