In der Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob de lege lata vor einer Atemalkoholkontrolle über die Freiwilligkeit der Teilnahme zu belehren ist. Um die Tragweite der Beurteilung einordnen zu können, wird im Anschluss daran erörtert, ob eine rechtswidrige Atemalkoholmessung Beweisverwertungsverbote nach sich zieht. Diesen Fragenkomplexen soll zur Orientierung ein chronologischer Überblick über die bisherige Diskussion vorangestellt werden.
Atemalkoholkontrollen sind freiwillig. Eine Pflicht zur Belehrung über die Freiwilligkeit ist gesetzlich nicht geregelt. Gleichwohl sprechen zwingende Gründe für eine Belehrungspflicht über die Freiwilligkeit bei Atemalkoholkontrollen.
Selbst wenn die Ermittlungsbehörden dem Belehrungserfordernis nachkommen, bleibt zu berücksichtigen, dass Atemalkoholkontrollen de lege lata datenschutzrechtswidrig sind. Wünschenswert wäre es, wenn der Gesetzgeber mit einer konkreten gesetzlichen Vorschrift die Möglichkeit der Einwilligung in eine Datenerhebung durch Atemalkoholkontrollen ausdrücklich regeln würde, um diese im Vergleich zur Blutentnahme körperlich weniger eingriffsintensive Praxis wieder zu legalisieren.
Gliederung
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Entwicklung der Diskussion
C. Praktische Relevanz der Atemalkoholkontrolle
D. Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Atemalkoholkontrolle
I. Selbstbelastungsfreiheit
II. Mangelnde gesetzliche Ermächtigungsgrundlage
E. Belehrungspflicht über die Freiwilligkeit der Atemalkoholkontrolle
I. Innerministerielle Richtlinien zur Belehrung bei Atemalkoholkontrollen
II. Systematische Folgerungen aus § 81a StPO
1. Einwilligung in eine Blutentnahme
a) Qualitative Anforderungen an die Freiwilligkeit
b) Ansätze zur Einschränkung der Belehrungspflicht
2. Rückschlüsse für die Einwilligung in eine Atemalkoholkontrolle
3. Zwischenergebnis
III. Analogie zu § 136 I 2 StPO
1. Planwidrige Regelungslücke
a) Ausdrückliche Regelung von Belehrungspflichten in besonderen Fällen
b) Bewusste Beschränkung der Belehrungspflichten auf die Aussagefreiheit
2. Vergleichbare Interessenlage
a) Belehrung in Vernehmungssituationen
b) Belehrung des Beschuldigten
c) Belehrung über die Aussagefreiheit
3. Zwischenergebnis
IV. Wertungen des Nemo-tenetur -Prinzips und des Fair-trial -Grundsatzes
V. Datenschutzrechtliche Anforderungen an Atemalkoholkontrollen
1. Richtlinie (EU) 2016/680
2. Deutsche Umsetzung im 3. Teil des BDSG
a) Datenschutzrechtliche Vorgaben an eine Einwilligung
b) Zulassung der Einwilligung durch eine Rechtsvorschrift
3. Zwischenergebnis
VI. Ergebnis
F. Beweisverwertungsverbote bei einer rechtswidrigen Atemalkoholmessung
I. Verwertbarkeit der Atemalkoholmessung
1. Absolutes Beweisverwertungsverbot nach § 136a III 2 StPO
2. Relatives Beweisverwertungsverbot nach der Abwägungslehre
a) Beweisverwertungsverbot bei ordnungsgemäßer Belehrung
b) Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung
II. Fernwirkung einer unverwertbaren Atemalkoholmessung
G. Gesamtergebnis
- Arbeit zitieren
- Mats Morten Leverenz (Autor:in), 2020, Belehrungspflicht bei freiwilliger Teilnahme an einer Atemalkoholkontrolle, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1189807
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