Neben der alltäglichen Relevanz ist die rechtliche Dimension der Frage hochaktuell. Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des angepassten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 25.5.2018 erhielt die Diskussion um die Zulässigkeit der Videoüberwachung der Arbeitnehmer einen neuen Impuls.
Daneben befeuern Schlagzeilen über Bußgelder in Millionenhöhe auf Unternehmerseite die Sorge, Fehler im Umgang mit Datenschutz könnten die Existenz des Unternehmens bedrohen.
Nun steht der jahrzehntelangen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Videoüberwachung der Arbeitnehmer die neue europäische Verordnung gegenüber. In dieser Arbeit wird untersucht, welche Auswirkungen die neue Rechtslage auf die Zulässigkeit der Videoüberwachung hat und an welcher Stelle die bereits entwickelten Grundsätze weitergelten.
Die Untersuchung geht von den Regelungen der DSGVO aus und beantwortet die Frage, ob das gleichzeitig novellierte BDSG eine zulässige Konkretisierung im Rahmen der Öffnungsklauseln ist. Anschließend werden nach einem kurzen Exkurs in die grundrechtliche Dimension der Fragestellung, die von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an die Videoüberwachung systematisiert. Danach wird gezeigt, wieso die verdeckte Videoüberwachung nach der deutschen Rechtslage nicht zu rechtfertigen ist und es eines Rückgriffs auf die DSGVO bedarf. Abschließend werden die für die Praxis relevanten Grundsätze der Beweisverwertungsverbote skizziert.
Gliederung
Gliederung
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
I. Problemaufriss
II. Gang der Untersuchung
B. Zulässigkeit der Videoüberwachung von Arbeitnehmern
I. Gesetzliche Ausgangslage
1. Beschäftigtendatenschutz der DSGVO und des BDSG
a) Europäische Regelung in der DSGVO
aa) Grundsatz und ausgewählte Anforderungen
bb) Öffnungsklauseln, insbesondere Art. 88 Abs. 1 DSGVO
(1) Unzulässigkeit der Abweichung nach unten
(2) Unzulässigkeit der Abweichung nach oben
b) Nationale Gesetzesgrundlage im BDSG
aa) Relevante Erlaubnisnormen
bb) Verhältnis der Erlaubnisnormen zueinander
c) Vereinbarkeit des BDSG mit europäischem Recht
aa) § 4 BDSG europarechtswidrig
bb) § 26 BDSG dagegen zulässige Konkretisierung der DSGVO
(1) Datenverarbeitung nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG
(2) Datenverarbeitung nach § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG
cc) Auswirkungen auf die Zulässigkeitsanforderungen
2. (Unions-) Grundrechtliche Dimension der Fragestellung
a) Verfassungsgrundrechte der Arbeitgeber
b) Verfassungsgrundrechte der Arbeitnehmer
3. Zwischenergebnis zur gesetzlichen Ausgangslage
II. Zulässigkeitsanforderungen der Videoüberwachung
1. Ausgangsüberlegungen
2. Systematisierung der Zulässigkeitsvoraussetzungen nach der Rechtsprechung
a) Legitimer Zweck oder Anfangsverdacht
b) Geeignet
c) Erforderlichkeit
d) Angemessenheit/Überwachungsquadrant
aa) Offene Überwachung öffentlicher Räume
bb) Offene Überwachung nicht öffentlicher Räume
cc) Verdeckte Überwachung öffentlicher Räume
dd) Verdeckte Überwachung nicht öffentlicher Räume
ee) Kriterien zur Bestimmung der Eingriffsintensität
3. Verdeckte Videoüberwachung europarechtswidrig?
4. Mitbestimmungsrecht
5. Bewertung der Zulässigkeitsvoraussetzungen
III. Rechtsfolgen bei Unzulässigkeit
C. Untersuchungsergebnis und Ausblick
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