Diese Seminararbeit soll in einem angemessenen Rahmen die Medienkontrolle im Nationalsozialismus beleuchten.
Dabei werden wir auf staatliche Institutionen wie Propagandaministerium und Reichskulturkammer eingehen.
Um die Auswirkungen der Arbeit dieser Institutionen zu verdeutlichen, widmen wir uns im zweiten Teil dieser Seminararbeit den Medien Film, Presse und Rundfunk.
Anhand dieser Medien wird aufgezeigt, wie die Medien und die dazugehörigen Personenkreise kontrolliert und so zu politischen Zwecken genutzt werden.
Die Seminararbeit erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Um alle Informationen zu diesem Thema zu berücksichtigen, bedarf es eines weitaus größeren Rahmens, der jedoch das Maß dieser Seminararbeit um ein Vielfaches sprengen würde.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Zweck der Medien
- Institutionalisierung der Medienkontrolle im Nationalsozialismus
- Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda
- Die Reichskulturkammer
- Medien im Nationalsozialismus
- Film
- Presse
- Rundfunk
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit untersucht die Medienkontrolle im Nationalsozialismus. Sie beleuchtet staatliche Institutionen wie das Propagandaministerium und die Reichskulturkammer und analysiert deren Einfluss auf die Medien Film, Presse und Rundfunk.
- Die Bedeutung der Medien als Propaganda- und Indoktrinationsinstrumente im Nationalsozialismus
- Die Institutionalisierung der Medienkontrolle durch das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichskulturkammer
- Die Gleichschaltung von Medien und Medienakteuren zur Durchsetzung der NS-Ideologie
- Die Rolle von Film, Presse und Rundfunk in der Propaganda des Nationalsozialismus
- Die Abschaffung der Medienpädagogik und ihre Ersetzung durch die Medienpolitik der Nationalsozialisten
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel der Seminararbeit führt in das Thema der Medienkontrolle im Nationalsozialismus ein. Es erläutert die zentrale Rolle, die Medien für die Verbreitung der NS-Ideologie spielten. Das zweite Kapitel beleuchtet die Bedeutung der Medien zur Zeit des Nationalsozialismus und beschreibt deren Nutzung für propagandistische Zwecke. Das dritte Kapitel widmet sich der Institutionalisierung der Medienkontrolle im Nationalsozialismus und analysiert die beiden maßgeblichen Institutionen: das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichskulturkammer.
Schlüsselwörter
Medienkontrolle, Nationalsozialismus, Propaganda, Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, Reichskulturkammer, Gleichschaltung, Film, Presse, Rundfunk, Medienpädagogik, Medienpolitik.
Häufig gestellte Fragen
Welche Institutionen kontrollierten die Medien im Nationalsozialismus?
Die Hauptverantwortung lag beim Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter Joseph Goebbels sowie bei der Reichskulturkammer.
Was war der Zweck der Medienkontrolle durch die Nationalsozialisten?
Medien dienten als Instrumente zur Propaganda, Indoktrination und zur Gleichschaltung der Bevölkerung im Sinne der NS-Ideologie.
Welche Rolle spielte der Film in der NS-Propaganda?
Filme wurden streng kontrolliert und gezielt eingesetzt, um politische Botschaften emotional zu verpacken und die Massen zu beeinflussen.
Was geschah mit der Pressefreiheit?
Die Presse wurde gleichgeschaltet; Journalisten mussten staatliche Vorgaben umsetzen und wurden durch Institutionen wie die Reichspressekammer kontrolliert.
Wurde der Rundfunk für politische Zwecke genutzt?
Ja, der Rundfunk war eines der wichtigsten Mittel zur direkten Ansprache der Bevölkerung und wurde vollständig in den Dienst der Staatsführung gestellt.
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- Christian Sommer (Author), 2003, Institutionen und Organisationsformen der Medienkontrolle im Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11906