In mehreren Forschungsunterfragen untersucht die Arbeit die ökonomischen, technischen und rechtlichen Aspekte einer Unternehmensgründung im Bereich der Instandhaltungsmodifikation unter Zuhilfenahme von 3D-Druck und -Scanning. Die Arbeit zeigt, dass es eine Möglichkeit der Kombination von 3D-Druck und 3D-Scanning gibt. Hierbei muss abgewogen werden, ob der Einsatz wirtschaftlich ist. Das 3D-Scanning kann zum Beispiel für die Vermessung von simplen Bauteilen eingesetzt werden, um sie mit CAD zu modifizieren. Die additiven Fertigungstechniken besitzen viele Vorteile, jedoch gibt es im Bereich der Praxis noch einige Bedenken, die gegen einen Einsatz sprechen. Des Weiteren gibt es auf dem Markt einige Mitbewerber.
Eine Lösung, wie im Fallbeispiel dieser Arbeit, sollte sich aufgrund des Instandhaltungsmanagement- und IP-Managementconsulting von den Mitbewerbern abgrenzen. Die Technologie wird sich in den nächsten Jahren noch weiterentwickeln und das kann zum Abbau von Vorurteilen führen. Schon jetzt bietet die Technologie in Relation zu den herkömmlichen Fertigungstechniken Vorteile in Bezug auf die Herstellung, Modifizierungen und Geometrien. Im Bereich der Nachhaltigkeit gibt es noch weitere Chancen, dass keine Ersatzteile auf Vorrat produziert werden müssen, sondern auf Nachfrage regional (hier auch von den OEM) hergestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
TABELLENVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1 Einleitung
1.1 Kontext und Problemstellung
1.2 Übersicht der Forschungsziele und Methoden
1.3 Aufbau und Gang der Arbeit
2 Stand der Technik und Wissenschaft
2.1 Entrepreneurship
2.1.1 Allgemein
2.1.2 Begrifflichkeiten
2.1.3 Phasen der Unternehmensgründung
2.1.4 Methoden
2.1.4.1 Business Modell Canvas
2.1.4.2 Design Thinking
2.1.4.3 Pitching
2.1.4.4 Lego® Serious Play®
2.1.4.5 Business Case
2.1.4.6 Business Plan (Unternehmenskonzept)
2.1.5 Marketing
2.1.6 Nachhaltigkeit
2.1.7 Gesellschaftsform und Finanzierung
2.1.8 Richtlinien und Intellectual Property
2.1.8.1 Schutzrechte
2.1.8.2 Produktsicherheit
2.1.8.3 Arbeitssicherheit
2.1.8.4 Relevante Bezüge im Kontext von 3D-Druck-Bauteilen
2.2 Additive Fertigungstechnik, Instandhaltung und Flächenrückführung
2.2.1 Additive Fertigungstechnik
2.2.1.1 Allgemein
2.2.1.2 Einzelne Verfahren
2.2.1.3 FDM-Verfahren
2.2.1.4 Metall-Verfahren
2.2.2 Instandhaltung (Maintenance)
2.2.2.1 Instandhaltungsmanagement
2.2.2.2 Ersatzteilmanagement
2.2.2.3 Instandhaltung in der Industrie
2.2.3 Methoden zur 3D-Datenerfassung
2.2.3.1 Allgemeines
2.2.3.2 Berührungslose Verfahren
2.2.3.3 Taktile Verfahren
2.2.3.4 Physikalische und mathematische Grundlagen zur Streckenmessung beim Laserscanning
2.2.4 Reverse Engineering
2.2.4.1 Allgemeines
2.2.4.2 Reverse Engineering im Maschinenbau
2.2.4.3 Reverse Engineering als Grundlage für den 3D-Druck
3 Fallbeispiel
3.1 Projektbeschreibung
3.2 Bezug zur IST-Situation
3.2.1 Ausgangslage
3.2.2 Resultierende Business Canvas aus der bisherigen Arbeit
3.3 Entwicklung des Fallbeispiels
3.3.1 Lean Canvas
3.3.2 Mangel
3.3.3 Markt und Mitbewerber
3.3.3.1 Bedeutung für die Wirtschaft
3.3.3.2 Beispiele aus dem Maschinenbau
3.3.3.3 Beispiele aus dem Dienstleistungsmanagement
3.3.3.4 Marktanalyse
3.4 Anwendung der Methoden
3.4.1 Fokusgruppen
3.4.2 Lego® Serious Play®
3.4.3 Design Thinking
3.4.4 Business-Modell-Canvas
3.4.5 Zwischenfazit
3.5 Lösung
3.5.1 Anwendungsbereich
3.5.2 Businessplan-Auszug
3.5.3 Produktsetting
3.5.3.1 Planung
3.5.3.2 Vorbereitung der Laboruntersuchung
3.5.3.3 Beispiele
3.6 Ergebnis
3.7 Weitere Schritte
4 Resümee
4.1 Zusammenfassung
4.2 Beantwortung der Forschungsfragen
4.3 Ableitung der weiteren Forschungsfragen
LITERATURVERZEICHNIS
Vorwort
„Veränderungen sind am Anfang hart, in der Mitte chaotisch und am Ende wunderbar.“ (Robin S. Sharma)
Die vorliegende Masterarbeit bearbeitet das Thema „Unternehmertum im Bereich der Additiven Technologien am Fallbeispiel der Flächenrückführung in der Instandhaltung“, die im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen der Technische Hochschule Georg Agricola zum Erlangen des Hochschulgrades „Master of Science“ verfasst wurde. Das Thema des 3D-Drucks bietet im Bereich der Gründung enorm viele Möglichkeiten. Der 3D-Druck hat aber auch eine ähnlich positive Schlagkraft wie die MP3. Die Produktion in Serien von Einzelteilen ist in einigen Branchen bereits erfolgreich. Forschung und Industrie konnten sich auf einen zentralen Punkt vor einigen Jahren einigen: Die additive Fertigung ist möglich von zum Beispiel Zahnkronen. Dies war zu dem Zeitpunkt revolutionär. Pro Tag können mehrere individuelle Sonderteile additiv gefertigt werden. Additive Technologien sind besonders interessant, wenn komplexe Formteile schnell und flexibel in kleinen Stückzahlen auf den Markt gebracht werden müssen, z.B. in der Automobilindustrie bei Luft- und Raumfahrt, im Maschinenbau sowie in der Medizintechnik (Zukunftsinstitut 2015).
Ein großer Dank gilt Prof. Dr. Dettmer und Stefanie Krause für die Betreuung des umfangreichen Themas auf dem Gebiet des 3D-Drucks. Ebenso möchte ich den wissenschaftlichen Mitarbeitern des StartING Projektes der THGA sowie Tobias Reckinger für seine Unterstützung bei den Laborversuchen danken. Sie haben mir bei meinem Projekt immer zur Seite gestanden. Auf Grund von Restriktionen, verursacht durch die Covid-19-Pandemie, stellte sich die Literaturrecherche sowie die Expertengespräche und Versuche des Hauptteils als Hürde dar. Am 11. März 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation WHO die Infektionskrankheit Covid-19, die vom Corona-Virus Sars-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie und eine Woche später bezeichnete Bundeskanzlerin Angela Merkel die Corona-Pandemie als größte Herausforderung für die Deutschen nach dem 2. Weltkrieg (Kinne 2020: V).
Die Additiven Fertigungstechniken waren ein zentraler Bestandteil meiner wissenschaftlichen Ausbildung. Innerhalb meines Wirtschaftsingenieurstudiums hatte ich diverse Berührungspunkte, sowohl akademischer als auch beruflicher und privater Art. Die Wahl eines Abschlussthemas in diesem Bereich fiel mir nicht schwer. Insbesondere das Thema der Arbeit verzahnt mehrere Wissenschaftsgebiete miteinander.
Benjamin Wagner
Gelsenkirchen, der 23.12.2021
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1 Forschungsfragen der Arbeit – Eigene Tabelle
Tabelle 2 Phasen der Geschäftsmodellgestaltung nach Osterwalder und Pigneur - Eigene Tabelle in Anlehnung an Osterwalder/ Pigneur (2011: S. 252f.)
Tabelle 3: Vorgehen in den ATs - Eigene Tabelle in Anlehnung an Lego in (Higher Education 2021)
Tabelle 4: Unterschiedliche Arten des Intellectual Propertys - Eigene Tabelle in Anlehnung an Ilzhöfer/ Engels (2020: 7) und Steckler (1996: 5)
Tabelle 5: Gebühren für internationale Anmeldungen – Eigene Tabelle in Anlehnung an epo.org (2021)
Tabelle 6: Wichtige Richtlinien – Eigene Tabelle
Tabelle 7 Instandhaltungsstrategien - Eigene Tabelle in Anlehnung an (Hausladen 2016: 200f)
Tabelle 8: Mitbewerber und ihr Produktangebot - Eigene Tabelle
Tabelle 9: Phase 1 - Verstehen - Eigene Tabelle
Tabelle 10: Phase 2 - Beobachten - Eigene Tabelle
Tabelle 11: Phase 3 – Standpunkt definieren - Eigene Tabelle
Tabelle 12: Phase 4 – Ideen finden - Eigene Tabelle
Tabelle 13 SWOT-Analyse - Eigene Tabelle in Anlehnung an Göhse/ Reihlen (2017: 64)
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1: Struktur der Masterarbeit - Eigene Darstellung
Abb. 2: Die Business Modell Canvas (Osterwalder/ Pigner 2011: 48)
Abb. 3: Der Design Thinking Prozess - Eigene Darstellung in Anlehnung an Pastoors in Scholz et. al. (2018: 60) und Heller et. al. (2020: 21)
Abb. 5: Beispielhafter Kosten und Nutzenverkauf eines Projektes (Brugger 2009: 11)
Abb. 6: Aufbau eines Business Plans - Eigene Darstellung in Anlehnung an Nagl (2018: 2)
Abb. 7: Die Wettbewerbsstrategie (Matrix) nach Porter - Eigene Darstellung
Abb. 8: Das Integrierende Nachhaltigkeits-Dreieck (Renn et. al. 2007: 33)
Abb. 9: Die Gemeinwohlpyramide - Eigene Darstellung in Anlehnung an Meynhardt (2014: 6)
Abb. 10: Finanzierungsarten - Eigene Darstellung in Anlehnung an (Schinnerl 2018: 106)
Abb. 11: Hauptgruppen des Intellectual Propertys - Eigene Darstellung
Abb. 12: CE-Kennzeichnung
Abb. 13: Systematik des deutschen Arbeitsschutzrechtes - Eigene Darstellung in Anlehnung an Brauweiler et. al. (2018: 5)
Abb. 14: Unterteilung der Fertigungsverfahren (Feldmann/ Gorj 2017: 18)
Abb. 15: Unterteilung der Additiven Fertigungsverfahren - Eigene Darstellung in Anlehung an Hehenberger (2020: 247)
Abb. 17: Log-Skala Intensität/ Bestrahldauer Metallbearbeitung (vier Aggregatzustände) (Hügel/Graf 2009: 3)
Abb. 18: Aufbau einer Anlage zum Selektiven Laserstrahlschmelzen (Lachmayer/ Lippert 2020: 14)
Abb. 19: Gaußsche Normalverteilung - Eigene Abbildung unter Zuhilfenahme von https://www.wolframalpha.com/
Abb. 20: Unterabtastung und Quantisierung: Die Unterabtastung erfolgt entlang der Ordinate (vgl. Nischwitz et. al. 2020: 29)
Abb. 21: Aktive Methoden zur 3D-Datenerfassung - Eigene Darstellung
Abb. 22: Funktionsskizze eines 3D-Scanners mit Drehteller - Eigene Darstellung in Anlehnung an Taubin et. al. (2014: 30)
Abb. 23: Gebräuchliche Koordinatenmessgeräte mit unterschiedlichen Anforderungen und Genauigkeiten (Carl Zeiss IMT GmbH)
Abb. 24: Kamerazentrierte aktive Triangulationsgeometrie - Eigene Darstellung in Anlehnung an Besl (1988: 134)
Abb. 25: Produktentwicklungszyklus (Vgl. Raja/Fernandes 2008: 1)
Abb. 26: Anwendungen von Reverse Engineering (Hehenberger 2020: 230)
Abb. 27:Prozessschritte des 3D-Drucks - Eigene Darstellung In Anlehnung an Gibson (2015)
Abb. 28: CAD Modell eines Pitot Tubes in Onshape - Eigene Darstellung
Abb. 29: STL in Slicing Software - Eigene Darstellung
Abb. 30: Business-Model-Canvas – Geschäftsmodell A – Revers Engineering am Beispiel der THGA
Abb. 32 Lean-Canvas des Fallbeispiels “Printmaintenance“
Abb. 33 (geplanter) Einsatz von AM-Verfahren im Unternehmen - Eigene Darstellung in Anlehnung an VDI (2019: 6); Quelle: RWTH Aachen, VDI e.V
Abb. 35: Interpretation erste Aufgabe von F
Abb. 36: Kategorien digitaler B2B-Plattformen - Eigene Darstellung in Anlehnung an BDI (2021: 6)
Abb. 37: Entwickeltes Business Canvas Model
Abb. 38: Geschäftsprozess - Eigene Darstellung
Abb. 40 Scan Meshlab - Bauteil Faltenbalg Antriebswelle - unbearbeitet
Abb. 41: Gcode Animation - Repetier Host des Kettenzahnrades
Abb. 42: Zahnradpumpe IdeaMaker Gcode Ansicht
Abb. 43: Scan Meshlab - Zahnradpumpe - unbearbeitet
Abb. 44: Machbarkeitsstudie Detailtiefe Zahnradpumpe
Anmerkung der Redaktion: einige Abbildungen wurden aus urheberrechtlichen Gründen entfernt
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
3D dreidimensional
Abb. Abbildun
ABS Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (Chemische Verbindung).
Abs. Absatz
AM Additive Manufacturing
AMF Additive Manufacturing File Format
ASA Acrylnitril-Styrol-Acrylat-Copolymer
AStA Allgemeiner Studierendenausschuss
ASTM ursprünglich: American Society for Testing and Materials
AT Application Techniques
B2B Business to Business
BIRPI United International Bureaux for the Protection of Intellectual Property (deutsch: Internationale Büros zum Schutz des geistigen Eigentums)
CAD Computer Aided Design
CAM Computer Aided Manufacturing
CE Communauté Européenne
CH Channel
CNC Computerized Numerical Control
CNR Consiglio Nazionale delle Ricerche - National Research Council
CR Customer Relationships
CS Customer Segments
CS Cost Structure
CT Computertomographie
DED Direct Energy Deposition (Deutsch: Direkte Energieabscheidung)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
DIN Deutsches Institut für Normung
DMAIC steht für die Phasen eines Prozessmanagement-Prozesse
DMD Direct Metal Deposition (Deutsch: Laserauftragsschweißen)
DPMA Deutsches Patent- und Markenamt
ebda. ebenda
EBM Electron Beam Melting (deutsch: Elektronenstrahlschmelzen)
EP Europäisches Patent
EPÜ Europäische Patentübereinkommen
et. al. Lat.: Unter anderem
EU Europäische Union
EWR Europäischer Wirtschaftsraume
Fablab fabrication laboratory (deutsch: Fabrikationslabor)
FDM Fused Deposition Modeling
FH Fachhochschule
GmbH i.G GmbH in Gründung
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GSC Gründungs-Service-Center
HIPS High Impact Polystyrene
i.e.S. im engeren Sinne
IND Integrierendes Nachhaltigkeits-Dreieck
ISO Internationale Organisation für Normung
IT Informationstechnik
IW immaterieller Wert
KA Key Activities
KfW Kredit für Wiederaufbau
KI Künstliche Intelligenz
KMU kleine mittelständische Unternehmen
KP Key Partners
KPI Key Performence Indicators
KR Key Resources
LCD Liquid Crystal Display
LED light-emitting diode
LMD Laser Metal Deposition (deutsch: Laserauftragsschweißen)
LPBF Laser Powder Bed Fusion
LSP Lego ®Serious Play®
MINT Initialwort bestehend aus den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik
MP3 MPEG-1 Audio Layer 3
OEM Original Equipment Manufacturer (deutsch: Originalgerätehersteller)
PA Polyamid
PA-CF Polyamid kohlefaserverstärkt
PCL Polycaprolacton
PCT Patent Cooperation Treaty
PET Polyethylenterephthalat (Chemische Verbindung)
PETG Polyethylenterephthalat mit Glykol (Chemische Verbindung)
PLA Polylactide (Chemische Verbindung)
PPS Polyphenylensulfid
PVA Polyvinylalkohol
PVAc Polyvinylacetat
PVÜ Pariser Verbandsübereinkunft
QS Qualitätssicherung
RE Reverse Engineering
RP&T Rapid prototyping & tooling
RS Revenue Streams
RWTH Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule
Sek Sekundarstufe
SLA Service Level Agreement
SLM Selective Laser Melting (deutsch: Selektives Laserschmelzen)
SLS Selektives Lasersintern
STL Standard Triangulation Language oder Standard Tiling Language
Tab. Tabelle
THGA Technische Hochschule Georg Agricola
TPU Thermoplastisches Polyurethan (Chemische Verbindung)
USP unique selling proposition (deutsch: Alleinstellungsmerkmal)
VDI Verein Deutscher Ingenieure
VP Value Propositions
1 Einleitung
1.1 Kontext und Problemstellung
Technologieorientierte akademische Spin-offs bergen eine außerordentliche Chance der ökonomischen Verwertung von Fakten. Die Gründer sind allerdings in den meisten Fällen naturwissenschaftlich oder technisch ausgebildet und besitzen wenig bis keine Erfahrung im herstellenden Gewerbe. Sie sind gleichermaßen nach dem Unternehmensstart ausgesprochen produkt- und innovationsorientiert, während wichtige wirtschaftliche Aspekte der Gründung, etwa eine nachhaltige und ganzheitliche Zielmarktanalyse, in den meisten Fällen vernachlässigt werden. Fehlgriffe in der Anfangszeit eines jungen Unternehmens können sich noch Jahre später auf dessen Leistungsfähigkeit auswirken, speziell wenn die Ressourcen des Spin-offs stark beschränkt sind (vgl. Walter et. al. 2014: 4). Schnell wachsende Unternehmungen haben eine herausgehobene Bedeutung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze: Es wird hiervon ausgegangen, dass 60 bis 75 % aller neuartigen Stellen bei jungen und dynamisch wachsenden Entrepreneurs, den sog. "Gazellen" geschaffen werden (vgl. Pfannstiel et. al. 2011: 11).
Wir leben in aufregenden und dynamischen Zeiten. Für Unternehmen ergeben sich völlig neue Möglichkeiten, Geschäftsmodelle zu schaffen und dadurch einen hohen Mehrwert für die Kunden zu generieren. Werden aber die aktuellen Schlagzeilen genauer betrachtet, ist diese Verschiebung eher negativ dokumentiert. Hier könnte der Eindruck entstehen, all die neuen Möglichkeiten wecken Erwartungshaltung und Handlungsbereitschaft. Doch deutsche Unternehmen haben häufiger Angst, verharren in einer Art Lähmung und wissen noch nicht, wie sie mit der aktuellen Situation umgehen sollen. In den Medien kommt es zur Pausierung der Arbeit oder es verschwinden ganze Branchen. Deutschland hinkt bei Innovation und Digitalisierung hinterher (vgl. Kröger/ Marx 2020: 1). In Deutschland ist die Industrie für rund ein Viertel der gesamten Wertschöpfung verantwortlich; somit verfügt die deutsche Volkswirtschaft über einen größeren Markt als alle anderen Industrieländer (vgl. Speck/ Brauner 2019: 178). Aus diesem Grund ergeben sich in dem Markt viele Möglichkeiten für Entrepreneurs. Auch innerhalb der Produktion werden 3D-Druckverfahren benutzt, um autark von Lieferanten zu sein, die herkömmliche Verfahren wie zum Beispiel Spritzguss oder CNC-Verfahren einsetzen. Insbesondere während der Covid19-Pandemie hat sich herauskristallisiert, dass additive Fertigungen eine wichtige Rolle in der Verbesserung von traditionellen Lieferketten spielen (vgl. Produktion 2020: 20). Auch der Automobilhersteller Volkswagen nutzt neben dem Werkzeugbau additive Verfahren zur Herstellung von Ersatzteilen älterer Modelle, da diese nicht mehr auf Lager oder schwer aufzutreiben sind (vgl. Automobilwoche 2017: 86). Ebenso wird im Bereich der Luftfahrt, u.a. bei Flugfeldanhängern, auf die Kombination von 3D-Druck und -Scanning eingesetzt, da so die Verwendung der ganzen Apparatur sichergestellt werden kann (vgl. Produktion 2019: 25).
Nicht immer können Werkzeugmaschinenbauer Ersatzteile ad hoc liefern (vgl. Industriemagazin 2010: 116). Abhängigkeiten von Zulieferern und hohe Lagerhaltungs- und Personalkosten sowie schwankende Materialpreise sind weitere negative Aspekte im Bereich der Instandhaltung (vgl. Automobilwoche 2019: 2). Aufgrund der aktuellen Covid19-Pandemie haben Produktionsausfälle in Wuhan und der Umgebung zu Engpässen bei Unternehmen in Deutschland geführt. Hier warten Hersteller auf Ersatzteile, ganze Fabriken stehen vor Ausfällen und Logistiker versuchen verzweifelt, ihre Lieferketten intakt zu halten. Dieses Beispiel macht deutlich: Eine Pandemie wie das Covid-19-Pandemie betrifft die gesamte Weltwirtschaft (vgl. Wirtschafswoche 2020). Laut Berechnungen des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). und der Creditreform Wirtschaftsforschung befinden sich ein überdurchschnittlich hoher Anteil an kleinen Unternehmen mit schwacher Bonität in Deutschland bei den Automobilzulieferern (15 Prozent) und in der chemisch-pharmazeutischen Industrie (14 Prozent) (vgl. DVZ 2020). Nach den Berechnungen der Hamburger Unternehmensberatung AMPower hatte im Jahr 2021 der Markt für 3D-Druck für Metall und Kunststoff ein Volumen von 7,17 Mrd. Euro erreicht. Bis 2025 soll der Markt um 20% jährlich anwachsen auf 18 Mrd. Euro (vgl. vdi nachrichten 2021: 20).
1.2 Übersicht der Forschungsziele und Methoden
Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der Thematik „Unternehmertum im Bereich der Additiven Technologien am Fallbeispiel der Flächenrückführung in der Instandhaltung“. Den Ursprung dieser Arbeit stellt das Seminar „Forschungsmethoden in der Praxis“ dar, in dem mögliche Geschäftsfelder aus der Kombination 3D-Druck und -Scanning im Bereich der additiven Fertigungstechniken eruiert werden und deren Stand der Technik herausgearbeitet wird.
Im Folgenden werden die Forschungsfragen der Masterarbeit aufgezeigt. Hierbei werden für jede Frage Forschungsmotivation sowie die Zielsetzung aufgezeigt. Zu klären ist in dieser Arbeit, ob eine Möglichkeit für ein Entrepreneurship im Bereich der additiven Technologien zum Thema 3D-Druck und -Scanning für den industriellen Ersatzteilsektor sinnvoll ist. Dabei soll das Themengebiet des Entrepreneurships mit Hilfe eines Fallbeispiels näher beleuchtet werden.
Das Ziel dieser Arbeit ist, für einen engen Bereich einen Business Plan zu entwickeln. Die Arbeit bedient sich zur Beantwortung der Forschungsfragen u.a. einer Fokusgruppe und Expertengesprächen. Hierbei sollen Kreativmethoden wie zum Beispiel „Design Thinking“ und „Lego® Serious Play®“ in Form einer qualitativen Forschungsmethode mit Hilfe von Fokusgruppen durchgeführt werden. Als weitere Fragestellung oder Aufgabenstellung wird basierend auf den Gesprächen ein Business Plan für das Fallbeispiel entwickelt. Ebenso soll im Praxisteil noch eine Machbarkeitsstudie mit Hilfe von 3D-Druck und -Scanning durchgeführt werden. Die Hauptforschungsfrage der Arbeit lautet: Besteht eine Möglichkeit für die Kombination von 3D-Druck und -Scanning im Bereich des Ersatzteile-Drucks in der industriellen Instandhaltung? Daraus lässt sich folgende Nullhypothese H0 ableiten: „Es besteht keine Möglichkeit für die Kombination von 3D-Druck und -Scanning im Bereich des Ersatzteile-Drucks in der industriellen Instandhaltung.“ Dies ergibt die Gegenhypothese H1, welche verifiziert oder ggf. falsifiziert werden muss: „Es besteht eine Möglichkeit für die Kombination von 3D-Druck und -Scanning im Bereich des Ersatzteile-Drucks in der industriellen Instandhaltung.“ Insgesamt bedient sich die Arbeit fünf Unterfragen, die in der folgenden Tabelle aufgeführt sind.
Tabelle 1 Forschungsfragen der Arbeit – Eigene Tabelle
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1.3 Aufbau und Gang der Arbeit
Die Arbeit gliedert sich in zwei zentrale Teile. Der erste Teil (Stand der Wissenschaft und Technik) beschäftigt sich theoretisch mit dem Thema des Entrepreneurships, des 3D-Drucks, der Instandhaltung und der Flächenrückführung. Im ersten Abschnitt des deskriptiven Teils soll die Arbeit alle notwendigen Themen für eine Unternehmensgründung beschreiben. Hierbei werden auch im Bereich des Marketings notwendige ökonomische Modelle angerissen. Im zweiten Abschnitt wird der Stand der Technik im Bereich der additiven Verfahren, insbesondere das FDM-Verfahren, die 3D-Scanning Technologie, die Instandhaltung (Maintenance) sowie die Flächenrückführung beschrieben.
Im Folgenden wird zur besseren Übersicht der Gang dieser Arbeit in tabellarischer Form zusammengefasst. Im anschließenden Praxisteil (Fallbeispiel) wird ein Bezug zum vorliegenden Thema sowie zu der, dieser Arbeit vorausgehenden Seminararbeit, genommen. Hier wird dann der aus dieser Seminararbeit entwickelte Business-Canvas kurz erläutert. Im weiteren Prozess wird das aus der Arbeit resultierende Fallbeispiel zur Beantwortung der Forschungsfragen entwickelt. Es werden u.a. innerhalb einer Fokusgruppe Methoden aus dem Entrepreneurship angewandt. Der Ablauf sowie die Transkripte befinden sich im Anhang1 der Arbeit.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.1: Struktur der Masterarbeit - Eigene Darstellung
Den Schluss der Arbeit bildet ein Fazit, in dem die Erkenntnisse präsentiert werden, die aus der Verbindung des theoretischen und praktischen Teils resultieren. Dabei werden die in der Einleitung angeführten Forschungsfragen zusammengefasst und beantwortet. Aus dieser Arbeit lassen sich eine Reihe weiterer Forschungsfragen ableiten.
2 Stand der Technik und Wissenschaft
2.1 Entrepreneurship
2.1.1 Allgemein
Die Forschungsdisziplin Entrepreneurship gilt in der Forschungsgemeinschaft als junger Bereich, der sich in den letzten Jahrzehnten sowohl international als auch im deutschsprachigen Raum immer mehr entwickelt hat (vgl. Krell 2013: 1). Wenn im nächsten Kapitel Unternehmertum erwähnt wird, bedeutet dies, aus dem Nichts ein neues Unternehmen aufzubauen (vgl. Freiling/ Harima 2019: 7). Leadership und Management kommen aus dem Englischen, Unternehmertum aus dem Deutschen. Im Gegensatz zu allen drei anderen Begriffen bezieht sich Entrepreneurship nur auf die Gründung und Ansiedlung junger Unternehmen – oder etwas genauer: auch die Schaffung und Etablierung neuer Unternehmen.2 Ein solches Neugeschäft kann auch in etablierten Unternehmen entstehen. Dies wird dann als „Corporate Entrepreneurship“ zusammengefasst (vgl. Freiling/ Harima 2019: 7). Als Erfolg einer gelungenen Gründung wird die nachhaltige Überlebensfähigkeit des Start-Ups gesehen. Zu den erfolgsrelevanten Gründungsfaktoren zählen das Gründungshandeln, die Gründungsperson und die Gründungssituation sowie auch deren Beziehungen zueinander (vgl. Knör 2015: 3).
Unternehmer zeichnen sich dadurch aus, dass sie selbstständig und unabhängig sind. Die Aufgaben von selbstständig tätigen Personen sind im Allgemeinen vielfältiger und weniger geregelt als jene von Angestellten. Dies führt dazu, dass Unternehmer berufliche Überraschungen in Kauf nehmen und improvisieren müssen. Zudem bestehen erhöhte Erwerbsrisiken aufgrund ihrer alleinigen Verantwortung für die Konsequenzen ihres beruflichen Handelns. Dies führt zur Vermutung, dass Unternehmer bereit sein müssen, Risiken einzugehen. Da stets das Risiko besteht, wirtschaftlich zu scheitern, ist eine Person, die keine emotionale Stabilität besitzt, als Unternehmer ungeeignet (vgl. Negri 2017: 64). Die Erkenntnis, dass Innovation eine Schlüsselrolle für den wirtschaftlichen Erfolg spielt, ist nicht neu. Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts förderte der Ökonom Josef Schumpeter (1934) in seiner Theorie der ökonomischen Entwicklung Innovation als Triebfeder für Wirtschaftswachstum und Erfolg. Schumpeter erkannte die Essenz der Innovation darin, neue Kombinationen zu implementieren, die nicht kontinuierlich, sondern intermittierend auftreten (vgl. Reichwald et. al 2008: 119). Es ist schwierig, die Begriffe Invention (Erfindung) und Innovation (Neuerung) klar zu unterscheiden, denn jedes neue Wissen basiert auf vorhandenem Wissen, geht aber in überraschender Weise oft darüber hinaus (vgl. Hilty et. al. 2012: 28). Eine Innovation ist zweifellos ein Schlüsselfaktor für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Die Entwicklung von Innovationen erfordert im Wesentlichen die Existenz einer geeigneten Idee, sei es eine Produkt-, Prozess-, Dienstleistungs- oder Geschäftsmodellinnovation. Der Begriff einer Idee als solcher leitet sich vom griechischen Wort idéa ab und kann im übertragenen Sinne mit Hilfe eines mentalen Bildes oder einer mentalen Idee übersetzt werden (vgl. Csik 2014: 41). Zusammenfassend hat die „Erfindung“ eines Unternehmens immer sowohl eine individuelle „Gewinn“-Komponente (Business Case) als auch eine soziale Funktion „Mehrwert für die Gesellschaft“ (Social Case). Denn nur wenn Unternehmen auch für ihre Stakeholder einen Mehrwert schaffen, werden sie langfristig erfolgreich und damit eine gute Investition für die Aktionäre (vgl. Schneider/Schmidpeter 2015: IX).
2.1.2 Begrifflichkeiten
Zur Erläuterung des Begriffes Entrepreneurships (von frz. entreprendre = unternehmen) werden im Folgenden die Begriffe Unternehmer, Unternehmertum und Existenzgründung erläutert und voneinander abgegrenzt. Ein Unternehmer im Bereich des Entrepreneurships ist eine natürliche Person, die mit der Planung einer Unternehmung, diese bereits gegründet hat oder diese auf selbstständiger Basis leitet (vgl. Pott 2015: 2f.). Eine natürliche Person ist dabei der Mensch als sog. Träger von Rechten und Pflichten; hierbei wird in Deutschland allgemein zwischen einer rechtswissenschaftlichen und nicht rechtlichen Definition unterschieden.3 Demzufolge ist jede Person Unternehmer, die zu Erwerbs- und Gewinnzwecken auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung Güter oder Dienstleistungen produziert (oder produzieren lässt) und sie zu vermarkten versucht (vgl. Bührmann 2009: 9). Der Begriff Unternehmertum ist die deutsche Übersetzung des englischen Begriffs Entrepreneurship. Von der Firmengründung, über die unternehmerischen Tätigkeiten eines Unternehmers, bis zum „Exit“4 ist alles durch diesen Begriff definiert.5 In der Wissenschaft existiert Entrepreneurship seit mehreren Jahren als eigenständige betriebswirtschaftliche Disziplin, die sich mit der Gründung von Unternehmen beschäftigt. Unternehmertum spielt in der Wirtschaft eine besondere Rolle. Sie fördert den gesellschaftlichen Wandel und trägt durch verstärkte Investitionen und Innovationen maßgeblich zum Wirtschaftswachstum des Landes bei (vgl. Pott 2015: 3). Eine Existenzgründung wird in der Literatur als „Start-Up Unternehmen“ bezeichnet und beschreibt ein neugegründetes, junges Unternehmen. Eine solche Unternehmung ist noch nicht am Markt etabliert und muss seine Existenz erst noch rechtfertigen. Dies ist eng verbunden mit der Unternehmerpersönlichkeit, die zu diesem frühen Zeitpunkt oftmals erhebliche Überzeugungsarbeit leisten muss. Als eine Existenzgründung werden Unternehmensgründungen von unabhängigen Unternehmern oder Unternehmergruppen, die sich eine Selbstständigkeit aufbauen möchten, bezeichnet. Erfolgreiche Existenzgründungen werden im Bereich der KMU (kleine mittelständische Unternehmen) angesiedelt (vgl. Pott 2015: 3). Der sog. Entrepreneur ist gekennzeichnet durch eine große Offenheit für Neues, eine hohe Risikobereitschaft, eine ausgeprägte Extraversion, eine emotionale Stabilität sowie zielgerichtete Chancenorientierung (Baltes/ Reyth 2017: 425f.).
2.1.3 Phasen der Unternehmensgründung
Die Ideengenerierung, -formulierung und -umsetzung wird im Rahmen der Finanzierung junger Unternehmen auch als Early Stage bezeichnet und gliedert sich in der Regel in eine Pre-Seed-, Seed- und Start-up-Phase. In der Pre-Seed- und Seed-Phase wurde noch kein Unternehmen gegründet, aber die zukünftigen Gründer suchen nach Ideen oder planen die Umsetzung ihres Geschäftsmodells. Die Startup-Phase beginnt, wenn das Unternehmen auf Basis eines Businessplans gegründet wird (vgl. Kollmann 2019: 134).
2.1.4 Methoden
2.1.4.1 Business Modell Canvas
Frühere Aussagen zu operativen Geschäftsmodellen haben gezeigt, dass operative Geschäftsmodelle umfassend sind. Diese sehen eine Beschreibung der zugehörigen Wertschöpfungsarchitektur des Unternehmens und der Abhängigkeiten zwischen den Elementen dieser Wertschöpfungsarchitektur. Gleichzeitig bilden operative Geschäftsmodelle im Allgemeinen das notwendige Bindeglied zwischen der Wettbewerbsstrategie eines Unternehmens und seinem Organisations- und Prozessmodell (vgl. Eckert 2017: 147). In der Literatur gibt es diverse Ansätze, was unter einem Geschäftsmodell zu verstehen ist. Nach Osterwalder und Pigneur ist ein Geschäftsmodell eine Beschreibung, wie eine Organisation Wert schafft, bereitstellt und sichert (vgl. Schallmo 2013: 13f.). Allgemein ausgedrückt beschreibt ein Geschäftsmodell die unternehmerische Tätigkeit ganzheitlich in aggregierter Form (vgl. Gehrmann 2014: 16). Die Natur und die Charakteristika eines Unternehmensgeschäftsmodells stellen die nachhaltige Teilnahme des Unternehmens am Wettbewerb durch das Hervorbringen von Leistungsergebnissen mit Erfolgspotenzial sicher (vgl. Mittelstaedt 2020: 14). Nach Osterwalder und Pigneur gibt es fünf Phasen zur Geschäftsmodellgestaltung. Diese Phasen laufen nicht linear ab, wie sie modellhaft beschrieben werden. In der folgenden Tabelle werden die einzelnen Phasen dargestellt (vgl. Osterwalder/ Pigneur 2011: 252f.).
Tabelle 2 Phasen der Geschäftsmodellgestaltung nach Osterwalder und Pigneur - Eigene Tabelle in Anlehnung an Osterwalder/ Pigneur (2011: S. 252f.)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Im Folgenden wird die Business Modell Canvas nach Osterwalder und Pigneur vorgestellt. Ausgangslage dabei ist die Vorstellung, dass alle Beteiligten sich des Geschäftsmodelles ihrer Unternehmung bewusstwerden müssen. Zur Visualisierung und Vereinfachung wurde die Business Modell Canvas entwickelt. Mit dieser lässt sich jede Unternehmung oder Organisation beschreiben. Grundpfeiler dieses Konzeptes sind neun Bausteine (vgl. Osterwalder/ Pigner 2011: 19) (vgl. dazu Abb. 2):
1. Kundensegmente (CS – Customer Segments) – Eine Organisation bedient ein oder mehrere Kundensegmente.
2. Wertangebote (VP – Value Propositions) – Sie versucht anhand von Wertangeboten, Kundenprobleme zu lösen und die Kundenbedürfnisse zu befriedigen.
3. Kanäle (CH – Channel) – Wertangebote werden den Kunden durch Kommunikations-, Distributions- und Verkaufskanäle unterbreitet.
4. Kundenbeziehungen (CR – Customer Relationships) – Mit jedem Kundensegment werden Kundenbeziehungen hergestellt und gepflegt.
5. Einnahmequellen (RS – Revenue Streams) – Einnahmequellen sind das Ergebnis von den Kunden erfolgreich angebotenen Wertangeboten.
6. Schlüsselressourcen (KR – Key Resources) – Schlüsselressourcen sind die Güter, die zum Anbieten und Bereitstellen der zuvor beschriebenen Elemente erforderlich sind.
7. Schlüsselaktivitäten (KA – Key Activities) – Dabei nutzt die Organisation eine Reihe von Schlüsselaktivitäten.
8. Schlüsselpartnerschaften (KP – Key Partners) – Manche Aktivitäten werden ausgelagert, und manche Ressourcen werden außerhalb des Unternehmens beschafft.
9. Kostenstruktur (CS – Cost Structure) – Die Geschäftsmodellelemente resultieren in der Kostenstruktur (vgl. Osterwalder/ Pigner 2011: 20ff)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.2: Die Business Modell Canvas (Osterwalder/ Pigner 2011: 48)
2.1.4.2 Design Thinking
Mithilfe der Methode des Design Thinking können Unternehmen und Bildungsinstitutionen dem Anspruch auf ständige Innovationen gerecht werden. Diese Methode entstand in den 1970er- und 1980er-Jahren an der Universität Stanford im Rahmen der Ausbildung von Ingenieuren (vgl. Uebernickel/ Brenner 2016: 243). Was genau unter Design Thinking zu verstehen ist, geht aus der aktuell vielfältigen Literatur nicht hervor. Die anerkannte und allgemein gültige Definition von Design Thinking ist noch nicht etabliert. Design Thinking ist eine Sammlung von Techniken aus verschiedenen Disziplinen, die in Kombination die Erfolgswahrscheinlichkeit und die Glaubwürdigkeit nutzerzentrierter Ideen erhöhen können (vgl. Pförtsch 2019: 51). Umgesetzt wird diese Methode in dem Design Thinking-Modell der Design School der Universität Stanford. Frei übersetzt hat es nachstehende fünf Phasen: Einfühlen, Definieren, Ideenbildung, Prototypenbau und Testen (vgl. Freiling/ Harima 2019: 90). Insbesondere bei den Mitarbeitern einer Unternehmung schlummert viel Innovationspotenzial. Auch ältere Mitarbeiter sollten einbezogen werden. Junge Arbeitnehmer sind in der Regel hochqualifiziert und verfügen über aktuelles (akademisches). Wissen, jedoch verfügen ältere Arbeitnehmer über umfangreiche Kenntnisse mit innovationsbezogenem Erfahrungswissen (vgl. Leimeister et.al. 2016: 11). Innerhalb von Design Thinking ist der Mensch die Inspirationsquelle für neue Ideen. Dieser steht dabei mit seinen Bedürfnissen im Vordergrund. Wenn diese Bedürfnisse ermittelt sind, erfolgt im nächsten Schritt die Prüfung, welche Produkte und Dienstleistungen technisch machbar sind (vgl. Schallmo/ Lang 2020: 20). Ein Mitglied eines Design Thinking-Teams, sollte folgende Eigenschaften besitzen: Optimismus, Kooperationsfähigkeit, Empathie, Experimentierfreude und integratives Denken (vgl. Schallmo 2017: S. 18). Für die erfolgreiche Durchführung eines Design Thinking Workshops ist eine möglichst heterogene Gruppe von Teilnehmern erforderlich. Dies sollte u.a. durch die Teilnahme externer Stakeholder sichergestellt werden (vgl. Becker et. al 2020: 279). Die Vorteile dieser Methode sind vielfältig. Es gibt hier ein großes Maß an Kundenorientierung, da die Kunden intensiv betrachtet werden. Außerdem wird ein Fokus auf die richtigen Fragen gelegt und die Ergebnisse sind greifbar. Da die Methode iterativ ist, wird damit für ein schnelles und flexibles Arbeiten gesorgt. Hinzu kommt, dass das Design Thinking ein begrenztes Risiko beinhaltet, da die Methode früh Teilergebnisse liefert (vgl. Pastoors in Scholz et. al. 2018: 59). Insgesamt gibt es mehrere Ansätze im Design Thinking. Die Arbeit verwendet den Ansatz nach Plattner.
Der Design Thinking Prozess nach Plattner durchläuft sechs iterative Stufen, welche die unterschiedlichen Teams dazu anleiten sollen, das Problem zu verstehen und im Anschluss gestalterisch zu lösen. Die Methode taucht zunächst in den Problemraum ein, indem die Teilnehmer das Problem durchdringen und die Sichtweise der Nutzer erforschen. Im zweiten Teil wird an der Lösung gearbeitet. Es wird ein Prototyp entwickelt, der dann noch getestet wird (vgl. Heller et. al. 2020: 21). Im Folgenden werden die sechs Phasen erläutert.
In der Verstehens-Phase gilt es, mit allen Teammitgliedern ein gemeinsames Verständnis der Themenstellung und des zugrunde liegenden Problems zu entwickeln. Es werden der Kontext und die betroffenen Stakeholder analysiert mit dem Ziel, einen genauen Überblick über die Problemstellung zu erhalten (vgl. Pastoors in Scholz et. al. 2018: 60). In der Beobachtungs-Phase werden die Teammitglieder beobachtet, befragt und mit ihnen wird interagiert. Auch der Dialog mit Mitgliedern außerhalb der Zielgruppe liefert dem Team wichtige Erkenntnisse (vgl. Scholz 2018: 60). In der Synthese-Phase führt das Team sämtliche Erkenntnisse aus den ersten beiden Phasen zusammen. Das Strukturieren und das Aggregieren aller gesammelten Informationen bilden eine Synthese. Hierbei kann es auch vorkommen, dass ursprünglich gebildete Problemstellungen verworfen und neugebildet werden. Dies fördert gute Innovationsprozesse (vgl. Freudenthaler-Mayrhofer/ Sposata 2017: 207f.). In der Ideenfinden-Phase sind alle Ideen erwünscht (ähnlich wie bei der Brainstorming Methode). Hier wird bewusst versucht, aus bestehenden Mustern auszubrechen (vgl. ebda. 2017: 252).
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Abb.3: Der Design Thinking Prozess - Eigene Darstellung in Anlehnung an Pastoors in Scholz et. al. (2018: 60) und Heller et. al. (2020: 21)
In der Prototypen Testing-Phase wird die entwickelte Idee von den Teams als Prototyp erstellt. Diese Prototypen dienen der schnellen Umsetzung der Idee, um erste Optimierungspotenziale zu erkennen. Es geht hier vor allem darum, Ideen aus den Gedanken in ein physisches und greifbares Modell zu verwandeln. Zeichnungen, Rollenspiele, Kartonmodelle, Lego®-Objekte oder auch ein Interface sind einige mögliche Varianten (vgl. Freudenthaler-Mayrhofer/ Sposata 2017: 45). Im Anschluss wird in der Implementierungs-Phase einer der Prototypen ausgewählt und in ein Geschäftsmodell integriert (vgl. Schallmo 2018: 44).
Neben der Ideengenerierung und Prototypentwicklung werden im Spannungsfeld zwischen vermeintlich zielgerichteter Vorgehensweise und Sicherheit vermittelnder Prozessklarheit Möglichkeiten geschaffen, in unterschiedlichen Bereichen neue Erfahrungen zu gewinnen und Erkenntnisse zu sammeln. Der Prozess hat das Vermögen, das Bewusstsein für die Grundlagen zu schärfen; er kann Potenziale und Grenzen verdeutlichen und kommunikativ sein. Er kann ein erstes Verständnis der notwendigen Erneuerungen entwickeln, einen Zustand der Veränderungen schaffen, die dann strategisch angegangen werden müssen. Die erforderlichen Umsetzungsschritte sind zu berücksichtigen und mit den organisatorischen Gegebenheiten abzugleichen (vgl. Feustel-Liess 2020: 546).
2.1.4.3 Pitching
Eigene Reflexion und Analyse der eigenen Geschäftsidee sind begrenzt. Nur sehr wenige Gründer können aus der Vogelperspektive vollkommen objektiv sein. Außerdem fehlen manchmal wichtige Kenntnisse und Erfahrungen. Es lohnt sich daher, die Annahmen des Geschäftsmodells mit anderen zu diskutieren. Viele Gründer haben Angst, dass ihre Idee kopiert werden könnte. Leider ist diese erschreckende Ansicht weit verbreitet und schadet fast immer. Dies bedeutet nicht, dass man zunächst jeden einzigartigen Einblick in die Öffentlichkeit tragen sollte, wie ein „Marktschreier“. Und in einigen wenigen Fällen ist es sinnvoll, zunächst unsichtbar zu bleiben, um bestimmtes geistiges Eigentum zu schützen. Beispiele hierfür sind patentierbare Produktkomponenten, für die noch keine Patentanmeldung eingereicht wurde, die aber durch eine Patentanmeldung abgedeckt werden sollen (vgl. Freiling/ Harima 2019: 151).6
Hierbei ist insbesondere der sogenannte Elevator- oder Start-up-Pitch (in seiner schriftlichen oder visuellen Ausarbeitung in Form einiger Folien als „Pitch Deck“ bezeichnet). zu nennen. Dies ist eine Technik, mit der innerhalb kürzester Zeit eine Idee überzeugend präsentiert und eventuell sogar verkauft werden kann. Diese wird von kapitalsuchenden Gründern häufig auf Private Equity7 / Venture Capital Speed-Dating-Veranstaltungen8 eingesetzt, um ihre Geschäftsideen vorzustellen und nach Möglichkeit einen Kapitalgeber zu überzeugen und zu vertieften Kontakten herauszufordern (vgl. Schinnerl 2018: 174).
2.1.4.4 Lego® Serious Play®
Lego® Serious Play® (LSP) ist eine Methode der Moderation, welche in den 1990er Jahren vom dänischen Spielzeughersteller Lego in Zusammenarbeit mit dem Lausanne Institute for International Management Development in der Schweiz entwickelt wurde und steht seit 2010 unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung (vgl. Seidl in Bartonitz et. al. 2018: 152). LSP ist eine Kommunikations- und Problemlösungsmethode, die in einem moderierten Prozess die positiven Aspekte des Spiels und des Modellierens mit Legosteinen mit der ernsthaften Realität der Geschäftswelt verbindet (vgl. Pokuntke 2019: 121). Der Ansatz stimuliert die visuellen, auditiven und kinästhetische Fähigkeiten. Die Teilnehmer stellen sofort fest, dass sie unbewusst viele Fragen beantworten können. Die spannungsvolle Choreografie der Methode macht aus verborgenem Wissen greifbares Wissen, das in Zukunft abgerufen werden kann (vgl. Ematinger/ Schulze 2020: 33). Es besteht die Möglichkeit bei dieser Kreativmethode die unternehmerische Strategieentwicklung und Geschäftsentwicklung zu unterstützen. Hierzu werden zunächst die internen und externen Einflüsse auf das Unternehmen visualisiert. In einer zweiten Stufe können mögliche Strategieszenarien durchgespielt und im Hinblick auf ihren langfristigen Lösungsbeitrag für die Unternehmensentwicklung bewertet werden. Es können aber auch konkrete Herausforderungen des Unternehmens durch diese Methode visualisiert und begreifbar gemacht werden, um so zu Lösungen zu kommen (vgl. Kreutzer 2018: 197). Diese Methode lässt sich auch für die ersten Ansätze eines Prototypenbaues verwenden (vgl. Vogel et. al. 2020: 434). Das Spielen erfordert strategisches Denken. In einem interaktiven, dynamischen Prozess mit vielen Unbekannten ist eine schnelle taktische Entscheidungsfindung erforderlich. Hier gilt es, Zustände, Situationen, Gegenstände und Personen aus ihrem ursprünglichen Kontext zu lösen und zu analysieren. Alltägliche Dinge sind erfunden und werden aus einer neuen Perspektive gesehen (vgl. Breiner/ Kolibius 2019: 130).
Eine Lego® Serious Play® Session besteht immer aus mindestens zwei Phasen: „Skill Building“ und anschließend die Umsetzung einer oder mehrerer Anwendungstechniken, der sog. „Application Techniques“ (AT). Das Zusammenspiel von Phasen, AT und zugrunde liegenden Prozessen wird im Folgenden erläutert: (vgl. Lego in Higher Education 2021) (vgl. Ematinger/ Schulze 2020: 34f).
Tabelle 3: Vorgehen in den ATs - Eigene Tabelle in Anlehnung an Lego in (Higher Education 2021)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der „Skill building“ dient dazu, die Teilnehmer arbeitsfähig zu machen, d. h. sie mit dem Arbeitsmaterial (z. B. wie verschiedene Legoteile verbunden werden können), dem Denken und Modell Bauen mit Metaphern sowie mit dem „Storytellingprozess“ vertraut zu machen. Dafür werden unter Anleitung verschiedene, aufeinander aufbauende Übungen durchgeführt, in denen die Anforderungen an die Teilnehmenden in den unterschiedlichen Bereichen langsam gesteigert werden. Hierbei ist es eine große Herausforderung für den Moderierenden, die Anforderungen der zu erfüllenden Aufgaben auf die Fähigkeiten der Teilnehmenden passgenau abzustimmen. In das ‚Skillbuilding‘ kann bereits eine Hinführung, auf die mit den ATs zu bearbeitenden inhaltlichen Themen der LSP-Einheit, integriert werden. Bei den ‚Application Techniques“ handelt es sich um unterschiedliche Grundformen der Anwendung von LSP (vgl. Lego in Higher Education 2021). Die Phasen werden in Tabelle 3 erläutert.
2.1.4.5 Business Case
Der Business Case wird verwendet, um die Aufgaben- oder Entscheidungsplanung zu unterstützen. Dies wird in der Regel verwendet, um Anlageentscheidungen zu treffen, z.B. Situationen, in denen Alternative Optionen (langfristig) für die Mittelverwendung entschieden werden müssen. Ein Business Case ist eine praktische Umsetzung und Anwendung verschiedener Investitionsrechnungsmethoden. Er wird zumindest die finanziellen Folgen dieser Entscheidung analysieren. Er kann auch nichtfinanzielle Effekte berücksichtigen. Ein Business Case ohne finanzielle Folgenabschätzung kann nicht als solcher bezeichnet werden (vgl. Taschner 2017: 6). Ein Business Case ist ein betriebswirtschaftliches Bewertungsszenario für eine Investition. Das Projekt ist auch eine Investition und muss sich daher gegenüber dem Management beweisen (vgl Brugger 2009: 11).
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Abb.4: Beispielhafter Kosten und Nutzenverkauf eines Projektes (Brugger 2009: 11)
Bevor ein Business Case erstellt wird, müssen zunächst folgende Fragestellungen beantwortet werden: Welche Entscheidung soll mit dem Business-Case getroffen werden? Wer ist der Adressat des Business Case? Welchen Zeitraum umfasst der Business Case? Welcher Detailierungsgrad wird benötigt? Welche Darstellungsform soll gewählt werden? (vgl. Taschner 2017: 32f.). Ein Business Case ist in drei Phasen eingeteilt: Initialisierung (Business Case Definition), Entwicklung (Business Case Development) und Prüfung (Business Case Development Check). Diese sollten ordentlich durchlaufen werden. Dabei sollte nicht mit den Kosten begonnen werden (vgl. Brugger 2009: 41). Bei der Aufstellung eines Business Cases müssen drei Komponenten bearbeitet werden: Produkt- und Projektdefinition, Projektplan mit Aufgabenverteilung sowie Projektfestlegung in Bezug auf Finanz- und Zeitrahmen (vgl. Nagl 2018: 249). Erstellt wird der Finanzplan in der Phase, in der sich der Business Case9 in seinen Strukturen und Logiken stabilisiert hat, ein KPI-Dashboard (Key Performence Indicators). Das KPI-Scoreboard10 ist als zusammenfassender Plot zu verstehen, der einen Überblick über die wichtigsten nichtfinanziellen und finanziellen Faktoren bietet (vgl. Schmidt 2019: 31). Die Ergebnisse dieses Business Cases dienen in erster Linie dazu, die Entscheidungstransparenz zu erhöhen und das Bewusstsein für die wesentlichen wirtschaftlichen Risikofaktoren bei der Projektumsetzung zu schärfen (vgl. Hartenstein et. al. 2016: 75). z.B. für Finanzierungen ähnlich dem sog. Lagebericht mit einer voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens (vgl. Grundmann/ Rathner 2019: 3). Im Gegensatz zum Business Case bildet der Lagebericht die wirtschaftliche Ist-Situation einer Unternehmung ab (vgl. Nickening/ Wesselmann 2014: 7).
2.1.4.6 Business Plan (Unternehmenskonzept)
Ein Businessplan (für den es im Gegensatz zu einem „Business Case“ auch ein entsprechendes deutsches Äquivalent zum Begriff „Geschäftsplan“ gibt). ist eine schriftliche Zusammenfassung eines zukünftigen unternehmerischen Vorhabens (vgl. Taschner 2017: 7). Oft liegt die Geschäftsidee auf der Hand. Der Gründer oder sein Team kann etwas sehr gut oder interessiert sich schon länger für ein bestimmtes Thema und entscheidet, sich selbstständig zu machen (vgl. Pöchtrager/ Wagner 2018: 5). Voraussetzung für die Gründung ist eine Branchen- und Wettbewerbsanalyse. Um langfristig am Markt bestehen zu können, muss ein Unternehmen sein Umfeld kennen. Die Charakterisierung des relevanten Marktes ist immer Teil des Businessplans, um die Existenz einer Nische für das Unternehmen selbst glaubwürdig darstellen zu können. Die Branchenanalyse bildet neben der Wettbewerbsanalyse und der strategischen Positionierung die Grundlage für die Entwicklung einer Wettbewerbsstrategie (vgl. Göhse/Reihlen 2017: 48). Ein Businessplan ist ideal, um diese dynamischen Veränderungen und die daraus resultierenden Chancen und Risiken frühzeitig und strategisch zu erkennen sowie Entscheidungen logisch abzuleiten (vgl. Rüdrich/ Karcher in Hirzel et. al. 2016: 239).
Für den Begriff des Businessplans bzw. des Geschäftsplans findet sich keine allgemein anerkannte Definition, da Unterschiede im Anwendungsbereich und in der wissenschaftlichen Betrachtung bestehen. Zur Abgrenzung des Begriffs kann wissenschaftliche Literatur und obendrein die genaue praxisorientierte Literatur zur Anleitung der Erstellung von Businessplänen während Existenzgründungen herangezogen werden (vgl. Jacobs 2019: 128). Die Erstellung eines formellen Businessplans wird heute von der weit überwiegenden Mehrzahl der Akteure im Gründungsgeschehen als Grundvoraussetzung für erfolgreiches Gründen angesehen (vgl. Kunze/Offermanns 2016: 11). Ein Businessplan ist ein schriftliches Dokument, das die Realisierungsstrategie der Unternehmensziele mit allen wesentlichen Voraussetzungen, Planungen und Maßnahmen in einem Zeithorizont von drei bis fünf Jahren darstellt. Der Business-/ Geschäftsplan ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das Management, die Gesellschafter und die potenziellen Geschäftspartner (vgl. Göbl/ Froschmayer 2019: 34). Zuallererst wird ein Businessplan am Anfang für den eigenen Bedarf verfasst. Ein Gründer versucht, im Businessplan seine Gedanken und Ideen mit den entsprechenden Umsetzungsmöglichkeiten systematisch schriftlich zu fixieren. Der Businessplan ist keine schriftliche Ausfertigung, die zu einem bestimmten Termin als ein fertiges Dokument abzulegen ist. Ein Businessplan verändert sich mit den einzelnen Schritten des Gründers und wird immer wieder überarbeitet bzw. ergänzt. In der zweiten Phase richtet sich der Plan an potenzielle Geldgeber. Die begründete Darlegung der in Aussicht gestellten Rendite und hiermit verbundene Risiken ist für sie entscheidend. Weitere Adressaten können der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung, die Mitarbeiter und andere Interessierte sein (vgl. Plümer/ Niemann 2016: 160). Wichtig ist, dass die wesentlichen entwickelten Wertgrößen von allen Beteiligten verstanden und mitgetragen werden (vgl. Klasen 2019: 124).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.5: Aufbau eines Business Plans - Eigene Darstellung in Anlehnung an Nagl (2018: 2)
2.1.5 Marketing
Im Marketing stand in der Ökonomie im Mittelpunkt die Ausrichtung auf ein Marketing-Mix (4P: Product, Price, Place, Promotion) mit dem Ziel, einen Verkauf herbeizuführen. Bei den neueren Forschungsausrichtungen richtete sich die Aufmerksamkeit auch stärker auf Nachkaufprozesse (z.B. Kundenzufriedenheit) mit dem Ziel, Folgekäufe und dauerhafte Geschäftsbeziehungen zu erreichen (vgl. Kuß 2011: 7). Ziel des Marketings ist, die Bedürfnisse der Kunden anzuregen. Das Bedürfnis wird als ein Streben nach der Beseitigung eines Mangels und das damit verbundene Gefühl bezeichnet. Sie können physiologischer oder psychologischer Art (z.B. die Maslowsche Pyramide (1943)) sein (vgl. Fell 2010: 13). Für die Arbeit bedeutsam ist das sog. Dienstleistungsmarketing. Trotz oder vielleicht gerade auch wegen dieses umfangreichen Angebots von Serviceleistungen herrscht nach wie vor eine große Unklarheit darüber, was eigentlich unter einem „Service“ bzw. einer „Serviceleistung“ zu verstehen ist. Das eine Ende des Spektrums der Sichtweisen bildet dabei die Überzeugung, dass unter Services lediglich alle jene Dienstleistungen zu verstehen sind, die ein Industriegüteranbieter gegenüber einem Nachfrager zur Steigerung der Attraktivität des eigenen Produktportfolios unentgeltlich erbringt. Das andere Ende des Spektrums wird demgegenüber oft durch das Verständnis repräsentiert, dass als Serviceleistungen grundsätzlich alle Dienstleistungen anzusehen sind, die von Industrieunternehmen erbracht werden (vgl. Kleinaltenkamp et al in Backhaus/Voeth 2015: 316). Für die Gründung ist es wichtig, das investierte Kapital durch zahlende Märkte zu decken. Entscheidend ist es hier, ob gegen bereits vorhandene Mitbewerber vorgegangen und viel Kapital verwendet wird, welches in der Regel nicht vorhanden ist, oder in neue Märkte vordringt (vgl. Spindler 2016: 19). Hier bietet sich die Nischenstrategie (Fokussierungsstrategie). nach Michael Porter an (vgl. Bruhn 2012: 79). Im Folgenden wird die Wettbewerbsstrategie vorgestellt. Nach Porter gibt es drei Arten von Wettbewerbsstrategien, die einen Wettbewerbsvorteil für das Unternehmen darstellen (siehe Abbildung 7). Es gibt die Möglichkeit der Kostenführerschaft, der Differenzierungsstrategie und der Fokussierungsstrategie (vgl. Müller 2007: 33). Die vorliegende Arbeit beschränkt sich auf die Betrachtung einer Nische innerhalb des Entrepreneurships.
a). Differenzierung: Diese strategische Form des Wettbewerbs zielt auf die Schaffung von sogenannten Präferenzen bei den Käufern der Produkte. Es werden Präferenzen geschaffen mit Vorzugspositionen für Marken, die sich in der Psyche der Kunden etablieren sollen. Ein differenziertes Angebot wird von seinen Käufern in Bezug auf nicht preisabhängige Merkmale gegenüber Konkurrenzangeboten bevorzugt (vgl. Müller 2007: 36).
b). Kostenführerschaft: Durch niedrige Produktionskosten kann das Unternehmen niedrigere Preise am Markt anbieten. Dies kann in der Regel durch eine große Ausbringungsmenge und eine effiziente Produktion realisiert werden. In der gängigen Literatur sprechen einige Ökonomen auch hier von einer Preisführerschaft (vgl. Müller 2007: 34).
c). Fokussierungsstrategie: Die Fokusstrategie basiert auf einer konzentrierten Arbeit in einem eng definierten Bereich einer Branche. Bei dieser Strategie grenzt sich ein Unternehmen vom relevanten Markt bewusst ab. Das Unternehmen kann dann versuchen, in diesem Bereich Kostenführer zu werden oder die Differenzierungsstrategie anzuwenden (vgl. Habbel 2001: 49).
[d). Stuck-in-the-middle-Strategie]: Die Stuck-in-the-middle-Strategie enthält die restlichen Kategorien der drei Typologien von Porter. Das sind alle Strategien, die nicht den gängigen entsprechen. Das Unternehmen hat es nicht geschafft, Differenzierung oder Kostenführerschaft zu erreichen. Es sitzt bildlich gesprochen "zwischen den Stühlen" (vgl. Müller 2007: 37).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.6: Die Wettbewerbsstrategie (Matrix) nach Porter - Eigene Darstellung
An der Stelle ist es wichtig, den Kundenbeziehungslebenszyklus zu erläutern. Dieser setzt die Dauer der Kundenbeziehung mit der Beziehungsintensität in ein Verhältnis und hierbei zu unterschiedlichen Kundentypen, die sich nach der Phase der Beziehung zum Unternehmen, in der sich der Kunde befindet, unterscheiden. Je nach Modell11 werden unterschiedliche Anzahlen an Phasen getroffen, die sich jedoch auf drei Kernphasen: der Kundenakquisition (Interessenmanagement), der Kundenbindung (Kundenbindungsmanagement) und der Kundenrückgewinnung (Rückgewinnungsmanagement) reduzieren lassen (vgl. Tropp 2011: 367).
Mit der Blue Ocean Strategie nach Kim und Mauborgne werden Möglichkeiten aufgezeigt, innovative Geschäftsmodelle systematisch zu entwickeln. Sie unterscheiden dabei zwischen roten und blauen Ozeanen. Rote Ozeane sind gekennzeichnet durch einen „blutigen“ Wettbewerb zwischen den im Markt befindlichen Wettbewerbern. Rote Ozeane sind alle bereits existierenden Branchen mit bekannten Märkten und Grenzen. Ziel ist es hierbei, Wettbewerber auszubooten oder zu überflügeln, um einen größeren Anteil an der vorhandenen Nachfrage zu ergattern. Übersteigt das Angebot die Nachfrage, so macht sich eine Begrenzung im Gewinn- und Wachstumspotenzial bemerkbar. Die Betriebswirtschafts- und Managementlehre konzentriert sich darauf, Wettbewerbsstrategien in solchen roten Ozeanen zu entwickeln, wie z. B. Nischenstrategien, Preis- oder Qualitätsführerschaft. Mit dem Fokus auf roten Ozeanen werden wachstumshemmende Faktoren, wie ein begrenzter Wirkungskreis und die Notwendigkeit, Wettbewerber zu überbieten, akzeptiert (vgl. Lahn 2014: 182). Der Businessplan besteht aus der qualitativen und quantitativen Unternehmensplanung. Diese Inhalte werden in einer Executive Summary zusammengefasst (vgl. Nagl 2018: 1f).
Bei der Nachfrage von Investitionsgütern, handelt es sich um eine Organisation, in denen professionelle Einkäufer oder Personengruppen, das sog. Buying Center, den Anbietern gegenüberstehen (vgl. Meffert et. al. 2008: 25). Bei der kollektiven Kaufentscheidung muss der Verantwortliche der Kaufentscheidung sowie die Macht- und Autoritätsstruktur eruiert werden (vgl. Meffert et. al. 2008: 103). Hierbei kommt das Promotorenmodell nach Witte (1973) auch zum Zuge (vgl. ebda.: 144), um die Barrieren Nicht-Wissen, Nicht-Können, Nicht-Wollen und Nicht-Dürfen zu überwinden (vgl. Rohrlack 2009: 35f.). Wichtig ist für ein Unternehmen, die Namen der Mitglieder des Buying Centers zu erfahren (Vgl. Hanning 2017: 348). Hierbei muss gezielt Kundenwissen (vorerst implizit) (vgl. Göb 2010: 115) aufgebaut und auch innerhalb des Unternehmens mit anderen Unternehmen (Marketing). in Datenbanken gesammelt werden (vgl. Göb 2010: 182).
Ebenso hat sich im Bereich des Marketings die Benutzung von Social-Media12 etabliert. Weltweit setzen 94 % der Unternehmen, die sich mit Social-Media beschäftigen, auf Facebook. Dabei binden 66 % Instagram in ihre Kommunikation ein. Twitter folgt mit 62 %. Das Business-Netzwerk LinkedIn wird von 56 % der Unternehmen genutzt. 50 % der Unternehmen nutzen die Video-Plattform YouTube. Weitere Communities wie Pinterest (27 %) und Snapchat (8 %) werden deutlich weniger eingesetzt (Social Media Examiner in Kreutzer 2019: 166). Die Vermarktung des Unternehmens zur Steigerung der Markenbekanntheit sowie des Markenimages durch Marketingunterlagen wie Prospekte, kann durch gezieltes Suchmaschinenmarketing unterstützt oder abgelöst werden. Durch die aktive Platzierung in Suchmaschinen wie etwa Google, können diese Print- und Portokosten reduziert werden (vgl. Greifender 2010: 20ff). Die digitale Transformation hat auch im Marketing einige Änderungen zur Folge. Zum Beispiel im Innovationsmanagement sind grundlegende Veränderungen an der Tagesordnung. Schritt für Schritt weicht standardisierte Innovation immer mehr einer Kultur des konsequenten Trial-and-Error. Viele Unternehmen fassen zunehmend den Mut, mit einem „Minimum Viable Product“ die Möglichkeit des Markterfolgs zu testen, bevor das neue Produkt in den Handel kommt (vgl. Pfeiffer/ Harengel in Bartsch/ Blümenhuber 2015: 168).
2.1.6 Nachhaltigkeit
Der Begriff „nachhaltige Entwicklung“ gehört seit einiger Zeit zum deutschen Wortschatz. Lexikalische Beweise für die Wortform "nachhalten" und für Verwandte Adjektiv-, Adverbial- und Substantivformen finden sich bereits im 18. Jahrhundert (u.a. durch Hans Carl von Carlowitz (vgl. Mayer 2017: 7) im Bereich der Forstwirtschaft (vgl. König/ Thema 2011: 21 u. vgl. Dusseldorp 2016: 10). Hierbei erkannte Carlowitz, dass die Entnahme von Holz aus Wäldern den Betrag des nachwachsenden Holzes nicht übersteigen darf (vgl. Altmeppen et. al. 2017: 23). Nachhaltiges Wirtschaften ist demnach jenes Wirtschaften, das keinen Naturschutz braucht, weil es selbst die Natur hervorbringt, die erhalten werden soll (vgl. Mölders in Heilmann et. al. 2015: 164). Es steht außer Frage, dass der hohe Material- und Energieumsatz von herstellendem Gewerbe und Großtechnologie besonders industrialisierter Länder, die Hauptursache ökologischer Konflikte ist. Bedingt werden eben diese primär mittels übermäßigen Konsums (vgl. Roos 2020: 20). Es gibt ein klares Indiz, dass die jetzige Art der Menschheit zu wirtschaften, langfristig nicht tragfähig ist. Die Weltbevölkerung steigt aktuell um 82.557.224 Menschen pro Jahr, das sind 157 Menschen pro Minute (vgl. Marquardt 2020: 59). Laut eines Berichtes des World Business Councils for Sustainable Development (Report „Vison 2050: The new agenda for business”) wird die Bevölkerung sich bis zum Jahr 2050 auf über 9. Mrd. erhöhen. Dies wird Auswirkungen auf das Ökosystem sowie auf die Nahrungs- und Trinkwasserreserven haben. Hierbei besteht ein Dilemma zwischen Wachstum und Ressoucenknappheit. Darum sind Neuentwicklung und Gründungen angehalten für eine optimale Kreislaufwirtschaft zu sorgen (vgl. Mayer 2017: 9). Wird dieses Wissen auf das Thema Nachhaltigkeit übertragen, dann sind die zu erwartenden Konsequenzen noch gravierender als bei einzelnen Ausfällen im Unternehmensbereich. Wir denken vor allem an Schocks in Form der endgültigen Erschöpfung natürlicher Ressourcen und an sozial bedingte oder „autonome“ Naturkatastrophen in Form von großen Ökosystem- oder Klimaveränderungen von weitreichenden wirtschaftlichen und politischen Folgen (vgl. Lange 2008: 8). So wird nachhaltige Entwicklung zu einem gesellschaftlichen Leitbild oder einer Vision. Letzten Endes sollte eine nachhaltige Entwicklung die Kapitalressourcen der natürlichen Ressourcen so erhalten, dass die Lebensqualität künftiger Generationen gewährleistet ist. Das Ergebnis ist, dass die natürliche Umwelt nicht um ihrer selbst willen geschützt werden soll, sondern aufgrund ihrer Bedeutung für den Menschen. Es geht insbesondere darum, den Menschen vor sich selbst zu schützen. Denn die Verpflichtung zum sorgsamen Umgang mit der Natur ergibt sich aus dem Eigeninteresse des Menschen (vgl. Corsten/Roth 2011: S. 1).
Um die Nachhaltigkeit im Rahmen der Globalisierung zu wahren, müssen hohe Standards im Umwelt- und Sozialbereich international genauso gefördert werden wie der Handel mit umweltfreundlichen Technologien weltweit (vgl. Buchmüller 2018: 22). Nachhaltige unternehmerische Entwicklung bedeutet, dass sich Unternehmen an das hier identifizierte Modell anpassen. Im Rahmen dieses Konzepts wird auch postuliert, den Fokus auf intragenerationelle und intergenerationale Gerechtigkeit zu legen, sowie die drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft zu berücksichtigen (vgl. Lülfs 2012: 23). Gefahr hierbei ist das sog. „Greenwashing“13 bei der ein Unternehmen sich durch Marketingmaßnahmen versucht ein umweltfreundliches und verantwortungsbewusstes Image zu verleihen. So versuchen zum Beispiel Unternehmen wie Coca-Cola oder McDonalds durch die Verwendung eines grünen Logos den Verbrauchern Nachhaltigkeit zu suggerieren (vgl. Platschke 2020: 18f.). Unter anderem definiert sich Nachhaltigkeit nach Hauff und Klein als ökologisches-, ökonomisches- sowie soziales Kapital. In dem Drei-Säulen-Modell werden diese gleichwertig gewichtet (vgl. Osranek 2016: 45). Von Hauff und Kleine entwickelten mit dem Integrierenden Nachhaltigkeits-Dreieck (IND). ein Instrument zur Einordnung von Handlungsfeldern oder Indikatoren in ein integratives Schema. Die im Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit angelegte und in der Nachhaltigkeitsdebatte häufig unangemessen separate Betrachtung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit soll aufgelöst werden. Das IND offeriert dafür die Gelegenheit, Handlungsfelder und Indikatoren mit Mischcharakter zu verorten (vgl. Renn et. al. 2007: 33).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.7: Das Integrierende Nachhaltigkeits-Dreieck (Renn et. al. 2007: 33)
Nachhaltige Geschäftsmodelle sind nicht vollständig nachhaltig, aber im Vergleich zu anderen Geschäftsmodellen nachhaltiger, d.h., dass diese wirtschaftliche, ökologische und soziale Ziele besser erfüllen als andere Geschäftsmodelle. Nachhaltige Geschäftsmodelle können daher auch als nachhaltigkeitsorientierte Geschäftsmodelle bezeichnet werden (vgl. Ahrend 2016: 3). Aus wirtschaftlicher Sicht haben sich viele Gründe für einen nachhaltigen Betrieb entwickelt. Ein wichtiger Grund für die Organisation ist das langfristige Überleben des Unternehmens. Auch andere wirtschaftliche Gründe wie die Kundenbindung sind zu nennen, die durch nachhaltiges Wirtschaften verstärkt werden können. Nachhaltige Organisationen haben meist auch ein gutes Image, das sich positiv auf potenzielle zukünftige Mitarbeiter auswirkt und das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber positionieren kann (vgl. Wolfgang 2018: 41). Die Frage nach dem „Business Case“ für nachhaltiges Handeln, also ob und inwiefern nachhaltiges Handeln konkret Unternehmenswert schaffe und sich deshalb ökonomisch lohne, wurde in den Wirtschaftswissenschaften in den vergangenen Jahren zunehmend behandelt (vgl. Prexl 2010: 93). Hierbei steigt auch im Bereich der Shareholder die Nachfrage nach sog. „nachhaltigen Geldanlagen“ oder „ethischem Investment“ (vgl. Prexl 2010: 96).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.8: Die Gemeinwohlpyramide - Eigene Darstellung in Anlehnung an Meynhardt (2014: 6)
Zum Schluss soll in diesem Unterkapitel noch die Gemeinwohlpyramide benannt werden. Diese beschreibt die Verantwortung des Handelns. Besonders in jenen Bereichen, die womöglich rechtlich unbedenklich, allerdings moralisch oder politisch heikel sind. Dort kommt es darauf an, Antworten geben zu können und eigene Abwägungen zu begründen. Die Gemeinwohlpyramide thematisiert währenddessen vier Spannungsfelder, die auf konkrete Entscheidungen oder Aktionen angewendet werden können: Richtet es gesellschaftlichen Schaden an (Kreative vs. destruktive Zerstörung)? Ist es gesellschaftlich vernünftig (Eigeninteresse vs. gesellschaftliche Bedürfnisse:).? Ist es profitabel? (Ökonomische Kurzfrist- vs. Langfristerfordernisse). Ist es anständig (angemessene Selbstbehauptung vs. moralische Empfindsamkeit) (vgl. Meynhardt 2014: 6)? Die wachsende Dynamik technologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen bringt neue Anforderungen mit sich. Eine erfolgreiche Berufsausbildung wird immer weniger ausreichen, um ein ganzes Berufsleben erfolgreich zu meistern. Dazu gehört auch der Faktor des lebenslangen Lernens (vgl. Wadewitz et. al. 2018: 26).
2.1.7 Gesellschaftsform und Finanzierung
Manchmal reicht es für die Gründung einiger Gesellschaften aus, einen Gesellschaftervertrag abzuschließen (einaktige Gründung). Dies ist jedoch nicht für alle Arten von Unternehmen ausreichend; bisweilen muss noch ein Gründungsakt durchgeführt werden (Eintrag im Handelsregister oder Existenzgründung) (vgl. Rohlfing 2005: 8). Mit der sog. GmbH-Reform gibt es seit dem 1.11.2008 die sog. „Unternehmergesellschaft“ (auch: Mini-GmbH). Sie entspricht rechtlich gesehen der GmbH. Unterschied zur GmbH: Zur Gründung brauchen die Gründer nur noch mindestens 1 EUR Stammkapital. Die Vorteile hierbei sind, dass die UG mit dem standardisierten Eintragungsverfahren sehr schnell in das Handelsregister eingetragen werden (in der Regel: wenige Tage) kann, und dass das Haftungsrisiko bei Geschäftsabschlüssen ab dem Tag der Eintragung auf die Stammeinlage beschränkt ist. Die rechtlichen Unsicherheiten der Vorgründungs- und Vor-GmbH bleiben außen vor (vgl. Volkelt 2011: 19).
Anders sieht es bei der direkten Wahl der GmbH aus. Stimmen die zukünftigen Gesellschafter der Gründung einer GmbH zu, entsteht zwischen ihnen eine sogenannte Vorgründungsgesellschaft, deren Ziel die Gründung einer GmbH ist. Die GmbH als juristische Person entsteht erst mit Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister (Umkehrschluss von § 11 Abs.1 GmbHG). Die Gesellschaft durchläuft einen Gründungsprozess, der sich im Wesentlichen in zwei Phasen unterteilen lässt: die Vorgründungsphase der Gesellschaft, die bis zur notariellen Beurkundung der Satzung bestehen kann, und die spätere Phase der sog. GmbH in Gründung (GmbH i.G.) (vgl. Jula 2020: 22).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.9: Finanzierungsarten - Eigene Darstellung in Anlehnung an (Schinnerl 2018: 106)
Da jedes Unternehmen finanzielle Mittel benötigt, um seine Investitionen und den laufenden Geschäftsbetrieb zu finanzieren, sind deren Beschaffung und Sicherheit im Vorfeld entscheidend. Im Rahmen einer Unternehmensgründung und einer nachhaltigen Unternehmensführung und -sicherheit ist eine vorausschauende Finanzplanung unabdingbar. Im Durchschnitt ist für die Existenzgründung mit einem Kapitalbedarf von 25.000 € zu rechnen (vgl. Schinnerl 2018: 105).
Nonprofit-Organisationen sind wegen der zunehmenden Ökonomisierungs- und Professionalisierungstendenzen in den letzten Jahren mit steigenden Forderungen und der Notwendigkeit konfrontiert, ihre knappen Ressourcen nachhaltig, effektiv und effizient einzusetzen. Zu den vielfältigen, teils existenziellen Herausforderungen des Dritten Sektors (nicht gewinnorientierte Organisationen) zählen zum einen die Finanzierung im Allgemeinen, speziell das Ressourcen- und zum anderen Potentialmanagement oder das Fundraising im weiten Sinne. Eine attraktive Möglichkeit stellt hierfür das noch junge Finanzierungsinstrument Crowdfunding dar. Diese Methode ist ein Instrument des Beschaffungsmarketings, während das Crowd-Prinzip in finanzieller Hinsicht genutzt wird. In einem speziellen Zeitraum soll für deutlich abgegrenzte, festgelegte Unternehmungen, die über Web 2.014 -Instrumente (v.a. Social Media, Plattformen) verfügen, ein konkretes finanzielles Ziel erreicht werden (vgl. Theuvsen et. al. 2017: 65 ff.). Hierbei ist der Begriff des Crowdsourcings, der die Auslagerung von Unternehmensaufgaben ins Web 2.0 vornimmt, zu nennen. Es wird hierbei die kollektive Intelligenz15 ausgeschöpft zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Unternehmensaufgaben (vgl. Poppe 2018: 71). Die Popularisierung des Begriffs Crowdsourcing, einer Wortschöpfung aus den Begriffen Crowd und Outsourcing, erfolgte durch Jew Howe (vgl. Poppe 2018: 72). Ebenso sollte bei einer Gründung die Möglichkeit einer Förderung überprüft werden. Es gibt in Deutschland über 1000 Förderprogramme, wie zum Beispiel Gründungszuschüsse, Gründercoaching der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder Gründerstipendien für Hochschulabsolventen (vgl. Gross 2012: 181).
2.1.8 Richtlinien und Intellectual Property
2.1.8.1 Schutzrechte
Der gewerbliche Rechtsschutz ist Teil des Rechts „am geistigen Eigentum“, welches auch das Urhebergesetz umfasst, dessen geschützte Leistungen aber nicht auf einem gewerblichen Gebiet liegen, sondern auch private Nutzungen erfasst und traditionell nicht zum gewerblichen Rechtsschutz gezählt wird. Der Oberbegriff des sog. „Rechts des geistigen Eigentums“ (auf Englisch: „Intellectual Property“ – abgekürzt mit IP). entspricht der Bezeichnung „Immaterialgüterrecht“ (Immaterialgut: „unkörperlicher Gegenstand von wirtschaftlichem und ideellem Wert“) (vgl. Ilzhöfer/ Engels 2020: 3f). Die Gegenstände des gewerblichen Rechtsschutzes wie etwa Marken, Muster und Patente sind ein geistiges Gut, daher Rechte am Ergebnis einer geistigen Leistung, basierend auf dem MINT16 - Gebiet, sowie Kennzeichenrechte. Diese Schutzrechte entstehen in der Regel durch eine ordentliche Anmeldung und Eintragung in ein öffentliches Register, nachdem ein formales Erteilungsverfahren durchlaufen wurde. Dabei lassen sich folgende Unterscheidungen der Arten mit deren Eintragungen in Tabelle 4 vornehmen (vgl. Steckler 1996: 5f.) (vgl. Wagner 2018: 5ff.). Jedoch sind nicht alle in der Tabelle aufgeführten Geistesgüter tatsächlich patentierbar. Die Voraussetzung eines Schutzes ist vielmehr die Erfüllung von in den o.g. Schutzgesetzen angegebenen sachlichen Erfordernissen sowie die Durchführung eines Verfahrens, das durch eine den Schutzrechtgegenstand offenbarende Anmeldung eingeleitet wird (vgl. Ilzhöfer/ Engels 2020: 7f.). Nicht zum gewerblichen Schutzrecht zählt das Urheberrecht17 als weiteres Immaterialgüterrecht (vgl. Ilzhöfer/ Engels 2020: 3). Die gewerblichen Schutzrechte nehmen einen besonderen Stellenwert für Unternehmungen und freie Erfinder ein. Diese schlagen somit eine Brücke zwischen technisch-kreativen Ideen einerseits und deren marktgerechter Realisierung anderseits und bilden dabei gleichzeitig die rechtliche Grundlage für deren kommerziell lohnende Verwertung (Gesetzesgrundlage ist das Arbeitnehmererfindergesetz18 [ArbnErfG.]).
Tabelle 4: Unterschiedliche Arten des Intellectual Propertys - Eigene Tabelle in Anlehnung an Ilzhöfer/ Engels (2020: 7) und Steckler (1996: 5)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Demnach sind diese die Bindeglieder zwischen der Forschung und der gewerblichen Nutzung ihrer Ergebnisse. Sie sind zusätzlich auch ein Indikator für das aus der Entwicklungstätigkeit gewonnene Innovationspotential, tragen zur Verbreitung des menschlichen Wissens bei und nehmen eine zentrale Rolle beim Transfer von Ideen zu Produkten ein. Diese Schutzrechte geben dem Inhaber für eine begrenzte Zeit das Recht, über seine Erfindung allein zu verfügen. Die Aufgabe des IPs besteht darin, für juristische Personen oder Unternehmen vorteilhafte Positionierungen mittel bis langfristig zu sichern, welche sie im konkurrierenden Wirtschaftsleben19 erworben haben (vgl. Wagner/ Thieler 2007: 131f.). Somit ist das Patentrecht ein Wirtschaftsrecht (vgl. Depenheuer/Pfeifer 2008: 8).
Zugleich ist IP eine Unterform des immateriellen Wertes (IW) (vgl. Marmann 2009: 6), zu der im Weiteren auch entgeltlich erworbene Rechte (Nutzungsrechte, Konzessionen, Lizenzen) und entgeltlich erworbene Firmenwerte (Goodwill). gehören (vgl. Settnik/Stute (2015: 24). Ferner hat das Unternehmen die Möglichkeit des Aktivierungswahlrechtes nach § 248 Abs. 2 HGB20. Entscheidend hierbei ist, einen gläubigerorientierten Bewertungsansatz zu wählen, der mit der Regelung des Vorsichts-, Imparitäts- und Realisationsprinzips konform ist (Vgl. Marmann 2009: 31f). Dem kapitalwertorientierten Bewertungsverfahren kommt dabei in der Praxis die höchste Bedeutung zu. Der monetäre Wert eines immateriellen Gutes ist das Äquivalent zum Barwert des künftig erzielbaren Cashflows, der mit dem IP während der gesamten Nutzungsdauer erzielt werden kann (vgl. Lohwasser/ Borszik 2014: 1). Im Folgenden beschränkt sich diese Arbeit auf die drei wichtigsten Arten in Abgrenzung zum Urheberrecht (engl. Copyright): Das Patent (engl. Patent) und Gebrauchsmuster sowie die Marke (engl. Trademark) werden in Abbildung 11 dargestellt. Zusammenfassend ist der Grundfunktion21 des gewerblichen Rechtsschutzes für eine begrenzte Zeit und in einem bestimmten territorialen Rechtsraum einen Schutz vor Nachahmung zu gewähren; also die allgemeine Nachahmungsfreiheit einzuschränken. Hierbei ist nicht jede Art von Idee schützbar, aber durch die Vielfalt der Schutzrechte ist es im regelmäßigen Turnus möglich, für schöpferische, geistig-kreative und wirtschaftlich relevante Leistungen einen umfassenden Schutz aufzubauen (Vgl. Wurzer et al. 2016: 37).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.10: Hauptgruppen des Intellectual Propertys - Eigene Darstellung
Die Anmeldung muss so formuliert sein, dass ein sog. Durchschnittsfachmann in der Regel in der Lage ist, diese nachzuvollziehen (vgl. Urzowski 2017: 172). Im technischen Bereich wird ein Durchschnittsfachmann als ein „Fachmann von durchschnittlichem Wissen und Können“ beschrieben. Dieser Fachmann überschaut sein Fachgebiet in fachlicher und praktischer Hinsicht – de facto alles, was dieser in seiner Ausbildung gelernt hat. Er ist weder Wissenschaftler noch einfacher Arbeiter (vgl. Reichel 2003: 17f). Sein akademischer Ausbildungsstand entspricht i.d.R. dem eines Diploms (FH) oder eines Bachelorgrades (vgl. Der DQR 2021) (Wagner 2018: 12). Die Anmeldung beim DPMA darf lt. § 34 Abs. 5 PatG nur eine einzige Erfindung enthalten oder eine Gruppe von Erfindungen, die untereinander in der Weise verbunden sind, dass sie eine einzige allgemeine erfinderische Idee verwirklichen.
Zur Vereinheitlichung einer Anmeldung hat das Patentamt Leitsätze22 23 aufgestellt. Die Anmeldung kann sowohl schriftlich als auch elektronisch beim DPMA eingereicht werden und muss, um als formal korrekt behandelt zu werden, einen Antrag auf dem jeweils vorgeschriebenen Formblatt, Schutz- bzw. Patentansprüche, Beschreibung der Erfindung in Maschinenschrift24 und technische Zeichnung(en) (soweit erforderlich) beinhalten. Dabei gilt der Anmeldetag als der Tag, an dem die Unterlagen beim Amt eingegangen sind. Patent- sowie Gebrauchsmusteranmeldungen können auch bei zehn der 21 Patentinformationszentren (Vgl. PIZnet e. V. 2021) eingereicht werden (vgl. Reichel 1989: 3f.). Im Anhang der Arbeit sind die Kosten der Anmelde- und Aufrechterhaltungsgebühren des DPMA in München detailliert aufgelistet. Um ein Patent zwanzig Jahre aufrechtzuerhalten, kostet dies die Unternehmung mit Anmelde-/Prüfungsgebühr in Summe 14.190 Euro.25 Ein Aufrechterhalten eines Schutzrechtes sollte so auf lange Sicht überlegt werden -insbesondere im Ersatzteilbereich (Vgl. Wagner 2018: 5ff.). Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ist ein Sonderabkommen im Sinne des Art. 19 der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ).26 Das Europäische Patent (EP) ist ein gemeinsames Verfahren für die Patenterteilung, wobei sich der materielle Inhalt des Europäischen Patents aus dem jeweiligen nationalen Recht der Staaten herleitet, für die es Gültigkeit hat (vgl. Oecd 2002: 200). Auf Grund des einheitlichen europäischen Patenterteilungsverfahrens entsteht der Patentschutz in allen Vertragsstaaten, dabei kann der Anmelder bei der Anmeldung wählen, für welche Staaten der Patentschutz Wirksamkeit erlangen soll. Ein Europäisches Patent wird für Erfindungen erteilt, die neuartig sind sowie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (vgl. Steckler 1996: 215). Es gelten die gleichen Einreichungsrichtlinien wie bei einer DE-Anmeldung (vgl. Ilzhöfer/ Engels 2020: 236). Die europäische Patentanmeldung kann in einer der drei Amtssprachen Deutsch, Englisch oder Französisch unter Benennung der für den Patentschutz vorgesehenen EPÜ-Mitgliedsstaaten beim Europäischen Patentamt (EPA) in München eingereicht werden. Soll dabei die Priorität (hier prioritätsbegründete Erstanmeldung (vgl. Boeters/ Lieck 2020)) einer nationalen Anmeldung, z.B. die einer DE-Anmeldung, geltend gemacht werden, muss die Einreichung vor Ablauf des sog. Prioritätsjahres erfolgen und ihr ein „Prioritätsbeleg“ beigelegt werden. Dieser Beleg ist bei der Behörde erhältlich, die die Erstanmeldung entgegengenommen hat (vgl. Däbritz 1994: 34f.). Nach Ablauf von 18 Monaten wird die Europäische Patentanmeldung veröffentlicht.
Nach der Veröffentlichung kann neun Monate Einspruch gegen das Patent erhoben werden. Seine Schutzdauer beträgt 20 Jahre vom Anmeldetag an (vgl. Steckler 1996: 216f.). Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty, PCT), der sog. Patentzusammenarbeitsvertrag wurde am 19. Juni 1970 in Washington von 20 Mitgliedsstaaten der PVÜ (Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums von 1883)., darunter auch Deutschland, als Ergebnis einer Initiative der USA aus dem Jahre 1966 und der Aktivitäten der Vereinigten Internationalen Büros zum Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI). in Genf geschlossen (vgl. Däbritz 1994: 32f.).
Einen PCT-Antrag stellen bzw. eine Anmeldung tätigen kann, laut Artikel 9 des PCT, jeder, der in einem der Vertragsstaaten seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Anmeldern muss mindestens einer PCT-Angehöriger sein (vgl. Köllner/Heidecke 2021: 27). Hierbei müssen die Prioritätsfristen des PVÜ eingehalten werden: für technische Erfindungen zwölf Monate, für gewerbliche Muster oder Modelle sowie für Marken sechs Monate. Der Antrag muss beim vorgeschriebenen Anmeldeamt eingereicht werden, wobei bereits beim Antrag die Bestimmungsländer ausgewählt werden können. I.d.R. muss nach 30 Monaten ab Prioritäts- bzw. Anmeldedatum in die Nationale Phase eingetreten worden sein. In Deutschland kann der Antrag beim DPMA auch online eingereicht werden (vgl. Ilzhöfer/ Engels 2020: 13f). Zur Erläuterung der monetären Betrachtung des Anmeldeverfahrens sind in der folgenden Tabelle die Amtskosten des PCT-Verfahrens abgebildet.
Tabelle 5: Gebühren für internationale Anmeldungen – Eigene Tabelle in Anlehnung an epo.org (2021)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.1.8.2 Produktsicherheit
Um die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der Verbraucher zu schützen, können Hersteller nur sicherere Produkte auf den Markt bringen. Das hier verfolgte öffentliche Interesse ist die menschliche Gesundheit und Sicherheit. Um dieses Interesse zu wahren, kann der nationale Gesetzgeber27 keine Produktanforderungen formulieren, die von diesem allgemeinen Sicherheitserfordernis abweichen und nicht durch EU-Recht geregelt sind (vgl. Bauer 2018: 65). In einem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt sind alle Hersteller und Importeure von Werkzeugmaschinen sowie Dienstleister, die diese ergänzen oder wesentlich ändern, an das EU-Recht der Technik gebunden. Die kombinierten Verordnungen, Richtlinien und Normen dienen neben dem freien Warenverkehr der Vereinheitlichung von Sicherheitsstandards in Europa und der damit verbundenen Vermeidung von Sicherheitsverlusten in einzelnen Mitgliedstaaten (vgl. Neugebauer 2012: 52). Technische Anlagen und Maschinen müssen nicht nur ihre Funktion erfüllen, sondern je nach Region oder Land, in dem sie eingesetzt werden, auch Kundenanforderungen, diverse Vorschriften, Gesetze und Richtlinien. Diese werden in den EU-Vorschriften, die unter dem Oberbegriff „CE-Konformität“ zusammengefasst werden können, legalisiert (vgl. Gevatter/ Grünhaupt 2006: 9). In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Richtlinien mit ihren aktuellen Fassungen aufgeführt.
Tabelle 6: Wichtige Richtlinien – Eigene Tabelle
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Eine der wichtigsten Binnenmarktrichtlinien ist die EG-Maschinenrichtlinie. Sie legt erstmals die Bedingungen für den legalen Verkehr und die Inbetriebnahme von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum fest. Sie legt im Anhang I die verbindlichen „Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an die Konstruktion und Konstruktion von Maschinen“ fest. Anhang I der Maschinenrichtlinie legt nicht nur verbindliche Anforderungen an die Maschinensicherheit fest. Er enthält auch Methoden zur Konstruktion sicherer Maschinen: Der Maschinenhersteller muss sicherstellen, dass während des Konstruktionsprozesses eine Risikobewertung durchgeführt wird, um die für die Maschine geltenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen zu bestimmen (vgl. Feldhusen/ Grote 2013: 506). Die Richtlinie gilt für Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte, abnehmbare Gelenkwellen sowie unvollständige Maschinen (vgl. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 1 (1)).
Als sichtbares Zeichen für die Konformität von Produkten mit EU-Richtlinien wird in verschiedenen Richtlinien die Kennzeichnung der Produkte mit dem CE-Zeichen gefordert (Communauté Européenne) (vgl. Ripperger/ Nikolaus 2020: 62). Das auf dem Produkt angebrachte CE-Zeichen ist die letzte offizielle Handlung des Herstellers, um seine Anwendbarkeit zu bestätigen. Somit sind seine Produkte für das Inverkehrbringen auf dem EU-Markt zertifiziert. Kein Mitgliedstaat darf nun die Einfuhr oder Verwendung des Produkts verbieten, es sei denn, er weist nach, dass der Hersteller fälschlicherweise eine Konformitätserklärung und ein CE-Zeichen ausgestellt hat (vgl. Kothes 2011: 9). Das CE-Zeichen signalisiert Marktüberwachungsbehörden und Nutzern, dass die EG-Richtlinien eingehalten wurden, und kann als Reisepass bezeichnet werden, der den freien Verkauf von Produkten innerhalb des Europäische Wirtschaftsraumes (EWR). ermöglicht. Für die Anbringung des CE-Zeichens ist der Hersteller verantwortlich. Entweder muss das Produkt das CE-Zeichen tragen oder bei nicht Erfüllung der Konformitätserklärung dieses nicht führen (vgl. Fleischer/ Teumerth 2020: 8).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.11: CE-Kennzeichnung28
2.1.8.3 Arbeitssicherheit
Die Gesetze, Vorschriften und Regeln im Arbeitsschutz werden in Deutschland im sog. dualen Arbeitsschutzsystem (staatliches Arbeitsschutzrecht und im autonomen Unfallverhütungsrecht der Unfallversicherungsträger) realisiert. Hierbei werden die arbeitsschutzrechtlichen Grundlagen für Deutschland durch das EU-Arbeitsschutzrecht (EU-Verordnungen und EU-Richtlinien) gebildet (vgl. Brauweiler et. al. 2018 1).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.12: Systematik des deutschen Arbeitsschutzrechtes - Eigene Darstellung in Anlehnung an Brauweiler et. al. (2018: 5)
Der Schutz des Arbeitnehmers vor betrieblichen Risiken ist durch eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Verordnungen geregelt. Allgemeine Hinweise zum Arbeitsschutz befindet sich im 2. Buch des BGB in den Bestimmungen zum Dienstvertrag (§ 618 Abs. 1 BGB u. vgl. Dachrodt et. al. 2014: 1085). Im Bereich der Arbeitssicherheit ist eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) durchzuführen. Dies gilt unter anderem z.B. aufgrund psychischer Belastung (§ 3 Nr. 6 ArbSchG) oder hinsichtlich der Anforderungen an die Raumgestaltung und Arbeitssicherheit. Nach § 6 ArbSchG besteht eine entsprechende Dokumentationspflicht. Geeignete Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer sind zu identifizieren und in der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen. Entsprechende Kosten (§ 3 Abs. 3 ArbSchG) dürfen Arbeitnehmern nicht auferlegt werden (vgl. Sakowski 2020: 98f.). Ebenfalls regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), im Gegensatz zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln im Sinne des Arbeitsschutzes. Hierbei geht es insbesondere um die Gefährdung durch die Eigenschaften des Produktes beim Einsatz (vgl. Uhle/ Treier 2019: 105).
Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 ASiG genannten Aufgaben zu übertragen (§ 5 Abs. 1 ASiG). Die Anzahl der notwendigen Fachkräfte werden u.a. durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geregelt (vgl. DGUV 2012: 11). Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt dem Arbeitgeber vor, eine qualifizierte Unterstützung beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung durch die Bestellung von Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit zu gewährleisten (vgl. Uhle/ Treier 2019: 105). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Ursache von Unfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen (vgl. Dachrodt et. al. 2014: 1089). Der Arbeitgeber muss bei baulichen Veränderungen und der Beschaffung von neuen technischen Anlagen die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterrichten. Ebenso muss der Arbeitgeber dies bei Neueinrichtung von Maschinen, neuen Arbeitsverfahren und neu geplanten Arbeitsplätzen vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch überprüfen (vgl. Dachrodt et. al. 2014: 909, 1089). Auch wählt die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen in Zusammenarbeit mit der Einkaufsabteilung den Lieferanten aus (vgl. Dachrodt et. al. 2014: 914). Die Überprüfung in Deutschland übernimmt die Gewerbeaufsicht (§ 21 ArbSchG). Sie ist u.a. neben den Berufsgenossenschaften eine der wichtigen Institution des außerbetrieblichen Arbeitsschutzes. Neben dem technischen Arbeitsschutz ist die Gewerbeaufsicht auch für den sozialen Arbeitsschutz zuständig. Grundlage für das Wirken der Gewerbeaufsicht ist das Arbeitsschutzgesetz. Neben den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes bzw. einigen geltenden Vorschriften der Gewerbeordnung werden u.a. auch die Vorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung überwacht (vgl. Schlick et. al. 2010: 720).
2.1.8.4 Relevante Bezüge im Kontext von 3D-Druck-Bauteilen
Bei der rechtlichen Bewertung, ob eine Verbreitung eines 3D-Objektes möglich ist, muss angeführt werden, dass bei einem gewerblichen Gebrauch geprüft werden muss, ob ein Schutzrecht besteht. Die Produktion des 3D-Objekts ist eine Herstellung des durch das Patent geschützten Erzeugnisses (i. S. d. § 9 S. 2 Nr. 1 Var. 1 PatG), wenn sich nicht das Produkt, infolge der Eigenheiten des Druckverfahrens, von dem geschützten Erzeugnis doch technisch hinreichend unterscheidet (vgl. Blanke-Roeser in Redlich et. al. 2018:138). In dem Fall handelt es sich um Produktpiraterie29, da es sich um gewerbsmäßiges Herstellen unlizenzierter Kopien handelt (vgl. Knudsen/Lauber 2005: 229). Erfolgt aber die Herstellung im privaten Bereich und zu nicht gewerblichen Zwecken, so ist die in der Herstellung liegende Nutzung nicht rechtswidrig30. Diese ist zahlenmäßig nicht begrenzt, was etwa bei Verschleißteilen, die wiederholt hergestellt werden müssen, bedeutsam ist. Beide Voraussetzungen der Norm müssen kumulativ erfüllt sein. Mit dem privaten Bereich ist der persönliche Bereich und der Eigenbedarf des Herstellenden bzw. ihm nahestehender Personen gemeint, etwa im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten. Lässt sich jemand ein Erzeugnis durch einen Dritten, beispielsweise den Betreiber eines 3D-Druckbetriebs („manufacturing on demand“31 ), herstellen und dient es der Deckung seines Eigenbedarfs, ist damit die Voraussetzung gegeben. Damit das Fehlen der Verfolgung eines gewerblichen Zwecks erfüllt ist, darf die Benutzung Erwerb bezwecken. Damit ist grundsätzlich auch die unentgeltliche Weitergabe des hergestellten Produktes nach einem zunächst nichtgewerblichen Eigengebrauch gedeckt. Anders zu bewerten ist dagegen die entgeltliche Weitergabe (vgl. Blanke-Roeser in Redlich et. al. 2018: 137). Eine Verwendung zu gewerblichen Versuchszwecken ist erlaubt.32
Die Herstellung einer CAD-Datei ist zu trennen von ihrer etwaigen Weiterverbreitung, vor allem beim Hochladen in das Internet33 oder individuelles Versenden. Sie ist für sich gesehen eine patentrechtlich unbeachtliche, bloße Vorbereitungshandlung. Demgegenüber kann die Verbreitung der Datei eine Patentverletzung sein. Zwar ist dies keine unmittelbare Patentverletzung (i.S.d. § 9 S. 2 Nr. 1 PatG), da die Norm die Verbreitung rein unkörperlicher Informationen nicht schützt, womit also auch das Betreiben einer einschlägigen Online-Plattform keine unmittelbare Patentverletzung ist. Wohl aber kann die Verbreitung der CAD-Datei eine mittelbare Patentverletzung sein. Dies setzt voraus, dass ohne die Zustimmung des Patentinhabers ein Mittel, das sich auf ein wesentliches Element der Erfindung bezieht, zur Benutzung angeboten oder geliefert wird. Dem Handelnden ist dabei bekannt oder es ist auf Grund der Umstände offensichtlich, dass das Mittel dazu geeignet und bestimmt ist, für die (unmittelbare) Benutzung der Erfindung verwendet zu werden (vgl. Blanke-Roeser in Redlich et. al. 2018: 138f.).
Die Ausbreitung des 3D-Drucks vor allem unter Verbrauchern, stellt das Patentrecht vor Herausforderungen und zeigt seine Schutzgrenzen auf. Viele Erzeugnisse fallen von vornherein gar nicht unter den patentrechtlichen Schutz, weil sie die hohen Voraussetzungen des Patentschutzes nicht erfüllen oder aber, weil die Schutzdauer von 20 Jahren (§ 16 PatG) bereits abgelaufen ist. Dies ist allerdings kein spezifisches Problem des 3D-Drucks. Wie festgestellt, sind aber auch hinsichtlich patentrechtlich geschützter Erzeugnisse viele Handlungen nicht als Verletzung einzustufen. Das zentrale Problem ist, dass sich durch die vielen Einzelschritte des 3D-Drucks und die darin beteiligten, mitunter zahlreichen Personen die Verletzungshandlung nicht einheitlich darstellt, sondern in viele Aspekte aufgespalten ist (vgl. ebda: 142). Bei der kommerziellen Verwendung von 3D-Druck-Bauteilen ist es unerlässlich, eine Patentrecherche des Bauteils durchzuführen, da die häufigsten Patentverletzungen von gutgläubigen Patentverletzern durch Fahrlässigkeit34 entstehen (vgl. Ahrens 2016: 274). Bei einer Konformitätserklärung bestehende Sicherheitsnormen für die Fertigung und Verwendung des jeweiligen Teils/ Bauteils. Diese gelten unabhängig von der Art der Maschine oder des Verfahrens (hier auch additive Fertigungstechniken35 ), die bzw. das für die Herstellung verwendet wird (vgl. Europäische Kommission 2020: 3).
Für mit 3D-Drucktechnologie hergestellte 3D-Produkte gibt es keine rechtlichen Sonderfunktionen. Es gelten alle relevanten Produktsicherheitsvorschriften vom ProdSG bis ggf. produkt- und/ oder gefahrenspezifischen Vorschriften, die besondere materielle und formale Anforderungen für bestimmte Produkte und Gefahrenarten enthalten (vgl. Schmauder et. al. 2018: 32). Bereitstellung der 3D-Drucktechnologie auf dem Markt gemäß § 2 Abs. 4 ProdSG bedeutet, dass sie entgeltlich oder unentgeltlich zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union verkauft wird. Bei der Bestimmung handelt es sich um eine Tatsachenhandlung, nicht um ein rechtliches Verfahren. Es ist wichtig, die effektive Kontrolle des Eigentums zu ändern. Es geht nicht um rechtliches Eigentum, sondern um Eigentum. Die Bereitstellung im Sinne des ProdSG ist daher nicht nur beim Verkauf von 3D-Drucktechnik erforderlich, sondern auch bei der Verleihung, Abgabe oder sonstigen Bereitstellung an Dritte, z. B. bei Betrieb eines 3D-Printfarms (vgl. Schmauder et. al. 2018: 52). Ansonsten gelten die allgemeinen Sicherheits- und Ausrüstungsvorschriften bei der Verwendung von 3D-Druckern und/ oder durch 3D-Druck erstellte Produkte. In Deutschland gelten insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung (vgl. Burkhard et. al. 2018: 11).
Kopierte Ersatzteile haben oft nicht die Spezifikationen von Originalteilen. Bei minderwertigen Kopien führt ein Versagen ohne schwerwiegende Schäden zu einem erhöhten Ersatzteilverbrauch sowie erhöhten Personal- und Stillstandkosten (vgl. Lindemann et. al. 2012: 155). In der Serienproduktion hat der 3D-Druck das Potenzial, eine industrielle Revolution zu werden. Dies ist eine rasante Entwicklung. Zwar treiben die steigende Qualität der Druckprodukte in Verbindung mit sinkenden Preisen in vielen Ländern die Marktdurchdringung voran. Branchen wachsen rasant, aber für den breiten Einsatz in der Serienfertigung gilt, die Druckgeschwindigkeit zu erhöhen, Qualitätsprobleme zu überwinden und Standards zu setzen (Vgl. Feldmann/ Pumpe 2016: 55).
2.2 Additive Fertigungstechnik, Instandhaltung und Flächenrückführung
2.2.1 Additive Fertigungstechnik
2.2.1.1 Allgemein
Im angloamerikanischen Sprachraum gibt es oft eine einfache Einteilung der Fertigungsverfahren in formative, subtraktive und additive Verfahren. Die Trainingsprozesse basieren auf dem Einsatz von mechanischen Krafttrainingswerkzeugen, um einem Ausgangsmaterial eine definierte Form zu geben. Einige Beispiele sind das Spritzgießen, das Schmieden oder das Ziehen. Bei subtraktiven Verfahren ist das Ausgangsmaterial ein massiver Block, dessen Material bis zum Erreichen der gewünschten Form mit Werkzeugen mechanisch entfernt wird. Zum Beispiel Drehen, Fräsen oder Bohren. Additive Verfahren, denen der 3D-Druck zugeordnet werden kann, zeichnen sich dadurch aus, dass im Gegensatz zu subtraktiven Verfahren nicht das Material abgetragen wird, sondern die Geometrie sukzessive aus einzelnen Schichten aufgebaut wird (vgl. Feldmann et. al. 2019: 7).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.13: Unterteilung der Fertigungsverfahren (Feldmann/ Gorj 2017: 18)
Der Bereich der additiven Fertigung ist ein dynamisches Wettbewerbsumfeld. Vor allem in der Industrie werden kürzere Produktentwicklungszeiten, verstärkte Funktionsintegration und individualisierte Produkte angestrebt. Aufgrund dieser Anforderungen wird die Bedeutung der additiven Fertigung stetig wachsen. In industriellen Anwendungsbereichen werden additive Fertigungsverfahren in hohem Maße im Rapid Prototyping eingesetzt (vgl. Lachmayer et. al. 2020: 3). Das Verfahren wird umweltfreundlicher als konventionelle, subtraktive Fertigungsprozesse eingestuft, da Material-, Frischwasser-, Kühlmittelverbrauch u.ä., im Vergleich dazu erheblich reduziert werden (vgl. Völkl et. al. 2020: 76). Der Begriff additive Fertigung bezieht sich nicht nur auf eine einzelne Technologie, sondern auf eine Gruppe von Technologien, die alle nach dem gleichen Prinzip funktionieren: Materialien werden Schicht für Schicht aufgestapelt, bis das endgültige dreidimensionale Objekt entsteht. Die Materialien, aus denen die Komponenten bestehen, werden durch Kleben, Verschmelzen oder Polymerisieren zu einem Bauteil angehäuft. Bei Letzterem härtet der flüssige lichthärtbare Kunststoff – ein sogenanntes Photopolymer – punktuell aus. Wichtige Materialien in der additiven Fertigung sind Metalle, Kunststoffe, Keramik, Sand und Wachs (es kommen jedoch weiterhin neue Verfahren und Materialien auf den Markt) (vgl. Obermeier 2019: 235). 3D-Scan- und Druckverfahren sind heutzutage gängige Techniken in der Industrie und haben sich mittlerweile bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). etabliert. Laut einer Studie haben 44% der 2.370 KMU-Führungskräfte aus 23 Ländern in den 3D-Druck investiert. Weitere 30% hoffen, in den nächsten zwei Jahren investieren zu können. 70% der Befragten verlassen sich auf diese Technologie, um neue Fertigungsstrategien und -technologien zu erforschen. Ungefähr 56% der Unternehmen hoffen, die Lager-, Transport- und Materialkosten durch Drucken von Produkten senken zu können. 80% der befragten kleinen und mittleren Unternehmen planen, den 3D-Druck in ihren eigenen Produktentwicklungszyklus zu integrieren, um schnell auf die Bedürfnisse neuer Kunden zu reagieren und verschiedene Methoden auszuprobieren (vgl. Ricoh 2018: 3ff. u. cadplace 2018). So können zum Beispiel interne und externe Entscheidungsprozesse beschleunigt werden (vgl. Axmann/ Harmoko 2020: 179). Ebenso gibt es im Bereich der additiven Verfahren auch Restriktionen, wie etwa die gegenwärtigen Beschränkungen der Diffusion in der Industrie. Insbesondere im Hinblick auf die Serienfertigung. Sie beschränken sich auf bestimmte Materialien, begrenzte Größen gedruckter Elemente (begrenzt durch die Abmessungen des Bauraums oder den Zeitbedarf für den Bauprozess), Maßgenauigkeiten oder Oberflächenqualitäten von Bauteilen, genaue Wiederholbarkeit, potenzielle Risiken für Mitarbeiter, fehlende Mitarbeiterqualifikationen sowie Normen und Zertifizierungen für 3D-Druckverfahren (vgl. Feldmann et. al. 2019: 21).
2.2.1.2 Einzelne Verfahren
Die Arbeit beschränkt sich auf die kurze Erläuterung der gängigen 3D-Druck Verfahren. Dem FDM (Fused Deposition Modelling) - Verfahren sowie den Metall-Verfahren wird ein eigenes Kapitel gewidmet. Neben zahlreichen Publikationen sind die Verfahren der additiven Fertigung auch in der VDI-Richtlinie 3405 beschrieben (vgl. Lachmayer/ Lippert 2020: 12).
Bei den einzelnen Verfahren wird zwischen festen, flüssigen und gasförmigen Ausgangsstoffen unterschieden. Als festes Ausgangsmaterial kann Metalldraht, Ein- oder Mehrkomponentenpulver sowie Folie verwendet werden. Als weitere Differenzierung gilt bei Verwendung des physikalischen Prinzips, dass das Ausgangsmaterial in einen verarbeitbaren Zustand versetzt wird und dass das Prinzip, das Ausgangsmaterial aus dem verarbeiteten Zustand in eine feste Form umwandelt (vgl. Hehenberger 2020: 246). Das erste 3D-Druckverfahren (Stereolithografie, Selective Laser Sintering Fused, Deposition Modeling) erschien erstmals Ende der 1980er Jahre und wird seit den 1990er Jahren eingesetzt. Die erste Stufe des Einsatzes der 3D-Drucktechnologie wurde als "Rapid Prototyping" bezeichnet. Das bedeutet, dass mit dem 3D-Druck schnell das erste Modell eines Objekts – hauptsächlich aus Kunststoff – erstellt wird (vgl. Bruhn/ Hadwich 2019: 362). In Schaubild 15 werden die Unterteilungen der einzelnen Verfahren dargestellt. Die additive Fertigung ist weitgehend werkstoffunabhängig, eröffnet neue Möglichkeiten für ultraleichte Strukturen und reduziert so den Verbrauch im Betrieb. Auf diese Weise lassen sich bisher schwer oder gar nicht herstellbare bionische Formen und Innenstrukturen konstruieren und herstellen sowie Teile für z.B. Maschinen/ Roboter-. Personenkraftwagen und Flugzeugbau mit hoher Struktursteifigkeit und geringem Gewicht erstellen (vgl. Lachmayer/ Lippert 2020: 150).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.14: Unterteilung der Additiven Fertigungsverfahren - Eigene Darstellung in Anlehung an Hehenberger (2020: 247)
In einer Umfrage unter 1.600 Anwendern36 waren die Hauptvorteile der Einsatz komplexer Geometrien (66 %)., schnelle Iterationen (45 %), reduzierte Durchlaufzeiten (43 %) und Einsparungen (37 %). (Sculpteo 2021b). Bei der additiven Fertigung zeigen sich die heterogenen Anwendungsfelder unter Aufmerksamkeit der kompletten Prozesskette von der Konstruktion und Entwicklung eines Werkstücks über den 3D-Druck bis hin zur Qualitätssicherung. Die Vorzüge des 3D-Drucks lassen sich ebenso in der Produktentwicklung als auch in der operativen Fertigung beschreiben. Neben einem hohen Freiheitsgrad in Anbetracht des Designs ergeben sich sowohl die Flexibilisierung der Charakteristika von Bauteilen als auch Nutzeneffekte mit Hilfe einer Dezentralisierung der Produktion. Ebenso ergeben sich Verringerungen von Aufwendungen während der Wartung, der Schulung und der Administration. Zwar liegt der Fokus beim Einsatz der additiven Fertigung in dem herstellenden Gewerbe gegenwärtig noch überwiegend auf Entwicklungs- und Fertigungsprozessen. Indes initiiert das Verfahren in steigendem Maße die Integration des 3D-Drucks in Geschäftsmodellen von Unternehmungen und Start-Ups (vgl. te Heesen et. al. 2020: 29).
[...]
1 Hier sollte noch erwähnt werden, dass im Anhang noch weitere Erläuterungen und Illustrationen resultierend aus dem Praxisteil der Arbeit, zu finden sind.
2 Aus Gründen der Lesbarkeit werden die männliche und weibliche Form alternierend verwendet
3 Im Bürgerlichen Gesetzbuch im allgemeinen Teil §14 Abs 1 BGB, im schuldrechtlichen Teil in § 631 BGB, im Umsatzsteuergesetz in § 2 Abs 1 S. 1 und 3 UstG sowie im Einkommensteuerrecht in §15 Abs. 2 EstG geregelt (vgl. Pott 2015: 3).
4 Divestment. Der Begriff bezeichnet den Ausstieg eines Investors aus einer Unternehmung, d.h. die Veräußerung der Beteiligung (vgl. Kollmann 2009: 114 f.).
5 In der Literatur gibt es noch die sog. Switch-Strategie (Wechsel auf eine andere Geschäftsidee) oder die Sailing-Ship Strategie (eigene Geschäftsidee wird weiterentwickelt) (vgl. Liesenkötter/Schewe 2014: 59ff.).
6 Prototypen werden im Produktentwicklungsprozess zur Beantwortung diverser Fragen eingesetzt. Dabei wird der Begriff Prototyp im allgemeinen Sprachgebrauch mit verschiedenen Varianten von Entwicklungsstadien gleichgesetzt (In der automobilen Industrie von Alpha, Beta, Gamma, Produktionsfreigabe und Serie) (vgl. Kirchner 2020: 368).
7 Private Equity: Private Equity ist die Finanzierung von Unternehmungen über Eigenmittel, die von Außen vom organisierten Kapitalmarkt, also den Börsen, eingebracht werden. Die Kapitaleinlage ist mit deutlichen Kontroll-, Informations- und Mitentscheidungsrechten bis hin zur Managementunterstützung bedient (vgl. Bloss et. al. 2009: 173).
8 Venture Capital: Venture Capital ist im engeren Sinne eine Finanzierungsmöglichkeit für junge, wachstumsstarke Unternehmen in der frühen Entwicklungsphase, aber auch eine Finanzierungsmethode für reife kleine und mittelständische Unternehmen, die sich in einer wichtigen Phase der Neupositionierung der Unternehmensentwicklung befinden (z.B. die Unternehmensnachfolge durch Start-Ups) (vgl. Nathusius in Koch 2001: 179).
9 Da es sich bei dem Businessplan um einen Mehrjahresplan handelt, orientiert sich die KPI-Tabelle an den jeweiligen Jahreswerten (Durchschnittswerte, Summen oder Endwerte) und ermöglicht so einen schnellen und umfassenden Überblick. Gerade bei der Berechnung verschiedener Varianten ist eine solche KPI-Tabelle äußerst hilfreich, um die Variabilität der Eingabedaten und unterschiedlicher Ergebnisse zu vergleichen und zu analysieren (vgl. Schmidt 2019: 31).
10 Im Fallbeispiel der Arbeit wird ein Business Plan in Anlehnung an Nagl (2018: 131). erstellt.
11 Der Kundenbeziehungslebenszyklus nach Bernd Strauss teilt den Kundenlebenszyklus in folgende iterative Phasen ein: Anbahnungsphase, Sozialisationsphase, Gefährdungsphase, Wachstumsphase, Gefährdungsphase, Reifephase, Gefährdungsphase, Kündigungsphase und Abstinenzphase (Tropp 2011: 367).
12 Für die Verwendung des Begriffs Online-Marketing hat sich in der jüngsten Zeit der Begriff „Social Media“ etabliert. Hier sind die Marketingbemühungen einer Unternehmung gemeint, die darauf abzielen im Web 2.0 Konsumenten zum Kauf zu bewegen oder die Bekanntheit des Unternehmens zu steigern (vgl. Lammenett 2012: 27).
13 englisch: wörtlich “grünwaschen“ übertragen: „sich ein grünes Mäntelchen umhängen“ (vgl. Platschke 2020: 18)
14 Web 2.0: Geprägt wurde die Bezeichnung Web 2.0 maßgeblich von Tim O’Reilly, der damit auf die Veränderungen des Internets seit dem Crash der sogenannten New Economy hinweisen wollte. Lt. Tim Berners-Lee, der Erfinder des World Wide Web, soll Web 2.0 nichts grundlegend Neues sei, sondern nur die fortschreitende Realisierung des ursprünglichen Zieles von Web 1.0 – nämlich der Vernetzung von Menschen – darstellen (vgl. Walsh et. al 2011: 5ff).
15 Ein Beispiel ist die freie Internet-Enzyklopädie Wikipedia der Wikimedia Foundation
16 MINT: Initialwort bestehend aus den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik
17 Computerprogramme sind als Werke der Literatur i.S. von Art. 2 RBÜ (Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst) geschützt und fallen somit unter das Urheberrecht (vgl. Hilty et. al. 2007: 118).
18 Man spricht von einer Diensterfindung, wenn diese während der Dauer des Arbeitsverhältnisses in einem Betrieb entstanden ist (vgl. Schmelz/Führmann 2005: 171).
19 Bei der Geschäftsfeldanalyse werden die Patente bzw. Patentanmeldungen der Mitbewerber recherchiert, um deren Innovationskraft zu bewerten (vgl. Wurstmann 2019: 94).
20 „[…] Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. […]“
21 Weitere Funktionen können sein: Vorratsfunktion, Blockier- bzw. Sperrfunktion, Kommunikationsfunktion (vgl. Mittelstaedt 2009: 139).
22 Erstens: Eine Erfindung gilt als einheitlich, wenn die ihr zugrundeliegende Aufgabe einheitlich ist und alle ihre Teile zur Aufgabenlösung nötig sind oder auch nur geeignet, sie zu fördern. Zweitens: Wurde die Aufgabe noch nie gelöst, wobei hier gleichgültig ist, ob die Aufgabe bekannt oder neu ist, so können mehrere selbstständige Lösungen in einer Anmeldung untergebracht werden. Wurde die Aufgabe aber mindestens einmal gelöst, so können in einer Anmeldung nur solche Lösungen behandelt werden, die auf dem gleichen Lösungsprinzip beruhen (vgl. Witte/Vollrath 2008: 6).
23 BlPMZ - Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen (vgl. Paul 2021).
24 Handschriftliche Beschreibungen sind nicht mehr möglich (vgl. Reichel 2003: 4).
25 Diese Kosten kommen jedoch nur unter der Prämisse zustande, wenn es maximal zehn Patentansprüche gibt, kein Rechercheantrag gestellt wurde, die Anmeldung durch das eigene Unternehmen ohne Patentanwalts-Kanzlei durchgeführt wurde und bei der Gebührenzahlung kein Gebührenzahler verwendet wurde. Wenn ein Patentanwalt hinzugezogen wird, können hier Kosten bis zu 11.000 EUR hinzukommen (vgl Offenburger 2017: 41).
26 PVÜ: Pariserverbandsübereinkunft aus dem Jahre 1883 zum Schutz des gewerblichen Eigentums, wobei das das PVÜ mehrfach revidiert wurde und nach und nach von mehreren Ländern aufgenommen wurde (vgl. Steckler 1996: 229).
27 gemäß Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/95/EG
28 Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die hier wiedergegebenen Proportionen gewahrt bleiben. Die Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen annähernd gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Bei kleinen Maschinen kann diese Mindesthöhe unterschritten werden. Die CE-Kennzeichnung ist in unmittelbarer Nähe der Angabe des Herstellers oder seines Bevollmächtigten anzubringen und in der gleichen Technik wie sie auszuführen (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: 67).
29 Es gibt keine klare, einheitliche und klar definierte Definition des Phänomens „Produktpiraterie“. Auch das PrPG definiert es nicht direkt. Im juristischen Sinne ist unter Produktpiraterie in erster Linie das Delikt der gewerblichen Schutzrechtsverletzung zu verstehen, d. h. die vorsätzliche, massive und vorsätzliche Verletzung bestehender Schutzrechte mit dem Ziel der Gewinnerzielung. Das Vorliegen von Produktpiraterie ist von der Verletzung von Schutzrechten durch einen im Wesentlichen ehrlichen Unternehmer zu unterscheiden, der den Schutzumfang des Eigentumsrechts falsch einschätzt (vgl. Ensthaler 2009: 211).
30 Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden (vgl § 11 Nr. 1 PatG.).
31 Bedarfsgerechte Fertigung, die mit geringem Aufwand an die Wünsche des Marktes und der Kunden angepasst werden kann (hier können zum Beispiel bei der externen Beschaffung sog. Printfarms zum Zuge kommen (vgl. CIRP 2020: 29).
32 Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen (vgl. § 11 Nr. 2 PatG.).
33 Upload, z. B. auf eine spezielle Online-Plattform wie thingiverse.com; Bei anonymen Plattformen hinterlassen die Nutzer meistens nur Spuren in Form der IP-Adresse, welche nur der Zugangsvermittler kennt; eine Heranziehung des Rechtsschutzverletzers ist im Rahmen des § 101 Abs 2 UrhG meist nicht möglich, da hier eine richterliche Anordnung von Nöten ist (vgl Hilty et. al. 2007: 113f.).
34 In dem Fall ist es betriebliche Praxis u.a. von dem Verletzer eine fiktive Lizenzgebühr zu nehmen (sog. Lizenzanalogie; der Verletzte wird so gestellt, als hätte er mit dem Verletzer eine angemessene Lizenz vereinbart). Ebenso kann der Schutzrechtinhaber die Vernichtung der Produkte des Verletzers verlangen (vgl. Mittelstaedt 2014: 116 u. vgl. Fräßdorf 2010: 52).
35 Der VDI führt seit mehreren Jahren Ringversuche mit anderen Instituten und Produktionsdienstleistern durch, um 3D-Druckverfahren zu analysieren und um die Voraussetzungen für eine reproduzierbare Bauteilqualität zu erfassen. In den Richtlinien der Reihe VDI 3405 werden Simulationsmodelle veröffentlichen, deren Zweck es ist, Voraussetzungen für die Virtualisierung von Zertifizierungsprozessen zu schaffen (vgl. Klebsch 2020: 17).
36 Umfrage in Unternehmen im Bereich 3D-Druck, über 62 % der Befragten haben einen ingenieurwissenschaftlichen Hintergrund (vgl. Sculpteo 2020: 7).
- Citation du texte
- Benjamin Wagner (Auteur), 2021, Unternehmertum im Bereich der Additiven Technologien. Flächenrückführung in der Instandhaltung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1180902
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