Bei dieser Arbeit handelt es sich um die Zusammenfassung der Handlungsfelder eins bis vier für die Ausbildereignung nach AEVO. Betrachtet werden Planung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung am Arbeitsplatz. Es werden auch die Ausbildung in der Gruppe und die Förderung verschiedener Lernprozesse aufgezeigt.
Inhalt
1. Allgemeine Grundlagen
I. Gründe für die (betriebliche) Ausbildung
II. Entstehung und wesentliche Merkmale des „Dualen Systems“ der Berufsausbildung
III. Zusammenarbeit mit anderen an der Ausbildung beteiligten und Mitwirkenden
IV. Aufgaben und Eignungsvoraussetzungen des Ausbilders
2. Planung der Ausbildung
I. Betriebliche Personalplanung- Ausbildungsplanung
II. Eignung der Ausbildungsstätte
III. Organisation der Ausbildung
IV. Abstimmung mit der Berufsschule
V. Erstellung der Ausbildungspläne
VI. Festlegung des Beurteilungssystems
3. Mitwirkung bei der Auswahl und Einstellung von Auszubildenden
I. Suche und Auswahl von Auszubildenden
II. Abschluss des Berufsausbildungsvertrages
III. Anmeldeverpflichtungen
V. Einführung in den Betrieb
VI. Gestaltung der Probezeit
4. Ausbildung am Arbeitsplatz
I. Zuordnung der Lerninhalte zu den betrieblichen Arbeitsplätzen
II. Ablauf der Ausbildung nach Ausbildungsplänen
III. Ausstattung der Ausbildungsplätze
IV. Vorbereitung auf technischen und organisatorischen Wandel
V. Formen des Lernens
VI. Ziele moderner Ausbildung
VII. Planen der Unterweisung
VIII. Kontrolle des Unterweisungserfolges
5. Förderung des Lernprozesses
I. Lernbereiche und Lernziele
II. Förderung des Lernens - Sicherung des Lernerfolges
6. Ausbildung in der Gruppe
I. Unterweisungstechniken
II. Die Bedeutung der Gruppe
7. Abschluss der Ausbildung
I. Prüfungen
II. Zeugnisse
III. Beendigung der Ausbildung
8. Recht der Berufsbildung (Anhang)
I. Allgemeines
II. Ordnung der Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz
III. Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
IV. Arbeitsschutzgesetze
9. Literaturverzeichnis
10. Weiterführende Literaturempfehlungen
1. Allgemeine Grundlagen
I. Gründe für die (betriebliche) Ausbildung
1. Gründe aus der Sicht des Betriebes
Ausbildung verursacht Kosten:
- Ausbildungsvergütungen
- Kosten für Ausbilder
- Lehrwerkstatt
- Anlage- und Sachkosten
- Ausbildungsabbruch
Ausbildung bringt aber auch erheblichen Nutzen:
- Produktive Leistungen
- Spart Personalbeschaffungskosten
- Spart Einarbeitungskosten
- Kein hohes Lohnniveau im Betrieb durch Abwerben von Fachkräften.
- Kein Risiko der Fehlbesetzung
- Größere Betriebstreue
2. Gründe aus Sicht der Gesellschaft
Die duale Berufsbildung in Betrieb und Berufsschule erleichtert die berufliche Eingliederung der Jugendlichen in das Berufsleben und sichert einem hohen Anteil eine berufliche Qualifizierung.
II. Entstehung und wesentliche Merkmale des „Dualen Systems“ der Berufsausbildung
2. Wesentliche Merkmale des „Dualen Systems“ der Berufsausbildung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
III. Zusammenarbeit mit anderen an der Ausbildung beteiligten und Mitwirkenden
1. Zusammenarbeit mit dem Elternhaus des Auszubildenden
Der Ausbilder hat nicht nur einen Ausbildungs-, sondern auch einen Erziehungsauftrag. Seine Erfüllung wird wesentlich erleichtert, wenn er, zumindest bei noch nicht volljährigen Azubis, guten Kontakt zu den Eltern hält. Dabei muss er sich der Spannungen, die in dieser Entwicklungsphase oft zwischen Eltern und Kindern bestehen, bewusst sein.
Der Ausbilder sollte
- schon bei der Einstellung den Kontakt zu den Eltern suchen,
- die Eltern zu einer Einführungsveranstaltung und von Zeit zu Zeit zu Elternabenden einladen
- die Mitverantwortung der Eltern durch Information über die Beurteilungen deutlich machen.
- Durch regelmäßige Sprechstunden oder gezielte Einladungen auch den Eltern die Kontaktaufnahme erleichtern.
2. Zusammenarbeit mit der „zuständigen Stelle“
Die zuständigen Stellen(Kammern) haben wichtige Verwaltungsaufgaben in der Berufsausbildung, vor allem
- die Überprüfung der Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbilders.
- Die Überprüfung und die Eintragung der Berufsausbildungsverträge in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Die Organisation der Zwischen- und Abschlussprüfungen.
Die Ausbildungsberater können dem Ausbilder aber auch bei vielen Problemen in der Gestaltung der Ausbildung und nötigenfalls bei Konflikten mit dem Auszubildenden beratend und vermittelnd zur Seite stehen.
IV. Aufgaben und Eignungsvoraussetzungen des Ausbilders
2. Die Aufgaben des Ausbilders
Der Ausbilder hat fachliche, erzieherische und organisatorische Aufgaben, deren Gewichtung von der Größe des Betriebes und der Funktion des Ausbilders (Ausbildender, verantwortlicher Ausbilder, Ausbildungsbeauftragter) abhängt.
3. Anforderungen an den Ausbilder
Die Mindestanforderungen an den Ausbilder in persönlicher, fachlicher und berufs- und arbeitspädagogischer Hinsicht sind im Berufsbildungsgesetz (§ 20 und § 76) und ergänzend in der Ausbildereignungs- Verordnung (AEVO) festgelegt. Als Vorgesetzter und zugleich Bezugsperson und „Interessenvertreter“ des Azubis hat er großen Einfluss auf dessen Persönlichkeitsentwicklung. Entscheidend sind deshalb seine menschlichen Qualitäten (er hat eine Vorbildfunktion) und seine Führungsfähigkeiten.
2. Planung der Ausbildung
I. Betriebliche Personalplanung- Ausbildungsplanung
2. Auswahl der Ausbildungsberufe
c) Inhalt der Ausbildungsordnung
1. Bezeichnung des Ausbildungsberufes
2. Ausbildungsdauer
3. Ausbildungsberufsbild
4. Ausbildungsrahmenplan
5. Prüfungsanforderungen
- Ausbildungsrahmenplan:
Im Ausbildungsrahmenplan werden die im Ausbildungsberufsbild nur sehr kurz und recht allgemein beschrieben Mindestkenntnisse und -fertigkeiten zunächst in einer
- sachlichen Gliederung unter Hinweis auf die Positionen des Ausbildungsberufsbilds, auf die sie sich beziehen, sehr viel differenzierter, konkreter und in die Tiefe gehend aufgelistet. In einer anschließenden
- zeitlichen Gliederung wir nach Ausbildungsjahren getrennt angegeben, in welchem zeitlichen Rahmen die in der sachlichen Gliederung erhaltenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, zu vertiefen oder einzuüben sind. Hier finden sich auch Hinweise, wenn sachübergreifend ausgebildet werden soll.
Der Ausbildungsrahmenplan bildet die Grundlage für die Entwicklung des betrieblichen Ausbildungsplans.
II. Eignung der Ausbildungsstätte
1. Gesetzliche Anforderungen
Für die Eignung der Ausbildungsstätte sind sachliche und persönliche Kriterien von Bedeutung:
- die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung geeignet sein.
- für die Ausbildung müssen genügend Fachkräfte und qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen.
Sozialräume müssen vorhanden sein.
Die Zahl der Auszubildenden muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der vorhandenen Fachkräfte stehen:
1 Azubi - 1-2 Fachkräfte
2 Azubis - 3-5 Fachkräfte
3 Azubis - 6-8 Fachkräfte
Für jeden weiteren Azubi sollen 3 weitere Fachkräfte vorhanden sein.
Nebenamtliche Ausbilder sollen nicht mehr als 3 Azubis ausbilden.
Hauptamtliche Ausbilder nicht mehr als 16 Azubis.
Auszubildende einstellen darf nur wer persönlich geeignet ist. (Ausbildender) Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. (Ausbilder) Die fachliche Eignung ist an 2 Vorraussetzungen geknüpft:
- Nachweis der für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Eignung
2. Geeignete Ausbildungsplätze
a) Ausbildung im Betreib
Wenn manche Ausbildungsinhalte z.B. durch u.a. Automatisierung nicht mehr an Ort und Stelle vermittelt werden können ist zu überlegen betriebsinterne Einrichtungen zu schaffen um den Anforderungen der Ausbildungsordnung gerecht zu werden. Zum Beispiel:
- Ausbildungswerkstatt
- Lehrecke
- Lernbüro
- Juniorfirma
b) Außerbetriebliche und überbetriebliche Ausbildung- Verbundausbildung
Können in einer Ausbildungsstätte die erforderlichen Qualifikationen nicht in vollem Umfang vermittelt werden, gilt sie dennoch als geeignet, wenn der Mangel durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte behoben wird (§ 27 Abs. 2 BBiG).
Zum Beispiel: Ausbildungsverbund; Ausbildungszentrum
Die Eignung der Ausbildungsstätte wird von der Kammer überwacht.
III. Organisation der Ausbildung
1. Organisationsformen der Ausbildung
Zunächst sollen die Lernorte festgelegt werden, wobei verschiedene Lernorte möglich sind z.B.:
- am Arbeitsplatz („vor Ort“)
- Lehrwerkstatt
- Lehrecke
- Lehrbüro
- Juniorfirma
- Schulungsräume
- In außerbetrieblichen Einrichtungen (Verbund)
- In überbetrieblichen Einrichtungen in Zusammenarbeit mit Institutionen (Kammern, Fachverbände).
2. Auswahl der geeigneten Organisationsformen
a) Vor- und Nachteile verschiedener Organisationsformen
[...]
- Arbeit zitieren
- Katja Hageneier (Autor:in), 2019, AdA-Schein nach AEVO. Zusammenfassung der Handlungsfelder 1 - 4 der Ausbildereignungsprüfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1181371
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