Durch die Internationalisierung der Wirtschaft, aber auch durch die Zunahme der grenzüberschreitenden
Mobilitäten der Menschen gewinnt das internationale Steuerrecht
mehr an Bedeutung, sodass häufiger Steuerfälle mit Auslandsbezug auftreten.
Als Beispiel kann ein Unternehmen betrachtet werden, das eine Betriebsstätte in einem
anderen Staat unterhält, aber auch ein Arbeitnehmer, der zwischen seiner Wohnung im
Inland und der Arbeitsstätte im Ausland pendelt. In solchen Situationen kommt es zu
mehreren Besteuerungsansprüchen zweier (oder mehrerer) Staaten. So kann es sein,
dass mehrere Staaten eine gleichartige Steuer auf die gleiche Einkunftsart erheben und
es somit zu einer doppelten Besteuerung kommt, woraus sich der Begriff „Doppelbesteuerung“
herleitet.
„Doppelbesteuerung ist aber nicht nur für den betroffenen Steuerpflichtigen ungerecht
und führt zu übermäßiger Belastung, sie stört auch die freie wirtschaftliche Betätigung
der Wirtschaftssubjekte, diskriminiert Auslandstätigkeiten und ruft Wettbewerbsverzerrungen
hervor. Deshalb liegt es auch im staatlichen Interesse, die Doppelbesteuerung zu
vermeiden. Dies ist eine Aufgabe des Internationalen Steuerrechts.“
Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über die grundsätzlichen Probleme geben,
die bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte auftreten, sowie geeignete
Möglichkeiten aufzeigen, wie die aus diesen Problemen resultierenden Mehrbelastungen
zu mildern bzw. zu verhindern sind.
Kapitel 2 stellt zunächst die Doppelbesteuerung vor. Anschließend werden die Ursachen
behandelt, die zu einer Doppelbesteuerung führen können. In den darauf folgenden Kapiteln
3-5 werden die Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf unilateraler
Ebene und auf bilateraler Ebene erläutert, wobei insbesondere die DBA in den
Vordergrund gestellt werden. Kapitel 6 befasst sich mit dem „Organisation for Economic
Cooperation and Development“ - Musterabkommen (OECD-MA), wobei hier auf
den Aufbau, die Einkunftsarten und die Bestimmungen für den Quellenstaat und für den
Ansässigkeitsstaat eingegangen werden.
Den Schluss bilden die Zusammenfassung und die Betrachtung der Zukunftsperspektiven.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einführung
1 Rechtsquellen
2 Doppelbesteuerung
2.1 Begriff der Doppelbesteuerung
2.2 Ursachen der Doppelbesteuerung
3 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
3.1 Unilaterale Methoden
3.2 Bilaterale Methoden
4 Doppelbesteuerungsabkommen
4.1 Ideal und Ziele
4.2 Funktionsweise von Doppelbesteuerungsabkommen
5 Zustandekommen der Doppelbesteuerungsabkommen
6 OECD-Musterabkommen
6.1 Aufbau / Gliederung der OECD-Musterabkommen
6.2 Einkunftsarten
6.3 Allgemeine Zuordnungsregeln bei den Einkunftsarten
6.4 Rechtsfolgen
6.5 Deutschland als Wohnsitzstaat
6.6 Deutschland als Quellenstaat
7 Fallbeispiele zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
7.1 Fallbeispiel zur Freistellungsmethode
7.2 Fallbeispiel zur Anrechnungsmethode
7.3 Ergebnisse der Fallbeispiele im Vergleich
8 Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Überblick, Seite 4
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Einführung
Durch die Internationalisierung der Wirtschaft, aber auch durch die Zunahme der grenzüberschreitenden Mobilitäten der Menschen gewinnt das internationale Steuerrecht mehr an Bedeutung, sodass häufiger Steuerfälle mit Auslandsbezug auftreten.
Als Beispiel kann ein Unternehmen betrachtet werden, das eine Betriebsstätte in einem anderen Staat unterhält, aber auch ein Arbeitnehmer, der zwischen seiner Wohnung im Inland und der Arbeitsstätte im Ausland pendelt. In solchen Situationen kommt es zu mehreren Besteuerungsansprüchen zweier (oder mehrerer) Staaten. So kann es sein, dass mehrere Staaten eine gleichartige Steuer auf die gleiche Einkunftsart erheben und es somit zu einer doppelten Besteuerung kommt, woraus sich der Begriff „Doppelbesteuerung“ herleitet.
„Doppelbesteuerung ist aber nicht nur für den betroffenen Steuerpflichtigen ungerecht und führt zu übermäßiger Belastung, sie stört auch die freie wirtschaftliche Betätigung der Wirtschaftssubjekte, diskriminiert Auslandstätigkeiten und ruft Wettbewerbsverzerrungen hervor. Deshalb liegt es auch im staatlichen Interesse, die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dies ist eine Aufgabe des Internationalen Steuerrechts.“1
Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über die grundsätzlichen Probleme geben, die bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte auftreten, sowie geeignete Möglichkeiten aufzeigen, wie die aus diesen Problemen resultierenden Mehrbelastungen zu mildern bzw. zu verhindern sind.
Kapitel 2 stellt zunächst die Doppelbesteuerung vor. Anschließend werden die Ursachen behandelt, die zu einer Doppelbesteuerung führen können. In den darauf folgenden Kapiteln 3-5 werden die Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf unilateraler Ebene und auf bilateraler Ebene erläutert, wobei insbesondere die DBA in den Vordergrund gestellt werden. Kapitel 6 befasst sich mit dem „Organisation for Economic Cooperation and Development“ - Musterabkommen (OECD-MA), wobei hier auf den Aufbau, die Einkunftsarten und die Bestimmungen für den Quellenstaat und für den Ansässigkeitsstaat eingegangen werden.
Den Schluss bilden die Zusammenfassung und die Betrachtung der Zukunftsperspektiven.
1 Rechtsquellen des Internationalen Steuerrechts
Die Rechtsquellen für das internationale Steuerrecht bestehen aus folgenden Normgruppen. Zum einen aus Internationalen Rechtsnormen, bei denen das Völkerrecht zu unterscheiden ist, welches aus dem Völkergewohnheitsrecht, dem Völkervertragsrecht, allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen und Entscheidungen des internationalen Gerichtshofs bestehen.
Ein weiterer Teil ist das Europarecht, bei dem zwischen primärem und sekundärem Europarecht unterschieden wird.2
Innerstaatliche Normen umfassen die Vorschriften der deutschen Steuergesetze
(das Außensteuergesetz der BRD) oder z.B. die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Das Abkommensrecht stellt eine weitere Normgruppe dar: unter diese fallen die Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA (internationale Verträge). Hier wird versucht, die sich gegenseitig überschneidenden Besteuerungsansprüche aufeinander abzustimmen und somit eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
2 Doppelbesteuerung
2.1 Begriff der Doppelbesteuerung
Vereinfacht gesagt bedeutet Doppelbesteuerung die mehrfache Belastung mit Abgaben. Im Gegensatz zur Doppelbelastung, welche entsteht, wenn gleiche Einkünfte mehrfach besteuert werden. Von Doppelbesteuerung spricht man, wenn grenzüberschreitende und mehrfache Besteuerung vorliegt. Bei der Doppelbesteuerung wird differenziert zwischen:
- Doppelbesteuerung im „wirtschaftlichen“ Sinne und
- Doppelbesteuerung im „Rechtssinne“
Doppelbesteuerung im „wirtschaftlichen“ Sinne bedeutet, dass bei mehreren Steuersubjekten (Bezeichnung für Steuerpflichtige) in mehreren Staaten der gleiche wirtschaftliche Sachverhalt besteuert wird.
Im „Rechtssinne“ wird dagegen ein Steuersubjekt (natürliche oder juristische Person) in mehreren Staaten mit gleichartigen Steuern für dasselbe Steuerobjekt belastet.
2.2 Ursachen der Doppelbesteuerung
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kennt das EStG zwei unterschiedliche Fälle.
1. Fall: Ein Steuerpflichtiger, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat und auch seine Einkünfte in Deutschland bezieht.
Zusätzlich bezieht er noch andere Einkünfte im Ausland. Hier stellt sich die Frage, wie die ausländischen Einkünfte zu versteuern sind.
2. Fall: Ein Steuerpflichtiger hat seinen Wohnsitz im Ausland und bezieht dort auch seine Einkünfte. Er hat aber daneben noch weitere Einkünfte in Deutschland.
Wie werden die inländischen Einkünfte versteuert?
Leichter zu lösen wären diese Fälle, wenn generell das Quellenprinzip oder das Wohnsitzprinzip angewendet werden würde.
Die Staaten würden sich dann darauf beschränken, entweder nur die inländischen Quellen oder nur das Einkommen der auf dem Gebiet Ansässigen zu besteuern.3
Tatsächlich gilt jedoch das Prinzip der weltweiten Besteuerung des Einkommens
(sog. Welteinkommensprinzip). Steuerpflichtige, die im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, werden zur ESt auch für ausländische Einkünfte herangezogen. Hier spricht man von der unbeschränkten Steuerpflicht
(§ 1 Abs. 1 EStG).4
Beschränkt Steuerpflichtig sind natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, jedoch inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielen. Nur diese inländischen Einkünfte unterliegen dann der Einkommensteuer. Man nennt dies das Quellenprinzip.
Durch die Kombination des Welteinkommensprinzips und des Quellenprinzips kommt es zwangsläufig zu einer Doppelbesteuerung der gleichen Einkünfte, wenn ein Steuerpflichtiger in einem Land ansässig ist und in einem anderen Land die Einkünfte erzielt.
3 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Überblick5
3.1 Unilaterale Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Um eine Doppelbesteuerung zu reduzieren oder sogar zu vermeiden, kann der Staat entweder auf unilateraler Ebene durch innerstaatliches Recht oder durch internationales Recht auf bilateraler Ebene entscheiden.
Zunächst werden die innerstaatlichen Methoden vorgestellt, die im Bereich der Einkommensteuer in § 34c EStG verankert sind.
Grundsätzlich unterscheidet man die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode, wobei die Anrechnungsmethode durch die Abzugsund Pauschalierungsmethode ergänzt wird.
Nach der Freistellungsmethode stellt der Wohnsitzstaat die im Ausland erzielten Einkünfte steuerfrei, egal ob sie besteuert werden oder nicht.6
Nach der Anrechnungsmethode wird die im Ausland gezahlte Steuer auf die inländische Steuer voll mit angerechnet. Die Folge der Anrechnungsmethode ist, dass die bereits im Ausland gezahlte Steuer die inländische Steuer reduziert.
[...]
1 Vgl. Birk, D. (2004) S. 69
2 Vgl. Bächle/Rupp (2002), S. 5
3 Vgl. Birk, D. (2004), S. 71
4 Vgl. Bornhofen (2003)
5 Vgl. Wurm, Dr. F. (2006), Deloitte & Touche GmbH, S. 37
6 Vgl. Frotscher, G. (2001), S. 101
- Citar trabajo
- Dorothea Bailleu (Autor), 2007, Doppelbesteuerungsabkommen - Theorie und Fallbeispiele, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118457
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