Diese Arbeit beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Salzkollegium der Stadt Salzuflen im 16. Jahrhundert. Das Salzkollegium war eine Zunft in der die Eigentümer, Bezugsberechtigten und Pächter des Salzwerkes organisiert waren. In der sogenannten „Neuen Saltzordnung“ von 1609, die heute im Stadtarchiv Bad Salzuflens lagert, bezeichnen sie sich selbst als „Collegiaten“.
Zunächst soll die Zunft als soziale Gruppe dargestellt werden, wobei untersucht wird wie die Gruppe organisiert war, welche Mitglieder sie hatte und an welchen Werten diese sich orientierten. In einem weiteren Schritt soll die sozioökonomische Bedeutung des Kollegiums für die Stadt Salzuflen herausgearbeitet werden. Zentral sind bei dieser Analyse folgende Fragen: Welche Stellung hatte das Salzkollegium in der Salzufler Gesellschaft? Bildeten seine Mitglieder gleichzeitig die Führungsschicht der Stadt? Wie beeinflusste die ökonomische Potenz des Kollegiums das Verhältnis zwischen der Stadt Salzuflen und dem Landesherrn?
Die Gründung einer solchen Zunft setzte jedoch zwei entscheidende Entwicklungen vorraus. Zum einen war die Gründung von Zünften nur Städten erlaubt, zum anderen musste es eine Solequelle und eine Saline geben. Somit erscheint es wichtig, einführend einen kurzen Einblick in die Entwicklung der Saline von ihrer vermeintlichen Ersterwähnung 1048 bis zur Verleihung der Stadtrechte 1488 zu geben.
Der Schwerpunkt der Arbeit wird sich jedoch mit der Zeit von 1488 bis ungefähr 1609 beschäftigen. Hierbei stütze ich mich vorrangig auf die „Neue Saltzordnung“ vom 26. Januar 1609. Ebenso wichtig ist die Dissertation von Anton Kühling, die sich mit der Verfassungsgeschichte der Saline bis 1766, dem Jahr der Übertragung der Salzrechte an den lippischen Landesfürsten, beschäftigt. Des Weiteren sind die Arbeiten von Huismann und Linde relevant, die in der 2007 erschienen Stadtgeschichte von Bad Salzuflen zu finden sind. Aufgrund dieser neuen Beiträge zur Salzufler Stadtgeschichte, kann Otto Pölerts „Chronik von Salzuflen“ vernachlässigt werden, ebenso wie Richard Günters Dissertation zum Zunftwesen Salzuflens, die durch den Aufsatz „Salzverwandte, Salzknechte und Sälzerkumpanschaften“ von Klocke-Daffa und Noske für den Untersuchungszeitraum überholt scheint.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Saline
2.1 Entwicklung
2.2 Die Bedeutung der Saline für Salzuflen
3. Das Salzkollegium
3.1 Allgemeines zur Neuen Salzordnung
3.2 Mitglieder
3.3 Organisation
3.3.1 Allgemeine Regelungen
3.3.2 Berufliche Ordnung
3.3.3 Religion
3.3.4 Abgrenzung nach außen
3.3.5 Fazit
3.4 Die Bedeutung des Salzkollegiums für die Stadt
4. Zusammenfassung
5. Literatur
Quelle
Sekundärliteratur
1. Einleitung
Diese Arbeit beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Salzkollegium der Stadt Salzuflen im 16. Jahrhundert. Das Salzkollegium war eine Zunft in der die Eigentümer, Bezugsberechtigten und Pächter des Salzwerkes organisiert waren. In der sogenannten „Neuen Saltzordnung“[1] von 1609, die heute im Stadtarchiv Bad Salzuflens lagert, bezeichnen sie sich selbst als „Collegiaten“.
Zunächst soll die Zunft als soziale Gruppe dargestellt werden, wobei untersucht wird wie die Gruppe organisiert war, welche Mitglieder sie hatte und an welchen Werten diese sich orientierten. In einem weiteren Schritt soll die sozioökonomische Bedeutung des Kollegiums für die Stadt Salzuflen herausgearbeitet werden. Zentral sind bei dieser Analyse folgende Fragen: Welche Stellung hatte das Salzkollegium in der Salzufler Gesellschaft? Bildeten seine Mitglieder gleichzeitig die Führungsschicht der Stadt?[2] Wie beeinflusste die ökonomische Potenz des Kollegiums das Verhältnis zwischen der Stadt Salzuflen und dem Landesherrn?
Die Gründung einer solchen Zunft setzte jedoch zwei entscheidende Entwicklungen vorraus. Zum einen war die Gründung von Zünften nur Städten erlaubt, zum anderen musste es eine Solequelle und eine Saline geben. Somit erscheint es wichtig, einführend einen kurzen Einblick in die Entwicklung der Saline von ihrer vermeintlichen Ersterwähnung 1048 bis zur Verleihung der Stadtrechte 1488 zu geben.
Der Schwerpunkt der Arbeit wird sich jedoch mit der Zeit von 1488 bis ungefähr 1609 beschäftigen. Hierbei stütze ich mich vorrangig auf die „Neue Saltzordnung“ vom 26. Januar 1609. Ebenso wichtig ist die Dissertation von Anton Kühling, die sich mit der Verfassungsgeschichte der Saline bis 1766, dem Jahr der Übertragung der Salzrechte an den lippischen Landesfürsten, beschäftigt. Des Weiteren sind die Arbeiten von Huismann und Linde relevant, die in der 2007 erschienen Stadtgeschichte von Bad Salzuflen zu finden sind. Aufgrund dieser neuen Beiträge zur Salzufler Stadtgeschichte, kann Otto Pölerts „Chronik von Salzuflen“ vernachlässigt werden, ebenso wie Richard Günters Dissertation zum Zunftwesen Salzuflens, die durch den Aufsatz „Salzverwandte, Salzknechte und Sälzerkumpanschaften“ von Klocke-Daffa und Noske für den Untersuchungszeitraum überholt scheint.
2. Die Saline
2.1 Entwicklung
Die erste Erwähnung eines Salzhauses[3] in Salzuflen ist auf das Jahr 1048 datiert. Hier wird die Schenkung eines „locum salis in uflon“ des Paderborner Bischofs Rotho an das Kloster Abdinghof beurkundet. Tatsächlich stammt die gefälschte Urkunde jedoch aus dem Jahr 1165. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Fälscher, ein Mönch des Klosters Abdinghof, sich bei der Fälschung auf Notizen von Schenkungen, die ihm vorlagen, berufen hatte und er diese Urkunde nur erstellte, um der Schenkung Rechtsgültigkeit zu verleihen. Sicher ist jedoch nur, dass die Schenkung zwischen 1036 und 1051, zur Zeit des Bischofs Rotho, stattgefunden hat.[4]
Zu dieser Zeit waren die Grundherren Eigentümer der Salzhäuser. Zu ihnen gehörten zwischen 1048 und 1488 unter anderem die Klöster Herford, Abdinghof, Corvey, Marienfeld, sowie die Edlen Herren zur Lippe, Grafen von Schwalenberg, Sternberg und Oldenburg. Jedoch wurden kleinere Adlige mit Siederechten belehnt, die den Auftrag zur Produktion des wertvollen Rohstoffs wiederum an die Salzufler Sälzer weitergaben.[5]
Im Verlauf des 14. Jahrhunderts bekamen die Salzufler Meierrechte, was eine Verpachtung der Siedeberechtigung von üblicherweise neun Jahren bedeutete.[6] Da die Praxis oftmals vorsah, dass das Meierrecht vererbt wurde, begünstigte dies die Herausbildung führender Familien in Salzuflen.
Huismann geht davon aus, dass es zu dieser Zeit bereits zu einer „losen genossenschaftlichen Verbindung“[7] gekommen sein muss, da verschiedene Angelegenheiten das Salzwerk betreffend nur gemeinschaftlich besprochen werden konnten.
Während des Spätmittelalters gelang es den Sälzern selbst Besitzrechte an den Salzhäusern zu erwerben. So verkaufte der Edelherr Simon IV. zur Lippe 1424 ein Salzhaus an Salzufler Bürger. Durch den gestiegenen Wohlstand der Bürger gelang es ihnen sukzessive immer mehr Siedeberechtigungen in ihren Besitz zu bringen.[8]
Daraus lässt sich schließen, dass die Herausbildung einer Führungsschicht in Salzuflen vorangetrieben wurde und der Einfluss der Grundherren auf das Salzwerk, aber auch auf die gesamte Stadt sank.
2.2 Die Bedeutung der Saline für Salzuflen
Die Salzquellen und die Saline beeinflussten maßgeblich die Entwicklung Salzuflens im Mittelalter und bildeten die Grundlage für die Strukturen der Stadt im 16. Jahrhundert.
Der allgemeine Wohlstand, der sich aus der Salzproduktion ergab, trug nicht nur dazu bei, dass die Salzhäuser in den Besitz der Salzufler Bürger gelangten und Salzuflen unabhängiger von den Grundherren wurde. Das gesamte Dorf entwickelte sich im 15. Jahrhundert immer mehr zu einer Stadt. So verfügte Salzuflen über einen Markt, ein Rathaus, in dem sich ein politisches Gemeinwesen herausbildete und eine Mauer mit dazugehörigen Gräben, um nur einige Faktoren zu benennen.[9]
Daraus folgte die Verleihung der Stadtprivilegien durch den Edelherrn Bernhard VII. zur Lippe am 28. Mai 1488, der mit diesem Rechtsakt vermutlich gleichzeitig Schulden beim Salzufler Rat tilgte.[10] Als Stadt konnte Salzuflen seine wirtschaftliche und politische Potenz weiter ausbauen. Zum einen hatte sie nun das Recht Zünfte zu bilden und in gesamtlippischen Angelegenheiten mitzusprechen.[11]
3. Das Salzkollegium
3.1 Allgemeines zur Neuen Salzordnung
Zunftstatuten sind beispielsweise von den Schuhmachern (1504), Schneidern (1504), Brauern (1581) und Schmieden (1587) bekannt. Auch von den Sälzern ist uns ein Gildebrief vom 26. Januar 1609 überliefert, der als „Neue Saltzordnung“ bezeichnet wird. Diese Zunftordnung wurde von einem Ausschuss der Salzkollegen ausgearbeitet und von den Bürgermeistern Heinrich Gießenbier, Franz Schragen und Heinrich Vogel, sowie von den vier Zunftmeistern Franz Schragen[12], Adrian Oberg, Jochen Potharst und Jos Barkhausen unterschrieben. Der Titel „Neue Saltzordnung“ zeigt bereits, dass es bereits früher ein Statut gegeben haben muss. Auch in dem Dokument selbst wird an einigen Stellen auf ein älteres Statut Bezug genommen. So heißt es beispielsweise: „Eingewilligte Ernewerung des von Alter hergebrachten und vorübten Saltzcollegii und verbesserunge der biß anhero abservirten Saltzordnung des Saltzbrunnen zu Saltzuflen [...]“[13] und „ [...] daß die hiebevor errichtete Saltzordnung [...]“[14]
[...]
[1] Neue Saltzordnung, Stadtarchiv Bad Salzuflen, Bestand A, A292.
[2] Zum Patriziat in anderen Salzstädten vgl. Hecht, Michael, Geburtsstand oder Funktionselite?
Überlegungen zum „Salzpatriziat im Zeitraum von 1400-1700, in: Freitag, Werner [Hg.],
Die Salzstadt. Alteuropäische Strukturen und frühmoderne Innovation, Bielefeld 2004, S.
83-116.
[3] In den Salzhäusern, die im Folgenden auch als Kotten bezeichnet werden, wurde die Sole
gesotten.
[4] Huismann, Frank, Von der Sälzersiedlung zur Stadt. Salzuflen im Mittelalter, in: Meyer,
Franz [Hg.], Bad Salzuflen. Epochen einer Stadtgeschichte, Bielefeld 2007, S. 43.
[5] Ebd., S. 48.
[6] Ebd., S. 55.
[7] Ebd.
[8] Ebd., S. 60.
[9] Ebd., S. 68.
[10] Ebd., S. 69.
[11] Ebd.
[12] Franz Schragen war gleichzeitig Bürgermeister und Zunftmeister. Hier zeigt sich bereits die
Verquickung zwischen dem Sälzerkollegium und dem Salzufler Rat. Mehr dazu auf Seite 12.
[13] Neue Saltzordnung, Stadtarchiv Bad Salzuflen, Bestand A, A292, Blatt 13 recto.
[14] Ebd.
- Citation du texte
- Daniel Hitzing (Auteur), 2008, Die Bedeutung des Salzkollegiums für die Stadt Salzuflen im 16. Jahrhundert und die „Neue Saltzordnung“ von 1609, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119082
-
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X.