Dieser Essay befasst sich mit dem Thema Prostitution und umfasst folgende Inhalte: Unterschiede der Ansätze Prohibition, Abolition und Regulierung; unterschiedliche Perspektiven auf das Phänomen der Prostitution; Moralvorstellungen und die Doppelmoral; Verständnis von Gleichstellung und Arbeit; beste Option, um prostitutionsspezifische Probleme in den Griff zu bekommen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Prohibition
1.2 Abolition
1.3 Regulierung
2. Unterschiedliche Perspektiven auf das Phänomen der Prostitution
3. Moralvorstellungen und die Doppelmoral
4. Verständnis von Gleichstellung und Verständnis von Arbeit
5. Beste Option, um prostitutionsspezifische Probleme in den Griff zu bekommen
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung: Unterschiede einer Prohibition, Abolition und Regulierung
1.1 Prohibition
Das Wort Prohibition bedeutet „Verbot von etwas“1 oder „generelles Verbot der Herstellung und Verbreitung von alkoholischen Getränken“2. Ziel einer Prohibition ist es bestimmte Drogen oder Substanzen zu verbieten, um die Bevölkerung zu schützen, dabei werden diese mit strafrechtlichen Gesetzten durchgesetzt. Die Weltbekannte Prohibition ist das Alkoholverbot in den Vereinigten Staaten 1920. Alkohol durfte nicht verkauft oder hergestellt werden. Das Ziel dahinter war, die Kriminalitätsrate zu sinken, die sozialen Probleme zu lösen und die Bevölkerung von dem „Laster des Trinkens“3 abzuhalten.
1.2 Abolition
Das Wort Abolition bedeutet die „Niederschlagung eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss“4. Abolitionismus ist die Bewegung zur Abschaffung von Sklaverei, der ihren Anfang in Großbritannien und Nordamerika im 18. Und 19. Jahrhundert fand.5
1.3 Regulierung
Die Regulierung beziehungsweise die Regulation bedeutet im Allgemeinen etwas überwachen oder ändern, damit diese für bestimmte Zwecke geeignet sind. Beispiel einer Regulierung in einer Markwirtschaft wären „direkte Eingriffe des Staates in Marktabläufe und die staatliche Beeinflussung des Verhaltens von Unternehmen durch Vorschriften zur Erreichung bestimmter, im allgemeinen Interesse stehender Ziele.“6 Doch was sind die unterschiedlichen Perspektiven von Prohibition, Abolition und Regulierung im Hinblick auf das Phänomen der Prostitution?
2. Unterschiedliche Perspektiven auf das Phänomen der Prostitution
Der Gesetzgeber kann zwischen drei Möglichkeiten mit der Prostitution umzugehen entscheiden. Diese wären Abolition, Prohibition und Regulierung.
Prohibition ist die gesetzliche Verbietung der Prostitution, die mit strafrechtlichen Sanktionen durchgesetzt wird, wenn dieses Verbot missachtet wird. Diese Sanktionen können die Prostituierten, die Kunden, Zuhälter oder daran partizipierende Menschen betreffen. Darunter fallen auch Hotelbesitzer oder einfache Vermieter, die der Prostituierten ein Zimmer zum Arbeiten zur Verfügung stellen, mit dem Wissen, dass die Prostituierte das Zimmer nutzt, um Geld zu verdienen.7
Abolition bedeutet im Allgemeinen, die Gesetzte abzuschaffen, die explizit nur die Prostitution betreffen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Prostitution legalisiert wird, oder, dass „die Prostitution als etwas Selbstverständliches“8 angesehen wird. Der Abolitionismus kam im 19 Jahrhundert in England auf, unter dem Einfluss der britischen Sozialreformerin und Feministin Josephine Elizabeth Butler. Denn zu dieser Zeit entwickelte sich die Gesetzgebung in eine Richtung wovon die Prostituierten nur Schaden davontrugen. Gesetzte wurden verabschiedet, um die Gesellschaft von den sich prostituierenden Personen zu schützen wie beispielsweise der „Contagious Diseases Acts“9. Hierbei wurden alle Frauen die als Prostituierte galten unter Zwang zu medizinischen Untersuchungen verpflichtet. Die männlichen Kunden standen unter keiner Verpflichtung. Das Gesetz sollte dazu dienen Geschlechtskrankheiten einzudämmen. Josephine Butler jedoch kämpfte gegen Gesetzte wie diese an.10 In diesem Zusammenhang wird zwischen einem libertären und einem feministischen Abolitionismus unterschieden. Beide Formen lehnen jegliche Gesetzte ab,diedie Prostitution betreffen, jedoch aus unterschiedlichen Gründen. Erstere glaubt, dassjeder und jede sich in ihrer Sexualität frei ausüben darf und sollte, unter der Bedingung, dass das Ganze freiwillig geschieht und dabei keine Drittperson Schaden davontragen. Das Individuum steht hierbei im Mittelpunkt dabei liegt die volle Entscheidungsfreiheit bei ihm.11 Campagna betont unter dem feministischen Ansatz von Abolitionismus, dass es keinen allgemeinen Feminismus gibt. Zahlreiche Feministen verstärken den Abolitionismus mit feministischen Argumenten, welche oft Argumenten von „religiös orientierten Gruppen“12 ähneln. Zweitere glaubt, dass diese Art von männerdominierten Gesetzten für die Prostituierte nur Nachteile mit sich bringen. Im Unterschied zu dem libertären Abolitionismus, wo der „Staat als Staat“13 misstraut wird, wird beim feministischen Abolitionismus der „Staat als Männerstaat“14 misstraut. Feministische Abolitionisten können mit verschiedenen Maßnahmen wie beispielsweise soziale, pädagogische, ökonomische etc., das Ziel, die Prostitution aus der Welt zu schaffen, versuchen zu erreichen.15
Im direkten Vergleich hierzu die Prohibition, die das gleiche Ziel haben, jedoch versuchen das Ziel mit Mitteln zu erreichen, wie Strafdrohungen und Sanktionen für Zuhälter und Prostituierte.16
Das Prinzip der Regulierung hat im Gegensatz zu den bereits genannten Varianten das Ziel, die Prostitution in den Griff zu bekommen und nicht um es komplett abzuschaffen. Dabei greift der Staat auf eine gesetzliche Regulierung zurück, um schlimme Konsequenzen für Kunden, Prostituierte, die Moral und die Gesellschaft zu verhindern. Die Prostitution wird als ein „soziales Faktum“ akzeptiert, damit aber auch der Staat nicht davon profitiert, werden „gesetzliche Schranken“17 eingeführt. Kathleen Barry eine international bekannte Feministin und Soziologin18 benennt vier Ziele einer Regulierung bzw. einer „regulatorischen Politik.“19 Erstens soll die Ausbreitung von möglichen Geschlechtskrankheiten durch gesundheitliche Kontrollen von Prostituierten verhindert werden. Diese Kontrollen sind vorgeschrieben und sollten bis zu jeder oder alle zwei Wochen durchgeführt werden. Zweitens sollen Vergewaltigungen von ehrbaren Frauen verhindert werden, indem die Männer ihre unkontrollierbaren Sexualtriebe durch eine Prostituierte stillen. Drittens soll die Zuhälterei bekämpft werden, indem die Gesetze dies verbieten. Viertens soll die Bewahrung von Ruhe und Ordnung eingehalten werden, mit der Begründung, wenn Prostitution zugelassen wird, sollte dies unter keinen Umständen für öffentliche Unruhe sorgen. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt Barry vor, Sperrbezirke einzuführen. Barry ist sich sicher, dass trotz der Regulierungen diese vier Ziele nicht erreicht werden können. Zusammenfassend gilt für die regulatorische Politik, dass die Prostitution nur im Zusammenhang mit bestimmten rechtlichen Bedingungen erlaubt ist. Falls diese nicht eingehalten werden, drohen Strafen und Sanktionen und dabei ist zu betonen, dass diese meistens die Prostituierte treffen. Die Regulierung behandelt nicht die Prostitution im Allgemeinen, sondern dessen einhergehenden Risiken.20 Es stellt sich nun die Frage welche Moralvorstellungen der jeweiligen Variante zu Ausdruck kommen.
3. Moralvorstellungen und die Doppelmoral
Der Prohibitionismus beruft sich auf moralische oder sozialhygienische Gründe. Erstere wie beispielsweise, um die Prostituierte von dem Laster bzw. Sünden zu retten, wobei die Laster moralisch verurteilt werden. Entweder, weil sie mit zu vielen Männern verkehren, oder weil sie sich dafür bezahlen lassen. Der Aspekt der Promiskuität und Prostitution spiegelt sich in der Geschichte wider. Zweitere bezieht sich auf die Volksgesundheit, und sieht darin eine Pflicht, und zwar die Einführung eines Verbots der Prostitution. Um dies näher zu erläutern, muss der historische Kontext im Zusammenhang dessen erklärt werden. Die Geschichte zeigt uns, dass die Prostitution nicht immer von der Gesellschaft nicht akzeptiert wurde, wie es heutzutage geläufig ist. Die Doppelmoral, die sichüber die Entwicklung der der Prostitution ausbreitet, fällt besonders auf. Es gibt „Gesetztestexte“21 zur Zeit des zweiten Jahrtausends vor Christus, die uns überliefert beziehungsweise erhalten geblieben sind. In denen wird deutlich, dass die Prostituierte unter dem Schutz der Gesetzte stand und nicht unbedingt unter menschenverachtenden Bedingungen arbeiten musste. Die Prostituierte war gesetzlich und ökonomisch geschützt,dies zeigt sich in einem „Paragraphen des Gesetzbuches des Lipiteschtar, eines Königs der babylonischen Stadt Isin.“22 Darin steht, dass der Mann, der die Prostituierte schwängerte, sie mit „Korn, Öl und Kleidung“23 versorgen musste. Zu dieser Zeit galt die Prostituierte nicht als ein Individuum, welches von der Gesellschaft ausgeschlossen und an den Rand der Existenz getrieben wird. Ähnlich äußerte sich die Haltung gegenüber der Prostitution bei den Juden zur Zeit Moses, wo die Prostitution eine legale, geschützteund erlaubte Ausübung war.24 Jedoch durften nur ausländische Frauen diese Praktiken ausüben, weil die jüdischen Frauen rein und ehrbar sind und sein sollten. Erste Anzeichen einer Stigmatisierung und einer Diskriminierung der sich prostituierenden Frau macht sich hier bemerkbar. In diesem Kontext stellt sich die Frage, warum es so weit gekommen ist, dass die Prostituierte heutzutage genau im Gegenteil dessen behandelt wird, wie es zur Zeit des zweiten Jahrtausends war.
Die Frage beantwortet sich mit dem weiteren Verlauf der Geschichte. Gegen Ende des zweiten Jahrtausends werden erste Schritte vom Mittelassyrischen Reich eingeleitet, wo es zu ersten Unterscheidungen einer sich prostituierenden Frau und einer ehrbaren Frau kommt. Die Prostituierte musste im Gegensatz zu der ehrbaren Frau ohne Kopftuch rumlaufen. Für die Missachtung dieses Gesetztes gab es „50 Stockschläge, Übergießen des Kopfes mit Erdpech und Verlust der Kleidung.“25 Weitere Geschichtliche Verläufe zeigen ähnliche Ansätze beziehungsweise Strafen für die nicht Einhaltung der Gesetzte des jeweiligen Staates oder Volkes. In Athen beispielsweise mussten Prostituierte eine sogenannte „Pornikontelos“ Steuer zahlen und sich von ehrbaren Frauen unterscheiden, indem sie andere Kleidung trugen. Obwohl die Prostitution erlaubt war, war es der Gesellschaft wichtig, dass sich die Prostituierte nicht in der Gesellschaft integriert.26 Im alten Rom wurden Prostituierte mit einem Stempel gekennzeichnet und standen auf der gleichen Stufe wie Gladiatoren und Schauspieleern.27 Die römische Regierung setzte ihren Fokus darauf, bestimmte Gesellschaftliche Gruppen zu diskriminieren, und nicht unbedingt die Prostitution aus „sexmoralischen Gründen“28 zu verbieten. Dies waren die Anfänge, die Prostitution entweder abzuschaffen, zu kontrollieren oder zu regulieren. Die Doppelmoral, die hierbei bei fast allen Völkern und Gesellschaftsgruppen aufkommt, zeigt sich deutlich. Der Mann oder der Staat steht vor allem im Mittelpunkt. Als Beispiel kann man an dieser Stelle an die jüdische bzw. griechische Geschichte hinweisen. Die Prostitution wurde als ein „notwendiges Übel“29 akzeptiert. Die Doppelmoral ist die, dass sie auf der einen Seite die Frauen, die sich prostituieren verachten, weil sie mit vielen verschiedenen Männern Geschlechtsverkehr haben, aber auf der anderen Seite die jüdischen Männer, die mit verschiedenen Prostituierten verkehren hingegen nur ihrem Sexualtrieb nachgehen, was völlig normal erscheint. „Was bei den Männern Recht ist, ist bei den Frauen Unrecht.“30 Die Doppelmoral zeigt sich auch im alten Griechenland. Dort wurde versucht positive Gesetzte zur Regulierung der Prostitution zu verfassen, die zugleich aber für den Staat Vorteile mit sich brachten. Solon, der athenische Staatsmann war der erste der die Institution des öffentlichen Bordells auch „Dikterion“31 genannt, erfand. Die Einnahmen des Bordells, gingen allesamt in die Staatskasse, da die Sklavinnen mit öffentlichen Geldern gekauft wurden und deshalb auch für den Staat arbeiten mussten. An diesem Beispiel zeigt sich, dass es zwar erlaubt war sich zu prostituieren, aber nur weil der Staat davon profitieren konnte.32 Auch in Rom 40 Jahre nach Christus wurde eine Steuer auf die Prostitution eingeführt, da es ein Gewerbe sei, „dessen Besteuerung dem Staat große Gewinne bringen könnte.“33 Die Steuer auf die Prostitution blieb auch lange nach der Christianisierung Roms erhalten. Als Gewerbe hatte die Prostitution die Stellung im ökonomischen und sozialen System Roms. Erstens die „Profitabilität“34,zweitesdie „Legitimität“35 und drittens die „soziale Kontrolle“.36 Die Legitimität der Prostitution führt den Staat in ein Dilemma, da es zum einen als ein Gewerbe anerkannt wird und somit die Unterstützung des christlichen Staates erhält. Zum anderen ist es für Christen ein „unmoralisches Phänomen“37 so Geld zu verdienen. Im Laufe der Zeit wurde die Steuer für prostituierte abgeschafft, es entwickeln sich Staaten in verschiedene Richtungen. Beispielsweise richtete sich die Gesetzgebung der byzantinischen Kaiser „gegen die Exzesse der Prostitution.“38 Die Prostituierte wurde als eine Frau betrachtet, die von den Sünden gerettet werden könnte, unter der Bedingung, dass sie diesem Gewerbe den Rücken zukehrt. Bei den Völkern im Mittel und Westeuropa wurden die Prostituierten aus der Stadt verjagt, erhielten Peitschenhiebe, der Sklaverei verkauft oder ihr Haar abgeschnitten.39 Im christlichen Mittelalter war das Verhältnis zur Prostitution ambivalent, da Aurelius Augustinus und mehrere Kirchenväter die Christen darauf aufmerksam machte, dass falls die Prostitution verboten werden würde,wären die Männer entweder dazu geneigt die homosexuelle Beziehung auszuprobieren oder ihre ehrbaren Frauen und Mädchen zu vergewaltigen. So ließ man das Übel der Prostitution zu, umdie zwei genannten Übel im Rahmen zu halten und zu kontrollieren. Denn für Christen war die Homosexualität deutlich schlimmer als die Ausübung der Prostitution.40 Die Doppelmoral wird hier ebenfalls ersichtlich. Die Ehre der Ehefrau musste geschützt werden um die Ehre des Manneswillen. Die Prostituierte wird zum Spielball der Gesellschaft. Die sündenhaften Taten der Männer werden ausgebremst durch in ihren Augen sündenhaften, ehrlosen Taten der Prostituierten.41 Die Prostitution war somit ein „notwendiges Übel“42. Die „prohibitionistische Logik“43 aus dem Jahre 1254 wandelte sich zur „regulierenden Logik“44 um. Die Prostitution ist erlaubt, jedoch an Gesetzte und Regeln gebunden. Die Ausübung war nunan bestimmten Orten erlaubt. Bestimmte Regeln, die sich im Laufe der Geschichte entwickelt haben, blieben weiterhin erhalten. Die sich prostituierende Frau musste zum Beispiel auffällige Kleidung tragen oder ihre Haare mit einer auffälligen Farbe färben, damit sie von ehrbaren Frauen unterschieden werden kann. Außerdem mussten sie Steuern zahlen, sich ins Polizeiregister eintragen und verpflichteten sich zu wöchentlichen Gesundheitskontrollen. All diese Maßnahmen wurden getroffen, um die Prostitution zu kontrollieren, den Verlauf von Geschlechtskrankheiten einzudämmen und um Profit aus dem Gewerbe zu ziehen.45 Wie bereits erklärt ist die Doppelmoral auch in einer Regulierung vorzufinden. Eine gesetzliche Regulierung als auch der Prohibitionismus führen dazu, dass die Frau unterdrückt und gedemütigt wird.
[...]
1 S. „Prohibition - Wortbedeutung.info“. https://www.wortbedeutung.info/Prohibition/ (Stand: 01.03.2022).
2 S. Ebd.
3 S. „Was ist die Prohibition? | Es war einmal in Amerika | Weltgeschichte | Weimarer Republik | Zeitklicks“. https://www.zeitklicks.de/weimarer-republik/zeitklicks/zeit/weltgeschichte/es-war-einmal-in-amerika/was- ist-die-prohibition/ (Stand: 01.03.2022).
4 S. „DWDS - Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache“. In: DWDS. https://www.dwds.de/wb/Abolition (Stand: 01.03.2022).
5 Vgl. „DWDS - Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache“. In: DWDS. https://www.dwds.de/wb/Abolitionismus (Stand: 01.03.2022).
6 S. „Regulierung - Wortbedeutung.info“. https://www.wortbedeutung.info/Regulierung/ (Stand: 01.03.2022).
7 Vgl. Norbert Campagna: Prostitution: eine philosophische Untersuchung. 1. Aufl, Berlin: Parerga 2005 (= Philosophie und andere Künste), S. 278.
8 S. Ebd., S. 279.
9 S. „Josephine Butler | Champion of Women's Rights | Blue Plaques“. In: English Heritage. https://www.english-heritage.org.uk/visit/blue-plaques/butler-josephine-butler/ (Stand: 01.03.2022).
10 Vgl. Ebd.
11 Vgl. Campagna: Prostitution, S. 279.
12 S. Ebd.
13 S. Ebd.
14 S. Ebd., S. 280.
15 Vgl. Ebd.
16 Vgl. Ebd., S. 278.
17 S. Ebd., S. 280.
18 Vgl. „Kathleen Barry (1977) | UC Berkeley Sociology Department“. https://sociology.berkeley.edu/kathleen-barry-1977 (Stand: 01.03.2022).
19 S. Campagna: Prostitution, S. 280.
20 Vgl. Ebd., S. 280,281.
21 S.Ebd., S. 282.
22 S. Ebd.
23 S. Ebd.
24 Vgl. Ebd., S. 283.
25 S. Ebd.
26 Vgl. Ebd., S. 285.
27 Vgl. Ebd., S. 285, 286.
28 S. Ebd., S. 287.
29 S. Ebd., S. 283.
30 S. Ebd.
31 S. Ebd., S. 284.
32 Vgl. Ebd., S. 283.
33 S. Ebd., S. 287.
34 S.Ebd., S. 288.
35 S.Ebd.
36 S. Ebd.
37 S. Ebd.
38 S. Ebd., S. 290.
39 Vgl. Ebd.
40 Vgl. Ebd., S. 291.
41 Vgl. Ebd., S. 292, 293.
42 S. Ebd., S. 293.
43 S. Ebd., S. 294.
44 S. Ebd.
45 Vgl. Ebd., S. 296-298.
- Arbeit zitieren
- Samand Bader (Autor:in), 2022, Prostitution. Abolition, Prohibition und Regulierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1192854
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