Im Jahre 186 v. Chr. wurde die staatliche Ordnung nach Auffassung des römischen Senats von einem Geheimkult, den Bacchanalien, bedroht. Verschiedene politische Maßnahmen sollten die nächtlichen Treffen mit orgiastischem Charakter unterbinden und die Teilnehmenden bestrafen. Wie sich diese Repression im einzelnen darstellte und wie es dazu kam, ist bei Livius 39, 8-18, wahrscheinlich zwischen 20 und 15 v. Chr. verfasst und durch den Senatsbeschluss in einer Inschrift von 186 im Corpus Inscriptorum Latinarum überliefert.
Ziel dieser Arbeit ist es, den von Livius verwendeten Begriff der Verschwörung (coniuratio) im Zusammenhang mit der Ausübung des Bacchus-Kultes zu bewerten und die Gefahr der Bacchanalien für den römischen Staat zu behandeln. Vor diesem Hintergrund wird auch die Frage nach der Rolle der Frau innerhalb des Kultes gestellt und ihre Verantwortung sowohl bei der Entdeckung der Bacchanalien als Gefahr für die tradierte römische Ordnung als auch für die Ausübung und Initiation der rituellen Handlungen analysiert. Dazu wird zu Beginn ein kurzer Überblick über die Entstehung der bacchischen Verehrung gegeben, worauf eine inhaltliche Darstellung der beiden genannten Quellen folgt. Im vierten Teil wird die Gefahr der Bacchanalien für den römischen Staat erläutert, um anschließend die Gegenmaßnahmen der Magistrate darzustellen. Der fünfte Teil beschäftigt sich schließlich mit der Rolle der Frauen während des Bacchanalienfrevels und in Kapitel sechs werden die zentralen Punkte der Arbeit zusammengefasst und bewertet.
Die hier unternommenen Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr wurde anhand aktueller Forschungstendenzen versucht, eine überblicksartige Behandlung des Themas zu erreichen und zu einzelnen Fragen Impulse zu geben, wobei die jeweiligen Antworten aufgrund des gefassten Rahmens der Arbeit nur angerissen werden können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ursprung und Entwicklung der Bacchanalien
3. Die Überlieferung der Bacchanalien bei Livius und im Corpus Inscriptorum Latinarum
4. Die Gefahr der Bacchanalien für den römischen Staat
4.1. Der Verschwörungsvorwurf
5. Die Gegenmaßnahmen der römischen Regierung
6. Die Rolle der Frauen während des Bacchanalienfrevels
7. Zusammenfassung
Literatur
1. Einleitung
Im Jahre 186 v. Chr. wurde die staatliche Ordnung nach Auffassung des römischen Senats von einem Geheimkult, den Bacchanalien, bedroht. Verschiedene politische Maßnahmen sollten die nächtlichen Treffen mit orgiastischem Charakter unterbinden und die Teilnehmenden bestrafen. Wie sich diese Repression im Einzelnen darstellte und wie es dazu kam, ist bei Livius 39, 8-18, wahrscheinlich zwischen 20 und 15 v. Chr. verfasst[1] und durch den Senatsbeschluss in einer Inschrift von 186 im Corpus Inscriptorum Latinarum überliefert.
Ziel dieser Arbeit ist es, den von Livius verwendeten Begriff der Verschwörung (coniuratio) im Zusammenhang mit der Ausübung des Bacchus-Kultes zu bewerten und die Gefahr der Bacchanalien für den römischen Staat zu behandeln. Vor diesem Hintergrund wird auch die Frage nach der Rolle der Frau innerhalb des Kultes gestellt und ihre Verantwortung sowohl bei der Entdeckung der Bacchanalien als Gefahr für die tradierte römische Ordnung als auch für die Ausübung und Initiation der rituellen Handlungen analysiert. Dazu wird zu Beginn ein kurzer Überblick über die Entstehung der bacchischen Verehrung gegeben, worauf eine inhaltliche Darstellung der beiden genannten Quellen folgt. Im vierten Teil wird die Gefahr der Bacchanalien für den römischen Staat erläutert, um anschließend die Gegenmaßnahmen der Magistrate darzustellen. Der fünfte Teil beschäftigt sich schließlich mit der Rolle der Frauen während des Bacchanalienfrevels und in Kapitel sechs werden die zentralen Punkte der Arbeit zusammengefasst und bewertet.
Die hier unternommenen Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr wurde anhand aktueller Forschungstendenzen versucht, eine überblicksartige Behandlung des Themas zu erreichen und zu einzelnen Fragen Impulse zu geben, wobei die jeweiligen Antworten aufgrund des gefassten Rahmens der Arbeit nur angerissen werden können.
2. Ursprung und Entwicklung der Bacchanalien
Die mystische Verehrung des Weingottes Bacchus stammt aus Griechenland, wo derselbe Gott unter dem Namen Dionysos angebetet wurde und in Italien umgangssprachlich auch unter Liber Pater bekannt war. Die Verehrung des Liber implizierte allerdings weniger ekstatische Riten als später die des Bacchus.[2] Die Ausbreitung des Bacchus-Kultes erfolgte von Griechenland über Süditalien, Etrurien bis nach Rom, wobei eine eindeutige zeitliche Einordnung nicht nur aufgrund der mangelnden Darstellung bei Livius[3] und des Fehlens weiterer Quellen, sondern auch wegen der inoffiziellen und im Verborgenen stattfindenden Ausübung des Kultes unmöglich ist. Fest steht, dass es zur Zeit des hier behandelten Senatsbeschlusses bereits Bacchanalien gab, diese aber 186 v. Chr. neue Merkmale in ihren Kulthandlungen aufwiesen. Die Verbreitung des Kultes in Süditalien wird in der Forschung oft auf die soziale Unzufriedenheit durch den Krieg mit Hannibal in Italien (218-203 v. Chr.) zurückgeführt.[4] Selbst ein 213 verfasstes Dekret zur Beschränkung fremder religiöser Praktiken konnte dieser Ausbreitung nicht entgegen wirken.[5]
Als Gründer des Bacchus-Kultes wird ein namenloser Grieche genannt, der als Wahrsager nächtliche Kulthandlungen abhielt und so den Aberglauben propagierte.[6] Während der Ausbreitung in Italien handelte es sich zunächst um einen reinen Frauenkult, in dem verheiratete Frauen als Priesterinnen auftraten. Die Kulthandlungen fanden am Tage statt und wurden an drei Festtagen im Jahr vollzogen. Die neuen Bedingungen, unter denen die Bacchanalien zelebriert wurden, führt Livius auf die Kampanerin Paculla Annia zurück, die den Kult auch für Männer öffnete – allen voran ihren Söhnen - , die Zahl der Festtage auf fünf im Monat erhöhte und die Kulthandlungen vom Tag in die Nacht verlegte.[7] Durch die gemeinsame Teilnahme von Männern und Frauen und dem verstärkten Weingenuss sei es zu sexueller Ausschweifung gekommen[8], bei der die Beziehung von Männern zu Männern im Mittelpunkt stand.
Von der ursprünglich für alle Bürger einzusehenden, eher selten vollzogenen, weiblichen Verehrung des Weingottes entwickelten sich die Bacchanalien zu einem nächtlichen, in dichten Abständen stattfindenden Mysterienkult, der Menschen unterschiedlichen Geschlechts und sozialer Herkunft offen stand. Livius bemerkt außerdem die Einzigartigkeit in der Zahl der am Kult Beteiligten und in der Betrachtung als Größtes aller römischen Übel.[9]
Die Bacchanalien waren 186 v. Chr. jedoch keine Neuheit. Diverse Anspielungen in den Plautus-Komödien weisen auf einen hohen Bekanntheitsgrad der Bacchanalien hin und erwähnen auch Details über die Ausübung des Kultes. Bacchanalien waren in Rom und in Italien wohl bekannt und wurden toleriert.[10]
3. Die Überlieferung der Bacchanalien bei Livius und im Corpus Inscriptorum Latinarum
Livius Darstellung kann in sechs Teile gegliedert werden: 1. Der griechische Ursprung der Bacchanalien und Andeutungen über die aus römischer Sicht verwerflichen Seiten des Kultes, 2. Die Geschichte der Aufdeckung des Bacchanalienfrevels durch Aebutius und Hispala Faecenia, 3. Die Maßnahmen des Senats, 4. Die Rede des Consuls Sp. Postumius Albinus in der Volksversammlung, 5. Erläuterungen zu den Repressionsmaßnahmen, 6. Wiederholungen der Beschlüsse aus Senat und Volksversammlung und die Belohnung Aebutius’ und Hispala Faecenias.[11]
Im Gegensatz zum formalen Text des Senatsbeschlusses der Inschrift legt Livius Wert auf eine ausschmückende und moralische Formulierung der Ereignisse, die auch Details des Kultes wie z. B. die Angabe des Ortes (am Aventin, dem Hang zum Tiber, bzw. in einer sich dort befindenden Höhle)[12] oder die äußere Erscheinung der Teilnehmer (fliegendes Haar, nicht verlöschende Fackeln, tanzen zu fremdartiger Musik)[13] mit einschließt.
Im Mittelpunkt stehen die Geschichte um P. Aebutius und Hispala Faecenia und die Rede des Consuls. Bei ersteren handelt es sich um ein Liebespaar. Der aus dem Ritterstand stammende Aebutius soll auf Initiative seines Stiefvaters T. Sempronius Rutilius von seiner Mutter Duronia in die Bacchanalien eingeweiht werden, um auf diese Weise um sein Vermögen gebracht zu werden. Da T. Sempronius Rutilius seinen Unterhaltszahlungen als Stiefvater nicht ausreichend nachgekommen war, will er mit der Verwicklung seines Sohnes in die Verbrechen der Bacchanalien einem gerichtlichen Vorgehen des Aebutius gegen die fehlende Unterhaltsleistung vorbeugen.[14] Die freigelassene Sklavin und Prostituierte Hispala Faecenia warnt ihren Geliebten Aebutius vor der Einweihung in den Mysterienkult, da sie als junge Frau selbst Mitglied des Kultes wurde und die Gefahr der dort stattfindenden Handlungen kennt. Aebutius lehnt daraufhin die Aufnahme in die Bacchanalien ab und flüchtet zu seiner Tante Aebutia, die ihm zum Vorsprechen beim Consul rät. Dieser läd nach Aebutius’ Bericht Hispala Faecenia vor, erfährt mit Hilfe seiner Schwiegermutter Sulpicia das Ausmaß der bacchischen Riten und ergreift entsprechende Gegenmaßnahmen. In einer Rede vor dem Senat richtet sich der Consul gegen die Verkehrung der römisch-tradierten Religion und stellt die gesellschaftliche Gefahr dar, die durch das Praktizieren fremder Kulte entstehe. Insofern sieht er sich gezwungen, strikte Maßnahmen zu ergreifen und ein klares Reglement für die Ausübung der Bacchanalien zu treffen: Anhänger des Kultes erhalten eine Gefängnisstrafe, aktiv an den Verbrechen der Bacchanalien Beteiligte werden mit dem Tod bestraft. Sämtliche Heiligtümer der Bacchus-Mysterien sollen zerstört werden. Das Feiern der Bacchanalien wird in der Teilnehmerzahl auf fünf Personen begrenzt (drei Frauen, zwei Männer) und erlaubt keine Strukturen zur Organisation der Gruppe.
[...]
[1] Cancik-Lindemaier, Hildegard: Der Diskurs Religion im Senatsbeschluss über die Bacchanalia von 186 v. Chr. und bei Livius (B. XXXIX), in: Geschichte-Tradition-Reflexion. Festschrift für Martin Hengel zum 70. Geburtstag, hrsg. v. Hubert Cancik u.a., Bd. II: Griechische und Römische Religion, Tübingen 1996, S. 86.
[2] Gruen, Erich S.: The Bacchanalian Affair, in: ders.: Studies in Greek Culture and Roman Policy, Cincinnati Cl assical Studies, N.S. 7, Leiden/NY/Kopenhagen/Köln 1990, S. 39.
[3] Liv. XXXIX 8, 3 – 9, 1.
[4] Nippel, Wilfried: Orgien, Ritualmorde und Verschwörung? Die Bacchanalien-Prozesse des Jahres 186 v. Chr., in: Ulrich Manthe, Jürgen v. Ungern-Sternberg: Große Prozesse der römischen Antike, München 1997, S. 71 ; Gruen, S. 39; Rouselle, Robert: Persons’s in Livy’s Account of the Bacchic Persecution, in: Carl Deroux (Hg.): Studies in Latin Literature and Roman History V, Brüssel 1989, S. 57.
[5] Gruen, S. 39.
[6] Liv. XXXIX 8, 3-4.
[7] Liv. XXXIX 13, 8-9; Kraemer, Ross Shepard: Her Share of the Blessings. Women’s Religions Among Pagans, Jews and Christians in the Greco-Roman World 1993, S. 43.
Kraemer, S. 43.
[8] Liv. XXXIX 8, 6; Kowalewski, Barbara: Frauengestalten im Geschichtswerk des T. Livius, in: Beiträge zur Altertumskunde hrsg. v. M. Erler, D. Gall u. a., Bd. 170, München/Leipzig 2002, S. 255.
[9] Liv. XXXIX 16, 2.
[10] Nippel, S. 71; Gruen, S. 50, 51.
[11] Vgl. Cancik-Lindemaier, S. 86-87.
[12] Liv. XXXIX, 11,5; 12,1; 12,4; 13,12.
[13] Liv. XXXIX 13,12; 8,8; 10,7.
[14] Kowalewski, S. 257.
- Quote paper
- Chrstiane Baltes (Author), 2005, Die Bacchanalien und der Bacchanalienfrevel 186 v. Chr. , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119813
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