Nachfolgend werden die Kreditsicherungsrechte Bürgschaft, Schuldübernahme und Schuldbeitritt kurz dargestellt und anschließend untereinander abgegrenzt.
Die Bürgschaft ist ein Schuldvertrag, in dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten einzustehen, § 765 Abs. 1 BGB. Vertragspartner sind also der Bürge und der Gläubiger, nicht aber der Dritte. Da aus dem Vertrag nur der Bürge verpflichtet wird, handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag.
Am konkreten Beispiel des Kreditsicherung durch Bürgschaft bei einer Darlehensgewährung heißt das: Der Gläubiger, das Bankinstitut in der Regel, kann einmal von seinem Schuldner (= Hauptschuldner) Erfüllung der Forderung, hier Rückzahlung des Darlehens verlangen; zum anderen kann er, wenn der Schuldner nicht erfüllt, von dem Bürgen (= Nebenschuldner) Befriedigung aufgrund des Bürgschaftsvertrages begehren.
Der Bürge verpflichtet sich also, als Nebenschuldner für eine fremde Schuld einzustehen. Deshalb setzt die Bürgschaft notwendigerweise eine Verbindlichkeit des Schuldners voraus. Der Gläubiger der Hauptforderung und der Bürgschaftsgläubiger müssen personenidentisch sein. Man spricht von der Akzessorietät der Bürgschaft.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Die Bürgschaft
1. Voraussetzungen des Bürgschaftsanspruchs
a) Bürgschaftsvertrag
b) Sittenwidrigkeit
c) Berechtigtes Interesse
d) Widerrufsmöglichkeit
e) Form
f) Bestehen der Hauptforderung
aa) Hauptforderung nicht entstanden
bb) Hauptforderung vermindert oder erloschen
cc) Hauptforderung erhöht
g) Gegenrechte des Bürgen
aa) Allgemeine Einwendungen und Einreden
bb) Sonderfall der Einrede der Vorausklage
2. Gegenrechte des Bürgen aus dem Verhältnis des Schuldners zum Gläubiger
aa) Einreden nach § 768 BGB
bb) Einreden nach § 770 Abs.l BGB
cc) Einrede nach § 770 Abs. 2 BGB
3. ) Keine Gegenrechte aus dem Verhältnis des Bürgen zum Schuldner
II) Die befreiende Schuldübernahme
1 .) Voraussetzungen der befreienden Schuldübernahme
a) Vertrag zwischen Neuschuldner und Gläubiger
aa) GenehmigterVertrag zwischen Alt- und Neuschuldner
bb) Ergebnis
b) Ausnahme
2 .) Wirkungen der befreienden Schuldübernahme
aa) Schuldnerwechsel
bb) Einwendungen
cc) Neben- und Vorzugsrechte
III .) Dervertragliche Schuldbeitritt
1 .) Rechtsfolge
2 .) Einwendungen
3 .) GesetzlicherSchuldbeitritt
IV .) Abgrenzung der Sicherungsrechte untereinander
1 .) Abgrenzung vertraglicher Schuldbeitritt zur Bürgschaft
2 .) Abgrenzung Schuldübernahme und Schuldbeitritt
3 .) Abgrenzung Bürgschaft und befreiende Schuldübernahme
B. Fazit
Literaturverzeichnis
- Citar trabajo
- Alexander Söllner (Autor), 2019, Die Kreditsicherungsrechte Bürgschaft, Schuldübernahme und Schuldbeitritt, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1189616
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