Die vorliegende Arbeit stellt einen Zusammenhang zwischen der (aktuellen) Flüchtlingssituation in Deutschland und dem Arbeitsmarkt her. Während im Laufe des Seminars Grundlagen zur Arbeitsmarktpolitik vermittelt worden sind, welche die Zusammenfassung von Maßnahmen sowohl zur „Regelung [als auch zur] Förderung des Arbeitsmarktes“ (Duden 2017) umfassen, wird im Folgenden der Fokus auf eine konkrete Akteuren-Gruppe und deren Inklusion in den Arbeitsmarkt gelegt: Flüchtlinge, die – vor allem in den letzten Jahren – aus Drittstaaten zugezogen sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2 Abriss über die Entwicklung der Flüchtlingsmigration in Deutschland seit 2014
3. Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingsmigration auf den deutschen Arbeitsmarkt
3.1 (Arbeits-) Bedingungen der Flüchtlinge
3.2 Herausforderungen für die Arbeitsmarktpolitik
4. Maßnahmen zur Integration in den Erwerbsprozess
5. Schlussteil
6. Literaturverzeichnis
7 Anhang
7.1 Anhang 1: Entwicklung der Flüchtlingszahlen seit 2014
7.2 Anhang 2: Effekt der Flüchtlingsmigration auf die Altersstruktur des Erwerbspersonenpotenzials
7.3 Anhang 3: Empfehlungen am Konzept der Lebensweltorientierung
[Die Anhänge sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht im Lieferumfang enthalten.]
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit, die im Rahmen des Standardkurses „Einführung in die Arbeitsmarktpolitik“ verfasst wird, stellt einen Zusammenhang zwischen der (aktuellen) Flüchtlingssituation in Deutschland und dem Arbeitsmarkt her. Während im Laufe des Seminars Grundlagen zur Arbeitsmarktpolitik vermittelt worden sind, welche die Zusammenfassung von Maßnahmen sowohl zur „Regelung [als auch zur] Förderung des Arbeitsmarktes“ (Duden 2017a: o. S.) umfassen, wird im Folgenden der Fokus auf eine konkrete Akteuren-Gruppe und deren Inklusion in den Arbeitsmarkt gelegt: Flüchtlinge, die - vor allem in den letzten Jahren - aus Drittstaaten zugezogen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) als wichtiger Träger der Arbeitsmarktpolitik legt im Monatsbericht Februar 2017 die aktuelle Arbeitslosenquote dar: Mit ca. 2.76 Millionen Arbeitslo- sen1 ebnet sich der Weg zur positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt (vgl. Statistik der BA 2017b: 9). Die Unterbeschäftigung2 hingegen zeigt im Vergleich zum letzten Jahr einen Anstieg von 50.000 Personen. Diese Zunahme sei daran verschuldet, dass entlastende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen insbesondere für Flüchtlingsmigrant_innen ausgebaut worden sind. Überdies sei eine hohe Unterbeschäftigung der Grund dafür, weshalb die Arbeitslosigkeit kaum oder wenig ansteigt (vgl. Presseinformation der BA 2017: o. S.). Der beobachtete Zustand stellt somit den Bedarf nach einer Untersuchung der Fragestellung heraus, inwiefern sich mit Hinblick auf die Flüchtlingssituation Herausforderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt ergeben und welche Maßnahmen für die Integration in den Erwerbsprozess notwendig erscheinen. Der deutsche Arbeitsmarkt - da er aktuell „in guter Verfassung“ (Statistik der BA 2017b: 4) sei - bilde eine gute Arbeitsvoraussetzung für geflüchtete Menschen (vgl. ebd.). In dieser Arbeit wird auf die Ankunft geflüchteter Menschen in jenem Arbeitsmarkt eingegangen. Hierfür soll folgende Gliederung ausgearbeitet werden: Zuerst wird ein kurzer Abriss über die Entwicklung der Flüchtlingsmigration seit dem Jahr 2014 erfolgen. Daraufhin sollen mögliche Auswirkungen dieser veränderten Bedingungen auf den deutschen Arbeitsmarkt erörtert werden, indem die Grundvoraussetzungen mit den tatsächlichen Möglichkeiten zur beruflichen Entfaltung dieser Personengruppe abgestimmt werden. Letztere (Möglichkeiten) finden ihren Ausdruck in bestimmten Maßnahmen zur Förderung sowie Integration in den Erwerbsprozess.
2. Abriss über die Entwicklung der Flüchtlingsmigration in Deutschland seit 2014
Die globale Zunahme von Flüchtlingen, die aufgrund von (Bürger-) Kriegen oder anderen politischen, religiösen sowie ethnischen Konflikten ihre Herkunftsländer verlassen müssen, zeichnet sich seit 2014 stärker an Zahlen Deutschlands ab: In jenem Jahr sind 173.000 Asylanträge entgegengenommen worden. Dies stellt einen Zuwachs von 58 Prozent gegenüber dem Jahr 2013 dar. Im ersten Semester des Jahres 2015 werden bereits 126.000 Asylanträge und 16.000 Folgeanträge gestellt (vgl. Brücker et al. 2015: 1ff.). Die Zahl der registrierten Flüchtlinge erreicht im November 2015 ihren Höhepunkt mit 206.000 Personen. 2015 kennzeichnet somit das Jahr mit der größten Zunahme an Flüchtlingsmigranten: 1,1 Millionen Geflüchtete insgesamt werden vom EASY-System3 erfasst. Die „Nettozuwanderung von Geflüchteten 2015 [wird] auf rund 900.000 Personen geschätzt“ (Brücker et al. 2016: 2). Während Manche die Ursache dieses Ausnahmezustandes im November 2015 in der Entscheidung4 der deutschen Bundeskanzlerin Merkel und dem ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Faymann sehen, deuten Statistiken darauf hin, dass der Anstieg bereits vor diesem elften Kalendermonat deutlich existent gewesen ist (vgl. Anhang 1) (vgl. Brücker et al. 2016: 2f.). 2016 registriert das EASY-System rund 320.000 Flüchtlinge. Das Bundesministerium des Innern (BMI) schätzt die Nettozuwanderung im Jahr 2016 auf 280.000 Personen. Dieser Rückgang der Flüchtlingsmigration wird nach Prognosen auch im Jahr 2017 bestehen. Gründe für diesen seien zum einen die Schließung der Balkan-Route und das Türkei-Abkommen5. Die politisch labile Lage der Drittstaaten und der weiterhin existente „Migrationsdruck aufgrund der global hohen [...] Zahl von Geflüchteten“ (Brücker et al. 2017: 5) seien Anlass dafür, einer unvorhersehbaren Zukunft zu unterliegen, die jene (positive) Prognose ungültig machen könnte (vgl. ebd.). Mit der Zuwanderung von geflüchteten Menschen gehen veränderte Bedingungen auf diversen Ebenen einher. Im nächsten Kapitel werden mögliche Auswirkungen konkret auf den Bereich der Arbeit erörtert, indem die resultierenden Herausforderungen aber auch die Ausgangssituationen der Flüchtlinge Berücksichtigung finden.
3. Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingsmigration auf den deutschen Arbeitsmarkt
Die Zuwanderung der letzten drei Jahre bewirkt eine „mittelfristige“ (Fuchs/Weber 2016: 5) Erhöhung des Erwerbspersonenpotenzials um 460.000 Personen oder 1 Prozent. Als positiv erweisen sich vor allem die Auswirkungen auf die Altersstruktur potentieller Erwerbspersonen (vgl. Anhang 2). Demnach sind vor allem in jüngeren Gruppen bis zu einem Alter von 44 Jahren Erwerbspersonen zu erwarten. Diese Schätzung scheint bestehende demographische Strukturen, die das deutsche Erwerbspersonenpotenzial „altern“ (Fuchs/Weber 2016: 4) lassen, abzuschwächen. Die tatsächliche Beteiligung am Arbeitsmarkt liege allerdings niedriger als die der deutschen und sogar der übrigen, nichtdeutschen Bevölkerung. Eine rechtliche Regelung untersage überdies eine Erwerbsbeteiligung für den Zeitraum von drei Monaten nach Antragsstellung (vgl. ebd.: 3). Indes sei „von einer Potenzialerwerbsquote von 30 Prozent bei den Frauen und 90 Prozent bei den Männern aus[zugehen]“ (ebd.). Um diese Erwerbspotenziale überhaupt ausschöpfen zu können, bedarf es einer Klärung der Qualifikationen geflüchteter Personen, welche sie in das Ankunftsland Deutschland ,mitbringen‘.
3.1(Arbeits-) Bedingungen der Flüchtlinge
Zugangsbedingungen der Geflüchteten zum Arbeitsmarkt hängen in erster Linie davon ab, welchen Aufenthaltsstatus sie im Asylverfahren gewährt bekommen6 (vgl. BAMF 2016: o. S.). Zudem legt die Statistik der BA (2017b) die Ausgangssituationen geflüchteter Menschen dar. Demnach sind unter den geflüchteten Arbeitslosen 70 Prozent männlich. Mehr als 80 Prozent sind 25 Jahre oder jünger (vgl. ebd.: 14). Von ca. drei Fünftel dieser Arbeitslosen würden nur sogenannte Helfertätigkeiten (z. B. Reinigungs-, Küchenhilfe oder Logistik) in Anspruch genommen werden. Diese Beschränkung ist darauf zurückzuführen, dass sie mangelnde Deutschkenntnisse hätten oder für eine Ausbildung zu jung seien (vgl. ebd.: 11). Des Weiteren existiere die Schwierigkeit einer Anerkennung von Zertifikaten oder Bildungsabschlüssen, die in den Herkunftsländern erhalten wurden, da jegliche Nachweise fehlten (vgl. Brücker et al. 2015: 9). Über die tatsächlichen Qualifikations-Zustände von Flüchtlingen liegen keine repräsentativen Daten vor. Allerdings liefert eine Erhebung der BAMF einen Einblick in die schulischen Laufbahnen von in Deutschland registrierten Flüchtlingen: „36 Prozent der registrierten Asylbewerber [haben] eine Hochschule oder ein Gymnasium besucht, 31 Prozent eine Mittel- oder Fachschule, 23 Prozent eine Grundschule“ (Statistik der BA 2017b: 15). Der Bildungsstand der Flüchtlinge in Deutschland mündet in eine Diskrepanz: Während ein erheblicher Teil ein Gymnasium oder sogar eine Hochschule besucht habe, besäße der andere keinen oder lediglich einen Grundschulabschluss (vgl. Brücker et al. 2016: 1). Es ist von einer „[h]eterogene[n] Bildungsstruktur“ (ebd.:11) auszugehen, die vor allem aus jüngeren Geflüchteten zusammengesetzt ist, was den hohen Bedarf an Bildung und damit einer Arbeitsintegration begründet. Der Arbeitsmarkt ist neben dieser Interventionslücke auch weiteren Herausforderungen ausgesetzt, von welchen einige im Folgenden aufgezeigt werden sollen.
3.2 Herausforderungen für die Arbeitsmarktpolitik
Aus der bestehenden Arbeitslosigkeit in der Gruppe geflüchteter Menschen resultiert ein Mehr an Fördermaßnahmen, die durch die aktive Arbeitsmarktpolitik ausgetragen werden können. So bedarf es z. B. organsierter Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, welche von fast drei Viertel der geförderten Flüchtlinge in Anspruch genommen würden. Solche Überlegungen beweisen den Anstieg von Staatsausgaben (vgl. Statistik der BA 2017b: 13). Damit ist Deutschland einer finanziellen Herausforderung gestellt, die einer Entlastung bedarf. Ideen zur Entlastung sind zum einen die Verteilung der fiskalischen Kosten7 auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), kombiniert mit einer freien Wahl des Wohnortes innerhalb der EU (vgl. Brücker et al. 2015: 17f.). Innerhalb der Bundesländer in Deutschland folgt man dem sogenannten Königsteiner Schlüssel8. Die Bundesländer wiederum verteilen Flüchtlinge nach administrativen Aspekten auf die jeweiligen Kommunen. Mit diesem Vorgang sind ebenso Herausforderungen verbunden, die eine Arbeitsmarktintegration erschweren, da die Arbeitschancen in den unterschiedlichsten Regionen variieren und manche Regionen diesbezüglich auf eine Flüchtlingsaufnahme nicht abgestimmt sind (vgl. ebd.). Des Weiteren können die Kosten reduziert werden, indem man bestimmten Optionen wie z. B. der des „Spurwechsels“ (Brücker et al. 2015: 16) eine Erprobungsphase erlaubt. Unter dem Stichwort ,Spurwechsel‘ ist zu verstehen, dass Geflüchteten ein Aufenthaltsrecht gewährt wird, wenn sie dieses zu Zwecken der Erwerbstätigkeit nutzen. Am Anfang des Asylverfahrens würden solche Optionen in Erwägung gezogen, um die Beanspruchung des Verfahrens an sich zu mindern9 und einen schnelleren Weg für eine Arbeitsmarkintegration einzuschlagen (vgl. ebd.). Mit dieser Opportunität sollte zudem „generell [eine] breitere|.| Öffnung des Arbeitsmarktzugangs“ (ebd.) kombiniert werden. Neben der sich für den Sozialstaat ergebenden rein finanziellen Herausforderungen bestehen im vor allem im zwischenmenschlichen Bereich Schwierigkeiten: Es scheinen Ängste in der einheimischen Bevölkerung aufzukommen; Befürchtungen darum, dass Arbeitsplätze von Flüchtlingen okkupiert und Löhne gekürzt werden (Brücker et al. 2015: 11). So hat der Staat auch gesellschaftliche Ängste einzudämpfen. Ein weiterer Aspekt ist die immanente Diskriminierung bei der Arbeitssuche von Flüchtlingen. Ihnen würden Barrieren entgegenstehen, die eine Arbeitsmarktintegration erschweren. Hudson (2002) listet „Barriers to employment“ wie folgt auf:
- Lack of knowledge of host language
- No regognition of skills or work experience
- Overqualified and under-employed
- Lack of opportunity to show skills
- Under valuation of skills
- Racism, discrimination and prejudice
- Restrictions on permission to work
- Restrictions on starting a business
- Restrictions on freedom of movement
- Different work attitudes
- Cultural differences
- Low self-esteem
- Psychological and social problems” (ebd.: 109).
Folgende Maßnahmen beleuchten daher den sozialen Aspekt der Integration in den Arbeitsmarkt.
4. Maßnahmen zur Integration in den Erwerbsprozess
Bildung sei eine wesentliche Ressource für das berufliche Fortschreiten (vgl. Apedjinou 2002: 49). Bei der Voraussetzung ,Bildung‘ gelte es als nebensächlich, welche konkrete Zukunftsperspektive Flüchtlinge haben; ob sie den Zustand „Rückkehr, Verbleib [oder] Weiterreise“ (Schroeder/Seukwa 2007: 255) anstreben: Bildung bleibt eine interventionsbedürftige Baustelle. Bildungsinhalte unterscheiden sich je nach oben erwähnter Perspektive10. Im Folgenden soll Bildung unter der Berücksichtigung eines Verbleibs im Ankunftsland betrachtet werden. Bildungserfolg wird erwartet, wenn der „ gesamte Lebenszusammenhang der Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch entsprechende pädagogische Interventionen stabilisiert wird“ (ebd.: 257, Hervorheb. ÖG). Diese Überlegung etablierte sich als Gegenzug zu der früheren Annahme, dass eine Konzentrierung der pädagogischen Intervention ausschließlich auf die berufliche Ausbildung und Qualifikation für eine Arbeitsmarktintegration ausreichend ist. Die Autoren nennen insbesondere die „Öffnung des Gesundheitssystems“ (ebd.) als dringende Maßnahme, da geflüchtete Menschen gerade in diesem Bereich einer Benachteiligung ausgesetzt seien (vgl. ebd.). Die Förderung von zusätzlichen Qualifikationen, wie z. B. der Führerschein oder ein Erste-Hilfe-Nachweis seien für jene gesamten Lebenszusammenhänge der Flüchtlinge erfolgsversprechend (vgl. ebd.: 258). Des Weiteren wird eine Öffnung der Qualifizierungsangebote gefordert. Jene Angebote sollen mit „sozialpädagogische[r] Betreuung, Stützunterricht, Deutsch als Zweitsprache“ (ebd.) unterstützt werden, um Flüchtlinge - sich von dem Bildungssystem der Mehrheitsgesellschaft abgrenzend - über das Regelsystem hinaus zu fördern. Der Ausdruck ,Deutsch als Zweitsprache‘ orientiert sich am Leitbild der Mehrsprachigkeit, welche angesichts der verbreiteten Einsprachigkeit in Deutschland oft nicht genug gefördert werde.
[...]
1 Als arbeitslos gilt diejenige Person, „die die Arbeitslosenkriterien des § 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit, Arbeitssuche) und des § 16 Abs. 2 SGB III (keine Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme) erfüll[t]“ (Statistik der BA 2017a: 45).
2 „In der Unterbeschäftigungsrechnung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen“ (ebd.).
3 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) setzt diese IT-Anwendung ein, „um Flüchtlinge [.] auf die Bundesländer zu verteilen“ (Brücker et al. 2016: 2). Anzumerken sei, dass die tatsächliche Zahl wegen Rückführungen oder Weiterreisen etc. von der erfassten Zahl des EASY-Systems abweiche (vgl. ebd.).
4 Die Entscheidung am 5. September 2015 lautete, die sich derzeit in Ungarn aufhaltende Flüchtlinge in Deutschland und in Österreich aufzunehmen.
5 Vgl. hierzu auch Cremer 2017: o. S.
6 Zu unterscheiden sind: „Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis[,] [.] Personen mit einer Aufenthaltsgestattung [und] [.] Personen mit einer Duldung“ (BAMF 2016: o. S.) (vgl. hierzu auch ebd.).
7 Kosten, die „den Staat als Verwalter des Staatsvermögens betreffend..]“ (Duden 2017b: o. S.)
8 Welcher sich nach den Komponenten der „Bevölkerungsgröße und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ (Brücker et al. 2015: 19) der einzelnen Bundesländer richtet.
9 Der Gebrauch dieser Option bringt nachzuweisende Voraussetzungen mit sich, wie „etwa die Vorlage einer verbindlichen Arbeitsplatzzusage mit tariflichem Mindesteinkommen“ (Brücker et al. 2015: 16).
10 Vgl. hierzu auch Schroeder/Seukwa 2007: 255ff.
- Quote paper
- Özge Sakalar (Author), 2017, Inwiefern ergeben sich mit Hinblick auf die Flüchtlingssituation Herausforderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1194578
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