Wie ist der Entwicklungsstand der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen in Vergleich zu Dänemark? Worin unterscheiden sich die ePA in den beiden Ländern und welche Anregungen ergeben sich für das deutsche Gesundheitswesen aus der dänischen Vorgehensweise? Um diese Fragen zu beantworten, wird eine literaturbasierte Untersuchung durchgeführt.
In Kapitel 2.1 wird der Status quo der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen beschrieben und in Kapitel 2.2 wird die der Stand der ePA in Deutschland dargestellt. Im Abschnitt 3.1 wird der aktuelle Stand der Digitalisierung in Dänemark beschreiben und unter Punkt 3.2 die aktuelle Situation der ePA in Dänemark. In Kapitel 3.3. folgt ein Vergleich der dänischen und der deutschen Digitalisierung im Gesundheitswesen und unter Punkt 3.4 werden Anregungen für das deutsche Gesundheitswesen in Bezug auf die Digitalisierung gegeben. In Kapitel 4 folgt die Diskussion und die Arbeit endet mit einem Fazit im fünften Kapitel.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen
2.1 Status quo der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen.
2.2 Digitalisierungsstand der elektronischen Patientenakte in Deutschland
3 Digitalisierung des dänischen Gesundheitswesens im Vergleich zu Deutschland
3.1 Status quo der Digitalisierung in Dänemark
3.2 Digitalisierungsstand der elektronischen Patientenakte in Dänemark
3.3 Vergleich der dänischen und der deutschen Digitalisierung im Gesundheitswesen in Bezug aufdie elektronische Patientenakte
3.4 Anregungen der dänischen Electronic Health-Record für das deutsche Gesundheitswesen
4 Diskussion
6 Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Stand der Digitalisierung Deutschlands. (Bertelsmann Stiftung, 2018)
Abbildung 2: Vorbereitung Digitalisierung. Statista. (Bolkart, 2021).
1 Einleitung
Die Vernetzung und Strukturen im Gesundheitssystem funktionieren in Dänemark anders als in Deutschland (Krischak, 2019). Die Digitalisierung ist der Grund dafür, dass Dänemark beim Thema E-Health fortgeschrittener ist. Das Land liegt bei den öffentlichen Gesundheitsausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf einem der Spitzenplätze. Bereiche wie E-Health und die elektronische Patientenakte werden darüber finanziert (Fuderholz, 2017). In Deutschland befindet sich die elektronische Patientenakte (ePA) noch am Anfang, obwohl im Gegensatz zu Dänemark Hausärzte seit dem Jahr 2002 verpflichtet sind, eine solche zu nutzen. Dänemark bündelt die medizinischen Dokumente digital und die Staatsangehörigen können diese einsehen (Kolain & Molavi, 2019), wobei der Datenaustausch zwischen den Agierenden überwiegend elektronisch stattfindet (Thiel et al., 2018b). In Deutschland sind dagegen Datenschutzbedenken traditionell hoch und dadurch entstehen digitale Barrieren (Fuderholz, 2017). Dennoch können alle gesetzlich Versicherten eine ePA seit dem 01.01.2021 bei Ihrer Krankenkasse erhalten. Darin können medizinische Befunde, Informationen aus vorherigen Untersuchungen sowie Behandlungen gespeichert werden (Bundesministerium für Gesundheit, 2020).
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die folgenden Forschungsfragen beantwortet werden: ,Wie ist der Entwicklungsstand der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen in Vergleich zu Dänemark? Worin unterscheiden sich die ePA in den beiden Ländern und welche Anregungen ergeben sich für das deutsche Gesundheitswesen aus der dänischen Vorgehensweise?“ Um diese Fragen zu beantworten, wird eine literaturbasierte Untersuchung durchgeführt.
In Kapitel 2.1 wird der Status quo der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen beschrieben und in Kapitel 2.2 wird die der Stand der ePA in Deutschland dargestellt. Im Abschnitt 3.1 wird der aktuelle Stand der Digitalisierung in Dänemark beschreiben und unter Punkt 3.2 die aktuelle Situation der ePA in Dänemark. In Kapitel 3.3. folgt ein Vergleich der dänischen und der deutschen Digitalisierung im Gesundheitswesen und unter Punkt 3.4 werden Anregungen für das deutsche Gesundheitswesen in Bezug aufdie Digitalisierung gegeben. In Kapitel 4 folgt die Diskussion und die Arbeit endet mit einem Fazit im fünften Kapitel.
2 Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen
2.1 Status quo der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen
Deutschland befindet sich in der Digitalisierung auf Rang 16 von 17 untersuchten Ländern mit einem Digital-Health-Index von 30 von möglichen 100 Punkten. Nicht erschlossene digitale Lösungen sind beispielsweise, elektronische Rezepte auszustellen, relevante Gesundheitsdaten digital zu speichern sowie der Ärzteschaft, Kliniken, Patientinnen und Patienten den Zugriff auf diese Daten zu gewähren. Auch die Möglichkeit der Videosprechstunde wird nicht vollumfänglich genutzt. Die initiale Einführung der Digitalisierung erfolgte im Jahr 2003, als die elektronische Gesundheitskarte beschlossen wurde, die 2015 zum Einsatz kam (Bertelsmann Stiftung, 2018). Im deutschen Gesundheitswesen liegen die ungenutzten Potenziale der Digitalisierung bei 34,0 Mrd. Euro. Würden die Agierenden digitalisiert arbeiten, könnten diese Ersparnisse realisiert werden. Eine papierlose Datenübertragung hätte eine erhebliche kostenreduzierende Wirkung mit 9,0. Mrd. Euro und durch Onlineinteraktionen ließen sich Ersparnisse von 8,9 Mrd. Euro erzielen. Automatisierung, digitalisierte Arbeitsabläufe und Ergebnistransparenz könnten eine Ersparnis von 6 Mrd. Euro bringen. Die Digitalisierung ermöglicht neue Ansätze in der Medizin und der Gesundheitsmarkt befindet sich an einem Wendepunkt, um ein effizienteres und digitales System zu etablieren (Hehner, Biesdorf & Möller, 2018). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) lädt seit dem Jahr 2010 zu regelmäßigen Meetings im Rahmen der E-Health-Initiative ein. Umsetzungshürden der digitalen Anwendungen, beispielsweise in der Telemedizin, sollen identifiziert werden, um ihren zu ermöglichen. Die Arbeitsergebnisse sind beispielsweise das E-Health-Gesetz oder das nationale Telemedizinportal. In Deutschland ist Ersteres im Jahr 2016 in Kraft getreten und fokussiert die Nutzung der Telematik sowie die digitale Infrastruktur. Zum bundesweiten Austausch wurde die digitale Patientenakte eingeführt, die seit dem 01.01.2021 freiwillig genutzt werden kann (Thiel et al., 2018a). Der Status quo der digitalen Gesundheit ist keine Folge hardware-, sondern softwarebasierter Probleme. Eine konkrete Verbesserung eines Behandlungsprozesses ließe sich durch ein angepasstes oder spezielles Computerprogramm erreichen. Dies würde die Kommunikation zwischen verschiedenen Agierenden sowie die Therapie selbst erleichtern (Monitor Deloitte, 2019). Auf nationaler Ebene bedarf die Digitalisierung im Gesundheitswesen einer effektiven Strategie.
Eine aktive Gestaltung des digitalen Wandels im Gesundheitswesen und die Koordinierung der Prozesse sowie die Einbindung der Institutionen erfordern Handlungsbereitschaft. Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu gewinnen und bürokratische Hürden abzubauen, ist die Weiterentwicklung der Digitalisierung notwendig (Bertelsmann Stiftung, 2018). Abbildung 1 beschreibt den Stand der Digitali sierung in Deutschland
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Stand der Digitalisierung Deutschlands (Bertelsmann Stiftung, 2018)
Abbildung 1 beschreibt, auf welchem Stand sich die Digitalisierung in Deutschland befindet. Deutlich wird dieser bei den nicht durchgeführten Strategien wie die E-Rezept-Dienste oder der Nutzungsgrad der ePA. Bereits vollständig abgeschlossen sind die Sicherheitsmaßnahmen der Patientendaten. Nahezu vollendet ist die legislative Umsetzung des politischen Willens zum Datentransfer und -austausch Anhand der Abbildung ist zu erkennen, dass Deutschland die weitere Digitalisierung im Gesundheitswesen anstreben muss.
2.2 Digitalisierungsstand der elektronischen Patientenakte in Deutschland
Bürokratische Hürden hat die ePA mit der Zustimmung des Bundestags und der Bewilligung des Bundesrates im September 2020 überwunden. Laut einer Umfrage sind 72 Prozent der Deutschen positiv gegenüber der Speicherung von Gesundheitsdaten und der ePA eingestellt (Heeser, 2021). Wenn sich eine gesetzlich versicherte Person für die Nutzung der digitalen Akte entscheidet, hat sie einen Rechtsanspruch auf deren Befüllung nach §§ 347, 348 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Die ePA kann zu Beginn mit der App der jeweiligen Krankenkasse auf einem Smartphone bzw. Tablet von den Versicherten mit beispielsweise Befunden, Dokumenten oder Arztbriefen befüllt werden. Zu den Vorteilen der ePA zählt, dass Blutwerte, Medikamente, Befunde und Vorerkrankungen sofort vorliegen. Die medizinische Behandlung kann in der Zukunft so besser unterstützt werden, da zeitliche Faktoren wie die Beschaffung von Daten und Informationen sowie Doppeluntersuchungen vermieden werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die Kontrolle über die gespeicherten Gesundheitsdaten bei den Versicherten und basiert auf einer freiwilligen Nutzung. Ärztinnen und Ärzte haben derzeit keinen Zugriff auf die ePA ohne die Einwilligung der Patientinnen und Patienten. Die Versicherten können die Daten verschlüsselt digital anlegen und einsehen. Die berechtigten Ärztinnen und Ärzte, die Versicherte zuvor bestimmt haben, können diese Inhalte lesen. Sie können über die Telematikinfrastruktur, die ein sicheres Datennetzwerk bildet, auf die ePA zugreifen. Krankenkassen haben auf diese Daten keinen Zugriff. Ab dem 1. Juli 2021 müssen die Vertragsärzte und -ärztinnen, die ePA befüllen können, dies technisch über eine Schnittstelle des Praxisverwaltungssystems durchführen (Bundesgesundheitsministerium, 2020). Die Zugriffsfreigabe für Dokumente, zum Beispiel für eine Untersuchung bei einem Facharzt, können Patientinnen und Patienten ab 2022 erteilen. Der elektronische Impfpass soll im Jahr 2021 in der ePA integriert sein (Deutsche Krankenhausgesellschaft, 2020). Zukünftig soll die digitale Akte in das deutsche Gesundheitssystem integriert werden und Daten aus Gesundheits- Apps sollen darin einfließen (Kolain & Molavi, 2019).
3 Digitalisierung des dänischen Gesundheitswesens im Vergleich zu Deutschland
3.1 Status quo der Digitalisierung in Dänemark
Der Digital-Health-Index-Score liegt in Dänemark bei 72,5 Prozent, womit sich das Land im Vergleich zu 17 untersuchten Ländern auf dem dritten Platz befindet. Übereinen öffentlichen Dienst wird die Gesundheitsversorgung geregelt, die der gesamten Bevölkerung zur Verfügung steht (Thiel et al., 2018b). In den 1970-er Jahren hielt die Informationstechnik (IT) Einzug in das Gesundheitswesen in Dänemark, als Verwaltungssysteme eingeführt wurden. Einrichtungsübergreifend wurde in den 1990-er Jahren die ePA unter dem Namen EMR (electronic medical record) eingeführt. Das landesweite Gesundheitsdatennetzwerk MedCom wurde im Jahr 1994 gegründet. Rezepte, Überweisung Entlassungsbriefe und Laborergebnisse wurden in elektronischer Form im Jahr 2002 eingeführt (Klauber et al., 2019). Ein Viertel der Gesamtbevölkerung in Dänemark, ca. 1,7 Millionen Menschen, besucht jeden Monat die Website sundhed.dk, das nationale Portal für alle Bereiche der Gesundheit (Kostera & Briseno, 2018). Eine elektronische Gesundheitskarte wird in Dänemark nicht genutzt. Jedes Individuum erhält mit der Geburt eine Identifikationsnummer für die Zugangsberechtigung (Albrecht, Wolfschütz & Loos, 2015). Alle Staatsangehörigen Dänemarks können über die Website sundhed.dk auf ihre Gesundheitsakte und medizinische Vorgeschichte zugreifen, Arzttermine vereinbaren oder sich für die Organspende registrieren. Ärzte und Kliniken, die eine Person behandeln, können aufdie gleichen Informationen zugreifen. Ein elektronischer Austausch von Gesundheitsdaten wird in Dänemark über eine Datenarchitektur abgewickelt, die landesweit gilt und über die protokolliert wird, welche Kliniken aufdie Daten zugreifen und diese nutzen (Klauber et al., 2019). Das dänische Gesundheitsportal gilt als Vorbild für eine moderne Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (Kostera & Briseno, 2018). Eine automatische Arzneimittellieferung aus der Krankenhausapotheke ist in dänischen Krankenhäusern bereits umgesetzt. In der Zukunft sind robotergesteuerte Lagerflächen geplant, die direkt in die Wände des Krankenhauses eingebaut sind und kurze Wege ermöglichen (Klauber et al., 2019).
3.2 Digitalisierungsstand derelektronischen Patientenakte in Dänemark
Die EMR deckt in Dänemark das Gesundheitssystem ab (Thiel et al., 2018b). Alle Staatsangehörigen haben ihre eigene ePA, die einen geschlossenen Bereich enthält, aus dem sowohl berechtigte Ärztinnen und Ärzte als auch die Versicherten persönliche Gesundheitsdaten abrufen können (Kannengießer, 2019). Im Jahr 2016 gab es in Dänemark 26 verschiedene Systeme für eine ePA, da in den Regionen unterschiedliche Software entwickelt und in den Krankenhäusern genutzt wurde. Das Ziel war es, die Agierenden untereinander zu vernetzen (Thiel et al., 2018b). Hausärztinnen und -ärzte in Dänemark sind seit dem Jahr 2004 verpflichtet, die EMR und digitale Kommunikationswege zu nutzen. Seit 2013 nutzen alle Apotheker, Hausärzte und stationäre Einrichtungen die EMR. Fachärztinnen und -ärzte wenden die digitale Vorgangsbearbeitung zu 98 Prozent an, chiropraktische Fachkräfte zu 85 Prozent und in der Zahnmedizin wird die EMR zu 50 Prozent genutzt. Durch infrastrukturelle Voraussetzungen wie BreitbandInternetzugang oder -Frequenz und das Setzen von mit einem zeitlichen Rahmen verbundenen Zielen haben die EMR in Dänemark etabliert. Sowohl Vorgaben der Inhalte und Funktionen der digitalen Datenverarbeitung als auch die Interoperabilitätsstandards sind zuvor festgelegt wurden (Külzer, 2020). Die Vorteile einer ePA bestehen in der verbesserten Behandlung und die Patientensicherheit. Ein Zugang zur medizinischen Historie der Patientinnen und Patienten erleichtert den Leistungserbringenden die Diagnose, medikamentöse Behandlung und Therapie (Albrecht, Wolfschütz & Loos, 2015). Auch können in der EMR Röntgenbefunde, Rezepte, Medikamenteneinnahme oder Behandlungsverläufe von anderen Beteiligten digital einsehen werden. Eine papierlose Umgebung mit einem hohen Grad der Digitalisierung besteht in Dänemark bereits (Klauber et al., 2019). Alle Agierenden des dänischen Gesundheitswesens sind in das digitale System eingebunden. Ein Einsparungspotenzial ergab sich beispielsweise durch den Wegfall von Doppeluntersuchungen oder die bessere Betreuung chronisch Kranker. Die Sicherheit der ePA wird durch ein genaues Zugriffsregister gewährleistet, das den Datenschutz verstärken soll. Ein unerlaubter Zugriff ist strafbar. Wer sich nicht am digitalen System beteiligen möchte, muss sich aktiv abmelden. Der Staatfördert das System und kontrolliert die Kosten (Kannengießer, 2019).
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- Citation du texte
- Cäcilia Mickel (Auteur), 2021, Digitalisierung im Gesundheitswesen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1192832
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