Behinderung, was ist das, wie gehe ich damit um? In diesem neu überarbeitet vorliegenden Buch habe ich versucht diese Fragen klar zu benennen und in einer verständlich Form darzustellen; dabei wurden in verständlichen Sätzen medizinische Erkenntnisse (nur für Laien, nicht für Fachleute) erläutert; es ist nicht immer möglich, medizinische Fachausdrücke nicht zu verwenden, sie wurden jedoch erklärt, siehe Glossar. Psychische Probleme behinderter Menschen wurden in ihren unterschiedlichsten Formen beschrieben. Wissen heißt mich auch verstehen. Nur wenn man etwas weiß, kann man auch entsprechend agieren.
Die Problematik kann nur verdeutlicht werden, wenn psychologische und soziologische Einflüsse und Überlegungen nicht übergangen werden. So habe ich die psychologisch-soziologischen Aspekte zur Problematik der Randgruppen aufgenommen, denn Behinderte werden den Randgruppen unserer Gesellschaft zugeordnet.
Die ersten Kapitel dieses Buches setzen sich mit den unterschiedlichsten Behinderungsformen, den Aspekten, Krankheitsbildern und Hilfsangeboten auseinander. Darauf aufbauend werden dann die Probleme beleuchtet, Schwierigkeiten konkretisiert; deshalb werden an unterschiedlichen Stellen die Probleme und Schwierigkeiten im Alltag dargestellt. Behindertes Leben meint zunächst immer Behinderte, die in der Lage sind, für sich selbst zu denken, zu handeln und sich im Wesentlichen selbst zu versorgen.
Um diese Gruppe von „selbständigen“ Behinderten geht es mir primär, denn sie lebt viel zu häufig zurückgezogen im „stillen Kämmerlein“, frustriert, deprimiert und einsam.
Leben und nicht gelebt werden ist einer dieser wegweisenden Grundgedanken dabei. Unsere Umwelt ist in der Regel nicht an der Behinderung schuld; unser Leben spielt sich nicht in der Vergangenheit, sondern in der Gegenwart ab; wenn Berührungsängste abgebaut werden, dann können wir alle miteinander leben, einfach nur leben, denn dann wird aus dem ICH ein DU, und aus dem DU wird ein tragkräftiges WIR.
Dieses Buch versucht Probleme zu benennen und Fragen neu aufzuwerfen; wenn wir alle mehr Geduld, Gelassenheit, Ausdauer und Durchstehvermögen einüben, können wir besser miteinander umgehen; ich wünsche von Herzen, dass neue Informationen, Perspektiven, Anregungen, Hinweise und neuer Mut dazu beitragen den Umgang mit Behinderten zu erleichtern und die Bereitschaft gewachsen ist, intensiver und auch bewusster auf uns Behinderte zuzugehen!
Gottes Segen beim Lesen!
Vorwort
In einem Supermarkt spielt sich folgende Szene ab: Ich sitze in meinem Rollstuhl, kann einen Artikel wegen der immensen Höhe nicht erreichen und spreche eine Kundin, die neben mit steht an. „Guten Morgen! Können Sie mir bitte helfen?“ Erröten, Erblassen und weg ist sie, die Kundin.
Solche Reaktionen, die von einer deutlichen Unsicherheit im Umgang mit Behinderten zeugen, sind nicht ungewöhnlich und leider schon an vielen Stellen schon so alltäglich geworden, dass von fast niemandem wahrgenommen werden. Eine andere Situation: Ich stehe an einer Kasse, um meinen Einkauf zu bezahlen. Natürlich hat der Supermarkt eine Kasse mit einem behindertengerechten Zugang mit einem großen Hinweisschild das über dem Kassengang befestigt ist, nur leider ist die Kasse nicht besetzt, nicht in Betrieb, wird nie genutzt. Auf meinen Hinweis, dass es doch recht schwierig ist, den Einkauf über die Kassiererin hinweg zur Nachbarkasse zu reichen, und der damit verbundenen Bitte, endlich Abhilfe zu schaffen, wird mir von der Filialleitung eine entsprechende Veränderung zugesagt. Nichts tut sich. Auch die entsprechende Konzernleitung zeigt Verständnis und ist bemüht, sofort die Problematik zu überprüfen und eine entsprechende Korrektur vorzunehmen, sodass sich auch Rollstuhlfahrer anstellen und ganz normal abkassiert werden können. Nichts geschieht. Meine erneute Bitte im Markt führt zu einer interessanten Reaktion der Kassiererin: „Hahaha, behindertengerechten Kasse! Sie können doch bei mir bezahlen!“
Solche Erfahrungen tun weh, denn nicht immer ist defensives Verhalten gegenüber Behinderten nonverbal, sondern wird gelegentlich auch sehr massiv und fast schon brutal und unmenschlich kommentiert. Ein letztes Beispiel will ich an dieser Stelle noch beschreiben:
Es ist schon einige Zeit her, als ich mit meinem Sohn in Frankfurt/Main zu einem Flohmarktbesuch gewesen war. Wir bummelten so am Main entlang, als wir eine Stelle erreichten, an der wir mit dem Rollstuhl nicht weiter kamen. Wir baten den Aussteller: „Können Sie bitte die Kiste zur Seite schieben, damit wir durch können?“ Die Antwort: „Dieser Durchgang ist nur für Menschen!“
Bis zu diesem Zeitpunkt war mir noch nicht klar gewesen, dass ich als Behinderter nicht zu den Menschen gehörte. Was ich aus der Sicht dieses Menschen war, sagte er allerdings nicht. Natürlich stellt sich hier die Frage nach dem Grundgesetz, wenn schon im 1. Artikel, dem 1. Absatz steht[1], dass „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt“. Im Artikel 3, Absatz 1 heißt es dann „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“[2].
Wie verletzend und menschenverachtend solche Bemerkungen sind, brauche ich sicher nicht näher beschreiben und zu betonen, denn ich bin überzeugt davon, dass der Hinweis darauf, „wie würde sich ein Nichtbehinderter“ fühlen, wenn das zu ihm gesagt würde, völlig ausreicht.
Wen wundert es da noch, wenn Behinderte häufig aggressiv reagieren? Angst und Unsicherheiten auch auf Seiten der Behinderten vor solchen Verletzungen sind fast immer die Ursache solchen Verhaltens. Darum habe ich auch dieses Buch geschrieben. Es soll dazu beitragen, dass Behinderte und Nicht-Behinderte leichter und besser miteinander umgehen können, einander besser verstehen. Es muss doch möglich sein, dass das „Miteinander“, das in den verschiedensten Formen (Rollstuhlbilder, Menschen die links und rechts einen Behinderten unterhaken, farblich verschieden dargestellt, unter anderem auch vom Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland) propagiert wird, nicht nur eine Feigenblattfunktion hat, denn „tapezierte Litfasssäulen“ und gedruckte Plakate ändern nichts, sie bleiben im Regelfall stumm – und wenig oder sogar überhaupt nicht beachtet, leider!
Persönlich erschütternde und schmerzhafte Erfahrungen haben mich dazu veranlasst, dieses Buch zu schreiben. Ich möchte hier noch ein letztes Beispiel anfügen: Praktizierende Christen werden an vielen Stellen in ihrem Leben belächelt. Nicht immer ist es leicht, das alles zu ertragen. Gelegentlich geht das aber über Lächeln hinaus, wie ich erst wieder während der Erarbeitung dieses zweiten Buches erleben musste. Aus dem Nichts heraus kam ein Moslem auf mich zu gerannt, schlug mir mit der Faust an den Hals, und beschimpfte mich auf übelste Weise; ich war ihm, seiner Frau und seinem Sohn, nach seiner Einschätzung beim überqueren eines Zebrastreifens zu nahe gekommen, habe ihn behindert. Wortlos nahm ich diese Schläge hin. Die Heilige Schrift macht uns aber klare Vorgaben, wie das Leben eines Christen gestaltet werden muss, wie die Schwerpunkte zu setzen sind und worauf es in letzter Konsequenz ankommt.[3]
In dem nun vorliegenden Buch habe ich versucht die Ursachen, die zu Behinderungen führen zu benennen und sie auch verständlich darzustellen; sie werden in verständlichen Sätzen nach medizinischen Erkenntnissen erläutert (nur für Laien, nicht für Fachleute); dabei ist es nicht immer möglich, medizinische Fachausdrücke nicht zu verwenden, die ich dann jedoch alle in ihrer Bedeutung erklärt habe (Glossar). In einem weiteren Schritt werden dann auch die psychischen Probleme behinderter Menschen in den unterschiedlichsten Formen und Erscheinungsbildern aufgenommen, beschrieben und veranschaulicht, um so den Weg zu einem miteinander zu ebnen. Wissen heißt mich auch verstehen. Nur wenn ich etwas weiß, es verstehe, kann ich auch entsprechend agieren.
Nur alle diese Überlegungen reichen nicht aus, um die Problematik insgesamt zu verdeutlichen, wenn psychologische und soziologische Einflüsse und Überlegungen zu kurz kommen oder gar übergangen werden. Es ist daher für mich unmöglich gewesen, die psychologisch-soziologischen Aspekte zur Problematik der Randgruppe zu übergehen, denn wir Behinderte werden den Randgruppe unserer Gesellschaft zugeordnet.
Die beiden ersten Kapitel dieses Buches setzen sich aus diesem Grund mit den unterschiedlichen Behinderungsformen, den verschiedenartigen Aspekten, Krankheitsbildern und möglichen Hilfsangeboten auseinander. Auf diesen grundlegenden Informationen aufbauend versuche dann die Problematik des betroffenen Menschen zu beleuchten, Schwierigkeiten zu konkretisieren, möglich Wege aufzuzeigen und mutig nach vorne zu schauen und das Leben mit allen seinen Schwierigkeiten in „Angriff“ zu nehmen.
Um aber mit dem Begriff „Behindert“ arbeiten zu können, den dahinter stehenden Aussagen und der Gleichstellung mit der gängigen Formulierung: „Wer behindert ist, ist nicht normal“ umgehen zu können, ist ein kleiner Exkurs zum Verständnis „Was ist normal“ oder wird in unserer Gesellschaft als normal angesehen, notwendig. Aus diesem Grund beginnt dieses Buch in seiner ersten Fragestellung mit diesem Exkurs.
Eine letzte, aber von eminenter Wichtigkeit ist für mich die Perspektive, der Leserin und dem Leser in einer nachvollziehbaren Darstellung begreiflich zu machen, dass behindertes Leben nicht mehr oder weniger Probleme beinhaltet, als das nicht- behinderte Leben, das eigene Leben. Diese Gemeinsamkeit in der Problematik, aber Gegensätzlichkeit im Alltag, hat mich immer wieder dazu veranlasst, genauer die Schwierigkeiten zu beschreiben und ausführlich darzustellen, als ich es eigentlich geplant hatte. Wenn ich von behindertem Leben spreche, dann meine ich in der Regel immer die Behinderten, die in der Lage sind, für sich selbst zu denken, zu handeln und sich im Wesentlichen selbst zu versorgen, auch wenn in dem einen oder anderen Kapitel die Behinderungsbilder - und Felder aufgezeigt werden, die die totale Hilflosigkeit der Menschen darstellen, diese Menschen für Vorurteile und Witze missbraucht werden. An solchen Stellen wird dann immer wieder deutlich, dass wir alle zwar unter dem gleichen Himmel leben, haben nicht alle den gleichen Horizont haben.
Um diese Gruppe von „selbständigen“ Behinderten geht es mir primär, denn sie lebt ebenfalls leider viel zu häufig zurückgezogen im „stillen Kämmerlein“, frustriert, deprimiert und einsam.
Ich habe deshalb für mich persönlich das ehrgeizige Ziel, auch den Behinderten zu zeigen, dass eben auch ein Leben mit Behinderung ein wunderschönes und erfülltes Leben sein kann und auch dann ist, und zwar immer dann, wenn man es selbst in die Hand nimmt. Leben und nicht gelebt werden ist einer dieser wegweisenden Grundgedanken dabei. Ich habe mir das persönliche Ziel gesteckt, jedem isolierten Behinderten Mut zu einem neuen Leben, mit einem neuen, ganz persönlichem Selbstverständnis machen und endlich aus der Schmollecke herauszukommen; die Welt ist schön und die Menschen sind besser als wir oft glauben; wir müssen begreifen, dass meine Umwelt in der Regel nicht Schuld an meiner Behinderung ist; mein Blick muss nach vorne ausgerichtet sein, und mein Leben spielt sich nicht in der Vergangenheit ab, sondern in der vor mir liegenden Gegenwart; die anonymen Alkoholiker sagen das so: Ich lebe nicht in der Vergangenheit und nicht in der Zukunft. Ich lebe heute! Wenn auf beiden Seiten Berührungsängste abgebaut werden, dann können wir alle miteinander leben, einfach nur leben, trotz der Behinderung, bzw. der Nicht-Behinderung, denn dann wird aus dem ICH ein DU, und aus dem DU wird ein tragkräftiges WIR.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Mein ganz persönliches Ziel ist in diesem Buch Probleme zu benennen und Fragen neu aufzuwerfen, denn leider schauen immer noch viele Menschen weg oder sie haben zwischenzeitlich gelernt sie „Fern zu sehen“; deshalb appelliere ich aus diesem Grund an Sie, jeden Einzelnen, um mehr menschliches Miteinander im täglichen Leben; wenn wir alle mehr Geduld, Gelassenheit, Ausdauer und Durchstehvermögen einüben, können wir besser miteinander umgehen;
ich bin nicht bereit, Aussagen im Bezug auf die Behinderung stehen zu lassen, die eine gewisse Endgültigkeit beinhalten. Oft heißt es: Es ist nichts mehr zu machen; nein dann ist noch viel zu tun! Oft heißt es da kann man nicht mehr tun; nein, da ist dann noch viel zu machen!
Darum möchte ich Ihnen meine Gedanken dazu vorzustellen und Sie, liebe/r Leser/in in der Konsequenz einerseits für die dargestellte Problematik sensibilisieren und andererseits dazu ermutigen, Mut und Kraft auch in schwierigen Lebenssituationen aus dem Glauben zu schöpfen. Wir dürfen viel mehr Vertrauen und auch Zuversicht in die göttliche Führung haben, als wir bereit sind zu haben, denn wir können, dürfen sollen einen vertrauensvolles Miteinander mit unserem lebendigen Gott haben; wenn uns das gelingt, diese Gedanken im Alltag umzusetzen, dann tragen wir Mitverantwortung an der Schöpfung und gestalten in gewisser Weise sogar dabei mit!
Kapitel 1 Was versteht man unter Behinderung? Begriffserklärung mit entsprechenden Beispielen
Alle sprechen von Behinderung, an vielen Litfasssäulen kann man das Wort „Behinderung“ lesen, doch genau sagen, was es eigentlich bedeutet, kann fast niemand; es gibt einen so schönen und wahren Satz, den ich bei einer Einrichtung des Diakonischen Werkes gelesen habe, der leider mit der Realität und dem Verhalten der Menschen in jener Einrichtung nicht viel zu tun hat: Behindert ist man nicht, sondern behindert wird man!
Normativität und / oder Normalität
Vorurteile sind ein Bestandteil des stereotypen Wahrnehmungsmusters unserer Gesellschaft, richten sich auch gegen Behinderte, und werden von den Kindern im Laufe des Hineinwachsens in unsere Gesellschaft erlernt. Ganz besonders deutlich und anschaulich wird dieser Lernprozess bei der Betrachtung unserer Kinofilme und oder auch der Märchen. Hier wird das Böse unproportional hoch über die körperliche Abweichung dargestellt. So ist die Hexe in „Hänsel und Gretel“ buckelig und hässlich. Im Struwwelpeter werden Konrad die Daumen abgeschnitten, weil er das Daumenlutschen nicht lässt.
Behinderte widersprechen damit der Normalität, allerdings gesellschaftlich bedingt, und nicht naturgegeben. Aus diesem Grund unterscheidet sich das Selbstverständnis vieler Behinderter von dem der Bevölkerungsmehrheit. Behinderte müssen also lernen, ihren persönlichen Eigenwert zu erkennen, und sich nicht als reparaturbedürfte Lebewesen, als eine Panne der Natur verstehen, sondern als normales Individuum zu sehen.
„Behinderung: Eine auf eine Beschädigung oder Beeinträchtigung zurückgehende Benachteiligung, die einen bestimmten Menschen teilweise oder ganz daran hindert, eine Rolle auszufüllen, die für ihn nach Alter und Geschlecht und sozio - kultureller Faktoren normal wäre.“[4]
„Wir haben unsere eigene Kultur. Wir sind stolz auf das, was wir sind. Wir sind mutig, stark und schön.“[5]
Im ersten Zitat ist von Beschädigung, Beeinträchtigung, Benachteiligung und
hindern die Rede, also durchweg Ausdrücke, die negativ belegt sind und
etwas Fehlendes, und zwar schmerzlich Fehlendes, verdeutlichen. Dieses Fehlende ist umso schmerzlicher, als es dem betreffenden Menschen seine Normalität raubt. Normalität also scheint das Maß des Lebenserfolgs zu sein.
Das zweite Zitat besteht im Wesentlichen aus vier üblicherweise positiv belegten Adjektiven; mit keinem Wort wird hier von Normalität gesprochen, denn der Mensch, der dieses sagt, vergleicht sich nicht mit Mitmenschen gleichen Alters, Geschlechts oder sozio - kulturellen Hintergrunds. Die Behauptung besteht exklusiv für die betreffende Gruppe und nur für sie beansprucht sie Gültigkeit.
Beide Aussagen haben auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun; dennoch beziehen sich beide Aussagen auf Behinderung.
Wie kann das sein?
Um weiter in die Problematik einsteigen zu können, ist eine Klärung in Richtung „Normalität, Normativität und Behinderung erforderlich. Ich möchte deshalb versuchen darzustellen, wie Behinderung entgegen der Normalität definiert wird, was einen behinderten und im Gegenzug dazu einen normalen Körper ausmacht. Ich möchte dabei bestimmenden, aber verschiedenen Konzepten von Behinderung und Normalität nachgehen. Da die beiden zitierten Ausdrücke über Behinderung zu unterschiedliche Aussagen führen, möchte ich in einem weiteren Schritt klarstellen, wie diese unterschiedlichen Konzepte zustande kommen können, wie sie sich bilden konnten und wo der Hintergrund und die Motivation liegen. In einem letzten Schritt in dieser Fragestellung werde ich mich auf völlig neue Denkformen von Behinderung und damit von Körpernormen einlassen und Spekulationen über eine mögliche zukünftige Körpernorm formulieren.
Wie können sich Körpernormen verändern?
Anne Waldschmidt unterscheidet in ihren Gedanken zwei Formen von Normalität: Sie spricht von der
- normativen Norm und der
- normalistischen Norm.
Wird die Normalität mit dem Normativen gleichgesetzt, dann ist das Normalsein ein Verhalten, das sich an geltenden Normen ausrichtet. Es handelt sich dabei also um die so genannten normativen Normen.
Die normativen Normen sind in folge dessen Normen, die von außen vorgegeben/gesetzt sind und damit für den Einzelnen bestimmend sind. Diese Normen spiegeln sich dann in sozialen, ethischen, juristischen Normen wieder, nehmen Einfluss bis hin zu den gültigen gesellschaftlichen Regeln und Erwartungshaltungen. Kennzeichnend für alle diese Normen ist, dass diese gegenüber dem einzelnen Menschen durchgesetzt werden sollen und ihre Einhaltung durch unsere Gesellschaft „überwacht“ wird. Damit wird deutlich, dass es Kontrollmechanismen gibt, die für die Einhaltung der normativen Normen sorgen, verantwortlich zeichnen.[6] Werden diese Normen nicht eingehalten, dann folgen Strafen und Sanktionen, denn sonst wäre das Ziel dieser Normen, die Herstellung einer Konformität nicht erreichbar. Damit wird aber gleichzeitig deutlich, dass es sich bei den normativen Normen um ein eher stabiles „Prinzip“ handelt, denn normative Normen ändern sich nicht ständig und geben damit eine gewisse Stabilität.
Da sich die Gesellschaft der heutigen Zeit jedoch spürbar weniger auf die herrschenden Normen, sondern deutlich mehr auf die statistische Normalität bezieht, wird der soziale Zusammenhalt über den Durchschnitt hergestellt; deshalb handelt es sich hierbei um die so genannten normalistischen Normen.
Normalistische Normen entstehen im „Vergleich der Menschen untereinander vor dem Hintergrund eines Maßstabes.“[7] Es wird sofort deutlich, dass diese Normen anders gesetzt sind. Im Vordergrund steht hier zunächst der Einzelne, der sich dann allerdings im Vergleich zu den anderen Menschen und dem daraus resultierenden Maßstab sieht. Damit steht „nicht das regelgerechte Benehmen des Einzelnen, sondern eher das regelmäßige Verhalten der Masse“[8] im Vordergrund, an dem sich der Einzelne orientiert. Die quantitative Mehrheit wird somit zum Vergleichspunkt. Sie setzt die Norm für das Aussehen und das Verhalten. Wenn die normale Mitte durch die „Menge“ hergestellt wird, dann bedeutet das, dass es sich hierbei um einen dynamischen Prozess handelt, handeln muss, denn eine so entstandene Mitte ist veränderbar. Natürlich verändern sich „aktuelle“ Trends oder Verhaltensweisen einer Gesellschaft nicht plötzlich, dennoch ist dieser Typ als dynamisch zu bezeichnen, da grundsätzlich Veränderungen und Verschiebung in jede Richtung möglich sind.
Waldschmidt verweist an dieser Stelle auf Durkheim.
Emile Durkheim führte die statistische Normalität ein. „Als normal bezeichnete er alle diejenigen Phänomene, die allgemein in der Gesellschaft vorkommen.“[9] Das hat zunächst zur Konsequenz, dass alle, wenn auch abweichenden Verhaltensweisen als normal zu bezeichnen sind. „Den entscheidenden Indikator, ob eine bestimmte Abweichung als normal oder pathologisch anzusehen ist, stellt ihr jeweiliger prozentualer Anteil am sozialen Geschehen dar.“[10] Das bedeutet, dass die Häufigkeit einer Abweichung in einer Gesellschaft darüber entscheidet, ob diese noch als normal oder als pathologisch (krankhaft) anzusehen ist. Aus dieser Erkenntnis folgen natürlich sofort die Fragen: Wo und wie werden die Grenzen zwischen „normal“ und „abweichend“ gesetzt? Hofstra gibt auf diese Frage eine Antwort: „Die Unterscheidungen zwischen normal und abweichend beständen aus einer Vielzahl von Übergängen und gäben mehr eine Richtung an als einen fixierbaren Punkt.“[11]
Als erstes Ergebnis bleibt an dieser festzuhalten, dass es zwei unterschiedliche Arten von Normen gibt. Zum einen gibt es „normative Normen“ und zum anderen gibt es „normalistische Normen“[12]. Normativität und Normalität unterscheiden sich entscheidend in der Reihenfolge. Normativität setzt eine von außen gesetzte Regel voraus und führt dann zu einem Verhalten vieler Menschen. Normalität setzt das gleiche Verhalten vieler Menschen voraus und führt dann zu einer Norm. Das bedeutet nicht, dass es keine sozialen Normen mehr gibt. Dennoch lässt sich festhalten, dass sich eine statistische Normalität herausgebildet hat, die das Verhalten der Gesellschaft neben der Normativität bedeutend beeinflusst. Was bedeutet diese Erkenntnis für die Problematik der Behinderung?
Von Behinderung spricht man immer dann, wenn Menschen wegen einer geistigen, körperlichen oder seelischen Veränderung (Defizit) nicht mehr selbstständig am Alltagsleben teilhaben kann, es sich um eine Beeinträchtigung handelt, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig ist; dabei spielt es keine Rolle, ob diese Behinderung von einem Unfall oder in einer Krankheit als Ursache begründet ist; auch die angeborene Behinderung spielt dabei keine Sonderrolle. In Deutschland leben rund 6,7 Millionen mit Schwerbehinderung, das heißt, mit 50% oder auch einem höheren Grad an Behinderung. Hinzu kommen etwa 1,7 Millionen mit geringeren Beeinträchtigungen. Bei der überwiegenden Mehrheit waren Krankheiten oder Unfälle die Ursache. Das kann jeden einzelnen Menschen zu einem x-beliebeigen Zeitpunkt treffen.
Hier stellt sicher auch die Frage nach der Häufigkeit von behinderten Menschen;
Eine solche Statistik erfasst allerdings nicht alle Personen, die die den rechtlichen Status eines Schwerbehinderten (Behinderungsgrad mindestens 50 %) und den damit verbundenen Schwerbehindertenausweis nach den Kriterien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales[13] auf Antrag erhalten könnten, sondern nur solche, die ihn erfolgreich beantragt haben. Weil es keine „Meldepflicht“ für Behinderungen gibt, lässt sich die tatsächliche Zahl der Menschen mit Behinderung im oben genannten Sinn nur schätzen, wobei häufig die Zahl von 10 Prozent der Gesamtbevölkerung genannt wird. Nationale und internationale Schätzungen divergieren erheblich, da eine einheitliche und international verbindliche Definition von „Behinderung“ nicht existiert.
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes lebten 2003 (Stand 31. Dezember) in Deutschland 6.639.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Ein hoher Anteil von ihnen (52 Prozent) sind ältere Menschen über 65 Jahre. Jeweils 22 Prozent umfassen die Altersgruppen von 55 bis unter 65 Jahre und von 25 bis unter 55 Jahre. Die restlichen 4 Prozent sind unter 25 Jahre alt. 68 Prozent der Behinderungen werden von dieser Statistik als „körperliche Behinderung“ und 17 Prozent als „geistig-seelische“ Behinderung eingeordnet. 84 Prozent der Behinderungen seien durch Krankheit, zwei Prozent durch Unfall erworben.
Der Begriff „Behinderung“
„Der ist doch behindert.“ Ein Satz, den man täglich hören kann, unabhängig von der Personengruppe. Schüler sagen diesen oder ähnliche Sätze, genau wie mancher Erwachsene schon den Ausdruck gebraucht hat: „So ein Idiot, ist der behindert?“ Es mag sein, dass solchen Sätzen meist eine besondere Situation vorausgegangen ist. Vielleicht wurde einem Autofahrer gerade die Vorfahrt genommen, so dass er sich sehr darüber ärgert und an der Fahrzeugführungsfähigkeit des Anderen gezweifelt hat, ihm die Rolle eines Behinderten zuschreibt, der dann seiner Ansicht nach nichts im Straßenverkehr zu suchen hätte.
Deutlich wird an dieser Stelle, dass der Ausdruck „behindert“ an vielen Stellen negativ konotiert ist und „behindert“ meist im Sprachgebrauch mit „geistig- behindert“ gleichgesetzt wird.
Was steckt jedoch wirklich in diesem Begriff, diesem Ausdruck, der für eine Gesellschaft und deren Sprachgebrauch alltäglich geworden ist?
Folgt man den Ausführungen Felkendorffs, so stellt man fest, dass es nicht leicht ist, eine Definition für den Begriff „Behinderung“ zu finden. Es gibt viele unterschiedliche Versuche das „Phänomen der Behinderung“ zu beschreiben.
Felkendorff verdeutlicht dies an wenigen Beispielen: Unterschiedlichste Menschen werden als „behindert“ bezeichnet, obwohl die genannten Personengruppen nicht einmal identisch sind. Genannt seien an dieser Stelle Ausdrücke wie „Menschen mit einer Beeinträchtigung“, „Menschen mit einer Behinderung“ oder auch „Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.“[14] Behinderung wird demzufolge als ein lockerer Oberbegriff, „der sich auf eine bunte Mischung von unterschiedlichen körperlichen und kognitiven Merkmalen bezieht, die oft nichts anderes gemeinsam haben als das soziale Stigma der Begrenzung, Abweichung und Unfähigkeit“ (Waldschmidt:13), gebraucht.
Worin diese Gruppen übereinstimmen, ist, dass sie „als Opfer dessen, was die Soziologie als ‚soziales Problem‘ bezeichnet“[15] gelten.
Dennoch oder gerade in diesem Bewusstsein um die Schwierigkeit des Begriffes gebraucht Felkendorff den Begriff der Behinderung.
Wichtig ist seiner Ansicht nach, dass man sich der Argumente, die gegen eine Verwendung des Begriffes „Behinderung“ sprechen, bewusst ist. Es handelt sich hierbei um das Argument der Stigmatisierung, das Argument des ungerechtfertigten Essenzialismus (ungerechtfertigte Hauptsächlichkeit), das Argument der Defizitarität (Mangel), das Argument der Arbitrarität (der Begriff ist eine Konstruktion die bloßer Willkür der definierenden Instanzen entspringt), das Argument der Individualisierung, das Argument der segregativen (absondernde, trennende) Wirkung, das Argument des potentiellen Missbrauchs durch Professionelle, das Argument des Determinismus und das Argument der Überforderung.[16] Der Autor betont an dieser Stelle ausdrücklich, dass mit den angeführten Argumenten bei weitem nicht alle Argumente, die gegen den Gebrauch angeführt werden könnten, genannt seien. Das Bewusstsein über die Problematik des Begriffes wäre anhand der Anführung der Argumente bereits geschärft.
Die Reaktionen, die auf die Argumente gegen den Gebrauch des Begriffes „Behinderung“ folgen, subsumiert Felkendorff als vier große Strategien. Es handelt sich um folgende Strategien:
1) Betonung der Relativität, 2) Redefinition (Rückerklärung), 3) Substitution und 4) Ersatzlose Aufhebung.
Bei der Betonung der Relativität geht es darum, dass auf eine eigenständige Definition verzichtet wird. Das bedeutet für die Problematik der Behinderung, dass eine eigene Definition des Begriffes „Behinderung“ verzichtet wird. Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass bereits vorhandene Definitionen vorgestellt werden. Die Redefinition behält zwar den ursprünglichen Begriff bei, definiert ihn jedoch um. Das bedeutet, dass unter dem einen Begriff anders geartete Definitionen stehen können. Das konkrete Beispiel für den Behinderungsbegriff lautet: Die anderen definieren Behinderung als individuelles Problem, wir hingegen definieren Behinderung als ein soziales Problem. Die Substitution beinhalten die Aufgabe des Begriffes und die Ersetzung dessen durch einen neuen Begriff. So könnten aus „Behinderten“ Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen werden. Ein anderes Beispiel für eine Substitution scheint mir der Begriff der „Sonderschule“ zu sein, der durch den Ausdruck „Schule für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ ersetzt wurde. Die letzte Strategie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie den Begriff ersatzlos streicht.
Meiner Ansicht nach ist die erste Strategie ein Ausweichmanöver um auf eine eigene Definition verzichten zu können. Die Redefinition ist für mich die ansprechenste Strategie, wobei man dabei bedenken muss, dass es für einen Diskurs sehr schwer ist, wenn man immer unterschiedlichste Definitionen hat. Das bedeutet: Wenn man eine Redefinition vornimmt muss man dies deutlich und erkenntlich machen. Die Substitution ist für mich keine wirkliche Lösungsstrategie. Diese Strategie vermeidet Schwierigkeiten, löst aber das Problem nicht.
Es gibt zahlreiche Definitionsversuche zum Begriff „Behinderung“
Ehe an dieser Stelle „offizielle“ und damit auch publizierte Definitionen folgen, wird den Definitionen dreier Schülerinnen der Jahrgangsstufe 6 einer Offenbacher Haupt- und Realschule Platz eingeräumt. Die Schülerinnen antworteten auf die Frage: Was bedeutet für dich „behindert“? folgendermaßen: „Mir fällt zu dem Begriff „behinderte“ Menschen ein: Menschen, die nicht so gesund sind wie ein normaler Mensch; zum Beispiel wenn die nicht gut laufen können oder sich nicht bewegen können.“ Eine weitere Antwort lautete: „Eine Person, die körperlich nicht im Stande ist sich wie ein normaler Mensch zu bewegen, beziehungsweise zu leben wie ein gesunder Mensch. Ich kenne zwei Arten von Behinderung: geistige Behinderung und Körperbehinderung.“ Eine dritte Schülerin antwortete kurz und bestimmt: „Sie sind auch Menschen wie wir.“
Ein erstes Fazit:
In diesen Bestimmungen durch die Schülerinnen finden sich wichtige Aussagen wieder: Erstens: Behinderte Menschen unterscheiden sich von normalen gesunden Menschen; zweitens: Es gibt mindestens zwei Arten von Behinderung und drittens: Die behinderten Menschen unterscheiden sich nicht von normalen Menschen, denn es sind Menschen, wie alle anderen auch.
Die Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH)
Die BAGH legte eine Definition mit folgendem Wortlaut vor:
„Behinderung ist jede Verhaltensweise, Maßnahme oder Struktur, die Menschen mit nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen Lebensmöglichkeiten nimmt, beschränkt oder erschwert.“[17] Der Zeitraum liegt hier bei sechs Monaten.
Die Definition nach Felkendorff ist darum bemüht, „Behinderung“ als eine defizitäre Eigenschaft einer Person abzulösen und der damit einhergehenden Individualisierung Einhalt zu gebieten. Bei einer Behinderung, so sollte es herausgestellt werden, handelt es sich um Beeinträchtigungen, die von Außen durch gesellschaftliche Verhältnisse hervorgerufen werden.
Eine andere, wiederum inhaltlich erweitere Definition ist die Sozialrechtliche Definition:
Im Sozialgesetzbuch IX[18] findet sich eine klare Definition von Behinderung, beziehungsweise Schwerbehinderung; „Menschen sind behindert, wenn sie ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate für den für das Lebensalter typischen Zustand und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. …“ Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben“.
In aktuellen Ansätzen zur Definition von Behinderung nehmen neben medizinisch definierten Schädigungen auch infrastrukturelle Umweltbedingungen, sowie gesellschaftliche Einstellungen und das Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen ein größeren Raum ein. So liegt dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen („Behindertenrechtskonvention“) ein dynamisch angelegten Verständnis zugrunde: Danach entsteht Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit vorhandenen oder zugeschriebenen Beeinträchtigungen und mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Behinderung nach der Behindertenrechts-konvention ist als offenes Konzept angelegt.[19]
Im bundesdeutschen Recht wird die Behinderung im Sozialgesetzbuch IX (dort: § 2 Abs. 1), so festgelegt: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Diese Definition orientiert sich an der in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stattfindenden Diskussion um die Weiterentwicklung der "Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit und Behinderung" (ICIDH 1 und ICIDH 2), die nicht mehr die Orientierung an tatsächlichen oder vermeintlichen Defiziten (Defizitorientierung), sondern das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen in den Vordergrund gestellt hat. Die WHO unterscheidet bisher "impairment" (Schädigung), "disability" (Funktionseinschränkung) und "handicap" (soziale Beeinträchtigung).
Fazit: Felkendorff macht auf die Schwierigkeit des Begriffes „Behinderung“ aufmerksam und weist auf die damit eng verbundenen Gefahren hin. Nähere Bestimmungen, vorgenommene Definitionen des Begriffes „Behinderung“ werden im Folgenden dargestellt und auf mögliche, inhaltliche Veränderungen hin betrachtet.
An dieser Stelle möchte ich zunächst Definitionsbeispiele und Rechte der Behinderten in europäischen Nachbarländern kurz vorstellen:
Vom Österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wurde ein Buch von Beate Firlinger unter dem Titel „Buch der Begriffe“ herausgebracht, das einen emanzipatorischen Sprachgebrauch nahe legt; es finden sich dabei folgende Beispiele:
- „Mongolismus“: besser – Trisomie 21 (mit Mongolismus sollte hier ursprünglich die Rückverwandlung in einen „primitiven Rassetypen“ bezeichnet werden)
- „behindertengerecht“: besser – barrierefrei (viele Menschen mit Behinderungen wollen nicht auf ihre Behinderung reduziert werden; Barrierefreiheit ist für alle Menschen wichtig, keineswegs nur für Behinderte).
- „Behinderte“: besser – Menschen mit Behinderung
- „taub“: besser – gehörlos (gehörlose Menschen können sprechen und verstehen sich als Angehörige einer Sprachminderheit)
- „Pflegefall“: besser - pflegebedürftige Person (ein Mensch ist kein Fall, sondern hat er wie alle Menschen einen Vor- und einen Nachnamen)
- „An den Rollstuhl gefesselt zu sein“: besser – einen Rollstuhl benutzen (ein Rollstuhl bedeutet keine Immobilität)
In der Schweiz sind Schwerbehindertenausweise unbekannt. Dort sind beim Bundesamt für Sozialversicherung die Invalidenrenten statistisch erfasst. Im Jahr 2003 bekamen 271.039 Personen einfache Invalidenrenten und 185.476 noch Zusatzrenten. Die durchschnittliche Rente betrug 1396 CHF. Individuelle Maßnahmen (Hilfsmittel, Sonderschulen, Berufliche Ausbildung usw.) bezogen 400.537 Personen. Bei den Männern ist jeder fünfte Mann kurz vor der Pensionierung Invalidenrentner.
Unterschiedliche Erscheinungsbilder, die sich mit einer Behinderung verbinden, lassen sich grundsätzlich grob wie folgt kategorisieren:
- körperliche Behinderung
- Sinnesbehinderung (Blindheit, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Taubheit, Blindheit
- Sprachbehinderung
- psychische (seelische) Behinderung
- Lernbehinderung
- geistige Behinderung
Hinsichtlich der Ursachen lässt sich problemlos eine Unterscheidung nach folgenden Kriterien vornehmen:
- erworbene Behinderungen
- durch perinatale (beschreibt die Zeit um die Geburt, beziehungsweise während der Geburt) entstandene Schäden
- durch Krankheiten
- durch fehlende Organe und einer damit verbundenen Beeinträchtigung der Sinne (Augen und Ohren) oder von Gliedmaßen (Amputationen, Kehlkopfoperationen)
- durch körperliche Schädigungen, zum Beispiel Gewalteinwirkung, Unfall
- Unwissenheit, wie zum Beispiel bei dem Medikament Contergan
- durch Alterungsprozesse
- Missbrauchsverhalten: Drogenkonsum, Tablettenmissbrauch und Alkohol
- Suchtverhalten: Essstörungen (Magersucht und Brechtsucht), die Spielsucht, die Internetsucht, die Arbeitssucht – um einige Beispiele zu nennen
- angeborene Behinderung
- durch Vererbung beziehungsweise chromosomal bedingt
- durch pränatale (vor der Geburt entstandene) Schädigungen.
Behinderungen können auch als Kombinationen aus mehreren Ursachen und Folgen auftreten (Mehrfachbehinderung, schwerste Behinderung), oder weitere Behinderungen zur Folge haben, ich denke beispielsweise dabei an eine Kommunikationsbehinderung als Folge einer Hörbehinderung.
Um als Mensch mit Behinderung anerkannt zu werden und einen entsprechenden Ausweis zu erhalten, ist ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich; alles Weitere findet sich unter dem Stichwort Schwerbehindertenrecht (Deutschland).
1980 entwickelte die WHO mit dem ICIDH („International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps“) ein Klassifikationsschema von Krankheiten und Behinderung. Dabei wird zwischen Impairment, Disability und Handicap unterschieden. 1999 wurde dieses Schema im ICIDH-2 (International Classification of Impairments, Activities and Participation: A Manual of Dimensions and Functioning) verändert und erweitert. Hierbei sind nicht mehr die Defizite einer Person maßgeblich, sondern die für die betreffende Person relevanten Fähigkeiten und die soziale Teilhabe.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Beispielhaft für eine erweiterte Begriffsdefinition unter Einbeziehung der Umgebung ist die Formulierung Alfred Sanders: Eine Behinderung liegt immer dann vor, wenn ein Mensch mit einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch-Umfeld-System integriert ist (H. Eberwein, S. Knauer: Handbuch der Integrationspädagogik, Beltz 2002). Er führt Behinderung also nicht nur auf eine Schädigung oder Leistungsminderung eines einzelnen Menschen zurück, sondern auch auf die Unfähigkeit des Umfelds des betreffenden Menschen, die betroffenen Menschen zu integrieren.
Bislang hat sich im alltäglichen Leben und Sprachgebrauch beispielsweise der Terminus kognitive (verstandesmäßig) Behinderung, an Stelle der Formulierung geistige Behinderung, nicht durchgesetzt.
Begrifflichkeiten im Englischen sind je nach amerikanischer oder britischer Definition unterschiedlich. Im Amerikanischen hat sich „people with disabilities“ durchgesetzt, während „disabled people“ im Britischen die selbstverständliche Formulierung ist.
Anderes Sprechen soll zum Ausdruck eines anderen, neuen Denkens und einer anderen Praxis stehen. Der angestrebte Sprachwandel soll nicht nur dazu dienen, respektvoll über Menschen mit Behinderungen zu sprechen, sondern die neuen Begriffe sollen auch die Funktion haben, andere Denkweisen und andere Verhältnisse zu bezeichnen, die es dringend anzustreben gilt.
Verwendung dieses Begriffs, der „Tatsache“ Rechnung getragen, dass eine saubere Trennung beider Gruppen nicht möglich sei.[20]
Auch soll das Ideal der Inklusion (Einbeziehung, Einschluss, Dazugehörigkeit; dieser Terminus wird sowohl in der Soziologie, wie auch in der Pädagogik verwendet) nach dem Wunsch seiner Anhänger das weniger anspruchsvolle Ideal der Integration behinderter Menschen ablösen, weil das Bemühen um Inklusion der Gesellschaft eine höhere Verantwortung für die Einbeziehung betroffener Menschen mit all ihren Eigenarten zuweist, anstatt eine Anpassung zu verlangen beziehungsweise von vornherein Leistungserwartungen zu reduzieren.
Wie überall im Leben, so gibt es auch hier Kritik am angestrebten Sprachwandel. Die Versuche einen rein auf die Sprach ausgerichtete Regelung zu schaffen, stoßen auch auf Kritik, denn man geht davon aus, dass die Wortneuschöpfungen auf Dauer einer Bedeutungsverschlechterung (Euphemismus-Tretmühle, eine beschönigende Ausdrucksweise) unterliegen werden. Der Ausdruck „Behinderung“ selbst war ursprünglich ein bewusst wertneutral gewählter Begriff, der ältere, sehr stark negativ konnotierte (verbundene, verknüpfte) Begriffe wie "Idiot" für geistig Behinderte beziehungsweise "Krüppel" für Körperbehinderte ersetzen sollte. Der Begriff erlangte seine abwertende Bedeutung durch einen abwertenden Gebrauch (zum Beispiel als Schimpfwort: „Du bist wohl behindert!“, „Ich bin doch nicht behindert!“). Es ist deshalb gleichgültig, wie eine Gruppe bezeichnet wird. Ihr negatives Image wird auf den Begriff übertragen und nicht umgekehrt.
An den Wortneuschöpfungen stören gelegentlich auch ihre Längen, Tautologien (Gebrauch mehrerer Wörter, die artverwandt sind; „Mensch mit Behinderung“) sowie ihr oft euphemistischer (beschönigen, schön reden) Charakter. So bezeichnet der Terminus „Behinderung“ den unschönen Sachverhalt, dass eine bestimmte Fähigkeit bei einem bestimmten Menschen fehlt, „besondere“ oder „andere Befähigung“; er unterstellt jedoch dabei, dass bei dem betreffenden Menschen zusätzliche Fähigkeiten vorhanden sind, über die die meisten Menschen nicht verfügen.
Zudem verzichtet kaum jemand auf Nachteilsausgleiche, wie einen erhöhten Kündigungsschutz, mit der Begründung, er will nicht als „Schwerbehinderter“ eingestuft werden und die Fragen nach dem entsprechenden Status mit „ja“ beantworten müssen. Das legt den Schluss nahe, dass es die behaupteten Probleme mit der Akzeptanz des Wortfeldes „behindert“ in der Mehrheit der Bevölkerung und unter den meisten von Behinderung Betroffenen gar nicht gibt.
Gesetzliche Vorgaben
Durch eine neuere Gesetzgebung ist die Gesellschaft nun aufgefordert, Strukturen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung zu schaffen. In Deutschland findet dies Ausdruck in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Dieses Prinzip muss vom Staat in der Gesetzgebung, der Verwaltung und bei der Rechtsprechung berücksichtigt werden. So finden sich zahlreiche Regelungen zum Nachteilsausgleich und zum Schutz der Rechtsposition von Menschen mit Behinderung unter anderem auch im Sozialrecht, im Steuerrecht, im Arbeitsrecht oder auch in Bauvorschriften, hier insbesondere zu der Problematik der Barrierefreiheit. Die besonderen Interessen von behinderten Arbeitnehmern werden von der Schwerbehindertenvertretung, beziehungsweise von den Vertrauenspersonen wahrgenommen. Die Leistungen der Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe) sind in den Büchern des Sozialgesetzbuchs verankert, insbesondere hier im SGB IX. Für zahlreiche Behinderte ist auch die Pflegeversicherung (SGB XI) für die Finanzierung nötiger Hilfen von großer Bedeutung.
Konzepte, Maßnahmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe setzen schon bei Kleinkindern (Frühförderung) an, gehen dann weiter über verschiedene Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, insbesondere in den Fachgebieten der Sonderpädagogik und der Heilpädagogik. Auch für Erwachsene existieren Leistungsansprüche und Hilfsangebote im Bereich der Eingliederungshilfe im Alltag und im Beruf, sowie im Bereich der medizinischen Rehabilitation. Behinderung kann bei Volljährigen unter bestimmten Umständen zur Anordnung einer rechtlichen Betreuung (§ 1896 ff. BGB führen.
Behindertenspezifische Regelungen sind notwendig in allen Lebensbereichen. Neue Ansätze zu Rehabilitation, Integration und Inklusion (eingebunden sein, Einschluss, Einschließung)
Seit den 70er Jahren entstanden neue Denkansätze zur Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen. Politisch engagierte Mitglieder der Selbsthilfevereine fühlten sich von Vertretern und Mitarbeitern historisch gewachsener Strukturen der Rehabilitation weniger gefördert und forderten deshalb mehr persönliche Freiheiten in Pflegeheimen und Sonderarbeitsplätzen.
Im Zusammenhang mit reformpädagogischen Überlegungen bestehen heute auch integrative Ansätze, so zum Beispiel integrative Kindergärten, integrative Schulen oder Integrationsfirmen. Dies sind reguläre Organisationen, in denen durch konzeptionellen, personellen und strukturellen Einsatz auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, wodurch gemeinsames Lernen und Arbeiten (Arbeitsintegration) ermöglicht werden soll und auch kann.
Als Rehabilitation sind alle Maßnahmen zu verstehen, die auf eine Integration von Menschen in die Gesellschaft abzielen. Leistungen werden im Bereich der schulischen und beruflichen Ausbildung, der Medizin und der Förderung zur Teilnahme am sozialen Leben erbracht. In den Folgejahren entstanden neue soziale Initiativen und Modelle zur eigenständigen Organisation von Pflege und Betreuung (unter anderem persönliche Assistenz, persönliche Budget, die Arbeitsassistenz im Beruf, oder die betriebliche Mitbestimmung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die heute durch den Rat der Werkstatt ausgeübt wird.
Seit einigen Jahren zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab. Behinderung wird zunehmend als krisenhaftes Ereignis nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für seine Angehörigen und Freunde begriffen (Schuchhardt, 1982). Rehabilitation wird daher auch als Anbahnung eines Lernprozesses gedeutet, an dessen Ende nicht nur die Verarbeitung des Eintritts einer Behinderung durch die Betroffenen erfolgreich gemeistert werden können, sondern auch die Umgebung des Behinderten „behindertengerecht“ für die spezifischen Bedürfnisse und das natürliche „anders Sein“ angepasst würden. Wichtige Leitgedanken hierbei sind:
- soziale Teilhabe statt Pflege
- Überlegte Planung - statt Barrierenerrichtung
- Achtung und Respekt - statt Diskriminierung
- integrierte Teilhabe - statt vorgeburtliche Selektion und gesellschaftlich- institutionelle Ausgrenzung
Ein Prozess, der in Deutschland relativ unbeachtet geblieben ist, ist die Entstehung der Umfassenden und Integrativen Konvention (Vereinbarung, internationales Abkommen) zum Schutz und der Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderung durch die Vereinten Nationen. Diese Konvention ist von großer, internationaler Bedeutung, und wird, wenn auch noch schleppend, einen Einfluss auf die Rechte von Menschen mit Behinderung in der gesamten Welt haben.
Seit 2002 finden alljährlich zwei sogenannte Ad Hoc Treffen statt, auf denen nationale Vertreter, internationale Behindertenverbände und Nicht-Regierungs-Organisationen die Inhalte dieser Konvention in New York verhandeln.
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Am 13. Dezember 2006 beschlossen die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, den ersten Menschenrechtsvertrag des 21. Jahrhunderts, zum Schutz und zur Stärkung der Rechte und Möglichkeiten der weltweit auf 650 Millionen geschätzten Zahl von Menschen mit Behinderung[21],[22].
Die Länder, die Konvention unterzeichnen und unterzeichnet haben, verpflichten sich damit, diese Übereinkommen in nationales Recht umzusetzen und bereits bestehende Gesetze, wenn erforderlich, anzupassen. Im Übereinkommen werden unter anderem gleiche Rechte in der Bildung, der Arbeitswelt, im kulturellen Leben, das Recht an eigenem und ererbtem Besitz, das Verbot der Diskriminierung in der Ehe, das Recht auf Kinder, das Verbot von Experimenten an Menschen mit Behinderung und die Barrierefreiheit im umfassenden Sinn gefordert. Dazu gehört auch im Blick auf die Zukunft die Berücksichtigung aller möglichen, neuartigen Barrieren, die durch den Fortschritt in Wissenschaft und Technik erst im Anfangsstadium, beziehungsweise im Entstehen begriffen sind[23]. Österreich und Deutschland haben dieses Übereinkommen und das Zusatzprotokoll am 30. März 2007 unterzeichnet[24].
Ich bin sicher, dass es mir nicht gelingen wird, den Begriff "Behinderung" in allen seinen vielschichtigen Dimensionen und Facetten umfassend und vollständig zu definieren und darzustellen. Ich möchte an dieser Stelle aber dennoch den Versuch unternehmen, verschiedene Definitionen zu benennen um so zu veranschaulichen, wie ungeheuer vielschichtig dieser Begriff ist.
Die einzelnen Definitionen für den Begriff „Behinderung“ sind im internationalen Verständnis sehr unterschiedlich. So wird auch verständlich, dass beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) nur versuchen kann, eine grobe Definition vorzunehmen.
Dabei geht die WHO bei dem Begriff „Behinderung“ grundsätzlich von 3 Begriffen aus:
1. impairment (Schädigung) = Mängel oder Abnormitäten der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen und Strukturen des Körpers
2. disability (Beeinträchtigung) = Funktionsbeeinträchtigung oder -mängel aufgrund von Schädigungen, die typische Alltagssituationen behindern oder unmöglich machen
3. handicap (Behinderung) = Nachteile einer Person aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung
Aber auch im nationalen Bereich und Verständnis gibt es die vielfältigsten Ansätze zur Definition des Begriffs "Behinderung".
So definierte zum Beispiel Ulrich Bleidick, Hochschullehrer im Fachbereich Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg, den Begriff "Behinderung" wie folgt:
"Als behindert gelten Personen, welche infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft erschwert werden."[25] Er unterscheidet also ganz klar zwischen einer Schädigung und der daraus folgenden gesellschaftlichen Beeinträchtigung der betroffenen Person. Häufig ist es jedoch sehr schwer eine entsprechende Schädigung nachzuweisen oder es liegt keine vor; dennoch kann der Mensch „gesellschaftlich behindert“ sein, ich weise dabei ausdrücklich nur auf die unterschiedlichen Formen von Lernbehinderungen bei Lernbehinderten Kindern hin. So kann dann eine gesellschaftliche Norm in eine Behinderung münden.
Urs Haeberlin, Hochschullehrer an der Universität Freiburg, Schweiz, definierte die Behinderung nach anderen Kriterien und Überlegungen:
1. Behinderung kann als Beeinträchtigung eines Individuums im Verhalten, das zur Bewältigung des Alltagslebens erforderlich ist, verstanden werden. Beispielsweise ist ein Rollstuhlfahrer in seinen Möglichkeiten der Fortbewegung behindert, oder ein Lernbehinderter ist in seinen Möglichkeiten zum Schreiben und Rechnen behindert.
2. Behinderung kann als Beeinträchtigung des Funktionierens einer gesellschaftlichen Einrichtung durch ein Individuum verstanden werden. Beispielsweise beeinträchtigt der Rollstuhlfahrer das Funktionieren von öffentlichen Verkehrsbetrieben, oder der Lernbehinderte stört den Betrieb der Normalklasse." [26]
Haeberlin macht mit seiner Definition deutlich, dass Bedingungen und Erwartungen einer Gesellschaft an den einzelnen Menschen zu Beeinträchtigungen und Benachteilungen führen können. Besonders erschreckend und traurig ist dabei dann in der Folge, dass sich Menschen mit Behinderungen erst stigmatisieren lassen durch die Gesellschaft müssen, um zum Beispiel finanzielle Hilfen, und somit notwendige Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können. So kann man im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) früher § 124 Abs. 4, Satz 1-4, heute in der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 im § 68, folgenden Wortlaut im Bezug auf die Behinderung finden und lesen:
§ 68
Inhalt
(1) Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege zu gewähren. Hilfe zur Pflege ist auch Kranken und behinderten Menschen zu gewähren, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate der Pflege bedürfen oder einen geringeren Hilfebedarf als nach Satz 1 haben oder die der Hilfe für andere Verrichtungen als nach Absatz 5 bedürfen; für die Hilfe in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung oder in einer Einrichtung zur teilstationären Betreuung gilt dies nur, wenn es nach der Besonderheit des Einzelfalles erforderlich ist, insbesondere ambulante oder teilstationäre Hilfen nicht zumutbar sind oder nicht ausreichen.
(2) Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege. Der Inhalt der Hilfen nach Satz 1 bestimmt sich nach den Regelungen der Pflegeversicherung für die in § 28 Abs. 1 Nr. 1, 5 bis 8 des Elften Buches Sozialgesetzbuch aufgeführten Leistungen; § 28 Abs. 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.
(3) Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des Absatzes 1 sind:
1. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz und Bewegungs- apparat,
2. Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
3. Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs, Gedächtnis oder Orientierungs- störungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen,
4. andere Krankheiten oder Behinderungen, infolge derer Personen pflegebedürftig im Sinne des Absatzes 1 sind.
(4) Der Hilfebedarf des Absatzes 1 besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen.
(5) Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Sinne des Absatzes 1 sind:
1. im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm und Blasenentleerung,
2. im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung,
3. im Bereich der Mobilität das selbstständige Aufstehen und Zu Bett Gehen, An und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,
4. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.
(6) Die Verordnung nach § 16 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, die Richtlinien der Pflegekassen nach § 17 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, die Verordnung nach § 30 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, die Rahmenverträge und Bundesempfehlungen über die pflegerische Versorgung nach § 75 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und die Vereinbarungen über die Qualitätssicherung nach § 80 des Elften Buches Sozialgesetzbuch finden zur näheren Bestimmung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit, des Inhalts der Pflegeleistung, der Unterkunft und Verpflegung und zur Abgrenzung, Höhe und Anpassung der Pflegegelder nach § 69a entsprechende Anwendung“.[27]
Auffällig dabei ist, dass a uch in diesen Beschreibungen nicht auf die gesellschaftliche Dimension des Behindertenbegriffes eingegangen wird, sondern lediglich auf die Schädigungen.
Behinderung ist aber auch durchaus als ein Prozessbegriff zu verstehen, denn eine Behinderung kann in manchen Fällen therapeutisch behoben werden; ich denke dabei zum Beispiel an eine gelungene Operation oder auch entsprechende pädagogische Förderungsmassnahmen. In der Umkehrung kann es aber auch durch einen Unfall zu einer Behinderung kommen, ebenso wie bei einer fortschreitenden Erkrankung oder auch bei unzureichender Förderung, die Behinderung schwerwiegender werden kann.
Man kann und darf aber, schon um der Objektivität Willen, nicht daraus schließen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des täglichen und sozialen Lebens als gleich behindert einzustufen und zu sehen sind. In der eigenen Familie kann der Behinderte in der Regel und mit der entsprechenden Akzeptanz sowie dem notwendigen Einfühlungsvermögen fast ein Leben „ohne“ Behinderung führen; anders jedoch sieht es im Schulalltag oder im Berufsleben aus, denn dort ist die Akzeptanz und das Einfühlungsvermögen deutlich geringer, wenn auch häufig aus Zeitgründen, und so der betroffene Mensch wieder deutlich „mehr“ behindert wird. In anderen Bereichen und Lebenssituationen kann die Behinderung eine mehr oder weniger große Rolle spielen; ich nenne an dieser Stelle nur den Theaterbesuch aus dem Bereich des kulturellen Lebens und die alltäglich und gelegentlich anfallenden Tätigkeiten des Einkaufs, Arztbesuches oder der Pflege von Freundschaften.
Daraus ergibt sich die Erkenntnis, dass der Begriff "Behinderung" in sich sehr komplex ist, und oft nur zu einer Vereinfachung eingesetzt wird, um für bestimmte Zielgruppen medizinische, pädagogische oder gesellschaftliche Interventionen leichter durchführen zu können. Dabei ist es durchaus möglich, dass die jeweiligen Behinderungen von den verschiedenen Spezialisten auch unterschiedlich beurteilt werden.
Anders liegt die Sache in Bereich der Medizin, denn hier gibt es zum Beispiel leider noch keine eindeutige Definition. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation formuliert „Behinderung“ deshalb so:
"Es handelt sich hier um einen im anatomisch-physiologischen Bereich anzusiedelnden, vielschichtigen und gegen die verschiedenen benachbarten Bereiche nicht immer leicht abzugrenzenden Sammelbegriff. Zu der Feststellung dieser relativen Unschärfe des Begriffes 'Behinderung' kommt die Tatsache hinzu, dass der Terminus nicht ausreicht, um die Gesamtheit der hier angegebenen Sachverhalte zu erfassen und die verschiedenen Ebenen aufzuzeigen, in denen 'Behinderung' wirksam wird." [28]
In der Pädagogik gibt es eine klare Definition/Interpretation des Wortes „Behinderung“, denn laut der Empfehlung der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates gelten alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene als Behinderte, "... die in ihrem Lernen, im ihrem sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psychomotorischen Fähigkeiten soweit beeinträchtigt sind, dass ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft wesentlich erschwert ist. Deshalb bedürfen sie besonderer pädagogischer Förderung. Behinderungen können ihren Ausgang nehmen von Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens, der Sprache, der Stütz- und Bewegungsfunktionen, der Intelligenz, der Emotionalität, des äußeren Erscheinungsbildes sowie von bestimmten chronischen Krankheiten. Häufig treten Mehrfachbehinderungen auf..." [29]
In Deutschland leben etwa 6,7 Millionen Menschen, die an einer Schwerbehinderung von 50 % oder höher leiden. 1,7 Millionen Menschen haben Bei Behinderungen mit einem Behinderungsgrad von bis zu 50 % sind hier überwiegend Unfälle oder Krankheit die Hauptursache. Den Begriff Behinderung umfassend zu definieren ist, wie bereits mehrfach darauf hingewiesen, fast unmöglich; der Grund dafür ist, wie bereits auch ausführlich dargestellt, in seiner enormen Vielseitig zu sehen. Die meisten Menschen denken bei Behinderungen in erster Linie an körperliche Behinderungen oder auch Sehbehinderungen. Dabei gibt es letztendlich eine Vielzahl von Beeinträchtigungen für den Menschen.
Auch an dieser Stelle möchte ich aber zunächst ein allgemein herrschendes Vorurteil ausräumen: Es kann nicht als begründet und nachweisbar festgestellt werden, dass Menschen mit Behinderung, siehe vorangestelltes Beispiel, im Bezug auf Suizid gefährdeter sind als Gesunde. Die Suizidrate dieser Personengruppe liegt nur leicht über den allgemein erhobenen Datenerfassungen. In diesen Fällen gehen Krebserkrankungen, Erkrankungen im Verdauungsapparat oder auch Epilepsie voraus, wobei immer die Unheilbarkeit und die damit verbundenen, großen Schmerzen der Erkrankung eine ganz wesentliche Rolle spielen[30].
Unterscheidung der verschiedenen Behinderungsformen
Hier sind die körperlichen Behinderungen zu nennen, infolge von fehlenden Organen und damit die Beeinträchtigung der Sinne (Ohren, Augen) oder Gliedmaßen (Brustamputationen, Kehlkopf und so unendlich viele andere) auftreten.
Eine Mutter von fast 40 Jahren verliert durch ein Mamakarzinom eine Brust. Sie besteht auf einen Wiederaufbau der Brust, nachdem der rein körperliche Heilungsprozess abgeschlossen ist. Sie kann und will so nicht leben, denn sie kann sich mit der Amputation nicht mehr als vollwertige Frau fühlen, sich so ihrem Mann und der Umwelt (Schwimmbad) nicht mehr zeigen. Wenn ich sterbe, so erläuterte sie, dann will ich „vollständig“ sterben!
Grundlegend lassen sich der Themenbereich und die damit verbundene Problematik mit einer Behinderung zu leben, in mehrere Klassen oder Gruppierungen unterteilen, wobei sich dabei dann die folgende Zusammenfassung als eine Möglichkeit ergibt:
- Sehbehinderungen
- Körperbehinderungen
- Geistige Behinderungen
- Sprachbehinderungen
- Hörschäden
Diese Gruppierungen von Behinderungen lassen sich aber auch noch weiter, sehr viel differenzierter aufschlüsseln und darstellen. So gibt es Lernbehinderungen, Geistige Behinderungen, Sprachbehinderungen, Hörbehinderung/Gehörlosigkeit, Sehbehinder-ungen, Blindheit, Körperbehinderungen, Verhaltensstörungen, Erziehungsschwierig-keiten, psychische Störungen, Entwicklungsstörungen und Mehrfachbehinderungen. Jede Behinderung tritt in unterschiedlichen Erscheinungsbildern auf und in manchen Fällen liegen auch Mehrfachbehinderungen vor. Die Bandbreite möglicher Behinderungen ist sehr vielschichtig und jede Behinderungsart verlangt aus ihrer speziellen Sicht eine besondere Beachtung, beziehungsweise Art der Betrachtung.
Wenn wir allgemein von Behinderungen sprechen, dann meinen wir damit aber auch alle bekannten Formen der Schwerstbehinderungen, die gesamte Bandbreite der Sprachbehinderungen, alle Formen einer Lernbehinderung, die unterschiedlichsten Formen der Verhaltensstörungen und alle, wenn auch noch so unterschiedlichen Mehrfachbehinderungen.
Viele Gespräche mit Eltern oder Angehörigen von Behinderten machen deutlich, dass sie die Folgen einer Behinderung fürchten, die zum Beispiel häufig in
- Sonderschulbedürftigkeit
- Hilflosigkeit
- Wohnbehinderung
- Rehabilitationsbedürftigkeit
führen und schließlich auch enden.
Zum Einen muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass Behinderungen, unabhängig von ihrer Schwere, von den einzelnen Betroffenen sehr subjektiv erlebt werden, und zum Anderen, dass sich der Begriff „Behinderung im Laufe der Zeit und der Geschichte der Menschheit erst entwickelt hat und sich ständig weiteren Entwicklungen ausgesetzt sieht; ein weiterer, kritischer Hinweis sei erlaubt: Von Behinderung betroffene Menschen fühlen sich bei diesem Begriff stigmatisiert, und die Menschen, die mit ihnen arbeiten sind weitestgehend nicht mehr bereit, dieses Wort zu akzeptieren.
Das Problem in der Arbeitswelt möchte ich hier nur benennen, die sich äußerst schwierig gestaltende Problematik aber im 2. Kaptitel noch einmal ausführlich aufnehmen.
Ich möchte mich einigen anderen Behinderungsformen zuwenden, die im alltäglichen Sprachgebrauch ohne Hintergrundwissen häufig als Schimpfworte gebraucht werden.
Wenn wir von Behinderungen sprechen, dann verstehen wir darunter im Allgemeinen:
- Anfallsleiden wie Epilepsie
- Blindheit und Sehbehinderungen
- Chronische Erkrankungen
- Innere Erkrankungen
- Hör – und Lernbehinderungen
- Sprachbehinderungen
- Hörschädigungen
- alle Formen der Mehrfachbehinderung
- Seelische Behinderungen
- Autismus
- Suchtkrankheiten
5% - 10% der Beschäftigen in Deutschland sind Suchtkrank.
Ca. 1,6 Millionen sind Alkoholabhängig
Ca. 1,4 Millionen, vorwiegend Frauen sind Medikamentenabhängig (Schmerz – und Beruhigungsmedikamente)
Ca. 290.000 sind Drogenabhängig (Cannabis – Marihuana und Haschisch)
- zu den nicht stoffgebundene Suchterkrankungen zählen
Essstörungen –Magersucht und Bulimie
Spielsucht
Internetsucht
Arbeitssucht
Putz – und Waschsucht
- zu den körperliche Behinderungen zählen
Schädigungen der Gliedmaßen
Schädigungen des Skelettsystems
Schädigungen des zentralen Nervensystems
- Geistige Behinderungen
Die Geistige Behinderung
Der Begriff geistige Behinderung bezeichnet einen andauernden Zustand deutlich unterdurchschnittlicher kognitiver Fähigkeiten eines Menschen sowie damit verbundene Einschränkungen seines affektiven (heftig und kurzeitig erregt) Verhaltens.
Eine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition ist jedoch schwierig. Medizinisch orientierte Definitionen sprechen von einer Minderung oder Herabsetzung der maximal erreichbaren Intelligenz.
So bezeichnet auch die International Classification of Diseases(ICD-10) dieses Phänomen als Intelligenzminderung (F70–79);
[...]
[1] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Ernst Klett Verlag Stuttgart, Seite 5
[2] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Ernst Klett Verlag Stuttgart, Seite 5
[3] Gott ist die Mitte meines Lebens, Predigtbuch 2, Zusammenfassung
[4] Waldschmidt Anne, Ist behindert sein normal? Behinderung als flexibelnormalistisches Dispositiv, in Cloerkes, Günther (Hrsg.), Wie man behindert wird, Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur Lebenssituation betroffener Menschen, Heidelberg 2003, Seite 93
[5] Radke Dinah, Ist behindert sein normal? In Waldschmidt Anne (Hrsg.), Kulturwissenschaftliche Perspektiven der Disability Studies, Tagungsdokumentation, 1. Auflage, Kassel 2003, Seite 115
[6] Waldschmidt Anne (Hrsg.), Kulturwissenschaftliche Perspektiven der Disability Studies, Tagungsdokument - tation Tagungsdokumentation, 1. Auflage, Kassel 2003, Seite 130
[7] Waldschmidt Anne (Hrsg.), Kulturwissenschaftliche Perspektiven der Disability Studies, Tagungsdokument - tation Tagungsdokumentation, 1. Auflage, Kassel 2003, Seite 131
[8] Waldschmidt Anne (Hrsg.), Kulturwissenschaftliche Perspektiven der Disability Studies, Tagungsdokument - tation Tagungsdokumentation, 1. Auflage, Kassel 2003, Seite 131
[9] Waldtschmidt Anne, Ist behindert sein normal? Behinderung als flexibelnormalistisches Dispositiv, in
Cloerkes, Günther (Hrsg.), Wie man behindert wird, Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur
Lebenssituation betroffener Menschen, Heidelberg 2003, Seite 85
[10] Waldtschmidt Anne, Ist behindert sein normal? Behinderung als flexibelnormalistisches Dispositiv, in
Cloerkes, Günther (Hrsg.), Wie man behindert wird, Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur
Lebenssituation betroffener Menschen, Heidelberg 2003, Seite 85
[11] Waldtschmidt Anne, Ist behindert sein normal? Behinderung als flexibelnormalistisches Dispositiv, in
Cloerkes, Günther (Hrsg.), Wie man behindert wird, Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur
Lebenssituation betroffener Menschen, Heidelberg 2003, Seite 85
[12] Waldschmidt Anne (Hrsg.), Kulturwissenschaftliche Perspektiven der Disability Studies, Tagungsdokument-
tation Tagungsdokumentation, 1. Auflage, Kassel 2003, Seite 130
[13] Internet: http://www.bmas.de
[14] Felkendorff Kai, Ausweitung der Behinderungszone: Neue Behinderungsbegriffe und ihre Folgen, in Cloerks Günter (Hrsg) Wie man behindert wird, Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur Lebenssituation betroffener Menschen, Heidelberg 2003, Seite 25
[15] Felkendorff Kai, Ausweitung der Behinderungszone: Neue Behinderungsbegriffe und ihre Folgen, in Cloerks Günter (Hrsg) Wie man behindert wird, Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur Lebenssituation betroffener Menschen, Heidelberg 2003, Seite 25
[16] Felkendorff Kai, Ausweitung der Behinderungszone: Neue Behinderungsbegriffe und ihre Folgen, in Cloerks Günter (Hrsg) Wie man behindert wird, Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur Lebenssituation betroffener Menschen, Heidelberg 2003, Seite 25
[17] Felkendorff Kai, Ausweitung der Behinderungszone: Neue Behinderungsbegriffe und ihre Folgen, in Cloerks Günter (Hrsg) Wie man behindert wird, Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur Lebenssituation betroffener Menschen, Heidelberg 2003, Seite 37
[18] Sozialgesetzbuch IX, Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (HIH),
Karlsruhe, Integrationsfirma Integra Services GmbH Walldorf, Stand Januar 2007, Teil 1, Seite 14,
§ 2, Absatz 1 und 2
[19] http://www.imew.de
[20] Stefan Doose, Übergänge aus den Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen in Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, 2005
[21] ENABLE website UN section on disability
[22] Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Deutsche Übersetzung
[23] http://www.imew.de
[24] United Nation Enable Liste der Unterzeichnerstaaten und der regionalen Integrations- Organisationen (List of Signatory States an Regional Integration Organizations)
[25] Ulrich Bleidick, Einführung in die Behindertenpädagogik, Band 1, Seite 9, Kohlhammer/Urban Verlag, 1977
[26] Urs Haeberlin, Allgemeine Heilpädagogik, Hauptverlag CH-Bern, 1985
[27] Bundessozialhilfegesetz, § 68 in der Fassung vom 27.12.2003
[28] Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Seite 4, Springer Verlag Berlin und Heidelberg, 1984
[29] Deutscher Bildungsrat, Empfehlung der Bildungskommission, Seite 13, Klett Verlag Stuttgart, 1973
[30] Handbuch Psychische Störungen, Beltz Verlag, 2. Auflage, Psychologie Verlags Union, Weinheim, 1998,
Kap. 25, Seite 385 ff
[31] Bundesvereinigung Lebenshilfe: Schulische Integration ist das Stiefkind deutscher Bildungspolitik.10.07.2007
[32] Gudrun Erlinger. Selbstbestimmung und Selbstvertretung von Menschen mit Lernschwierigkeiten, 2004
[33] http//www.people1.de
[34] http://cm.wvnet.at/wnet/page.asp/1873.htm
[35] iwanuschka.de
[36] Dabei wird natürlich ausgeblendet, dass als individuelle Entstehungsgründe geistiger Behinderung organisch
bedingte Schädigungen des Gehirns in Betracht kommen, die vor, während oder nach der Geburt eingetreten
sein können und in ihrer individuellen Ausprägung erhebliche Unterschiede aufweisen können. (Geistige
Behinderung: Grundlagen, klinische Syndrome, Behandlung und Rehabilitation, 2. überarbeitete Auflage,
Kohlhammerverlag, Stuttgart, Berlin, Köln Neuhäuser/Steinhausen, 1999
[37] Döpfner M.; Hyperkinetische Störungen in F. Petermann (Hrsg.) Lehrbuch der Klinischen Kinderpsychologie
und – Psychotherapie, Seite 152-186, Göttingen, Horgrefe, 2000
[38] Lauth G. W., P. F. Schlottke, Training mit aufmerksamkeitsgestörten Kindern, Weinheim, Belz, 2002
[39] Kurzfassung des BMGS
[40] B. Brühl; Döpfner M.; Lehmkuhl G.; Fremdbeurteilungsbogen für hyperkinetische Störungen (FBB-HKS) –
Prävalenz hyperkinetischer Störungen im Elternurteil und psychometrische Kriterien. Kindheit und
Entwicklung 9, Seite 115-125, 2000
[41] A. Baumgaertel; M. Wloraich; M. Dietrich, Comparison of diagnostic criteria for attention deficit disorder in a
German elementary school sample. Journal of the American Academy of Child and Adolescent Psychi 34, 629
– 638, 19995atry
[42] M. Döpfner, G. Lehmkuhl & H.-C. Steinhausen, Kinder-Diagnostik-System (KIDS), Band 1:
Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörungen (ADHS), Göttingen, Hohengrefe, 2006
- Citation du texte
- Religionspädagoge Günter-Manfred Pracher (Auteur), 2018, Einfach nur leben. Ein Leben mit Behinderung als ein Leben am Rand der Gesellschaft?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119764
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