In dieser Ausarbeitung geht es um die Möglichkeiten, die Medien für die Inklusion in vielerlei Hinsicht spielen. Dabei wird eine Abgrenzung der Inklusive zur Integration vorgenommen und anschließend die Teilhabe in Medien, die Teilhabe an Medien und die Teilhabe durch Medien in den Fokus gelegt. In einem Fazit wird zusammenfassend der Einfluss der Medien auf die Inklusive im Allgemeinen resümiert.
Gliederung
1. Einleitung
2. Inklusion
2.1 Was ist Inklusion?
2.2 Inklusion vs. Integration
2.3 US-Behindertenkonvention
3. Einfluss der Medien auf den Inklusionsprozess
3.1 Teilhabe IN Medien - Mediale Darstellung
3.2 Teilhabe AN Medien - Mediale Zugänglichkeit
3.3 Teilhabe Durch Medien - Medienbildung
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
In der heutigen Gesellschaft rücken immer mehr Themen und Phänomene in den Vordergrund, die noch vor einigen Jahren wenig bis gar keine Bedeutung gespielt haben. Dies liegt primär an den ständigen Veränderungen, die auf verschiedene Bereiche des alltäglichen Lebens ihren Einfluss ausüben. Es betrifft unter anderem auch den Einbezug von Menschen mit Behinderungen oder anderen Einschränkungen in alle Bereiche des Lebens. Dazu gehören auch die Nutzung neuer Medien, an der nicht jeder uneingeschränkt teilnehmen kann. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Teilhabe von behinderten Menschen an Medien und durch Medien bereits verwirklicht ist und welche Maßnahmen noch getroffen werden müssen, um dies zu erreichen. In dieser Ausarbeitung geht es darum, dieser Thematik näher zu kommen und mögliche Antworten auf solche Fragen zu finden. Dabei soll ein Überblick über Inklusion geschaffen und der Einfluss der Medien auf den Inklusionsprozess dargestellt werden. Dabei wird auf die Darstellung von Behinderung in Medien, die Möglichkeiten, Zugänge zu Medien zu erzeugen und die Teilhabe durch Medien eingegangen. Es schließt mit einem kurzen Fazit ab.
2. Inklusion
2.1 Was ist Inklusion?
Der Begriff der Inklusion hat seine Wurzeln im Lateinischen. Es stammt von dem Wort “includere” oder auch “inclusio”, was übersetzt so viel bedeutet wie einschließen. Es beschreibt die Bemühungen, Menschen mit Behinderungen eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen (vgl. Traugott, Böttinger 2016, S. 17). Eine Gesellschaft, die von Inklusion geprägt ist, ist demnach eine Gesellschaft, in der jeder Mensch so akzeptiert wird, wie er ist. In ihr wird jeder gleich behandelt, hat gleiche Rechte und kann selbstbestimmt an ihr teilhaben. In Deutschland gibt es derzeit 10 Millionen Menschen, die mit einer Behinderung leben, das sind circa 12% der Gesamtbevölkerung. Davon gelten sogar 7,6 Millionen als schwerbehindert. Im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist eindeutig geregelt, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Charakteristiken ein Mensch als behindert eingestuft wird. Dort heißt es: “Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist." (§2 SGB IX) Der sogenannte Grad der Behinderung GdB kann zwischen 20 und 100 variieren, wobei ein Wert von über 50 auf eine Schwerbehinderung schließen lässt.
2.2 Inklusion vs. Integration
Spricht man von Inklusion, so darf man dies nicht -wie es aber oft geschieht- mit Integration gleichsetzen. Denn dies sind “zwei sich grundlegend unterschiedliche sozialpolitische Konzepte und [sie] stehen für unterschiedliche Sichtweisen auf die Gesellschaft” (siehe Inklusion Schule). Während bei der Integration die kleinere Randgruppe in die homogene Großgruppe integriert wird, werden bei der Inklusion alle Menschen als gleichberechtigte Individuen angesehen. Es gibt keine verschiedenen Gruppen, sondern nur eine Einheit, in dem jeder Teil des Ganzen ist (ebd.).
2.3 Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die im Jahre 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurde, sorgte dafür, dass der Begriff der “Inklusion” öfter in der Öffentlichkeit fällt. Sie macht darauf aufmerksam und steht für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie setzt sich dafür ein, gegen die Benachteiligung dieser Gruppe von Menschen anzukämpfen und sie zu vollwertig in der Gesellschaft anerkannten Bürgern zu machen. Sie fordert Inklusion als ein Menschenrecht. Deutschland und zur Zeit noch 170 weitere Länder zählen sich zur UN-Behindertenrechtskonvention. Sie haben sich mit Unterzeichnung dieser dazu verpflichtet, die Forderungen in die Tat umzusetzen (ebd.).
3. Einfluss der Medien auf den Inklusionsprozess
3.1 Teilhabe IN Medien - Mediale Darstellung
Ein wichtiger Beitrag zur Inklusion wird über die Mediale Darstellung von Menschen mit Behinderungen geleistet. Dies wird unterstützt von einem Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser tritt ein für eine Bewusstseinsbildung und -schärfung, durch die bei den Menschen eine Einstellungsveränderung bewirkt werden soll. Das Ziel ist es, ein Bewusstsein für die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihren gesellschaftlichen Beitrag zu schaffen, wodurch sie in ihrer Würde gestärkt werden. Nicht zuletzt wird gefordert, dass Unkenntnisse und Fehlvorstellungen beseitigt werden und Vorurteilen und meist negativ behafteten Klischees entgegengewirkt wird (vgl. Schluchter 2010, S. 147).
Bei der tatsächlichen Darstellungen in sämtlichen Medien werden Stereotypen konstruiert, die sich im Laufe der Zeit etabliert haben. Trotz dieser dauerhaften und beständigen Vorstellungen, haben sich die Arten der Darstellungsformen mit dem Fortschritt der Medientechnologien gewandelt.
So wurde sich beispielsweise am Motiv des Fake Beggar bedient, das Behinderung als Grund von Belustigung erzeugt. In anderen Darstellungen wird eine Behinderung auch oft mit dem Bösen assoziiert und als Symbol dafür eingesetzt. Andererseits wird aber auch oft die Überwindung einer Behinderung präsentiert. Bei all diesen Darstellungen spielt eine wichtige Rolle, dass das Medium Film dabei auf einen kulturellen Wissensfundus zurückgreift und diese kulturelle Wissen zugleich nachhaltig prägt.
In den heutigen Kinofilmen gilt Behinderung primär als Garant für eine erhöhte Aufmerksamkeit. Dabei werden Menschen mit Behinderungen als „exotisch“ oder „ungewöhnlich“ eingestuft.
Trotz dieser Assoziationen muss man sich fragen, ob Behinderung nicht schon ein selbstverständlicher Teil des Kinos ist, da es kaum noch Filme gibt, bei denen nicht mindestens eine der handelnden Personen eine Einschränkung besitzt. Denn diese Personen sind oder entwickeln sich meistens sogar zu Publikumslieblingen.
Für das Massenmedium Fernsehen bietet sich noch vielmehr die Möglichkeit Behinderung als Normalität darzustellen. Häufig wird dort Behinderung dargestellt als ein Problem, mit dem nur das betroffene Individuum zu kämpfen hat. Nicht unverantwortlich für die rein quantitativ gesehen tatsächlich sogar recht häufige Darstellung von Menschen mit Behinderungen, ist das Phänomen der Besonderheit, das großen Medienwert in sich trägt. Fernsehfilme bedienen sich eines sehr breiten Spektrums. Daher ist die Mediale Darstellung gerade auch wegen der Werbung, bei der viel mit eingeschränkten Personen gearbeitet wird, also besonders im Fernsehen sehr hoch (vgl. Bosse 2016). Eine weitere Möglichkeit der medialen Darstellung sind Blogs und soziale Netzwerke, bei denen vor allem Jugendliche und junge Erwachsene eine Rolle spielen. Hier finden Bewusstseinsbildende Prozesse in den Online-Communities statt, die auch Menschen mit Behinderungen an sozialen Netzwerken teilhaben lässt. Dies lässt sich daran erkennen, dass viele Blogger auf unterschiedlichen Plattformen Präsenz zeigen. Hier werden die Perspektiven von Menschen mit Einschränkungen ernst genommen. Da auch Journalisten diese Blogs lesen, bestehen durchaus Chancen gehört und auch gefördert zu werden (vgl. Fürst Donnersmarck-Stiftung 2015).
3.2 Teilhabe an Medien - Mediale Zugänglichkeit
Wichtig ist im Bereich der Inklusion, dass Informationen auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind und dass diese sie sich selbstständig beschaffen können.
Für gehörlose Personen stellt die fehlende Tonsubstitution eine Barriere dar, die mit Hilfe von Untertitelung oder Einblendung von Gebärdendolmetschern umgangen werden kann. Sehbeeinträchtigte Menschen können mit Audiodeskreption unterstützt werden. Für die Beteiligung behinderter Menschen am Rundfunkbeitrag wurde das ab 2013 gültige Rundfunkbeitragsrecht eingeführt, das den Grundsatz der Gleichberechtigung zu Grunde legt und eine Verbesserung des barrierefreien Angebots ermöglichen soll.
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