[...] Da sich die Frage nach dem „sui-generis Charakter“ des politischen Systems EU nicht am Anfang einer Hausarbeit schon beantworten lässt, sondern erst nach sorgfältiger Bearbeitung bewertet werden kann, will ich mich bei der Erörterung von einer abstrakten Problembeschreibung zu einer eher praktisch orientierten Darstellung bewegen, um nicht schon eine mögliche Antwort auf die Frage vorwegzunehmen. Die Komplexität der Europäischen Gemeinschaft - mit ihrem institutionellen Mehrebenencharakter und ihrem historischen Erbe - bedarf einer Reduktion. Solch eine Reduktion von Komplexität kann erreicht werden, indem der Druck der „ständig zunehmenden Möglichkeit von der beschränkt belastbaren Erlebnisfähigkeit des Menschen“ minimiert wird. Eine geistige Ordnung zur Erfassung der relevanten Aspekte des von mir zu bearbeitenden Themas erhoffe ich mir daher von dem Versuch der Betrachtung der EU aus der Perspektive von Eastons Systemtheorie. Aus seiner Analyseperspektive ist es klar, dass aufgrund des hohen Abstraktionslevels, die von mir zu bearbeitende Fragestellung nicht beantwortet werden kann; die Möglichkeit der Beantwortung hierauf liegt wohl vielmehr auf der konkreteren Dimension der polities, des Mehrebenencharakters der europäischen Gemeinschaft sowie der sozialen Legitimation der EU in der Bevölkerung. Trotzdem erlaubt mir Eastons Systematik eine Einordnung der auch für die EU geltenden verschiedenen Dimensionen des Politikbegriffs, nämlich polity, politics und policy.
Ich stelle mir im Folgenden die Frage, ob die an Kompetenzen gewachsene europäische Gemeinschaft (EG) bei ihrer Entwicklung hin zu einer politischen Union (EU) mit komparativen demokratietheoretischen Kriterien, die sich aus dem Vergleich mit Nationalstaaten entwickelt haben, zu messen ist oder ob man an eine Grenze der Übertragbarkeit entsprechender Konzepte stößt. Hierbei werde ich auch näher auf die politischen Institutionen (polities) sowie aktuelle politische Inhalte (policies) und die Prozesse, welche die politischen Entscheidungen (politics) für die Menschen in der EU verbindlich machen, eingehen. Außer mit politikwissenschaftlichen Methoden ist das politische System der EU aber auch aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zu betrachten. Der eigentlich aus den Rechtswissenschaften stammende Terminus „sui generis“, der hier in meiner Fragestellung im Zusammenhang mit der EU verwendet wird, rechtfertigt einen Exkurs in die Juristerei, um die Idee hinter dieser umständlichen und gewollt uneindeutigen Bezeichnung für das vereinte Europa zu erläutern.
Gliederung:
1. Einleitung
2. Perspektiven der Analyse
2.1. Moderne Demokratietheorien als Maßstab der Analyse
2.1.1. Parlamentarismus- Präsidentialismus- Theorie)
2.1.2. Mehrheits- Konsensusdemokratie- Theorie (S.10)
2.2. Schlussfolgerungen für das politische System der EG
3. Das „sui generis“ Problem aus juristischer Sichtweise
4. Perspektiven / Schluss
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
In der aktuellen Diskussion zur Ausweitung der Kompetenzen der europäischen Gemeinschaft ist seit der gescheiterten Verfassungsgebung Stillstand eingetreten. Der Versuch der Manifestierung der Staatlichkeit eines bisher eher durch loses Arrangement gekennzeichneten Systems wie das der Europäischen Gemeinschaft ist vorerst am negativen Votum der Bürger in Frankreich und den Niederlanden gescheitert.
Das Scheitern dieses monumentalen Schritts zur Einigkeit Europas zeigt die noch lückenhafte „soziale Legitimation“ der Union in der Bevölkerung.[1] Die bisherige Output-Legitimation der Gemeinschaft, welche in Friedenssicherung und ökonomischer Sicherheit für die Mitgliedsländer bestand, ist in Zeiten, in denen der Einfluss Europas für den einzelnen Bürger spürbar wird, nicht mehr ausreichend. Die direkte Vermittlung von politischen Inhalten durch die Europäische Gemeinschaft für jedes Mitglied der europäischen Gesellschaft ist stark spürbar geworden. Die Häufung an Kompetenzzuweisungen lässt den noch früher in der Wissenschaft eher als lose charakterisierten Staatenbund Europas mehr und mehr in die Typologie eines Staates mit entsprechendem Gewaltmonopol übergehen. Gerade aus der Annahme heraus, dass die EG kollektiv verbindliche Entscheidungen treffe, könne sie aus der Perspektive der vergleichenden Regierungslehre mit den entsprechenden Forschungsansätzen für nationalstaatlich verfasste Regierungssysteme untersucht werden.[2]
Da sich die Frage nach dem „sui-generis Charakter“ des politischen Systems EU nicht am Anfang einer Hausarbeit schon beantworten lässt, sondern erst nach sorgfältiger Bearbeitung bewertet werden kann, will ich mich bei der Erörterung von einer abstrakten Problembeschreibung zu einer eher praktisch orientierten Darstellung bewegen, um nicht schon eine mögliche Antwort auf die Frage vorwegzunehmen. Die Komplexität der Europäischen Gemeinschaft - mit ihrem institutionellen Mehrebenencharakter und ihrem historischen Erbe - bedarf einer Reduktion. Solch eine Reduktion von Komplexität kann erreicht werden, indem der Druck der „ständig zunehmenden Möglichkeit von der beschränkt belastbaren Erlebnisfähigkeit des Menschen“[3] minimiert wird. Eine geistige Ordnung zur Erfassung der relevanten Aspekte des von mir zu bearbeitenden Themas erhoffe ich mir daher von dem Versuch der Betrachtung der EU aus der Perspektive von Eastons Systemtheorie. Aus seiner Analyseperspektive ist es klar, dass aufgrund des hohen Abstraktionslevels, die von mir zu bearbeitende Fragestellung nicht beantwortet werden kann; die Möglichkeit der Beantwortung hierauf liegt wohl vielmehr auf der konkreteren Dimension der polities, des Mehrebenencharakters der europäischen Gemeinschaft sowie der sozialen Legitimation der EU in der Bevölkerung. Trotzdem erlaubt mir Eastons Systematik eine Einordnung der auch für die EU geltenden verschiedenen Dimensionen des Politikbegriffs, nämlich polity, politics und policy.
Ich stelle mir im Folgenden die Frage, ob die an Kompetenzen gewachsene europäische Gemeinschaft (EG) bei ihrer Entwicklung hin zu einer politischen Union (EU) mit komparativen demokratietheoretischen Kriterien, die sich aus dem Vergleich mit Nationalstaaten entwickelt haben, zu messen ist oder ob man an eine Grenze der Übertragbarkeit entsprechender Konzepte stößt.[4] Hierbei werde ich auch näher auf die politischen Institutionen (polities) sowie aktuelle politische Inhalte (policies) und die Prozesse, welche die politischen Entscheidungen (politics) für die Menschen in der EU verbindlich machen, eingehen.
Außer mit politikwissenschaftlichen Methoden ist das politische System der EU aber auch aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zu betrachten. Der eigentlich aus den Rechtswissenschaften stammende Terminus „sui generis“, der hier in meiner Fragestellung im Zusammenhang mit der EU verwendet wird, rechtfertigt einen Exkurs in die Juristerei, um die Idee hinter dieser umständlichen und gewollt uneindeutigen Bezeichnung für das vereinte Europa zu erläutern.
2. Perspektiven der Analyse
Der Ausdruck „sui generis“ ist ein dem lateinischen entnommener Terminus und bedeutet wörtlich übersetzt „durch sich selbst eine Klasse werdend, einzig, besonders“[5]. Die Verwendung des Ausdrucks ist also in diesem Zusammenhang als eine Abgrenzung von dem Üblichen oder Normalen zu verstehen. Gleichzeitig hat der Terminus in der Philosophie auch die Bedeutung der Bezeichnung einer Idee, die nicht durch ein höheres Konzept eingeordnet werden kann.
Der Ausdruck nimmt also nicht nur eine Differenzierung eines Sachverhaltes vor, sondern seine Abgrenzung von dem Üblichen. Die Frage im Kontext des besonderen politischen Systems der EU lautet also: Von was grenzt sich das politisches System EU ab.
Wie schon oben erwähnt, ist der Terminus im Fach der Philosophie und den Rechtswissenschaften nicht unbekannt. Auch aus Sicht der Politikwissenschaften ist es möglich die Frage nach der Abgrenzung einer solch außerordentlichen politischen Ordnung wie die des modernen, vereinigten Europas von anderen politischen Systemen zu beantworten.
Die Fragestellung der Analyse ist nun klar: Sind die Unterschiede zwischen dem politischen System der EU und anderen „gesellschaftlichen Subsystemen“ – um die Definition Eastons für ein politisches System zu gebrauchen - so außerordentlich, dass sie sich durch die in unserem Fach gemachten Erkenntnisse bisher nicht theoretisch erfassen und zuordnen lassen?
In der Politikwissenschaft gibt es eine Fülle von Theorien um die Komplexität einer politischen Ordnung zu reduzieren und somit greifbar zu machen.
Max Weber verstand unter einem politischen System seinerzeit eine Organisation, die verbindliche Werte für eine Gesellschaft vermittelt. Die der Definition zugrundeliegende Dimension ist nicht der Zweck eine solchen Systems, sondern vielmehr das ihm „spezifische Mittel“, nämlich die Möglichkeit der Ausübung physischer Gewaltsamkeit.[6] Diese Gewalt zur Durchsetzung von verbindlichen Werten liegt in einer demokratischen Gesellschaft beim Volke und wird über eine entsprechende Organisation in Gesetze transformiert.
Weber geht dann noch einen Schritt weiter und behauptet, dass ein politisches System dann Staatscharakter gewinnt, wenn das Monopol solcher Gewaltsamkeit legitim und mit Erfolg auf einem bestimmten Gebiet ausgeübt wird.[7] Ob der EU wirklich solch ein Monopol zur legitimen Gewaltsamkeit zusteht, ist weiter unten zu klären.
Der amerikanische Politikwissenschaftler David Easton greift den oben angedeuteten Gedanken Webers systematisch ordnend in seinem Werk zum „political system“ auf. Er behauptet, dass alle Interaktionen, die an der autoritativen Allokation von Werten in einer Gesellschaft mitwirken, Teil eines politischen Systems seien.[8] Easton impliziert also einen ganz klaren Funktionsbezug von politischen Systemen, welcher die autoritative Allokation von Werten ist. Dieser Funktionsbezug ist für ihn der entscheidende Unterschied eines politischen Systems von den es umgebenden anderen Systemen.
Die europäische Gemeinschaft ist zweifelsohne eine Organisation, die entsprechende Werte autoritativ vermittelt, und ihre Strukturen und Prozesse können deshalb in Eastons berühmtes den Naturwissenschaften entlehntes Schaubild projiziert werden. Wenn man diesen Gedankengang als das Maß für die Beantwortung der Frage nimmt, ob die EU ein politisches System sui generis sei, wäre dies klar mit einem „Nein“ zu beantworten, da die große Reichweite von Eastons theoretischen Annahmen sogar die EU als Ordnung ohne grundlegende Unterschiede zu anderen politischen Systemen mit einschließt. Der Funktionsbezug Eastons, durch den er politische Systeme nach ihren Interaktionen zur Allokation verbindlicher Werte von den es umgebenden Systemen unterscheidet, ist für die Erörterung des Charakters des politischen Systems der EU zwar ein notwendiges aber nicht hinreichendes Mittel. Die Reichweite der Kompetenzen der EU zur Allokation von Werten ist nämlich nicht ausreichend geklärt, da auf ihrem Gebiet souveräne Staaten liegen, von denen jeder für sich verbindliche Werte vermittelt.
2.1. Moderne Demokratietheorien als Maßstab der Analyse
Wie wir gesehen haben, ist die Anwendung von Theorien mit großer Reichweite –z.B. die von Easton - für die Beantwortung der in dieser Hausarbeit zu Grunde liegenden Fragestellung ungeeignet. Die EU hat den „Anspruch“ verbindliche Werte für ein immer größeres Kollektiv an Individuen auch mit wachsender inhaltlicher Tiefe durchzusetzen.
Jedoch ist diese Vermittlung von Werten in einem supranationalen System wie dem der europäischen Gemeinschaft nicht unproblematisch. Die Strukturen und Prozesse, welche zur Festlegung von Werten führen, liegen nicht ausschließlich im Kompetenzbereich der EU. Vielmehr schließt die Ordnung der Europäischen Gemeinschaft souveräne Staaten ein, welche das Monopol legitimierter Gewalt auf ihrem Gebiet beanspruchen, was zu einem diffusen Mehrebenencharakter in der Institutionalität einer Organisation wie der EU führt.
Der Verbund von souveränen Teilstaaten zu einem Kollektiv wie der EU bedeutet nicht, dass es sich hierbei lediglich um einen Staatenverbund handelt, welcher nicht viel mehr als eine organisatorische Funktion ausübt. Der Anspruch des vereinigten Europas - neben der Funktion als Friedensmacht und Wirtschaftsunion - verbindliche policies in den Mitgliedsstaaten zu konstituieren, etabliert selbstverständlich eine institutionelle Ordnung, die entsprechend des oben genannten Funktionsbezugs den Prozess zur Vermittlung kollektiv geltender Festlegungen steuert.
Hier liegt eine der vielen Möglichkeiten zur Analyse des „sui-generis-Charakters“ der Europäischen Gemeinschaft. Der Ansatzpunkt einer möglichen Divergenz politischer Institutionen der EU zu denen in Nationalstaaten liegt nach Eastons Kybernetik-Modell in der Blackbox des political Systems verborgen, was auch die Intention Eastons verdeutlicht, die politischen Institutionen bewusst aus der Systemtheorie herauszuhalten.
[...]
[1] Ulrich Haltern, Europarecht: Dogmatik im Kontext, Tübingen 2005, Mohr Siebeck Verlag, S. 413.
[2] Vgl. Wilhelm Knelangen, Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften (ZSE), Jahrgang III, Nr.1 2005, S.10.
[3] Vgl. Niklas Luhmann in Jürgen Kromphardt, Konzeptionen und Analysen des Kapitalismus, 3. Auflage, Göttingen 1991, Vandenhoeck und Ruprecht, S.28.
[4] Vgl. Wilhelm Knelangen, a.a.O., S.12.
[5] Brockhaus Enzyklopädie, 19. völlig neu bearbeitete Auflage 1993, Band 21, F.A. Brockhaus Verlag Mannheim, S. 459.
[6] Vgl. Max Weber in Herfried Münkler (Hrsg.), Politisches Denken im 20. Jahrhundert, 2. Auflage, München 1997, Piper Verlag GmbH, S.22 f.
[7] Ibid., S.23.
[8] Vgl. Jan A. Fuhse, Theorien des politischen Systems: David Easton und Niklas Luhmann, 1. Auflage, Wiesbaden 2005, Verlag für Sozialwissenschaften, S.27.
- Quote paper
- Tilman Graf (Author), 2007, Das politische System der Europäischen Union - Ein System „sui generis“?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119197
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