Diese wissenschaftliche Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung sowie den Überschneidungen und möglichen Synergieeffekten, die aus den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen der Kriminologie und Kriminalistik hervorgehen. In den letzten Jahren ist Sicherheit zu einem essentiellen Thema der Stadtentwicklung geworden. Man setzt vermehrt technische Überwachungsmaßnahmen ein, um abweichendes Verhalten im Vorfeld erfassen zu können. Einzelnen Stadtgebieten werden die unterschiedlichen Qualitäten, Sicherheit und Unsicherheit zugeschrieben. Dies ist
dem dort wirksamen kriminellen Verhalten des Menschen zuzuschreiben.
Das Potential des kriminellen Handelns wird unter anderem von Strafverfolgungsbehörden in Fokus genommen und in dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung näher beleuchtet. Dazu nutzt man vorwiegend die kriminalwissenschaftlichen Erkenntnisse der nichtjuristischen Kriminalwissenschaften. Zum einen wird ein Rechtsbrecher und sein Umfeld kriminologisch analysiert. Hierzu gehören die Ursachen der Handlungen, die mithilfe von Bezugswissenschaften ergründet werden. Hinzu kommt die Fallanalyse der Kriminalistik, hierzu gehört das Aufdecken und Untersuchen von Straftaten sowie die Suche, Sicherung und Auswertung von Beweismitteln.
Inhalt
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. HerleitungdesThemas
1.2. Herleitung der Fragestellung
1.3. Vorstellung der Methodik
2. Charakterisierung der Nichtjuristischen Kriminalwissenschaften
2.1. Kriminologie
2.2. Kriminalistik
2.3. Abgrenzungen und Überschneidungen
3. Synergieeffekte
3.1. Künstliche Intelligenz (Kl/Al)
3.1.1. Kriminalpsychologie
3.1.2. Artificial Intelligence Crime (AIC)
4. Fazit
4.1. Zusammenfassung und Evaluation der Ergebnisse
Quellen- und Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1. Unterteilung der Kriminalwissenschaften
Abb. 2. Bezugswissenschaften der Kriminologie
Abb. 3. Abgrenzung und Überschneidungen der nichtjuristischen Kriminalwissenschaften
Abb. 4. Auch für die Polizeiarbeit
Abb. 5. Videoüberwachungstechnik - Machine Learning
1. Einleitung
In den letzten Jahren ist Sicherheit zu einem essentiellen Thema der Stadtentwicklung geworden. Man setzt vermehrt technische Überwachungsmaßnahmen ein, um abweichendes Verhalten im Vorfeld erfassen zu können. Einzelnen Stadtgebieten werden die unterschiedlichen Qualitäten, Sicherheit und Unsicherheit zugeschrieben. Dies ist dem dort wirksamen kriminellen Verhalten des Menschen zuzuschreiben (vgl. Glasze 2005, S.7). Das Potential des kriminellen Handelns wird u.a. von Strafverfolgungsbehörden in Fokus genommen und in dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung näher beleuchtet. Dazu nutzt man vorwiegend die kriminalwissenschaftlichen Erkenntnisse der nichtjuristischen Kriminalwissenschaften. Zum einen wird ein Rechtsbrecher und sein Umfeld kriminologisch analysiert. Hierzu gehören die Ursachen der Handlungen, die mithilfe von Bezugswissenschaften ergründet werden. Hinzu kommt die Fallanalyse der Kriminalistik, hierzu gehört das Aufdecken und Untersuchen von Straftaten sowie die Suche, Sicherung und Auswertung von Beweismitteln (vgl. Berthel 2008, S.2). Dementsprechend befasst sich diese wissenschaftliche Arbeit mit der Abgrenzung sowie den Überschneidungen und möglichen Synergieeffekten, die aus den Gemeinsamkeiten und Unterschieden, zwischen der Kriminologie und Kriminalistik hervorgehen.
1.1. Herleitung des Themas
Wie schon bereits erwähnt hat sich feststellenlassen, dass technische Überwachungsmaßnamen zu nahmen, die abweichendes Verhalten bis hin zur Delinquenz erfassen, um im strafrechtlichen Vorfeld wirken zu können (vgl. Glasze 2005, S.7). Ob eine derartige Überwachung aus einer Synergie entsteht und zur Kriminalprävention beiträgt, bleibt an dieser Stelle vorerst offen. Jedenfalls geht bereits aus der BKA Forschungsreiche „Empirische Kriminalprävention“ aus dem Jahre 1987, eine Synergie zwischen Kriminologie und Kriminalistik hervor, die sich in der „Kriminalgeographie“ äußert. Hier gilt es „kriminelles Verhalten in seiner raumzeitlichen Verteilung [zu erfassen] und durch spezifische raumzeitliche Verbreitung- und Verknüpfungsmuster demographischer, wirtschaftlicher, sozialer, psychischer und kultureller Einflussgrößen zu erklären“, mit dem Ziel zur Kriminalprävention beitragen zu können (vgl. Schwind 1987, S.1). Wiederum basiert die Zielrichtung dieser Arbeit, vorerst fundamental auf den Themengebieten Kriminologie und Kriminalistik. So werden zudem im Rahmen dieser Ausarbeitung, die Themen Künstliche Intelligenz und Kriminalpsychologie hergeleitet, um in der Gänze einen Mehrwert zu generieren. Dem zur Folge die aufgeführten Themen sinngemäß im Zusammenhang zueinander gebracht werden. An dieser Stelle wird das zuvor sitzengebliebene Überwachungs-System bedeutend, da bzgl. des Mehrwerts, hier dessen Komponenten konzeptionell in Einklang gebracht werden. Schlussendlich soll auf der Grundlage der Komponenten, im Ausblick dieser Arbeit ein Abstrakt für ein automatisiertes Ermittlungssystem erbracht werden, welches die Synergien zwischen der Kriminologie und Kriminalistik zukunftsorientiert innehält.
1.2. HerleitungderFragestellung
Das Thema dieser wissenschaftlichen Arbeit ist die nichtjuristische Kriminalwissenschaft, weil es sich hierbei bewusster maßen um die Abgrenzung dessen beider Teilbereiche handelt und implizit um dessen Kausalität, in Form von Synergieeffekten, wurde zur Bearbeitung die folgende Leitfrage hergeleitet:
Kann die Kriminologie von der Kriminalistik abgrenzt werden und ergeben sich Synergieeffekte aus derZusammenwirkung beidernichtjuristischen Teilbereiche?
1.3. VorstellungderMethodik
Zielführend wurden von der Leitfrage zwei Thesen abgeleitet, die es im Rahmen der Beantwortung, zu verifizieren oder falsifizieren gilt. Dabei handelt es sich um die These: Die Kriminologie ist von der Kriminalistik strikt abzugrenzen! sowie die Antithese: Aus dem Zusammenwirken der Kriminologie und der Kriminalistik entstehen Synergieeffekte in Theorie und Praxis.
Als grundlegend gilt die Literaturrecherche und Analyse bzgl. der Abgrenzungen und Überschneidungen der beiden Teilwissenschaften im Ersten Hauptteil. So kommt es dazu, dass die Theorie der Kriminologie und Kriminalistik, durch den Einsatz von wissenschaftlicher Literatur grundlegend erklärt wird, um anhand der festgestellten Überschneidungen, die Synergieeffekte im darauffolgenden Hauptteil in Betracht ziehen zu können.
DerZweite Hauptteil istweiter ins detailgehend. Hier werden die möglichen Synergieeffekte ergründet, die sich aus der Zusammenführung der beiden Teilwissenschaften ergeben. Vor allem, weil hierzu aktuellere Themen, wie die Künstliche Intelligenz und die Problematik, die sich daraus ergibt, herbeigeführt werden. Vorwiegenden werden dazu Monographien und Veröffentlichungen der Polizei auf der BKA-Website genutzt, jedoch kommt es auch zu Übersetzungen von Forschungen und Experimenten aus dem englischsprachigen Raum.
Im Fazit werden die Ergebnisse zur Evaluation der Thesen und somit zur Beantwortung der Leitfrage zusammengetragen. Daraufhin thematisiert der Ausblick nicht nur den potentiellen Mehrwert, in Form eines automatisierten Ermittlungssystems, sondern auch die damit eingehende Problematik, die durch Themen dieser Arbeiten aufgegriffen werden.
2. Charakterisierung der Nichtjuristischen Kriminalwissenschaften
Die Strafverfolgungsbehörden nutzen bei der Verfolgung von Straftaten kriminalwissenschaftliche Erkenntnisse. Dabei wird grundsätzlich zwischen juristischen und nichtjuristischen Kriminalwissenschaften unterschieden, wie aus der Abbildung 1. zu entnehmen ist.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1. Unterteilung der Kriminalwissenschaften (vgl. Frings 2016, S.l) (vgl. Berthel 2008, S.4) (vgl. Zerbin 2020, S.6).
Zusätzlich kann aus der Abbildung entnommen werden, dass der Bereich der nichtjuristischen Kriminalwissenschaften nochmals in die Teilbereiche Kriminalistik und Kriminologie unterteilt wird (vgl. Frings 2016, S.1). Es handelt es sich dabei um Tatsachenwissenschaften, die sich mit dem „Sein“ in der Realität auseinandersetzen. Hierzu nutzt man Erkenntnisse und erhobene Daten der Wirklichkeit. Hingegen ist die juristische Kriminalwissenschaft von dieser wissenschaftlichen Arbeit zu trennen. Derlei erstreckt sie sich grundlegend über die Teilwissenschaften Strafprozesswissenschaft und Strafrechtswissenschaft, die die Normen und Zielvorstellungen der Gesellschaft nutzen, um eine „Soll-Vorstellung“ über Kriminalität zu ermitteln (vgl. Zerbin 2020, S.7).
Kriminelles bzw. delinquentes Verhalten setzt voraus, dass eine Person gegen geltende Gesetze verstößt und gilt in der Regel immer als abweichendes Verhalten, davon ausgenommen sind die sogenannten „Kavaliersdelikte“. Sie sind kriminell, verstoßen gegen Gesetze und sind jedoch von der Gesellschaft anerkannt und somit fallen diese nicht unter das Abweichende Verhalten. Ein Beispiel dafür wäre der Versicherungsbetrug. Abweichendes Verhalten hingegen ist nicht immer kriminell, es kann sich in dem Fall auch um Devianz halten, wenn sich dabei um einen der Verstoß gegen geltende Normen einer Gesellschaft handelt. Aber auch Verstöße gegen gesellschaftliche Erwartungen sind als abweichendes Verhalten zu sehen. Diese Definitionen sind als grundlegend für die beiden kommenden Unterkapitel zu verstehen. Dabei handelt sich, um die beiden Wissenschaften Kriminologie und Kriminalistik, dessen Disziplin die Ergründung von menschlichen Fehlverhaltensweisen ist (vgl.Zerbin2020, S.10-13).
2.1. Kriminologie
Die Kriminologie beschäftigt sich im Allgemeinen mit der Entstehung und Entwicklung von Kriminalität (vgl. Polizei Baden-Württemberg 2020, in hfpol-bw.de). Um den Leser ein grundlegendes Verständnis für Kriminologie zu gewährleisten, wird zunächst ein Zitat von Franz von Liszt, einem verstorbenen, doch berühmten Professor und Rechtswissenschaftler herbeigeführt. Es weist zunächst eine Differenzierung zwischen den persönlichen Eigenschaften und dem Umfeld eines Täters auf. „Das Verbrechen ist das Produkt aus der Eigenart des Täters im Augenblick der Tat und aus den in diesem Augenblick ihn umgebenden äußeren Verhältnissen“ (von Liszt 1970, S.290). Im Fokus steht hier die Tat, welche im Zitat als Verbrechen und Produkt hervorgeht. Das darauffolgende im Zitat bezieht sich auf die Ursachen des menschlichen kriminellen Verhaltens. Primär beschäftigt sich genau damit die Kriminologie - mit den Ursachen für kriminelles Verhalten des Menschen (vgl. Berthel 2008, S. 1&2).
Dass der Mensch nicht als Krimineller zur Welt kommt, wirkt entgegen dem was einst Lombroso der italienischen Schule im 19. Jahrhundert behauptet hatte. Dieser war nämlich der Auffassung, dass es sich bei den Ursachen des kriminellen Verhaltens, um den biologischen Ursprung des Menschen handle und es sich an äußerlichen Merkmalen des Menschen festmachen lasse. Dabei thematisierte er bspw. die Form des menschlichen Kopfes oder der Nase sowie die Mimik einer Person. Diese Methode gilt heutzutage größtenteils als verpönt und falsifiziert (vgl. Kriminologie, in kriminologie- online.com). Zwar spielt die Biologie dennoch eine essentielle Rolle, jedoch handelt es sich bei den Ursachen für kriminelles Verhalten vielmehr um eine Kombination verschiedener Bezugswissenschaften, die sich i.d.R. vorwiegend über die Biologie, Psychologie und Soziologie erstrecken (vgl. Kocsis 2009, S.7). Führt man sich beispielhaft ein beliebiges kriminelles Verhalten vor Augen, kann es durch Theorien der zuvor genannten Bezugswissenschaften erklärt werden. Dabei fokussieren die Wissenschaften alle dasselbe Ziel - kriminelles menschliches Verhalten zu erklären jedoch erklären diese im Einzelnen die Ursachen eigensinnig und eigenartig, anhand dessen wissenschaftlichen Merkmalen. Um ein Verständnis dafür auf der Metaebene zu gewinnen, dient die folgende Darstellung Abbildung 2.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2. Bezugswissenschaften der Kriminologie (vgl. Zerbin 2020, S.60)
Zu erkennen sind drei Kriminologen, die dasselbe zuvor genannte Ziel vor Augen haben. Sie haben die Absicht, die Erkenntnisgewinnung in Bezug darauf wie das Kreuz auf den Gipfel kam, welches eine kriminelle Abhandlung darlegen soll, zu erklären. Dafür nutzen sie die Theorien und Methoden ihrer Bezugswissenschaft. Alle drei sehen somit dasselbe Ziel, dass das Kreuz auf dem Gipfel aufgestellt wurde, jedoch erklären sie den Weg des Kriminellen dorthin, eigenständig durch unterschiedliche Ansätze ih- rerempirischen Bezugswissenschaft (vgl. Zerbin 2020, S.60).
Der Kriminalsoziologe würde bspw. damit argumentieren, dass der Täter soziologisch beeinflusst ist und dem zugrunde kriminelles Verhalten in Erwägung zieht. Man geht davon aus, dass ein Täter, der im sozialen Brennpunkt aufgewachsen ist, kriminelles Verhalten erlernet hat. Ein Beispiel für eine derartige Theorie ist die „Anomietheorie“ nach Merton oder Dürkheim. Hier geht man von einem „Anomischen Druck“ aus, der durch fiktiv geschaffene Werte einer Gesellschaft hervorgeht und auf das Individuum einwirkt. Diese Werte könnten sich beispielsweise über den Besitz des neusten Smartphones erstrecken. Im Fall, dass das Individuum sich dieses Gerät nicht leisten kann wird es bpsw. zur in der Theorie beinhalteten „Innovation“ greifen müssen, die sich in Bezug auf die Beschaffungsmaßnahmen, über kriminelle Abhandlungen erstreckt (vgl. Zwingmann 1979, S.291-313).
Der Kriminalbiologe bedient sich biologischen Merkmalen zur Erklärung von kriminellen Verhalten und geht somit davon aus, dass kriminelles Verhalten genetisch bedingt ist. Ein Beispiel dafür liefert die Studie von William Sheldon, er hält in Mitte des 20. Jahrhunderts, anhand seiner „Theory of Somatology“ fest, dass Personen mit einer muskulären und sportlichen Statur (Mesomorph) häufiger zu kriminellen Verhalten neigen, als
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- Citar trabajo
- Bruno Merkel (Autor), 2020, Kriminologie und Kriminalistik. Abgrenzung und Synergieeffekte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1181305
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