Thomas Hobbes (1588-1679) und John Locke (1632-1704) haben sich mit ihren Werken „Leviathan – oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates“ und „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ unwiderruflich in die Reihe der bedeutenden politischen Philosophen eingereiht. Ihre Werke gelten als Klassiker des politischen Denkens. Beide trugen mit ihren Theorien maßgeblich zur Auflösung des scholastischen Weltbildes bei, welches seit dem Mittelalter vorherrschend war und ersetzten es durch einen methodologischen und normativen Individualismus. Dieser bildete in Zusammenhang mit der zunehmenden Verbürgerlichung der Welt und des Auseinandertretens von Staat und entpolitisierter, ökonomischer Gesellschaft die Grundlage für einen konstruktiven Kontraktualismus, welcher mit seinem argumentationsstrategischen Dreischritt: anarchischer Naturzustand – Vertrag – Gesellschaft/Staat das politische Denken bis heute prägt. Neben dieser Argumentationssystematik verband die beiden Denker auch ein relativ gleicher Bezugsrahmen auf zeitlicher, örtlicher und politikhistorischer Ebene. Daher ist es umso bemerkenswerter, dass Hobbes zu einem Vordenker der absoluten Souveränität bzw. des Absolutismus wurde, während Locke hingegen im 18. und 19. Jahrhundert von den Verfechtern liberalen Denkens in Nordamerika und Europa als Anwalt der Bürgerfreiheiten verstanden worden ist. Andererseits gibt es aber auch Stimmen, die „die These vertreten haben, Lockes Theorie weise nicht nur formale Parallelen zu Hobbes auf, sondern stimme auch mit den Prinzipien des ‚Leviathan’ überein. Locke […] verberge diese Übereinstimmung nur unter kulanteren Formulierungen […]“. Im Folgenden werden die Positionen der beiden Theoretiker anhand eines Vergleiches ihrer Werke „Leviathan“ und „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ dargelegt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Vita und Werk
2.1 Thomas Hobbes
2.2 John Locke
3 Die politische Philosophie von Thomas Hobbes
3.1 Die Menschen im Naturzustand
3.2 Die Staatsgründung durch Vertragsabschluss
3.3 Die Staatskonstruktion bei Hobbes
4 Die politische Philosophie von John Locke
4.1 Die Menschen im Naturzustand
4.2 Die Staatsgründung durch Vertragsabschluss
4.3 Die Staatskonstruktion bei Locke
5 Vergleich der politischen Philosophien
5.1 Vergleich der Naturzustandskonzeptionen von Hobbes und Locke
5.2 Vergleich der Staatsgründungen durch Vertragsabschluss bei Hobbes und Locke
5.3 Vergleich der Staatskonstruktion von Hobbes und Locke
6 Schlusswort
7 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Thomas Hobbes (1588-1679) und John Locke (1632-1704) haben sich mit ihren Werken „Leviathan – oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates“ und „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ unwiderruflich in die Reihe der bedeutenden politischen Philosophen eingereiht. Ihre Werke gelten als Klassiker des politischen Denkens. Beide trugen mit ihren Theorien maßgeblich zur Auflösung des scholastischen Weltbildes bei, welches seit dem Mittelalter vorherrschend war und ersetzten es durch einen methodologischen und normativen Individualismus. Dieser bildete in Zusammenhang mit der zunehmenden Verbürgerlichung der Welt und des Auseinandertretens von Staat und entpolitisierter, ökonomischer Gesellschaft die Grundlage für einen konstruktiven Kontraktualismus, welcher mit seinem argumentationsstrategischen Dreischritt: anarchischer Naturzustand – Vertrag – Gesellschaft/Staat das politische Denken bis heute prägt.[1] Neben dieser Argumentationssystematik verband die beiden Denker auch ein relativ gleicher Bezugsrahmen auf zeitlicher, örtlicher und politikhistorischer Ebene. Daher ist es umso bemerkenswerter, dass Hobbes zu einem Vordenker der absoluten Souveränität bzw. des Absolutismus wurde, während Locke hingegen im 18. und 19. Jahrhundert von den Verfechtern liberalen Denkens in Nordamerika und Europa als Anwalt der Bürgerfreiheiten verstanden worden ist.[2] Andererseits gibt es aber auch Stimmen, die „die These vertreten haben, Lockes Theorie weise nicht nur formale Parallelen zu Hobbes auf, sondern stimme auch mit den Prinzipien des ‚Leviathan’ überein. Locke […] verberge diese Übereinstimmung nur unter kulanteren Formulierungen […]“.[3] Im Folgenden werden die Positionen der beiden Theoretiker anhand eines Vergleiches ihrer Werke „Leviathan“ und „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ dargelegt.
2 Vita und Werk
2.1 Thomas Hobbes
Thomas Hobbes wurde am 5. April 1588 bei Malmesbury, England, geboren, studierte von 1602 bis 1608 Logik und Physik in scholastischer Tradition in Oxford und wurde nach Abschluss seines Studiums Tutor im adeligen Hause Cavendish – eine Anstellung, die er bis zu seinem Tode inne hatte. Mit seinem Schüler William Cavendish unternahm Hobbes mehrer Bildungsreisen durch Europa, auf denen er unter anderem Bekanntschaft mit Galilei, Gassendi und Descartes machte.[4] Hobbes Leben war geprägt von politischen Krisen und Glaubenskämpfen, welche 1642 im englischen Bürgerkrieg gipfelten. Dieser endete 1649 mit einem Sieg des Parlaments, der Hinrichtung König Karls I. und mündete in die Diktatur unter Oliver Cromwell, die bis 1660 Bestand hatte. Die direkten Auswirkungen auf Hobbes manifestierten sich in seiner Flucht ins französische Exil, nachdem er in den 1640iger Jahren einige pro-königliche Veröffentlichungen herausgegeben hatte. Dort entstand 1651 sein Hauptwerk „Leviathan – oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates“, dessen Inhalt – Hobbes politische Philosophie – war eine Antwort auf die Bürgerkriegssituation seiner Zeit, die in seinen Augen nicht nur das zeitgenössische Hauptproblem war, sondern vielmehr das Leitproblem aller Politik.[5] Bei der Abfassung seines Werkes war Hobbes darauf bedacht, mit den bis dahin geltenden Formen des politischen Denkens, beispielsweise der aristotelischen Tugendlehre zu brechen und durch eine ‚more geometrico’ verfahrende politische Theorie zu ersetzen. Er wollte also mit der überkommenen politischen Philosophie brechen und sich bei der rationalen Konstruktion der politischen Ordnung an den modernen Naturwissenschaften orientieren.[6] Nach dem Erscheinen seines Werkes musste sich Hobbes mit Atheismus-Vorwürfen auseinandersetzen, kehrte daraufhin Paris den Rücken und begab sich 1651 wieder nach England. Dort fand er erneut Anstellung im Hause Cavendish und veröffentlichte 1655 „De Corpore“ und 1658 „De Homine“. Hobbes starb am 3. Dezember 1679 in Hardwicke. Erst nach seinem Tod erschien sein letztes Buch „Behemoth oder das lange Parlament“, das die Entstehungsgründe und Ursachen des Bürgerkrieges analysierte – mit dem Ziel seine früheren Thesen zu überprüfen und zu bestätigen.[7]
2.2 John Locke
John Locke wurde am 29. August 1632 als Sohn eines Anwaltes in Wrington (Südengland) geboren und entstammte einer durch Handel und Gewerbe zu Wohlstand gekommenen, puritanischen Familie. Von 1652 bis 1658 studierte Locke am bedeutenden Christ Church College in Oxford, war anschließend praktizierender Arzt und beteiligte sich an naturwissenschaftlichen Experimenten. Locke konnte das überkommene aristotelisch-scholastische Weltbild, welches in Oxford immer noch gelehrt wurde, nicht mit seinen humanistisch geprägten Einsichten auf naturwissenschaftlichem und moralphilosophisch-politischem Gebiet vereinbaren, infolgedessen er sich 1671 mit seinem erkenntnistheoretischen Hauptwerk „Essay Concerning Human Understanding“ gezielt davon distanzierte.[8] Zugleich hatte Locke schon früh Kontakt zur praktischen Politik, denn er war Sekretär und Vertrauter Lord Ashleys, dem späteren 1st Earl of Shaftesbury, welcher einer der führenden Politiker der Whig-Partei war. Shaftesbury opponierte gegen die Hofpartei, den Katholizismus und den Royalismus, weswegen er und Locke 1683 unter den Druck der Krone gerieten und aus politischen Gründen ins niederländische Exil gehen mussten. Dort entstand Lockes Toleranzwerk, der „Brief über die Toleranz“.[9] 1689 schließlich erschien sein politisches Hauptwerk „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ (engl. Originaltitel: „Two Treatises on Government“), das als Streitschrift geplant war, mit der Shaftesbury und Locke in eine aktuelle politische Kontroverse eingreifen wollten. Jedoch sollte mit den Abhandlungen keinesfalls die 1688 erfolgte „Glorious Revolution“ gerechtfertigt werden, wie lange Zeit fälschlicherweise angenommen wurde, sondern es handelte sich vielmehr um einen Angriff gegen die Verfechter der absoluten Monarchie, die Legitimität mit dem ‚göttlichen Recht der Könige’ rechtfertigten. Dies wird vor allem in der ersten Abhandlung deutlich, welche sich zu einer Polemik gegen die Schriften von Sir Robert Filmer entwickelten, einem energischen Vertreter der absoluten Monarchie und Aushängeschild der royalistisch denkenden Tories.[10] In der Folgezeit veröffentlichte Locke noch einige Werke, wie beispielsweise 1693 „Some Thoughts Concerning Education“, oder 1695 „The Reasonableness of Christianity“, bevor er am 28. Oktober 1704 starb.
3. Die politische Philosophie von Thomas Hobbes
3.1 Die Menschen im Naturzustand
Der Naturzustand bei Hobbes „[…] ist eine Konstruktion der analytischen Methode, ein Abstraktionsprodukt und Gedankenexperiment: Die Menschen sind Versuchspersonen, ausgestattet mit wohldefinierten Eigenschaften und einem genau umrissenen Verhaltensrepertoire und hineingesetzt in einen aller institutionellen Regelungen und zwangsbewehrten Ordnungselementen baren Lebensraum“.[11] Die Eigenschaften der Menschen leitet Hobbes aus seiner relativistischen Werte- und Gütertheorie ab, sodass Leben für ihn nicht auf ein höchstes Ziel ausgerichtet, sondern eine schlichte Abfolge von Handlungen ist, deren Ziel nichts anderes als das Streben nach Gütern darstellt. Dabei definiert der Tod das natürliche Ende aller Bestrebungen, weswegen die Verfolgung der Selbsterhaltung respektive die Vermeidung des gewaltsamen Todes grundlegende Bewegungen sind. Dabei geht Hobbes von einem rein quantitativen, unter der Berücksichtigung der Zukunftsorientierung tendenziell unbegrenzt zu verstehendem Streben nach Gütern aus.[12] Hobbes formuliert dies folgendermaßen: „Zuvörderst wird also angenommen, daß alle Menschen ihr ganzes Leben hindurch beständig und unausgesetzt eine Art der Macht nach der anderen sich zu verschaffen bemüht sind; nicht darum, weil sie nach einer immer größeren Macht, als die ist, welche sie schon besitzen, streben oder sich an einer mäßigen nicht genügen können, sondern weil sie ihre gegenwärtige Macht und Glückseligkeit zu verlieren fürchten, wenn sie dieselben nicht noch vermehren“.[13] Macht stellt also eine Möglichkeit dar, Güter zu erwerben und erworbene Güter zu behaupten, weswegen Machterwerb an sich ein erstrebenswertes Gut im Kontext der Selbsterhaltung ist. Darüber hinaus geht Hobbes von der prinzipiellen Gleichheit aller Menschen aus: „Die Natur hat die Menschen, sowohl in Hinsicht der Körperkräfte als der Geistesfähigkeiten, einen wie den anderen gleichmäßig begabt; und wenngleich einige mehr Kraft oder Verstand als andere besitzen, so ist der hieraus entstehende Unterschied, im ganzen betrachtet, dennoch nicht so groß, daß der eine sich diesen oder jenen Vorteil versprechen könnte, welche der andere nicht auch zu hoffen berechtigt wäre. […] [Man wird] gewiß selten einen so schwachen Menschen finden, der nicht durch List oder in Verbindung mit anderen, […] den Stärksten zu töten fähig sein sollte“.[14] So ist die Lage des Individuums im Naturzustand v.a. durch zwei Dinge gekennzeichnet: 1. dem Streben nach Selbsterhaltung und dem damit einhergehenden Versuch, Macht und Machtmittel unbegrenzt zu akkumulieren, 2. der prinzipiellen Gleichheit aller, was jeden anderen zu einem gleichwertigen Gegner im Kampf um die Selbsterhaltung macht.
Die zentrale These der Hobbes’schen Naturzustandskonzeption jedoch lautet: Der Naturzustand ist ein Kriegszustand.[15] Hobbes betrachtet den Menschen im Naturzustand „[…] als einen Wolf, der gar nicht anders kann, als seine Mitmenschen überfallen, ihm Böses antun, ihn und dessen Familie umbringen, da er ja auf nichts anderes aus ist als auf Selbsterhaltung – die ihrerseits noch ausschließlich auf einem Negativum begründet ist, nämlich die Furcht vor dem Tode. So ist also im Naturzustand ‚der Mensch dem Menschen ein Wolf’“.[16] Dies wurzelt in der bereits angesprochenen Lage des Individuums im Naturzustand in Verbindung mit einem konstitutiven Egoismus, wodurch den Menschen ihr eigenes Leben und Wohlergehen wichtiger ist, als das aller anderen; einer knappheitsbedingten Konkurrenz, da Güter und Macht begrenzt sind – das Streben danach jedoch unbegrenzt – und es so infolge konfligierender Interessen zu Konflikten kommt; der konkurrenzbedingten Verfeindung, da im Naturzustand ein jeder ein Machtkonkurrent eines jeden ist und daher die Tendenz zur Hostilisierung vorherrscht; der Rationalität des offensiven Misstrauens und vorbeugenden Gewaltanwendung, infolgedessen es gilt mit dem Schlimmsten zu rechnen und der Gewalt anderer zuvorzukommen.[17] Im Naturzustand können diese kollektiven Handlungsprobleme jedoch nicht gelöst werden, woraus Hobbes die Erkenntnis ableitet, „[…] daß ohne eine einschränkende Macht der Zustand der Menschen ein solcher sei, wie er zuvor beschrieben wurde, nämlich ein Krieg aller gegen alle“.[18] Dieser latente Kriegszustand, den Hobbes auch dann als gegeben ansieht, „[…] so lange, wie der Vorsatz herrscht, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben“[19], schafft eine permanente Furchtsituation, geprägt durch „ […] tausendfaches Elend: Furcht, gemordet zu werden, stündliche Gefahr, [und] ein einsames, kümmerliches, rohes und kurzdauerndes Leben“.[20] Dies ist letztlich der Grund warum die Menschen versuchen, dem Naturzustand zu entfliehen.
3.2 Die Staatsgründung durch Vertragsabschluss
Trotz seines negativen Menschenbildes gesteht Hobbes den Menschen doch ein positives Gut zu, nach dem sie alle streben: den Frieden. „Hobbes muss einen Weg aufzeigen, wie alle den suboptimalen Zustand gegenseitiger Todesdrohung verlassen können. Der Weg vom friedlosen und anarchischen Naturzustand in den sicheren und friedlichen Zustand des Staates weist die Vernunft und einige Leidenschaften“.[21] Für Hobbes ist es die Vernunft, die „[…] uns einige zum Frieden führende Grundsätze [liefert], und das sind die Naturgesetze […]“.[22] Der Rechtsstatus einer Person im Naturzustand ist durch das Naturrecht bestimmt, welches die Freiheit ist, „[…] nach welcher ein jeder zur Erhaltung seiner selbst seine Kräfte, und folglich alles, was dazu etwas beizutragen scheint, beliebig in Anwendung bringen kann“.[23] Diese natürlichen Gesetze sind nicht als Gesetze im eigentlichen Sinn zu begreifen, sondern vielmehr als von der Vernunft vermittelte Regeln, mithilfe derer eine friedliche Koexistenz möglich wird. Im Naturzustand jedoch pervertiert der Krieg aller gegen alle diese Regeln, denn die von den natürlichen Rechten formulierte maximale Freiheit schlägt in die größte Existenzgefahr um, da „[…] im Naturzustand alle ein Recht auf alles, die Menschen selbst nicht ausgenommen, besitzen“.[24] Einen Ausweg aus diesem Dilemma eröffnet Hobbes durch die Formulierung seines zweiten Naturgesetzes: „Sobald seine Ruhe und Selbsterhaltung gesichert ist, muß auch jeder von seinem Recht auf alles – vorausgesetzt, dass andere dazu auch bereit sind – abgeben und mit der Freiheit zufrieden sein, die er den übrigen eingeräumt wissen will“.[25] „Erst das zweite natürliche Gesetz, das unter der Bedingung der Wechselseitigkeit den Verzicht auf das natürliche Recht auf alles und die Beschränkung der natürlichen Freiheit als geeignetes Mittel zu diesem Zwecke auszeichnet, schafft die Grundlage der künstlichen Einrichtung bindender und verpflichtender Gesetze, indem es den Weg zur Errichtung politischer Herrschaft aufzeigt“.[26]
Das kollektive Sicherheitsdilemma des Naturzustandes ist also durch die Übertragung von individuellen Rechten lösbar, da die Menschen zu natürlicher Übereinstimmung und spontaner Vergesellschaftung nicht fähig sind. Dies geht nach Hobbes nur auf dem Wege eines Vertrages vor sich, der eine staatliche Herrschaftsordnung errichtet – eine sichtbare Gewalt.[27] Da Verträge ohne das Schwert doch bloße Worte sind, muss eine Zwangsgewalt existent sein, die über deren Einhaltung wacht und die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages zwingen kann.[28] Den alleinigen Weg zur Errichtung einer solchen allgemeinen Gewalt besteht für Hobbes darin, „[…] daß jedweder alle seine Macht oder Kraft einem oder mehreren Menschen übertrage, wodurch der Wille aller gleichsam in einem Punkt vereinigt wird, so daß dieser eine Mensch oder diese eine Gesellschaft eines jeden einzelnen Stellvertreter werde und ein jeder die Handlung jener so betrachte, als habe er sie selbst getan, weil sie sich dem Willen und Urteil jener freiwillig unterworfen haben“.[29] Dieser Vertrag besteht also aus einem Rechtsverzicht zugunsten des neu entstehenden Souveräns, welchen Hobbes auch als „sterblichen Gott“ oder „Leviathan“ bezeichnet. Der Vertrag beruht auf einem sprachlichen Akt der Selbstbindung und ist eine Willenserklärung, deren Verbindlichkeit darauf beruht, dass eine bestimmte, festgelegte Form der Sprechhandlung als eine Vertragsvereinbarung der Selbstverpflichtung angesehen wird.[30] Der Text des Vertrages, den ein jeder mit einem jeden schließt, lautet: „Ich übergebe mein Recht, mich selbst zu beherrschen, diesem Menschen oder dieser Gesellschaft unter der Bedingung, daß du ebenfalls dein Recht über dich ihm oder ihr abtrittst“.[31] Nach diesem Eidestext, fügt Hobbes hinzu, würden auf diese Weise „[…] alle einzelnen eine Person und heißen Staat oder Gemeinwesen. So entsteht der große Leviathan oder, wenn man lieber will, der sterbliche Gott, dem wir unter dem ewigen Gott allen Frieden und Schutz zu verdanken haben“.[32]
[...]
[1] Vgl. Kersting, Wolfgang: Thomas Hobbes zur Einführung, Junius Verlag, Hamburg 2005, S. 104f.
[2] Vgl. Euchner, Walter: John Locke zur Einführung, Junius Verlag, Hamburg 1996, S. 128.
[3] Nonnenmacher, Günther: Die Ordnung der Gesellschaft. Mangel und Herrschaft in der politischen Philosophie der Neuzeit: Hobbes, Locke, Adam Smith, Rousseau, VCH Verlag, Weinheim 1989, S. 74.
[4] Vgl. Chwaszcza, Christiane: Thomas Hobbes (1588-1679), in: Maier, Hans/ Denzer, Horst (Hrsg.): Klassiker des politischen Denkens. Bd.1, Von Plato bis Thomas Hobbes, C. H. Beck Verlag, München 2001, S. 209.
[5] Vgl. Llanque, Marcus: Politische Ideengeschichte – Ein Gewebe politischer Diskurse, Oldenbourg Verlag, München u.a. 2008, S. 207ff.
[6] Vgl. Speth, Rudolf: Thomas Hobbes, in: Massing, Peter/ Breit, Gotthard (Hrsg.): Demokratie-Theorien. Von der Antike bis zur Gegenwart, Bundeszentrale für politische Bildung, Berlin 2005, S. 96.
[7] Vgl. Blum, Wilhelm: Thomas Hobbes 1588-1679, in: Ders. u.a. (Hrsg.): Politische Philosophen, Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, München 2007, S. 108.
[8] Vgl. Euchner, Walter: John Locke (1632-1704), in: Maier, Hans/ Denzer, Horst (Hrsg.): Klassiker des politischen Denkens. Bd.2, Von John Locke bis Max Weber, C. H. Beck Verlag, München 2001, S. 15f.
[9] Vgl. Llanque, Marcus: Politische Ideengeschichte – Ein Gewebe politischer Diskurse, S. 226.
[10] Vgl. Euchner, Walter: John Locke zur Einführung, S. 69ff.
[11] Kersting, Wolfgang: Thomas Hobbes zur Einführung, S. 107.
[12] Vgl. Chwaszcza, Christiane: Thomas Hobbes (1588-1679), S. 218f.
[13] Hobbes, Thomas: Der Leviathan. Nach der ersten dt. Übers. vollst. neu überarb. von Kai Kilian, Anaconda Verlag, Köln 2007, Kap. 11, S. 108.
[14] Ebd., Kap. 13, S. 132.
[15] Vgl. Kersting, Wolfgang: Thomas Hobbes zur Einführung, S. 109.
[16] Blum, Wilhelm: Thomas Hobbes 1588-1679, S. 114.
[17] Vgl. Kersting, Wolfgang: Thomas Hobbes zur Einführung, S. 109f.
[18] Hobbes, Thomas: Der Leviathan, Kap. 13, S. 134f.
[19] Ebd., Kap. 13, S. 135.
[20] Ebd., Kap. 13, S. 135.
[21] Speth, Rudolf: Thomas Hobbes, S. 97.
[22] Hobbes, Thomas: Der Leviathan, Kap. 13, S. 137.
[23] Ebd., Kap. 14, S. 138.
[24] Ebd., Kap. 14, S. 138.
[25] Hobbes, Thomas: Der Leviathan, Kap. 14, S. 139.
[26] Chwaszcza, Christiane: Thomas Hobbes (1588-1679), S. 220f.
[27] Vgl. Kersting, Wolfgang: Thomas Hobbes zur Einführung, S. 146.
[28] Vgl. Bevc, Tobias: Thomas Hobbes, in: Ders. (Hrsg.): Politische Theorie, UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2007, S. 63.
[29] Hobbes, Thomas: Der Leviathan, Kap.17, S. 175.
[30] Chwaszcza, Christiane: Thomas Hobbes (1588-1679), S. 221.
[31] Hobbes, Thomas: Der Leviathan, Kap. 17, S. 175.
[32] Ebd.,Kap. 17, S. 175.
- Quote paper
- Thomas Berwanger (Author), 2008, Ein Vergleich der politischen Philosophie von Thomas Hobbes (1588-1679) und John Locke (1632-1704), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119373
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