Die Ökonomik beschäftigt sich mit der Schaffung von gesellschaftlichem Wohlstand. Zum ökonomischen Paradigma gehört unter anderem die Annahme der Ressourcenknappheit. Die Annahme der Ressourcenknappheit bezieht sich auf das Verhältnis der Gesamtheit der Bedürfnisse aller Menschen mit denen zu ihrer Befriedigung zur Verfügung stehenden Ressourcen. Dies gilt nicht nur für materielle Güter, sondern umfassend. Bedürfnisse sind auf in der Zukunft liegende Situation gerichtete Vorstellung der Akteure. Aufgrund der Begrenzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen sind die Akteure gezwungen, Wahlentscheidungen zu treffen. Die vorhandenen Ressourcen sollen in nützliche Güter umgewandelt und diese Güter an die beteiligten Individuen verteilt werden. Ein zentraler Aspekt der Wohlfahrtsökonomik ist, dass das Ergebnis, welches aus dem neoklassischen Grundmodell hergeleitet wurde ein Effizienzkriterium ist. Ergebnisse, welche von denjenigen Ergebnissen abweichen, die auf bestimmten Exklusivrechten und kostenlosen Transaktionen beruhen, sind „ineffizient“.
Inhaltsverzeichnis
I. Was sind Ineffizienzen?
II. Institutionen
III. Neue Institutionenökonomik
1. Abgrenzung zur Neoklassik
2. Theorie der Verfügungsrechte (property rights )
3. Transaktionskostentheorie
IV. Ökonomische Analyse des Rechts
V. Fazit
Literaturverzeichnis
I. Was sind Ineffizienzen?
Die Ökonomik beschäftigt sich mit der Schaffung von gesellschaftlichem Wohlstand. Zum ökonomischen Paradigma gehört unter anderem die Annahme der Ressourcenknappheit.[1] Die Annahme der Ressourcenknappheit bezieht sich auf das Verhältnis der Gesamtheit der Bedürfnisse aller Menschen mit denen zu ihrer Befriedigung zur Verfügung stehenden Ressourcen.[2] Dies gilt nicht nur für materielle Güter, sondern umfassend. Bedürfnisse sind auf in der Zukunft liegende Situation gerichtete Vorstellung der Akteure. Aufgrund der Begrenzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen sind die Akteure gezwungen, Wahlentscheidungen zu treffen.[3] Die vorhandenen Ressourcen sollen in nützliche Güter umgewandelt und diese Güter an die beteiligten Individuen verteilt werden. Ein zentraler Aspekt der Wohlfahrtsökonomik ist, dass das Ergebnis, welches aus dem neoklassischen Grundmodell hergeleitet wurde ein Effizienzkriterium ist.[4] Ergebnisse, welche von denjenigen Ergebnissen abweichen, die auf bestimmten Exklusivrechten und kostenlosen Transaktionen beruhen, sind „ineffizient“.[5] D.h., dass die Ressourcen dann effizient eingesetzt sind, wenn sie zum maximalen Wohlstand führen. Produktion ohne Verschwendung wird auch „technisch effizient“ genannt. Werden die Ressourcen technisch effizient so eingesetzt, dass die daraus entstehenden Güter maximalen Nutzen stiften, dann liegt auch „allokative Effizienz“ vor. Die Feststellung für das Vorliegen der allokativen Effizienz erfolgt durch das Pareto-Kriterium. Nach diesem Kriterium ist eine Situation („Allokation“) ineffizient, wenn es möglich ist, die Verwendung der Ressourcen für die Güterproduktion und die Verteilung der produzierten Güter so zu verändern, dass der Nutzen eines Gesellschaftsmitgliedes steigt, aber niemand eine Nutzeneinbuße erleidet. Eine Pareto-Effizienz ist hingegen gegeben, wenn jegliche Nutzensteigerung für irgendein Gesellschaftsmitglied nur noch dadurch erreicht werden kann, dass der Nutzen mindestens eines anderen Individuums gesenkt wird. („Coase Theorem“)[6] Diese Frage nach der effizienten Allokation knapper Ressourcen steht auch bei der Analyse von Institutionen und des institutionellen Wandels im Mittelpunkt[7] Jedoch erweitert die Neue Institutionenökonomik, verglichen mit der Neoklassik, den Kreis der untersuchten Variablen, indem sie die Funktionsweise, Entstehung und Veränderung von Institutionen mit einbezieht.[8] Insbesondere geht North aus einer anderen Perspektive an das Effizienzkriterium heran. Er nennt als neues Bewertungskriterium die Anpassungseffizienz und meint damit eine Leistungsfähigkeit über die Zeit hinweg.[9] Die Allokationseffizienz der neoklassischen Pareto-Optimalität ist für North ungeeignet, da sie gerade dadurch charakterisiert ist, dass sie den institutionellen Rahmen aus der Analyse verbannt oder als perfekt funktionierend mitdenkt.[10] Denn ein solcher Effizienzbegriff beruht auf der Annahme, die institutionellen Bedingungen blieben gleich.[11] Eine Ökonomie müsse nach North auf Dauer leistungsfähig bleiben, also sich fortentwickeln können und lernfähig sein.[12] Daher erweist sich in einer ändernden Umwelt diejenige gesellschaftliche Ordnung als effizient, die über Regeln verfügt, die evolutionsstabil sind.[13] Laut North sind die effizientesten Regelarten solche, die den Erwerb von Wissen und Bildung begünstigen, Innovationen bewirken, d.h., die Übernahme von Risiko honorieren sowie kreatives Handeln der Menschen ermutigen.[14] Als Effizienzmass verwendet er in einer langfristigen Perspektive die Wirtschafts-wachstumsrate.[15]
II. Institutionen
Eine allgemein akzeptierte Definition des Begriffes der Institution gibt es nicht, sie ist ein auf ein bestimmtes Zielbündel abgestelltes, für längere Zeit geltendes System von Normen, einschließlich ihrer Garantieinstrumente, die den Zweck haben, das individuelle Verhalten der Mitglieder einer Gesellschaft in eine bestimmte Richtung zu lenken.[16] Ein abstrakter, gleichsam formalisierter Ordnungsbegriff kommt der Bedeutung von „Struktur“, „Gestalt“ oder „System“ nahe.[17] Das Normensystem- die Ordnung- ist den Mitgliedern der Gesellschaft bekannt und wird von ihnen für ihr Handeln als verbindlich oder vorbildlich angesehen. Die Garantie der Ordnung erfolgt rein innerlich, selbstdurchsetzend oder (auch) durch Mitwirkung einer externen Autorität.[18] Somit beschreibt „Ordnung“ ebenfalls ein Ensemble normativer Regelungen.[19] Es geht auch der Versuch dahin den Institutionenbegriff zu präzisieren und „komplex normativer Regelungen“ oder „normatives Prinzip“ als geeignete Explikate vorzuschlagen.[20] Diese Bedeutungsvariante hat somit einen direkten Bezug zu sozialen Normen.[21] Soweit sich institutionalistische Ansätze auch oder überwiegend auf normative Muster beziehen, können ihre Aussagen also in fruchtbarer Weise für Hypothesen über die Wirkung oder die Entstehung von Normen einfließen.[22] Nach North können Institutionen sowohl formaler oder informeller Natur sein, d.h. vom Gesetz bis hin zu gesellschaftlichen Normen werden Institutionen als Restriktionen angesehen, die die menschlichen Interaktionen strukturieren.[23] Da es nicht klar ist, ob jede Art von Beschränkung eine Regel konstituieren kann wird die Definition von Institutionen häufig um Beispiele ergänzt, mit welcher Art von Beschränkungssystemen sich eine individualistisch geprägte Institutionenanalyse beschäftigt.[24] Zur Erklärung dienen unterschiedliche Ansätze, insbesondere die Theorie der Verfügungsrechte (property rights), der Transaktionskostenansatz, die Principal-Agent-Theorie oder die Theorie der Firma.[25] Vorliegend wird nur auf die ersten beiden Theorien eingegangen, da diese der Frage nach der effizienten Institutionengestaltung nachgehen.[26]
III. Neue Institutionenökonomik
Die Neue Institutionenökonomik (NIÖ) verfolgt vor allem zwei zentrale Fragenkomplexe:
1. Wie wirken Institutionen im allgemeinsten Sinne auf das Verhalten der betroffenen Individuen? (“choice within rules”)
2. Wie entstehen und wandeln sich Institutionen? (“choice of rules”)[27]
Zu der ersten Leitfrage zählen unter anderem der freie Zugang zu und unbeschränkter Nutzung von Ressourcen im Rahmen der Theorie der Eigentums- oder Verfügungstheorie, die Anreizwirkung alternativer Haftungsregeln im Rahmen der Ökonomischen Analyse des Rechts (ÖAR). Die zweite Leitfrage wird von den Vertretern der Neuen Institutionen-ökonomik häufig als kollektives Entscheidungsproblem angesehen, dabei lassen sich die unterschiedlichen Institutionen in verschiedenen Gesellschaften als Instrumente begreifen, unter jeweils spezifischen Bedingungen die Transaktionskosten zu senken.[28]
1. Abgrenzung zur Neoklassik
Verglichen mit der Neoklassik erweitert die NIÖ den Kreis der untersuchten Variablen, indem sie die Funktionsweise, Entstehung und Veränderung von Institutionen mit einbezieht.[29] Im Unterschied zur Neoklassik wird der ökonomische Forschungsansatz somit auch auf nichtmarktliche Phänomene angewendet. Die Annahmen des neoklassischen Ansatzes werden teils aufgegeben, teils modifiziert. Insbesondere wird auf die Annahme vollständiger Informationen verzichtet.[30] Weiterhin geht die Neoklassik davon aus, dass Tauschakte am Markt kostenlos sind. Die Beteiligten müssen also nur den Preis für das Gut zahlen, sonst nichts. Die NIÖ weist nach, wie unzureichend dies ist und welche Folge der Einbezug aller mit der Transaktion, der Abwicklung des Tauschaktes, anfallender Kosten zeitigt.[31]
2. Theorie der Verfügungsrechte (property rights )
Am deutlichsten wird die Verbindung zwischen Recht und Wirtschaft im Property-Rights-Ansatz sichtbar. Die Property Rights-Theorie hat sich zum einen mit der Frage der Auswirkungen unterschiedlicher Ausgestaltungen von Eigentumsrechten auf die Allokationseffizienz befasst. Zum anderen hat sie Institutionen auch endogenisiert, also ihre Entstehung bzw. Veränderung selbst zum Erklärungsgegenstand gemacht.[32] Sie befasst sich nicht mit Gütern oder Ressourcen als solchen, sondern mit den Rechten, über Güter und Ressourcen zu verfügen, mit den sog. „property rights“. Güter im Sinne dieser Theorie sind ein Bündel von Rechten und die Verteilung dieser Rechte soll in einer Weise erfolgen, in der die Güter den größten möglichen Gesamtnutzen für alle Mitglieder der Gesellschaft stiften.[33] Das Eigentum wird danach als ein Bündel von vier „Verfügungsrechten“ bestimmt, dem Recht auf den Gebrauch einer Sache(usus), dem Recht auf die Erträge der Sache (usus fructus), dem Recht zur Veränderung der Sachsubstanz bis hin zur Zerstörung (abusus) sowie dem Recht auf Übertragung des Eigentums oder einzelner Nutzungsmöglichkeiten.[34] Dabei regeln in einer Rechtsordnung geltenden Verfügungsrechte wer welche Ressourcen legitimerweise, wann in welcher Weise und in welchem Masse nutzen kann.[35] Hiernach sind die Verfügungsrechte umso „verdünnter“ je stärker die Nutzungsrechte einer Ressource institutionell eingeschränkt sind und/ oder je mehr die Verfügungsrechte an ihr auf verschiedene Individuen verteilt sind.[36] Demsetz zeigt eine zentrale Herangehensweise der NIÖ bei der Erklärung des Institutionenwandels von Kollektiveigentum hin zu Privateigentum.[37] Hierbei illustriert Demsetz die Bildung von Privateigentum an Land bei einem kanadischen Indianerstamm Anfang des 18. Jahrhunderts. Vor der Entwicklung eines ausgedehnten Handelssystems jagten die Indianer dieser Region Biber nur für den eigenen Gebrauch, wobei sie das Fleisch und die Pelze der Tiere nutzten. Zu dieser Zeit gab es kein Privateigentum an Land. Als sich der kommerzielle Pelzhandel dann rasch entwickelte und dabei die Nachfrage nach Pelzen sehr stark anstieg, führte dies zu einer verstärkten Jagdtätigkeit. Da es keine gegenseitigen Kontrollen gab und auch keine sonstigen Beschränkungen der Jagd durch Normen oder Vereinbarungen, war das private Interesse gemäß Demsetz ausschlaggebend für die Jagdentscheidung, ohne das die Auswirkungen der eigenen Entscheidung auf die Erträge anderer Jäger Berücksichtigung fanden, d.h. es lag ein relevantes Problem im Sinne der „Tragödie der Allmende“ vor. Vor der Kommerzialisierung des Pelzhandels hatte diese Externalität nur geringe Auswirkungen, und eine Internalisierung hätte nach Ansicht Demsetz` mehr gekostet als genutzt. Durch die Veränderung der relativen Preise habe sich dies geändert. Die Ineffizienz durch die Externalitäten sei gestiegen, und der Nutzen einer Internalisierung habe deren Kosten überkompensiert.[38] D.h., dem notwendigen Ressourcenaufwand für die genauere Spezifizierung und Durchsetzung dieser exklusiveren Eigentumsrechte stehen Erträge aus einer effizienteren Nutzung der nun mit privaten Eigentumsrechten belegten Güter bzw. Ressourcen gegenüber.[39] Diese Internalisierungsthese besagt somit, dass Normen entstehen, wenn der mit der Internalisierung erreichbare Nutzen größer ist als die damit verbundenen Kosten.[40] Dies führt zu einer Angleichung von privaten und sozialen Kosten und Nutzen, somit stellt sich der institutioneller Wandel als reine Kosten-Nutzen-Abwägung eigeninteressiert handelnder Individuen dar.[41] Als effizient kann sie deshalb gelten, da sie, unter der Annahme rein freiwilliger Tauschakte zwischen den beteiligten Individuen, zu einer institutionellen Neuerung führen wird, die für alle vorteilhaft ist.[42] Allerdings werden an dem Beispiel von Demsetz Kritiken geäußert, erstens habe die Einführung von Verfügungsrechten keine schonendere Nutzung der Pelztierbestände mit sich gebracht und zweitens sei keine dramatische Veränderungen der relativen Preise oder der Technologie nachweisbar.[43] Jedoch ist hierdurch nur die grobe Fassung widerlegt. Erweitert werden muss der Property-Right-Ansatz einerseits um die Ausschlusskosten, andererseits muss die Grenze zwischen Kollektiv- und Privateigentum genauer bestimmt werden.[44] Denn wenn ein Recht nur ein exklusives Recht für eine bestimmte Gruppe von Eigentümern ist, so bleibt das Problem des „common pool“ nicht nur bestehen, sondern erhellt auch noch die „Tragödie der Allmende“.[45] Somit muss auch eine Erweiterung hinsichtlich der Ausgestaltung und der Kosten der internen Kontrolle vorgenommen werden.[46] Vertreter der Property Rights- und der Transaktionenökonomik erweiterten diesen Ansatz in der Folgezeit um institutionelle Restriktionen, die über die von ihnen verursachten Transaktionskosten in die Kosten-Nutzen-Erwägungen der Akteure einfliessen.[47] Unter Gesichtspunkten der Allokationseffizienz sollten einen Akteur idealerweise alle positiven Effekte, die sich aus der Nutzung der Verfügungsrechte an einer Ressource ergeben, treffen. Doch können die Transaktionskosten, die mit der Durchsetzung der Verfügungsrechte bzw. der Bestimmung und Zurechnung der Effekte verbunden sind, den zu erwartenden Ertrag übersteigen, so dass es ökonomisch sinnvoller ist, die externen Effekte in Kauf zu nehmen, als seine Verfügungsrechte durchzusetzen.[48] Neugestaltungen werden dann vorgenommen, wenn für die beteiligten Akteure der Nutzen aus einer institutionellen Änderung größer ist, als die dafür aufzuwendenden Kosten.[49] Somit werden für alle Akteure nur die vorteilhaften Änderungen realisiert, wodurch sichergestellt wird, dass damit insgesamt die gesellschaftliche Wohlfahrt erhöht wird.[50] Daher wird angenommen, dass sich langfristig nur die effizienten Verfügungsstrukturen durchsetzen.[51] Jedoch wird im Rahmen des Property-Rights-Ansatzes davon ausgegangen, dass die institutionellen Veränderungen in Richtung exklusiverer Eigentumsrechte gehen, hingegen in der Transaktionskostenökonomik sich der institutionelle Wandel in Richtung auf eine Minimierung der Transaktionskosten bewegt.[52]
[...]
[1] vgl. Schwarz, Sebastian, Regulierung durch Corporate Governance Kodizes, S.66
[2] vgl. Schwarz, Sebastian, Regulierung durch Corporate Governance Kodizes, S.66
[3] vgl. Schwarz, Sebastian, Regulierung durch Corporate Governance Kodizes, S.66, vgl. Kirchner (1997a), S.12
[4] vgl. Eggertson, Economic behavior and institutions, S.21
[5] vgl. Eggertson, Economic behavior and institutions, S.21
[6] vgl. Kirstein/ Schmidtchen, Ökonomische Analyse des Rechts, S.5, vgl. Ronald Coase (1960), The Problem of Social Cost, in: Journal of Law and Economics, Vol 3, S.1-44
[7] vgl. Martina Eckardt, Technischer Wandel und Rechtsevolution, S.25
[8] vgl. Schwarz, Sebastian, Regulierung durch Corporate
Governance Kodizes, S.66, S.65
[9] vgl. Torsten Niechoj, Grundlagen der Neuen Institutionenökonomik, S.9
[10] vgl. Heiko Geue, Evolutionäre Institutionenökonomik, S.217
[11] vgl. Torsten Niechoj, Grundlagen der Neuen Institutionenökonomik, S.9
[12] vgl. Torsten Niechoj, Grundlagen der Neuen Institutionenökonomik, S.9
[13] vgl. Heiko Geue, Evolutionäre Institutionenökonomik, S.217
[14] vgl. Heiko Geue, Evolutionäre Institutionenökonomik, S.217
[15] vgl. Heiko Geue, Evolutionäre Institutionenökonomik, S.217, vgl. Douglass North, Institutionen, institutioneller Wandel und Wirtschaftsleistung, Tübingen 1992
[16] vgl. Rudolf Richter, Moderne Institutionenökonomik Ein Überblick, S.12
[17] vgl. Stefan Okruch, Innovation und Diffusion von Normen, S.57
[18] vgl. Rudolf Richter, Moderne Institutionenökonomik Ein Überblick, S.12
[19] vgl. Stefan Okruch, Innovation und Diffusion von Normen, S.57
[20] vgl. Stefan Okruch, Innovation und Diffusion von Normen, S.57
[21] vgl. Stefan Okruch, Innovation und Diffusion von Normen, S.57
[22] vgl. Stefan Okruch, Innovation und Diffusion von Normen, S.57
[23] vgl. Gisela Kubon-Gilke, Verhaltensbindung und die Evolution ökonomischer Institutionen, S.26, vgl. Davit Khantadze, Ordnungsökonomik und Recht, 5. Workshop, 3.-5. November 2006, S.5
[24] vgl. Gisela Kubon-Gilke, Verhaltensbindung und die Evolution ökonomischer Institutionen, S.26
[25] vgl. Klaus F.Röhl, Recht und Wirtschaft als Thema der Rechtssoziologie, S.1
[26] vgl. Martina Eckardt, Technischer Wandel und Rechtsevolution, S.25
[27] vgl. Hans G. Nutzinger, Institutionenökonomik, S.49
[28] vgl. Hans G. Nutzinger, Institutionenökonomik, S.49
[29] vgl. Schwarz, Sebastian, Regulierung durch Corporate Governance Kodizes, S.65
[30] vgl. Schwarz, Sebastian, Regulierung durch Corporate Governance Kodizes, S.66
[31] vgl. Torsten Niechoj, Grundlagen der Neuen Institutionenökonomik, S.4
[32] vgl. Martina Eckardt, Technischer Wandel und Rechtsevolution, S.27
[33] vgl. Klaus F.Röhl, Recht und Wirtschaft als Thema der Rechtssoziologie, S.11
[34] vgl. Klaus F.Röhl, Recht und Wirtschaft als Thema der Rechtssoziologie, S.11, vgl. Eggertson, Economic behavior and institutions, S.34
[35] vgl. Ebers/Gotsch 1993,S.110-128; Rutherford, Malcolm, Institutions in Economics, The Old and the New Institutionalism, S.151-172
[36] vgl. Ebers/Gotsch 1993,S.110-128; Rutherford Malcolm, Institutions in Economics, The Old and the New Institutionalism, S.151-172
[37] vgl. Martina Eckardt, Technischer Wandel und Rechtsevolution, S.27
[38] Darstellung des Beispiels von Demsetz bei Gisela Kubon-Gilke, Verhaltensbindung und die Evolution ökonomischer Institutionen, S.108
[39] vgl. Martina Eckardt, Technischer Wandel und Rechtsevolution, S.27
[40] vgl. Stefan Okruch, Innovation und Diffusion von Normen, S.138
[41] vgl. Martina Eckardt, Technischer Wandel und Rechtsevolution, S.27
[42] vgl. Martina Eckardt, Technischer Wandel und Rechtsevolution, S.27
[43] vgl. Stefan Okruch, Innovation und Diffusion von Normen, S.139
[44] vgl. Stefan Okruch, Innovation und Diffusion von Normen, S.139
[45] vgl. Stefan Okruch, Innovation und Diffusion von Normen, S.139
[46] vgl. Stefan Okruch, Innovation und Diffusion von Normen, S.139
[47] vgl. Martina Eckardt, Technischer Wandel und Rechtsevolution, S.28
[48] vgl. Ebers/Gotsch 1993,S.110-128; Rutherford Malcolm, Institutions in Economics, The Old and the New Institutionalism, S.151-172
[49] vgl. Martina Eckardt, Technischer Wandel und Rechtsevolution, S.28
[50] vgl. Martina Eckardt, Technischer Wandel und Rechtsevolution, S.28
[51] vgl. Ebers/Gotsch 1993, S.110-128; Rutherford, Malcolm, Institutions in Economics, The Old and the New Institutionalism, S.151-172
[52] vgl. Martina Eckardt, Technischer Wandel und Rechtsevolution, S.28
- Arbeit zitieren
- LL.M. Lilla Juharos (Autor:in), 2008, Ineffizienzen als Ursache der Rechtsentwicklung , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118682
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