Obwohl geographisch unterschiedlich begünstigt, wird in den Staaten Österreich und Polen Skisport als Form des Bergsports ausgeübt. Die Rechtsysteme beider Staaten sind trotz ihrer unterschiedlichen Geschichte ähnlich. In beiden Staaten passieren jeden Winter zahlreiche Unfälle, die zu unterschiedlichsten gesellschaftlichen Problemen führen und jede Saison in den Medien umfangreich diskutiert werden. Die Unfälle sind nicht so alltäglich wie die des Straßenverkehrs und sind jedoch ebenso in der Lage höchstrangige Rechtsgüter zu gefährden. Die betroffenen Interessen bergen ein erhebliches Konfliktpotential. Auf den ersten Blick scheinen die diskutierten Fragestellungen unterschiedslos zu sein. Die betroffenen Interessengruppen sind äußerst ähnlich. Schigebietsbetreiber treffen auf Snowboarder und Skifahrer, Naturschützer, Ängstliche und Risikofreudigere, etc. Unfälle entstehen nicht nur durch technische Gebrechen, sondern häufig durch fehlerhaftes und somit oft rechtswidriges Verhalten von Personen. Zu untersuchen werden daher die möglicherweise unterschiedlichen Verhaltensregeln sein. Diese Regeln könnten unterschiedliche Rechtsqualität haben und unterschiedlich präventiv wirken. Im Schadensfall erleiden die Opfer in beiden Ländern ähnliche Verletzungen. Es gibt in beiden Ländern ähnliche Unfälle, vergleichbare Verletzungen und den Willen der Geschädigten den Schaden ersetzt zu bekommen. Sowohl in Österreich als auch in Polen beschäftigt sich man mit den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ersatz des erlittenen Schadens möglich ist. Wer hat den Schaden schlussendlich zu tragen? Welche Schäden sind ersatzfähig?
Der Skisport hat auch in Polen eine lange Tradition und ist heutzutage genauso wie in Österreich ein Massensport. Diese Tendenz der Popularisierung und Kommerzialisierung des Skifahrens wird immer markanter.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 1.1 Unterschiede
- 1.1.1 Gemeinsamkeiten in Bezug auf den Skisport in Österreich und in Polen
- 1.1.2 Ausnahmen zur Sichtweise des Skifahrens als Parallelsportart
- 1.1.3 Der Unfall auf der Skipiste
- 1.1.3.1 Selbstunfall
- 1.1.3.2 Sturzkollision
- 1.1.3.3 Kollisionsunfall
- 1.2 Ziel der Arbeit
- 1.3 Der Snowboarder
- 1.3.1 Besonderheiten betreffend Snowboarder
- 1.3.2 Spezielle Regeln für Snowboarder
- 1.4 Das Skirecht als besonderes Rechtsgebiet
- 1.5 Der Unfall im Zusammenhang mit Aufstiegshilfen
- 1.6 Die Haftung des Pistenbenützers infolge eines Skiunfalls
- 1.1 Unterschiede
- 2 Die Haftung des Pistenbenützers infolge eines Skiunfalls
- 2.1 FIS-Regeln als Verhaltensregeln im Skisport
- 2.1.1 Die (nicht)rechtliche Qualität der FIS-Regeln
- 2.1.2 Sind die FIS-Regeln (doch) Rechtsnormen?
- 2.1.3 Sind die Pistenregeln Gewohnheitsrecht?
- 2.1.4 Vergleich mit der Straßenverkehrsordnung
- 2.1.4.1 Die Strasse und die Piste
- 2.1.4.2 Das italienische Gesetz
- 2.1.5 Rechtsprechung
- 2.1.5.1 OGH 15.12.2005, 6 Ob 270/05g
- 2.1.5.2 OGH 22.11.2005, 1 Ob 219/05w
- 2.2 Vertragsrecht
- 2.3 Deliktsrecht
- 2.3.1 Systematische Unterschiede
- 2.3.2 Die allgemeinen Haftungsvoraussetzungen in Österreich und in Polen
- 2.3.3 Die Gehilfenhaftung
- 2.3.4 Mitverantwortung
- 2.3.5 Die Beweislast
- 2.3.5.1 Die Grundregel
- 2.3.5.2 Die Beweiserleichterung
- 2.3.6 Körperverletzung und das Schmerzensgeld in Österreich und in Polen
- 2.1 FIS-Regeln als Verhaltensregeln im Skisport
- 3 Die Haftung des Pistenbetreibers infolge eines Skiunfalls
- 3.1 Deliktsrecht
- 3.1.1 Rechtsgrundlagen der Sicherungspflicht
- 3.1.1.1 Allgemeine Verkehrssicherungspflichten
- 3.1.1.2 Wegehalterhaftung
- 3.1.1 Rechtsgrundlagen der Sicherungspflicht
- 3.2 Vertragsrecht
- 3.2.1.1 Die Haftung des Pistenbetreibers aus dem Beförderungsvertrag
- 3.2.1.2 Culpa in contrahendo
- 3.2.1.3 Pistenregelverstoß als Vertragsverletzung
- 3.2.1.4 Eigenverantwortlichkeit und Mitverschulden des Pistenbenützers
- 3.2.1.5 Die Beweislast
- 3.2.2 Inhalt und Umfang der Sicherungspflicht
- 3.2.2.1 Der Organisierte Skiraum
- 3.2.2.2 Der freie Skiraum
- 3.2.2.3 Sonderfall: gesperrte Pisten
- 3.2.2.4 Wichtige Pistensicherungspflichten
- 3.2.3 Die Praxis
- 3.2.3.1 OGH 23.10.2003, 6 Ob 240/03t
- 3.2.3.2 OGH 28.4.2000, 1 Ob 75/00m
- 3.3 Vergleich des österreichischen und des polnischen Vertragsrechts
- 3.3.1 Die Haftung ex contractu in Österreich
- 3.3.1.1 Erfüllungsgehilfenhaftung nach § 1313a ABGB
- 3.3.1.2 Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB
- 3.3.2 Die Haftung ex contractu in Polen: Odpowiedzialność dłużnika za niewykonanie lub nienależyte wykonanie zobowiązania, Art 471 KC
- 3.3.2.1 Allgemeines
- 3.3.2.2 Besondere Unterschiede zwischen dem polnischen Recht und dem österreichischen Recht
- 3.3.2.3 Die rechtliche Behandlung der Pistensicherungspflichten
- 3.3.2.4 Ist die vertragliche Haftungsgrundlage in Polen für den Geschädigten grundsätzlich „günstiger“ als die deliktische?
- 3.3.2.5 Wäre die polnische Haftung ex contractu günstiger als die deliktische im Falle einer Körperverletzung?
- 3.3.2.6 Der Verschuldensbegriff
- 3.3.3 Strittige Lösungsvorschläge
- 3.3.1 Die Haftung ex contractu in Österreich
- 3.1 Deliktsrecht
- 4 Die Besonderheiten der Haftung von Aufstiegshilfenbetreibern (Liftunfälle)
- 4.1 Vertragsrecht
- 4.1.1 Verschuldenshaftung des Liftbetreibers
- 4.2 Deliktsrecht
- 4.2.1 Gefährdungshaftung des Liftbetreibers
- 4.2.1.1 In Österreich
- 4.2.1.2 Entscheidungen
- 4.2.1.7 In Polen
- 4.2.1 Gefährdungshaftung des Liftbetreibers
- 4.1 Vertragsrecht
- 5 Resümee
- 5.1 Das weitgehende Fehlen des Skirechts in Polen
- 5.2 Der Bedarf nach Sonderlösungen statt Analogien
- 5.3 Wichtige rechtliche Unterschiede
- 5.4 Die künftige Bedeutung der Rechtsvergleichung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Diplomarbeit untersucht die Schadenersatzansprüche bei Skiunfällen in Österreich und Polen. Ziel ist ein Vergleich der rechtlichen Regelungen und der Praxis in beiden Ländern. Dabei werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausgearbeitet und der Bedarf an spezifischen Lösungen statt Analogien bewertet.
- Vergleich der Haftung des Pistenbenützers in Österreich und Polen
- Untersuchung der Haftung des Pistenbetreibers in beiden Ländern
- Analyse der Besonderheiten bei der Haftung von Aufstiegshilfenbetreibern
- Bewertung der Rolle der FIS-Regeln
- Auswertung relevanter Rechtsprechung
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 führt in die Thematik ein, beleuchtet die Unterschiede zwischen dem österreichischen und polnischen Rechtssystem im Kontext von Skiunfällen und definiert die Zielsetzung der Arbeit. Kapitel 2 analysiert die Haftung des Pistenbenützers unter Berücksichtigung von FIS-Regeln, Vertrags- und Deliktsrecht. Kapitel 3 befasst sich mit der Haftung des Pistenbetreibers, ebenfalls unter den Aspekten des Vertrags- und Deliktsrechts. Dabei werden relevante Gerichtsentscheidungen aus beiden Ländern berücksichtigt. Kapitel 4 widmet sich speziell der Haftung von Aufstiegshilfenbetreibern.
Schlüsselwörter
Schadenersatz, Skiunfall, Österreich, Polen, Pistenbenützer, Pistenbetreiber, FIS-Regeln, Vertragsrecht, Deliktsrecht, Haftung, Verkehrssicherungspflicht, Rechtsvergleichung.
- Quote paper
- Mag.iur. Sandra Krajcer (Author), 2007, Schadenersatzansprüche bei Skiunfällen in Österreich und in Polen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119272