Das von Hoffmann erwähnte Wechselspiel zwischen Welt und Individuum möchte der Verfasser der vorliegenden Hausarbeit – beginnend bei Hegels System der Sittlichkeit (1802) – in den Blick nehmen. Ferner wird durch Hegels Dreiteilung von Familie, Gesellschaft und Staat in seinen Grundlinien der Philosophie des Rechts (1821) der Kern des Hegelschen Sittlichkeitsbegriffs herausgearbeitet.
Zuletzt soll aufgezeigt werden, dass Hegels Verständnis der Sittlichkeit, wenngleich sich die Zeiten seitdem geändert haben, heute noch immer aktuell ist. In diesem Zusammenhang werden aktuelle Probleme benannt. Dies – und der 250. Geburtstag von Hegel – sind Grund genug, sich im Rahmen dieser Arbeit ausführlich Hegels Ausführungen zur Sittlichkeit zu widmen.
Mit Georg Wilhelm Friedrich Hegels Ausführungen zur Sittlichkeit knüpft erstmals wieder ein Philosoph thematisch an die Gedanken von Aristoteles an. Bezog sich Aristoteles in seiner Politik mit Blick auf den Staat noch vor allem auf das gute Leben an sich, so richtet Hegel seinen Blick verstärkt auf das Zusammenspiel von Individuum und Gesellschaft.
In der betreffenden Sekundärliteratur macht Ritter diese Verbindung zu Aristoteles deutlich: „An die Tradition der von Aristoteles herkommenden »Politik« knüpft Hegel in der Aufnahme des Standpunktes der Sittlichkeit an.“ Hegel bezieht sich entsprechend nicht nur auf die Thesen von Aristoteles, sondern nimmt auch eine Übertragung in seine Zeit vor.
Detailliert betrachtet Hegel sowohl die Rolle als auch die Entwicklung des Individuums innerhalb von Familie und Gesellschaft, welches seine Freiheit letztlich im Staat verwirklicht sieht. Im staatlichen Geschehen und in der Freiheit des staatlichen Geschehens im Rahmen des bürgerlichen Zusammenlebens erlangt der Bürger höchste Vollendung.
Hoffmann führt aus, worin letztlich der Schlüssel zu Hegels Verständnis der Sittlichkeit liege: Diese „besteht nicht etwa darin, daß ein an sich schon handlungsmächtiges Subjekt sich die äußere Natur und Welt vernunftförmig unterwirft, sondern in einem Wechselspiel von Welt und Individuum, dessen Ziel der Aufbau einer maximal beziehungshaften Einheit des Unterschiedenen oder das Leben der Freiheit ist.“ Hegel schenkt der Balance zwischen Freiheit und Verantwortung Bedeutung; es geht ihm um den Standpunkt des vernunftgeleiteten Individuums innerhalb dieses Gleichgewichts.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hegels System der Sittlichkeit (1802)
3. Hegels Begriff der Sittlichkeit in seinen Grundlinien der Philosophie des Rechts (1821)
3.1 Familie
3.2 Bürgerliche Gesellschaft
3.3 Staat
4. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Mit Georg Wilhelm Friedrich Hegels Ausführungen zur Sittlichkeit knüpft erstmals wieder ein Philosoph thematisch an die Gedanken von Aristoteles an. Bezog sich Aristoteles in seiner Politik mit Blick auf den Staat noch vor allem auf das gute Leben an sich, so richtet Hegel seinen Blick verstärkt auf das Zusammenspiel von Individuum und Gesellschaft.
In der betreffenden Sekundärliteratur macht Ritter diese Verbindung zu Aristoteles deutlich: „An die Tradition der von Aristoteles herkommenden »Politik« knüpft Hegel in der Aufnahme des Standpunktes der Sittlichkeit an.“1 Hegel bezieht sich entsprechend nicht nur auf die Thesen von Aristoteles, sondern nimmt auch eine Übertragung in seine Zeit vor.
Detailliert betrachtet Hegel sowohl die Rolle als auch die Entwicklung des Individuums innerhalb von Familie und Gesellschaft, welches seine Freiheit letztlich im Staat verwirklicht sieht. Im staatlichen Geschehen und in der Freiheit des staatlichen Geschehens im Rahmen des bürgerlichen Zusammenlebens erlangt der Bürger höchste Vollendung.
Hoffmann führt aus, worin letztlich der Schlüssel zu Hegels Verständnis der Sittlichkeit liege: Diese „besteht nicht etwa darin, daß ein an sich schon handlungsmächtiges Subjekt sich die äußere Natur und Welt vernunftförmig unterwirft, sondern in einem Wechselspiel von Welt und Individuum, dessen Ziel der Aufbau einer maximal beziehungshaften Einheit des Unterschiedenen oder das Leben der Freiheit ist.“2 Hegel schenkt der Balance zwischen Freiheit und Verantwortung Bedeutung; es geht ihm um den Standpunkt des vernunftgeleiteten Individuums innerhalb dieses Gleichgewichts.
Das von Hoffmann erwähnte Wechselspiel zwischen Welt und Individuum möchte der Verfasser der vorliegenden Hausarbeit – beginnend bei Hegels System der Sittlichkeit (1802) – in den Blick nehmen. Ferner wird durch Hegels Dreiteilung von Familie, Gesellschaft und Staat in seinen Grundlinien der Philosophie des Rechts (1821) der Kern des Hegelschen Sittlichkeitsbegriffs herausgearbeitet.
Zuletzt soll aufgezeigt werden, dass Hegels Verständnis der Sittlichkeit, wenngleich sich die Zeiten seitdem geändert haben, heute noch immer aktuell ist. In diesem Zusammenhang werden aktuelle Probleme benannt. Dies – und der 250. Geburtstag von Hegel – sind Grund genug, sich im Rahmen dieser Arbeit ausführlich Hegels Ausführungen zur Sittlichkeit zu widmen.
2. Hegels System der Sittlichkeit (1802)
Hegels Begriff der Sittlichkeit beginnt mit seinem System der Sittlichkeit aus dem Jahr 1802. In diesem Werk verschriftlicht er erstmals ausführlich seine Überlegungen zum Begriff Sittlichkeit. Darauf bauen sowohl sein dritter Jenenser Systemzyklus (1805/1806) und seine Phänomenologie des Geistes (1807) als auch letztlich seine Grundlinien der Philosophie des Rechts (1821) auf. Die vorliegende Arbeit bietet jedoch lediglich Raum, um sich dem System der Sittlichkeit und den Grundlinien der Philosophie des Rechts als grundlegende Arbeiten zur Sittlichkeit zu widmen.
Das System der Sittlichkeit setzt sich mit den Thesen Immanuel Kants Metaphysik der Sitten aus dem Jahr 1797 auseinander, in denen Kant seine Überlegungen zur Rechts- und Tugendlehre niederschrieb. Gleichzeitig ist das System der Sittlichkeit auch eine Auseinandersetzung mit den Thesen Gottlieb Fichtes, wie der Untertitel des Systems der Sittlichkeit – „Critik des Fichteschen Naturrechts“ – eindeutig zeigt.
In seiner Metaphysik der Sitten verfasst Kant grundlegend seine Rechts- und Tugendlehre. Von Hegel unterscheidet ihn dabei insbesondere, dass Kant Wert auf moralisch gebotene Handlungen legt. Kant verfasst einen Maßstab für moralisches Handeln. Es geht ihm um ein Sollen. So betont auch Schmidt richtigerweise, dass Hegel einen anderen Fokus hat: „Eine apriorische Theorie der Sittlichkeit im Sinne Kants liegt Hegel gänzlich fern: Er will überhaupt keine Lehre eines sinnvollen Handelns nach wohlbestimmten und bestimmbaren Kriterien, keine traditionelle Moralphilosophie aufstellen.“3
Schon im System der Sittlichkeit wird klar, dass Hegel sich als theoretischer Beobachter sittlichen Zusammenlebens sieht. Seine Ausführungen sind mehr eine Analyse und weniger ein konkreter Handlungsmaßstab.
Fichte legt einen ähnlichen Fokus wie Kant: Die Freiheit eines jeden Einzelnen habe sich auch an der Freiheit der anderen zu orientieren. Auch Fichte geht es um ein Gerüst von gutem individuellem und kollektivem Handeln. So ist Fichte Kant gedanklich näher, als es Hegel ist.
Hegel beschreibt mit seinem System der Sittlichkeit das Verhältnis zwischen dem Allgemeinen und dem Besonderen. Die Subjektwerdung des Objekts steht im Vordergrund. Hegel schreibt von der „Subsumtion der Anschauung unter den Begriff“4 und meint damit „das Hervortreten des Ideellen und das Bestimmtwerden des Besondern oder Einzelnen durch dasselbe.“5 Die Einzelnheit findet somit ihre Auflösung im Allgemeinen.
Sittlichkeit beschreibt bei Hegel die Aufhebung der Einzelnheit. Sie ist für ihn „die Wahrheit der Moralität,“6 so Spieker. Anders formuliert: Das Individuum findet in der Allgemeinheit des bürgerlichen und staatlichen Zusammenlebens seinen vorherbestimmten Platz.
Bereits im System der Sittlichkeit wird Hegels Begriff der Sittlichkeit institutionalisiert, indem Hegel die Familie als den Ort bezeichnet, an dem sich die Besonderheit des Menschen ins Allgemeine versetzt.7 Er schreibt ferner von der Ehe als Ort, an dem „die ganze Person als Ganzes sich gibt“8 und so ihre individuelle Persönlichkeit zugunsten des Allgemeinen auflöst.
Noch heute stehen wir vor diesem Denkproblem: Auch Erwachsene sind doch auch immer Kinder ihrer Eltern und bleiben es; sie sind einerseits eigenständiges Subjekt und bleiben gleichzeitig Teil ihrer Familie. So geht es einerseits um eine Verwurzelung im herkömmlichen Beziehungsgeschlecht der Familie und andererseits um die Entwicklung des Individuums zum Ausgangspunkt einer neuen, eigenen Familie.
Ebenfalls begegnen uns die Stände, auf die im weiteren Verlauf der Arbeit noch einmal eingegangen wird, sowie Staat und Regierung, welche nach Hegel der Ungleichheit entgegenzuarbeiten haben. Heute ist der Blick auf Stände nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr handelt es sich in der heutigen Zeit um Rollen sowie das Finden der Rolle eines Individuums innerhalb in der Gesellschaft. Dennoch trägt Hegels Verständnis von Ständen zu seinem Verständnis der Sittlichkeit bei.
Zu beobachten ist insbesondere die Idee des absoluten Geistes, welcher im Individuum zu handeln beginnt. So schreibt Hegel, dass in der Sittlichkeit „das Individuum auf eine ewige Weise“9 sei und „sein empirisches Sein und Tun“10 ein schlechthin Allgemeines sei. Ein kategorisches Absolutes ist aber in diesem Zusammenhang für Hegel undenkbar. Hoffmann stellt klar: „Sittlichkeit bleibt ein Sollen, das niemals das Sein oder, wie Hegel hier sagt, die »Anschauung« zu integrieren vermag. »Absolute Sittlichkeit« […] ist nach Hegel dort gegeben, wo die »Anschauung dem Begriffe vollkommen adäquat gesetzt« […] ist.“11
[...]
1 Joachim Ritter: Metaphysik und Politik. Studien zu Aristoteles und Hegel, S. 297
2 Thomas Sören Hoffmann: Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Eine Propädeutik, S. 197
3 Steffen Schmidt: Hegels System der Sittlichkeit, S. 35
4 Georg Wilhelm Friedrich Hegel/Kurt Rainer Meist/Horst D. Brandt (Hg.): System der Sittlichkeit [Critik des Fichteschen Naturrechts], S. 19
5 Ebd., S. 19
6 Michael Spieker/Sebastian Schwenzfeuer/Benno Zabel (Hg.: Sittlichkeit. Eine Kategorie moderner Staatlichkeit?, S. 82
7 Vgl. Georg Wilhelm Friedrich Hegel/Kurt Rainer Meist/Horst D. Brandt (Hg.): System der Sittlichkeit[Critik des Fichteschen Naturrechts], S. 30
8 Georg Wilhelm Friedrich Hegel/Kurt Rainer Meist/Horst D. Brandt (Hg.): System der Sittlichkeit[Critik des Fichteschen Naturrechts], S. 31
9 Ebd., S. 48
10 Ebd., S. 48
11 Thomas Sören Hoffmann: Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Eine Propädeutik, S. 196
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