Ausgehend von den Grundlagen zur Jahresabschlussanalyse erfolgt im Folgeschritt die Vorstellung des im MDAX gelisteten Unternehmens ThyssenKrupp AG. Den Kern der Arbeit bildet die Jahresabschlussanalyse des Mischkonzerns, die auf Basis der vergangenheitsorientierten, der gegenwärtigen sowie der zukünftigen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erfolgt und zwar mit der Zielsetzung eine Auskunft über den Geschäftserfolg und die Vermögenslage des Unternehmens zu erhalten. Schließlich erfolgt ein Fazit, um den Stake- und Shareholdern ein umfassendes Bild der geschäftlichen Lage des ThyssenKrupp Konzerns zu ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Gang der Untersuchung.
2. Grundlagen zur Jahresabschlussanalyse
2.1 Zielsetzung der Jahresabschlussanalyse
2.2 Der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß HGB
2.3 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht gemäß HGB.
2.4 Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss nach IFRS.
3. Jahresabschlussanalyse der ThyssenKrupp AG
3.1 Unternehmensstruktur
3.2 Jahresabschlussanalyse - Ausgewählte Aspekte
3.2.1 Bilanzierung
3.2.2 Finanzwirtschaftliche Analyse
3.2.3 Erfolgswirtschaftliche Analyse
4. Fazit.
Literaturverzeichnis ..
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Komplexität derAnhangangaben
Abb. 2: Komponenten des Lageberichts.
Abb. 3: Konzernstruktur ThyssenKrupp AG
Abb. 4: Vermögensstruktur ThyssenKrupp AG..
Abb. 5: Langfristige Vermögenswerte ThyssenKrupp AG
Abb. 6: Anlagenintensität.
Abb. 7: Umlaufvermögen.
Abb. 8: Umlaufintensität...
Abb. 9: Eigenkapital ThyssenKrupp AG
Abb. 10: Eigenkapitalquote.
Abb. 11: Goldene Bilanzregel ThyssenKrupp AG...
Abb.12: Cash-Flow...
Abb.13: Finanzschulden..
Abb. 14: Dynamischer Verschuldungsgrad..
Abb. 15: Rating ThyssenKrupp AG
Abb. 16: Konzern GuV.
Abb. 17: Ertragslage.
Abb. 18: Personalentwicklung.
Abb. 19: Eigenkapitalrentabilität.
Abb. 20: Umsatzrendite ThyssenKrupp AG..
Abb. 21: Rentabilitätskennzahlen...
Abb. 22: Aktienkursentwicklung ThyssenKrupp AG
Abb. 23: Kapitalmarktdaten.
1. Gang der Untersuchung
Ausgehend von den Grundlagen zur Jahresabschlussanalyse erfolgt im Folgeschritt die Vorstellung des im MDAX gelisteten Unternehmens ThyssenKrupp AG. Den Kern der Arbeit bildet die Jahresabschlussanalyse des Mischkonzerns, die auf Basis der vergangenheitsorientierten, der gegenwärtigen sowie der zukünftigen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erfolgt und zwar mit der Zielsetzung eine Auskunft über den Geschäftserfolg und die Vermögenslage des Unternehmens zu erhalten. Schließlich erfolgt ein Fazit, um den Stake- und Shareholdern ein umfassendes Bild der geschäftlichen Lage des ThyssenKrupp Konzerns zu ermöglichen.
2. Grundlagen zur Jahresabschlussanalyse
2.1 Zielsetzung der Jahresabschlussanalyse
Mit der Jahresabschlussanalyse wird das Ziel verfolgt, Informationen über die gegenwärtige sowie künftige wirtschaftliche Situation eines Unternehmens zu erhalten. Die wirtschaftliche Lage bezieht sich dabei auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Die Vermögens- als auch die Finanzlage wird aus den Bestandsgrößen der Bilanz sichtbar, während die Ertragslage aus den Stromgrößen der Gewinn- und Verlustrechnung erkennbar wird. Überdies werden weitere Informationen z. B. aus dem Anhang und dem Lagebericht sowie darüber hinaus vorliegende Unternehmensinformationen z. B. freiwillige Angaben im Geschäftsbericht analysiert.1 Die Jahresabschlussanalyse verkörpert zwei Informationsziele: Zum einen wird das Ziel verfolgt, Erkenntnisse über die Ertragslage und somit die Ertragskraft des Unternehmens zu erhalten - erfolgswirtschaftliche Analyse. Zum anderen sollen Erkenntnisse über die Vermögens und Finanzlage eines Unternehmens erfolgen - finanzwirtschaftliche Analyse.2
2.2 Der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß HGB
Die Unternehmen sind verpflichtet über den wirtschaftlichen Verlauf der Geschäftstätigkeit auf Jahresbasis Rechenschaft abzulegen. Gemäß § 240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet zum Anfang des Handelsgewerbes und zum folgenden Bilanzstichtag ein Inventar zu erstellen, aus dem die einzelnen Vermögenswerte und Schulden mengen-, art- und wertmäßig erfasst werden. Aus dem Inventar wird sodann die Bilanz abgeleitet.3 Die Bilanz ist somit ähnlich wir das Inventar, eine Aufstellung des Vermögens, der Schulden sowie des Eigenkapitals eines Unternehmens.4 Gemäß § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet für das Ende eines Geschäftsjahres auf Basis der Finanzbuchführung eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen, aus der die jeweiligen Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres gegenübergestellt werden. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung bilden sodann den Jahresabschluss. Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft oder um haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, so gelten die §§ 264a -355 HGB mit erweiterten Rechnungslegungspflichten.5 Gemäß § 264 HGB Abs. 1 müssen gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern, dieser bildet mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit, zudem ist ein Lagebericht aufzustellen.6
Mit dem Anhang wird das Ziel verfolgt, einer näheren Informationsvermittlung der weiteren Jahresabschlusselemente Rechnung zu tragen. So findet man dort beispielsweise Erläuterungen zu den im Jahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Komplexität der Anhangangaben.7
Abb. 1: Komplexität der Anhangangaben8
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Gemäß § 264 HGB sind sowohl große als auch mittelgroße Kapitalgesellschaften verpflichtet einen Lagebericht zu erstellen.9 Lediglich bei kleinen Kapitalgesellschaften sieht das Handelsgesetzbuch von der Aufstellung eines Lageberichtes ab. Der Lagebericht gilt als autonomes Informationsmedium und hat zur Aufgabe, die im Jahresabschluss gemachten Angaben zu verdichten sowie sachlich und zeitlich zu vervollständigen. In der Regel wird der Lagebericht zusammen mit der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang sowie weiteren freiwillig bekanntgegebenen Unternehmensinformationen im Geschäftsbericht als Einzelwerk zusammengefasst. Der gesetzliche Mindestumfang des Lageberichts beinhaltet: Neben dem Geschäftsverlauf muss über das Geschäftsergebnis berichtet werden. Es sind Ziele und Strategien der gesetzlichen Vertreter zu benennen sowie die voraussichtliche Geschäftsentwicklung mit ihren Chancen und Risiken. Schließlich ist auf die Risiken der zukünftigen Geschäftsentwicklung, die Risikomitigation und die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen im Hinblick auf Finanzinstrumente einzugehen.
Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Komponenten des Lageberichts im Einzelabschluss.10
Abb. 2: Komponenten des Lageberichts11
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.3 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht gemäß HGB
„Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.“12 Steht also ein Unternehmen in einem Konzern zu einem oder weiteren Unternehmen in einem Über- bzw. Unterordnungsverhältnis, so ist das übergeordnete Unternehmen in der Pflicht gern. § 290 HGB und gern. § 11 PubIG verpflichtet, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht zu erstellen. Dabei gilt der sogenannte Einheitsgrundsatz: konkret bedeutet dies, dass im Konzernabschluss die Vermögens-, Finanz- sowie Ertragslage in der Form dargestellt werden sollen, als wenn alle existierenden Unternehmen zusammen, ein einziges Unternehmen darstellen - vgl. § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB. Die einzelnen Komponenten des Lageberichts regelt indes der § 315 HGB.13 Im Konzernlagebericht ist auf den Geschäftsverlauf inklusive des Geschäftsergebnisses einzugehen. Überdies ist die voraussichtliche Entwicklung der Geschäftstätigkeit mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern, und zwar untern Berücksichtigung der getroffenen Annahmen. Schließlich ist im Konzernlagebericht einzugehen, auf die Risikomanagementziele und -methoden des Konzerns, die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, den Bereich Forschung und Entwicklung des Konzerns sowie für das Verständnis der Lage des Konzerns relevante Zweigniederlassungen, die in den Konzernabschluss einbezogen werden.14 Zu erweitern ist der Konzernabschluss bei kapitalmarktorientieren Mutterunternehmen15 um die Kapitalflussrechnung, eine Segmentberichterstattung und einen Eigenkapitalspiegel - vgl. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB.16
2.4 Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss nach IFRS
Im Zuge der Globalisierung sollen internationale Rechnungslegungsstandards der besseren Vergleichbarkeit von Unternehmen dienen. Einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Angleichung der Konzernrechnungslegung an internationale Grundsätze bildetet das im Jahr 1998 verabschiedete Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). So wurden börsennotierte Unternehmen gemäß § 297 Abs. 1 HGB verpflichtet, den Konzernanhang um eine Kapitalflussrechnung sowie eine Segmentberichterstattung zu vervollständigen, ohne jedoch explizit Einzelheiten vorzugeben. In 2002 folgte das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG). Der Gesetzgeber erweiterte den Kreis der Unternehmen auf kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen und bestimmte die Kapitalflussrechnung sowie die Segmentberichterstattung zu autonomen Bestandteilen des Konzernabschlusses. Zudem wurden diese Bestandteile im Einklang an internationale Standards um einen Eigenkapitalspiegel vervollständigt. Die EU-Verordnung zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards aller kapitalmarktorientierten Unternehmen innerhalb der EU verpflichtet bereits zum 1.1.2005 (oder später) beginnende Geschäftsjahre den Jahresabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.17
Gemäß IAS 1 besteht ein Konzernabschluss aus den nachfolgenden Elementen:
a) einer Bilanz,
b) einer Darstellung von Gewinn oder Verlust,
c) einer Eigenkapitalveränderungsrechnung,
d) einer Kapitalflussrechnung für die Periode und
e) dem Anhang.18
Die Segmentberichterstattung ist im IFRS-Abschluss kein Pflichtbestandteil. Schließlich enthalten die IFRS keine Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichtes.19
3. Jahresabschlussanalyse der ThyssenKrupp AG
3.1 Unternehmensstruktur
Bei der ThyssenKrupp AG handelt es sich um einen internationalen, diversifizierten Werkstoff- und Technologiekonzern, der in über 80 Ländern der Welt ca. 162.000 Mitarbeiter beschäftigt. Der Konzern bietet mit seinen acht Business Areas innovative Produkt- und Systemlösungen an. Im Geschäftsjahr 2018/2019 konnte ein Umsatz von ca. 42. Mrd. EUR erwirtschaftet werden. Der Konzern zeichnet sich durch Ingenieurkompetenz aus, insbesondere auf den Gebieten „Material“, „Mechanical“ und „Plant“.20
[...]
1 Vgl. Baetge, J., Kirsch, H.-J., Thiele, S. (2004), S. 1.
2 Vgl. Baetge, J., Kirsch, H.-J., Thiele, S. (2004), S. 2.
3 Vgl. Wöhe, G. (2002), S. 836-837.
4 Vgl. Baetge, J., Kirsch, H.-J., Thiele, S. (2005), S.65.
5 Vgl. Baetge, J., Kirsch, H.-J., Thiele, S. (2004), S.4.
6 Vgl. Einzelnorm HGB, § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung.
7 Vgl. Baetge, J., Kirsch, H.-J., Thiele, S. (2004), S.4.
8 Eigene Darstellung in Anlehnung an Baetge, J., Kirsch, H.-J., Thiele, S. (2004), S.6.
9 Vgl. Einzelnorm HGB, § 264, Abs. 1, Satz 3.
10 Vgl. Baetge, J., Kirsch, H.-J., Thiele, S. (2004), S.7-8.
11 Eigene Darstellung in Anlehnung an Baetge, J., Kirsch, H.-J., Thiele, S. (2004), S.7.
12 § 18 AktG.
13 Vgl. Baetge, J., Kirsch, H.-J., Thiele, S. (2004), S.9.
14 Vgl.§315HGB.
15 Als kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen werden jene Unternehmen bezeichnet, die im Sinne des § 2 Abs.
5 WpHG durch Emission von Wertpapieren im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Anspruch nehmen oder eine Marktzulassung beantragt wurde.
16 Vgl. Baetge, J., Kirsch, H.-J., Thiele, S. (2004), S. 10-11.
17 Vgl. Busse von Colbe, W., Ordelheide, D., Gebhardt, G., Pellens, B. (2003) S. 15-16.
18 Vgl. PwC, Value IFRS Plc, Exemplarischer IFRS- Konzernabschluss, (2018), S. 7.
19 Vgl. Baetge, J., Kirsch, H.-J., Thiele, S. (2004), S. 13-14.
20 Vgl. Fact Sheet: ThyssenKrupp Konzern; ThyssenKrupp AG, Geschäftsbericht (2018/19), S. 2.
- Quote paper
- Maximilian Ludwig (Author), 2021, Bilanzanalyse der Thyssen Krupp AG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1190143
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