Die vorliegende Arbeit stellt die Aufgabenfelder unter dem fachwissenschaftlichen und rechtlichen Hintergrund von Teilhabeassistenten*innen und den damit verbundenen Ansprüchen und möglichen Spannungsfeldern dar. Anschließend folgen eine Analyse und Reflexion über den Einsatz von Teilhabeassistent*innen.
Ausgehend von dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 stehen die Bemühungen schulischer Inklusion verstärkt im Mittelpunkt, Schüler*innen mit Förderbedarf eine gleichberechtigte Teilhabe am Regelschulsystem ermöglichen zu können.
Insgesamt sind die Regelschulen noch unbefriedigend auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einem Förderbedarf vorbereitet. Oft fehlt es an personellen, zeitlichen und auch baulichen Ressourcen. Um eine gemeinsame Beschulung von Schüler*innen mit und ohne Förderbedarf an Regelschulen zu arrangieren, werden sehr oft in Hessen Teilhabeassistent*innen (auch Teilhabeassistenz, Schulassistenz, Schulbegleitung, Integrationshilfe) eingesetzt. Teilhabeassistent*innen haben den Auftrag, Schüler*innen bei der Integration in die Klasse und des Schullebens zu unterstützen, gemäß der Eingliederungshilfe durch das Sozialgesetzbuch.
Inzwischen gehört die Teilhabeassistenz zum festen Bestandteil des schulischen Lebens von Schülern mit Förderbedarf. Dennoch gibt es einige Stolpersteine in der Zusammenarbeit mit Lehrkräften
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- Mahsa Haddadi (Auteur), 2022, Rechtlicher Rahmen und Spannungsfelder der Teilhabeassistenz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1182044
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